Diskussion zum Thema Silber (Seite 2876)
eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
neuester Beitrag 20.06.24 12:26:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.698.847 von Silverager am 09.08.20 17:28:32Ich hatte sinngemäß gesagt, dass man manche Zertifikate oder Optionsscheine derzeit nur mehr verkaufen kann, aber nicht mehr kaufen.
Darauf kam die Antwort sinngemäß, dass es nur einen Verkauf geben kann, wenn es einen Käufer gibt.
Ist mir aber wirklich wurscht, da ich das Luft-Zeug nicht kaufe, folglich auch nicht verkaufen kann.
Das dafür aber steuerfrei!
Darauf kam die Antwort sinngemäß, dass es nur einen Verkauf geben kann, wenn es einen Käufer gibt.
Ist mir aber wirklich wurscht, da ich das Luft-Zeug nicht kaufe, folglich auch nicht verkaufen kann.
Das dafür aber steuerfrei!
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.698.298 von lordknut am 09.08.20 15:35:33
Lord,
die Emittenten müssen immer den Schein zurückkaufen
daher gibt es immer einen GELD aber nicht immer einen BRIEF Kurs
Was sie aber machen ist zu bestimmten Zeiten die Kursstellung auf manuell.
Dann muß deine Bank dort anrufen und einen Kurs erfragen ...
Das passiert aber im Regelfall nur bei zu erwartetender Vola wie z.b. bei den NFPs oder Ölbestände USA etc
D.h. sei weit weg vom KO .... dann ist es egal zu 90%
Zitat von lordknut: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Facha…
Ich stelle das hier nochmals ein, weil es so viel erklärt.
Besonders für einen "alten" Silber-Kollegen, der mir erklärte, dass es nicht sein kann, dass man Optionsscheine nur mehr verkaufen, aber nicht mehr kaufen kann, weil es nur Handel gäbe, wenn es einen Käufer und einen Verkäufer gibt.
Wenn dieser Käufer aber der Emi ist, dann gibt es keinen Käufer, sondern nur eine Art Löschung des Optionsscheines. Und der muss dann nicht weiter diese Optionsscheine verkaufen.
Denke ich halt so als Hobbyzocker.
Der aber seit über 10 Jahren das Zeug nicht mehr kauft.
Vielen Dank für den Link.
Lord,
die Emittenten müssen immer den Schein zurückkaufen
daher gibt es immer einen GELD aber nicht immer einen BRIEF Kurs
Was sie aber machen ist zu bestimmten Zeiten die Kursstellung auf manuell.
Dann muß deine Bank dort anrufen und einen Kurs erfragen ...
Das passiert aber im Regelfall nur bei zu erwartetender Vola wie z.b. bei den NFPs oder Ölbestände USA etc
D.h. sei weit weg vom KO .... dann ist es egal zu 90%
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.696.318 von Keilfleckbarbe am 09.08.20 09:46:44 Die Hyperinflation kommt ????
Das kann ja alles sein, andere Länder haben das ja regelmässig
Türkei , Argentienien, u. viele andere.
Es ist doch wie immer im Leben, man muß das beste daraus machen. Aber das ist ja eine Geistige Leistung die ja leider die wenigsten haben.![;)](//img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Fußball, billiger Alkohol, billiges Fressen. Gedanken um was auch immer können sich ja andere machen.![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Zumindest wenn es uns schlechter mal gehen sollte, gehts uns immer noch am besten auf der Welt. Und das ist doch schon mal was.
Eigenes Haus, schöne Frau , tolles Grundstück u. lage, Aldi in lauf nähe.![;)](//img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Alles Gute allen.
Das kann ja alles sein, andere Länder haben das ja regelmässig
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Es ist doch wie immer im Leben, man muß das beste daraus machen. Aber das ist ja eine Geistige Leistung die ja leider die wenigsten haben.
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Fußball, billiger Alkohol, billiges Fressen. Gedanken um was auch immer können sich ja andere machen.
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Zumindest wenn es uns schlechter mal gehen sollte, gehts uns immer noch am besten auf der Welt. Und das ist doch schon mal was.
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Eigenes Haus, schöne Frau , tolles Grundstück u. lage, Aldi in lauf nähe.
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Alles Gute allen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.698.298 von lordknut am 09.08.20 15:35:33
Der alte Silberkollege hat noch gelernt, dass die Sprache exakt sein soll.
Ja, altmodisches Getue, ich weiß, aber trotzdem:
Ein Verkauf findet zwischen einem Verkäufer und einem Käufer statt.
Was also findest du an meinem Satz falsch?
Eine Löschung hingegen ist eine Löschung, aber beileibe kein Verkauf.
Zitat von lordknut: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Facha…
Ich stelle das hier nochmals ein, weil es so viel erklärt.
Besonders für einen "alten" Silber-Kollegen, der mir erklärte, dass es nicht sein kann, dass man Optionsscheine nur mehr verkaufen, aber nicht mehr kaufen kann, weil es nur Handel gäbe, wenn es einen Käufer und einen Verkäufer gibt.
Wenn dieser Käufer aber der Emi ist, dann gibt es keinen Käufer, sondern nur eine Art Löschung des Optionsscheines. Und der muss dann nicht weiter diese Optionsscheine verkaufen.
Denke ich halt so als Hobbyzocker.
