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    Siemens HV 2006 (fand bereits statt) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.06 15:43:41 von
    neuester Beitrag 12.04.06 16:00:41 von
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      schrieb am 12.04.06 15:43:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Siemens Aktiengesellschaft
      Berlin und München
      Berlin und München, im Dezember 2005
      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      wir laden Sie ein zur

      ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft
      am Donnerstag, dem 26. Januar 2006, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München.



      Tagesordnung
      1. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2004/2005

      2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern zum 30. September 2005
      Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.siemens.com/hauptversammlung und in den Geschäftsräumen am Sitz der Siemens Aktiengesellschaft, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, und Nonnendammallee 101, 13629 Berlin, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

      3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      Der Bilanzgewinn der Siemens Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/2005 beträgt Euro 1.202.965.372,35. Dieser Bilanzgewinn wird zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,35 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der aus dem Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2004/2005 für diesen Zeitraum zu entlasten.

      5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2004/2005 für diesen Zeitraum zu entlasten.

      6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005/2006 die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, zu bestellen.

      7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
      Aufgrund des Auslaufens der in der letzten Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien über die Börse und mittels einer öffentlichen Kaufofferte ermächtigt werden.
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gesellschaft wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.
      Die Ermächtigung wird am 1. März 2006 wirksam und gilt bis zum 25. Juli 2007. Die in der Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft am 27. Januar 2005 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Beginn der Wirksamkeit dieser neuen Ermächtigung.
      b) Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft („Siemens-Aktien“) erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) als Kauf über die Börse oder (2) mittels einer öffentlichen Kaufofferte. (1) Erfolgt der Erwerb der Siemens-Aktien als Kauf über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Siemens-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
      (2) Beim Erwerb über eine öffentliche Kaufofferte kann die Gesellschaft (i) ein formelles Angebot veröffentlichen oder (ii) zur Abgabe von Angeboten öffentlich auffordern. (i) Wird ein formelles Angebot der Gesellschaft veröffentlicht, so legt die Gesellschaft einen Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je Siemens-Aktie fest. Im Falle der Festlegung einer Kaufpreisspanne wird der endgültige Preis aus den vorliegenden Annahmeerklärungen ermittelt. Das Angebot kann eine Annahmefrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne während der Annahmefrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots während der Annahmefrist erhebliche Kursbewegungen ergeben.
      Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne je Siemens-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs einer Siemens-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Stichtag ist dabei der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über das formelle Angebot. Im Fall einer Angebotsanpassung tritt an seine Stelle der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Anpassung.
      Sofern die Anzahl der angedienten Siemens-Aktien die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Siemens-Aktien erfolgt. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 150 Stück angedienter Siemens-Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
      (ii) Fordert die Gesellschaft zur Abgabe von Angeboten, Siemens-Aktien zu verkaufen, öffentlich auf, so kann sie bei der Aufforderung eine Kaufpreisspanne festlegen, innerhalb derer Angebote abgegeben werden können. Die Aufforderung kann eine Angebotsfrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung der Aufforderung während der Angebotsfrist erhebliche Kursbewegungen ergeben.
      Bei der Annahme wird aus den vorliegenden Verkaufsangeboten der endgültige Kaufpreis ermittelt. Der Kaufpreis je Siemens-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs einer Siemens-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 20% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Stichtag ist dabei der Tag, an dem die Angebote von der Siemens Aktiengesellschaft angenommen werden.
      Sofern die Anzahl der zum Kauf angebotenen Siemens-Aktien die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als die Annahme nach dem Verhältnis der angebotenen Siemens-Aktien erfolgt. Ebenso kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 150 Stück angedienter Siemens-Aktien je Aktionär vorgesehen werden.


      c) Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch wie folgt zu verwenden: (1) Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
      (2) Sie können zur Erfüllung von Wandel- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft eingeräumt wurden, verwendet werden.
      Sofern die Aktien zur Erfüllung von solchen Wandel- oder Optionsrechten ausgegeben werden, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlagen nahe am Börsenpreis) ausgegeben wurden, dürfen sie insgesamt 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt ihrer Verwendung nicht übersteigen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift während der Laufzeit dieser Ermächtigung zu diesem Zeitpunkt ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die aufgrund von Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben wurden bzw. noch auszugeben sind, die zu diesem Zeitpunkt entsprechend dieser Vorschrift ausgegeben sind.

      d) Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
      e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. c) (2) verwendet werden.


