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    Spekulationsverluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.00 11:30:55 von
    neuester Beitrag 28.12.00 13:57:52 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 24.12.00 11:30:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Spekulationsverluste

      Es wurde ja viel verwirrendes zu diesem Thema geschrieben. Ich habe versucht mich auf verschieden Seiten hier mal schlau zu machen und erbitte vorn eurer Seite einmal mich zu berichtigen (am besten mit Angaben zu nachlesen):

      - Änderungen für die Spekulationssteuer werden ab 2001 gültig
      - Spekulationsverluste (wer hat denn schon Gewinne gemacht) werden automatisch mit den Gewinnen von 1999 verrechnet, bzw. mit der Anlage SO auf die folgenden Jahre vorgetragen (Vorsicht: Wer hat schon Gewinne 1999 angegeben und was ist, wenn das Finanzamt nach Gewinnen aus 1998 fragt??)
      - Berechnung von Gewinnen/Verlusten in 2001 = Halber Verkaufswert – halber Ankaufswert – angefallene Gebühren (Gewinne können jetzt mit dem Verlustvortrag aus 2000 verrechnet werden)
      - Dann werden noch die Freigrenzen = 999,- DM bei Gemeinschaftskonten mit Ehepartner 1998,- DM berücksichtigt, sobald dieser Betrag auch um nur 1 ,- DM überschritten wird, muß alles Versteuert werden
      - Spekulationsverluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden


      Vorteile nach dieser neuen Regelung für den Anleger:

      - Verluste aus diesem Jahr entsprechen einen doppelten steuerfreien Gewinn (10000 DM Verlust in 2000 entsprechen dann 20000 DM Gewinn (der Gewinn wird ja halbiert) in 2001
      - Diese Regelung beinhaltet eigentlich die Verdopplung des Freibetrages, da dieser ja auch 12001 unverändert bleibt

      Wie gesagt, das sind meine eigenen Erkenntnisse.

      Sollte ich irgendwo falsch liegen bitte ich um Berichtigung, am besten mit Angabe der Fundstelle zum nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 13:57:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das scheint so zu stimmen.

      Wobei ich allerdings (private Anmerkung) die Regelung, daß Spekulationsverluste nur mit Gewinnen aus Spekulation verrechnet werden dürfen, etwas dubios finde.
      Denn jetzt muß sich doch der logisch denkende Steuerzahler fragen, warum er dann seine Spekulationsgewinne mit seinem normalen Einkommen versteuern soll...


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