FIFO-Methode ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.01.06 11:21:06 von
neuester Beitrag 19.05.06 08:20:15 von
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wichtige frage:
ich halte Anteile eines Unternehmens nun ein Jahr und der Gewinn wäre somit von der Steuer befreit. Wenn ich jetzt meinen Bestand aufstocke und zB in den nächsten Wochen den selben wieder verkaufe, werden die alten Aktien wegen dem FIFO Prinzip von der Steuer betroffen!
Was ist wenn ich die neuen Aktien über einen anderen Broker kaufe und in einem anderen Depot halte? Gelten diese neuen Aktien als einzelner Posten in der Steuererklärung?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
ich halte Anteile eines Unternehmens nun ein Jahr und der Gewinn wäre somit von der Steuer befreit. Wenn ich jetzt meinen Bestand aufstocke und zB in den nächsten Wochen den selben wieder verkaufe, werden die alten Aktien wegen dem FIFO Prinzip von der Steuer betroffen!
Was ist wenn ich die neuen Aktien über einen anderen Broker kaufe und in einem anderen Depot halte? Gelten diese neuen Aktien als einzelner Posten in der Steuererklärung?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
ja
[posting]19.615.101 von Bobby182 am 09.01.06 11:21:06[/posting]ich halte Anteile eines Unternehmens nun ein Jahr und der Gewinn wäre somit von der Steuer befreit. Wenn ich jetzt meinen Bestand aufstocke und zB in den nächsten Wochen den selben wieder verkaufe, werden die alten Aktien wegen dem FIFO Prinzip von der Steuer betroffen!
Sehe ich anders - FirstIn/FirstOut und nicht LIFO LastIn/FirstOut. Ein Nachkauf tangiert die "alten" Anteile nicht.
Sehe ich anders - FirstIn/FirstOut und nicht LIFO LastIn/FirstOut. Ein Nachkauf tangiert die "alten" Anteile nicht.
@Bobby:
First in First out bedeutet, dass bei einem Verkauf angenommen wird, dass der alte Bestand verkauft wird. Da dieser bereits aus der Speku-Frist heraus ist, bleibt der Verkauf steuerfrei.
First in First out bedeutet, dass bei einem Verkauf angenommen wird, dass der alte Bestand verkauft wird. Da dieser bereits aus der Speku-Frist heraus ist, bleibt der Verkauf steuerfrei.
Was ist wenn ich die neuen Aktien über einen anderen Broker kaufe und in einem anderen Depot halte? Gelten diese neuen Aktien als einzelner Posten in der Steuererklärung?
Wenn Aktien in einem bestimmten Depot lagern und aus diesem Depot auch verkauft werden, dann steht fest, dass genau diese verkauft wurden.
Die Anlage mehrerer Depots kann also durchaus Steuern sparen, denn man kann immer aussuchen, aus welchem Depot verkauft wird.
Man kann z.B. auch ein "Langfristdepot" und ein "Trading-Depot" anlegen.
Wenn Aktien in einem bestimmten Depot lagern und aus diesem Depot auch verkauft werden, dann steht fest, dass genau diese verkauft wurden.
Die Anlage mehrerer Depots kann also durchaus Steuern sparen, denn man kann immer aussuchen, aus welchem Depot verkauft wird.
Man kann z.B. auch ein "Langfristdepot" und ein "Trading-Depot" anlegen.
[posting]19.617.726 von NATALY am 09.01.06 14:58:48[/posting]Thanx!
genau das wollte ich wissen.
genau das wollte ich wissen.
ich habe von einer Aktie 1000 Stück vor 2 Jahren für 2 Euro gekauft.
Ende letztes Jahres hab ich im gleichen Depot von der gleichen Aktie nochmal 1500 Stück für 1,50 Euro gekauft und am 30.12.
gleich wieder mit Gewinn für 1,80 Euro verkauft (auch exakt 1500 Stück).
Ich habe bewußt nur mal eine Chance ausnutzen wollen.., die 1000 Stück sind dagegen als Langfristanlage gedacht.
Heißt das nun, dass wenn ich nun die 1000 Stück irgedwann dieses Jahr mit Gewinn (also über 1,80 Euro) verkaufe, versteuern muss???
PS: nach der Fifo-Methode hätte ich ja mit dem Kurzfristzock Verlust gemacht, hab ich aber bei Licht betrachtet nicht...
Ende letztes Jahres hab ich im gleichen Depot von der gleichen Aktie nochmal 1500 Stück für 1,50 Euro gekauft und am 30.12.
gleich wieder mit Gewinn für 1,80 Euro verkauft (auch exakt 1500 Stück).
Ich habe bewußt nur mal eine Chance ausnutzen wollen.., die 1000 Stück sind dagegen als Langfristanlage gedacht.
Heißt das nun, dass wenn ich nun die 1000 Stück irgedwann dieses Jahr mit Gewinn (also über 1,80 Euro) verkaufe, versteuern muss???
PS: nach der Fifo-Methode hätte ich ja mit dem Kurzfristzock Verlust gemacht, hab ich aber bei Licht betrachtet nicht...
