ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 123)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 27.05.24 17:40:17 von
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Squeeze Out bei C-Quadrat?
C-Quadrat hält bekanntlich die DBK-Beteiligung für die chinesische HNA. Diese wiederum teilte am 03.05.17 mit, mittelbar Kaufverträge über knapp 75% an der Holding ("Cubic"), die 98% der C-Quadrat-Aktien hält, abgeschlossen zu haben. Der Vollzug steht unter aufschiebenden Bedingungen.Nun wird erwogen, dass Cubic sich der Minderheiten in C-Quadrat per SO entledigen könnte. Vor gut einem Jahr hatten die Gesellschafter hinter Cubic bereits einen ähnlichen Anlauf ohne HNA-Hintergrund unternommen, diesen aber abgebrochen. Der Kurs hat auf die neuerliche SO-Fantasie kaum reagiert. Der Titel ist sehr illiquide. Heute war außerdem HV bei C-Quadrat, am 10.05. sollte die Aktie ex 1.50 EUR Dividendenanspruch handeln. Anbei die Meldungen:
Fusion/Übernahme/Beteiligung
05.05.2017
Wien/Frankfurt, 05.05.2017 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005) teilt unter Verweis auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 03.05.2017 mit, dass sie heute darüber informiert wurde, dass HNA überlegt, dass Cubic (London) Limited nach Abschluss dieser Transaktion einen Squeeze-Out (Gesellschafterausschluss) aller verbleibenden Minderheitsgesellschafter (Streubesitz) der C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") vornimmt, um einen Anteil von 100% an C-QUADRAT zu erhalten.
Ursprüngliche Mitteilung:
-------------------------------------------------------------------------------- EANS-Adhoc: C-QUADRAT Investment AG / HNA Group soll Mehrheitseigentümer von C-QUADRAT werden
Fusion/Übernahme/Beteiligung
03.05.2017
03.05.2017
Wien/Frankfurt, 03.05.2017. Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005) teilt mit, dass sie heute von der San Gabriel Privatstiftung und der T.R. Privatstiftung über folgenden Sachverhalt informiert wurde:
Die San Gabriel Privatstiftung, die T.R. Privatstiftung sowie die Hallmann Holding International GmbH, Q-Cap Holdings Ltd. und Laakman Holding Ltd. (alle gemeinsam die "Kernaktionäre") haben heute, 03.05.2017, aufschiebend bedingte Aktienkaufverträge mit der HNA Group (International) Asset Management Co., Limited ("HNA") über den Erwerb von C-QUADRAT Investment AG Aktien ("C-QUADRAT") abgeschlossen.
Nach Vorliegen der regulatorischen Freigaben wird (i) HNA die erworbenen C-QUADRAT Aktien und werden (ii) die Kernaktionäre ihre verbleibenden C-QUADRAT Aktien in die Cubic (London) Limited ("Cubic") einbringen. HNA wird damit nach Vorliegen der regulatorischen Freigaben eine Beteiligung von rund 74,8% an Cubic und Cubic eine Beteiligung von über 98% an C-QUADRAT halten.
Ende der Mitteilung euro adhoc
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.854.203 von SquishyLady am 03.05.17 12:57:33
Das liegt an der Gesellschaftsform (KGaA). Die persönlich haftende Gesellschafterin (Dräger Verwaltungs AG, in Besitz der Familie Dräger) hat das Sagen. Gegen die Stämme spricht die geringere Liquidität, da diese (zusätzlich) zu ca. 71% im Besitz der Familie sind. Der Dividendennachteil von 0.06 EUR ist kaum von Belang. Es gibt optisch noch "günstigere" EK-artige Dräger-Gattungen, die Genussscheine.
Zitat von SquishyLady: Die Stämme notieren inzwischen >30% unter den Vorzügen.
Woran mag das liegen? Bei einer Übernahme zB sollte es doch eher umgekehrt sein (St > Vz).
Hat jemand eine Idee?
Das liegt an der Gesellschaftsform (KGaA). Die persönlich haftende Gesellschafterin (Dräger Verwaltungs AG, in Besitz der Familie Dräger) hat das Sagen. Gegen die Stämme spricht die geringere Liquidität, da diese (zusätzlich) zu ca. 71% im Besitz der Familie sind. Der Dividendennachteil von 0.06 EUR ist kaum von Belang. Es gibt optisch noch "günstigere" EK-artige Dräger-Gattungen, die Genussscheine.
CLERE
Erwerbsangebot zum gesetzlichen Mindestpreis... Tja, das dürfte eine perfekte Nachbesserungsspekulation werden, denn eine Clere-Aktie ist ja deutlich mehr wert als die vielleicht 16 Euro, die jetzt angeboten werden.
Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt
Berlin, den 3. Mai 2017 - Der Vorstand der CLERE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich des Eintretens neuer, entgegenstehender Umstände den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (sogenanntes Delisting). Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Nutzen der Börsennotierung der Aktien der CLERE AG den dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die CLERE AG hat daher heute mit der Hauptaktionärin der CLERE AG, der Elector GmbH, die aktuell 33,19 % der Aktien der CLERE AG hält, eine Delisting-Vereinbarung geschlossen. Aufgrund der Delisting-Vereinbarung ist die Elector GmbH verpflichtet, den Aktionären der CLERE AG anzubieten, ihre sämtlichen Aktien gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben. Die Gesellschaft hat sich im Gegenzug verpflichtet - vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - innerhalb der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Die Elector GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Delisting-Erwerbsangebot zum gesetzlichen Mindestpreis machen wird.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der CLERE AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 27 WpÜG.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40608922…
Erwerbsangebot zum gesetzlichen Mindestpreis... Tja, das dürfte eine perfekte Nachbesserungsspekulation werden, denn eine Clere-Aktie ist ja deutlich mehr wert als die vielleicht 16 Euro, die jetzt angeboten werden.
Clere AG: Delisting der CLERE-Aktien beabsichtigt, Abfindungsangebot durch Hauptaktionärin zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt
Berlin, den 3. Mai 2017 - Der Vorstand der CLERE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich des Eintretens neuer, entgegenstehender Umstände den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (sogenanntes Delisting). Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Nutzen der Börsennotierung der Aktien der CLERE AG den dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Die CLERE AG hat daher heute mit der Hauptaktionärin der CLERE AG, der Elector GmbH, die aktuell 33,19 % der Aktien der CLERE AG hält, eine Delisting-Vereinbarung geschlossen. Aufgrund der Delisting-Vereinbarung ist die Elector GmbH verpflichtet, den Aktionären der CLERE AG anzubieten, ihre sämtlichen Aktien gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben. Die Gesellschaft hat sich im Gegenzug verpflichtet - vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - innerhalb der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Die Elector GmbH hat mitgeteilt, dass sie das Delisting-Erwerbsangebot zum gesetzlichen Mindestpreis machen wird.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der CLERE AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 27 WpÜG.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40608922…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.854.203 von SquishyLady am 03.05.17 12:57:33
... und die Genussscheine erst
Zitat von SquishyLady: Die Stämme notieren inzwischen >30% unter den Vorzügen.
... und die Genussscheine erst
Draegerwerk VZ vs. ST
Die Stämme notieren inzwischen >30% unter den Vorzügen.Woran mag das liegen? Bei einer Übernahme zB sollte es doch eher umgekehrt sein (St > Vz).
Hat jemand eine Idee?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.847.780 von straßenköter am 02.05.17 17:02:20
Squeeze-out Süd-Chemie
Die Erhöhung war auf über EUR 132,- (den genauen Cent-Betrag gibt es voraussichtlich morgen). Die Entscheidung ist erst am Freitag verkündet worden. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.847.702 von Kalchas am 02.05.17 16:55:06
Danke. Das wäre ja eher enttäuschend meines Wissens. Geht das in die nächste Runde?
Zitat von Kalchas: Erhöhung auf 132 Euro
Danke. Das wäre ja eher enttäuschend meines Wissens. Geht das in die nächste Runde?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.847.663 von straßenköter am 02.05.17 16:51:11Erhöhung auf 132 Euro
Kann jemand ws zu Südchemie berichten?
8. Dezember 2016: Mündliche Verhandlung mit Anhörung des Sachverständigen Andreas Creutzmann.Nächste Termine:
28. April 2017: Termin zur Verkündung einer Entscheidung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.629.378 von Quidam_Mark am 28.03.17 18:03:17
Nachdem im März 14.20 EUR angekündigt wurden, lautet das Angebot nun auf 14.70 EUR (First bis 30.05.2017, weitere Annahmefrist: 20.06.2017). Einziger Aktionär der Bieterin "BHS Verwaltungs AG" ist über eine zwischengeschaltete GmbH zu 100% die Serafin GmbH, woraus bereits folgt, das SHV seine Aktien nicht in solche der Bieterin getauscht hat. Stattdessen wurden diese 7.084% zu 14.20 EUR abzüglich der in diesem Jahr zu zahlenden Dividende (!) von Herrn Haindl erworben. Weitere 2.274% + 0.774%, Ingrid + Christiane Weispfenning und 0.279% von "Felix Beteiligungen" gingen zu gleichen Konditionen an die Bieterin. Die 3 vormaligen Hauptaktionäre mit zusammen 82.72% Anteil haben laut Angebotsunterlage nur 10 EUR abzüglich der in diesem Jahr auszuzahlenden Dividende (!) erhalten. Von Nachbesserungsrechten ist nicht die Rede. Sonstige Erwerbe, auch über die Börse, haben nicht stattgefunden, so dass kein zwingender Grund für die Aufstockung des Angebots an die verbliebenen Aktionäre über 14.20 EUR hinaus besteht. Die HV ist für den 20.06.2017 angesetzt, so dass eine womöglich dort beschlossene Dividende noch den einreichenden Aktionären zugute käme. Diese allerdings beabsichtigt Haindl auf 0.10 EUR zu senken (so ihm denn zur HV die Stimmrechte bereits zustehen). Die anderen Verkäufer haben wegen der Preisanpassungsklausel freilich keinen Grund, sich Herrn Haindls Gewinnverwendungsvorschlag entgegenzustellen, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tats#chlich nur 0.10 EUR ausgeschüttet werden.
