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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 12771)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:48:38
      Beitrag Nr. 38.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.039 von Goldlocke2017 am 16.03.19 11:11:28
      Zitat von Goldlocke2017: Na hoppeldi, bei L&S ist heute auch ganzschön Bewegung drin. Oder kommt es mir nur so vor?

      Umsätze anschauen
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:37:42
      Beitrag Nr. 38.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.516 von goldfever am 16.03.19 12:27:10
      Zitat von goldfever:
      Zitat von Semira: Das bedeutet, dass Leerverkäufe getätigt werden können, so lange der Investor entweder ausgleichend Käufe tätigt oder aber selbst per saldo mehr Aktien (oder entsprechende Positionen) hält. Ob dies Sinn ergibt, ist eine andere Frage und pauschal nicht zu beantworten.
      Quelle :
      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/leerverkauf…
      Ergibt schon Sinn, wenn die Leerverkäufer weiterhin Aktien verkaufen, die ihnen nicht gehören, und sich auf der anderen Seite wieder billiger eindecken. Ob das auch (ohne Meldung) mit indirekten Positionen zulässig ist?


      Gefunden habe ich dazu noch :
      Trotz Verbot gibt es immer noch Wege, gegen Wirecard zu wetten
      z.B. Synthetische Shorts

      Es ist kompliziert, aber die Anleger können einen so genannten synthetischen Short aufbauen. Der Vorgang umfasst den Verkauf von DAX-Futures und den anschließenden Kauf aller im Index enthaltenen Aktien laut ihren Gewichtungen mit Ausnahme von Wirecard.
      Quelle : https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/trotz-verbot-…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:37:30
      Beitrag Nr. 38.448 ()
      Hier mal wieder ein Bericht den jeder deuten soll wie er möchte:

      ASCHHEIM/MÜNCHEN - Die Aktien des Dax-Unternehmens Wirecard AG sind heute bei steigendem Handelsvolumen stark unter Druck geraten. Der Grund ist hinlänglich bekannt.

      Doch nun gibt es auch Neuigkeiten aus London. In der britischen Metropole ist bei Gericht eine Klage gegen die Wirecard anhängig, berichtet die US-Nachrichtenagentur Bloomberg.

      Kläger sind offenbar Minderheitsaktionäre von indischen Geschäftseinheiten, die behaupten, dass sie um Geld betrogen worden sind, als die Wirecard AG ihr Business in 2015 übernahm.

      So wurde offenbar die Hermes I-Tickets Private Ltd. zunächst an einen Käufer mit Sitz in Mauritius veräußert und nur drei Wochen später an die Wirecard AG für mindestens 200 Mio. Euro mehr weiterverkauft.

      Die Klage stammt aus dem Jahr 2017 und wurde von den Hermes-Investoren Prashant Manek und Sanjay Chandi bei Gericht eingereicht. Wirecard ist offensichtlich nicht direkt in diesem Fall wegen Fehlverhaltens angeklagt.

      Die ehemaligen Investoren behaupten aber, dass sie beim Verkauf ihrer Anteile in der ersten Transaktion getäuscht worden seien und dafür eine Entschädigung von den Voreigentümern verlangen.

      Der Verkauf von Hermes sei aber im Vorfeld bereits mit Wirecard abgestimmt worden, so die Kläger und er sei „verdeckt betrügerisch“ gewesen. Wirecard habe die Anschuldigungen bereits zurückgewiesen.

      Auch wenn Wirecard in dieser Angelegenheit nichts vorgeworfen werden könnte, lässt dieser Fall doch den deutschen FinTech-Anbieter erneut in ein schlechtes Licht rücken.

      Wirecard hatte das Unternehmen Hermes, das Reise-Tickets vertreibt, im Zusammenhang mit einer 60-Prozent-Beteiligung am Payment-Geschäft der Great Indian (GI) Retail Group für insgesamt 216 Mio. Euro (244 Mio. US-Dollar) plus einer bedingten zusätzlichen Zahlung von 110 Mio. Euro komplett erworben.

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-aktien/wirecard…
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      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:36:24
      Beitrag Nr. 38.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.113.977 von SamLowry am 15.03.19 18:33:52
      Zitat von SamLowry: Der "Bericht" ist das eine und die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Singapur sind ein anderer Schuh. Oder müssen die Ermittlungen eingestellt werden, wenn der Bericht von R&T erscheint?


