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    Rente wegen Erwerbsminderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.06 01:12:00 von
    neuester Beitrag 21.11.06 21:52:27 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.095.659
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      schrieb am 21.11.06 01:12:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rente wegen Erwerbsminderung

      Das Bundessozialgericht hat am 16. Mai diesen Jahres eine für Erwerbsminderungsrentner wichtige Entscheidung getroffen, die für viele bedeuten kann, daß sich die Rente zu ihren Gunsten verändert, d.h. höher ausfällt als bisher. Was ist geschehen?

      Bislang mußten Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die bei Rentenbeginn noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hatten, Abschläge bei der Rente hinnehmen. So konnte der für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente maßgebliche Zugangsfaktor von 1,0 maximal bis auf 0,108 gemindert werden. Faktisch kann dies eine Rentenkürzung um rund zehn Prozent bedeuten. Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente waren mit Wirkung vom 1. Januar 2001 eingeführt worden. Bezieher von nach altem Recht bewilligten sogenannten Erwerbsunfähigkeitsrenten sind daher im Regelfall nicht betroffen.

      Das Bundessozialgericht hat nunmehr, für die meisten Juristen eher überraschend, entschieden, daß die gesetzliche Kürzungsregelung so lange nicht zur Anwendung kommt, bis der Erwerbsminderungsrentner das 60. Lebensjahr vollendet hat. Erst danach muß er die gesetzlich geregelten Rentenabschläge hinnehmen, nicht aber davor. Konkret bedeutet dies, daß all diejenigen, die noch nicht 60 Jahre alt sind und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ihren Rentenbescheid daraufhin überprüfen lassen sollten, ob sie Rentenabschläge hinnehmen müssen.

      Die Rentenversicherungsträger sind mit dem Urteil des höchsten Sozialgerichts nicht einverstanden und wollen die weitere Vorgehensweise erst noch festlegen, umgesetzt wird das Urteil noch nicht. Daher sollten Betroffene, deren Bescheid über die Gewährung der Erwerbsminderungsrente noch nicht bestandskräftig ist, vorsorglich Widerspruch einlegen. Bei älteren Bewilligungsbescheiden sollten die Betroffenen noch in diesem Jahr zumindest einen Antrag auf Überprüfung ihres Rentenbescheides stellen. Die Änderung der Berechnungshöhe kann sich nicht nur auf die Zukunft auswirken, sondern muß unter Umständen auch rückwirkend erfolgen.
      21.11.2006 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15
      http://www.jungewelt.de/2006/11-21/007.php
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 03:05:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einspruchsformulare kann man auf www.sovd.de runterladen.

      MFG
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 07:59:11
      Beitrag Nr. 3 ()

      Die Rentenversicherungsträger sind mit dem Urteil des höchsten Sozialgerichts nicht einverstanden


      Eine bodenlose Frechheit :mad:
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 16:36:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.556.815 von obus am 21.11.06 01:12:00Hallo obus,
      vielen Dank für den Hinweis.
      Ich vertrete zur Zeit meine Freundin (44) in Ihrem Verfahren auf Zahlung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gegen die Deutsche Rentenversicherung.
      Der Antrag wurde bereits vor einem Jahr gestellt.
      Die Gutachter sind qualitativ schlecht. Die Versicherung läßt sich sehr viel Zeit und versucht es mit Kurangeboten, obwohl dies sinnlos ist.
      Hat jemand Erfahrungen?
      Wie kann man das Verfahren beschleunigen?
      Soll ich Klage erheben?
      Wie erreicht man, dass neue Gutachter bestellt werden?
      Soll man sich auf das Kur-Angebot einlassen?
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 17:49:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.566.935 von freiraum am 21.11.06 16:36:46Ich weiss aus Erfahrung, dass das einzig Wichtige beim Erhalt einer
      Erwerbsminderungsrente das verbliebene Restleistungsvermögen auf dem
      Arbeitsmarkt ist.
      Um die halbe bzw. volle EM Rente zu erhalten ist wirklich nur das ausschlaggebend.
      Zu deiner Frage kann deswegen auch niemand konkret Antwort geben,
      weil du die Krankheiten, welche bei deiner Freundin ausschlaggebend
      sind hier öffentlich nicht nennen kannst und wahrscheinlich auch nicht willst.
      Ich kann dir nur sagen das die Deutsche Rentenversicherung derzeit
      unverschämt ist und sozusagen "über Leichen" geht.
      Auch bei 2 Herzinfarkten und noch anderen Leiden dazu wirst du erst mal eine Abfuhr bekommen. Wenn du sie dann wirklich erhältst, dann auf
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      schrieb am 21.11.06 21:38:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.568.835 von EllenW am 21.11.06 17:49:23Datum:
      02.02.2006
      Ressort:
      Berlin
      Autor:
      DETLEF FRITZ
      Seite:
      08

