Direktversicherung - Gruppenvertrag mit schlechten Konditionen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.04.08 15:44:04 von
neuester Beitrag 22.04.08 20:49:17 von
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Hallo zusammen,
folgende Situation. Arbeiteber gibt zusätzlich pro Monat 100 Euro (brutto) für eine Direktversicherung.
Es besteht ein Gruppenvertrag mit der Allianz. Leider sind die Konditionen sehr schlecht. Hat en Arbeitnehmer das Recht sat des Gruppenvertrags eine anderer Versicherung zu wählen?
folgende Situation. Arbeiteber gibt zusätzlich pro Monat 100 Euro (brutto) für eine Direktversicherung.
Es besteht ein Gruppenvertrag mit der Allianz. Leider sind die Konditionen sehr schlecht. Hat en Arbeitnehmer das Recht sat des Gruppenvertrags eine anderer Versicherung zu wählen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.849 von nearshore04 am 19.04.08 15:44:04Ne das Recht haste leider nicht.
Der Arbeitgeber muß Dir zwar die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge einräumen aber über den Anbieter kann er entscheiden.
Hast Du schon ein persönliches Gespräch gesucht,und erwähnt das Du Deine Altersversorgung gerne woanders anlegen würdest?
Wenn er das verneint bleibt Dir keine andere Wahl.
Der Arbeitgeber muß Dir zwar die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge einräumen aber über den Anbieter kann er entscheiden.
Hast Du schon ein persönliches Gespräch gesucht,und erwähnt das Du Deine Altersversorgung gerne woanders anlegen würdest?
Wenn er das verneint bleibt Dir keine andere Wahl.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.849 von nearshore04 am 19.04.08 15:44:04hallo nearshore04,
der Arbeitnehmer hat ein Recht auf die Direktversicherung, nicht aber auf die Auswahl der Gesellschaft bzw. des Tarifes, der für die bAV zugrunde gelegt werden soll.
Diese Entscheidung liegt allein beim Arbeitgeber, der ja auch Versicherungsnehmer ist und in der Haftung steht.
Leider wählen immer noch zu viele Arbeitgeber bAV Partner-Gesellschaften aus bzw. Tarife, die dem Nutznieser also dem AN
nicht die besten Konditionen bieten. Wobei die Allianz nicht die schlechtesten ist. Aber es gibt sicher bessere.
Trotzdem ist die bAV, wenn vom AG geboten, ein guter Weg das Vorsorgeproblem zu lösen.
Besser gehts immer, aber schlechter auch!
der Arbeitnehmer hat ein Recht auf die Direktversicherung, nicht aber auf die Auswahl der Gesellschaft bzw. des Tarifes, der für die bAV zugrunde gelegt werden soll.
Diese Entscheidung liegt allein beim Arbeitgeber, der ja auch Versicherungsnehmer ist und in der Haftung steht.
Leider wählen immer noch zu viele Arbeitgeber bAV Partner-Gesellschaften aus bzw. Tarife, die dem Nutznieser also dem AN
nicht die besten Konditionen bieten. Wobei die Allianz nicht die schlechtesten ist. Aber es gibt sicher bessere.
Trotzdem ist die bAV, wenn vom AG geboten, ein guter Weg das Vorsorgeproblem zu lösen.
Besser gehts immer, aber schlechter auch!
Nein, da kannst du nichts machen. Aber die Allianz ist so schlecht auch nicht!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.323 von Long-John am 19.04.08 18:21:03Das Problem kenne ich: Als ich vor etlichen Jahren bei einer relativ kleinen Firma angefangen habe, gab es auch eine Direktversicherung. Die ausgewählte Versicherungsgesellschaft war bei allen Vergleichsuntersucheungen, die ich gesehen habe, immer ganz am Ende.
Der Grund, daß man ausgrechnet diese Gesellschaft gewählt hat: Der lokale Versicherungsvertreter war ein Schulfreund des Chefs.
