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    [b]Neue Domain für buch.de und bücher.de???[/b] - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.99 14:56:25 von
    neuester Beitrag 06.02.00 15:59:20 von
    Beiträge: 17
    ID: 45.556
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      Avatar
      schrieb am 22.12.99 14:56:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal wieder ein weltfremdes Urteil deutscher Richter.

      Dumm gelaufen für Buch.de und Bücher sollte das Urteil Bestand haben.

      JP



      Abmahnwelle bei Domains mit Gattungsnamen befürchtet / Urteil gegen beschreibende Internet-Adressen

      Hannover (ots) - Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg
      sorgt für neue Aufregung um die Nutzung von Domainnamen, berichtet
      das Computermagazin c`t in seiner Ausgabe 1/2000 (EVT 3. 1. 2000).
      Sogenannte sprechende Domainnamen wie "Erdnuesse.de" gelten danach
      als rechtswidriger Wettbewerbsvorteil.

      Laut OLG Hamburg gilt für beschreibende Begriffe, also Gattungs-,
      Waren- oder Dienstleistungsbezeichnungen, auch als Domainbezeichner
      ein Freihaltebedürfnis. Das bedeutet, dass niemand im kommerziellen
      Wettbewerb für sich das Recht beanspruchen darf, eine Vokabel, die
      seinen Geschäftsgegenstand und den seiner Mitbewerber bezeichnet,
      exklusiv einzusetzen. Derartige Internetadressen dürfen diesem
      Richterspruch zufolge nur noch mit zusätzlichen Angaben verwendet
      werden.

      Beobachter rechnen schon mit einer Abmahnungs- und Prozesslawine,
      die auf Domaininhaber zurollen kann, weil sich Mitbewerber der
      unliebsamen und schnelleren Konkurrenz entledigen wollen. Schon jetzt
      ist es möglich, sich auch bundesweit auf das Hamburger Urteil zu
      berufen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen liegen auf der Hand:
      Website-Betreiber haben großen finanziellen Aufwand in die Promotion
      ihrer Internet-Adressen gesteckt, der nun möglicherweise verpufft.

      "Die Begründung des Hamburger Urteils steht formaljuristisch auf
      schwachen Füßen. Obgleich Revision eingelegt worden ist, könnten
      Domaininhaber von Mitbewerbern jetzt in verstärktem Maße abgemahnt
      werden. Ein höchstrichterlicher Spruch kann der durch das Urteil
      entstandenen Verwirrung schnell ein Ende setzen", fasst c`t-Redakteur
      Peter Schmitz die Rechtssituation zusammen. "Die Chancen dafür, dass
      die Hamburger Auffassung in Karlsruhe revidiert wird, stehen nicht
      schlecht."


      ots Originaltext: c`t
      Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 15:48:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      hab zwar keine der beiden aktien, aber das finde ich eine frechheit!!! :(
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 15:59:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das beträfe dann ja auch sport.de...

      Was soll der Quatsch. Wer zuerst kommt, hat die Domain.
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 16:37:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Demnach müssen jetzt auch alle Grundstücke in Top-Lagen der Innenstädte enteignet werden, weil die Eigentümer dieser Immobilien doch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil haben.

      Weltfremder geht es nicht mehr, meint:

      Palladium-Broker.
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 17:24:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hinweis
      Ich habe den Vorstand der buch.de im November auf Folgendes
      aufmerksam gemacht und um eine Einschätzung gebeten.
      http://www.computerwoche.de/info-point/top-news/details.cfm?…

      Die Antwort liegt vor und das Wichtige:
      ...Unsere Anwälte und wir gehen davon aus, nicht betroffen zu sein...

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      Avatar
      schrieb am 22.12.99 21:37:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na, ich hoffe, das dieses Urteil keinen Bestand haben wird - es ist nämlich eine Katastrophe. Für Buch und Bücher (und Sport) wäre das das Ende...
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 22:01:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...entschied nunmehr das Hanseatische OLG in einem Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 13. Juli 1999 (Aktenzeichen 3 U 58/98)...


      GÄHN

      Wen wollt ihr verarschen, Doctor ?
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 22:08:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Erinnert mich ausserdem ein wenig an Ricardo. Die hatten auch alle möglichen Klagen am Arsch, schaut euch an wo sie heute stehen.


      MfG MRR
      Avatar
      schrieb am 23.12.99 05:38:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      habe domain nicebook.de

      würde mich gerne davon trennen, für einen angemessenen preis....


      jk
      Avatar
      schrieb am 01.02.00 17:38:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      ich möchte eine Firma gründen und mir vorab den Namen
      rechtl. sichern bzw. registrieren lassen. Wie kann
      man das machen?

      Hat von Euch jemand Infoquellen oder Fachwissen auf
      diesem Gebiet?

      Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.

      Danke Minimi
      Avatar
      schrieb am 01.02.00 18:51:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das ist relativ einfach:

      - Prüfe ob der Name schon geschützt ist (gehe dazu zum nächsten Patentinformationszentrum, dort bekommst Du auch kostenlos beratung von einem Patentanwalt, Adressen unter www.patentamt.de)

      - wenn nicht (oder nicht für Deine Warengruppe): Formular online ausdrucken, ausfüllen und abschicken

      - Kosten DM 500,- für drei Warengruppen, jede weitere 150,-

      Das wars.

      Gruß oww
      Avatar
      schrieb am 01.02.00 19:05:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi OWW,

      vielen Dank.

      Minimi
      Avatar
      schrieb am 01.02.00 19:12:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi J.Profit,

      endlich `mal wieder einer, der etwas von werbewirksamen Threads versteht;)

      mfg, fs

      p.s.:
      Überlege Dir `mal was Gutes für METABOX.
      Avatar
      schrieb am 06.02.00 11:15:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe ja schon an mehreren Stellen geschrieben, dass dieses Urteil für buch.de und buecher.de völlig uninteressant ist, wer sich deswegen in die Hose macht hat schon verkauft, ist also alles im Kurs enthalten. Wer diesen Stein ins Rollen gebracht haben könnte habe ich ja auch schon vermutet.

      Dazu folgende Meldung aus der heutigen Welt am Sonntag(6.2.00):

      Bertelsmann kauft Versteigern.de

      Hamburg(ph) Bereinigung im deutschen Internet Auktionsmarkt: Das zu Bertelsmann zählende Andsold und das Berliner Startup-Unternehmen Versteigern.de fusionieren. Andsold sichert sich damit das von Versteigern.de angewandte Verfahren, Nutzer per Mitteilung auf das Handy vom Stand der Versteigerung zu informieren. Die gemeinsame Website wird im März relauncht. Auktionsgebühren wie bei ebay soll es nicht geben.

      So, da kann sich jetzt jeder seine eigene Meinung zu bilden, nicht wahr sifillys oder wie der hiess.

      MfG MRR
      Avatar
      schrieb am 06.02.00 15:20:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hat denn keiner eine Meinung hierzu ?
      Avatar
      schrieb am 06.02.00 15:55:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 06.02.00 15:59:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Na, immerhin ein Anfang. :)


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