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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2435)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 27.05.24 07:51:04 von
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      schrieb am 18.02.19 09:57:21
      Beitrag Nr. 9.337 ()
      Also,wenn ich es recht verstehe,lassen sich nach der neuen Steuergesetzgebung Verluste aus dem einen Bereich-die wohl im Zuge allgemein sinkender Kurse entstehen-,nicht mehr gegen Gewinne aus einem anderen Bereich gegenrechnen.
      Soll heißen,in einem längeren Bärenmarkt ist das Geschäftsmodell hinüber,der Laden insolvent?

      Wie auch immer,für dieses Risiko sind sie meines Erachtens momentan noch viel zu hoch bewertet,da muß ein deutlich höherer Risikoabschlag her,so unter 10 schau ich noch mal...frühestens
      Und ganz ehrlich,die Kommunikation des Ganzen war grottig und extrem fragwürdig,fragt sich echt,ob überhaupt die Zertifikate eines solchen Ladens wirklich sicher sind?
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      Avatar
      schrieb am 18.02.19 09:55:48
      Beitrag Nr. 9.336 ()
      Wie gravierend die aktuelle Lage ist zeigt wohl auch folgender Satz in der Mitteilung.

      Falls notwendig wird dies einer gerichtlichen Klärung zugeführt.

      So etwas kann und wird Jahre dauern bis es da ein abschließendes Urteil gibt.
      Und in diesen Jahren könnte Lang & Schwarz kaum noch etwas verdienen aufgrund der hohen Besteuerung des aktuellen Geschäftsmodells.
      Avatar
      schrieb am 18.02.19 08:35:52
      Beitrag Nr. 9.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.895.347 von DOBY am 17.02.19 18:25:46@ DOBY

      Dieser Kommentar trifft es exakt. Die von Dir Reaktionsmöglichkeiten liegen auf der Hand. L&S hat das Problem möglicherweise sogar erkannt, aber nur auf die möglichen Chancen (95%ige Steuerfreiheit auf Gewinne aus Aktienpositionen) geschielt, nicht auf die Risiken.

      Vielleicht hat man das Problem aber auch einfach nur übersehen. Normalerweise muß so etwas im Vorhinein (also schon bei Gesetzesänderung 2017) adressiert werden. L&S hätte damals - richtig beraten - proaktiv das tun müssen, was man laut ad hoc offensichtlich jetzt macht, nämlich "Anpassungen der Geschäftsabläufe im Konzern vorbereiten und umsetzen, um die rechtlichen Unsicherheiten zukünftig weiter zu beschränken" ...mit anderen Worten man muß einfach die Vorschrift kritisch lesen, die darin steckenden Risiken erkennen und Voraussetzungen schaffen, dass auch der neue Tatbestand des § 8b Abs. 7 KStG zweifelsfrei erfüllt wird. Ist offensichtlich alles nicht passiert bzw. zwei bis drei Jahre zu spät.

      Stattdessen wird jetzt lamentiert dass, "elementare Prinzipien der Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit" verletzt würden. Eine solche Formulierung läßt vermuten, dass man sich bereits auf der Verliererstrasse befindet, denn wenn man schon diese "Prinzipien" bemühen muß (die, wie jeder Steuerexperte weiß, bei der Auslegung von existierenden Steuergesetzen nicht viel wert sind, sondern allenfalls de lege ferenda bei der Neufassung von Gesetzen eine Rolle spielen), hat man bei der Auslegung des Gesetzestatbestands wie er ist meist bereits schlechte Karten.

      Wenn ich es richtig sehe betreibt L&S auch noch das klassische Brokergeschäft, welches nach meiner Auffassung ein lizenziertes Finanzdienstleistungsgeschäft ist und somit zur Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG führt. Offenbar hat man dieses Geschäft aber aus der L&S AG in die Lang & Schwarz Broker GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft ausgegliedert (ich weiß allerdings nicht wann). Steuerlich fatal, denn in dieser Tochter wäre das Problem nicht entstanden.

      Zitat von DOBY: Es ist mir völlig unverständlich, warum L&S 2 Jahre gebraucht hat um die Auswirkungen der seit 1.1.2017 geltenden Gesetzeslage vollständig zu verstehen und wie man auf die Idee kommt der Gesetzestext gelte nicht für L&S. Aus dem Gesetz kann man leicht ableiten, wie man aus dem Dilemma herauskommen könnte:

      -Mehrheitsaktionär ist Bank (es gab mal einen Großaktionär Bankhaus Warburg)
      ODER
      -man besorgt sich eine Banklizenz (hatte L&S früher auch)
      ODER
      -Absicherung der Wikis erfolgt nicht über Aktien sondern über Optionen (funktioniert aber nicht bei Nebenwerten, es sei denn man arrangiert es mit einem Bankpartner)-eine solche Lösung wäre auf jeden Fall teurer
      ODER
      -Auslagerung des Wikigeschäfts in eine ausl. Tochter. Frage ist, welcher Staat kommt dafür infrage, die Neuregelung des Gesetzes Ende 2016 wurde nämlich mit "europäischen Vorgaben" begründet !