      8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2006 für die Ausgabe an Mitarbeiter, die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien sowie die entsprechenden Bezugsrechtsausschlüsse
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2006 (1) Das bisher für die Ausgabe von Siemens-Aktien an Mitarbeiter zur Verfügung stehende Genehmigte Kapital 2001/II läuft am 1. Februar 2006 aus. Der Vorstand soll erneut die Ermächtigung erhalten, Aktien an Mitarbeiter der Siemens Aktiengesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zu übertragen.
      Der Vorstand wird daher ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Januar 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal Euro 75 000 000 durch Ausgabe von bis zu 25 000 000 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Geldeinlagen zu erhöhen.
      Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiter der Siemens Aktiengesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden, soweit diese Konzerngesellschaften nicht selbst börsennotiert sind und kein eigenes Mitarbeiteraktienprogramm haben.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      (2) § 4 der Satzung erhält folgenden neuen Absatz 10: "10. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Januar 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal Euro 75 000 000 durch Ausgabe von bis zu 25 000 000 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Geldeinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur an Mitarbeiter der Siemens Aktiengesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden, soweit diese Konzerngesellschaften nicht selbst börsennotiert sind und kein eigenes Mitarbeiteraktienprogramm haben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2006)."

      (3) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2006 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

      b) Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien
      Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien, die sie aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Ermächtigung erwirbt, auch wie folgt zu verwenden: (1) Sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus den Siemens-Aktienoptionsplänen 1999 und 2001 in deren jeweils geltender Fassung gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 18. Februar 1999 und 22. Februar 2001 verwendet werden. Die von der Hauptversammlung beschlossenen Eckpunkte der Aktienoptionspläne 1999 und 2001 liegen als Bestandteile der notariellen Niederschriften über diese Hauptversammlungen bei den Handelsregistern in Berlin und München zur Einsicht aus. Sie können außerdem in den Geschäftsräumen am Sitz der Siemens Aktiengesellschaft, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, und Nonnendammallee 101, 13629 Berlin, sowie im Internet unter http://www.siemens.com/hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
      (2) Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als 2 Jahren zugesagt und übertragen werden.
      (3) Sie können den Mitgliedern des Vorstands der Siemens Aktiengesellschaft vom Aufsichtsrat als aktienbasierte Vergütung unter den gleichen Konditionen wie den Mitarbeitern der Gesellschaft zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als 2 Jahren zugesagt und übertragen werden. Die Einzelheiten der aktienbasierten Vergütung für die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgelegt.
      (4) Die vorstehende Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung verwendet werden.



      9. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an ein neues Gesetz
      Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurden unter anderem die Einberufungsfrist und die Teilnahmevoraussetzungen für Hauptversammlungen neu geregelt; dies soll in § 18 und § 19 unserer Satzung entsprechend abgebildet werden. Außerdem sieht das UMAG erweiterte Kompetenzen des Versammlungsleiters zur Begrenzung der Rede- und Fragezeiten der Aktionäre im Interesse an einer zügig durchgeführten Hauptversammlung vor. Um dem Rechnung zu tragen, soll § 21 Abs. 2 Satz 3 der Satzung aktualisiert werden. Dabei soll zugleich klargestellt werden, dass der Versammlungsleiter sachlich zusammengehörige Beschlussgegenstände zu einem Abstimmungspunkt zusammenfassen kann.
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) § 18 Abs. 4 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
      „Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einzuberufen.“
      b) § 19 Abs. 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
      „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.“
      c) § 19 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Satzung erhalten folgenden Wortlaut:
      „Die Anmeldung erfolgt unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform in deutscher oder englischer Sprache. Zwischen dem Tag des Zugangs der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung müssen sechs Tage frei bleiben.“
      d) § 21 Abs. 2 Satz 3 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
      „Er bestimmt die Reihenfolge der Redner und der Behandlung der Tagesordnungspunkte und kann, soweit gesetzlich zulässig, über die Zusammenfassung von sachlich zusammengehörigen Beschlussgegenständen zu einem Abstimmungspunkt entscheiden und angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung festlegen sowie, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, den Schluss der Debatte anordnen.“



