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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co (Seite 11)

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
    Beiträge: 421
    ID: 1.318.938
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      Avatar
      schrieb am 21.10.21 20:55:13
      Beitrag Nr. 321 ()
      Buchführung / Lesesoftware für ViTrade ?
      Hallo,

      weiss jemand, ob es Buchführung bzw Einlesesoftware für ViTrade gibt ?

      Gruss
      Klara
      Avatar
      schrieb am 15.10.21 08:28:11
      Beitrag Nr. 320 ()
      Steuerlicher Ansatz "Prämien Stillhalter von Optionen", "Bezugsrechte"
      Hallo,
      als Privatmann habe verkaufe ich zuweilen Optionen "leer" ab der Eurex.
      Wie wird die Prämie steuerlich angesetzt in der GmbH? Wie bei der Aktien mit 5 % oder "voll"?
      Die gleiche Frage zu "Verkauf" von Bezugsrechten. Man hat ja praktisch die bei Ex-BZ "gratis" bekommen" und verkauft sie dann.
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 17:19:59
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.464.062 von beforesunset007 am 30.09.21 12:03:11
      Zitat von beforesunset007:
      Zitat von Chris_M: Firmenwagen für eine reine Trading GmbH, da kann das FA sagen Nö ist nicht. Hast du Geschäftstreffen als "Trader" sicher nicht.

      Nun, das ist kein reines Geschäftsfahrzeug. Das KFZ dient mehreren Zwecken, z.B. ist es auch eine Art "Bonus" für Mitarbeiter, damit diese sich enger an den Arbeitgeber binden - daher auch die 90%-Regel (10% muss geschäftlich sein). Das FA hat da nichts dagegen, wenn der Umsatz stimmt, der Arbeitnehmer einen Mehrwert liefert und die steuerlichen Regeln eingehalten werden. Bspw. muss ich mir dadurch jetzt auch einen (geringen) Lohn zahlen, der normal versteuert wird.
      Darüber hinaus ist der private Anteil weit unter 90%, dazu weiter unten mehr.


      Bonusanreiz ist verstanden aber wie viele Mitarbeiter hat den eine Trading GmbH, i.d.R. den Inhaber thats it. und bzgl. "Wenn der Umsatz stimmt" was für ein Umsatz machst du denn? Das würde doch nur sein, wenn du Coaching o.ä. vertickst. Beim reinen Traden ist ein KfZ sicher kein alltäglicher Betriebsgegenstand es sei denn du hast ein Heer an Mitarbeitern und Standorten aber darum geht es hier im Thread ja weniger sondern um eine 0815 Trader oder Investor GmbH

      Mein StB meinte, da würde das FA sicher genau hinschauen insb. wenn man sich Fahrzeuge in der Oberklasse kaufen würde but nvm. brauche ich für meine Gesellschaft nicht. Bzgl. Darlehn/Einlage: man kann ja wählen. Mit Darlehn muss man den Nachweis erbringen das die Zinsen Marktkonform sind und die Zinszahlungen sind Gewinnmindernd. Der Zinsempfänger muss dann die Steuern zahlen. Bei der Einlage ist es natürlich Mist, wenn man sich gleich von seiner Einlage Gehälter zahlt aber es ist der einfachste Weg. Man kann ja auch beides kombinieren.

      Ich halte alles so einfach wie möglich für meinen StB alles andere kommt, wenn es soweit ist. mit der Steuerflat ist es auch egal, ob ich Zinsen für ein Darlehn erhalten oder Dividenden erhalten oder sonstige Bonuszahlungen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 16:53:12
      Beitrag Nr. 318 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.467.362 von bomike am 30.09.21 16:29:44
      Zitat von bomike: Aber wenn deine GmbH das Coaching anbietet, dann bist du im "Strang" des Coahcing Vorsteuerabzugsberechtigt. PC, Handy etc. alles vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei spielt es insbesondere bei der Gründung gar keine Rolle ob du mit Coaching Umsatz machst

      Ja, das stimmt alles. Ich biete es bisher nicht an. Ich muss mir erst noch eine sinnvolle, operative Tätigkeit suchen. Bis dahin: Volle USt.
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 16:29:44
      Beitrag Nr. 317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.460.642 von beforesunset007 am 30.09.21 07:22:20
      Zitat von beforesunset007:
      Zitat von bomike: du zahlst die volle Steuer wie jede andere GmbH auch.

