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    *** MOBILCOM *** France Telecom 50 € pro Aktie SCHADENSERSATZ ...?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.04 15:35:29 von
    neuester Beitrag 09.03.07 17:27:50 von
    Beiträge: 460
    ID: 845.776
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      Avatar
      schrieb am 08.04.04 15:35:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... die Erfolgsaussichten der Klage der millenium GmbH gegen die France Telecom haben sich duch das u.g. Ergebnis der Sonderprüfung auf jeden Fall spürbar erhöht!!! ;)



      Presseinformation zu den Ergebnissen der MobilCom - Sonderprüfung

      Die von der Hauptversammlung angeordnete Sonderprüfung entlastet
      den MobilCom-Gründer Gerhard Schmid. Der Sonderprüfer Dr. Manfred
      Maluck aus Stuttgart hat die Vorgänge um einen Aktienoptionsvertrag
      untersucht, den Schmid als Vorstandsvorsitzender der MobilCom AG am
      7. Dezember 2001 mit der Millenium GmbH, einer Gesellschaft seiner
      Frau, abgeschlossen hat. Der Sonderprüfer stellt fest, dass das
      seinerzeit geplante Händlermotivationsprogramm mit Aktienoptionen
      eine wirtschaftlich vernünftige Maßnahme war. Der Sonderprüfer
      bestätigt, dass der vertraglich vereinbarte Preis niedriger war, als
      der anhand anerkannter Rechenmodelle ermittelte Wert der
      Aktienoptionen bei Vertragsabschluss und dass auch die Anzahl der
      geplanten Aktienoptionen nicht unangemessen hoch war.

      Der Sonderprüfer bestätigt ausdrücklich, dass er nicht feststellen
      konnte, dass das Aktienoptionsprogramm in Gang gebracht wurde, um der
      Millenium, Schmid selbst oder seiner Frau einen Vorteil zu schaffen.
      Im Prüfungsbericht gibt es keinerlei Hinweise auf gezielte
      Kursbeeinflussung mit dem Ziel eine höhere Optionsprämie zu
      erreichen.

      Der Sonderprüfer bemängelt, dass wegen der vor Vertragsabschluss
      getätigten Vorauszahlungen an die Millenium ohne Sicherheiten
      Rechtsberatung hätte eingeholt werden müssen. Der Prüfungsbericht
      belegt zugleich, dass sich das Risiko der Vorauszahlungen mit
      Auslieferung der versprochenen Aktien auflöste und Schmid davon
      ausging, dass für die Vorauszahlung keine Sicherheiten notwendig
      waren, weil bereits die erste Überweisung vom Bereichsleiter Recht
      Ulrich Kalthoff und vom Bereichsleiter Rechnungswesen Gerhard Mohr
      durchgeführt wurde und diese sicher auf die fehlende Sicherheit
      hingewiesen hätten - wenn eine solche notwendig gewesen wäre. Dem
      Prüfungsbericht ist weiterhin zu entnehmen, dass Schmid keine
      Überweisung für Vorauszahlungen unterschrieb, diese sämtlich vom
      Finanzbereich ausgeführt wurden und der damalige Finanzvorstand
      Thorsten Grenz eigenhändig mehrere Überweisungen für Vorauszahlungen
      unterschrieb. Der Sonderprüfer bemängelt eine nicht vollständige
      Information von Vorstand und Aufsichtsrat zum Aktienoptionsgeschäft,
      insbesondere zu den Vorauszahlungen und auch das Fehlen einer
      formalen Entscheidung im Vorstand. Der Prüfungsbericht belegt
      zugleich, dass der damalige Finanzvorstand Thorsten Grenz, der
      damalige Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Ripken und sein
      Stellvertreter Ulrich Kalthoff über das Aktienoptionsgeschäft von
      Beginn an und umfassend, insbesondere auch über die Vorauszahlungen
      informiert waren. Der Sonderprüfer stellt ausdrücklich fest, dass
      eine formale Entscheidung im Vorstand auch von den anderen
      Mitgliedern hätte herbeigeführt werden können. Der Sonderprüfer
      bestätigt ausdrücklich, dass das Verhalten des MobilCom - Gründers
      Gerhard Schmid im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsvertrag die
      France Télecom keinesfalls zu einer Kündigung des
      Kooperationsvertrages berechtigte.
      :D:D:D

      Der Prüfungsbericht wurde
      entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes beim Amtsgericht
      Schleswig hinterlegt und kann dort von den Aktionären eingesehen
      werden.

