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    Glaxosmithkline - Pharma mit Dividende (Seite 19)

    eröffnet am 15.07.10 17:19:04 von
    neuester Beitrag 07.05.24 14:26:19 von
    Beiträge: 1.045
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      Avatar
      schrieb am 29.07.22 08:27:25
      Beitrag Nr. 865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.078.776 von SharonM am 28.07.22 19:00:39Da im letzten Absatz "Ihr Kunde" steht, scheint der Text nicht von der Bank, sondern möglicherweise von WM zu stammen.

      Das dort als Grundlage genannte BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 ist am 19. Mai 2022 neu gefasst worden, und der Inhalt von Rz.115 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 ist ein anderer als der von Rz.115 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022. Das sie beziehen sich auf eine nicht mehr gültige Fassung.
      2016: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/C-Anhaenge…
      2022: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…
      Eine Arbeitsgruppe von WM hat die Unterschiede im April anhand des Entwurfes jenes BMF-Schreibens hervorgehoben:
      https://www.wmdaten.de/dyn_content/fckeditor/20220405_WM-AK%…

      Abgesehen davon, schreiben sie nicht, welches oder welche der Kriterien nicht zweifelsfrei erfüllt seien sollen. Womöglich eines, das dieses Jahr geändert wurde.
      GSK | 21,10 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 19:00:39
      Beitrag Nr. 864 ()
      Antwort meiner Depotbank
      Inzwischen wurden die Anschaffungskosten (3,6402 €) bei mir im Depot eingebucht. Bei einigen anderen, die so wie ich NULL als Einstandswert im Depot haben, ist bestimmt auch ein Einstandswert vorhanden, der aber noch nicht eingepflegt wurde. Ansonsten werden die neu eingebuchten Aktien als Sachdividende angesehen, mit dem Hinweis gemäß §32dAbs4EStg eine Klärung mit dem Finanzamt vorzunehmen:


      "Bei der Entflechtung der HALEON PLC, die aus der GSK PLC (WKN 940561) resultiert, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entflechtung. Dies bedeutet, dass die neu eingebuchten Aktien einen Ertrag (Sachdividende) nach § 20 Abs. 1 Satz 1 darstellen. Dieser Ertrag ist wie bei einer Dividende in bar zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern.

      Für die Einbuchung wurde ein Bewertungskurs in Höhe von GBP 3,0835 je Aktie zur Berechnung des Kapitalertrags veröffentlicht. Dieser Kurs stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar.

      Bei einer ausländischen Entflechtung (Drittstaat) ist zu entscheiden, ob es sich um eine steuerneutrale Abspaltung i.S. des § 20 Abs.4a S.7 handelt. Im Fall der GSK PLC sind die Kriterien zur Anwendung des § 20 Abs. 4a S.7 in Verbindung mit Rz.115 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 nicht zweifelsfrei erfüllt. Das Vorliegen einer Abspaltung im Sinne des § 123 Abs.2 UmwG kann daher nicht bestätigt werden.

      Da die Bedingungen der Rz.115 nicht als zweifelsfrei erfüllt angesehen werden können, ist gemäß Rz. 113 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 von einer steuerpflichtigen Sachausschüttung auszugehen, die zu Einkünften nach §20 Abs.1 Satz 1 führt.

      Aufgrund dieser Klassifizierung muss die Entflechtung als laufender Ertrag angesehen werden. Da laufende Erträge bei Zufluss dem Steuerabzug zu unterwerfen sind, ist es auch nicht relevant, ob sich die Entflechtung auf steuerliche Altbestände (Anschaffung vor dem 01.01.2009) oder Neubestände bezieht.

      Aufgrund der beschriebenen Rechtslage sind die Banken als auszahlende Stellen verpflichtet den Steuerabzug unter Berücksichtigung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben vorzunehmen, § 44 Abs. 1 S. 3 EStG.

