Smartbroker - Broker von Deutschlands größter Finanzcommunity (Seite 257)
eröffnet am 16.12.19 18:55:40 von
neuester Beitrag 16.05.24 11:17:52 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.356.091 von bondacky am 13.01.20 11:03:12
Steht doch in den Smartbroker FAQ!!!!!!
Zitat von bondacky: An Smartbroker_Info
Können Sie mal verbindlich prüfen, wie es jetzt genau mit dem Übertrag von Verlusttöpfen läuft.
Klar ist, das ganze Depot muss übertragen werden. Aber es scheint nicht zwingend zu sein, dass das Depot vom dem übertragen wird, auch geschlossen werden muss.
In den FAQs von Onvista und flatex steht auch nur, das Depot muss nach dem Übertrag leer sein. In dem Formular von DAB (Einzug von Konto und Depot), steht "Das Inhaberverhältnis muss auch beim Empfängerdepot identisch sein. Sämtliche Depots weisen keinen Bestand mehr auf."
Das impliziert auch nicht, dass das Quelldepot geschlossen werden muss.
Zweite Frage
Was ist mit Geld auf dem Verrechnungskonto der abgebenden Depotbank. Muss das auch leer sein oder darf da noch Geld sein?
Steht doch in den Smartbroker FAQ!!!!!!
Sorry, doppelt.
An Smartbroker_Info
Können Sie mal verbindlich prüfen, wie es jetzt genau mit dem Übertrag von Verlusttöpfen läuft.
Klar ist, das ganze Depot muss übertragen werden. Aber es scheint nicht zwingend zu sein, dass das Depot vom dem übertragen wird, auch geschlossen werden muss.
In den FAQs von Onvista und flatex steht auch nur, das Depot muss nach dem Übertrag leer sein. In dem Formular von DAB (Einzug von Konto und Depot), steht "Das Inhaberverhältnis muss auch beim Empfängerdepot identisch sein. Sämtliche Depots weisen keinen Bestand mehr auf."
Das impliziert auch nicht, dass das Quelldepot geschlossen werden muss.
Zweite Frage
Was ist mit Geld auf dem Verrechnungskonto der abgebenden Depotbank. Muss das auch leer sein oder darf da noch Geld sein?
Können Sie mal verbindlich prüfen, wie es jetzt genau mit dem Übertrag von Verlusttöpfen läuft.
Klar ist, das ganze Depot muss übertragen werden. Aber es scheint nicht zwingend zu sein, dass das Depot vom dem übertragen wird, auch geschlossen werden muss.
In den FAQs von Onvista und flatex steht auch nur, das Depot muss nach dem Übertrag leer sein. In dem Formular von DAB (Einzug von Konto und Depot), steht "Das Inhaberverhältnis muss auch beim Empfängerdepot identisch sein. Sämtliche Depots weisen keinen Bestand mehr auf."
Das impliziert auch nicht, dass das Quelldepot geschlossen werden muss.
Zweite Frage
Was ist mit Geld auf dem Verrechnungskonto der abgebenden Depotbank. Muss das auch leer sein oder darf da noch Geld sein?
@Smartbroker_Info
Können Sie mal verbindlich prüfen, wie es jetzt genau mit dem Übertrag von Verlusttöpfen läuft.
Klar ist, das ganze Depot muss übertragen werden. Aber es scheint nicht zwingend zu sein, dass das Depot vom dem übertragen wird, auch geschlossen werden muss.
In den FAQs von Onvista und flatex steht auch nur das Depot muss nach dem Übertrag leer sein. In dem Formular von DAB (Einzug von Konto und Depot), steht "Das Inhaberverhältnis muss auch beim Empfängerdepot identisch sein. Sämtliche Depots weisen keinen Bestand mehr auf."
Das impliziert auch nicht, dass das Quelldepot geschlossen werden muss.
Die zweite Frage. Das Quelldepot muss komplett geleert werden durch den Übertrag. Klar. Was ist mit Geldguthaben auf dem Verrechnungskonto der abgebenden Depotbank?
