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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 487)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 13.09.19 14:53:22
      Beitrag Nr. 4.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.477.841 von JohannesWild am 13.09.19 14:19:12
      Auf der HV soll der Wert von 20€ zum NAV der Finlab von Herrn Schütze genannt worden sein. Ich war nicht vor Ort. Die HV war am 25.06.2019. Sowohl zu diesem Zeitpunkt als auch zum 31.12.2018 lag der Kurs der flatex (muss mich noch an den neuen Namen gewöhnen) bei knapp unter bzw. max. 18 Euro. Insofern müsste der NAV der Finlab mit dem Kursanstieg der flatex jetzt deutlicher angestiegen sein bzw. bei einem ÜA über 30€ dementsprechend noch steigen, so dass sich vielleicht die genannten 35€ erklären lassen. Ich kann die 35€ aber nicht herleiten. Und wie geschrieben können Wertansätze der Start-Up-Beteiligungen sich schnell in beide Richtungen ändern.
      Avatar
      schrieb am 17.09.19 13:21:27
      Beitrag Nr. 4.862 ()
      Superior Industries
      Da scheint aber einer zu 65€ abgabebereit zu sein. Bei einer Ausgleichszahlung von 3,23€ bzw. einer Abfindung von 62,18€ nicht der uninteressanteste Beherrschungsvertrag, auch wenn die Bonität der Muttergesellschaft nicht 1a ist.
      Avatar
      schrieb am 18.09.19 11:08:55
      Beitrag Nr. 4.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.475.120 von straßenköter am 13.09.19 09:37:43
      Zitat von straßenköter: Ich wollte mal Meinungen zu den aktuell recht zahlreichen und recht liquiden neuen Übernahmesituationen halten, was ihr warum favorisiert. Zur Diskussion möchte ich Osram, First Sensor, Axel Springer und die FinTech Group (bzw. Heliad/Finlab) stellen. Wo seht ihr aus Eurer Sicht die besten Chancen?

      Meine Einschätzungen in Kurzform:

      Osram: recht spekulativ wegen der erneuten Schwellenbedingung aber auch durchaus interessant, weil noch einmal ein Gegengebot der Heuschrecken kommen könnte. Zudem möchte man einen Beherrschungsvertrag abschließen. Bei der Schwelle könnte ich mir aber auch eine Reduktion auf 50% vorstellen. Die Andienungsquote könnte ich mir schon Richtung 70% vorstellen, weil die Fallhöhe für den Kurs recht hoch ist. Vielleicht ist es besser, hier erst dann einzusteigen, wenn abzusehen ist, dass das ÜA erfolgreich sein wird. Wenn hier ein Beherrschungsvertrag kommt, könnte die Ausgleichszahlung aufgrund der dann hohen Verbindlichkeiten von AMS durchaus attraktiv sein.


      Hi straßenköter,

      m.E. ist eine erneute Reduzierung der Annahmequote nicht möglich, s. §21 Abs. 5 WpÜG.

      Anders mag es aussehen, wenn sich die Annahmefrist aufgrund einer Änderung des Angebotes von Bain/Carlyle erneut verlängern würde.

      Gruß
      Bauglir
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.19 13:07:07
      Beitrag Nr. 4.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.509.404 von Bauglir am 18.09.19 11:08:55
      Zitat von Bauglir:
      Zitat von straßenköter: Ich wollte mal Meinungen zu den aktuell recht zahlreichen und recht liquiden neuen Übernahmesituationen halten, was ihr warum favorisiert. Zur Diskussion möchte ich Osram, First Sensor, Axel Springer und die FinTech Group (bzw. Heliad/Finlab) stellen. Wo seht ihr aus Eurer Sicht die besten Chancen?

      Meine Einschätzungen in Kurzform:

      Osram: recht spekulativ wegen der erneuten Schwellenbedingung aber auch durchaus interessant, weil noch einmal ein Gegengebot der Heuschrecken kommen könnte. Zudem möchte man einen Beherrschungsvertrag abschließen. Bei der Schwelle könnte ich mir aber auch eine Reduktion auf 50% vorstellen. Die Andienungsquote könnte ich mir schon Richtung 70% vorstellen, weil die Fallhöhe für den Kurs recht hoch ist. Vielleicht ist es besser, hier erst dann einzusteigen, wenn abzusehen ist, dass das ÜA erfolgreich sein wird. Wenn hier ein Beherrschungsvertrag kommt, könnte die Ausgleichszahlung aufgrund der dann hohen Verbindlichkeiten von AMS durchaus attraktiv sein.


      Hi straßenköter,

      m.E. ist eine erneute Reduzierung der Annahmequote nicht möglich, s. §21 Abs. 5 WpÜG.

      Anders mag es aussehen, wenn sich die Annahmefrist aufgrund einer Änderung des Angebotes von Bain/Carlyle erneut verlängern würde.