      Informationen auch unter www.mobilcom-sonderpruefung.de



      ots Originaltext: millenium GmbH
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Pressekontakt:

      Gerhard Schmid
      Büro Dorfstraße 10
      24850 Lürschau

      Telefon: 04621-30220
      Telefax: 04621 - 948 831

      Autor: news aktuell (© news aktuell),15:15 08.04.2004
      Avatar
      schrieb am 08.04.04 16:34:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich kann mir gut vorstellen, dass wir 60-70€ bei Mobilcom
      sehen werden :D

      Wenn sie eigenständig bleiben, sehe ich sogar Kurse von 100€

      freenet boomt und wenn das Thema iTV aktuell wird, dürfte
      man freenet/Mobilcom diese Geräte aus den Händen reissen plus den entsprechenden lukrativen Verträgen :eek:


      eher glaub ich noch, dass die DTE an Mobilcom interessiert ist
      Avatar
      schrieb am 08.04.04 16:42:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      FT hätte mobilcom kaufen sollen, dann wäre Ruhe, bei dem Thema.

      PS
      Avatar
      schrieb am 08.04.04 17:23:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann hätten wir aber vieles versäumt. Besser FT hats versäumt.;)
      Avatar
      schrieb am 08.04.04 17:34:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      So unterschiedlich kann man doch ein und des selbe Gutachten auslegen, der Kleinkrieg zwischen Schmid und Mobilcom lässt grüßen ;) ... ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kündigung durch FT rechtswidrig war, nur das will aus einem mir nicht verständlichen Grund der Grenz nicht realisieren?!? :D


      mobilcom AG: Sonderprüfer belegt pflichtwidriges Verhalten Schmids

      Büdelsdorf, 08. April 2004. Der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2003 auf Antrag von Sibylle Schmid-Sindram bestellte Sonderprüfer kommt in seinem jetzt vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, dass Gerhard Schmid als Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG pflichtwidrig gehandelt hat. Der Sonderprüfer hatte die Vorgänge um ein Aktienoptionsgeschäft mit einem Gesamtvolumen von rund 70 Mio. € untersucht, das der damalige Vorstandsvorsitzende mit der Millennium GmbH, einer Gesellschaft seiner Ehefrau, abgeschlossen hat.

      Der Bericht weist nach, dass Schmid sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat, da er vor Anforderung der ersten Zahlung keine Rechtsberatung über die erforderlichen Sicherheiten eingeholt habe. Ebenso hat der Sonderprüfer herausgearbeitet, dass Schmid die Zahlungen angefordert hat.

      Das Gutachten stellt klar, dass das Vertrauen auf die spätere Verpflichtung der Millennium GmbH (Stammkapital: 25 000 €) eine Bankbürgschaft zu stellen, ebenfalls nicht vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprach und der Vertrag nicht hätte unterzeichnet werden dürfen – denn die Millennium war mittellos. Insofern ist Schmid auch hier pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen.

      Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsanforderung seien in einer Reihe von Fällen nur mit Sonderinteressen erklärbar. Daraus lässt sich unzweifelhaft folgern, dass Schmid auch nach Feststellung des Sonderprüfers Mittel auch für Zwecke verwendet hat, die nicht durch den Optionsvertrag gedeckt waren. Schmid hat also auch nach Feststellung des Gutachters die ihm anvertrauten Mittel nicht korrekt verwendet.