      Mitteilungen und Berichte an die Hauptversammlung
      Bericht zu Punkt 7 der Tagesordnung

      Der Siemens Aktiengesellschaft soll auch in der diesjährigen Hauptversammlung wieder die Möglichkeit gegeben werden, eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb kann als Kauf über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots durchgeführt werden.

      Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot die Anzahl der angedienten bzw. angebotenen Aktien die zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann der Erwerb bzw. die Annahme unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre nach dem Verhältnis der angedienten bzw. angebotenen Aktien erfolgen, um das Erwerbsverfahren zu vereinfachen. Dieser Vereinfachung dient auch die bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 150 Stück angedienter Aktien je Aktionär.

      Die Gesellschaft soll die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch zur Erfüllung von Wandel- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft eingeräumt wurden, einsetzen können. Der Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ist dafür Voraussetzung. Außerdem sollen die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden können. Weitere Möglichkeiten zum Einsatz der gemäß dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien werden unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagen.



      Bericht zu Punkt 8 der Tagesordnung

      Mitarbeiteraktien sind bei Siemens seit dem Jahr 1969 ein bewährtes zusätzliches Anreizsystem, bei dem angeboten werden kann, Siemens-Aktien mit einem angemessenen Abschlag gegenüber dem dann aktuellen Marktpreis zu erwerben. Mögliche Begünstigte der Mitarbeiteraktien sind die Mitarbeiter der Siemens Aktiengesellschaft und des Siemens-Konzerns, soweit die jeweiligen Konzerneinheiten an diesem Modell teilnehmen. Darüber hinaus sollen den Führungskräften der Siemens Aktiengesellschaft und des Siemens-Konzerns Siemens-Aktien auch mit einer Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zugesagt und übertragen werden können.

      Auch die Mitglieder des Vorstands der Siemens Aktiengesellschaft sollen die Möglichkeit erhalten, vom Aufsichtsrat Siemens-Aktien als aktienbasierte Vergütung zu den gleichen Konditionen, die auch für die Mitarbeiter gelten, zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zugesagt und übertragen zu bekommen. Die Entscheidung hierüber obliegt allein dem Aufsichtsrat als zuständigem Vergütungsorgan.

      Das Genehmigte Kapital 2006 in Höhe von 25 000 000 Stück Aktien dient – ggf. unter Einschaltung einer Bank – der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gegen Geldeinlagen. Das Genehmigte Kapital 2006 tritt dabei an die Stelle des am 1. Februar 2006 auslaufenden Genehmigten Kapitals 2001/II. Daneben sollen auch eigene Aktien, die gemäß der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Ermächtigung erworben werden, zur Erfüllung der Aktienzusagen und Mitarbeiteraktien – neben der weiterhin möglichen Bedienung von ausgeübten Aktienoptionen aus den Siemens Aktienoptionsplänen 1999 und 2001 – verwendet werden können. Auch in Zukunft soll – wie bisher – von dieser Erfüllungsmöglichkeit bevorzugt Gebrauch gemacht werden, um eine Beteiligungsverwässerung zu Lasten der Aktionäre wie bei der Ausgabe neuer Aktien zu vermeiden. Um das Genehmigte Kapital 2006 und die erworbenen eigenen Aktien für diese Zwecke einsetzen zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden.