      Im Gegenteil:
      Die Staatsanwaltschaft von Singapore wird sich an dem R&T Bericht genüsslich delektieren. Natürlich wird R&T im Disclaimer schreiben, dass die Untersuchungsergebnisse NUR gemäß der ihnen zugänglichen und zugegangenen Quellen erstellt werden konnte. Jetzt kann die Staatsanwaltschaft aufgrund der konfiszierten Akten vergleichen, ob ihnen 1. Material fehlt, das R&T hatte oder umegekeht, ob sie bereits im Besitz von Material sind, über das R&T nicht verfügte resp. berichtete.

      Walter Rathenau: "Denken heißt vergleichen"
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      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:29:40
      Beitrag Nr. 38.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.045 von Beachtimer am 16.03.19 11:13:53
      Zitat von Beachtimer:
      Zitat von jigajig: man kann den Artikel "nun kommt es vielleicht noch dicker aus London" nicht verlinken, der Bloombergartikel hieß irgendwas mit "drawn into investor suit", ich reiche ihn nach bei Bedarf


      Leider per Handy - also leider nur cool and Paste

      https://www.google.de/amp/s/www.bloomberg.com/amp/news/artic…

      Das ist doch quasi normal, dass sich ehemalige Eigentümer nach (erfolgreichen) Übernahmen übervorteilt fühlen und Nachforderungen stellen.

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      schrieb am 16.03.19 12:28:55
      Beitrag Nr. 38.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.099.174 von Einstein-10 am 14.03.19 13:11:59
      Zitat von Einstein-10:
      Zitat von DSTCH: 'interne Ermittlungen' - hier liegt der Hund begraben!

      Wenn sich eine Bafin auf 'interne Ermittlungen' verlässt, kann man dies als Fahrlässigkeit ansehen! Faktisch hat nun die Bafin Berichte von Wirtschaftsprüfer und 'internen Ermittlungen' und sah sich dennoch nicht in der Lage Entwarnung zu geben.


      deine äußerung stimmt so nicht! kann sein, weil du zu diesem zeitpunkt ja noch nicht angemeldet warst, 21.02.2019!

      die bafin hat nicht aufgrund internen ermittlungen seitens wirecard reagiert, sondern wegen verdacht auf kursmanipulation. genaueres hier nachzulesen https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsi… ((und weil eine versuchte erpressung von wirecard vorläge. letzters schreibe ich aus der erinnerung.))

      ebenso ist in der verfügung nachzulesen, dass Die Effizienz der Finanzmärkte wird im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt, denn das Verbot beschränkt sich lediglich auf die Wirecard AG und verbietet gedeckte Leerverkäufe nicht komplett, sondern nur für den Fall, dass sie in einer Gesamtbetrachtung zu einer Vergrößerung der NLP führen. Zudem ist eine Ausnahme für Market-Maker-Tätigkeiten vorgesehen.

      ergo sind leerverkäufe sehr wohl möglich, sofern sie am gleichen tag wieder glattgestellt werden! also können die hf trotzdem den kurs stark beeinflussen.


      was du sagst stimmt, hast du vollkommen recht, aber wenn du eifrig, hier mitlesen würdest, dann hättest du vorher lesen können, was damit gemeint ist und wenn du die verfügung lesen würdest, würdest du mir zustimmen. meinen beitrag anbei.
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:27:10
      Beitrag Nr. 38.444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.372 von Semira am 16.03.19 12:08:38
      Zitat von Semira: Das bedeutet, dass Leerverkäufe getätigt werden können, so lange der Investor entweder ausgleichend Käufe tätigt oder aber selbst per saldo mehr Aktien (oder entsprechende Positionen) hält. Ob dies Sinn ergibt, ist eine andere Frage und pauschal nicht zu beantworten.
      Quelle :
      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/leerverkauf…
      Ergibt schon Sinn, wenn die Leerverkäufer weiterhin Aktien verkaufen, die ihnen nicht gehören, und sich auf der anderen Seite wieder billiger eindecken. Ob das auch (ohne Meldung) mit indirekten Positionen zulässig ist?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:21:00
      Beitrag Nr. 38.443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.069 von rheinlandfuchs am 16.03.19 11:16:09
      Zitat von rheinlandfuchs: "Auch wenn Wirecard in dieser Angelegenheit nichts vorgeworfen werden könnte, lässt dieser Fall doch den deutschen FinTech-Anbieter erneut in ein schlechtes Licht rücken." (Quelle: IS-Times)


