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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 231)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 19.01.15 16:49:15
      Beitrag Nr. 3.259 ()
      fällt immer weiter obwohl der freefloat bei 1,95% liegen soll
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.15 16:48:17
      Beitrag Nr. 3.258 ()
      WKN A0JKWU

      0
      1-Jahres-Chart
      CAT OIL AG Chart 1 Jahr
      1-Woche-Intraday-Chart
      CAT OIL AG 1-Woche-Intraday-Chart

      Realtime Geld Brief Zeit

      9,812

      9,862

      16:47

      9,817

      9,876

      16:47
      19.01.2015 | 15:52
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      dpa-AFX·Mehr Nachrichten von dpa-AFX
      EANS-PVR: C.A.T. oil AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      EANS-PVR: C.A.T. oil AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

      Veröffentlichung gemäß § 93 Abs 2 BörseG

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen:

      Name: Joma Industrial Source Corp Sitz: Road Town, Tortola Staat: British Virgin Islands

      C.A.T. oil AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs 2 BörseG

      Wien, 19. Jänner 2015. Die C.A.T. oil AG (ISIN: AT0000A00YA; 8; WKN A0JKWU;

      die Emittentin) gibt bekannt, dass sie von der Joma Industrial Source Corp (Joma Industrial) und Herrn Maurice Dijols (Herr Dijols) am 16. Jänner 2015 gemäß

      §§ 91 ff BörseG wie folgt informiert wurde:

      "Am 16. Jänner 2015 hat Joma Industrial im Wege eines öffentlichen

      Pflichtangebots (Barangebots) Kontrolle über 19.228.711 Stimmrechte an der

      Emittentin (entspricht einem Anteil von ca. 39,36 % der Aktien) erworben. Joma

      Industrial wird über MAS Holding AG und Singinvest Asian Fund von Herrn Dijols

      kontrolliert.

      Am 27. Oktober 2014 hatte Herr Dijols über den Erwerb von 100% der Anteile an

      der Skible Holdings Limited bereits die mittelbare Kontrolle über 23.300.000

      Stimmrechte an der Emittentin (entspricht einem Anteil von ca. 47,70% der

      Aktien) erworben (siehe unsere Meldung vom 29.10.2014).

      Zusätzlich hält Herr Dijols weiterhin direkt 5.850 Stimmrechte an der Emittentin (entspricht einem Anteil von ca. 0,01% der Aktien der Emittentin).

      Seit 16. Jänner 2015 kontrolliert Herr Dijols daher direkt und indirekt

      insgesamt 42.534.561 Stimmrechte an der Emittentin (entspricht einem Anteil von

      ca. 87,07% der Aktien).

      Herr Dijols hat damit am 16. Jänner 2015 die Schwelle von 75% der Anteile an Stimmrechten der Emittentin überschritten.

      Im Einzelnen:

      Am 27.10.2014 hat Joma Industrial von Herrn Walter Höft 100% der Anteile an der

      Skible Holdings Limited erworben. Herr Dijols ist zu 100% an der MAS Holding AG

      beteiligt, welche wiederum 100% der Management-Aktien der Singinvest Asian Fund

      hält. Singinvest Asian Fund hält 100% der Anteile an Joma Industrial.

      Skible Holdings Limited hält 100% der Anteile an Coraline Limited. Coraline

      Limited und AB PCO INVESTMENT LIMITED sind Kommanditisten der CAT. GMBH

      CONSULTING AGENCY TRADE & COMPANY (CYPRUS) (Cat Partnership), einer

      Kommanditgesellschaft nach zypriotischem Recht. Coraline Limited und AB PCO

      INVESTMENT LIMITED halten jeweils 49,75% der Anteile an Cat Partnership.

      Komplementärin der Cat Partnership ist die CAT Trading GmbH mit einem Anteil von 0,5%.

      Cat Partnership hält 100% der Anteile an der Fairtune Limited, welche 100% der

      Anteile an der CAT. HOLDING (CYPRUS) LIMITED hält. Die CAT. HOLDING (CYPRUS)

      LIMITED wiederum hält 47,70% der Aktien an der Emittentin.

      Joma Industrial hat am 11. Dezember 2014 die Angebotsunterlage für ihr

      öffentliches Pflichtangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Emittentin zum

      Erwerb von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Emittentin gegen Zahlung

      von EUR 15,23 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots

      endete am 8. Januar 2015, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Der Erwerb der Aktien durch Joma Industrial wurde am 16. Jänner 2015 abgeschlossen."