      Außerdem hat sich Schmid weder gegenüber Vorstand noch Aufsichtsrat korrekt verhalten: Er habe gegen die Grundsätze der Gesamtgeschäftsführung verstoßen, weil er die notwendigen Entscheidungen und Abstimmungen im Vorstand nicht herbeigeführt hat. Auch habe Schmid den Aufsichtsrat nicht sachgerecht informiert, so dass dieser keine sachgerechte Entscheidung habe treffen können.

      „Unabhängig davon, ob ein Optionsprogramm ein sinnvolles Motivationsinstrument für Händler ist, war die Durchführung des Programms auch nach Erkenntnissen des Gutachters pflichtwidrig“, so Ulrich Kalthoff, Chefjustitiar der mobilcom AG. Zahlungs-Anforderungen und Mittelverwendung haben nach den Ergebnissen des Gutachtens nicht einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung entsprochen.

      Im übrigen sei die Frage, ob der Vertrag mit France Télécom aufgrund des Millennium-Geschäftes hätte gekündigt werden dürfen, irrelevant. ;) Die abschließende Vereinbarung mit France Télécom habe zur Entschuldung des Unternehmens geführt.


      Es fällt auf, dass Gerhard Schmid den Sonderprüfungsbericht bereits zu einem Zeitpunkt öffentlich kommentiert hat, als er der Gesellschaft noch nicht einmal vorlag. mobilcom wird daher prüfen, ob der von Sibylle Schmid-Sindram benannte Sonderprüfer seine gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Zu beanstanden ist ferner, dass der Prüfer seinen Bericht nicht rechtzeitig vor dem Versand der Einberufung der Hauptversammlung vorgelegt hat.

      --
      mobilcom Aktiengesellschaft

      Investor Relations

      Hollerstrasse 126
      24782 Büdelsdorf

      ir@mobilcom.de

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      Avatar
      schrieb am 08.04.04 18:38:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      "der Kleinkrieg zwischen Schmid und Mobilcom lässt grüßen ... ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kündigung durch FT rechtswidrig war, nur das will aus einem mir nicht verständlichen Grund der Grenz nicht realisieren?!?"

      Ja, in der Tat ist dieses Verhalten mehr als merkwürdig. Man muß sich in der Tat fragen, welche Interessen Herr Grenz denn vertritt-----die von Mobilcom offensichtlich nicht, sonst würde man wohl anders reagieren!

      Zahlreiche Grüße u. frohes Ostereier suchen

      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 11:26:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jetzt klagt also die Millenium GmbH gegen mobilcom. Ich bin gespannt, wie die Klage in den nächsten Wochen bewertet wird. Wahrscheinlich wird mobilcom eine Rückstellung, für den Fall einer Niederlage, bilden müssen.

      Wenn die Millenium die Klage gewinnt, ist eine Klage gegen FT zu erwarten. Vielleicht auch schon früher.

      FT hat Milliarden für die Schuldenübernahme der mobilcom ausgegeben. Herr Schmid wollte damals ca. 24 - 28 Euro je Aktie und die hätte FT besser bezahlt.

      PS
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 16:20:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wieso eine Ruckstellung??? Und was bedeutet das ganze für den kurs???Wie sollen wir das bewerten?? Positiv ...negativ...Mein geduld ist langsam am ende :confused:

      ciao
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:50:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ bella

      Positiv .. zumindest der Aspekt der nicht vertragskonformen Kündigung des Vertrages durch FT, wie der Gutachter ja feststellte!!! :D


      13.04.2004 - 10:59 Uhr
      Streit zwischen MobilCom und Gründer Schmid lebt wieder auf
      BÜDELSDORF (Dow Jones-VWD)--Die Streitigkeiten zwischen der MobilCom AG, Büdelsdorf, und ihrem Gründer und ehemaligen Großaktionär Gerhard Schmid sind erneut entbrannt. Ausgangspunkt war das vor Ostern veröffentlichte Sonderprüfungsgutachten über ein geplantes Aktienoptionsgeschäft aus der Zeit, da Schmid noch Vorstandsvorsitzender des Mobilfunkanbieters war. Während sich Schmid durch das Gutachten entlastet sieht, ist es für MobilCom der Beleg für Schmids damaliges pflichtwidriges Verhalten. Die Kontrahenten beließen es nicht bei gegensätzlicher Bewertung. Selbst der Frage, wem das Gutachten als erstem vorlag, wurde zum Gegenstand von Pressemitteilungen.

