thyssenkrupp - stahl ins depot ? (Seite 641)
eröffnet am 11.05.04 19:00:01 von
neuester Beitrag 27.05.24 13:15:52 von
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26.05.24 · wO Newsflash |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.050.791 von mightymo am 18.03.20 14:26:42und wieder raus; schnelle Nummer aber das sind mir die liebsten; evtl. zu früh, I know, aber nach dem heutigen Bullrun & der gegenwärtigen Situation nehme ich den Profit vom Tisch; zu oft wurden in den letzten Tagen Erholungen wieder komplett verkauft.
Den anderen weiterhin good luck
Den anderen weiterhin good luck
Zitat von mightymo: so ich bin jetzt drin & mache daraus eine kurzfristige Spekulation auf die Dönerrolle per share. Wenns weiter fällt bleib ich aber drin, aktuell 2k stk, ggf. dan aufgestockt
Good Luck allen die hier noch drin sind
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.068.842 von Gelbtiger am 19.03.20 18:26:40
"Ad hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR Merz bleibt Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp AG - Martina Merz übernimmt Vorstandsvorsitz der thyssenkrupp AG auf Dauer - Johannes Dietsch legt Vorstandsmandat nieder - Dr. Klaus Keysberg rückt als Finanzvorstand nach"
Kann nun Jeder der sketisch war, selbst bewerten bzw. einordnen. Ich glaube, das ist der richtige Weg mit eine guten Entscheidung. Die Kritiker des 1 Jahres-Vertrages von Frau Merz dürften nun wohl beruhigt sein.
Nachtrag TK
Eine folgende wichtige Nachricht die für weitere Klarheit sorgen wird."Ad hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR Merz bleibt Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp AG - Martina Merz übernimmt Vorstandsvorsitz der thyssenkrupp AG auf Dauer - Johannes Dietsch legt Vorstandsmandat nieder - Dr. Klaus Keysberg rückt als Finanzvorstand nach"
Kann nun Jeder der sketisch war, selbst bewerten bzw. einordnen. Ich glaube, das ist der richtige Weg mit eine guten Entscheidung. Die Kritiker des 1 Jahres-Vertrages von Frau Merz dürften nun wohl beruhigt sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.072.973 von Einstein-10 am 20.03.20 08:45:24"um die position zu niedrigeren kursen aufzustocken".
Ja, kann sicherlich auch passieren im Rahmen der Gewichtung im Fonds.
Ja, kann sicherlich auch passieren im Rahmen der Gewichtung im Fonds.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.068.842 von Gelbtiger am 19.03.20 18:26:40umständen könnte der fonds, die kursverluste dazu nutzen, um die position zu niedrigeren kursen aufzustocken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.065.662 von MisterSpok am 19.03.20 14:26:34
Ein Fonds unterliegt meist einem Index, d.h., er muß diesen Index abbilden, in dem Fall den M-DAX in dem jede zugehörige Aktie prozentual gewichtet ist. Aus diesem Grund kann der Fond-Manager eine fallende Aktie nicht einfach verkaufen, deshalb hat er nichts gegen das verleien gegen eine vertragliche Prämie, unabhängig davon, ob er glaubt das der Kurs wieder steigt, er unterliegt dem Index-Zwang. Deshalb haben seinerzeit die Fonds die den DAX 30 abbilden, die TK Aktie aus ihrem Depots massiv verkauft mit entsprechendem Kursverfall. So in etwa hängen die Dinge zusammen.
Nachtrag (TK)
"Ja denke das habe ich verstanden. Schön dass der Fonds dann 5% verdient hat. Er hat dadurch aber erstmal 50% Kursverlust. Das macht doch an sich für den Fond-Investor aber keinen Sinn es sei denn er denkt die Aktie erholt sich dann wieder und steht irgendwann wieder bei dem oder über dem Ursprungskurs".Ein Fonds unterliegt meist einem Index, d.h., er muß diesen Index abbilden, in dem Fall den M-DAX in dem jede zugehörige Aktie prozentual gewichtet ist. Aus diesem Grund kann der Fond-Manager eine fallende Aktie nicht einfach verkaufen, deshalb hat er nichts gegen das verleien gegen eine vertragliche Prämie, unabhängig davon, ob er glaubt das der Kurs wieder steigt, er unterliegt dem Index-Zwang. Deshalb haben seinerzeit die Fonds die den DAX 30 abbilden, die TK Aktie aus ihrem Depots massiv verkauft mit entsprechendem Kursverfall. So in etwa hängen die Dinge zusammen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.067.915 von DerneueHeintje am 19.03.20 17:16:53Ach wie lustig, der neue Heintje ist anscheinend Jurist...
