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    Widerstand gegen die Staatsgewalt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.02 22:06:27 von
    neuester Beitrag 21.06.02 12:57:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 599.894
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      schrieb am 20.06.02 22:06:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      War vor einigen Tagen mit meinem Flitzer auf der Autobahn unterwegs. Es hat tierisch geregnet. Ich kam in eine Polizeikontrolle.....Polizei:"Würden Sie bitte Ihren Kofferraum öffnen!".....Antwort:"Nein, bei dem Regen steige ich nicht aus!". Ich hielt der Polizei jedoch den Kofferraumschlüssel vor die Nase.

      Ist das schon Widerstand gegen die Staatsgewalt?
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:10:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      als sheriff hätt ich den schlüssel natürlich genommen und im schloss stecken lassen.

      wo hats denn vor ein paar tagen geregnet ?
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:17:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seit wann muss man den Kofferraum bei einer normalen Verkehrskontrolle öffnen?
      Es wird normalerweise nur nach Warndreieck, Verbandszeug, etc verlangt. Mehr geht nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:18:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich als Bulle hätte geschossen!
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:34:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 klar,
      bei dem NICK..:D

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      schrieb am 20.06.02 22:48:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kim
      very coooooooool
      Hoffe du hast dann auch gleich wieder die scheibe hochgekurbelt!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 09:40:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      In Frankreich lägst Du jetzt im Krankenhaus, in den USA auf dem Friedhof!

      Ich wundere mich jeden Tag mehr, warum sich unsere Polizei sowas gefallen läßt!
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 10:21:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Üblicherweise interessiert die Polizei bei der Frage nach dem Warndreieck/Verbandskasten nicht in erster Linie diese Utensilien, sondern es handelt sich um den Einstieg zu einer Alkoholkontrolle. Der Polizist schaut, ob der Fahrer sich noch auf den Beinen halten kann und koordinierungsfähig ist.
      Nach meiner Erinnerung sind mittlerweile verdachtsunabhängige Fahrzeugkontrollen möglich. Aber vielleicht hat da jemand aktuelleres Wissen. Jedenfalls ist Dein Verhalten aber nicht strafbar.

      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 11:04:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #1: Und wie hat die Polizei reagiert?
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 12:57:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...ebend, die Geschichte ist ja noch nicht zu Ende...

      Come on, Baby, gib uns den Rest :D


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