      Über das Gutachten wird die MobilCom-Hauptversammlung am 19. Mai unterrichtet. Es ist davon auszugehen, dass sich eine turbulente Diskussion anschließen wird. Außerdem existieren mittlerweile mehrere Klagen, die bei Teilaspekten für Klärung sorgen sollen. Die Dauer der Ermittlungen ist nicht abzuschätzen, erfahrungsgemäß sorgt der Themenkomplex MobilCom für eine sehr ausgedehnte Untersuchung.

      Bereits die außerordentliche Hauptversammlung der MobilCom AG am 27. Januar vergangenen Jahres hatte den Vorstand beauftragt, ein Sonderprüfungsgutachten über das umstrittene Aktienoptionsgeschäft in Auftrag zu geben. Kurz vor Ostern hatte es der von Schmids Frau Sybille Schmid-Sindram vorgeschlagene Prüfer Manfred Maluck fertiggestellt. Bevor MobilCom das Gutachten in Händen hatte, veröffentlichte Schmid es bereits in Auszügen und kommentierte es. Das Aktienoptionsgeschäft hatte Schmid als MobilCom-Vorstandsvorsitzender seinerzeit zur Einzelhändlermotivation mit der Millennium GmbH, Kiel, einem Unternehmen seiner Frau, abgeschlossen.

      In der Beurteilung des Gutachtens stellen MobilCom und Schmid unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund. Während MobilCom vor allem darauf abstellt, dass Schmid als Vorstandsvorsitzender laut Gutachter pflichtwidrig gehandelt hat, verweist Schmid darauf, dass er durch das Gutachten entlastet sei, aber seine Vorstandskollegen damals Fehler gemacht hätten.

      Millennium folgert zudem, dass MobilCom im Rahmen des Aktienoptionsgeschäfts keinen Ansprach auf Rückzahlung geleisteter Beträge gegenüber Millennium, Schmid oder Schmid-Sindram hat und will deshalb ihre dahingehenden, bereits eingereichten Klagen vorantreiben. Gänzlich gegenteilig wertet das Mobilfunkunternehmen. Das Sondergutachten komme nicht zu dem Schluss, dass Schmid das ihm anvertraute Geld nicht zurückzahlen müsse, sagte ein Sprecher. Dieser Punkt sei im übrigen nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen. Der Gutachter habe sich ausschließlich mit der Frage beschäftigt, ob sich Schmid pflichtwidrig verhalten habe.

      Abgesehen vom Aktienoptionsgeschäft sorgt zwischen dem Unternehmen und seinem Gründer auch die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Vogel erneut für Zündstoff. MobilCom betont, dass Vogel am 10. Februar 2003 ohne Gegenstimme in dieses Amt gewählt worden ist. Schmid und Schmid-Sindram indes sehen die Wahl Vogels als strittig an. Auch hier soll die Staatsanwaltschaft zur Klärung der Umstände beitragen.
      Dow Jones Newswires/13.4.2004/kib/jhe/rio
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 14:26:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Bizarre und Irrationale am Vorgehen von Mobilcom (genauer das Management von Mobilcom, i.e. Herr Grenz u. Herr Vogel)ist, dass von diesen sog. `Mobilcomvertretern` alles unternommen wird, mögliche Schadensersatzansprüche von Mobilcom gegenüber FranceTel. zu unterdrücken und zu desavouieren.

