Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei Kindern genau? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.07.00 15:25:21 von
neuester Beitrag 18.07.00 16:25:47 von
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Weiß das jemand?
Vielen Dank!
Vielen Dank!
schaf dir keine Kinder an und bleibe single dann ist die steuerersparnis am höchsten. Endlich mal gibt esw eine regierung das das Vervielfältigen nicht belohnt.
g. midas
g. midas
Hallo Aktienzwerg,
in der Regel ist der Steuerfreibetrag bei Kindern rund 12.000DM/ Jahr, jedoch gibt es da noch eine sogennate Werbungskostenpauschale von DM 2000, wenn man Ausgaben die mit dem Verdienst in Bezug stehen mit Quittungen belegen kann, z.B. eine EDV-Anlage.
Für genauere Infos einfach beim Finanzamt nachfragen, die sind da gar nicht so schlimm.
Ich hoffe, ich habe wenigstens etwas geholfen, viel Glück,
COMECON.
in der Regel ist der Steuerfreibetrag bei Kindern rund 12.000DM/ Jahr, jedoch gibt es da noch eine sogennate Werbungskostenpauschale von DM 2000, wenn man Ausgaben die mit dem Verdienst in Bezug stehen mit Quittungen belegen kann, z.B. eine EDV-Anlage.
Für genauere Infos einfach beim Finanzamt nachfragen, die sind da gar nicht so schlimm.
Ich hoffe, ich habe wenigstens etwas geholfen, viel Glück,
COMECON.
Genaue Angaben findest Du auf der Homepage des Bundesfinanzministers.
Dort gibt es Aufstellungen über Kindergeld und deren Verdienstgrenzen und den entsprechrenden Nachweispflichten.
Homepage Bundesamt für Finanzen
http://www.bff-online.de
Kindergeld und Leistungsausgleich:
http://www.bff-online.de/kige.htm
Nachweis für Werbungskosten des Kindes:
http://www.bff-online.de/kg7c.pdf
Auszug daraus:
Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wird auf 270 DM angehoben.
Der Grenzbetrag der für die Gewährung des Kindergelds unschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes wird auf 13.500 DM angehoben.
Dort gibt es Aufstellungen über Kindergeld und deren Verdienstgrenzen und den entsprechrenden Nachweispflichten.
Homepage Bundesamt für Finanzen
http://www.bff-online.de
Kindergeld und Leistungsausgleich:
http://www.bff-online.de/kige.htm
Nachweis für Werbungskosten des Kindes:
http://www.bff-online.de/kg7c.pdf
Auszug daraus:
Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wird auf 270 DM angehoben.
Der Grenzbetrag der für die Gewährung des Kindergelds unschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes wird auf 13.500 DM angehoben.
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