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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 5318)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 11.05.24 10:14:48 von
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      schrieb am 08.12.15 08:54:01
      Beitrag Nr. 16.562 ()
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 08:51:55
      Beitrag Nr. 16.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.257.007 von Kleiner Chef am 07.12.15 16:25:21
      Zitat von Kleiner Chef: 2 % 7C zu 2,25 : Grund: Euro am Sonntag Empfehlung folgt genau meinem Investmentcase. KZ von 3 Euro und Erreichung der 100 MW Leistung bereits in 2016. Bei CFPS von 50 Cent entpricht das KZ 17 dann 3,5 Euro.


      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-7C_Solarparken_Ak…
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 08:00:00
      Beitrag Nr. 16.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.260.277 von Kleiner Chef am 08.12.15 07:39:16
      Vorschläge für 2016
      Erst mal ein kleiner Rückblick auf die Vorschläge von 2015. Ich beschäftige mich sehr mit den deutschen Biotechwerten. In diesem Jahr konnte nur wirklich ein Wert richtig performen. Das war Formycon. Alle anderen Hoffnungsträger Epigenomics, Biotest, Cytotools, Wilex usw. hatten schmerzliche Ereignisse zu verkraften. Bei den anderen Werten besteht halt trister Entwicklungsalltag. Die deutschen Biotechwerte gehörten mit einem minus von ca 5% nach einem grandiosen Jahresstart zu den großen Verlierern. Curetis schaffte ein erfolgreiches IPO. Bei der deutschen Biotech Innovativ war das Interesse praktisch gleich null. Noxxon werden gute Chancen für ein erfolgreiches IPO eingeräumt. Meine Kandidaten in dem Biotechbereich diese Jahr sind wohl die alten Schwergewichte.

      Morphosys
      Evotec
      Biotest
      Etwas spekulativer vielleicht noch
      Paion und
      Magforce zu nennen.

      Hier stehen bald die Ergebnisse aus Studien an. Alle Werte werden ums Überleben und Geld kämpfen müssen. Ein weiterer Kursrückgang dürfte die Folge des Kapitalbedarfs sein. Das in Kürze zu den Werten aus dem Biotechbereich.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 07:39:16
      Beitrag Nr. 16.559 ()
      Umfrage: Top Favoriten 2016!
      Es ist ein guter Zeitpunkt, um die Umfrage Top Favoriten
      2016 zu starten wie in den Jahren zuvor auch.

      Hintergrund: Jeder User nennt 5 Aktien, die für ihn
      das Zeug zum Favoriten des Jahres 2016 haben.
      Wir führen diese Umfrage bis zum 31.12. durch und
      anschließend wird aus Anzahl der Einzelnennungen
      die Top 3 Favoriten 2016 ermittelt.

      Wünschenswert: Wenn die Werte auch mit dem Hauptinvest-
      motiv vorgestellt werden. Riesig wäre es, wenn unbekannte
      Werte hier vorgestellt werden.

      Gruß
      22 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 06:23:02
      Beitrag Nr. 16.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.257.007 von Kleiner Chef am 07.12.15 16:25:21Hallo KC,
      schön das du bei MS Industries nun auch mit dabei bist. ;)
      Einen meiner 2016'er Favoriten (Endor) hast duch auch mit aufgenommen - sehr gut.
      Wann startet eigentlich deine Abfrage zu den Jahresfavoriten.
      Ich habe meine "5" eigentlich schon zusammen.
      Gruß Value

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      schrieb am 07.12.15 18:56:53
      Beitrag Nr. 16.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.258.027 von Kleiner Chef am 07.12.15 18:09:31Ja, danke. Die Monopolkommission ist leider nur ein Beratungsgremium, das normalerweise von einem Professor geführt wird. Aber der Bericht wird natürlich auch bei der Bundesnetzagentur gelesen. Denn normalerweise bringt die Monopolkommission immer nur ein Gutachten pro Jahr, das sich dann mit einem bestimmten Sektor auseinandersetzt. Für Die Bundesnetzagentur also sicher Pflichtlektüre, wenn es um Telekom geht.
      Avatar
      schrieb am 07.12.15 18:09:31
      Beitrag Nr. 16.556 ()
      Ecotel: Wettbewerbsaspekte!
      Auch interessant die Stellungnahme der Monopol-
      kommission im allgemeinen von heute:


      Telekommunikation 2015: Märkte im Wande
      l
      Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 7. Dezember 2015


      --------------------------------------------------------------------------------

      •Die dynamische Wettbewerbsentwicklung auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation setzt sich fort. Die Regulierung der allermeisten Vorleistungen bleibt unverzichtbar.
      •Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler wird den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze beschleunigen. Das Technologiemonopol lediglich eines Anbieters sollte verhindert werden.
      •Der Wettbewerbsdruck innovativer Over-the-Top-Dienste wie Skype oder WhatsApp ist bei Regulierungsentscheidungen zu berücksichtigen.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Monopolkommission hat heute ihr Sondergutachten gemäß § 121 Abs. 2 TKG mit dem Titel „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel" vorgestellt. Darin beurteilt sie den Stand und die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten und würdigt die Amtspraxis der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation.