Wenn du am 30.12.05 1.500 Stück verkauft hast, dann wird nach der FiFo-Methode angenommen, dass 1.000 Stück davon vor 2 Jahren gekauft wurden. Die weiteren 500 Stück wurden für 1.50 EUR gekauft und für 1.80 EUR verkauft.
Gewinn also 500 x 0,30 EUR = 150 EUR.
Im Depot sind derzeit noch 1000 Stück, die für 1.50 EUR gekauft wurden.
Gewinn also 500 x 0,30 EUR = 150 EUR.
Im Depot sind derzeit noch 1000 Stück, die für 1.50 EUR gekauft wurden.
Ein Gewinn entsteht bei Verkauf über 1.50 EUR. Allerdings ist das Halbeinkünfteverfahren und die Freigrenze von 512 EUR zu beachten.
[posting]19.625.338 von tt400 am 09.01.06 22:23:38[/posting]Du hast 1000 alte und 500 neue Aktien verkauft. Jetzt hast du noch 1000 neue Aktien im Depot.
Für solche Fälle scheint Natalys Vorschlag aus #5 mit dem Langfrist- und dem Tradingdepot wohl die Lösung. Dieser Tip kann noch mal Gold wert sein, je nach zukünftiger Neuregelung. Danke Nataly.
Für solche Fälle scheint Natalys Vorschlag aus #5 mit dem Langfrist- und dem Tradingdepot wohl die Lösung. Dieser Tip kann noch mal Gold wert sein, je nach zukünftiger Neuregelung. Danke Nataly.
Antwort auf Beitrag Nr.: 19.617.726 von NATALY am 09.01.06 14:58:48Die Anlage mehrerer Depots kann also durchaus Steuern sparen, denn man kann immer aussuchen, aus welchem Depot verkauft wird
aber nur bei verschienden Banken !
Der Gesetzgeber hat aus Versehen § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG nicht geändert. Daher ergibt sich auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes, dass das FIFO-Verfahren bereits für Verkäufe ab 1.1.1999 gilt. Dies war jedoch nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt und ist auch wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots von neuen Gesetzen bedenklich.
Da der Fehler bisher vom Gesetzgeber nicht korrigiert wurde, gilt ab 1.1.1999 das FIFO-Regel und diese kontenübergreifend über alle Konten und Depots eines Anlegers bei einer Bank.
weiterführend
http://www.steuerkompasswp.de/
aber nur bei verschienden Banken !
Der Gesetzgeber hat aus Versehen § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG nicht geändert. Daher ergibt sich auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes, dass das FIFO-Verfahren bereits für Verkäufe ab 1.1.1999 gilt. Dies war jedoch nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt und ist auch wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots von neuen Gesetzen bedenklich.
Da der Fehler bisher vom Gesetzgeber nicht korrigiert wurde, gilt ab 1.1.1999 das FIFO-Regel und diese kontenübergreifend über alle Konten und Depots eines Anlegers bei einer Bank.
weiterführend
http://www.steuerkompasswp.de/
Diese Aussage von steuerkompasswp ist unrichtig. Das FiFo-Verfahren gilt ab 2004, wobei nach Wahl des Steuerpflichtigen auch noch das Durchschnittsverfahren angewendet werden kann.
Ab 2005 ist das FiFo-Verfahren verbindlich anzuwenden.
Auf Grund der falschen Angaben über die Rechtslage kann ich steuerkompasswp nicht empfehlen.
Ab 2005 ist das FiFo-Verfahren verbindlich anzuwenden.
Auf Grund der falschen Angaben über die Rechtslage kann ich steuerkompasswp nicht empfehlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.652.627 von NATALY am 18.05.06 22:17:21stehst Du wohl alleine mit Deiner Empfehlung da
Exklusiv für FOCUS-MONEY testeten Finanzbeamte die Software für die Steuererklärung 2005. Was die Programme leisten ... Alternative für Trader. "Wer regelmäßig mit Wertpapieren handelt, sollte als Alternative auch das Programm von SteuerKompassWP in Erwägung ziehen", empfiehlt die Finanzbeamtin Tietjen. "Das Programm erkennt bereits nach Eingabe der Wertpapier-Kennnummer, ob das Halbeinkünfteverfahren gilt. Es berechnet zudem automatisch alle Steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfte." Die Software ist im Internet unter www.steuerkompasswp.de abrufbar und kostet 35 Euro. Die Anpassung an aktuelle Gesetzesänderungen per Update erfolgt kostenlos.
Exklusiv für FOCUS-MONEY testeten Finanzbeamte die Software für die Steuererklärung 2005. Was die Programme leisten ... Alternative für Trader. "Wer regelmäßig mit Wertpapieren handelt, sollte als Alternative auch das Programm von SteuerKompassWP in Erwägung ziehen", empfiehlt die Finanzbeamtin Tietjen. "Das Programm erkennt bereits nach Eingabe der Wertpapier-Kennnummer, ob das Halbeinkünfteverfahren gilt. Es berechnet zudem automatisch alle Steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfte." Die Software ist im Internet unter www.steuerkompasswp.de abrufbar und kostet 35 Euro. Die Anpassung an aktuelle Gesetzesänderungen per Update erfolgt kostenlos.
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