      Rückfragen wenden Sie bitte an:

      C.A.T oil AG

      Kärntner Ring 11-13

      A-1010 Wien

      Österreich

      Email: ir@catoilag.com

      Rückfragehinweis: Carolin Amann Tel: +49(0)69-92037-132 Email: carolin.amann@fticonsulting.com

      Steffi Susan Kim Tel: +49(0)69-92037-115 Email: steffi.kim@fticonsulting.com

      Emittent: C.A.T. oil AG Kärntner Ring 11-13 A-1010 Wien Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0 FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20 Email: ir@catoilag.com WWW: http://www.catoilag.com Branche: Öl und Gas Exploration ISIN: AT0000A00Y78 Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch

      ISIN AT0000A00Y78

      AXC0142 2015-01-19/15:52

      © 2015 dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 17.01.15 00:34:38
      Beitrag Nr. 3.257 ()
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 09:34:21
      Beitrag Nr. 3.256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.792.863 von nullcheck am 16.01.15 07:11:35Beim Ertragswertverfahren werden die langfristigen Gewinnaussichten des Unternehmens über Konjunkturzyklen berücksichtigt. Von daher sollte eine Konjunkturdelle oder ein Kurseinbruch am Aktienmarkt nur eine geringe Rolle für den Wert spielen.

      Man muss sich doch nur die Unterlagen der Parteigutachter und der Abfindungsprüfer durchlesen, dann sieht man, dass - überspitzt gesagt - der Untergang der deutschen Autoindustrie eingepreist wurde. Die Ergebnisse von erwarteten Krisenjahren wurden von denen in der ewigen Rente bis in alle Ewigkeit fortgeschrieben. Gekommen ist alles ganz anders.

      Hauptkunde war damals BMW. Deren Kurs hat sich seitden fast vervierfacht.

      Bei Automobilzulieferern wie Continental und Elmos waren die Steigerungen noch höher. Ein gewisser Teil der Kursgewinne ist sicher auf niedrigere Basiszinsen zurückzuführen. Allerdings erklärt das nicht ansatzweise die Differenz.

      Recht haben und Recht bekommen sind allerdings zwei Paar Schuh.
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 07:11:35
      Beitrag Nr. 3.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.764.852 von Schokoladenpudding am 13.01.15 16:56:54Krenek(angeblich guter Mann und Aktionärsfreundlich) ist ja der Richter zum Epcosspruch,da kann man ja auch bei Hvb auch schon alles abhaken.Was hatten wir denn für einen Verteidiger wenn Epcos wie von Spezis behauptet klar zu billig übernommen wurde:(
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      schrieb am 15.01.15 22:39:59
      Beitrag Nr. 3.254 ()
      Hallo an die Abfndungsgemeinde,

      was ist den bei First Sensor los?
      Übernahmeangebot war bei 10,33€ und der Kurs liegt momentan bei nur 9,15€.

      Gibt es für den tiefen Kurs einen Grund?

      Gruß
      I@w
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 11:56:00
      Beitrag Nr. 3.253 ()
      Sehr gut:



      Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

      Homag Group AG / Schlagwort(e): Vertrag

      15.01.2015 11:31

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      HOMAG Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem
      Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

      Schopfloch, 15. Januar 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG
      haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft
      vorzuschlagen, dem Abschluss eines Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr Technologies GmbH als herrschendem
      Unternehmen zuzustimmen.

      Die Hauptversammlung der HOMAG Group AG wird über die Zustimmung zum
      Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der auf den 5.
      März 2015 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss
      fassen.

      Der im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgesehene
      Betrag des Ausgleichs nach § 304 AktG beträgt brutto EUR 1,27 (netto, nach
      Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,09) je
      HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr, der Betrag der Abfindung nach §
      305 AktG beträgt EUR 29,47 je HOMAG-Aktie. Vorgenannte Beträge können in
      Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum
      Bewertungsstichtag am 5. März 2015 noch geringfügige Änderungen erfahren.
      Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 1,75 % auf 1,25 % zum
      Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 1,18
      (netto EUR 1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und
      die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 31,56 je HOMAG-Aktie steigen.