      Die Monopolkommission würdigt die Tätigkeit der Bundesnetzagentur überwiegend positiv. Anders als die Behörde hält die Monopolkommission die Betreiber(vor)auswahl für verzichtbar und wiederholt ihre Forderung, die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetzbereich aufzugeben. Die Regulierung der allermeisten Vorleistungen bleibt unverzichtbar, da das Angebot der Wettbewerber in weiten Teilen auf dem Zugang zur Infrastruktur des dominierenden Unternehmens basiert. Erstmals hat die Behörde beim Bitstromzugang räumlich regionale Märkte abgegrenzt. Damit gelingt es, regional unterschiedlichen Wettbewerbsentwicklungen stärker als bisher Rechnung zu tragen und Regulierung dort abzubauen, wo sie überflüssig geworden ist.

      Für einen zügigen und umfassenden Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze kommt der Vectoring-Technologie eine hohe Bedeutung zu. Die Monopolkommission spricht sich dafür aus, ihre Nutzung auch im Nahbereich der Hauptverteiler grundsätzlich allen ausbauwilligen Unternehmen zu ermöglichen. Der aktuell von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf für eine Regulierungsverfügung setzt allerdings hohe Hürden für eine Beteiligung der Wettbewerber. „Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Meine Anmerkung: Das kann nicht sein.:cry:

      Die Monopolkommission wiederholt ihre Forderung, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom AG in Höhe von rund 32 Prozent zeitnah zuveräußern. So ließe sich der Interessenskonflikt aus der Doppelrolle als Gesetzgeber und Anteilseigner lösen. Ein Verkauf der Unternehmensanteile ist aus ihrer Sicht nicht nur ordnungspolitisch dringend geboten, sondern würde auch erhebliche Mittel generieren, die in den Bundeshaushalt fließen würden und potenziell für die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland eingesetzt werden könnten. Mein Kommentar: Unglaublich!:cry:

      In Anbetracht der hohen Bedeutung eines effizienten Anbieterwechsels für den funktionierenden Wettbewerb auf Telekommunikationsmärkten einerseits und der hohen und steigenden Anzahl von Verbraucherbeschwerden in diesem Bereich andererseits plädiert die Monopolkommission für eine strengere Umsetzung der bestehenden Regeln beim Anbieterwechsel. Zudem fordert sie den Gesetzbegeber auf, den gesetzlichen Bußgeldrahmen für Verstöße im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel drastisch zu erhöhen.

      Im Mobilfunkbereich hat sich der Konsolidierungsprozess der Branche weiter fortgesetzt. Die Monopolkommission erwartet, dass Großfusionen wie zuletzt zwischen den Netzbetreibern Telefónica und E-Plus den Wettbewerb zwischen den verbleibenden Anbietern eher dämpfen als stärken werden. Aktuell ist es aber noch zu früh, um abschließende Aussagen zu den tatsächlichen Wettbewerbswirkungen auf den Mobilfunkmärkten zu machen.

      Klassische Telekommunikationsunternehmen stehen auf den Endkundenmärkten zunehmend in Konkurrenz mit Anbietern innovativer Dienste wie Skype und WhatsApp. Im Sinne eines chancengleichen Wettbewerbs sollte eine Angleichung von Regulierungsverpflichtungen bei funktional ähnlichen Diensten angestrebt werden. Zudem gilt es, bei Regulierungsentscheidungen den von sogenannten Over-the-Top-Diensten ausgehenden Wettbewerbsdruck zu berücksichtigen. Dieser Wettbewerb könnte auch eine Rückführung herkömmlicher Regulierung nahelegen.

      Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Parlaments zum Thema Roaming-Gebühren bewertet die Monopolkommission grundsätzlich positiv. Auch wenn die Abschaffung der Roaming-Gebühren mit vielen Vorteilen für Verbraucher verbunden ist, sollte durch eine entsprechende Ausgestaltung einer „Fair Use Policy" darauf geachtet werden, dass Roamingdienste nicht zweckwidrig genutzt werden.


      --------------------------------------------------------------------------------
      http://www.monopolkommission.de/index.php/de/homepage/84-pre…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.12.15 18:01:00
      Beitrag Nr. 16.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.257.826 von Kleiner Chef am 07.12.15 17:52:26Danke für die Info. Ich wollte auch wirklich nicht sagen, dass jetzt bei Ecotel jetzt notwendigerweise alles total groovy wird. Insbesondere ist zu hoffen, dass das Thema gleich sofort durch die BNA abgelehnt wird. Denn die können relativ unbürokratisch und schnell entscheiden (und vor allem bevor die Tarife live gehen!), was Wettbewerbsbehörden nicht können.
      Avatar
      schrieb am 07.12.15 17:52:26
      Beitrag Nr. 16.554 ()
      Ecotel: Wettbewerbsaspekte!
      Vielen Dank für die Einblicke in die Wettbewerbssituation.

