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    Rund um den Dienstwagen+Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.02 23:18:19 von
    neuester Beitrag 11.03.02 20:41:49 von
    Beiträge: 4
    ID: 559.438
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      Avatar
      schrieb am 01.03.02 23:18:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Es ergeben sich immer mehr Fragen ... Steuerfragen.

      1. Wer kann folgende Aussage bestättigen:

      Wird dem Mitarbeiter der Dienstwagen zu Fahrten
      zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegen Zahlung
      eines Entgelts zur Verfügung gestellt, so ist der
      geldwerte Vorteil des Dienstwagens um den gezahlten
      Zuschuss zu mindern. Müssen Arbeitnehmer mit ständig
      wechselnden Arbeitsstellen in mehr als 30 Kilometer
      Entfernung von der Wohnung bis zu drei Monaten an
      derselben Einsatzstelle tätig werden, ist der
      geldwerte Vorteil eines Dienstwagens ausnahmsweise
      nicht zu erfassen.


      2. Was heisst "Dienstwagen ... gegen Zahlung eines Entgelts"
      genau?


      Trifft dies konkret bei folgendem Arbeitsvertrag zu:

      "Zusätzlich zu Ihrem vereinbarten Jahresgehalt erhalten Sie in
      Jahresbudget von 20.00 DM p.a. für die Gestellung eines Firmen-
      fahrzeugs entspr. Dienstwagenregelung (<- dort steht auch privat
      nutzbar)"

      Ist dies die Zahlung eine Entgelts an den Arbeitgeber in obigen Sinn?



      Über sachkundige und verständliche(!) Rückmeldungen würde
      ich mich freuen.

      Vielen Dank
      Martine
      Avatar
      schrieb am 02.03.02 03:38:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      DAS sollte DIR Dein Arbeitgeber wohl am besten sagen können!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.02 09:59:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier liegt kein Entgelt vor! Dienstwagen ist voll zu versteuern (1% / 0,03%)
      Avatar
      schrieb am 11.03.02 20:41:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      mathol,

      wenn Du vom AG einen Dienstwagen bekommst, der das Jahresbudget übersteigt, so daß Du privat zuzahlen mußt, kürzt das den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil nach Fahrtenbuchmethode bzw. 1%-Regel.


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