Was kostet die Depotübertragung von Consors zu einem anderen Broker? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.10 16:24:06 von
neuester Beitrag 31.05.10 09:00:39 von
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Was kostet die Depotübertragung von Consors zu einem anderen Broker?
Ist diese Gebühr je Aktienposition oder für ein Depot pauschal?
Matthias
Was kostet die Depotübertragung von Consors zu einem anderen Broker?
Ist diese Gebühr je Aktienposition oder für ein Depot pauschal?
Matthias
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.540.027 von mhh am 18.05.10 16:24:06Wieso fragst Du nicht Consors oder den anderen Broker?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.540.027 von mhh am 18.05.10 16:24:06Habe in diesem Jahr von Consors zur Onvista Bank gewechselt.
Der Depotübertrag war völlig kostenfrei.
Bin übrigens mit Onvista sehr zufrieden.
Der Depotübertrag war völlig kostenfrei.
Bin übrigens mit Onvista sehr zufrieden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.541.642 von ollihat am 18.05.10 19:52:37Ich habe mal gelesen, dass in Deutschland entschieden wurde, dass der komplette Depotübertrag von einer Bank zu einer anderen Bank nichts kosten darf...ich bin mir Onvista auch sehr zufrieden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.543.146 von trend_investor am 18.05.10 22:30:50das ist korrekt, darf nichts kosten, EU-Recht
nun, wenndeine Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer (1.1.2009) gekauft wurden kostetdich dieser Übertrag 25% Steuern + x , denn ein Übertrag gilt ie ein Verkauf und ein erneuter Kauf... sollte man sich überlegen
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.543.757 von German2 am 19.05.10 07:05:44Wer sagt denn den Schwachsinn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.544.153 von EPB am 19.05.10 08:52:53sorry, nochmal nachgeschaut..gilt nur bei Übertrag auf eine andere Person...
Abgeltungssteuer - Depotübertrag im Wege der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009
Beim Thema Depotübertrag & Abgeltungssteuer, gibt es durch die ab dem 01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer in einigen Fällen Änderungen und zusätzlich neue Anforderungen an Banken und Finanzdienstleister. Man sollte den Privatanleger darauf aufmerksam, dass sich Anleger rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen sollten. Für Wertpapiere, die vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, bleibt in den meisten Fällen alles beim Alten. Bei Wertpapieren, die ab dem 01.01.2009 erworben worden sind, sind bei Depotübertragungen künftig Änderungen durch die Abgeltungssteuer zu beachten.
Wenn ein Privatanleger als Kunde ab dem 01.01.2009 Wertpapiere aus seinem Depotbestand in das Depot eines personenverschiedenen Anlegers überträgt, so gilt dieser Vorgang grundsätzlich als ein Verkauf von Wertpapieren oder Anteilen. In derartigen Fällen behält die depotführende Bank automatisch die zu erhebende Abgeltungssteuer ein, die ab dem 01.01.2009 auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird. Ausnahmsweise kann bei einer unentgeltlichen Übertragung - beispielsweise bei einer Schenkung von den Eltern an ein Kind - die direkt bei Auftragserteilung angezeigt wird, die Steuer entfallen.
Die Bank, bzw. das depotführende Kreditinstitut ist diesen Fällen verpflichtet, den Übertrag wegen der eventuell anfallenden Schenkungssteuer dem Finanzamt anzuzeigen. Zur Ermittlung und Erfassung der Abgeltungssteuer bei Depotübertrag, müssen ab dem 01.01.2009 die Anschaffungsdaten der Wertpapiere, die ab dem 01.01. 2009 erworben wurden, der empfangenden Bank oder dem empfangenden Kreditinstitut mitgeteilt werden.
Beim Thema Depotübertrag & Abgeltungssteuer, gibt es durch die ab dem 01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer in einigen Fällen Änderungen und zusätzlich neue Anforderungen an Banken und Finanzdienstleister. Man sollte den Privatanleger darauf aufmerksam, dass sich Anleger rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen sollten. Für Wertpapiere, die vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, bleibt in den meisten Fällen alles beim Alten. Bei Wertpapieren, die ab dem 01.01.2009 erworben worden sind, sind bei Depotübertragungen künftig Änderungen durch die Abgeltungssteuer zu beachten.
Wenn ein Privatanleger als Kunde ab dem 01.01.2009 Wertpapiere aus seinem Depotbestand in das Depot eines personenverschiedenen Anlegers überträgt, so gilt dieser Vorgang grundsätzlich als ein Verkauf von Wertpapieren oder Anteilen. In derartigen Fällen behält die depotführende Bank automatisch die zu erhebende Abgeltungssteuer ein, die ab dem 01.01.2009 auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird. Ausnahmsweise kann bei einer unentgeltlichen Übertragung - beispielsweise bei einer Schenkung von den Eltern an ein Kind - die direkt bei Auftragserteilung angezeigt wird, die Steuer entfallen.
Die Bank, bzw. das depotführende Kreditinstitut ist diesen Fällen verpflichtet, den Übertrag wegen der eventuell anfallenden Schenkungssteuer dem Finanzamt anzuzeigen. Zur Ermittlung und Erfassung der Abgeltungssteuer bei Depotübertrag, müssen ab dem 01.01.2009 die Anschaffungsdaten der Wertpapiere, die ab dem 01.01. 2009 erworben wurden, der empfangenden Bank oder dem empfangenden Kreditinstitut mitgeteilt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.543.732 von DerStrohmann am 19.05.10 06:09:13das ist korrekt, darf nichts kosten, EU-Recht
Hast du dafür denn Text greifbar.
Gruß Sunray
Hast du dafür denn Text greifbar.
Gruß Sunray
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.605.200 von Sunray01 am 30.05.10 11:56:07Hallo Sunray01,
schau mal hier: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127521695303993/li…
In dem Urteil ging es sogar um CortalConsors
"Die Verbraucherzentralen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren gegen die Kreissparkasse Böblingen und den Onlinebroker Cortal Consors vor den Bundesgerichtshof gezogen. Die beiden Geldinstitute hatten in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Extragebühren für die Umbuchung von Wertpapieren aufgenommen. Cortal Consors erhob bis zu 59 Euro für ein Papier, das auf ein anderes Depot umgeschichtet werden sollte - unabhängig davon, ob das Depot aufgelöst oder nur einzelne Papiere umgebucht werden sollten. Bei der Kreissparkasse Böblingen waren es bis zu 15 Euro."
schau mal hier: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127521695303993/li…
In dem Urteil ging es sogar um CortalConsors
"Die Verbraucherzentralen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren gegen die Kreissparkasse Böblingen und den Onlinebroker Cortal Consors vor den Bundesgerichtshof gezogen. Die beiden Geldinstitute hatten in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Extragebühren für die Umbuchung von Wertpapieren aufgenommen. Cortal Consors erhob bis zu 59 Euro für ein Papier, das auf ein anderes Depot umgeschichtet werden sollte - unabhängig davon, ob das Depot aufgelöst oder nur einzelne Papiere umgebucht werden sollten. Bei der Kreissparkasse Böblingen waren es bis zu 15 Euro."
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.605.326 von trend_investor am 30.05.10 13:03:43Ok, danke
Ist dir auch etwas bekannt, dass es so etwas auf EU Ebene gibt.
Gruß Sunray
Ist dir auch etwas bekannt, dass es so etwas auf EU Ebene gibt.
Gruß Sunray
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