Können Sie mal verbindlich prüfen, wie es jetzt genau mit dem Übertrag von Verlusttöpfen läuft.
Klar ist, das ganze Depot muss übertragen werden. Aber es scheint nicht zwingend zu sein, dass das Depot vom dem übertragen wird, auch geschlossen werden muss.
In den FAQs von Onvista und flatex steht auch nur das Depot muss nach dem Übertrag leer sein. In dem Formular von DAB (Einzug von Konto und Depot), steht "Das Inhaberverhältnis muss auch beim Empfängerdepot identisch sein. Sämtliche Depots weisen keinen Bestand mehr auf."
Das impliziert auch nicht, dass das Quelldepot geschlossen werden muss.
Die zweite Frage. Das Quelldepot muss komplett geleert werden durch den Übertrag. Klar. Was ist mit Geldguthaben auf dem Verrechnungskonto der abgebenden Depotbank?
Habe mich jetzt auch mal angemeldet und schnell den VideoIdent gemacht.
Bin mal gespannt wie lange die ganze Depoteröffnung und Zusendung der Zugangsdaten nun dauert.
Bin mal gespannt wie lange die ganze Depoteröffnung und Zusendung der Zugangsdaten nun dauert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.352.542 von Jonlandis am 12.01.20 19:23:02
Hallo Jonlandis,
das können Sie. Es muss aber vorher gekündigt werden. Beachten Sie bitte, dass es eine Mindesthaltefrist und anschließend noch Kündigungsfristen gibt, die eingehalten werden müssen.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundenservice unter +49 30 275 77 64 64 gern zur Verfügung.
Viele Grüße,
Ihr Smartbroker-Team
Zitat von Jonlandis: Hallo,
kann ich über Smartbroker auch Anteile an offenen Immobilienfonds (z. B. Hausinvest) nach der gesetzlichen Mindeshaltefrist an die KAG zurückgeben? Bei Flatex funktioniert es beispielsweise nicht (meine ich zumindest).
Hallo Jonlandis,
das können Sie. Es muss aber vorher gekündigt werden. Beachten Sie bitte, dass es eine Mindesthaltefrist und anschließend noch Kündigungsfristen gibt, die eingehalten werden müssen.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundenservice unter +49 30 275 77 64 64 gern zur Verfügung.
Viele Grüße,
Ihr Smartbroker-Team
Zwingend ist die Schließung des Depots, vom den übertragen wird nicht, für den Übertrag der Töpfe. Wenn es Smartbroker aber nur so macht, ist das mehr als unschön. Wobei das ja an der abgebenden Bank liegt oder?? Wenn auf Grund dessen Töpfe nicht übertragen würden (Komplettübertrag, aber keine Schließung), wäre das mehr als unschön und genau genommen ein No-Go.
Komplett übertragen würde ich ja machen, aber nicht Schließen.
Wäre schön, wenn es da eine Änderung gibt.
2 weitere Vorschläge.
1. Wenn man das Smartbroker Konto auf Referenzkonto umstellt, was ja geht. Es gibt ein Formular dafür. Dann sollte man das Timeout auf 60 oder 120 Minuten ändern können.
2. Limitänderungen ermöglichen, ohne die Order löschen und neu eingeben zu müssen.
Komplett übertragen würde ich ja machen, aber nicht Schließen.
Wäre schön, wenn es da eine Änderung gibt.
2 weitere Vorschläge.
1. Wenn man das Smartbroker Konto auf Referenzkonto umstellt, was ja geht. Es gibt ein Formular dafür. Dann sollte man das Timeout auf 60 oder 120 Minuten ändern können.
2. Limitänderungen ermöglichen, ohne die Order löschen und neu eingeben zu müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.353.511 von Louvain am 12.01.20 22:20:20
Dafür muss man doch keinen Blog zitieren!