Der Grund, daß man ausgrechnet diese Gesellschaft gewählt hat: Der lokale Versicherungsvertreter war ein Schulfreund des Chefs.
Die Lage ist ein wenig differenzierter :
Wenn es sich - so scheint es bei Dir zu sein - um eine rein arbeitgeberfinanzierte BAV handelt, dann kann der Arbeitgeber die Anlageform und den Anlagepartner wählen nach seinem Belieben. Es handelt sich ja um eine freiwillige Draufgabe seitens des Arbeitgebers.
Anders wäre es, wenn es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte BAV handelt, also einen Gehaltsverzicht. Hier kann der Arbeitgeber zwar die Form der BAV wählen ( Direktversicherung, Pensionsfond, Unterstützungskasse etc. ), bei der Auswahl des Partners und des Tarifes unterliegt er aber einer besonderen Sorgfaltspflicht. So halte ich gezillmerte Tarife bei der arbeitgeberfinanzierten BAV für generell unzulässig. So werden in einigen Jahren wohl auch die Arbeitsgerichte entschieden haben, daher besteht hier eine riesige Haftungsfalle für Arbeitgeber und z.B. freie Makler, die eine Beratungspflicht haben.
Hier werden jetzt wohl alle Verkäufer von gezillmerten Direktversicherungs- oder Rückdeckungsmodellen aufjaulen, aber so ist es nun einmal.
Wenn jemand da ist, der zu diesem Thema mehr wissen will, können wir gerne die Diskussion noch ein wenig vertiefen.
Wenn es sich - so scheint es bei Dir zu sein - um eine rein arbeitgeberfinanzierte BAV handelt, dann kann der Arbeitgeber die Anlageform und den Anlagepartner wählen nach seinem Belieben. Es handelt sich ja um eine freiwillige Draufgabe seitens des Arbeitgebers.
Anders wäre es, wenn es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte BAV handelt, also einen Gehaltsverzicht. Hier kann der Arbeitgeber zwar die Form der BAV wählen ( Direktversicherung, Pensionsfond, Unterstützungskasse etc. ), bei der Auswahl des Partners und des Tarifes unterliegt er aber einer besonderen Sorgfaltspflicht. So halte ich gezillmerte Tarife bei der arbeitgeberfinanzierten BAV für generell unzulässig. So werden in einigen Jahren wohl auch die Arbeitsgerichte entschieden haben, daher besteht hier eine riesige Haftungsfalle für Arbeitgeber und z.B. freie Makler, die eine Beratungspflicht haben.
Hier werden jetzt wohl alle Verkäufer von gezillmerten Direktversicherungs- oder Rückdeckungsmodellen aufjaulen, aber so ist es nun einmal.
Wenn jemand da ist, der zu diesem Thema mehr wissen will, können wir gerne die Diskussion noch ein wenig vertiefen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.921 von netbil.one am 20.04.08 13:52:59@nearshore:
was ist den- vermeintlich - so schlecht an dem angebotenen Tarif? Solange du das nicht sagst, kann man dir auch keinen Tipp geben, wie du dir vielleicht behelfen kannst.
@netbil.one
das mit der Pflicht zur besonderen Sorgfaltspflicht bei der Wahl des Anbieters und des Tarifs halte ich tatsächlich für diskussionswürdig. Soll sich denn ein Dreimannbetrieb einen eigenen Versicherungsspezialisten leisten (und den extra bezahlen, nur damit der bei Direktversicherern provisionsfreie Tarife auswählt)? Falls es ein gezillmerter Tarif ist, der nearshore stört: in einem anderen Thread habe ich mal den Tipp gelesen, dann zunächst nur eine fünfjährige Beitragszahlungsdauer zu vereinbaren.
Grüße, billy-the-kid
was ist den- vermeintlich - so schlecht an dem angebotenen Tarif? Solange du das nicht sagst, kann man dir auch keinen Tipp geben, wie du dir vielleicht behelfen kannst.