      Aber vielleicht wird sich dem außenstehenden Betrachter die Ratio hierzu auch noch erschließen. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ist jedenfalls bereits gegen einige der o.g. Herren aktiv.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 14:49:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich glaub, die Sindram is short in MOB!;)
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 14:58:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      irgendwie scheinst Du noch nicht ganz begriffen zu haben.

      MOB hat evtl. berechtigte Chancen, Schadensersatzforderungen gegen FT durchzusetzen----nur aus irgendeinem Grund möchte das MOB-Manangement dies nicht tun und anscheinend auch nicht näher prüfen.

      ST
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:00:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dann wird sie sich surely die finger verbrennen und das dinero in sand setzen...denn



      Wenn die 18€ über sind dann ist ein neuer High äusserst realistisch... :eek:

      ciao
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:03:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Smarttrader,

      klar weiss ich das. Die Klage würde aber auch 60 Millionen kosten, ohne Erfolgsgewähr.

      Mir kommts auch so vor, als wolle man den Kurs schön unten halten. Vielleicht wegen dem Aktienrückkauf, der im Gespräch ist.

      grüße
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:05:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich sehe schon Kurse von 23,50€ in wenigen Wochen :D


      und dann gibt es noch das Bruellersche Gesetz, dass alle
      Limite früher oder später durchgehen :D

      vor ich glaube 4 Jahren hatte ich ein Verkaufslimit 57,45€
      das nie mehr erreicht wurde, weil der Kurs nur noch bei
      57,35€ war und danach nur noch fiel :eek:

      das ist für mich ne Bank, dass wir Kurse von 59-60€ sehen
      und dann gibts noch nen Grund, warum die Mobilcom auf 123€
      und noch viel weiter über 200€ steigen wird, aber dazu
      später mehr :D
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:06:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      vielleicht ja, weil die beste Lösung für FT ein Übernahmeangebot für alle ausstehenden MOB-Aktien wäre.

      ST
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:17:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn FT jetzt ein Übernahmeangebot machen würde, ist die Sache nicht vom Tisch.


      PS
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:35:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17

      Wer außer MOB hätte denn noch Ansprüche gegenüber France Telekom?

      ST
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 15:46:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      @18

      Die Mobilcomaktionäre zur Zeit der vielleicht nicht vertragsgerechten Kündigung durch die FT. Schmid hätte damals für seine Aktien wesentlich mehr bekommen.

      PS
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 08:49:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Mobi-Freunde

      ein paar Gedanken...


      Warum begeht denn Vogel bzw. Grenz eine Urkundenfälschung (eine Tat, der man wohl hohe kriminelle Energie zuschreiben dürfte), um als AR-Vorsitzender gewählt zu werden?

      Warum wehrt sich Mobilcom tschuldigung Grenz dagegen evtl. Schadensersatzansprüche gegen FT aufkommen zu lassen? Denn, wenn dieses Optionsgeschäft rechtens war, dann wäre die Kdg. von FT nicht rechtens, was sofort Folgen aus Vertragsverletzung hervorrufen würde u. damit vorteilhaft für die Mobilcom-Aktionäre wäre. Die Schadensersatzforderungen gegen FT dürften sich im Bereich von etwa 4 Mrd Euro bewegen, was 60 Euro pro Mobilcomaktie entspräche.

      Vertritt Herr Grenz eigtl. die Interessen von Mobilcom oder eher die Interessen von FT? Sein Verhalten ist jedenfalls mehr als dubios. In der Affäre Elf Aquitaine konnte man ja auch so einiges miterleben, was Praktiken französischer Konzerne anbelangt! Es geht hier wie gesagt um sehr, sehr viel Geld und der Chance für die Mobilcom Aktionäre auf einen Kurs von deutlich über 40 Euro. Das Dilemma ist groß für FT, ein kleiner Ausweg wäre eine Übernahme von Mobilcom.

