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    Mahnbescheid bei ausländischem Schuldner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.03 14:12:13 von
    neuester Beitrag 07.12.04 17:54:27 von
    Beiträge: 27
    ID: 789.863
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      Avatar
      schrieb am 27.10.03 14:12:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich brauche mal nen Tip. Ich habe einer englischen Firma ein Gerät im Wert von € 4000,- geliefert. Es war vereinbart, das Sie dieses Gerät innerhalb von 30 Tagen testen und zurückgeben können oder es abnehmen müßen. Mit meinem Lieferanten war entsprechendes mit 45 Tagen Frist vereinbart. Zum Ende der 30 Tage Frist hat mein Kunde gesagt das er das Gerät behalten möchte. Ich habe um Zahlung des Preises gebeten, die nicht erfolgt ist.

      Nach rund 60 Tagen hat der Kunde das Gerät entgegen unserer Vereinbarung zurückgesand.
      Mit meinem Lieferanten konnte ich vereinbaren, das er das Gerät kulanterweise zu € 3000 zurückkauft.

      Jetzt möchte ich natürlich an mein Geld kommen. Ich habe ein Vorführgerät meines Kunden bei mir stehen, dessen Verwertung meine Kosten wohl decken würde.

      Kann ich einen Mahnbescheid bei einem deutschen AG erwirken und ist dieser für England verbindlich? Ich habe geplant, den Mahnbescheid auf die ursprüngliche Summe zu beantragen und nach Abwicklung den Erlös des Gerätes abzuziehen. Eine anderweitige Verwertung des Gerätes erscheint mir nicht möglich, da es sich um sehr spezielles Telco Equipment handelt.
      Kann ich mit einem deutschem Titel das mir gelagerte Material pfänden und dann, z.b. per Ebay, verwerten?

      Vielen Dank

      DaKai
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 14:45:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      da sind sehr viele unwägbarheiten, was, wenn die gegenseite einspruch einlegt?was ist, wenn s dann nix mehr zu pfänsden gibt, etc.
      im übrigen glaube ich, daß dir ein amtsgeircht anztragsstelle deine benötigten auskünfte erteilen müßte.
      ich seh da mehr frust als erfolg.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 14:49:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Frag doch einfach beim Amtsgericht wg. dem Mahnbescheid - oder Deinen Rechtsanwalt....:cool:
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 14:51:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann ich einen Mahnbescheid bei einem deutschen AG erwirken und ist dieser für England verbindlich?

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Wenn das die Engländer hören, kommst du in die Top-Ten!
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 14:57:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es sind wohl auf beiden Seiten Unternehmer.Zuerst wäre zu klären, ob eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt.

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      Avatar
      schrieb am 27.10.03 15:33:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Schaden wäre maximal 1000 Euro, so wie es dargestellt wurde.

      Einen derartig kleinen Schaden international einklagen zu wollen ist leider mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grad für die Katz`. Schon vor Jahren wurde hierzulande von offizieller Seite (weiß nicht mehr, war`s das Wirtschaftsministerium oder IHK) schon einmal gewarnt, Lieferung bis 5000 DM ins befreundete Ausland (wie z.B. damals namentlich erwähnt Kanada) ohne Vorkasse auszuführen, da bei Zahlungsverweigerungen die zu erwartenden Prozesskosten den Streitwert bei weitem übersteigen würden.

      Bei tausend Euro würde ich deshalb `abbuchen unter Konto Lebenserfahrung` als die einzig sinnvolle Lösung betrachten.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 20:54:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi,

      erstmal vielen Dank für die Antworten.

      Ein Gerichtsstand ist vereinbart. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Deutsches Recht ist vereinbart. Von der Seite sollte es schon mal klappen.
      Zu pfänden ist auf jeden Fall was, das Vorführgerät von denen steht ja bei mir rum. Sollten die Widerspruch einlegen, liegt es ja immer noch an mir ob ich es auf ein strittiges Verfahren ankommen lasse oder nicht.
      Da der Schaden wie schon festgestellt bei max € 1000 liegt wollte ich die ganze Sache aus von euch schon treffend erkannt ohne Anwalt durchziehen.
      Was mich jetzt konkret interessiert ist, ob ich hier einen Titel kriege, weil die Frist im Mahnbescheid abgelaufen ist und ob ich die Sachen die bei mir Lagern so ohne weiteres Verwerten darf.

      Viele Grüße und vielen Dank

      DaKai
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 09:21:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      selbst schuld, wer mit den Inselaffen Geschäfte macht

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 09:39:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Was mich jetzt konkret interessiert ist, ob ich hier einen Titel kriege, weil die Frist im Mahnbescheid abgelaufen ist und ob ich die Sachen die bei mir Lagern so ohne weiteres Verwerten darf."

