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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 134)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 07.06.24 09:06:15 von
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      schrieb am 20.02.17 08:17:23
      Beitrag Nr. 4.237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.362.314 von straßenköter am 20.02.17 08:15:12
      Zitat von straßenköter: http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sinnerschrader-und-accent…


      war das in irgendeiner Weise abzusehen?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 20.02.17 08:15:12
      Beitrag Nr. 4.236 ()
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 01:07:43
      Beitrag Nr. 4.235 ()
      im GB2014 ab S.263 sind alle Gagfah Gesellschaften aufgezählt viele sind da bei den magischen 95%

      Ein neues Tauschangebot würde ich nur als reine Vonovia Sharedeal nehmen aber es würde Vonovia ja nichts bringen weil es dann immer noch Minorities gibt.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 00:56:57
      Beitrag Nr. 4.234 ()
      "Regulierer CSSF anhand eines unabhängigen Gutachtens über den Abfindungspreis." klingt doch ähnlich einem Spruchverfahren oder?

      Bezüglich der Grunderwerbsteuer war oder ist mein Verdacht das die CMBS alles blockiert haben. Nun zum Ende Feb sind aber alle CMBS der Gagfah gelöscht.

      Da Gagfah nicht blöd ist hat Gagfah selbst auch vermutlich alle Immobilien als Sharedeal gekauft und wird insofern auch nur 94.9% an den jeweiligen Gesellschaften halten welche die Immobilien halten.
      Insofern wird Vonovia bei der Fusion auch nicht mehr als die 94.9% der Immobilien in Besitz nehmen.

      Falls doch Gagfah 100% an manchen Immobilien besitzt und damals Grunderwerbsteuer bezahlt hat (was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann) müsste man da vorher 5.1% verkaufen und dann fusionieren.

      die 1,2% Gagfah minorities verursacht aber indirekt erhebliche kosten insofern sehr ich schon einen gewissen Druck von Vonovia das Thema zu erledigen.

      wirtschaftlich macht es kein Sinn zu warten da die Fusion zu 100% kommen muss und man Jahr für Jahr geld verliert solange noch nicht fusioniert ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 13.02.17 00:23:42
      Beitrag Nr. 4.233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.254.339 von koeln04 am 06.02.17 22:22:24
      Zitat von koeln04:
      Zitat von Huusmeister: Das dumme ist nur es ist Luxemburger Recht und ich meine da gibt es keine Spruchstelle.....


      hmm ob es Spruchstelle in LU gibt kann ich leider nicht sagen. Laut Gagfah gibt es im LU Recht auch kein BuGV.
      Das europaäische Aktienrecht dürfte aber weitgehend homogenisiert sein also wirds auch für LU Gesellschaften irgendwas geben wo der Wert überprüft werden kann.

      Was man nicht vergessen sollte ist das man bei Gagfah im Fall der Fusion/SO schon ohne Sprichverfahren sicher +50% über dem aktuellen Börsenkurs bekommt. Wie und welche Nachbesserungen dann noch dazukommen kann ich aber nicht sagen.

      bei 98.8% Vonoviabesitz bzw Kontrolle wird es wohl nicht mehr lange gehen


      In Luxemburg entscheidet (bei Widerspruch der Minderheitsaktionäre) der Regulierer CSSF anhand eines unabhängigen Gutachtens über den Abfindungspreis.

      Bei Squeeze-Out-Spekulationen mit Immobiliengesellschaften, die Immobilien in Deutschland halten, sollte man berücksichtigen, dass die Grunderwerbsteuer SOs unwirtschaftlich machen kann. Bekanntlich tritt GrESt-Steuerpflicht erst bei einem Besitz von durchgerechnet >94.9% ein. Es kommt also darauf an, wie der Immobilienbeseitz auf Ebene der AG/S.A. organisiert ist: Liegen dort i.W. Immobiliengesellschaften vor, an denen die AG/S.A. maximal 94.9% hält, ist ein SO problemlos möglich. Andernfalls ginge der SO einher mit einer üppigen Steuerforderung. Deshalb sind infolge von Übernahmeangeboten, die als Pflichtangebote ja ohne Obergrenze für die Beteiligung abgegeben werden müssen, häufig ca. 5% des Targets bei "Freunden" (Banken) geparkt, SOs bei Immobiliengesellschaften hingegen selten, auch wenn die übernahmerechtlichen Voraussetzungen formal erfüllt sein mögen. Nennenswerte Gegenbeispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind Westgrund und GBW.