      Absolut - die vollen 30% und nicht mal vorsteuerabzugsfähig.


      Aber wenn deine GmbH das Coaching anbietet, dann bist du im "Strang" des Coahcing Vorsteuerabzugsberechtigt. PC, Handy etc. alles vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei spielt es insbesondere bei der Gründung gar keine Rolle ob du mit Coaching Umsatz machst
      1 Antwort

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      schrieb am 30.09.21 12:03:11
      Beitrag Nr. 316 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.461.395 von McFly2020 am 30.09.21 08:47:28
      Zitat von Chris_M: Firmenwagen für eine reine Trading GmbH, da kann das FA sagen Nö ist nicht. Hast du Geschäftstreffen als "Trader" sicher nicht.

      Nun, das ist kein reines Geschäftsfahrzeug. Das KFZ dient mehreren Zwecken, z.B. ist es auch eine Art "Bonus" für Mitarbeiter, damit diese sich enger an den Arbeitgeber binden - daher auch die 90%-Regel (10% muss geschäftlich sein). Das FA hat da nichts dagegen, wenn der Umsatz stimmt, der Arbeitnehmer einen Mehrwert liefert und die steuerlichen Regeln eingehalten werden. Bspw. muss ich mir dadurch jetzt auch einen (geringen) Lohn zahlen, der normal versteuert wird.
      Darüber hinaus ist der private Anteil weit unter 90%, dazu weiter unten mehr.

      Zitat von McFly2020: Bei Aktien zu den HV fahren- kann man sich ja schöne Ziele aussuchen mit Hotelübernachtung.:)
      Sollte doch möglich sein, oder?

      Das sind sehr gute Beispiele. Konkret in meinem Fall sind das geschäftliche Absprachen (ich mache nicht nur Trading, ich investiere auch direkt in Firmen - mit denen muss man dann reden).
      Auch darunter zählen die Fahrten, die ich zu den Trader-Seminaren mache - das ist alles sehr synergetisch. (Trader-Seminare sind Weiterbildungen, die die GmbH problemlos zahlen kann, und somit auch jegliche Spesen - oder eben ein KFZ statt Spesen)

      Zitat von McFly2020: Warum gibt man der GmbH kein Darlehen? Das verzinst man sich niedrig mit KESt und kann es sich ansonsten steuerfrei rausziehen. Die Gewinne bleiben da lange unversteuert.

      Das habe ich durchaus gemacht. Der Zins liegt bei EURIBOR+1%, effektiv also derzeit 0,5%. Wenn man ein Darlehen in Form eines Rahmendarlehens gibt, kann man Ein- und Auszahlungen beliebig steuerfrei tätigen, sofern man über 0 bleibt.
      Das "Problem" ist, dass ich im Trading sehr effektiv bin. Das Darlehen wird bald wieder komplett zurückgezahlt sein und deshalb denke ich schon an die Zeit danach.
      Die Reihenfolge für effektives Geldrausziehen ist:
      1. Kosten in GmbH verlegen (z.B. Notebooks, Elektronik, KFZ, Weiterbildungen, etc.)
      2. Darlehensrückzahlungen
      3. niedriger Lohn
      4. Ausschüttungen

      Zitat von McFly2020: Wenn man sein Geld als Einlage in die GmbH gibt, ist es etwas ungünstig, da man sich erst die Gewinne versteuert ausschütten muß, bevor man an die Einlage ran kommt.