      Gruß
      Bauglir


      Da kenne ich mich nicht so aus. Meine Aussage zur Absenkung der Schwelle hatte ich aber getätigt, bevor die Schwelle gesenkt wurde. Insofern ist die Annahme bereits eingetroffen...
      Avatar
      schrieb am 26.09.19 11:43:19
      Beitrag Nr. 4.865 ()
      Trends im Übernahmebereich finden sich indiesem M&A Report:
      https://www.noerr.com/de/newsroom/news/noerr-public-ma-repor…

      Auf Seite 7 und 8 steht etwas zu konkurrierenden Übernahmeangeboten, Biofrontera als Beispiel, mit Hinweis auf die Möglichkeit einer "unendlichen Übernahmeschlacht" durch Angebotsänderungen.
      Ist ja bei OSRAM ein aktuelles Thema.

      Andere Neuigkeiten bei folgenden Firmen:
      Agrob Angebot zu 28 Vz / 32 St
      Humanoptics
      DF Deutsche Forfait
      Aves One
      Gewinnwarnung bei Pfeiffer Vacuum, machen die doch nur, um billig an die Aktien ran zu kommen?!

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      Avatar
      schrieb am 26.09.19 14:31:46
      Beitrag Nr. 4.866 ()
      Lese gerade im Börse Online von heute über PNE und comdirect als Übernahmekandidaten.

      Comdirect hatte ich noch gar nicht mitbekommen, da war ja am Montag schon was zu lesen (dpa-fx) zu lesen, dass ein Angebot möglich sei.

      "Warburg-Experte Andreas Pläsier hält es für möglich, dass den verbleibenden freien Aktionären etwa 12,15 Euro pro Anteilsschein geboten werden, wenn der Aufsichtsrat die Pläne der "Commerzbank 5.0" durchwinkt."
      Avatar
      schrieb am 01.10.19 15:08:54
      Beitrag Nr. 4.867 ()
      Auszahlung Nachbesserung Südchemie steht an
      Clariant AG
      Muttenz/Schweiz
      Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG betreffend den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Süd-Chemie Aktiengesellschaft, München
      ISIN DE0007292005 / WKN 729 200

      Aufgrund Hauptversammlungsbeschluss vom 22. November 2011 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Süd-Chemie Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 1019; zwischenzeitlich verschmolzen auf die Clariant Produkte Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 42045); im Folgenden „Gesellschaft“ oder „SCAG“) gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 125,26 je SCAG-Aktie auf die Hauptaktionärin, die Clariant AG mit Sitz in Muttenz/Schweiz (im Folgenden „Hauptaktionärin“ oder „Antragsgegnerin“), übertragen (im Folgenden „Squeeze-out“).

      Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. November 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen; die Eintragung wurde am 7. Dezember 2011 bekanntgemacht. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gingen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über.

      Mehrere Minderheitsaktionäre der Gesellschaft leiteten nach Eintragung und Wirksamwerden des Squeeze-outs ein Spruchverfahren vor dem Landgericht München I ein und beantragten die Festsetzung einer höheren Barabfindung (im Folgenden „Antragsteller“).

      Das Landgericht München I entschied mit Beschluss vom 28. April 2017 (Az.: 5 HK O 26513/11, im Folgenden „Beschluss des Landgerichts“) über die Anträge und erhöhte die Barabfindung auf EUR 132,30 je SCAG-Aktie.

      Mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin legten Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ein.

      Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 6. August 2019 (31 Wx 340/17, im Folgenden „Beschluss des Oberlandesgerichts“) die Beschwerden der Antragsteller und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

      Der Beschluss des Landgerichts sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts werden gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG wie folgt (ohne Gründe) bekannt gemacht:

      A. Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. April 2017

      In dem Spruchverfahren

      [87 Antragsteller]
      – Antragsteller zu 1) - 87) –

      [Verfahrensbevollmächtigte]

      [Zustellungsbevollmächtigte]

      gegen

      Clariant AG, vertreten durch den Vorstand, Rothausstraße 1, 4132 Muttenz 1, Schweiz

      – Antragsgegnerin –

      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt

      Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 SpruchG):

      Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, Sendlinger Straße 10 (Hofstatt), 80331 München

      wegen Barabfindung

      erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen nach mündlicher Verhandlung vom 27.11.2012 und 8.12.2016 durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichterin Dr. Huber und Handelsrichter Pütz am 28.4.2017 folgenden
      Beschluss:
      I.

      Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Süd-Chemie AG zu leistende Barabfindung wird auf € 132,30 festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 8.12.2011 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
      II.