      Die Entscheidung über die jeweils gewählte Gestaltung und Bedienungsart trifft der Aufsichtsrat hinsichtlich der den Vorstandsmitgliedern der Siemens Aktiengesellschaft angebotenen oder zugesagten Aktien und der Vorstand hinsichtlich der übrigen Aktien. Dabei werden sich diese Organe allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. In der nachfolgenden Hauptversammlung und im Geschäftsbericht wird die Gesellschaft jeweils über diese Entscheidungen sowie über die Anzahl der in diesem Zusammenhang zugesagten, angebotenen und verwendeten Aktien berichten.



      Mitteilungen gemäß § 128 Abs. 2 Sätze 6 bis 8 AktG

      In folgendem Kreditinstitut ist ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft als Vorstandsmitglied tätig:

      Deutsche Bank AG.

      Vorstandsmitglieder der Siemens Aktiengesellschaft gehören dem Aufsichtsrat der folgenden Kreditinstitute an:

      Citigroup Inc.
      Dresdner Bank AG
      Merrill Lynch & Co., Inc.

      Folgendes Kreditinstitut hat die innerhalb von fünf Jahren zeitlich letzte Emission von Wertpapieren der Gesellschaft übernommen:

      Morgan Stanley & Co., Inc.

      Eine gemäß § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes meldepflichtige Beteiligung eines Kreditinstituts an der Gesellschaft ist uns nicht mitgeteilt worden.



      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Anmeldung

      Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 19 der Satzung und der Bestimmung durch den Vorstand die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Freitag, dem 20. Januar 2006, bei der Gesellschaft eingegangen ist. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.

      Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich schriftlich bei der Siemens Aktiengesellschaft unter der Anschrift

      Siemens Hauptversammlung 2006
      81037 München

      oder elektronisch unter der Internet-Adresse

      http://www.siemens.com/hauptversammlung

      anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular bzw. auf der genannten Internetseite.

      Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

      Inhaber von American Depositary Shares (ADS) können ihre Anmeldungen, Eintrittskartenbestellungen und Vollmachtserteilungen über JPMorgan Service Center, P.O. Box 3408, South Hackensack, NJ 07606-3408, USA, vornehmen.

      Wir bitten Sie, Verständnis dafür zu haben, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Eintritts- und Stimmkartenblöcke werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt.



      Freie Verfügbarkeit der Aktien

      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.



      Vollmachten

      Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vollmacht ist schriftlich oder unter der oben genannten Internet-Adresse zu erteilen; Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

      Als besonderen Service bieten wir Ihnen wieder an, dass Sie sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Auch diese Bevollmächtigung ist unter der oben genannten Internet-Adresse sowie mit den Ihnen übersandten Unterlagen möglich. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung zu Verfahrensanträgen keine Weisungen entgegennehmen können.

      Nähere Hinweise zum Vollmachtsverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular bzw. auf der genannten Internetseite.



      Anträge und Anfragen

      Aktionäre können ihre Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung ausschließlich an

      Siemens Aktiengesellschaft,
      Corporate Finance Treasury,
      Investor Relations (CFT 3),
      Wittelsbacherplatz 2,
      80333 München
      (Telefax-Nr. 089/636-32830)

      oder per E-Mail an

      hv2006@siemens.com

      richten. Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse http://www.siemens.com/hauptversammlung veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 11. Januar 2006 bis 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.




      Mit freundlichen Grüßen

      Siemens Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:46:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sag mal, hast Du einen an der Waffel???:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:47:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... ist wahrscheinlich nur ein Test, wie lange die MODS zum sperren brauchen. :D
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:49:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.176.914 von Wurstfachverkauferin am 12.04.06 15:47:16... und die brauchen verdammt lange ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:51:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 12.04.06 16:00:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.176.969 von Wurstfachverkauferin am 12.04.06 15:49:05sind wohl alle samt durchgefallen. :laugh:


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