AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 15282)
eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
neuester Beitrag 25.05.24 16:50:20 von
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Ein Grüner hat schon letztes Mal gesagt egal wie Hauptsache die Stimmen gehen an die Grünen deshalb wird auch Gewalt angewandt
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.787 von Borax am 18.09.17 12:08:55Vor allem gibt es in den USA nicht diesen Quatsch vonwegen "Jugendstrafrecht".
Wenn ein 16,17,18,19,20-jähriger da zb einen genau so grausamen Mord begeht wie ein Erwachsener, dann wird er auch genau so hart bestraft wie ein Erwachsener.
Vonwegen nur ein paar Sozialstunden wie bei uns...
Wenn ein 16,17,18,19,20-jähriger da zb einen genau so grausamen Mord begeht wie ein Erwachsener, dann wird er auch genau so hart bestraft wie ein Erwachsener.
Vonwegen nur ein paar Sozialstunden wie bei uns...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.514 von Doppelvize am 18.09.17 11:39:58
Selbstverständlich spielt das Alter bei Gewalt eine Rolle, weil bei alten Leuten ein Rippenbruch bereits tödlich sein kann und ein Oberschenkelhalsbruch zum Pflegefall führen kann.
Anders als in Deutschland wird sowas im us-amerikanischen Recht auch strafverschärfend gewertet. Solche Strafrabatts-Mätzchen wie hier gibt es dort nicht, wer einen alten Menschen so schlägt, dass er schwer verletzt, ein Pflegefall wird oder gar getötet wird, der wird dann auch u. U. wegen Mordversuchs bzw. Mord angeklagt, weil er den Tod des Alten entweder beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Solche "Entschuldigungen" wie hier ("der Schlag war ja gar nicht so fest, das Opfer hatte halt dooferweise bröselige Knochen") gibt es da nicht. Gut so.
Zitat von Doppelvize: Ach bei Gewalt und Körperverletzung spielt das Alter für dich eine Rolle?
Hm.....
Für mich ist Gewalt egal gegen wen und wie alt immer ein No Go!
Selbstverständlich spielt das Alter bei Gewalt eine Rolle, weil bei alten Leuten ein Rippenbruch bereits tödlich sein kann und ein Oberschenkelhalsbruch zum Pflegefall führen kann.
Anders als in Deutschland wird sowas im us-amerikanischen Recht auch strafverschärfend gewertet. Solche Strafrabatts-Mätzchen wie hier gibt es dort nicht, wer einen alten Menschen so schlägt, dass er schwer verletzt, ein Pflegefall wird oder gar getötet wird, der wird dann auch u. U. wegen Mordversuchs bzw. Mord angeklagt, weil er den Tod des Alten entweder beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Solche "Entschuldigungen" wie hier ("der Schlag war ja gar nicht so fest, das Opfer hatte halt dooferweise bröselige Knochen") gibt es da nicht. Gut so.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.517 von Silverager am 18.09.17 11:40:08
Selbst wenn die email echt wäre. Na und ? Dann hat die halt mal vor zig Jahren etwas unsinniges geemailt, was solls ?
Die Radikalen bei LINKEN, GRUENEN und bei der SPD haben doch nur Glück, dass es in derer Jugend noch keine emails gab und nur deshalb deren hirnverbrannte Texte nicht in Form von emails auftauchen. Und da sind Leute darunter die Kontakte zur RAF und anderen linken Gewalttätern hatten...
Zitat von Silverager: Diese e-mail ist eine Fälschung - von vorne bis hinten.
Und wird -zufällig- zwei Wochen vor der Wahl lanciert.
Nach dem Motto: semper aliquid haeret ("Es bleibt immer etwas hängen").
Selbst wenn die email echt wäre. Na und ? Dann hat die halt mal vor zig Jahren etwas unsinniges geemailt, was solls ?
