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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 318)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 22.05.24 12:43:31 von
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      schrieb am 22.01.23 22:22:30
      Beitrag Nr. 10.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.139.518 von gurkengamma am 22.01.23 19:28:26So einfach ist es nicht. Auch Abgeordnete sind an Gesetze gebunden, auch das Grundgesetz. Wenn also ein Abgeordneter weiß, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, danach gefragt wird und sagt, er steht drüber oder macht nix, solange das BVerfG die Tatsache bestätigt hat, was ist das dann?

      Für mich hat er sich dann disqualifiziert und sollte sich woanders Arbeit suchen.
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      schrieb am 22.01.23 22:18:14
      Beitrag Nr. 10.996 ()
      Noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass Anträge zur Sterbehilfe beim Bundesgesundheitsministerium gestellt werden konnten. Das waren so ein paar Hundert- ach wenn das in keinster Weise vergleichbar ist, aber in etwa so groß wie unsere Klientel........

      Jetzt rate mal wie viele Anträge vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurden???? Richtig, genau 0,0........... auf Anweisung von Jens Spahn... und das 2 Jahre nach dem höchstricherlichen Urteil. Wir können es drehen und wenden wie man will, die Politiker in ihrer Blase erheben sich über das Gesetz und wissen, was richtig und gut für den Bürger ist (oder maßen sich es an).... Für diese Schweinerei des Herrn Spahn ist ein Analkarzinom noch die mildeste Strafe.....

      Was das für uns bedeutet: Wenn die Sterbehilfe nach höchstricherlicher Entscheidung beim BVerfG nach 2 Jahren immer noch nicht im Bundestag geregelt ist (und hier gibt es die mediale Aufmerksamkeit), kann man sich leicht vorstellen, was mit der Bindingsteuer passiert, wenn diese vom Verfassungsricht abgeschmettert wird. Stichwort: Nichtanwendungsgesetz!!! Ich vermute mal, die Vordrucke dafür hat Olaf schon organisiert und die liegen jetzt im Bundeskanzleramt, damit der Christian sie nicht findet...:D:D:D:D
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      schrieb am 22.01.23 19:28:26
      Beitrag Nr. 10.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.139.347 von startvestor am 22.01.23 18:36:59
      Zitat von startvestor: Darf der Bundestag ein sicher verfassungswidriges Gesetz einfach aus politischen Gründen bestehen lassen?

      Die Antwort steht in § 31 BVerfG: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." - Wenn also das BVerfG festgestellt hat, dass ein Gesetz mit dem GG nicht vereinbar ist, hat der Bundestag nichts mehr zu melden.

      Wie wir wissen, ist ein Gesetz erst dann "sicher verfassungswidrig", wenn das BVerfG das festgestellt hat.

      Es ist auch ein hohes Gut, dass unsere Abgeordneten nicht weisungsgebunden sind (Art 38 GG) und wegen ihrer Entscheidungen nicht verfolgt werden dürfen (Art 46 GG). Es wäre schlimm wenn es anders wäre. Kommt alles aus der Geschichte.

      Schlimm ist, dass es ewig dauert, bis das BVerfG über den Unfug entscheidet und bis die Regierung (oder deren Nachfolger) sich um Abhilfe bemüht, wenn es denn überhaupt geschieht. Das ist es, was so elendiglich kaputt ist. Wenn das ein Jahr dauern würde, würde ich nicht meckern. Aber es dauert zehn, wenn das langt. Das nenne ich Siechtum.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 22.01.23 19:26:24
      Beitrag Nr. 10.994 ()
      In 10-20 Jahren wird man sich wünschen das Bindinggesetz wäre das einzige geblieben, es laufen ja gerade noch ganz andere Kaliber in einer immer höheren Frequenz ab, nur mal als Kostprobe was ab 2023 so gilt:

      - Versteckte Steuererhöhung der Erbschafts/Schenkungssteuer per Änderung der Immobilienberwertung.
      https://www.finanzen.de/news/erbschaftssteuer-hauserben-droh…

      - PStTG - Plattformen Steuertransparenzgesetz, Die digitale Kontrolle jeglicher privaten Verkäufe, das Ende von kleinen Marktplätzen.

      Es gib nur noch eine Richtung.
      Avatar
      schrieb am 22.01.23 18:45:39
      Beitrag Nr. 10.993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.139.347 von startvestor am 22.01.23 18:36:59Darf der Bundestag ein sicher verfassungswidriges Gesetz einfach aus politischen Gründen bestehen lassen? Oder ist das korrupt? Bindingsteuer müsst ihr da gar nicht nennen, nur mal allgemein rumfragen.

