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    Immobilienverkauf und die Steuer auf den Veräußerungsgewinn. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.03 20:01:58 von
    neuester Beitrag 21.11.03 16:03:35 von
    Beiträge: 11
    ID: 798.001
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      schrieb am 20.11.03 20:01:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Immobilie die wir 7 Jahre selbst bewohnt haben im Mai 2002 verkauft. Zwischen Kauf und Verkauf liegen ca. 80000 EURO. Jetzt kommt der Fiskus.
      Was soll ich tun? Ich bin doch kein Makler.:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 20:46:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lead,

      wenn du die ganze Zeit selbst in dem Haus gewohnt hast,
      dann bleib ganz cool und geniesse die 80 Riesen.

      Sie sind nach 7 Jahren Selbstnutzung steuerfrei.

      Anderes gilt allerdings für vermietete Immobilien. Da gibt
      es eine 10-Jahres-Frist.
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 21:13:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die obere Wohnung war leider vermietet.
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 21:17:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ein 2-Familienhaus? Dürfte an der steuerlichen Situation
      eigentlich nichts ändern. Aber ich mache mich schlau.

      Morgen gibt es definitive News.

      Viele Grüße, goldless
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 21:17:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lead,

      wenn Du ein guter Bürger und Patriot bist, zahlst Du gerne 60000 € Steuern. Wo ist das Problem?

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      schrieb am 20.11.03 21:36:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da hast du dich wohl vertippt. 60 000 ???
      Ich zahl schon genug.
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 22:19:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      #7
      ich zahl doch schon genug
      diese einstellung ist unsozial.
      bedenke, herr trittin möchte doch gerne mal wieder
      im bundeswehrjet nach brasilien fliegen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 23:08:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ lead, die restlichen 20.000 kannst du den parteien spenden.
      das gespendete geld setzt du dann von deinem einkommen ab.

      dann brauchst du kein schlechtes gewissen zu haben.
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 07:57:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi, ich bin in der selben Situation. Der Steuerberater
      meinte, wir müssten den Anteil für die vermietete
      Wohnung versteuern. Davon kann man Anschaffungskosten und
      Kosten die beim Verkauf entstanden, abziehen (nur für den vermieteten Teil).

      Grüsse minni
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 08:34:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      mini dürfte mit ihrer/seiner Meinung richtig liegen ;)

      Den vermieteten "Verkaufserlös" musst wohl versteuern :(
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 16:03:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das ist reine Abzocke!

      SPD = Scheiße


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