Der aber seit über 10 Jahren das Zeug nicht mehr kauft.
Vielen Dank für den Link.
Der alte Silberkollege hat noch gelernt, dass die Sprache exakt sein soll.
Ja, altmodisches Getue, ich weiß, aber trotzdem:
Ein Verkauf findet zwischen einem Verkäufer und einem Käufer statt.
Was also findest du an meinem Satz falsch?
Eine Löschung hingegen ist eine Löschung, aber beileibe kein Verkauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.698.298 von lordknut am 09.08.20 15:35:33Ich finds schon krass, dass der Gesetzgeber das unterstützt, aber Optionsscheine sind ja für Zocker, die haben es ja nur verdient, wenn die auf die Nase fallen 😡!!!! *ironie*
-----------------------------------
Ich habe ja eine ganz seriöse Kapitallebensversichung, da kann mir nichts passieren, man muss nur nicht so gierig sein! *ironie*
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
§ 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.
(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.
-----------------------------------
Hatte schonmal jmd. Probleme mit normalen Knock outs ( https://www.wallstreet-online.de/knockouts/knock-outs-auf-si… ) beim verkaufen?
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Ich habe ja eine ganz seriöse Kapitallebensversichung, da kann mir nichts passieren, man muss nur nicht so gierig sein! *ironie*
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
§ 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.
(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.
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Hatte schonmal jmd. Probleme mit normalen Knock outs ( https://www.wallstreet-online.de/knockouts/knock-outs-auf-si… ) beim verkaufen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.690.930 von match2 am 08.08.20 08:47:50https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Facha…
Ich stelle das hier nochmals ein, weil es so viel erklärt.
Besonders für einen "alten" Silber-Kollegen, der mir erklärte, dass es nicht sein kann, dass man Optionsscheine nur mehr verkaufen, aber nicht mehr kaufen kann, weil es nur Handel gäbe, wenn es einen Käufer und einen Verkäufer gibt.
Wenn dieser Käufer aber der Emi ist, dann gibt es keinen Käufer, sondern nur eine Art Löschung des Optionsscheines. Und der muss dann nicht weiter diese Optionsscheine verkaufen.
Denke ich halt so als Hobbyzocker.
Der aber seit über 10 Jahren das Zeug nicht mehr kauft.
Vielen Dank für den Link.
Ich stelle das hier nochmals ein, weil es so viel erklärt.
Besonders für einen "alten" Silber-Kollegen, der mir erklärte, dass es nicht sein kann, dass man Optionsscheine nur mehr verkaufen, aber nicht mehr kaufen kann, weil es nur Handel gäbe, wenn es einen Käufer und einen Verkäufer gibt.
Wenn dieser Käufer aber der Emi ist, dann gibt es keinen Käufer, sondern nur eine Art Löschung des Optionsscheines. Und der muss dann nicht weiter diese Optionsscheine verkaufen.
Denke ich halt so als Hobbyzocker.
Der aber seit über 10 Jahren das Zeug nicht mehr kauft.
Vielen Dank für den Link.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.695.961 von Silverager am 09.08.20 08:40:36
Dein Wort in Gottes Gehörgang aber lies das mal :
Der Clou dieser in NRW bereits beschlossenen neuen Berechnungsweise blieb von den Medien entweder unbemerkt – oder wird der Bevölkerung bisher vorsätzlich vorenthalten: Denn statt regional 50 Positiver pro Woche pro 100.000 Einwohner, jeweils innerhalb einzelner Kommunen, wird nun wieder die tägliche Zahl bundesweiter Neuinfektionen zur Grundlage für die „Schwelle“ gemacht. Der neue kritische Grenzwert liegt bei 1.000 Fällen pro Tag, somit also bei 7.000 neuen positiven Tests pro Woche bezogen auf die Gesamtzahl von 83 Millionen Einwohnern. Dies ergibt folglich rund 8 Fälle pro 100.000 – statt bislang 50. Eine wahrlich „kreative“ Änderung der Erfassungsmethode, mit der uns der nächste Lockdown gewiss bald ins Haus steht.
Dann wäre ich mir nimmer so sicher
https://www.journalistenwatch.com/2020/08/08/zu-corona-tests…
Zitat von Silverager: Read my lips: es wird keinen nächsten Lockdown geben !!!
Dein Wort in Gottes Gehörgang aber lies das mal :
Der Clou dieser in NRW bereits beschlossenen neuen Berechnungsweise blieb von den Medien entweder unbemerkt – oder wird der Bevölkerung bisher vorsätzlich vorenthalten: Denn statt regional 50 Positiver pro Woche pro 100.000 Einwohner, jeweils innerhalb einzelner Kommunen, wird nun wieder die tägliche Zahl bundesweiter Neuinfektionen zur Grundlage für die „Schwelle“ gemacht. Der neue kritische Grenzwert liegt bei 1.000 Fällen pro Tag, somit also bei 7.000 neuen positiven Tests pro Woche bezogen auf die Gesamtzahl von 83 Millionen Einwohnern. Dies ergibt folglich rund 8 Fälle pro 100.000 – statt bislang 50. Eine wahrlich „kreative“ Änderung der Erfassungsmethode, mit der uns der nächste Lockdown gewiss bald ins Haus steht.
Dann wäre ich mir nimmer so sicher
https://www.journalistenwatch.com/2020/08/08/zu-corona-tests…
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