      ST
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 11:47:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das mit FT kann ich nur bestätigen. Die haben mich mit meinen 2000 Stk. Orange nun im Rahmen des sqeeze out mit 9,50 EUR abgefunden, obwohl sie die Stücke mit 11,75 EUR in der Bilanz führen und der faire wert aufgrund der veröffentlichten Zahlen auch da liegen dürfte. Also dürften sich die MOB-Aktionäre auch darauf "freuen", nämlich Durchschnittskurs der letzten 3 Monate, also nix mit 23 EUR oder so ...
      Gruss

      baldmar
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 12:04:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      @baldmar

      Warum sollten die Mobilcom-Aktionäre ein schlechtes Übernahmeangebot annehmen?

      Gruß

      SW
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 12:17:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      Welche Übernahme?:D
      Wieder am phantasieren? Als der Wert bei 12 stand, hatten alle auf eine Übernahme zu 15 spekuliert und konntens kaum erwarten.
      Dann hieß es 15 wäre zu teuer. Als MOB bei 18 stand hieß es Übernahme zu 23 - 25. Nun wieder zu teuer! :D

      Merkt Ihr was?
      Dasselbe Spiel bei Freenet. Investor übernimmt für 48 Euro 25 %. Dem nächsten Interressenten sind 60 zu teuer. Nun stehn wir bei 72, Höchst über 80.

      Hier steckt System dahinter. Und Grenz spielt mit. Er sollte so schnell wie möglich seinen Posten räumen. Armselig, was er beim letzten Interview (glaub N-TV ) von sich gegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 12:34:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die Möglichkeit einer Übernahme besteht natürlich.

      Wer es auch immer sein mag.


      News

      MAKRT/MobilCom weiter rauf - Morgan Stanley stützt
      VWD




      MobilCom setzen den am Donnerstag eingeleiteten Kursschub fort. Händler
      sagen, eine Einschätzung von Morgan Stanely schüre Übernahmefantasie.
      Morgan Stanley habe MobilCom als Kandidaten für eine mögliche Expansion von
      Telecom Italia genannt, heißt es. Aus technischer Sicht haben MobilCom nun
      den kurzfristigen Abwärtstrend geknackt. Zentraler Widerstand sei nun das
      Februar-Top bei 17,91 EUR. Sollten MobilCom diesen herausnehmen könne der
      Kurs zumindest das Jahres-Top bei 20,04 EUR wieder testen, so ein
      technischer Analyst. Nach unten sei das Gap über 16,39 EUR nun
      Unterstützung. Mobilcom aktuell plus 3,8% auf 17,01 EUR. +++Herbert Rude
      vwd/26.3.2004/hru/gos



      Diese Seite drucken
      Quelle: VWD 26.03.2004 09:26:20
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 13:15:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Schwarzwälder,

      klar. Aber der Kurs wird gedrückt. MOB ist der billigste Wert im TEC.

      Von 1 Mrd. MK. sind alleine 800 Mio. Freenet-Anteile, der Rest cash.

      Operativ ist MOB mit 0 bewertet.
      Das streuen der Gerüchte führt zu Verunssicherung, und Verunsicherung zu Verkäufen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 22:09:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      @schwarzwaelder

      ... wie ich bereits sagte: Im Fall Orange (s. dpa Berichte) hat die Vereinigung von Kleinaktionären in Frankreich (ADAM) gegen den squeeze out nichts unternehmen können und war sogar vor Gericht unterlegen. FT hat mit dem 3- monats Kurs argumentiert und lt. frz. Recht gewonnen.
      Vielleicht (Hoffentlich) ist es in diesem Fall anders. Mir will nicht in den Kopf, was FT mit seinen 28% vorhat. Mobilcom jedenfalls hätten sie bisher erheblich billiger haben können, zumal Orange in Deutschland (noch) nicht vertreten ist.

