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    Fensterreparatur durch Mieterin eigenständig beauftragt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.08 16:44:14 von
    neuester Beitrag 09.03.09 09:32:02 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.146.889
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      Avatar
      schrieb am 16.12.08 16:44:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung. Meine Mieterin hat eine Reparatur eines Fentergriffes selbstständig über die Hausverwaltung beauftragt ohne mich vorher zu fragen oder zu informieren. Die Hausverwaltung wiederum hat mir die Kosten belastet. Es handelt sich um einen 30 Jahre alten Mietvertrag ohne Klausel zu Kleinreparaturen.

      Wie ist die Rechtlage? Habe die Fensterreparatur jetzt meiner Mieterin durch die Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.
      Mieterbund sagt das geht nicht.:confused:
      Die Hausverwaltung habe ich die Fensterreparatur bereits bezahlt.

      Habe gehört, daß Fenstergriffe Verschleißteile sind, welche vom Mieter bezahlt werden müssen. Außterdem hat meine Mieterin die Arbeiten selbstständig beauftragt...
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 16:55:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      In welchem Zustand waren die Fenster?
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 16:59:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14handelt sich um einen 30 Jahre alten Mietvertrag ohne Klausel zu Kleinreparaturen.

      das haben wir gerne, die alte Omi abzocken :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 17:02:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14Du hast wirklich Probleme, ein Fenstergriff was gibt es denn bei solchen kleinen Reparaturen überhaupt zu schreiben. Sei froh das die Wohnung überhaupt vermietet ist. Solche Kleinigkeiten sind schon der pure Geiz.Im Baumarkt kosten Fenstergriffe ab 4.- Euro.So einen Vermieter möchte ich nicht haben(Geizhals)ist doch bestimmt geil, oder?.Schönen Abend mit dem Fenstergriff.
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 17:05:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14Mann sei froh, dass sich deine Mieterin gekümmert hat, bevor grössere Folgeschäden am Fenster oder sonstwo entstehen.

      Bezahl die Reparatur und gut ist. Oder bist Du Prozesshansel?

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      Avatar
      schrieb am 16.12.08 17:24:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14Das war wirklich dreist von der Mieterin.
      Ein Stück Draht hätte es sicher auch getan:D
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 17:25:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14Sach mal die Summe!
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 17:28:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14Das hat man gerne: Einen auf Vermieter machen, aber keine Ahnung von Mietrecht/Bürgerlichem Recht haben und hier Rechtsberatung schnorren wollen.

      Ab 20 Euro geht es hier los: www.frag-einen-anwalt.de

      Oder hier eintreten: www.haus-und-grund.net
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 18:19:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde mit der Rechnung ein Inkassounternehmen beauftragen oder alternativ den Betrag von der Kaution abziehen. Und bei jeglicher Gegenwehr bis nach Karlsruhe gehen, wenn es dafür noch keinen Präzedenzfall gibt bist Du der Erste der für solche wichtigen Angelegenheiten als mutiger Pionier voranschreitet.

      Es ist ja wohl zu erwarten, daß Mieter bei 30 Jahre alten Mietobjekten die Reparaturen selbst bezahlen, schließlich haben sie ja auch darin gewohnt und die Sachen langsam aber sicher kaputt gemacht und die Beschädigung mit jeder Nutzung billigend in Kauf genommen.
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 18:34:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.216.284 von SenfDazuGeber am 16.12.08 18:19:18:D:D:D... lol..

      feine ironie
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 18:54:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14Verschleissteile? Ich lach ich tot!

      Dann sind die Fenstergetriebe ja auch Verschleissteile, und das bezahlt der Vermieter.

      Ein Fenstergriff von Hoppe kostet um die 20 €. Die halten am längsten. Nach 30 Jahren werdn dort einige Dinge zu überholen sein.
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 19:02:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.216.613 von MrRipley am 16.12.08 18:54:20P.S.

      Kleiner Tip, der dir viel Geld sparen wird.
      Alle beweglichen Fensterteile jedes Jahr, mind. alle 2 Jahre ölen(WD40). Schliessbleche mit Maschinenfett einfetten.