Unter "Strukturmaßnahmen" wird sehr deutlich auf das Hinwirken auf den verschmelzungsrechtlichen SO angekündigt, sobald die Aktienkäufe und das Angebot vollzogen sind.
Da laut Bafin ein "gültiger" 3-Monats-Durchschnittskurs nicht ermittelt werden konnte, wurde ersatzweise eine Unternehmensbewertung zum 23.03.2017 durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Aktien 13.93 EUR wert seien. Das Gebot von 14.70 EUR wird mit den Börsenumsätzen "zu 14.65 EUR" unmittelbar vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht begründet.
Ob im SO anfangs ein besserer Kurs geboten wird, ist fraglich. Genügen die Umsätze seither den Anforderungen der Bafin? Wird ein zwischengeschaltetes Delisting die Anwendung eines Mindestkurses, der aus Börsenumsätzen abgeleitet wurde, vereiteln? In jedem Fall sollten die im Raum stehenden 13.93 EUR (bereinigt um die Dividende, Gewinndynamik zum neuen Gutachtentermin) eine logische Kursuntergrenze darstellen.
Zitat von Quidam_Mark:Zitat von Huusmeister: Zielgesellschaft: BHS tabletop Aktiengesellschaft; Bieter: BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft
http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
...und da sind sie auch schon >93%:
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/bhs-tabletop-veroeffentlich…
Anscheinend hat die Shareholder Value Stiftung ihre Aktien (7%) ebenfalls verkauft (oder, wie es neuerdings Mode ist, in solche der Bieterin getauscht).
Wegen der Gesellschaftsform der Bieterin sind nach Vollzug der Übernahme die Bedingungen für einen verschmelzungsrechtlichen SO erfüllt. Ich halte dieses Szenario nun für überwiegend wahrscheinlich.
Nachdem im März 14.20 EUR angekündigt wurden, lautet das Angebot nun auf 14.70 EUR (First bis 30.05.2017, weitere Annahmefrist: 20.06.2017). Einziger Aktionär der Bieterin "BHS Verwaltungs AG" ist über eine zwischengeschaltete GmbH zu 100% die Serafin GmbH, woraus bereits folgt, das SHV seine Aktien nicht in solche der Bieterin getauscht hat. Stattdessen wurden diese 7.084% zu 14.20 EUR abzüglich der in diesem Jahr zu zahlenden Dividende (!) von Herrn Haindl erworben. Weitere 2.274% + 0.774%, Ingrid + Christiane Weispfenning und 0.279% von "Felix Beteiligungen" gingen zu gleichen Konditionen an die Bieterin. Die 3 vormaligen Hauptaktionäre mit zusammen 82.72% Anteil haben laut Angebotsunterlage nur 10 EUR abzüglich der in diesem Jahr auszuzahlenden Dividende (!) erhalten. Von Nachbesserungsrechten ist nicht die Rede. Sonstige Erwerbe, auch über die Börse, haben nicht stattgefunden, so dass kein zwingender Grund für die Aufstockung des Angebots an die verbliebenen Aktionäre über 14.20 EUR hinaus besteht. Die HV ist für den 20.06.2017 angesetzt, so dass eine womöglich dort beschlossene Dividende noch den einreichenden Aktionären zugute käme. Diese allerdings beabsichtigt Haindl auf 0.10 EUR zu senken (so ihm denn zur HV die Stimmrechte bereits zustehen). Die anderen Verkäufer haben wegen der Preisanpassungsklausel freilich keinen Grund, sich Herrn Haindls Gewinnverwendungsvorschlag entgegenzustellen, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tats#chlich nur 0.10 EUR ausgeschüttet werden.
Unter "Strukturmaßnahmen" wird sehr deutlich auf das Hinwirken auf den verschmelzungsrechtlichen SO angekündigt, sobald die Aktienkäufe und das Angebot vollzogen sind.
Da laut Bafin ein "gültiger" 3-Monats-Durchschnittskurs nicht ermittelt werden konnte, wurde ersatzweise eine Unternehmensbewertung zum 23.03.2017 durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Aktien 13.93 EUR wert seien. Das Gebot von 14.70 EUR wird mit den Börsenumsätzen "zu 14.65 EUR" unmittelbar vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht begründet.
Ob im SO anfangs ein besserer Kurs geboten wird, ist fraglich. Genügen die Umsätze seither den Anforderungen der Bafin? Wird ein zwischengeschaltetes Delisting die Anwendung eines Mindestkurses, der aus Börsenumsätzen abgeleitet wurde, vereiteln? In jedem Fall sollten die im Raum stehenden 13.93 EUR (bereinigt um die Dividende, Gewinndynamik zum neuen Gutachtentermin) eine logische Kursuntergrenze darstellen.