Wirecard - Top oder Flop (Seite 9211)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.194.896 von WIMP am 19.12.19 09:46:49
Falsch. Die Frage lautete "Du meinst die Umsätze und die Gewinne... ?" Der Nebensatz ist eine Behauptung.
Zitat von WIMP:Zitat von Cutter_Slade: Nein. Du hast in dem von mir zitierten Antwortsatz an LukeSkywalker geschrieben: "Du meinst die Umsätze und Gewinne, die man mit Hilfe der Differenz zwischen den Kaufpreisen erzeugen konnte?"
Für diese Tatsachenbehauptung: "Wirecard konnte" Umsätze und Gewinne ("künstlich", Formulierung aus dem 2. Satz) erzeugen" möchten wir einen Beleg, keine "Fallanalyse".
Wie du siehst, war das keine Behauptung, sondern eine Frage.
Falsch. Die Frage lautete "Du meinst die Umsätze und die Gewinne... ?" Der Nebensatz ist eine Behauptung.
Wer aufgrund des heutigen FT Artikels heute seine Scheine verkauft dem ist einfach nicht zu helfen.
Die FT serviert 10 mal aufgewärmte "Fish & Chips" und einige essen sie.
Wer jetzt immer noch nicht erkennt das McCrum mit den Leerverkäufern gemeinsame Sache macht, der sollte auf dem Wunschzettel für Weihnachten mal einen Blindenhund stehen haben.
Die FT serviert 10 mal aufgewärmte "Fish & Chips" und einige essen sie.
Wer jetzt immer noch nicht erkennt das McCrum mit den Leerverkäufern gemeinsame Sache macht, der sollte auf dem Wunschzettel für Weihnachten mal einen Blindenhund stehen haben.
der Stimmungsbarometer der Anleihe steigt, gegen die Aktie... normal doch ein gutes Zeichen:
https://www.finanzen.net/anleihen/a2ynq5-wirecard-anleihe
https://www.finanzen.net/anleihen/a2ynq5-wirecard-anleihe
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.195.391 von Snelll am 19.12.19 10:35:59
Oder auf dem Bundesanzeiger nach DE0005933931 suchen.
Gültigkeit ab 31.12.2019, denke Aktien die mit längerer Laufzeit bereits verliehen sind, sind nicht betroffen. Kenne mich da aber nicht gut genug aus.
Zitat von Snelll: Aus Ariva: Blackrock beendet Wertpapierleihe ab dem 12.12.2019 für viele ETFs:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
Auszug:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die folgenden Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen für die oben aufgelisteten OGAW-Sondervermögen mit Schreiben vom 19.11.2019 genehmigt. Hintergrund der genehmigten Änderungen ist die Beendigung von Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäften für die OGAW-Sondervermögen und damit einhergehenden notwendigen Anpassungen des Wortlauts der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Daneben wurde auch die Kostenklausel in den Besonderen Anlagebedingungen zu Gunsten der Anleger an die Musterkostenklauseln der BaFin angepasst.
Die übrigen Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Insbesondere bleibt die Anlagestrategie sämtlicher Fonds unverändert.
I. Allgemeine Anlagebedingungen
Die Allgemeinen Anlagebedingungen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wurden aus diesem Grund überarbeitet. Redaktionelle Anpassungen erfolgten in § 4 Abs. 2 und 3, den Fußnoten zu §§ 5 und 6, § 12 Abs. 1 lit. a), § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 3. Die §§ 13 und 14, welche Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte beschrieben haben, wurden ersatzlos gestrichen.
Oder auf dem Bundesanzeiger nach DE0005933931 suchen.
Gültigkeit ab 31.12.2019, denke Aktien die mit längerer Laufzeit bereits verliehen sind, sind nicht betroffen. Kenne mich da aber nicht gut genug aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.195.391 von Snelll am 19.12.19 10:35:59Das ist höchst interessant....
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.195.382 von Anubisra100 am 19.12.19 10:35:21
wie heist es so schön:
Dumme Verbrecher rauben eine Bank aus, schlaue gründen eine....
