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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 677)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      schrieb am 01.05.21 21:07:35
      Beitrag Nr. 7.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.964.849 von Taxadvisor am 27.04.21 16:07:28Vielen aufrichtigen Dank für die Einschätzung, Taxadvisor! Daumen hoch!

      Ich dachte, vielleicht müsse bei Überschreiten der 20.000€ seitens des Kunden es doch einen Handlungsbedarf geben, da die Bank in der Übergangszeit m.E. noch nicht verpflichtet ist, dem Kunden die Zeile 15 betreffenden Verluste auszuweisen und da die Abteilungen es selber nicht einschätzen können, was Satz 6 betrifft, sehr gerne von der Übergangsregelung Gebrauch machen und die Jahresbescheinigung wie gehabt anfertigen.
      Der Steuerzahler bekommt aber ein Problem, da, falls entsprechende Verluste unter Satz 6 fallen, er von der Bank zu viel verrechnet bekommen hätte und dies ggü. dem Finanzamt im Rahmen der Veranlagung anzeigen müsse, da er ja eine Steuerschuld hätte. Ebenso, wie in diesem Jahr der Kunde alles, was Satz 5 betrifft, angeben werden muss und wie von z.B. der Consorsbank angekündigt, diese dem Kunden in der Übergangszeit keine Bescheinigung über entsprechende Verluste geben werden, obwohl sie noch nahezu alles (bis auf Verluste aus zu 0,000 € ausgeknockten oder wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten, sowie Verluste aus wertlos verfallenen Optionen und die vom Stillhalter geleisteten Barausgleichszahlungen) mit entsprechenden Gewinnen unbegrenzt verrechnen. Allerdings muss der Kunde nun für 2020 und 2021 dabei selbst mutmaßen, was unter Satz 6 (2020 +2021) und was unter Satz 5 (ab 2021) fällt.

      Gruß, imagen
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      schrieb am 01.05.21 17:19:11
      Beitrag Nr. 7.459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.014.583 von Gerrera am 01.05.21 13:01:00Mir war schon beim Schreiben klar, dass die Begründung ziemlich kurz ist. Ich wollte aber auch keinen Roman schreiben. Die Bindingsteuer führt natürlich zu irrwitzigen " realen" Steuersätzen, aber durch "Manipulation" der Bemessungsgrundlage.

      Die Günstigerprüfung soll nur die Chance bieten, dass man statt 25% weniger zahlen könnte. Hat halt nix mit der Bemessungsgrundlage und den Verlustbeschränkungen zu tun.
      Avatar
      schrieb am 01.05.21 15:57:07
      Beitrag Nr. 7.458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.015.180 von synth am 01.05.21 14:58:09
      Zitat von synth: Während sozialistisches Gedankengut noch nie so in Mode war,
      https://www.welt.de/politik/deutschland/article230791223/1-M…
      Politiker ein reines Gewissen haben,
      https://www.welt.de/regionales/hamburg/article230798021/Unte…
      passiert das
      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wie-junge-Leute-die-Boerse-er…

      muss man nicht verstehen...

      Zweifelsfrei hab ich mir aber noch nie solche Sorgen in meinem Leben um die Zukunft gemacht wie aktuell.

      Zu 1.
      Das liegt an der (Geld-)Politik seit dem 2008er Finanzcrash. Es wurde eine riesige Umverteilung von unten nach oben losgetreten, die kaum noch beendet werden kann ohne das System zum kollabieren zu bringen. Insofern kann man den Unmut derjenigen verstehen, die verstanden haben was da vor sich geht und die nicht zu den 1% gehören die davon profitieren.

      Zu 2.
      Wegen seiner Demenz wurde Giro-Olaf vom Hamburger Bürgermeister zum Finanzminister befördert und von dort aus zum SPD-Kanzlerkandidaten. So aalglatte Ich-weiß-von-nichts-Typen an denen alles abprallt selbst wenn die Beweise vor ihnen auf dem Tisch liegen, sind perfekt für das politische Geschäft.