      Sofern Ihr Kunde mit der steuerrechtlichen Einschätzung der Maßnahme und der Abführung der Steuer nicht einverstanden ist, müssen Sie Ihn auf die Veranlagung gegenüber Ihrem Finanzamt verweisen. Gemäß § 32d Abs. 4 EStG können Sie dort einen Antrag zur Klärung stellen, ob die neuen Anteile steuerfrei zu behandeln sind."
      GSK | 21,08 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 11:56:30
      Beitrag Nr. 863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.074.090 von SpinOff_Freak am 28.07.22 10:53:08Wo ist denn der Link dazu?
      Ich kenne nur dieses Circular vom 1. Juni: https://www.gsk.com/media/9244/demerger-agreement.pdf
      GSK | 20,89 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 11:12:17
      Beitrag Nr. 862 ()
      Update: Ideensammlung, was betroffene Kunden jetzt tun können:
      Update: Ideensammlung, was betroffene Kunden jetzt tun können:

      1. Hier in das Forum schreiben, wie es euere Bank macht
      2. Die eigene Bank anschreiben und mitteilen, dass es die anderen Banken anders machen und einen Einspruch einlegen
      3. WM Datenservice anschreiben und eine Neubewertung vorschlagen
      4.  Börsenzeitschriften anschreiben und mitteilen, dass es nicht alle Banken gleich machen
      5. Die BaFin - Bankenaufsicht einzuschalten wird vermutlich wirklich nichts bringen. Deshalb die bessere Alternative: Ein Ombudsmannverfahren anstoßen. Die Web-Adresse dafür lautet: bankenombudsmann . de 

      Bitte die Liste weiter vervollständigen und kurz schreiben, was ihr gemacht habt.

      PS: Ich habe Punkt 1-3 abgeschlossen 
      GSK | 20,89 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 10:53:08
      Beitrag Nr. 861 ()
      @Soranos Ich dachte eher diese Info ist wichtig, die GSK (siehe unten) mir gesendet hat:
      I make specific reference to Part 6, Taxation (starting on page 83 of the document) in the Circular.

      --------
      E-Mail von GSK:

      Thank you for your continued support as a GSK shareholder.
      Thank you for your e-mail regarding your tax query.
      Please note that there is some general tax information in relation to the demerger and share consolidation available in the Circular to shareholders that was made available on 1 June 2022.
      I have included a link to the Circular (and other information regarding the demerger and share consolidation) at the bottom of this e-mail. I make specific reference to Part 6, Taxation (starting on page 83 of the document) in the Circular.
      Unfortunately, we are unable to provide any specific or tailored tax advice and any person who is in doubt as to their tax position or who is subject to tax in a jurisdiction other than the UK should consult an appropriate professional adviser.
      Any information contained in this e-mail or in the Circular does not constitute tax advice.
      I am sorry we are unable to provide you with any further specific information.

      Thank you for your continued support as a GSK shareholder.
      Kind regards
      Corporate Governance Advisor
      Complementary Worker on Assignment at GSK
      GSK | 20,92 €
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 28.07.22 09:58:34
      Beitrag Nr. 860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.071.972 von Divid-ende am 28.07.22 07:36:52Ja, die Antwort werde ich hier mitteilen.

      @SpinOff_Freak: Im Kapitel 7 des Demerger Agreement vom 1. Juni (S. 38) wird nur die Stamp Duty erwähnt, eine Art Börsenumsatzsteuer.