      Das bisherige Vorgehen der Finanzabteilung/des Vorstands von L&S war meiner Meinung nach extrem amateurhaft, 2 Jahre lang zu hoffen, dass die Finanzverwaltung geltende Gesetze nicht anwendet, ist abenteuerlich.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 22:46:58
      Beitrag Nr. 9.334 ()
      Ich möchte nochmals(sorry!) explizit auf diesen Satz der Meldung hinweisen:
      Noch in 2018 wurden Anpassungen der Geschäftsabläufe im Konzern vorbereitet und umgesetzt, um die rechtlichen Unsicherheiten zukünftig weiter zu beschränken.


      Negativ: Mit dem Finanzamt verhandeln, während 'Notfallmaßnahmen' ergriffen werden, kann mitunter der entsprechende Beamte etwas komisch sehen und holt sich lieber einen Kaffee - das scheint mir dann eher ein Fall für den Rechtsweg zu werden

      Positiv wäre (Konjunktiv) dann eventuell 2019: EBT > T ?


      Hat irgendjemand hierzu eine Idee? Versucht man hier Derivategeschäfte (steuerpflichtig) zu bilden, ggf. mit Auslandsgesellschaften?
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 20:30:33
      Beitrag Nr. 9.333 ()
      Das Management hat sehr viel Glaubwürdigkeit und Vertrauen verspielt.
      Die Problematik ist also seit gut zwei Jahren bekannt und trotzdem wird eine derart böse Überraschung erst im Februar des neuen Jahres den Aktionären mitgeteilt.
      Solch ein dilettantisches Vorgehen zwei Jahre nach Inkrafttreten neuer Regeln habe ich noch selten erlebt.

      Aktuell verfügt Lang & Schwarz wohl über kein funktionierendes Geschäftsmodell mehr da die Steuern aus dem laufenden Geschäft die Gewinne jederzeit übersteigen können.

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      schrieb am 17.02.19 20:15:32
      Beitrag Nr. 9.332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.895.491 von imperatom am 17.02.19 19:02:18
      Zitat von imperatom: ...
      Im Vergleich 2017 zu 2018 haben sich die Rückstellungen fast verdreifacht. Kann sich wirklich der betroffene Geschäftszweig volumenmäßig verdreifacht haben? Oder haben sich nicht vielmehr die Einschätzungen verändert, was der Steuer alles unterliegt? Und warum äußert sich LS so spät und nur so knapp? Noch extremer ist der Anstieg der Rückstellungen im Vergleich 1. HJ 18 mit 2. HJ 18. Es erscheint völlig unvorhersehbar, wie hoch die Rückstellungen für 1/2019 ausfallen werden.



      Der Markt ist im 2.Halbjahr 2018 ja auch wesentlich stärker gefallen.

      Wie das bezüglich der entsprechend höheren Rückstellungen zusammenhängt, wurde ja gestern ausführlich hier erklärt. Ich hatte es selbst auch nicht auf der Rechnung, aber die Erklärungen leuchten ein.
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 19:02:18
      Beitrag Nr. 9.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.893.735 von Aliberto am 17.02.19 10:46:42
      Zitat von Aliberto: Nein, die Variante, dass evtl. für 2017 bzw. 2018 höhere Steuern als die gebildeten Rückstellungen anfallen ist laut Aussage von LuS selber ausgeschlossen. Gemäß HGB ist man verpflichtet ausreichend Rückstellungen zu bilden (worst case) und dies hat LuS gemacht.


      Ich wünschte, ich könnte das glauben - fällt mir aber schwer. Wo steht explizit im HGB, dass mit Rückstellungen der Worst Case vollständig abgesichert werden muss? Die Erfahrung spricht dagegen: Schon häufig haben Unternehmen Rückstellungen gebildet, die später nicht ausreichten. Das wegen einer gesetzlichen Regelung auszuschließen, geht leider an der andernorts sichtbaren Realität vorbei.