      Man sollte niemals mehr als die gesetzliche Mindesteinlage einlegen. Dafür gibt es so viele Gründe - die von dir genannten sind ein gutes Beispiel.
      Auch ist das spätere Reduzieren (z.B. bei privatem Geldbedarf) nur sehr schwer - und gleichzeitig teuer, da das Notarkosten erzeugt.
      Darüber hinaus sind die Notarkosten für die Gründung ein Prozentsatz an der Einlage - je höher die Einlage, desto mehr Notarkosten.


      Dieser Beitrag ist ja schon sehr lang (32 Seiten) - aber der Tenor ist meist die Angst vor dem FA. Ich habe das auch gehabt und mit einigen Experten gesprochen und Lektüre gewälzt. Am Ende wird heißer gekocht als gegessen. In der Praxis ist vieles leichter, als es hier verdiskutiert wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 08:47:28
      Beitrag Nr. 315 ()
      Bei Aktien zu den HV fahren- kann man sich ja schöne Ziele aussuchen mit Hotelübernachtung.:)
      Sollte doch möglich sein, oder?

      Warum gibt man der GmbH kein Darlehen? Das verzinst man sich niedrig mit KESt und kann es sich ansonsten steuerfrei rausziehen. Die Gewinne bleiben da lange unversteuert.

      Wenn man sein Geld als Einlage in die GmbH gibt, ist es etwas ungünstig, da man sich erst die Gewinne versteuert ausschütten muß, bevor man an die Einlage ran kommt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 08:34:55
      Beitrag Nr. 314 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.457.570 von beforesunset007 am 29.09.21 18:55:21Firmenwagen für eine reine Trading GmbH, da kann das FA sagen Nö ist nicht. Hast du Geschäftstreffen als "Trader" sicher nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 07:22:20
      Beitrag Nr. 313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.459.625 von bomike am 29.09.21 22:21:09
      Zitat von bomike: du zahlst die volle Steuer wie jede andere GmbH auch.

      Absolut - die vollen 30% und nicht mal vorsteuerabzugsfähig.

      Das wird häufig gemacht: Abgeltungssteuer 26,375% und GmbH ~30%.
      Aber das kann man nicht vergleichen, da privat Umsatz und in der GmbH Gewinn besteuert wird.
      Die Idee ist, so viele Kosten wie möglich in die GmbH zu verlegen und damit die Steuer zu drücken - das habe ich gemacht bzw. bin ich noch dabei.

      Hauptnachteil ist aber, dass man das Geld nicht so schnell wieder raus bekommt. Über Lohn bzw. Ausschüttungen landet man doch wieder auf knapp 50% - genau wie der Spitzensteuersatz beim Einkommen.
      Das muss man alles vorher überlegen. Nüchtern betrachtet ist es durchaus möglich, dass es ein Minusgeschäft wird. Für mich hat sich das aber gelohnt.
      Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Tendenz seit vielen Jahren dahin geht, Privatanleger nach und nach immer mehr zu "bestrafen" bzw. zu benachteiligen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.21 22:21:09
      Beitrag Nr. 312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.457.570 von beforesunset007 am 29.09.21 18:55:21
      Zitat von beforesunset007:
      Zitat von Steuermannahoi: Hallo ich hätte eine Frage, hat hier schon jemand eine GmbH zum Traden gegründet und gleichzeitig seine Buchhaltung automatisiert? Ride fällt bei mir aus diversen Gründen raus.
      Mit welcher Software arbeitet ihr? Nutzt jemand so etwas wie Buchhaltungsbuttler oder funktioniert das für diesen Fall nicht.
      Danke schon Mals für eure zahlreichen Antworten


      Ja, ich habe das (dieses Jahr) erfolgreich gemacht.
      Dazu ein paar Punkte:
      - Ich trade keine Aktien und handle nicht mit Immobilien.
      - Ich mache (werk-)täglich bis zu 30 Trades.
      - Ich trade jeden Tag.