      GRuss

      baldmar
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 14:18:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      @baldmar

      Mit 28,3 % ist eine Übernahme, ohne Aufschlag, nicht möglich. Hier die aktuelle Aktionärsstruktur:
      28,30% France Telecom
      4,78% Gartmore Investment Management
      66,92% Streubesitz
      Bei der Wiedereingliederung von Wanadoo hat FT auch einen Aufschlag bezahlt.
      Aber stell Dir vor, FT würde Mobilcom übernehmen. Wie würden das die Mitarbeiter sehen? Ein großer Teil der Mitarbeiter gibt wahrscheinlich FT die Schuld, an den Entwicklungen der vergangenen Jahre und das würde sich sicherlich auch in der Zusammenarbeit bemerkbar machen. Mobilcom würde gerne in Zukunft unabhängig bleiben, deshalb wollen sie auch die Genehmigung, für den Kauf von 10 % der eigenen Aktien und ich denke, sie würden die 10 % von Mobilcom kaufen.

      Gruß

      SW
      Avatar
      schrieb am 18.04.04 20:54:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Qschwarzwaelder

      Kurs-Chance viel höher als Risiko
      Ich dachte Gartmore hätte sich vor 6 Wochen wieder herausgezogen ???
      Also: In dead, MOB ist glaube ich fundamental gesehen ein todsicherer Kandidat, bei dem das Risiko kalkulierbar und die Chance auf Kursanstieg sehr hoch ist.
      Chance:
      1. Beteiligung Freenet 90% der Marktkap.
      2. Dividende 2003: 0,40 EUR
      3. > 4 Mio. Kunden
      4. jährlicher Konzerngewinn
      5. mload, UMTS (Providing)
      6. Konzentration der Branche (Übernahmephantasie)
      7. FT-Anteil
      8. Gewinn weitere 70 Mio. (Millenium)
      9. FT-Schadenersatz ???? (geringe Chance)
      10. Vorsteuer aus UMTS-deal 2000 (geringe Chance)

      Risiko:
      1. Schmid-Prozessiererei
      2. Vorstands-Intrigen
      3. Wettbewerb nur über den Preis (Rohertragsschmälerungen)

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 08:52:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      @baldmar

      Eine Übernahme kann ich mir auch vorstellen, aber nicht durch FT. Eine schwache Möglichkeit sehe ich darin, wenn FT den Freenetanteil will. Sie würden dann Mobilcom kaufen, den Freenet Anteil behalten und Mobilcom wieder verkaufen. Ich erwarte aber etwas Klärung wenn Debitel verkauft wurde.
      Gartmore hatte nur den Anteil auf unter 5 % gesenkt.

      Gruss

      SW
      Avatar
      schrieb am 25.04.04 01:43:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Am 19. Mai werde ich im Headquarter von France Télécom hochgehen!
      :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 11:48:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der Mobilcom Verwaltung "muß der Arsch, ordentlich auf Grundeis gehen", wenn sie noch vor der HV eine anwaltliche Stellungnahme veröffentlichen. ;)

      Die Rechtslage ist nämlich eindeutig, wenn man von einer Beherrschung durch FT ausgeht, was hier von der Verwaltung als reine "akademische" Debatte abgekanzelt wird. Die Verwaltung fürchtet schlichtweg selber belangt zu werden ... :D
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 11:54:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie wackelig die Argumentation der Verwaltung ist, lässt sich dem Fazit des Rechtsanwaltes entnehmen. Jetzt wird eifach vorgeschoben, die Bestimmungen des Aktienrechts - die eindeutig sind - gelten für den Sachverhalt Mobilcom / FT nicht!!! ;)

      ... wusste gar nicht, dass die Mobilcom AG ihren Sitz im Ausland hat, auf deren das deutsche Aktienrecht keine Anwendung findet ... :laugh::laugh::laugh:


