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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 678)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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      schrieb am 29.04.21 23:41:19
      Beitrag Nr. 7.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.997.297 von trader_87 am 29.04.21 23:27:38Dein Beispiel ist interessant, passt aber nicht zur Bindingsteuer. Die Günstigerprüfung ist eine Steuersatzprüfung. Die Bindingsteuer spielt für den tariflichen Steuersatz keine Rolle. Übrigens auch nicht Satz 4 - der alte Aktien-Binding.

      Aber die Frage wurde bisher noch nicht gestellt. Trotzdem bräuchten wir mal einen Sammel-Post mit all diesen Fragen, damit die nicht immer wieder hochkommen.

      Ich starte den Mal. Der Inhalt muss natürlich auch stimmen, daher bitte Kritik üben, bis es stimmt.
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      schrieb am 29.04.21 23:27:38
      Beitrag Nr. 7.449 ()
      Frage zu Binding-Unsinn bzw. Verrechnungsbeschränkung und Günstigerprüfung
      Da ich nicht weiß, ob diese Frage hier bereits gestellt wurde:

      Angenommen man hätte folgende Erträge und Verluste innerhalb eines Jahres:
      100.000€ Bruttogewinn aus Termingeschäften
      100.000€ Bruttoverlust aus Termingeschäften

      Also Nettogewinn 0€. Und man würde auf eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung bestehen.
      Würde dann nicht wieder der Nettogewinn (und nicht der fiktive Binding-Gewinn)
      für die Besteuerung hinzugezogen ?
      Und würde man dann nicht einfach 0€ Nettogewinn mit dem persönlichen Steuersatz (selbst wenn dieser ggf. höher sein könnte als 25%) versteuern ? (Also 0€ Steuern)
      Anders gefragt: Könnte man damit nicht den Binding-Unsinn (Verlustverrechnungsbeschränkung) zumindest teilweise aushebeln ?

      Immerhin hat der BFH ja auch schon zugelassen Verluste aus der Abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalerträgen mit tariflichen Gewinnen zu verrechnen siehe hier:
      BFH-Urteil vom 30.11.2016, VIII R 11/14

      Weiß das jemand ?
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      schrieb am 29.04.21 14:34:20
      Beitrag Nr. 7.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.989.668 von Gerrera am 29.04.21 14:08:43Tja, der gute Lothar hat immer gemeint, dass die Zocker, die mit geringen Kapitaleinsatz und hohem Risiko unterwegs sind, ikm ein Dorn im Auge sind. Damit spielte er wohl auf KO und OS an und die Verluste, die dann dem armen deutschen Steuerzahler aufgebürdet werden......
      Wenn jetzt nur noch Optionen und Futures hängen bleiben, wäre das DER TREPPENWITZ. Und das bei den RIESIGEN HEBELN bei Futures, nicht wahr Lothar ....:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 29.04.21 14:08:43
      Beitrag Nr. 7.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.986.980 von Nemo73 am 29.04.21 10:57:27
      Zitat von Nemo73:
      Zitat von Chris_M: Zitat von Godmode: Optionsscheine und Hebelzertifikate sollen nun laut Gerüchten aus Marktkreisen doch nicht zu den Termingeschäften zählen! Somit bliebe bei diesen Produkten alles beim Alten

      Diese Gerüchte wurden doch m.E.n. immer nur von Godemode verbreitet. diesen Autoren gehören bestraft insb. weil es sich immer um den einen handelt.

      But nvm. hauptsache man hat die Klicks


      na wenn Godmode das schreibt dann MUSS es ja stimmen, es kann also fröhlich weitergetradet werden :D:D

      hatte mal einen Fonds von denen vor 10 Jahren oder so, war auch so ein "Qualitätsprodukt" :laugh:

      Godmodes gesamtes Business ist auf dem speziellen deutschen Derivatemarkt quasi aufgebaut. Futures handelt da niemand und Aktien sind eher zweite Wahl. Das Interesse ist dort also sehr groß, dass "Plain-Nutella-Before-Midnight-KO"-Zertifikate und ähnlicher Kram, aus dem neuen Gesetz herausfallen.

      Sollte das passieren, würde der Gesetzgeber über die Steuergesetzgebung Bucket-Shops für Privatanleger erlauben und stark regulierte Finanzprodukte für Privatanleger verbieten. Würde mich in Deutschland nicht wundern, wenn es genau so kommt.
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      schrieb am 29.04.21 13:15:39
      Beitrag Nr. 7.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.985.996 von startvestor am 29.04.21 09:58:37Na, das kennen wir ja. Das Klimaschutzgesetz verstößt elementar gegen das Grundgesetz. Aber Steuern auf Verluste??? Da fühlt man sich nicht zuständig, scheint aber so ok zu sein..... Aber was will man schon erwarten von einem Land, wo bei einem Richter (in Thüringen) eine Hausdurchsuchung angeordnet wird (Thüringen wird links regiert!) und wegen "Rechtsbeugung" ermittelt wird... Ich dachte eigentlich, Gerichte wären/sind unabhängig.. Wie naiv!

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      schrieb am 29.04.21 10:57:27
      Beitrag Nr. 7.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.977.845 von Chris_M am 28.04.21 15:46:33
      Zitat von Chris_M: Zitat von Godmode: Optionsscheine und Hebelzertifikate sollen nun laut Gerüchten aus Marktkreisen doch nicht zu den Termingeschäften zählen! Somit bliebe bei diesen Produkten alles beim Alten

      Diese Gerüchte wurden doch m.E.n. immer nur von Godemode verbreitet. diesen Autoren gehören bestraft insb. weil es sich immer um den einen handelt.

      But nvm. hauptsache man hat die Klicks


      na wenn Godmode das schreibt dann MUSS es ja stimmen, es kann also fröhlich weitergetradet werden :D:D

      hatte mal einen Fonds von denen vor 10 Jahren oder so, war auch so ein "Qualitätsprodukt" :laugh:
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      schrieb am 29.04.21 09:58:37
      Beitrag Nr. 7.444 ()
      Ich meine doch Facebook. 😄

      Heute schon wieder eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde:

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…

      Es wird immer klarer. Die fakto entscheiden die Medien über die Verfassungsbeschwerden. Da hatten wir nix.
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      schrieb am 28.04.21 23:02:43
      Beitrag Nr. 7.443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.982.894 von startvestor am 28.04.21 22:54:56Es gibt dort noch nicht mal ein Probeabo von 30 Tagen! Mindestens 3 Monate Laufzeit und dann so herrliche und gehaltvolle Kolumnen der Herren Schmale, Baron und Kühn.....Der Laden kommt mir sehr suspekt vor....😡 Also ich weiß noch nicht, ob ich 27 Euro dafür investiere.....
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 22:54:56
      Beitrag Nr. 7.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.982.087 von Horst_Sindermann am 28.04.21 21:22:36Das soll ich dir glauben. 😁 Aber anmelden kann man sich dort in 5 Minuten, auch im Namen des VK-Präsi.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 21:27:21
      Beitrag Nr. 7.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.979.450 von froxy am 28.04.21 17:53:26Ich würde trotzdem mal gerne die 46 Komentare lesen, um mir einen Meinungsüberblick zu verschaffen. Dafür müsste man sich aber bei GM pro anmelden. Dafür ist mir mein Geld zu schade..... Ist jemand dabei und kann mir einen Screenshot davon schicken?????
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