ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 122)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 27.05.24 17:40:17 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.907.697 von R.B. am 10.05.17 10:24:07In Sachen Harpen:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Squeeze-out der ehemaligen Minderheitaktioniäre der Harpen AG :
"Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im Bundesanzeiger erfolgen. "
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Squeeze-out der ehemaligen Minderheitaktioniäre der Harpen AG :
"Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im Bundesanzeiger erfolgen. "
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.858.088 von sirmike am 03.05.17 19:54:53
Dein Pitch hat gewirkt hab €8400 investiert ohne Ahnung zu haben in was
Zitat von sirmike: CLERE
Erwerbsangebot zum gesetzlichen Mindestpreis... Tja, das dürfte eine perfekte Nachbesserungsspekulation werden, denn eine Clere-Aktie ist ja deutlich mehr wert als die vielleicht 16 Euro, die jetzt angeboten werden.
Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt
Berlin, den 3. Mai 2017 - Der Vorstand der CLERE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich des Eintretens neuer, entgegenstehender Umstände den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (sogenanntes Delisting). Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Nutzen der Börsennotierung der Aktien der CLERE AG den dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die CLERE AG hat daher heute mit der Hauptaktionärin der CLERE AG, der Elector GmbH, die aktuell 33,19 % der Aktien der CLERE AG hält, eine Delisting-Vereinbarung geschlossen. Aufgrund der Delisting-Vereinbarung ist die Elector GmbH verpflichtet, den Aktionären der CLERE AG anzubieten, ihre sämtlichen Aktien gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben. Die Gesellschaft hat sich im Gegenzug verpflichtet - vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - innerhalb der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Die Elector GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Delisting-Erwerbsangebot zum gesetzlichen Mindestpreis machen wird.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der CLERE AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 27 WpÜG.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40608922…
Dein Pitch hat gewirkt hab €8400 investiert ohne Ahnung zu haben in was
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.907.931 von hefwk30 am 10.05.17 10:43:50
Würde mich sehr wudern, wenn es bei Südchemie nicht zu Beschwerden kommt und das OLG entscheidet.
Zitat von hefwk30: Vermutlich findest du die relevanten Informationen im Bundesanzeiger. Bisher ist da noch nichts veröffentlicht. Aber ich warte momentan auch auf Südchemie.
Würde mich sehr wudern, wenn es bei Südchemie nicht zu Beschwerden kommt und das OLG entscheidet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.907.697 von R.B. am 10.05.17 10:24:07Vermutlich findest du die relevanten Informationen im Bundesanzeiger. Bisher ist da noch nichts veröffentlicht. Aber ich warte momentan auch auf Südchemie.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Harpen AG: OLG Düsseldorf legt Barabfindung auf EUR 20,41 fest (+ 4,67%) - 6.4.2017
Wie geht es jetzt weiter bei Harpen? Muß man selbst aktiv werden wie zuletzt z.B. bei der Regentalbahn? Oder kommt das Geld automatisch?
Danke für Hinweise!
Wie geht es jetzt weiter bei Harpen? Muß man selbst aktiv werden wie zuletzt z.B. bei der Regentalbahn? Oder kommt das Geld automatisch?
Danke für Hinweise!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.901.325 von straßenköter am 09.05.17 16:01:09
Tatsächlich könnte der gutachterliche Unternehmenswert sogar noch darunter liegen. Bei den 11.92 EUR handelt es sich wahrscheinlich um die Kursuntergrenze, die, wie im Text der ad-hoc-Meldung erläutert, um 0.04 EUR "Mindestdividende" aufgestockt wurde. Eine zusätzliche Ausschüttung soll auf der HV nämlich nicht beschlossen werden. Dieses Vorgehen war mir neu...
Zitat von straßenköter: Mal sehen, ob man das Gutachten online einstellt. Würde mich schon einmal interessieren wie man kalkuliert hat. Einnahmen und Ausgaben sind bei den Bestandsanlagen wunderbar planbar und konjunkturelle Risiken spielen keine Rolle.
Tatsächlich könnte der gutachterliche Unternehmenswert sogar noch darunter liegen. Bei den 11.92 EUR handelt es sich wahrscheinlich um die Kursuntergrenze, die, wie im Text der ad-hoc-Meldung erläutert, um 0.04 EUR "Mindestdividende" aufgestockt wurde. Eine zusätzliche Ausschüttung soll auf der HV nämlich nicht beschlossen werden. Dieses Vorgehen war mir neu...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.901.268 von honigbaer am 09.05.17 15:56:37Mal sehen, ob man das Gutachten online einstellt. Würde mich schon einmal interessieren wie man kalkuliert hat. Einnahmen und Ausgaben sind bei den Bestandsanlagen wunderbar planbar und konjunkturelle Risiken spielen keine Rolle.
Das würde ich auch so sehen. Zuletzt wurden 70 Mio überwiegend im zweiten Halbjahr 2016 investiert, die nachhaltigen Erträge sollten dementsprechend höher sein, als 2016 verbucht. (oder andersherum, die Investitionen haben sich in den Verbindlichkeiten niedergeschlagen, ohne dass die Erträge schon sichtbar wurden.) Aufgrund der guten Finanzausstattung steht die Wachstumsstrategie außerdem auf solidem Boden. Aber im Gutachten sieht man vermutlich nur Stagnation und Risiken.
SO-Abfindung Chorus
Da hat man anscheinend auch einen Gutachter gefunden, der die Parameter so zusammenstellen musste, dass man auf 11,92€ kommt. Ich stecke zwar bei Chorus nicht besonders tief in Details drin, aber das erscheint doch deutlich zu wenig.http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/chorus-clean-energy-festl…