      Dass die BaFin sich mit so etwa befassen würde, glaube ich nicht. Naheliegender war da zu gegebener Zeit ein Ombudsmannverfahren (https://bankenombudsmann.de/).
      GSK | 20,97 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 08:02:13
      Beitrag Nr. 859 ()
      Ideensammlung, was betroffene Kunden jetzt tun können:
      Ideensammlung, was betroffene Kunden jetzt tun können:

      - Hier in das Forum schreiben, wie es euere Bank macht
      - Die eigene Bank anschreiben und mitteilen, dass es die anderen Banken anders machen und einen Einspruch einlegen.
      - WM Datenservice anschreiben und eine Neubewertung vorschlagen

      Was haltet ihr von der Möglichkeit, die BaFin (Bankenaufsicht) einzuschalten?
      GSK | 21,46 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 07:41:11
      Beitrag Nr. 858 ()
      Thank you for your continued support as a GSK shareholder.
      Thank you for your e-mail regarding your tax query.
      Please note that there is some general tax information in relation to the demerger and share consolidation available in the Circular to shareholders that was made available on 1 June 2022.
      I have included a link to the Circular (and other information regarding the demerger and share consolidation) at the bottom of this e-mail. I make specific reference to Part 6, Taxation (starting on page 83 of the document) in the Circular.
      Unfortunately, we are unable to provide any specific or tailored tax advice and any person who is in doubt as to their tax position or who is subject to tax in a jurisdiction other than the UK should consult an appropriate professional adviser.
      Any information contained in this e-mail or in the Circular does not constitute tax advice.
      I am sorry we are unable to provide you with any further specific information.

      Thank you for your continued support as a GSK shareholder.
      Kind regards
      Corporate Governance Advisor
      Complementary Worker on Assignment at GSK
      GSK | 21,34 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 07:38:18
      Beitrag Nr. 857 ()
      Beitrag aus einem anderen Forum zum Thema keine einheitliche Linie der Banken
      Beitrag aus einem anderen Forum zum Thema keine einheitliche Linie der Banken: Ja, scheint bei den Banken keinen einheitliche Linie vorhanden zu sein. Das Spin-off müsste von den Banken steuerneutral behandelt werden. Hierzu gibt es 2 BGH Urteile zum Thema ausländische Spin-offs. Eine Versteuerung als unbare Kapitalmaßnahme (Sachdividende) ist so ziemlich das schlechteste, da die abgeführte Kapitalertragssteuer nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden kann. Bei VK und einem unterstellten Gewinn von Haleon wäre zwar mehr Steuer abzuführen (wenn noch keine im Vorfeld abgeführt wurde) aber, die Steuer wäre mit der Gewinn und Verlustrechnung auf Null zu bringen. Dividenden könnte man noch mit Optionsscheinverlusten verrechnen, wenn keine Aktiengewinne vorhanden sind. Was hier noch nicht angemerkt wurde: Die von GSK versprochene Dividende nach dem Spin-off wird durch den Reverse Split nochmals deutlich reduziert !
      GSK | 21,34 €
      Avatar
      schrieb am 28.07.22 07:36:52
      Beitrag Nr. 856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.070.070 von Soranos am 27.07.22 20:39:10
      Zitat von Soranos: Für einen Anwalt ist es m. E. zu früh.

      Im Übrigen habe ich auch den WM Datenservice angeschrieben, auf dessen Einstufung sich Banken gern berufen, und diesem die wesentlichen Fakten dargelegt, die für eine Einstufung als steuerneutrale Abspaltung sprechen, also EStG § 20 Abs. 4a, UmwG § 123 Abs. 2 und das BMF- Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens" vom 19.05.2022 sowie das ergänzende BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 15.06.2022.
      Mit deren Antwort dürfte es erfahrungsgemäß zwei Wochen dauern. Bei einem früheren Fall, als WM einen Aktiensplit in Hongkong als steuerpflichtig einstufte, blieben sie stur, und das Finanzamt erstattete mir die unrechtmäßig eingezogene Steuer erst 3 Jahre später zurück, nach langer "Prüfung". Damals gab es ab dem 13. oder 19. Monat noch 6% Zinsen p.a. bei geringer Inflation; heute sind es nur noch 0,15% pro Monat bei hoher Inflation.


      Könntest Du uns hier dann die Antwort mitteilen, wenn eine kommt ?
      GSK | 21,34 €
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