      Zu 3.
      Jede junge Generation bekommt ihren wilden Bullenmarkt an der Börse und die gleiche Generation lernt auch, wie die Gewinne (und die Ersparnisse gleich mit) genau dort wieder zu Staub zerfallen. Wir sind nämlich schon wieder in der Phase wo man den Eindruck bekommt, dass niemand mehr arbeiten gehen muss und keine Bildung braucht, weil alle an der Börse im Schlaf reich werden. Die Jahre 1929, 2000 und 2008 haben bewiesen, dass das einfach nicht möglich ist und sein kann.
      Avatar
      schrieb am 01.05.21 14:58:09
      Beitrag Nr. 7.457 ()
      Während sozialistisches Gedankengut noch nie so in Mode war,
      https://www.welt.de/politik/deutschland/article230791223/1-M…
      Politiker ein reines Gewissen haben,
      https://www.welt.de/regionales/hamburg/article230798021/Unte…
      passiert das
      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wie-junge-Leute-die-Boerse-er…

      muss man nicht verstehen...

      Zweifelsfrei hab ich mir aber noch nie solche Sorgen in meinem Leben um die Zukunft gemacht wie aktuell.
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      Avatar
      schrieb am 01.05.21 13:01:00
      Beitrag Nr. 7.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.006.708 von startvestor am 30.04.21 16:34:35
      Zitat von startvestor: Kann die Günstigerprüfung die Bindingsteuer außer Kraft setzen?

      Nein. Die Bindingsteuer ist eine allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung, die sich nicht auf den tariflichen Steuersatz auswirkt.

      hmm... nochmal zum allgemeinen Verständnis. Hab extra ein Beispiel genommen, welches einen typischen privaten Börsenmillionär (lt. SPD-Überzeugung) abbildet. ;)

      Bei einem Kapitalertrag von z.B. 15.000 Euro brutto im Jahr, abzgl. des Steuerfreibetrags von 9.744 Euro, wären ohne weitere Einnahmen 5.256 Euro zu versteuern. Hier würde dann denke ich die Günsterprüfung ansetzen und möglicherweise den Steuersatz (Abgeltungssteuer) etwas senken.
      Das heißt unterm Strich hätte der (Vollzeit-)Trader dann ca. 1.100 Euro pro Monat zum (Über-)Leben.


      Neue Regel:

      Die 15.000 Euro hat der Trader verdient, indem er über das Jahr 45.000 Euro gewonnen und 30.000 Euro verloren hat.

      45.000 + 30.000 = 75.000 - 20.000 (Binding-Gnade) = 55.000 Euro die zu versteuern sind
      55.000 - 9.744 Freibetrag = 45.256 Euro die jetzt noch zu versteuern sind

      45.256 Euro - 28% (Abgeltungssteuer) = 12.671,68 Euro Steuern
      Die Günstigerprüfung kommt wegen des hohen Ertrags nicht in Frage.

      Ergebnis: 15.000 Euro brutto verdient abzgl. 12.671,68 Euro Steuern (Steuersatz 84%) = Hallo, Hartz IV oder ab ins amazon-Lager und für den reichsten Menschen des Planeten schuften.
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      Avatar
      schrieb am 30.04.21 16:34:35
      Beitrag Nr. 7.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.997.444 von startvestor am 29.04.21 23:58:21
      Politik

      Wer hat die Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG) erfunden?

      Das war Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

      Quelle: Recherchen von startvestor und Bindings Aussagen auf abgeordnetenwatch.de


      Warum hat Lothar Binding die Bindingsteuer erfunden?

      startvestor sieht Hass und/oder Vorteilsnahme als Grund.

      Indizien:
      - Bindings frühere Hasskampagne gegen die Tabakindustrie (als früherer Kettenraucher)
      - mutmaßliche Nutznießer aus der Hedgefonds-Industrie (die SPD hatte unter Schröder Hedgefonds erst erlaubt - da war Binding bereits im Finanzausschuss)





      Steuer

      Berücksichtigen Banken und Broker die Bindingsteuer?

      Gemäß BMF-Schreiben vom 11.11.2020 gilt für 2021 eine Übergangsregelung, nach der die Bindingsteuer noch nicht von Banken und Brokern angewandt werden muss.


      Fallen Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter §20 Absatz 6 Satz 6 ESTG?

      Nein, da Optionsscheine Termingeschäfte sind und daher unter Satz 5 fallen.

      Bemerkung: könnte durch ein geä. BMF-Schreiben neu zu deuten sein


      Wie wirkt sich die Verlustgrenze von 20.000 Euro auf die Zusammenveranlagung von Ehegatten aus?

      Die Binding-Grenze von 20.000 Euro gilt auf Einkünfteebene. D.h. ist der Ehegatte kein "Trader" hat das Ehepaar nur 20K, nicht 40K.
      Haben die Ehegatten ein Gemeinschaftskonto beim Broker, wird das Finanzamt grds. davon ausgehen, dass beide traden. Dann hätte das Ehepaar 40K zur Verfügung.