Ich sag mal: "Sie haben sicher recht...."
Mich persönlich interessiert Juristengeschwafel herzlich wenig. Mich interessiert es, ob Leerverkäufer mir als Kleinanleger das Geld aus der Tasche ziehen. Und das ist, meines Erachtens (!) nicht der Fall.
Computerhandel, insbesondere Sekundenhandel, Eigenhandel von Banken generell, diese Dinge würde ich gerne sofort verbieten. Überflüssig wie ein Kropf und nur dazu da, Geld von der einen Bank oder Pensionsfond zur anderen Bank oder Pensionsfond zu bewegen, und eben um Kleinanleger abzuzocken.
Aber der Leerverkauf an sich, wie auch Kaufoptionen, Verkaufsoptionen usw. beeinflussen meines Erachtens den Kurs nicht anders als jeder Handel.
Paragrafen können mir da zum Glück am Allerwertesten vorbei gehen....
Ich sag mal: "Sie haben sicher recht...."
Mich persönlich interessiert Juristengeschwafel herzlich wenig. Mich interessiert es, ob Leerverkäufer mir als Kleinanleger das Geld aus der Tasche ziehen. Und das ist, meines Erachtens (!) nicht der Fall.
Computerhandel, insbesondere Sekundenhandel, Eigenhandel von Banken generell, diese Dinge würde ich gerne sofort verbieten. Überflüssig wie ein Kropf und nur dazu da, Geld von der einen Bank oder Pensionsfond zur anderen Bank oder Pensionsfond zu bewegen, und eben um Kleinanleger abzuzocken.
Aber der Leerverkauf an sich, wie auch Kaufoptionen, Verkaufsoptionen usw. beeinflussen meines Erachtens den Kurs nicht anders als jeder Handel.
Paragrafen können mir da zum Glück am Allerwertesten vorbei gehen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.065.662 von MisterSpok am 19.03.20 14:26:34
Der eine kauft und ist Eigentümer oder Anteileigner, und der andere verkauft etwas,
was ihm nicht gehört. Sozusagen Hehlerei. Es ist ja gemäß Strafgesetzbuch
auch verboten, etwas zu verkaufen, von dem man nicht der Eigentümer ist.
Und ob das alles so Rechtskonform ist, wage ich zu bezweifeln.
§ 903 BGB sagt aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Dies bedeutet, dass das Eigentum ein umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache ist. ... Der Besitzer ist dagegen nicht notwendigerweise auch Eigentümer einer Sache.
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das sollte die Staatsanwaltschaft vieleicht mal prüfen.
Ganz so ist das ja nun nicht!
Zitat von MisterSpok:Zitat von R_B_: ...
Ja denke das habe ich verstanden.
Schön dass der Fonds dann 5% verdient hat. Er hat dadurch aber erstmal 50% Kursverlust. Das macht doch an sich für den Fond-Investor aber keinen Sinn es sei denn er denkt die Aktie erholt sich dann wieder und steht irgendwann wieder bei dem oder über dem Ursprungskurs.
Klar erholt sich die Aktie wieder. Vielleicht. Insgesamt schön erklärt, oben! Wie ihr seht: Leerverkäufe beeinflussen Kurse nicht großartig stärker als jeder Verkauf. Insbesondere ist eine Aktie, die sehr stark leer verkauft ist, attraktiv, denn Rückkäufe sind ja vorprogrammiert. Meiner Meinung nach sind es nur Dummköpfe, die immer an den Leerverkäufen rumkritteln. Leerverkäufe erhöhen lediglich das Geschäftsvolumen, aber das tun auch alle Optionen, z. B. Kaufoptionen. Gegen die hat niemand was, sind aber dasselbe, nur andersrum.
