Wie lange ist ein falscher Steuerbescheid anfechtbar ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.02 21:48:04 von
neuester Beitrag 13.02.02 08:37:52 von
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Hallo,
bei der Bearbeitung meiner Einkommenssteuererklärung 2001 ist mir bei meinem Steuerbescheid für 2000 aufgefallen, dass dort die bereits abgeführte Zinsabschlagsteuer nicht berücksichtigt wurde, obwohl ich dies auf der Anlage KAP richtig angegeben habe.
Ist dies jetzt noch anfechtbar ?
Gruß
MichaJ
bei der Bearbeitung meiner Einkommenssteuererklärung 2001 ist mir bei meinem Steuerbescheid für 2000 aufgefallen, dass dort die bereits abgeführte Zinsabschlagsteuer nicht berücksichtigt wurde, obwohl ich dies auf der Anlage KAP richtig angegeben habe.
Ist dies jetzt noch anfechtbar ?
Gruß
MichaJ
Hallo!
Auf der Rückseite des Steuerbescheides (bzw. auf der letzten Seite) ist eine so genannte Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt, anhand derer man sehen kann, wie lange der Bescheid anfechtbar ist.
Auf der Rückseite des Steuerbescheides (bzw. auf der letzten Seite) ist eine so genannte Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt, anhand derer man sehen kann, wie lange der Bescheid anfechtbar ist.
Füge deiner Erklärung für 2001 Kopien von 2000 hinzu und bitte um Neufestsetzung. Sicherlich hat man das im letzten Jahr nur übersehen. Selbst Angestellte des Finanzamtes sind nur Menschen. Sollte sich dabei nichts ergeben würde ich einfach mal beim Finanzamt vorbeischauen.Habe ich auch schon mehrmals gemacht und so manche Mark wiederbekommen.
Wenn ein Steuerbescheid einen offensichtlichen Fehler enthält, muß er korregiert werden.
Du brauchst nur einen entsprechenden Antrag stellen.
mfg
Du brauchst nur einen entsprechenden Antrag stellen.
mfg
Ich bin zutiefst beeindruckt, dass hier schon an der Erklärung für 2001 gearbeitet wird. Aber es kommt natürlich immer drauf an, in welche Richtung Zahlungsflüsse zu erwarten sind.
eben drum, warum sollte der staat von mir ein zinsloses
darlehn bekommen?????
darlehn bekommen?????
@Alle
Ich werde es mal mit der Methode von McBoerse versuchen. Kann sein, dass der Fehler gar nicht beim Sachbearbeiter liegt, denn ich habe eine ziemlich frühe Version von ElsterFormular eingesetzt, die möglicherweise für eine unvollständige Datenübertragung verantwortlich ist.
MichaJ
Ich werde es mal mit der Methode von McBoerse versuchen. Kann sein, dass der Fehler gar nicht beim Sachbearbeiter liegt, denn ich habe eine ziemlich frühe Version von ElsterFormular eingesetzt, die möglicherweise für eine unvollständige Datenübertragung verantwortlich ist.
MichaJ
@MichaJ
Hi,
hat sich das Problem schon erledigt? Wenn nein, sag Bescheid, die Lösung ist einfach, wenn ja, kann ich mir das tippen ersparen.
Charanga
Hi,
hat sich das Problem schon erledigt? Wenn nein, sag Bescheid, die Lösung ist einfach, wenn ja, kann ich mir das tippen ersparen.
Charanga
Hallo Charanga,
da ich mich erst zusammen mit meiner Steuererklärung 2001 an das Finanzamt wenden werde, kann es noch ein Weilchen dauern, bis ich vom FA Bescheid bekomme. Darauf würde ich an deiner Stelle nicht warten.
Gruß
MichaJ
da ich mich erst zusammen mit meiner Steuererklärung 2001 an das Finanzamt wenden werde, kann es noch ein Weilchen dauern, bis ich vom FA Bescheid bekomme. Darauf würde ich an deiner Stelle nicht warten.
Gruß
MichaJ
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