Jeder sollte vielleicht vorher mal in den FAQ vom Smartbroker schauen. Da werden ja solche Fragen schon beantwortet.
Bzgl. Negativzins, Quellensteuererstattung oder Kosten für Dividenden sind ja Teilweise schwer aus dem PLV erkennbar. Da verstehe ich durchaus Kunden die hier direkt ihre Fragen stellen.
Ich pers. habe den Telefonservice vom smartbroker noch nicht kontaktiert.
Zitat von Louvain:Zitat von 1erhart: Das geht aus gesetzlichen Gründen nicht. Einen Verlustübertrag kann man nur mit einem Komplettübertrag plus Schliessung mit übertragen.
Soviel sollte man eigentlich wissen, noch dazu wurde diese Frage sogar hier schon gestellt und beantwortet.
Falls bereits in der Vergangenheit die Frage der Voraussetzungen zum Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen fehlerhaft beantwortet wurde, so ist es umso wichtiger, sie irgendwann auch einmal korrekt zu beantworten.
Voraussetzung für den Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen ist ein Depotkomplettübertrag, bei einem Depotteilübertrag können die Töpfe nicht mitübertragen werden. Die Schließung des Depots bei der abgebenden Bank ist nicht Voraussetzung für die Übertragung der Töpfe.
Quelle: https://www.geld-und-genuss.de/depotuebertrag-das-gilt-es-zu…
Dafür muss man doch keinen Blog zitieren!
Jeder sollte vielleicht vorher mal in den FAQ vom Smartbroker schauen. Da werden ja solche Fragen schon beantwortet.
Bzgl. Negativzins, Quellensteuererstattung oder Kosten für Dividenden sind ja Teilweise schwer aus dem PLV erkennbar. Da verstehe ich durchaus Kunden die hier direkt ihre Fragen stellen.
Ich pers. habe den Telefonservice vom smartbroker noch nicht kontaktiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.345.786 von 1erhart am 11.01.20 13:14:47
Falls bereits in der Vergangenheit die Frage der Voraussetzungen zum Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen fehlerhaft beantwortet wurde, so ist es umso wichtiger, sie irgendwann auch einmal korrekt zu beantworten.
Voraussetzung für den Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen ist ein Depotkomplettübertrag, bei einem Depotteilübertrag können die Töpfe nicht mitübertragen werden. Die Schließung des Depots bei der abgebenden Bank ist nicht Voraussetzung für die Übertragung der Töpfe.
Quelle: https://www.geld-und-genuss.de/depotuebertrag-das-gilt-es-zu…
Zitat von 1erhart: Das geht aus gesetzlichen Gründen nicht. Einen Verlustübertrag kann man nur mit einem Komplettübertrag plus Schliessung mit übertragen.
Soviel sollte man eigentlich wissen, noch dazu wurde diese Frage sogar hier schon gestellt und beantwortet.
Falls bereits in der Vergangenheit die Frage der Voraussetzungen zum Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen fehlerhaft beantwortet wurde, so ist es umso wichtiger, sie irgendwann auch einmal korrekt zu beantworten.
Voraussetzung für den Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen ist ein Depotkomplettübertrag, bei einem Depotteilübertrag können die Töpfe nicht mitübertragen werden. Die Schließung des Depots bei der abgebenden Bank ist nicht Voraussetzung für die Übertragung der Töpfe.
Quelle: https://www.geld-und-genuss.de/depotuebertrag-das-gilt-es-zu…
Hallo,
kann ich über Smartbroker auch Anteile an offenen Immobilienfonds (z. B. Hausinvest) nach der gesetzlichen Mindeshaltefrist an die KAG zurückgeben? Bei Flatex funktioniert es beispielsweise nicht (meine ich zumindest).
kann ich über Smartbroker auch Anteile an offenen Immobilienfonds (z. B. Hausinvest) nach der gesetzlichen Mindeshaltefrist an die KAG zurückgeben? Bei Flatex funktioniert es beispielsweise nicht (meine ich zumindest).