      Hast du einen Mahnbescheid erwirkt?
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 13:39:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      nein ich habe noch keinen Mahnbescheid erwirkt. Wenn das fff (formgerecht, fristgerecht, fruchtlos) ist dann schenke ich mir das.

      Noch mal die Fragen:

      Kriege ich bei einem ausl. Schuldner in Deutschland einen Mahnbescheid?
      Kriege ich nach Fristablauf einen Vollstreckungsbescheid?
      Kann ich in das, bei mir in Deutschland, gelagerte Vermögen des Schuldners vollstrecken ohne den Vollstreckungsbescheid in GB registrieren zu lassen?

      Vielen Dank

      DaKai
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 15:18:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kriege ich bei einem ausl. Schuldner in Deutschland einen Mahnbescheid?

      Mensch DAKAI,jetzt hör aber auf, ist schon peinlich genug das alles, was du so von dir gibst mein Kleiner..:laugh:

      Deutsche Gerichte entscheiden jetzt also schon über Staatsgrenzen hinweg..der Traum jedes wackeren deutschen Beamten...
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 16:10:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ok, ich geb es auf.

      Ich renn morgen zum AG und frage da nach. Ich möchte mich für die qualifizierten Antworten herzlich bedanken. Wie gesagt. Gerichtsstand Deutschland (Ort meines Geschäftssitzes) ist vereinbart.
      Wozu macht man das dann? Oder beurteilt hier jemand mit ein wenig halbwissen das zugegebene Unwissen eines anderen?

      @sooschn

      Wer ist denn dann zuständig? England wohl kaum, weil über Landesgrenzen?!? EuGH???

      So peinlich finde ich die Frage gar nicht.

      PS: Wer mich kleiner nennt braucht Übergröße!;)
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 17:00:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      ist doch einfach!
      deutsche gerichte sind halt für deutsche gerichtsbarkeit!
      schreiben müssen im deutschen gerichtlichen bereich zustellbar sein!
      für alles andere gibts die sog. "international lawyer" mein allerbester!
      und da bist du in händen......in händen sag ich dir....das selbst baron münchhausen abstinken könnte...solche sprüche haben die drauf...:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 18:01:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      So Chef lies und schweig.

      Auf Halbwissen hab ich echt keinen Bock! Da hab ich, zu dem Thema, selber reichlich von. :cry:

      Ich hoffe, ich kann mal wieder jemandem zu einem Thema, von dem ich Plan, hab aus der Patsche helfen!

      http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitraege-d/De…

      Thanx 2 all

      DaKai
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 18:07:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      du kannst ja noch nicht mal richtig lesen...

      3. Wann sind die deutschen Gerichte für das Mahnverfahren zuständig? Die deutschen Gerichte sind für das grenzüberschreitende Mahnverfahren zuständig, wenn sie international zuständig sind. Die Internationale Zuständigkeit besteht in der Regel dann, wenn

      der Schuldner seinen Wohnsitz im Inland hat (Art. 2 I EuGVVO I; Art. 2 I LuGVÜ), oder
      die Parteien einen deutschen Erfüllungsort vereinbart haben (Art. 5 Nr. EuGVVO I, Art. 5 Nr. 1 LuGVÜ), oder
      der Erfüllungsort aus anderen Gründen in Deutschland liegt (Art. 5 Nr. 1 EuGVVO, Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ i.V.m. Art. 57 CSIG)
      die Parteien einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart haben (Art. 23 EuGVVO I), oder
      der Unterhaltsgläubiger seinen Wohnsitz im Inland hat (Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I)


      Thread GESCHLOSSEN!
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 18:21:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie ich in #7 geschrieben habe, ist deutscher Gerichtsstand vereinbart!!!

      Aber danke für die konstruktive Hilfe. Wenn Du lesen gelernt hast geb ich Dir gerne Nachhilfe in Netzwerktechnik, da hab ich Ahnung von!

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 18:45:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      ein rechtsverdreher wird dir gegen ne kleine:laugh: gebühr erklären, wo dein denkfehler liegt!

      Thread GESCHLOSSEN!! {/}
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 14:26:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wegen 1000 € der ganze Aufwand? Fahr doch rüber und stampf den Kerl ein wenn er es verdient hat :D :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:13:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ sooschn