      Das erspart dir sehr viel Geld. Wenn die Getriebe verschleissen, gibt es in der Regel keinen Ersatz mehr(Firma pleite, neue Getriebegenerationen etc.)

      Und wenn das Getriebe nicht mehr für Fensterdichtigkeit sorgen kann, dann gibt es dank der Mieterlobby in Deutschland zu Recht neue Fenster!!!

      Eine Fenstergriffolive ist wirklich ein Klacks. Man soll echt froh sein, wenn Mieter das selber in Angriff nehmen, bevor es vom Vermieter aus Unwissen über Folgeschäden versagt wird.
      Ich kenne jedoch die Hintergründe zum Verhältnis beider Parteien nicht.
      Jedoch ist der Austasuch einer Griffolive eine Sache von zwei Minuten, wenn besagte Neugriffe auf das alte Fenster passen.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 19:05:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Lieber Gott , ich danke dir, dass ich nicht so einen Vermieter habe.

      Bei mir : Griff kaufen, sebst montieren, Rechnung ( Material )
      schicken,übernächsten Tag das Geld im Briefkasten. :D
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 19:13:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du sagst der Mietvertrag ist 30 Jahre alt?

      Sollte nach so einer langen Zeit nicht ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bestehen in der man nicht unbedingt über so einen kleinen Betrag nachdenkt?

      Viele Vermieter bekommen gar nichts mit von Reperaturen, die der Mieter selbst zahlt. Von daher wenn er dann mal eine Rechnung an den Vermieter gibt, und der gleich meckert... also ich weiß nicht...
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 19:21:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.216.754 von guenni22 am 16.12.08 19:13:59Ich würde den Vertrag kündigen und die Mieterin auf die Strasse setzen. Finde das unbedenklich.

      Ich schätze mal, dass die Mieterin weit über 50 und schon gebrechlich ist. Das sollte man schon nachsehen und Ihr eine bessere Wohnung zumuten.

      Eine Wohnung wird sich für sie sicherlich schnell finden.
      Mir kommt da eine nicht so gute Ahnung hoch...:(
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 19:56:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.255 von Indian99 am 16.12.08 16:44:14schäm dich :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 23:58:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.217.112 von suuperbua am 16.12.08 19:56:33...ich sach nur "wehret den anfängen!"
      heute isses ein fenstergriff, morgen lässt se nen fahrstuhl einbauen, übermorgen einen wintergarten und danach dann das haus abreißen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 01:09:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.219.089 von Borger52 am 16.12.08 23:58:54Schon mal was von GoA gehört?
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 02:56:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.219.223 von DerStrohmann am 17.12.08 01:09:30...die gesellschaft im ostalbkreis für abfallbewirtschaftung mbH?:confused:;)
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 09:34:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      falls es jemanden interessiert, der bgh hat sich zu dieser frage bereits geäussert...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 14:00:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.219.960 von invest2002 am 17.12.08 09:34:40WASSSSSSSSSSS eben erst im Wo Thread und schon vor Gerich entschieden :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 22:04:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.219.089 von Borger52 am 16.12.08 23:58:54:laugh: DU wieder.. ;)
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 22:00:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.215.421 von Latinl am 16.12.08 16:59:58erst die alte Omi abzocken und dann noch die Kohle fuer eine Rechtsberatung sparen.

      ES WAR DOCH NUR EIN FENSTERGRIFF !!!! :cry::cry:
      Bezahl das und las mir die Omi in Ruhe :(
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 13:33:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ein Mieter, der eigenmächtig einen Mangel in der Wohnung beseitigt oder beseitigen lässt, kann vom Vermieter grundsätzlich nicht die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (AZ: VIII ZR 222/06).

      Nur bei "Verzug" kann Mieter eigenständig handeln

      Dem Vermieter komme "grundsätzlich der Vorrang bei der Beseitigung von Mängeln zu". Er solle nicht vor "vollendete Tatsachen" gestellt werden, heißt es in dem Grundsatzurteil. Es bestehe insbesondere dann kein Anspruch gegen den Vermieter auf Kostenerstattung, wenn der Mieter ihn wegen des Mangels noch nicht gemahnt hat und der Vermieter deshalb "nicht in Verzug" ist.