Der eine kauft und ist Eigentümer oder Anteileigner, und der andere verkauft etwas,
was ihm nicht gehört. Sozusagen Hehlerei. Es ist ja gemäß Strafgesetzbuch
auch verboten, etwas zu verkaufen, von dem man nicht der Eigentümer ist.
Und ob das alles so Rechtskonform ist, wage ich zu bezweifeln.
§ 903 BGB sagt aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Dies bedeutet, dass das Eigentum ein umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache ist. ... Der Besitzer ist dagegen nicht notwendigerweise auch Eigentümer einer Sache.
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das sollte die Staatsanwaltschaft vieleicht mal prüfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.058.942 von R_B_ am 19.03.20 05:37:03
Klar erholt sich die Aktie wieder. Vielleicht. Insgesamt schön erklärt, oben! Wie ihr seht: Leerverkäufe beeinflussen Kurse nicht großartig stärker als jeder Verkauf. Insbesondere ist eine Aktie, die sehr stark leer verkauft ist, attraktiv, denn Rückkäufe sind ja vorprogrammiert. Meiner Meinung nach sind es nur Dummköpfe, die immer an den Leerverkäufen rumkritteln. Leerverkäufe erhöhen lediglich das Geschäftsvolumen, aber das tun auch alle Optionen, z. B. Kaufoptionen. Gegen die hat niemand was, sind aber dasselbe, nur andersrum.
Zitat von R_B_:Zitat von Gelbtiger: "Leerverkäufe funktionieren doch so dass sich ein Händler Aktien von einem anderen Investor gegen eine Gebühr leiht, diese dann verkauft und bei einem günstigeren Kurs wieder kauft um sie dann zurück zu geben oder? Was ich daran nicht verstehe. Welche Investor hat Interesse daran seine Aktien zu einem günstigeren Kurs zurück zu bekommen"?
Es funktioniert so: Ein Leerverkäufer leiht eine Aktie die bei 10 €uro notiert und glaubt das der Kurs fällt in einem bestimmten Zeitraum(evt.von einem Fonds) für sagen wir 5 % Prämie, als Beispiel TK, er verkauft die Aktie zu 10 €uro am Markt und zahlt 0,50 €uro pro Aktie Prämie. Er (der Leerverkäufer) muß die Aktie zum vertraglichen Zeitpunkt zurück geben. Jetzt fällt die Aktie auf 5 €uro im vertraglichen Zeitraum und der Leerverkäufer kauft die Aktie am MArkt neu zu 5 €uro und liefert an den Fonds oder behält sie in seinem Bestand um sie zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. Die Differenz ist der Verdienst des Leerverkäufers - Prämie - Gebühren. In dem Falle ca. 4,50 Euro pro Aktie (Gebühren müssen noch berücksichtigt werden. Also profitiert der Leerverkäufer als Investor, der Fonds hat die 5 % Prämie zusätzlich zum Invest verdient.
Ja denke das habe ich verstanden.
Schön dass der Fonds dann 5% verdient hat. Er hat dadurch aber erstmal 50% Kursverlust. Das macht doch an sich für den Fond-Investor aber keinen Sinn es sei denn er denkt die Aktie erholt sich dann wieder und steht irgendwann wieder bei dem oder über dem Ursprungskurs.
Klar erholt sich die Aktie wieder. Vielleicht. Insgesamt schön erklärt, oben! Wie ihr seht: Leerverkäufe beeinflussen Kurse nicht großartig stärker als jeder Verkauf. Insbesondere ist eine Aktie, die sehr stark leer verkauft ist, attraktiv, denn Rückkäufe sind ja vorprogrammiert. Meiner Meinung nach sind es nur Dummköpfe, die immer an den Leerverkäufen rumkritteln. Leerverkäufe erhöhen lediglich das Geschäftsvolumen, aber das tun auch alle Optionen, z. B. Kaufoptionen. Gegen die hat niemand was, sind aber dasselbe, nur andersrum.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.059.896 von Friseuse am 19.03.20 08:20:23Vor einem Monat war der Kurs noch zweistellig... Da konnte Mann sich sogar noch von einer Aktie satt essen und hätte für die Krise sich ein wenig Speck anfuttern können
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