      15.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Homag Group AG
      Homagstr. 3-5
      72296 Schopfloch
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)7443 / 13 - 0
      Fax: +49 (0)7443 / 13 - 2300
      E-Mail: info@homag-group.com
      Internet: www.homag-group.com
      ISIN: DE0005297204
      WKN: 529720
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 15:39:43
      Beitrag Nr. 3.252 ()
      Spruchverfahren Kabel Deutschland AG
      http://spruchverfahren.blogspot.de

      Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG

      von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

      In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hat das Landgericht München I nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 11. Juni 2015, 10:30 Uhr bestimmt.

      Bei diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler (c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) und Frau Dr. Anke Nestler (c/o VALNES Corporate Finance GmbH) angehört werden.

      Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, können zu der sehr umfangreichen, 199-seitigen Antragserwiderung bis zum 10. April 2015 Stellung nehmen.

      Der verfahrensgegenständliche Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist am 13. März im Handelsregister (Amtsgericht München) eingetragen und am darauf folgenden Tag, dem 14. März 2014, bekannt gemacht worden. Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hat den Minderheitsaktionären der Kabel Deutschland Holding AG angeboten, ihre Aktien für EUR 84,53 je Aktie zu übernehmen. Ansonsten haben die Minderheitsaktionäre Anspruch auf einen Ausgleich für jedes Geschäftsjahr (beginnend mit dem Geschäftsjahr ab 01.04.2014) in Höhe von brutto EUR 3,77.

      Der mit ca. 13,5 % beteiligte große "Kleinaktionär" Elliott hatte gestern eine außerordentliche Hauptversammlung und eine weitere Sonderprüfung verlangt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/01/elliott-fordert-einberufung-einer.html.

      LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
      Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
      80 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
      Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
      (Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 14:02:35
      Beitrag Nr. 3.251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.772.250 von Schokoladenpudding am 14.01.15 12:36:53Das ist im Grunde nicht verwunderlich. Das liegt doch am Verfahren. Der Parteigutachter wird von der Gegenseite beauftragt und bezahlt. Da kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Minderheitsaktionäre nichts heraus.

      Die Prüfer werden von der Gegenseite dem Gericht vorgeschlagen, das dann einen auswählt. Auch die werden von der Gegenseite bezahlt. Wenn die sich für die Minderheitsaktionäre ins Zeug legen würden, würden die keine Aufträge bei weiteren Bewertungen bekommen. Damit ist das Ergebnis absehbar.

      Es handelt sich um eine regelrechte Enteignungsindustrie und, wer da die "beste Dienstleistung", also den niedrigsten Gesamtpreis bietet, bekommt den Auftrag. Es ist doch schon verwunderlich, dass mit jeder IDW-Änderung die Unternehmenspreise sinken. IDW S1 steht ja in gewichtigen Punkten in Widerspruch zu Lehre und Forschung.

      Im Grunde weiß jeder, auch das Gericht, dass diese Veranstaltungen eine Farce sind. Wer es nicht glaubt, sollte einfach mal an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen. Da wird man sehen, dass die Prüfer Fragen nicht beantworten oder einen ziemlichen Unsinn von sich geben. Das interessiert den Richter aber gar nicht. Der will, wenn es geht, nur das ursprüngliche Ergebnis festklopfen. Dann hat er am wenigsten Arbeit. Der Prüfer gilt als Sachverständiger. Wenn der die einzelnen Punkte aus der Bewertung ohne Zweifel als alternativlos bezeichnet, dann ist das Ergebnis vorprogrammiert. Hier wurde vom Gericht noch ein Gutachten eingeholt und dann die Gutachter in der Verhanlung befragt. Das ändert aber nichts an den vorigen Aussagen.

      Jetzt zum konkreten Fall. Die Gutachter waren Alfter und Wagner von Stüttgen und Haeb. Dem Alfter sah man an, dass er sich bei der Befragung nicht wohl fühlte. In der Pause wurde der vom Wagner vor dem Gerichtsaal instruiert, er müsse jetzt aber überzeugend auftreten und die Bewertungsergebnisse als quasi alternativlos darstellen. Er solle sich auf gar keinen Fall auf alternative Sichtweisen einlassen.

      Natürlich weiß hier jeder, dass der Unternehmenswert von Epcos ein ganzes Stück höher lag.
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 13:59:28
      Beitrag Nr. 3.250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.772.547 von gutdrauf9 am 14.01.15 13:06:43ich hab nix durchgearbeitet bis jetzt aber die 7 cent waren es mir wert dabei zu sein
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