Frage zur Kirchensteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.13 10:13:25 von
neuester Beitrag 07.08.13 20:01:13 von
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Hey Leute ich brauche kurz eure Antwort.
Also ich habe einen Antrag für eine Eröffnung eines Depot ausgedruckt dort war auch ein Antrag für den Einbehalt der Kirchensteuer dabei. So was mach ich jetzt ?
Da ich einen Freistellungsauftrag bezüglich der Kapitalerträge ausgefüllt habe, muss ich dann überhaupt noch Kirchensteuer zahlen da die a ein Prozentteil der Abgeltungssteuer ist und ich ja keine bezahle da ich weit unter den 801 Euro bin.
Muss ich jetzt also den Antrag für den Einbehalt der Kirchensteuer ausfüllen oder wie ist es bei euch ?
Bitte um Antwort , schonmal danke lg Bauers
Also ich habe einen Antrag für eine Eröffnung eines Depot ausgedruckt dort war auch ein Antrag für den Einbehalt der Kirchensteuer dabei. So was mach ich jetzt ?
Da ich einen Freistellungsauftrag bezüglich der Kapitalerträge ausgefüllt habe, muss ich dann überhaupt noch Kirchensteuer zahlen da die a ein Prozentteil der Abgeltungssteuer ist und ich ja keine bezahle da ich weit unter den 801 Euro bin.
Muss ich jetzt also den Antrag für den Einbehalt der Kirchensteuer ausfüllen oder wie ist es bei euch ?
Bitte um Antwort , schonmal danke lg Bauers
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.187.681 von Bauers am 06.08.13 10:13:25Du willst doch Gewinne machen.
Ja und wie muss ich das jetzt verstehen ?
Du brauchst ihn nicht auszufüllen, da du laut Gesetz deine Religionszugehörigkeit deiner Bank nicht preisgeben musst.
Folgen:
Da dir deine Bank dann generell keine Kirchensteuer abzieht musst du bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen und würdest die Kirchensteuer dann später laut deinem Kirchensteuerbescheid nachzahlen.
Solltest du unter der 801 bzw 1602 Grenze fallen bezahlst du sowieso keine.
Effektiv bleibt es sich egal ob du deine Konfession der Bank preisgibst oder nicht.
Folgen:
Da dir deine Bank dann generell keine Kirchensteuer abzieht musst du bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen und würdest die Kirchensteuer dann später laut deinem Kirchensteuerbescheid nachzahlen.
Solltest du unter der 801 bzw 1602 Grenze fallen bezahlst du sowieso keine.
Effektiv bleibt es sich egal ob du deine Konfession der Bank preisgibst oder nicht.
Bist du in einer auf Beamtendeutsch RELIGIONSGEMEINSCHAFT?
Wenn ja, dann musst du das natürlich ausfüllen. Unabhängig davon, ob du einen Freistellungsauftrag hast oder nicht.
Irgendwann ist (wenn du ein Händchen für die Börse hast) auch mal dein Freistellungsauftrag ausgereizt und dann werden Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Mauerzuschlag fällig. Wenn du dann die Kirchliche Gemeinschaft nicht mit angegeben hast, kann es passieren, dass du einen zwischen die Hörner bekommst.
Sukraman wollte dir wahrscheinlich nahe legen aus der Kirche auszutreten, kostet nämlich ordentlich Asche im Jahr. Und ich will nicht wissen, in welchem Verwaltungsapparat das versickert...der Pastor bekommt bestimmt nicht die ganze Summe 1:1 überwiesen.
Wenn ja, dann musst du das natürlich ausfüllen. Unabhängig davon, ob du einen Freistellungsauftrag hast oder nicht.
Irgendwann ist (wenn du ein Händchen für die Börse hast) auch mal dein Freistellungsauftrag ausgereizt und dann werden Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Mauerzuschlag fällig. Wenn du dann die Kirchliche Gemeinschaft nicht mit angegeben hast, kann es passieren, dass du einen zwischen die Hörner bekommst.
Sukraman wollte dir wahrscheinlich nahe legen aus der Kirche auszutreten, kostet nämlich ordentlich Asche im Jahr. Und ich will nicht wissen, in welchem Verwaltungsapparat das versickert...der Pastor bekommt bestimmt nicht die ganze Summe 1:1 überwiesen.
Okay genau das wollte ich hören ... danke und wenn ich wegen 50 Euro Steuerhinteriehung angezeigt werde passiert eh nicht viel
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.187.853 von 1erhart am 06.08.13 10:31:41Echt? Das jetzt aber auch neu für mich. Und wenn man bei der Steuererklärung die Kirchensteuer nicht nachmeldet und die 800er Grenze überschreitet gibt's Ärger!?
Habe die bis zum Austritt immer automatisch einziehen lassen.
Habe die bis zum Austritt immer automatisch einziehen lassen.
okay und wer hat jetzt recht ?
Zitat von AktienKlaus: Echt? Das jetzt aber auch neu für mich. Und wenn man bei der Steuererklärung die Kirchensteuer nicht nachmeldet und die 800er Grenze überschreitet gibt's Ärger!?
Habe die bis zum Austritt immer automatisch einziehen lassen.