      Daraus folgen dann folgende Konsequenzen:
      - Privat falle ich unter Termingeschäfte, leide also unter der Verlustbeschränkung. (Allerdings gehen wir davon aus, dass das nächstes Jahr gekippt wird)
      - Ich bekomme die volle Steuer in der GmbH, da ich keine Aktien (1,5% Steuer) und keine Immobilien (15% Steuer) handle, also ca. 30%.
      - Ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer und musste mich selbst anstellen, daraus folgt eine Pflichtmitgliedschaft beim VBG.
      - Ich zahle sowohl IHK, als auch MwSt.. Die MwSt. muss ich zahlen, da ich nicht operativ tätig bin (ich erstelle keine Rechnungen) und somit keine USt-ID habe.
      - Für die operative Tätigkeit müsste ich, wie weiter oben beschrieben, noch zusätzlich etwas operatives tun, z.B. Coachings anbieten.

      Nun zu den interessanten Fragen:
      - Buchst du jeden Trade?
      -> Ja, sogar in multiple Buchungssätze. Einer fürs Eröffnen, einer fürs Schließen, einer für etwaigen Swap, einer für etwaige Dividende. Bei Teilschließungen dann entsprechend pro Schließung ein eigener Datensatz.

      - Verbuchst du per Hand?
      -> Nein, ich bin ja nicht blöd. Der Steuerberater macht das auch nicht.

      - Wie machst du es dann?
      -> Ich habe eine Software geschrieben, die sich alle Trades aus dem Metatrader zieht und dann Datev-Buchungssätze erzeugt. Die daraus entstehende Datev-Datei sende ich meinem Steuerberater, der sie ohne Kosten importiert.

      - Woher wusstest du, wie das geht?
      -> Zunächst ist das LaRoche-Dokument Gold wert!
      -> Ich habe alle relevanten Datev-Dokumente gelesen und eine minimale Software entwickelt. Der Metatrader gibt einem schon viel, was man braucht.
      -> Alle anderen Details habe ich mir vom Steuerberater erklären lassen.
      -> Abschließend habe ich Beispieldatensätze konvertiert und vom Steuerberater die Korrektheit bestätigen lassen.
      -> Der Steuerberater stellte mir für die Beratung und Klärung etwa 5h in Rechnung.

      - Wie verbuchst du anderen Kram?
      -> Ich bin bei der Penta (Bank) und dort kann man im Comfort-Paket Datev anschließen. Also übertrage ich einmal die Woche alle Zahlungen nach Datev Unternehmen Online und ordne dann dort meine Belege alle zu und etwaige, wichtige Informationen für den StB.

      - Lohnt sich das am Ende überhaupt noch?
      -> Absolut. Die Kosten sind ja nicht groß für mein Trading. Aber viel wichtiger ist, dass ich alles abziehen kann, was so passiert.
      -> Einige Standard-Tricks sind z.B. bei verschiedenen Kosten teile ich mir die Rechnung nun mit der GmbH, z.B. Strom, Internet, Handy, etc.
      -> Firmenwagen Tesla! Der kostet mich privat 39 Euro Steuer im Monat und damit darf ich 90% privat fahren.

      usw.

      Bei weiteren Fragen gern her damit!

      Gruß,
      Wulfi


      Schöner Beitrag. Das bedeutet doch aber auch, das eine reine "Trading GmbH" steuerlich gar keinen Vorteil erzielt, du zahlst die volle Steuer wie jede andere GmbH auch. Richtig? Spitz formuliert: Ich könnte eine Bäckerei haben und mit dem Geld der Bäckerei in der GmbH traden, die steuerliche Belastung wäre identisch. Es ist von daher viel schlauer, so wie du es machst, noch ein zusätzliches Geschäft einzubauen (Coaching) um zumindest bei der Umsatzsteuer nicht völlig außen vor zu sein...
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