      In jedem Fall vorstellbar ist die Neuauflage eines an das Übernahmeangebot angelehnten Umtauschangebots von GFJ in VNA/Cash, um die "Komplexität" des Aktionariats zu verringern; die eingesammelten Aktien könnten stets an den "Freund" weitergereicht werden. Niemand zwingt den Bieter -- im Gegensetz zum SO -- diese selbst zu nehmen. Um weitere Fantasie zu entfachen, müssten nähere Informationen zur Beteiligungsstruktur und zum NAV der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Beides kann ich bei oberflächlicher Recherche im Internet nicht finden.

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      Avatar
      schrieb am 12.02.17 20:36:30
      Beitrag Nr. 4.232 ()
      Stada erhält formelles Übernahmeangebot von Cinven - 3,6 Millliarden Euro
      Preis = 58€ / Aktie
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 22:22:24
      Beitrag Nr. 4.231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.253.505 von Huusmeister am 06.02.17 20:53:36
      Zitat von Huusmeister: Das dumme ist nur es ist Luxemburger Recht und ich meine da gibt es keine Spruchstelle.....


      hmm ob es Spruchstelle in LU gibt kann ich leider nicht sagen. Laut Gagfah gibt es im LU Recht auch kein BuGV.
      Das europaäische Aktienrecht dürfte aber weitgehend homogenisiert sein also wirds auch für LU Gesellschaften irgendwas geben wo der Wert überprüft werden kann.

      Was man nicht vergessen sollte ist das man bei Gagfah im Fall der Fusion/SO schon ohne Sprichverfahren sicher +50% über dem aktuellen Börsenkurs bekommt. Wie und welche Nachbesserungen dann noch dazukommen kann ich aber nicht sagen.

      bei 98.8% Vonoviabesitz bzw Kontrolle wird es wohl nicht mehr lange gehen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 06.02.17 21:58:31
      Beitrag Nr. 4.230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.253.622 von fallencommunist am 06.02.17 21:10:55gibt es hier Meinungen zu Audi? Die Aktien scheinen ja deutlich unterbewertet aber die Dividende ist kärglich und es gibt keinen konkreten Trigger für einen Squeeze Out, d.h. das Endspiel geht womöglich noch etliche Jahre.

      ich habe vor einigen Jahren mal bei Audi um die Zusendung einer Kopie des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gebeten. Dessen Aushändigung wurde mir verweigert mit der Begründung, dass die Herausgabe gegen die Gleichbehandlung aller Aktionäre verstoßen würde. Stattdessen hätte ich die Möglichkeit, den Vertrag im Registergericht einzusehen.

      Die Angelegenheit war mir dann aber nicht so wichtig, dass ich auf meinem Auskunftsrecht bestanden oder beim Registergericht Einsicht genommen hätte.

      Enttäuschend ist es für mich, dass Audi den Ulli Hoeneß an der Spitze von Bayern München duldet.
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 21:10:55
      Beitrag Nr. 4.229 ()
      gibt es hier Meinungen zu Audi? Die Aktien scheinen ja deutlich unterbewertet aber die Dividende ist kärglich und es gibt keinen konkreten Trigger für einen Squeeze Out, d.h. das Endspiel geht womöglich noch etliche Jahre.
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      schrieb am 06.02.17 20:53:36
      Beitrag Nr. 4.228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.253.208 von koeln04 am 06.02.17 20:25:54Das dumme ist nur es ist Luxemburger Recht und ich meine da gibt es keine Spruchstelle.....
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