Zitat von Anubisra100: Unglaublich wie KRIMINELL es an der Börse zugeht! Besonders bei Wirecard! Da können Kriminelle Kräfte den Kurs nach Belieben, und mithilfe von Schmierblättchen und KRIMINELLE Reporter,drücken so bis es passt! Und die BaFin glotzt glotzt und glotzt .....! Ist das gleiche wenn JEDER ,EINE prall gefüllte Bank nach Lust und Laune ausrauben kann,OHNE Maske und den Pass sogar da lassen,da man WEISS,es PASSIERT nichts! Die Polizei sieht tatenlos zu!
wie heist es so schön:
Dumme Verbrecher rauben eine Bank aus, schlaue gründen eine....
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.195.367 von theonlydeal am 19.12.19 10:33:42Da geb ich dir Recht! Sehr sehr schwierig zu timen ich warte bis nächstes Jahr Anfang, weil mit Verfallstag und allem mir zu riskant zumindestens bis nächste Woche warte ich ab, aber im Grunde geb ich dir Recht. Nicht allzu lange warten 😁
Aus Ariva: Blackrock beendet Wertpapierleihe ab dem 12.12.2019 für viele ETFs:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
Auszug:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die folgenden Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen für die oben aufgelisteten OGAW-Sondervermögen mit Schreiben vom 19.11.2019 genehmigt. Hintergrund der genehmigten Änderungen ist die Beendigung von Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäften für die OGAW-Sondervermögen und damit einhergehenden notwendigen Anpassungen des Wortlauts der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Daneben wurde auch die Kostenklausel in den Besonderen Anlagebedingungen zu Gunsten der Anleger an die Musterkostenklauseln der BaFin angepasst.
Die übrigen Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Insbesondere bleibt die Anlagestrategie sämtlicher Fonds unverändert.
I. Allgemeine Anlagebedingungen
Die Allgemeinen Anlagebedingungen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wurden aus diesem Grund überarbeitet. Redaktionelle Anpassungen erfolgten in § 4 Abs. 2 und 3, den Fußnoten zu §§ 5 und 6, § 12 Abs. 1 lit. a), § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 3. Die §§ 13 und 14, welche Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte beschrieben haben, wurden ersatzlos gestrichen.
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
Auszug:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die folgenden Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen für die oben aufgelisteten OGAW-Sondervermögen mit Schreiben vom 19.11.2019 genehmigt. Hintergrund der genehmigten Änderungen ist die Beendigung von Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäften für die OGAW-Sondervermögen und damit einhergehenden notwendigen Anpassungen des Wortlauts der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Daneben wurde auch die Kostenklausel in den Besonderen Anlagebedingungen zu Gunsten der Anleger an die Musterkostenklauseln der BaFin angepasst.
Die übrigen Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Insbesondere bleibt die Anlagestrategie sämtlicher Fonds unverändert.
I. Allgemeine Anlagebedingungen
Die Allgemeinen Anlagebedingungen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wurden aus diesem Grund überarbeitet. Redaktionelle Anpassungen erfolgten in § 4 Abs. 2 und 3, den Fußnoten zu §§ 5 und 6, § 12 Abs. 1 lit. a), § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 3. Die §§ 13 und 14, welche Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte beschrieben haben, wurden ersatzlos gestrichen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.195.097 von KeXStarQ am 19.12.19 10:06:02
Da wäre ich aber vorsichtig. Wenn man zu lange wartet, wird man die derzeit lächerlich niedrigen Kurse noch verpassen und muss teurer einsteigen
Zitat von KeXStarQ: Ob wir es wollen oder nicht, die <100 werden wir denke ich sehen. Wird interessant ob heute oder morgen. Ich geh trotzdem entspannt an die Sache. Will richtig richtig günstig nachkaufen...
Da wäre ich aber vorsichtig. Wenn man zu lange wartet, wird man die derzeit lächerlich niedrigen Kurse noch verpassen und muss teurer einsteigen
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