      Kann die Günstigerprüfung die Bindingsteuer außer Kraft setzen?

      Nein. Die Bindingsteuer ist eine allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung, die sich nicht auf den tariflichen Steuersatz auswirkt.





      Bemerkung:
      - es fehlen noch diverse Fragen
      - Änderungen bei Kritik bzw. Fehlern nötig[/quote]
      45 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.21 13:08:42
      Beitrag Nr. 7.454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.000.642 von Dann_halt_GmbH am 30.04.21 10:03:45Habe ich mich such schon öfter gefragt. Soweit ich die Experten aber verstanden habe muss deine Frau/Mann aber ein eigenes Tradingkonto eröffnen. Erst dann können 40k genutzt werden - mit Übertrag der Verluste aufs Folgejahr von jeweils 20k kommen wir dann auf eine Grenze von 80k pro Ehepaar im 2.Jahr.
      Avatar
      schrieb am 30.04.21 10:03:45
      Beitrag Nr. 7.453 ()
      Hallo, weiss jemand adhoc, ob klar ist, wie die Verlustgrenze bei gemeinsam veranlagten Eheleuten angewendet wird. 40tsd oder 20tsd p.a.?
      Danke & Gruss
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.21 10:00:22
      Beitrag Nr. 7.452 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.997.444 von startvestor am 29.04.21 23:58:21
      Zitat von startvestor: Politik

      Wer hat die Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG) erfunden?

      Das war Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

      Quelle: Recherchen von startvestor und Bindings Aussagen auf abgeordnetenwatch.de


      Warum hat Lothar Binding die Bindingsteuer erfunden?

      startvestor sieht Hass und/oder Vorteilsnahme als Grund.

      Indizien:
      - Bindings frühere Hasskampagne gegen die Tabakindustrie (als früherer Kettenraucher)
      - mutmaßliche Nutznießer aus der Hedgefonds-Industrie (die SPD hatte unter Schröder Hedgefonds erst erlaubt - da war Binding bereits im Finanzausschuss)





      Steuer

      Fallen Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter §20 Absatz 6 Satz 6 ESTG

      Nein, da Optionsscheine Termingeschäfte sind und daher unter Satz 5 fallen.

      Bemerkung: könnte durch ein geä. BMF-Schreiben neu zu deuten sein





      Kann die Günstigerprüfung die Bindingsteuer außer Kraft setzen?

      Nein. Die Bindingsteuer ist eine allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung, die sich nicht auf den tariflichen Steuersatz auswirkt.





      Bemerkung:
      - es fehlen noch diverse Fragen
      - Änderungen bei Kritik bzw. Fehlern nötig



      Vielleicht wäre es ja auch für die Medien interessant mal einen genaueren Blick auf Herrn Eigenthaler zu werfen.
      Er scheint ja bei dieser Steuerregel im Finanzausschuss Bindings Lieblingssachverständige zu sein.
      Wie konnte einem Steuerexperten wie Herr Eigenthaler im Finanzausschuss diese Falschaussage unterlaufen, dass man § 20 Abs. 6 S.5 EStG bräuche, um zu verhindern, dass Verluste aus Termingeschäften mit allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 29.04.21 23:58:21
      Beitrag Nr. 7.451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.997.372 von startvestor am 29.04.21 23:41:19
      FAQ-Sammel-Post zur Bindingsteuer


      Politik

      Wer hat die Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG) erfunden?

      Das war Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

      Quelle: Recherchen von startvestor und Bindings Aussagen auf abgeordnetenwatch.de


      Warum hat Lothar Binding die Bindingsteuer erfunden?

      startvestor sieht Hass und/oder Vorteilsnahme als Grund.

      Indizien:
      - Bindings frühere Hasskampagne gegen die Tabakindustrie (als früherer Kettenraucher)
      - mutmaßliche Nutznießer aus der Hedgefonds-Industrie (die SPD hatte unter Schröder Hedgefonds erst erlaubt - da war Binding bereits im Finanzausschuss)





      Steuer

      Fallen Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter §20 Absatz 6 Satz 6 ESTG

      Nein, da Optionsscheine Termingeschäfte sind und daher unter Satz 5 fallen.

      Bemerkung: könnte durch ein geä. BMF-Schreiben neu zu deuten sein





      Kann die Günstigerprüfung die Bindingsteuer außer Kraft setzen?

      Nein. Die Bindingsteuer ist eine allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung, die sich nicht auf den tariflichen Steuersatz auswirkt.





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