@netbil.one
das mit der Pflicht zur besonderen Sorgfaltspflicht bei der Wahl des Anbieters und des Tarifs halte ich tatsächlich für diskussionswürdig. Soll sich denn ein Dreimannbetrieb einen eigenen Versicherungsspezialisten leisten (und den extra bezahlen, nur damit der bei Direktversicherern provisionsfreie Tarife auswählt)? Falls es ein gezillmerter Tarif ist, der nearshore stört: in einem anderen Thread habe ich mal den Tipp gelesen, dann zunächst nur eine fünfjährige Beitragszahlungsdauer zu vereinbaren.
Grüße, billy-the-kid
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.935.520 von billy-the-kid am 21.04.08 19:34:56Hey, billy,
ja, muß er. Die Arbeitsgerichte werden so entscheiden. Honorarberater bezahlen ? Na klar, den Anwalt bezahlt ja auch nicht das Gericht und den Steuerberater nicht das Finanzamt.
Das einzige Argument, was für Deine Meinung spricht, ist, dass es in Deutschland immer so gemacht wurde, das ist aber leider keins.
Vielleicht kann ich Dir das ganze an folgendem Beispiel klarmachen .
Ein Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Direktversicherung in Form eines Gehaltsverzichtes, der vom Arbeitgeber gewählte Versicherer verkauft einen gezillmerten Tarif, d.h., der Vertrag geht erst einmal zwei Jahre ins Minus. Nach zwei jahren scheidet der Mitarbeiter aus. Sein neuer Arbeitgeber ist auch bereit, eine arbeitnehmerfinanzierte Maßnahme zu machen, entscheidet sich aber für eine andere Durchführungsform, z.B. Pensions- oder U-Kasse.
Unser Mitarbeiter könnte jetzt zwar die Rückkaufswerte übertragen lassen ( Übertragungsabkommen ), es sind aber keine da. Das könnte man jetzt bis zum Rentenalter so fortführen.
Hier ist der Grund, warum gezillmerte Verträge in der arbeitnehmerfinanzierten keinen Raum haben ( "unzulässig" ). Deshalb muß der Arbeitgeber sich um eine Durchführung mit ungezillmerten Verträgen kümmern ( übrigens : Auch Verträge mit sog. Direktversicherern sind nicht automatisch ungezillmert, höchstens schwach gezillmert ! ). Tut er das nicht, muß auch der Chef einer Drei-Mann-Firma haften und kann sich freuen, wenn er einem Versicherungskäufer mit Beratungspflicht seine Haftung weiterreichen kann.
Schöne Materie, nicht ? Da denkt man, in Deutschland ist alles geregelt, da kommen plötzlich Dinge nach oben, die die Versicherungswirtschaft jahrelang unter den Teppich gekehrt haben.
Die Sanierung dessen, was Versicherungen jahrelang propagiert haben, das ist das Gebot der Stunde. Und es gibt auch Lösungen ....
ja, muß er. Die Arbeitsgerichte werden so entscheiden. Honorarberater bezahlen ? Na klar, den Anwalt bezahlt ja auch nicht das Gericht und den Steuerberater nicht das Finanzamt.
Das einzige Argument, was für Deine Meinung spricht, ist, dass es in Deutschland immer so gemacht wurde, das ist aber leider keins.
Vielleicht kann ich Dir das ganze an folgendem Beispiel klarmachen .
Ein Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Direktversicherung in Form eines Gehaltsverzichtes, der vom Arbeitgeber gewählte Versicherer verkauft einen gezillmerten Tarif, d.h., der Vertrag geht erst einmal zwei Jahre ins Minus. Nach zwei jahren scheidet der Mitarbeiter aus. Sein neuer Arbeitgeber ist auch bereit, eine arbeitnehmerfinanzierte Maßnahme zu machen, entscheidet sich aber für eine andere Durchführungsform, z.B. Pensions- oder U-Kasse.
Unser Mitarbeiter könnte jetzt zwar die Rückkaufswerte übertragen lassen ( Übertragungsabkommen ), es sind aber keine da. Das könnte man jetzt bis zum Rentenalter so fortführen.