Die Radikalen bei LINKEN, GRUENEN und bei der SPD haben doch nur Glück, dass es in derer Jugend noch keine emails gab und nur deshalb deren hirnverbrannte Texte nicht in Form von emails auftauchen. Und da sind Leute darunter die Kontakte zur RAF und anderen linken Gewalttätern hatten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.520 von keepitshort am 18.09.17 11:40:20
Die Gesetze gehören komplett geändert. Von mir aus können die dann nach ihrer Abschiebung in Afghanistan dagegen klagen...
Zitat von keepitshort: der Familiennachzug muss gestoppt werden
und der Klageweg muss eingeschränkt werden
----------------
Etwa zwei von drei Ablehnungsbescheide des BAMF landen laut der Antwort der Bundesregierung vor Gericht. Wo es zu einer inhaltlichen Entscheidung kam, fiel sie demzufolge fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber aus. So hätten vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen am Ende Recht bekommen.
Besonders belasten die Gerichte demnach Klagen, in denen sich Flüchtlinge dagegen wehren, vom BAMF nur einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten zu haben. Damit aber können sie ihre Gatten, Kinder oder Eltern nicht nachholen.
http://www.focus.de/politik/videos/283-000-asylverfahren-anh…
-----------------------------
Die Gesetze gehören komplett geändert. Von mir aus können die dann nach ihrer Abschiebung in Afghanistan dagegen klagen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.514 von Doppelvize am 18.09.17 11:39:58
__________________
Ein Rentner kann sich nicht wehren oder weglaufen.
Aber dir ist so etwas egal.
Tolle Rechtsauffassung von dir.
Zitat von Doppelvize:Zitat von kainza: Einen 72-jährigen niederschlagen ist absolut ein NoGo.
Was wäre, wenn AfD-Unterstützer einen Stand der SPD
so angreifen würden?
Das wäre sicher im TV.
Ach bei Gewalt und Körperverletzung spielt das Alter für dich eine Rolle?
Hm.....
Für mich ist Gewalt egal gegen wen und wie alt immer ein No Go!
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Ein Rentner kann sich nicht wehren oder weglaufen.
Aber dir ist so etwas egal.
Tolle Rechtsauffassung von dir.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.535 von Pumafreddy am 18.09.17 11:41:27Und Lichterketten von Flensburg bis Garmisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.445 von kainza am 18.09.17 11:33:01
Sogar einen extra Brennpunkt gäbe es und die Polittalks müssten die Themen anpassen
Zitat von kainza: Einen 72-jährigen niederschlagen ist absolut ein NoGo.
Was wäre, wenn AfD-Unterstützer einen Stand der SPD
so angreifen würden?
Das wäre sicher im TV.
Sogar einen extra Brennpunkt gäbe es und die Polittalks müssten die Themen anpassen
Asylanten klagen vor Gericht - Familiennachzug
der Familiennachzug muss gestoppt werdenund der Klageweg muss eingeschränkt werden
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Etwa zwei von drei Ablehnungsbescheide des BAMF landen laut der Antwort der Bundesregierung vor Gericht. Wo es zu einer inhaltlichen Entscheidung kam, fiel sie demzufolge fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber aus. So hätten vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen am Ende Recht bekommen.
Besonders belasten die Gerichte demnach Klagen, in denen sich Flüchtlinge dagegen wehren, vom BAMF nur einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten zu haben. Damit aber können sie ihre Gatten, Kinder oder Eltern nicht nachholen.
http://www.focus.de/politik/videos/283-000-asylverfahren-anh…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.424 von Corine am 18.09.17 11:31:17Diese e-mail ist eine Fälschung - von vorne bis hinten.
Und wird -zufällig- zwei Wochen vor der Wahl lanciert.
Nach dem Motto: semper aliquid haeret ("Es bleibt immer etwas hängen").
Und wird -zufällig- zwei Wochen vor der Wahl lanciert.
Nach dem Motto: semper aliquid haeret ("Es bleibt immer etwas hängen").