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    Voest Alpine HybridAnleihe WKN A0TLDQ Anleihen-Umtausch und Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.13 19:39:32 von
    neuester Beitrag 06.03.13 23:24:03 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 06.03.13 19:39:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der alten Hybrid Anleihe hat die VoestAlpine am 31.10.2014 erstmals ein Kündigungsrecht.Ob Sie das ausnützt steht noch nicht fest.
      Wer das Umtauschangebot, welches noch bis 11.3.2013 geht, annimmt und die neue Anleihe zeichnet, bekommt bis Ende Okt. 2014 denselben Kupon ,also 7.125%. AbOktober beträgt die Verzinsung dann fix 6%. Am 31.10.2019 hat VoestAlpine auch bei dieser Anleihe ihr erstes ordentl.Künd.Recht; Nun die Frage: ein Anleihen-Umtausch ist ja technisch gesehen ein Verkauf und ein Kauf; und ich hatte einmal wo gelesen, daß dann ein Umtausch steuerpflichtig sei, selbst wenn die alte Hypbrid Anleihe im Jahre 2008 gekauft wurde, somit steuerlich ein Altfall sein müsste, und somit steuerfrei. aber wieso soll bei einem Tausch Steuerpflicht bestehen, ich nehme an 25% auf die Kursgewinne, aber wenn ich die Anleihe nur Verkaufe, dann nicht ?? Wer kann mir dazu Auskünfte geben. Ist ein Tausch im Abgeltungssteuer-Gesetz vielleicht ein extra Punkt ?
      1 Antwort
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      schrieb am 06.03.13 23:24:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.222.385 von sukosan63 am 06.03.13 19:39:32Hybrid-Anleihen sind regelmäßig Finanzinnovationen, da gilt die Übergangsregelung nicht. Veräußerungsgewinne sind dann auch bei Erwerb vor dem 01.01.2009 steuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor


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