      Streit um Kosten für Heizungsreparatur

      Im vorliegenden Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte die Mieterin im Oktober 2002 nach eigenen Angaben Heizungsmängel durch einen Installateur beseitigen lassen. Sie verlangte nun vom Vermieter die Erstattung der gezahlten Handwerkerkosten.

      Der BGH rügte jedoch, dass sie vorher den Vermieter nicht gemahnt habe. Trotz einer Absprache im Mietvertrag, wonach die Heizung "dringend kontrolliert" werden müsse, sei eine Mahnung zur Mängelbeseitigung erforderlich gewesen. Nach dieser Vertragsklausel hätte die Mieterin auf Rechnung des Vermieters "allenfalls eine Kontrolle der Heizung, nicht aber die Beseitigung von Mängeln in Auftrag geben dürfen".

      Vermieter muss Schaden überprüfen können

      Der Vermieter soll laut BGH grundsätzlich selbst die Wohnung darauf überprüfen können, ob der behauptete Mangel besteht, welche Ursache er hat und wie er beseitigt werden kann. Andernfalls würden sich die "Verteidigungsmöglichkeiten" des Vermieters ungerechtfertigt verschlechtern. Die Revision der bereits vor dem Landgericht Bochum gescheiterten Mieterin wurde nun verworfen.

      Die Rechtslage ist damit wohl klar.:)


      Allerdings würde ich im hier geschilderten Fall die Reparatur dennoch bezahlen, insbesondere (wie schon von anderen angesprochen) auf Grund des bereits seit 30 Jahren bestehenden Mietverhältnisses ("Gnade" vor Recht). Zusätzlich ist es natürlich erforderlich, die Mieterin für künftige Fälle auf die Rechtslage hinzuweisen, auch wenn sie vielleicht nicht gleich einen Aufzug einbauen lässt:laugh:.
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 18:19:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.313.857 von Burki82 am 06.01.09 13:33:41es ging um einen FENSTERGRIFF !!!!!!
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 18:48:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      unglaublich was für gesochs sich hier rumtreibt:eek:
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 19:04:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.722.525 von Procera am 07.03.09 18:19:32Versteh doch. Die deutsche Rechtssprechung ist es schnuppe ob es sich um einen defekten Fenstergriff o.Heizung handelt.Grundsätzlich muss der Vermieter über Mängel in Kenntnis gesetzt werden, egal wie hoch die Schadenshöhe beträgt. In diesen Fall verhalten sich Vermieter und Mieter naiv. Legen wir den Fall zu den Akten.
      Angenehmen Samstag.
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 21:58:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.313.857 von Burki82 am 06.01.09 13:33:41Hier liegt der Fall aber anders. Nicht der Vermieter verlangt die Zahlung der Reparaturrechnung von der Mieterin, sondern der Vermieter will sich über die Nebenkostenabrechnung den Betrag für die Reparatur von der Mieterin zurückholen, die der vom Vermieter beauftragte Hausmeister vorgenommen hatte. Und das geht nun wirklich nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 22:15:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.003 von DerStrohmann am 07.03.09 21:58:41genau
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 08:07:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.313.857 von Burki82 am 06.01.09 13:33:41Außerdem ist der Verweis auf Rechtsprechung überflüssig, wenn es bereits ausdrückliche und eindeutige Gesetzgebung gibt, wie in diesem Fall ein Blick in § 536a II BGB zeigt:

      (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
      1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
      2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.


      http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 08:08:20
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 09:32:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.722.586 von Kontaktmann am 07.03.09 18:48:55Es geht mir echt auf die Nerven:

      - es gibt in fast jedem thread Leute, die die anderen ständig ohne jeglichen Grund beleidigen

      - statt qualifizierte oder überhaupt ansatzweise ernst gemeinte Beiträge zu schreiben wird sich über die Probleme/ Fragen anderer lustig gemacht, offensichtlich nur um etwas aufmerksamkeit zu erregen (die sonst im leben vielleicht fehlt)

      Echt armselig.


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