      Von den ausschließlich nach der KostO berechneten Gerichtskosten tragen der Antragssteller zu 41) ein 1/87 und die Antragsgegnerin 86/87; die weiteren Gerichtskosten insbesondere der Beweisaufnahme trägt die Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragssteller zu 1) bis 40) und 42) bis 87); der Antragssteller zu 41) und die Antragsgegnerin tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
      III.

      Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragssteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistende Vergütung wird auf € 1.130.279,04 festgesetzt.

      B. Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 6. August 2019

      In dem Spruchverfahren

      [87 Antragsteller]
      – Antragsteller, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner 63) - 66), 77) und 78) –
      – Antragsteller und Beschwerdegegner 1) - 62), 67) - 76), 79) - 87) –

      [Verfahrensbevollmächtigte]
      [Zustellungsbevollmächtigte]

      gegen

      Clariant AG, vertreten durch den Vorstand, Rothausstraße 1, 4132 Muttenz 1, Schweiz
      – Antragsgegnerin, Beschwerdegegnerin u. Beschwerdeführerin –

      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt

      Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 SpruchG):
      Rechtsanwalt Dr. Wirth Andreas, Wittelsbacherstraße 20, 80469 München

      wegen Barabfindung

      erlässt das Oberlandesgericht München – 31. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Rieder, den Richter am Oberlandesgericht Krätzschel und die Richterin am Landgericht Dorn am 06.08.2019 folgenden
      Beschluss
      1.

      Die Beschwerden der Antragsteller zu 63) - 66), 77) und 78) sowie die Beschwerde der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.
      2.

      Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt.
      3.

      Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragssteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistenden Vergütung wird auf € 1.130.279,04 festgesetzt.

      C. Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachbesserung

      Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft bekannt gegeben:

      Die Erhöhung der Barabfindung um EUR 7,04 je Aktie (im Folgenden „Nachbesserungsbetrag“) wird von der Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der Gesellschaft auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags umgehend zu ermitteln.

      Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Clariant AG abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung – € 7,04 je Stückaktie zzgl. Zinsen hierauf für die Zeit ab 8. Dezember 2011 bis 4. Oktober 2019 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz – nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihre jeweilige Depotbank.

      Berechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der Gesellschaft, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 15. November 2019 keine Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Clariant AG abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

      Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die ihre effektiven, Aktienurkunden, ausgestattet mit Erneuerungsschein a) bisher noch nicht im Rahmen des Squeeze-out bzw. b) erst nach erfolgter Hinterlegung der nicht abgeholten Barabfindungsbeträge beim Amtsgericht zur Entgegennahme der Barabfindung eingereicht haben:

      Zu a) Zur Entgegennahme der ursprünglichen Barabfindung müssen diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft zunächst ihre Aktienurkunden beim Amtsgericht München - Hinterlegungsstelle -, Pacellistraße 5, 80325 München, - Az: HL 38 HL 216/12 zwecks Entgegennahme der in 2011 ursprünglich gezahlten Squeeze-Out-Barabfindung in Höhe von EUR 125,26 zzgl. Zinsen einreichen.

      Für Fall a) und b) gilt:

      Für den Erhalt der Nachzahlung gelten dann die nachstehenden Ausführungen.

      Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre können dann im Fall a) bzw. b) ihrer Depotbank den Auftrag zur Entgegennahme der Nachzahlung unter Vorlage der Herausgabeverfügung des Amtsgerichts München oder sonstiger geeigneter Nachweise ihrer Berechtigung und unter Angabe ihrer Kontoverbindung erteilen. Nach erfolgter Prüfung der Nachweise erhalten diese ehemaligen Minderheitsaktionäre die Nachzahlung auf die Barabfindung von der vorgenannten Abwicklungsstelle über diese Depotbank vergütet.

      Die Zinsen auf die Nachzahlung gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

      Die Entgegennahme des Nachbesserungsbetrags soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei sein.

      Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.



      Muttenz/Schweiz, im Oktober 2019

      Clariant AG
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      Avatar
      schrieb am 04.10.19 07:17:51
      Beitrag Nr. 4.868 ()
      jemand was vom Gutachten BDI was ende September kommen sollte gehört?,
      Avatar
      schrieb am 05.10.19 17:44:25
      Beitrag Nr. 4.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.606.672 von straßenköter am 01.10.19 15:08:54
      Südchemie
      .....habe schon heute von meiner Depotbank die Ankündigung bezüglich der Nachbesserung für SÜD-CHEMIE erhalten. Zu den 7,04 kommen noch Zinsen Höhe von 2,40896 Euronen pro Aktie. Schöne Verzinsung in der momentanen Zinslandschaft.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.10.19 16:30:59
      Beitrag Nr. 4.870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.631.256 von aufdemHorst am 05.10.19 17:44:25.....UND heute schon auf Konto gutgeschrieben. Chapeau 🙂🙂🙂, da kommt gleich Lust auf einen schönen Herbsturlaub.
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