      genau und wenn die is-times berichtet, dass in china ein sack reis umgefallen ist, dann hat das zwar nichts mit wirecard zutun, aber lässt doch diesen fall erneut in ein schlechtes licht rücken.
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:18:57
      Beitrag Nr. 38.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.039 von Goldlocke2017 am 16.03.19 11:11:28
      viel los? ohne kommentar
      Zitat von Goldlocke2017: Na hoppeldi, bei L&S ist heute auch ganzschön Bewegung drin. Oder kommt es mir nur so vor?


      16.03.2019 11:59:16 108,5000 2
      16.03.2019 11:26:58 106,0000 --
      16.03.2019 11:26:54 106,0000 --
      16.03.2019 11:26:16 107,0000 180
      16.03.2019 11:20:24 109,5000 18
      16.03.2019 11:19:47 107,0000 --
      16.03.2019 11:19:44 107,0000 --
      16.03.2019 11:14:39 109,0000 100
      16.03.2019 11:14:27 106,5000 --
      16.03.2019 11:14:26 106,5000 --
      16.03.2019 10:40:24 107,0000 --
      16.03.2019 10:25:12 106,0000 --
      16.03.2019 10:24:54 107,6378 300
      16.03.2019 10:23:29 106,0000 --
      16.03.2019 10:23:24 106,0000 --
      16.03.2019 10:23:21 105,8000 --
      16.03.2019 10:23:18 105,8000 --
      16.03.2019 10:21:33 105,6000 --
      16.03.2019 10:21:29 105,6000 --
      16.03.2019 10:06:59 105,4000 --
      16.03.2019 10:06:54 105,4000 --
      16.03.2019 10:02:28 106,7500 50
      16.03.2019 10:00:52 106,7500 8
      16.03.2019 10:00:17 106,7500 50
      16.03.2019 09:00:28 105,2000 --
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 12:08:38
      Beitrag Nr. 38.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.118.102 von Einstein-10 am 16.03.19 11:21:09
      Zitat von Einstein-10:
      Zitat von DerneueHeintje: Warum wird hier imer wieder behauptet, das Shortselling (Leerverkauf)
      verboten ist?
      So dumm kann man doch nicht sein, dass man das nicht versteht!
      Es gibt kein Verbot!
      Es dürfen nur keine neuen Positionen aufgebaut werden!

      Ist das für jeden soweit klar, oder bedarf es weiterer Erläuterungen?

      Zitat:
      Wirecard AG: Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen
      Datum:18.02.2019
      Die BaFin hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist,neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen.
      Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Die Verfügung beruht auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO). ESMA hat der BaFin dazu eine positive Opinion abgegeben.

      https://finanzmarktwelt.de/wirecard-aktie-bafin-short-verbot…


      das kann man noch tausendmal posten, die es nicht verstehen wollen, werden es nicht verstehen und eine seite weiter wieder das gleiche sagen wie vorher....schade, dass es so ist.


      Neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG sind verboten.
      Richtig

      Allerdings :

      Im Fall von Wirecard sind Leerverkäufe nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn sie dazu führen, dass ein Investor unter dem Strich eine größere Leerverkaufposition hält. Das bedeutet, dass Leerverkäufe getätigt werden können, so lange der Investor entweder ausgleichend Käufe tätigt oder aber selbst per saldo mehr Aktien (oder entsprechende Positionen) hält. Ob dies Sinn ergibt, ist eine andere Frage und pauschal nicht zu beantworten.

      Quelle :
      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/leerverkauf…

      Dazu
      3. Was ist unter dem Begriff Netto-Leerverkaufsposition zu verstehen?
      Eine Netto-Leerverkaufsposition entsteht, wenn sich nach Aggregation der Finanzinstrumente des Inhabers auf der Short-Seite ein Überhang ergibt.
      Quelle : FAQ der Allgemeinverfügung der Bafin
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