Hier ist der Grund, warum gezillmerte Verträge in der arbeitnehmerfinanzierten keinen Raum haben ( "unzulässig" ). Deshalb muß der Arbeitgeber sich um eine Durchführung mit ungezillmerten Verträgen kümmern ( übrigens : Auch Verträge mit sog. Direktversicherern sind nicht automatisch ungezillmert, höchstens schwach gezillmert ! ). Tut er das nicht, muß auch der Chef einer Drei-Mann-Firma haften und kann sich freuen, wenn er einem Versicherungskäufer mit Beratungspflicht seine Haftung weiterreichen kann.
Schöne Materie, nicht ? Da denkt man, in Deutschland ist alles geregelt, da kommen plötzlich Dinge nach oben, die die Versicherungswirtschaft jahrelang unter den Teppich gekehrt haben.
Die Sanierung dessen, was Versicherungen jahrelang propagiert haben, das ist das Gebot der Stunde. Und es gibt auch Lösungen ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.940.407 von netbil.one am 22.04.08 11:38:39Hallo netbil,
dass das mit dem Stellenwechsel ein Riesenproblem ist, sehe ich schon auch. So, wie das rechtlich gesehen historisch gewuchert ist, hat der Gesetzgeber handwerklichen Pfusch abgeliefert (und der Betrieb soll haften).
Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, wer im Kleinbetrieb kann denn da noch durchblicken? Aber, immer neue Lasten dem Kleinbetrieb aufzubürden, ob es das denn bringt? Soll doch der Gesetzgeber genau regeln, wieviele Kosten so ein Vertrag haben darf, soll er doch vorschreiben, ob und auf wieviele Jahre Abschlusskosten verteilt werden, soll er doch eine Zertifizierungsstelle wie für Riester einrichten.
Dann kann unser Kleinbetrieb sich beim Aldi eine zertifizierte Police aus dem Regal ziehen oder eben beim Rundumvertreter, der auch Brandpolice, Haftpflicht, PKW u.ä. regelt, das Teil für die Mitarbeiter einkaufen. Oder eben beim Berater.
Das erfordert natürlich starke Standardisierung, schon klar. Aber wer soll denn zum Steuerberater, Anwalt, Versicherungsberater noch alles hinzukommen? Der Berater für nachhaltiges Wirtschaften, der Fortbildungsberater, der für Arbeitsschutz, der Motivationstrainer, der Gesundheitsguru und er Ernährungspropagent fürs Müsli?
Grüße, billy-the-kid
dass das mit dem Stellenwechsel ein Riesenproblem ist, sehe ich schon auch. So, wie das rechtlich gesehen historisch gewuchert ist, hat der Gesetzgeber handwerklichen Pfusch abgeliefert (und der Betrieb soll haften).
Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, wer im Kleinbetrieb kann denn da noch durchblicken? Aber, immer neue Lasten dem Kleinbetrieb aufzubürden, ob es das denn bringt? Soll doch der Gesetzgeber genau regeln, wieviele Kosten so ein Vertrag haben darf, soll er doch vorschreiben, ob und auf wieviele Jahre Abschlusskosten verteilt werden, soll er doch eine Zertifizierungsstelle wie für Riester einrichten.
Dann kann unser Kleinbetrieb sich beim Aldi eine zertifizierte Police aus dem Regal ziehen oder eben beim Rundumvertreter, der auch Brandpolice, Haftpflicht, PKW u.ä. regelt, das Teil für die Mitarbeiter einkaufen. Oder eben beim Berater.
Das erfordert natürlich starke Standardisierung, schon klar. Aber wer soll denn zum Steuerberater, Anwalt, Versicherungsberater noch alles hinzukommen? Der Berater für nachhaltiges Wirtschaften, der Fortbildungsberater, der für Arbeitsschutz, der Motivationstrainer, der Gesundheitsguru und er Ernährungspropagent fürs Müsli?
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