Wenn du deine Steuererklärung machst brauchst du die Steuerbescheinigungen deiner Banken sowieso. Da dort dann keine Kirchensteuer abgezogen ist geht das ganz von alleine seinen geregelten Gang. Da gibt es überhaupt keinen Ärger.
Ich keine laufende Kirchensteuerzahlung
Meine Frau schon da sie noch bei ihrer uralten Bank ist und damals die Konfession angegeben hat.
Sie bekommt Steuerbescheinigung auf der auch einbehaltene Kist steht, bei mir steht da eine NULL
Rest macht Finanzamt nach Bearbeitung meiner Steuererklärung und meldet das ganze weiter an das dazugehörige Kirchensteueramt.
okay mal angenommen ich bin unter denen 801 Euro im Jahr und hab sonst eine Erträge muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen ?
Zitat von AktienKlaus: Irgendwann ist (wenn du ein Händchen für die Börse hast) auch mal dein Freistellungsauftrag ausgereizt und dann werden Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Mauerzuschlag fällig. Wenn du dann die Kirchliche Gemeinschaft nicht mit angegeben hast, kann es passieren, dass du einen zwischen die Hörner bekommst.
Die Angabe ist bisher nicht verpflichtend, solange man das mit der StErkl. erklärt, muss man keine Angaben machen. Das Problem erledigt sich aber ohnehin in den nächsten Jahren, da geplant, ist die Kirchenzugehörigkeit automatisch durch die Banken abfragen zu lassen.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.187.943 von 1erhart am 06.08.13 10:39:03Danke für die Antwort. Bei mir ging der Stapel bis dato direkt zur Steuerberaterin, dort und bei den Ämtern wurde das dann wohl zum Selbstläufer.
Wieder was dazu gelernt...
Wieder was dazu gelernt...
Zitat von Bauers: okay und wer hat jetzt recht ?
Entscheidend ist wenn keine Angabe der Konfession musst du bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.
Wenn Konfessionsangabe gemacht wurde bräuchtest du sie nicht ausfüllen da mit der Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer alles sauber versteuert ist seit 2009.
Da du aber nicht mehr an Steuern bezahlst wie eh schon könnte es sein bei der Steuererklärung durch die Günstigerprüfung sogar von der Abgeltungssteuer wieder einen Teil zurückzuerhalten. Hängt von dem persönlichen Steuersatz deiner restlichen Einnahmen/Gehalt oder was auch immer ab.
Beispiel du verdienst sagen wir 100.000, dann wäre es okay wenn du die Kirchensteuer sofort bezahlst und brauchst dich mit der Anlage KAP nicht rumzuärgern.
Solltest du aber nur ein kleineres Einkommen haben und dein Steuersatz auf Gehalt usw. unter 25% liegen inklusive der Kapitalerträge würdest du von der bezahlten Abgeltungssteuer dann durch die Günstigerprüfung etwas zurückbekommen.
Wenn weitere Auskunft eventuell auch per BM
Zitat von Bauers: okay mal angenommen ich bin unter denen 801 Euro im Jahr und hab sonst eine Erträge muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen ?
Wenn du sonst keine Einkünfte hast würde ich mir vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen, dann fallen auch bei über 801 keine Steuern an. Die bekommst du nur auf Antrag mit Erklärung deiner ungefähren Verdienste egal woher. Im Regelfall für 3 Jahre, dann neue beantragen.
Nein Die Steuern bei Kapitalerträgen über 801€/Jahr sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten, so wie es der Name schon sagt. Heißt, wenn Du die Kirchensteuer gleich mit der Abgeltungssteuer einziehen lässt (bei Erträgen über 801€) brauchst keine Erklärung zu machen
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.188.059 von 1erhart am 06.08.13 10:49:21Nachsatz:
NV-Bescheinigung ist zurückzugeben,wenn
man erkennt,dass die Voraussetzungen für
die Erteilung weggefallen sind.
Vielleicht noch wichtig:
Läuft eine NV-Bescheinigung,sind eventuelle
Verluste (wir hoffen es nicht) nicht verrechenbar
bzw.vortragbar.
NV-Bescheinigung ist zurückzugeben,wenn
man erkennt,dass die Voraussetzungen für
die Erteilung weggefallen sind.
Vielleicht noch wichtig:
Läuft eine NV-Bescheinigung,sind eventuelle
Verluste (wir hoffen es nicht) nicht verrechenbar
bzw.vortragbar.
Meine Depotbank zieht keine Kist ein. Ich warte ruhig auf die von Taxadvisor angekündigte Nachfrage nach der Religion. Ich sehe keinen Vorteil, wenn die Bank sofort Kist einbehält. Für die Kirche ist es natürlich ein Nachteil, wenn einige (wenige) vergessen, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Was dann natürlich auch noch Steuerhinterziehung ist.
Bis zu Kapitalerträgen von 801,- ist Kist aber unwichtig.
Bis zu Kapitalerträgen von 801,- ist Kist aber unwichtig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.190.293 von Heckenrose am 06.08.13 15:09:36Hallo,
...und ab 2015 läuft der KSt-Abzug dann sowieso automatisch (wie bei der Soli jetzt schon).
Rene
...und ab 2015 läuft der KSt-Abzug dann sowieso automatisch (wie bei der Soli jetzt schon).
Rene
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