      Voll krank! Berlins faulste Beamte
      RUHESTAND MIT 30 Noch können die Drückeberger beruhigt schlafen
      Berlin - Sich zur Ruhe setzen schon mit 30 oder 40 und lebenslang mindestens 1226 Euro monatlich kassieren? Das geht! Wenn man nur fünf Jahre "Beamter auf Probe" war ...

      Das Zauberwort heißt "Frühestpensionierung" vor dem 40. Geburtstag. Rund 80 Berliner Beamte machen das jedes Jahr. Nun starten die Abgeordneten Alexander Ritzmann (FDP) und Oliver Schruoffenegger (Grüne) eine neue Offensive gegen die Drückeberger vom Dienst.

      Die krassesten Fälle vom süßen Leben auf Steuerzahlerkosten, fast immer ermöglicht durch das Gutachten eines einen gefälligen Psychiaters:

      Eine 27-Jährige, die vorher nie krank war, ist zehn Tage nach "Verbeamtung auf Lebenszeit" raus aus dem Dienst.

      Ein 31-Jähriger kommt nach drei Jahren Krankheit in den Ruhestand, absolviert während der Krankschreibung erfolgreich ein Studium.

      Eine andere 28-Jährige betätigt sich nun voll und ganz als "freischaffende Künstlerin", hatte dafür aber schon vor der Pensionierung eine Nebentätigkeitserlaubnis.

      Diese Fälle nannte der Rechnungshof. FDP und Grüne forderten deshalb im Abgeordnetenhaus: Erhöhung der Mindestdienstzeit auf zwölf Jahre, Mindesversorgung runter auf Rentensatz. Die CDU enthielt sich, SPD und PDS sagten bei der Abstimmung Nein. Abgelehnt! Der rot-rote Senat setzt nämlich auf eine Bundes-Regelung. Ein Sprecher: "Wir bringen das auf der Innenmi-nisterkonferenz zur Sprache." Die ist im Mai. Bis dahin sind laut Statistik weitere 30 Jung-Pensionäre verabschiedet.

      Der FDP-Abgeordnete Ritzmann: "Den Spruch von der Bundes-Regelung hören wir seit zwei Jahren. Ich starte jetzt eine Anfrage, will wissen, welche Verwaltungen wie viele ihrer Mitarbeiter frühzeitig verabschiedet haben." Schruoffenegger legt nach: "Wir beantragen, die Kosten der Frühestpensionierungen dem Etat der jeweiligen Verwaltung aufzubürden. Dann würden die einzelnen Amtschefs solche Fälle gar nicht erst zulassen."

      Zitat: Die Mindestdienstzeit muss für Beamte auf

      zwölf Jahre hoch, die Mindestpension auf Rentensatz runter

      FDP-Grüne-Forderung

      Zitat: Wenn die einzelnen Verwaltungen die Kosten selber zahlen müssten, würden die Amtschefs das gar nicht zulassen.

      Oliver Schouffenegger, Grüne

      http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.…
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 21:52:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.577.095 von obus am 21.11.06 21:38:16Mir persönlich ist auch so einer bekannt.
      Der war Landtagsabgeordneter bis er dann doch nicht mehr gewählt wurde.
      Wo sich was rührte war der da und hat dich aus der Kommunalzeitung
      angegrinst und sich mit Hilfe der Presse bei den Wählern eingeschleimt. Eine widerliche Type - jetzt macht er einen auf Krank.


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