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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1417)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 12.06.24 19:56:52 von
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      schrieb am 21.12.19 16:15:14
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.213.286 von indexhunter am 21.12.19 16:08:03Ich wuerde nicht ausschliesslich eine GmbH in Betracht ziehen. Welche Steuergesetze gelten fuer Trading im Rahmen von Einzelunternehmen oder e.K. (z.B.)?
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 21.12.19 16:08:03
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.833 von startvestor am 21.12.19 14:24:36Die Begründung ist wohl "Kleinanlegerschutz". Die Aktiensteuer (Finanztransaktionssetuer) soll ja auch wegen den bösen Spekulanten eingeführt werden. Bezahlen soll Sie dann der Kleinanleger wenn er Aktien kauft. 😂😂😂

      Eine GmbH dürfte erst ab einem gewissen Handelsvolumen Sinn machen. Vielleicht kann ja jemand auf eine Diskussion verweisen, die sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hat.

      Ansonsten bleibt vor allem nur noch das Auswandern. Wer mit Familie nicht fest verwurzelt ist, oder sich mit Mitte 20 gerade den Futurhandel beibringen möchte, dem kann man nur noch nahlegen sich von diesem Land abzuwenden. Wie man das macht, kann man sehr erfolgreich von den Youtubern und Instagramm Influencern aka Digital Nomaden llernen. Da gibt es ganze Foren voll mit Tipps und Erfahrungeberichten.

      Ich wäre schon mit Italien dacor. Zumindestens was man auf den ersten Blick zu recherchieren bekommt, was die Abgeltunsgsteuer angeht, tahlt man dort 25%. Das finde ich total fair, denn ich zahle gerne Steuern, da ein Land sonst nicht funktionieren kann. Ich bin sogar freiwillig GKV versichert und drücke jeden Monat 850 Euro ab.

      aber Termingeschäfte defacto zu eliminieren...nun, da ist eine Grenze erreicht...

      Man hat ja nun 12 Monate Zeit sich um Alternativen zu kümmern.
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 21.12.19 15:31:47
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.938 von El_Matador am 21.12.19 14:49:24
      Zitat von El_Matador: Ich habe mal eine Frage zum CFD-Handel bei Wohnsitz in Deutschland. Wird bei den heimischen Brokern bei Positionsaufloesung und Gewinnrealisierung die Abgeltungssteuer sofort einbehalten?


      Beim sBorker wird M.M.n. der CFD handel von der Comerzbank gemacht und auf Gewinne wird sofort Abgeltungssteuer an das FA abgeführt.

      Zitat von El_Matador: Wie laeuft das dann fuer jemanden mit Wohnsitz in Deutschland, einerseits bei einem deutschen Broker wie z.B. flatex, andererseits bei IG wenn er Kunde der deutschen Filiale ist?


      "Trader, die über den Broker IG handeln, müssen nicht mit einem Abzug einer IG Abgeltungssteuer rechnen. Der Broker hat seinen Sitz nicht in Deutschland und muss daher keine Abgeltungssteuer abführen."

      D.h. über die EInkommensteuererklärung abwickeln
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      schrieb am 21.12.19 14:49:24
      Beitrag Nr. 103 ()
      Ich habe mal eine Frage zum CFD-Handel bei Wohnsitz in Deutschland. Wird bei den heimischen Brokern bei Positionsaufloesung und Gewinnrealisierung die Abgeltungssteuer sofort einbehalten?

      Ich habe meinen Wohnsitz in Frankreich. Frueher hatte ich zuerst einen deutschen Broker. Fuer mich als Steuerauslaender gab es keinen Abgeltungssteuereinzug. Ich habe alles im Folgejahr in Frankreich deklariert und gezahlt, was den Vorteil der Thesaurierung der Gewinne zunaechst hat.

      Seit einiger Zeit bin ich bei IG in Frankreich und auch da erfolgt selbst fuer mich zunaechst kein Einbehalt der Flat Tax. Sie sagten mir bei der Kontoeroeffnung, dass ich am Anfang des neuen Jahres eine Bescheinigung fuer die Steuererklaerung bekomme und dann alles deklariere. Mich hat das gewundert. Ich glaubte, dass mit franzoesischem Wohnsitz bei einem franzoesischen CFD-Broker die Flat Tax sofort einbehalten wird. Nun ist IG zwar ein britisches Unternehmen, aber ich bin doch Kunde bei der franzoesischen Filiale.

      Wie laeuft das dann fuer jemanden mit Wohnsitz in Deutschland, einerseits bei einem deutschen Broker wie z.B. flatex, andererseits bei IG wenn er Kunde der deutschen Filiale ist?
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      schrieb am 21.12.19 14:24:36
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.515 von indexhunter am 21.12.19 13:03:20Hat sich schonmal jemand die Gesetzesbegründung angeschaut? Vielleicht kann man daraus ableiten, woher das kommt. Ich vermute Beamte des BFM, die die Börse hassen und die Gelegenheit nutzten, als das BFH-Urteil wegen der Totalverluste kam. Und da ist RotRotGrün natürlich begeistert angesprungen.

      Das andere wäre, ob eine Trading-GmbH nicht doch eine Lösung sein könnte. Sind das nicht gewerbliche Einkünfte, so dass § 20 EStG nicht zählt?

      Noch was zu den Auslandsbrokern. Wenn ihr eure Verluste in der Steuererklärung "vergesst" ist das Steuerhinterziehung und da warten die Linksgrünen nur drauf.
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      schrieb am 21.12.19 13:03:20
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.260 von MakeCashNotWar am 21.12.19 12:03:02Ich sehe erst jetzt, das WO einen Großteil meines Posting irgendwo "verschluckt" hat und fehlt.

      Es fehlt noch der Teil mit der Anrechenbarkeit von Totalverlusten und ein Beipiel was vielen erst neulich bei Thomas Cook passiert ist. Und wie dieser dann nicht mehr mögliche Anrechenbarkeit zu einem totalen Irsinn führt.

      Kurz:

      Ich sichere ab und werde dafür im Fall der Fälle schon "bestraft"
      Ich sichere nicht ab, und werde im extrem Fall ebenfalls wieder dafür "bestraft".
      29 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.12.19 12:30:08
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.302 von indexhunter am 21.12.19 12:16:41Nur das OTTO Normalo keine Absicherung betreibt, somit nur Aktien ETF usw. und bei eine Fehlentscheidung, Geld bringen muss. Das ist wie eine Margin....
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      schrieb am 21.12.19 12:16:41
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.260 von MakeCashNotWar am 21.12.19 12:03:02Stimmt, dass ist ja bereits so. Das habe ich vollkommen unterschlagen.
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      schrieb am 21.12.19 12:03:02
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.212.137 von indexhunter am 21.12.19 11:34:49Aktienverluste werden doch bisher schon ein einem eigenen Verlustverrechnungskreis geführt und dürfen nur mit Aktiengewinne und mit keinen anderen Gewinnnen verrechnet werden.
      32 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 21.12.19 11:34:49
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