      ziemlich grosse Klappe. Ich find die Frage von DaKai nämlich garnicht uninteressant. Wenn du so ein schlaues Kerlchen bist, dann gib ne vernünftige Antwort oder halt dich ganz raus. Sieht mir aber eher nach Null-Ahnung gekoppelt mit übersteigertem Geltungsbedürfnis aus. Also schleich Dich .......
      Avatar
      schrieb am 31.10.03 00:44:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      ich hatte mal eine wohnung an eine österreichische firma vermietet,die letzten beiden monate wurde keine mehr miete gezahlt.habe die forderung eingeklagt.obwohl die firma hier in deutschland vermögenswerte hatte,konnte ich nicht pfänden,da sie keine firmenniederlassung hier in D hatte.
      also ging das ganze nach salzburg,mußte dort vom gericht anerkannt werden ,was natürlich wieder gebühren und anwaltskosten verursachte.danach konnte ich erst das geld per gerichtsvollzieher incl der aufgelaufenen kosten und zinsen eintreiben.
      vielleicht hilft dir das weiter
      Avatar
      schrieb am 31.10.03 13:37:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wow,

      ein konstruktiver Beitrag. Hilft mir ein wenig. Mitz welcher Begründung wurde eine Pfändung abgelehnt? Keine ladungsfähige Adresse in D?

      Dank und Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 12:05:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      richtig es gab keine ladungsfähige anschrift in D.
      es handelte sich um eine baufirma,die hier in D dorinth-hotels baute,alleine in köln 2 stück.also material,maschinen,pkws usw alles reichlich hier.aber alles wurde von Ö aus gesteuert.
      lief ja letzten endes alles positiv für mich,hat nur sehr lange gedauert.
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 19:47:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo,

      neuer Sachstand. Das zuständige AG hat Mahnbescheid erlassen. Die Einspruchsfrist der Gegenseite beträgt allerding 3!!! Monate. Ich berichte weiter.

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 28.02.04 18:13:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo, ich hatte auch mal vor knapp 10 Jahren gegen eine große Firma in England geklagt, die ihren Liefervertrag nicht eingehalten hatte.

      Solange mein deutscher Anwalt (der auch nicht billig war)da einige Briefe hinschickte, hat die das überhaupt nicht interessiert, die dachten sich wohl, der Weg auf die Insel nach England ist sehr, sehr weit und da werde ich wohl schon nicht hinkommen.

      Als ich mir dann einen Rechtsanwalt in London nahm (Deutsche Anwaltssozietät) dann bekam das ein wenig mehr pepp und schließlich nach 3-4 Schreiben einigten wir uns dann außergerichtlich auf die Gesamtzahlung i.H.v. 20 TDM. Allerdings hätte der Rechtsanwalt normalerweise fast den gesamten Erlös "aufgefressen", wenn er nach englischem Recht abgerechnet hätte (ich glaube normalerweise wollte er 200 - 300 Pfund pro h, London ist halt ein teures Pflaster - deswegen haben wir es dann auch bei der vorgerichtlichen Einigung belassen und ich habe nicht weiter geklagt, da dann die Kosten immens gestiegen wären und im Falles eines Obsiegens hätte ich auch nicht alle meine (Anwalts-)kosten erstattet bekommen), aber so kam er mir entgegen und hat freundlicherweise den Höchstsatz der BRAGO genommen und so blieben für mich auch noch 14 TDM übrig, was dann auch so in Ordnung war.

      Also man muss dann schon einen langen geduldigen Atem haben, irgendwann kommt man dann aber schon zu seinem Recht.

      Ich war auch wohl die einzige aller geschädigten Firmen, die diesen Weg auf die Insel gegangen sind.

      In Deiner Sache wünsche ich Dir viel Erfolg, ich allerdings hätte mir die Mühe mit dem Mahnbescheid nicht gemacht, sondern einfach das Vorführgerät seriös verwertet (vielleicht mit entsprechendem Verkaufswertgutachten) & den überschüssigen Verkaufserlös an die Engländer überwiesen. Und wenn denen das nicht gepaßt hätte, dann müssten die Engländer nämlich an Dich herantreten und auf unser Festland kommen. Maximal müßtest Du dann wahrscheinlich den gesamten Veräußerungserlös auskehren.


      mfg.

      kaufprima
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 08:46:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Update:

      Die Gegenseite hat kurz vor Ablauf der Frist dem Mahnbescheid widersprochen. Jetzt geht die Sache an das zust. AG zur strittigen Verhandlung.

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 20:22:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Update:

      Termin für die Verhandlung ist der 07.12.04! :cry: Na ja, die Sache läuft und ne besser Anlage ( 8 Punkte über Basiszins werde ich wohl nicht finden.

      Kurios ist, das man als Kläger die Kosten für die Übersetzung in die Sprache der Beklagten vorschießen muß. Nach meinem Rechtsverständnis wäre ich jetzt mal davon ausgegangen Gerichtssprache Deutsch et basta.

      Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:54:27
      Beitrag Nr. 27 ()
      Update:

      Habe heute ein Säumnisurteil erwirkt. Jetzt mal auf die vollstreckbare Ausfertigung warten und dann mal schauen was zu holen ist. Verkündungstermin ist der 28.12

      Gruß DaKai


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