      Im Vergleich 2017 zu 2018 haben sich die Rückstellungen fast verdreifacht. Kann sich wirklich der betroffene Geschäftszweig volumenmäßig verdreifacht haben? Oder haben sich nicht vielmehr die Einschätzungen verändert, was der Steuer alles unterliegt? Und warum äußert sich LS so spät und nur so knapp? Noch extremer ist der Anstieg der Rückstellungen im Vergleich 1. HJ 18 mit 2. HJ 18. Es erscheint völlig unvorhersehbar, wie hoch die Rückstellungen für 1/2019 ausfallen werden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 18:25:46
      Beitrag Nr. 9.330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.890.588 von Aliberto am 16.02.19 13:54:22
      Zitat von Aliberto: Jetzt gibt es genau zwei Möglichkeiten:

      1) Das FA akzeptiert die alte Zuordnung von LuS zu den bisherigen KI und Finanzinstituten, dann würden 2017 Steuern in Höhe von 3.5 Mio anfallen (diese wurden ja mit der Rückstellung 2017 gebildet) und 2018 wären Steuern in Höhe von ca. 3 Mio Euro fällig (auf das EdG von 9.65 Mio Steuern von 31%), hier wurden aber 9.1 Mio Rückstellungen gebildet und somit wären ca. 6.1 Mio an Rückstellungen aufzulösen.

      oder

      2) Das FA wendet konsequent die Neu-Regelung und Neu-Definition an und dann wären 2017 keine Steuern und 2018 dafür die 12.5 Mio. fällig (was natürlich auch vollkommen paradox ist, auf einen Gewinn von 9.6 Mio Euro Steuern in Höhe von 12.5 Mio zahlen zu müssen).

      Wichtig für alle Aktionäre ist auf jeden Fall der Fakt, dass sofort bei Überschreiten der 50%-Beteiligungsgrenze von Kreditinstituten oder Finanzunternehmen an LuS auf jeden Fall wieder die Ausnahmeregelung gemäß §8b (7) KStG Anwendung findet und dass ab diesem Zeitpunkt Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften wieder voll anrechenbar wären und damit der max. mögliche Steuersatz bei LuS 31,23% betragen würde bzw. betragen kann (also quasi wieder eine Gleichschaltung der handelsrechtlichen und steuerlichen Berechnung) !


      Es ist mir völlig unverständlich, warum L&S 2 Jahre gebraucht hat um die Auswirkungen der seit 1.1.2017 geltenden Gesetzeslage vollständig zu verstehen und wie man auf die Idee kommt der Gesetzestext gelte nicht für L&S. Aus dem Gesetz kann man leicht ableiten, wie man aus dem Dilemma herauskommen könnte:

      -Mehrheitsaktionär ist Bank (es gab mal einen Großaktionär Bankhaus Warburg)
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      -man besorgt sich eine Banklizenz (hatte L&S früher auch)
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      -Auslagerung des Wikigeschäfts in eine ausl. Tochter. Frage ist, welcher Staat kommt dafür infrage, die Neuregelung des Gesetzes Ende 2016 wurde nämlich mit "europäischen Vorgaben" begründet !

      Das bisherige Vorgehen der Finanzabteilung/des Vorstands von L&S war meiner Meinung nach extrem amateurhaft, 2 Jahre lang zu hoffen, dass die Finanzverwaltung geltende Gesetze nicht anwendet, ist abenteuerlich.
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      Avatar
      schrieb am 17.02.19 15:07:42
      Beitrag Nr. 9.329 ()
      ich habe schon alle szenarien durch und bin mit 1 Euro plus je Aktie mal auf Wartestellung gegangen , das schon am Freitag , hatte sie leider nur 2 Std. mein eigen nennen können. Aber einen sehr guten Gewinn gemacht in nur 2 Std.
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 12:35:44
      Beitrag Nr. 9.328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.891.341 von imperatom am 16.02.19 17:31:11
      super
      Zitat von imperatom: Bisher wird eine Möglichkeit übrigens gar nicht diskutiert: Dass die Rückstellungen nicht ausreichen und weitere Steuern nachgezahlt werden müssen. Schwer vorstellbar? Das dachten wir alle auch bei der letzten Rückstellung i.H.v. rund 3 Mio. Euro. LS hat immerhin nicht mitgeteilt, dass damit für alle Forderungen des Finanzamtes bereits Rückstellungen bestehen würden. Wenn die wahren Forderungen noch größer sind als die bisherigen Rückstellungen, wird es richtig fies.

      Ich will keinesfalls sagen, dass das auf jeden Fall so kommt. Vielleicht können die bestehenden Rückstellungen auch aufgelöst werden - das wäre super! Vielleicht haben sie genau die richtige Höhe - das wäre bereits sehr hart. Vielleicht kommt es aber sogar noch dicker, wir wissen es schlicht nicht, genau wie wir es beim letzten mal nicht wussten oder ahnten.

      Es liegen also drei statt zwei Lose in der LS-Lostrommel: Ein Hauptpreis und zwei Nieten.





      Genau DAS habe ich mir auch schon überlegt.

      Dann wären selbst Kurse von 7 - 8 Euro viel zu teuer.


      Und wie es scheint, kennt sich niemand so richtig aus. Unsicherheit liebt keine Aktie der Welt.
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