Verfassungswidrige Steuerreform - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.10.00 16:58:24 von
neuester Beitrag 15.10.00 17:18:22 von
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Lafontaines Steuerreform möglicherweise verfassungswidrig
Düsseldorf (AP)
Erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der noch vom früheren Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine in die Wege geleiteten ersten Steuerreformstufe 1999 hat das Finanzgericht Münster geäußert. Nach einem Bericht des Düsseldorfer «Handelsblattes» (Montagausgabe) sehen die Richter in der so genannten Mindestbesteuerung, mit der der Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten begrenzt wird, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Nach der von der Zeitung zitierten Entscheidung stellen die Regelung, Verluste aus einer Einkunftsart nur bis maximal 100.000 Mark voll mit Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnen zu dürfen, und die Möglichkeit, höhere Verluste in das nächste Jahr vorzutragen, einen Verstoß gegen das grundgesetzliche «Nettoprinzip» dar. Danach darf nur das tatsächlich verfügbare Einkommen zur Berechnung der Einkommensteuer dienen.
Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, Jürgen Pinne, hat dem Bericht zufolge angeregt, die Mindestbesteuerung vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Es müsse untersucht werden, ob diese Vorschrift den Grundsätzen der «Gleichmäßigkeit der Besteuerung» und der «Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip» standhalte.
(Aktenzeichen: Finanzgericht Münster 4 V 1612/00 E und
4 V1617/00 E)
an alle Steuerexperten :soll man direkt Einspruch anlegen?
siek
Düsseldorf (AP)
Erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der noch vom früheren Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine in die Wege geleiteten ersten Steuerreformstufe 1999 hat das Finanzgericht Münster geäußert. Nach einem Bericht des Düsseldorfer «Handelsblattes» (Montagausgabe) sehen die Richter in der so genannten Mindestbesteuerung, mit der der Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten begrenzt wird, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Nach der von der Zeitung zitierten Entscheidung stellen die Regelung, Verluste aus einer Einkunftsart nur bis maximal 100.000 Mark voll mit Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnen zu dürfen, und die Möglichkeit, höhere Verluste in das nächste Jahr vorzutragen, einen Verstoß gegen das grundgesetzliche «Nettoprinzip» dar. Danach darf nur das tatsächlich verfügbare Einkommen zur Berechnung der Einkommensteuer dienen.
Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, Jürgen Pinne, hat dem Bericht zufolge angeregt, die Mindestbesteuerung vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Es müsse untersucht werden, ob diese Vorschrift den Grundsätzen der «Gleichmäßigkeit der Besteuerung» und der «Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip» standhalte.
(Aktenzeichen: Finanzgericht Münster 4 V 1612/00 E und
4 V1617/00 E)
an alle Steuerexperten :soll man direkt Einspruch anlegen?
siek
Klar!
Einfach auf das Urteil unter Angabe des Aktenzeichens verweisen!
Taxmen
Einfach auf das Urteil unter Angabe des Aktenzeichens verweisen!
Taxmen
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