      Es kommt noch viel schlimmer in Dunkeldeutschland.... vor 2 Jahren!!! hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es verfassungswidrig ist die Sterbehilfe zu verbieten- vor 2 Jahren!!! Seit diesem Zeitpunkt ist die Bundesregierung aufgerfordert ein Gesetz zur Regelung von Sterbehilfe zu verabschieden... seit über einem halben Jahr gibt es dazu 3 Entwürfe, von denen wohl jeder einzelne verfassungswidrig ist... und schert das unsere Bundesregierung? Nein! Bis Ende 2022 hatten die Bundesregierung diese Regelung versprochen nun will man sich bis ende 2023 der Sache zuwenden....
      Kurzum - es intersssiert die Bundesregierung herzlich wenig...

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      schrieb am 22.01.23 18:44:13
      Beitrag Nr. 10.992 ()
      Die Frage müsste an den einzelnen Abgeordneten gehen. Also ob der wenn er weiß, dass das Gesetz sicher verfassungswidrig ist, für das Gesetz oder gegen dessen Aufhebung stimmen würde bzw. dürfte.

      Mal ein anderes Beispiel. Die SPD schlägt die Todesstrafe für Steuerhinterziehung vor, auch klar verfassungswidrig. Welcher Abgeordnete würde trotzdem dafür stimmen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.23 18:36:59
      Beitrag Nr. 10.991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.139.290 von caputseikel am 22.01.23 18:25:57Wie schon erklärt, die dt. Broker haben 2021 die Bindingsteuer nicht anwenden müssen. Manche Trader haben die Bindingsteuer daher erst mit ihrer Steuererklärung kennengelernt. Andere begriffen es Anfang 2022, als Binding auch abgeltungsteuerpflichtig wurde. Andere nutzen Auslandsbroker.

      Mal ein Tipp zu Abgeordnetenwatch. Müsste man nicht mal fragen:

      Darf der Bundestag ein sicher verfassungswidriges Gesetz einfach aus politischen Gründen bestehen lassen? Oder ist das korrupt? Bindingsteuer müsst ihr da gar nicht nennen, nur mal allgemein rumfragen.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 22.01.23 18:25:57
      Beitrag Nr. 10.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.138.897 von chris-trader am 22.01.23 17:00:54Bei den meisten betroffenen dürften es ausländische Broker gewesen sein, wo jetzt hohe Steuernachzahlungen anfallen? denn diese führen nicht, wie dt. Broker die steuer sofort ab?
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      schrieb am 22.01.23 17:00:54
      Beitrag Nr. 10.989 ()
      Wann (und zu wann) schaffen Sie die Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG ab, die Bürger in die Privatinsolvenz treiben kann?

      Sehr geehrter Herr Buschmann,

      ich handelte 2021 mit CFDs. Viele kleine Gewinne und Verluste. Unterm Strich standen am Jahresende 1.700 € Gewinn.

      Nun teilte mir das Finanzamt mit, dass nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG unterjährige(!) Verluste nur noch bis maximal 20.000 € anerkannt werden. Die Gewinne aber (natürlich) voll zu versteuern sind.

      Meine 1.700 € Gewinn resultieren aus hunderten Trades mit insgesamt 84.200 € Verlusten und 85.900 € Gewinnen. Da von den Verlusten jedoch nur 20.000 € anerkannt werden, soll ich jetzt 65.900 € (anstatt nur 1.700 € ) versteuern. Heißt: Ich soll 18.448 € an das Finanzamt zahlen. Bedeutet: Privatinsolvenz...

      Wofür wählt man die FDP, wenn ein FDP-Justizminister solch eine Ungerechtigkeit nicht sofort abschafft?

      Und bitte antworten Sie nicht mit „Kompromissen in der Koalition“. Für eine liberale Wirtschaftspartei muss es auch in einer Koalition rote Linien geben, die überschritten sind, wenn ein Gesetz Gewinne versteuert, die es gar nicht gibt!

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fra…
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 22.01.23 15:35:01
      Beitrag Nr. 10.988 ()
      verstehe dich nicht. Wenn er so hohe Renditen erzielt hat, wird er schon einiges richtig gemacht haben. Meistens(nicht immer) endet so etwas zwar früher oder später im Totalverlust, aber das ist dann sein Problem, da es jawohl auch sein eigenes Geld war.
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