      Neben der rein rechtlichen Situation, deren Ausgang ungewiss
      ist, spielt auch das Timing eine ebenso wichtige Rolle.

      Bedeutet: Ich habe gesucht, wann über den Antrag der DT entschieden
      wird. Es wird wohl dieses Jahr nichts mehr, deshalb schwebt die
      Unsicherheit ins Jahr 2016 rüber, solange bleibt die Situation ein
      Malus für das Unternehmen, genauer für die Bewertung von Ecotel.

      Gruß
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.12.15 17:17:05
      Beitrag Nr. 16.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.256.494 von Kleiner Chef am 07.12.15 15:22:58
      Ecotel: Wettbewerbsaspekte
      Zum Thema Easybell/Ecotel kann ich insofern beitragen, als ich beruflich als Ökonom in Kartellrechts- und Regulierungsverfahren arbeite.

      Zum Hintergrund kann ich mir gut vorstellen, dass die Telekom aufgrund der Einführung des Vectorings nun den bisherigen Netzbetreiber für Easybell rausdrängt und insofern Easybell von der Telekom abhängen wird. Die Telekom würde in einem solchen Fall sicher auch, wie von Easybell beschrieben, versuchen, den Zugangspreis für Easybell zu erhöhen, damit ihre Produkte im nachgelagerten Markt nicht mehr mit Telekom-Angeboten wettbewerbsfähig sind.

      ABER: Hier gibt es enge rechtliche Bestimmungen. Der Zugangspreis ist reguliert und muss insofern von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, die hierbei gehalten ist, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Zugangspreise dürfen also nicht prohibitiv hoch sein.

      Selbst wenn dies nicht fruchten sollte und die Bundesnetzagentur nicht gegen Verdrängungspreise einschreiten sollte, wäre ein prohibitiv hoher Netzzugangspreis für Easybell darüber hinaus aber auch noch ein Kartellrechtsdelikt. Dies liegt immer dann vor, wenn die Telekom einen sogenannten "Margin Squeeze" bewirkt.

      Ein Margin Squeeze ist juristisch so definiert, dass der Zugangspreis niedrig genug sein muss, damit ein hypothetischer "gleich-effizienter Wettbewerber" mit der Telekom im nachgelagerten Markt konkurrenzfähig bleiben muss. Knapp übersetzt heisst das, dass die Telekom ihren Netzzugangspreis nicht so setzen darf, dass sie selbst im nachgelagerten Markt Verluste machen würde, wenn sie ihre eigenen Zugangspreise bezahlen müsste.

      Das Bundeskartellamt bzw. die Europäische Union haben hier Jurisdiktion und können dabei auch problemlos eine Genehmigung der Bundesnetzagentur aufheben und für ungültig erklären. Dies ist in der Vergangenheit diverse male auch schon passiert, auch ganz konkret im Fall Deutsche Telekom!

      Kurzum: solange Easybell in seiner reinen Downstreamaktivität nicht weniger effizient ist als die Telekom (was sehr überraschend wäre, da die Telekom hohe Kosten hat), besteht hier direkte rechtliche Handhabe. Und da die Telekom hier Wiederholungstäter wäre, würde daher ein Margin Squeeze sicher nicht ohne weiteres durchgehen.

      Ich schreibe dies nicht um zu sagen "alles wird gut". Denn Kartellverfahren können lange dauern und bis dahin kann sehr viel Unsicherheit drin sein. Allerdings weiß die Telekom, was beim letzten Margin Squeeze Verfahren passiert ist: sie haben eine dicke Strafe zahlen müssen und bekamen dann letztlich Zugangstarife aus Brüssel aufgedrückt, die deutlich schlechter waren als das, was sie mit etwas mehr Zurückhaltung erreichen hätten können. Tatsächlich war das damalige Urteil in meinen Augen schon fast Telekom-feindlich.

      Kurzum: dieser Drops ist noch nicht gelutscht und ganz so einfach ist es für die Telekom nicht, hier Wettbewerber durch prohibitive Preise rauszudrängen. Nach dem letzten Telekom-Urteil standen die Telekom-Wettbewerber, die von ihrem Zugang abhängig waren, auf einmal extrem gut da, weil das Urteil aus Brüssel sogar unverhoffte neue Margenspielräume für die "Kleinen" geschaffen hatte. Insofern würde ich hier nicht komplett in Panik verfallen. Die Ankündigung von easybell ist ganz klar auch ein Lobbying-Spiel, durch die man Aufmerksamkeit in der Presse erwecken will. Ist schlecht für die Aktie, aber möglicherweise hilfreich, um gute Zugangspreise zu bekommen.

      (All das ist weder eine Aktien-Empfehlung, noch eine juristische Einschätzung, sondern lediglich ein allgemeiner Kommentar zur Existenz des Margin-Squeeze-Rechts!)
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