      Düsseldorf, 06.05.2004
      mobilcom AG - ordentliche Hauptversammlung am 19.05.2004
      Tagesordnungspunkte 12 und 13
      Sehr geehrter Herr Dr. Vogel,
      sehr geehrter Herr Dr. Grenz,
      auf Antrag einiger Aktionäre soll in der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt
      12 über die Bestellung von Sonderprüfern und zum Tagesordnungspunkt 13 über die Geltendmachung
      von Ersatzansprüchen und über die Bestellung eines besonderen Vertreters beschlossen
      werden. Mit ihren Anträgen wollen die Antragsteller geltend machen, im Zusammenhang mit dem Settlement
      Agreement zwischen mobilcom und France Télécom sei mobilcom ein Schaden in Milliardenhöhe
      entstanden.
      -2-
      Gemäß Ihrer Bitte haben wir die Auffassung der Antragsteller, die den Anträgen zu TOP 12 und TOP 13
      zugrunde liegt, in rechtlicher Hinsicht überprüft. Nach dem Ergebnis unserer Überprüfung sind diese Anträge
      offenkundig unbegründet.
      Den Anträgen liegt die Auffassung zugrunde, mobilcom habe gegen France Télécom im Zeitpunkt des
      Abschlusses des Settlement Agreement Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gehabt, und auf
      diese Schadensersatzansprüche sei im Settlement Agreement verzichtet worden, was aktienrechtlich
      unzulässig bzw. unwirksam sei. Die Antragsteller glauben offenbar, mobilcom habe Schadensersatzansprüche
      in Milliardenhöhe gegen France Télécom sowie außerdem Schadensersatzansprüche gegen
      Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, soweit diese für den Abschluss des Settlement Agreement
      verantwortlich seien. Die Antragsteller glauben, der Rückzug der mobilcom aus dem UMTS-Geschäft
      habe zu einem Schaden in Milliardenhöhe geführt und France Télécom hafte auf Ausgleich dieses Schadens,
      weil France Télécom mobilcom angeblich beherrscht und zu dem Ausstieg aus dem UMTS -
      Geschäft veranlasst habe.
      Diese Auffassung der Antragsteller ist offenkundig verfehlt. Denn der Ausstieg aus dem UMTS-Geschäft
      und der Abschluss des Settlement Agreement war für mobilcom unter keinem Gesichtspunkt nachteilig,
      sondern besonders vorteilhaft, ja eine geradezu einmalig günstige Gelegenheit.
      A
      Sachverhalt
      In der Zeit bis zum Ausbruch der Krise im September 2002 hatte mobilcom dem Aufbau eines UMTSNetzbetriebs
      unternommen. In voller Eigenverantwortlichkeit und aus unternehmerischer Überzeugung
      hatten sich zuvor mobilcom, Gerhard Schmid und France Télécom vertraglich darauf verständigt, das
      UMTS-Projekt gemeinsam zu starten. Hierfür stellte France Télécom der mobilcom AG im Wege der Kapitalerhöhung
      3,7 Mrd. € zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel war aufgrund der vertraglichen
      Vereinbarungen von vorn herein zweckgebunden. Sie sollten - weil alle Beteiligten dies freiwillig so beschlossen
      hatten - zum Erwerb einer UMTS-Lizenz verwendet werden. So geschah es auch. mobilcom
      nahm außerdem aufgrund der getroffenen Vereinbarungen bei France Télécom Darlehen in Anspruch
      und verschuldete sich in der Zeit bis September 2002 bis zu einer Höhe von 7,1 Mrd. €. Diese Darlehensschuld
      wäre durch zusätzlichen Kapitalbedarf beim weiteren Netzaufbau und zur Vorfinanzierung
      von Marketingaufwand zwecks Kundengewinnung einschließlich Zinsaufwand bis 2009 auf den gewalti-
      -3-
      gen Betrag von 14,2 Mrd. € angestiegen. Diesen Betrag hätte mobilcom dann aus möglichen künftigen
      Erträgen zurückführen müssen. Das hätte nach dem letzten, noch recht optimistischen Geschäftsplan
      von Anfang 2002 mindestens 18 Jahre erfordert. Während dieser Zeitspanne wäre der gesamte freie
      Cash-Flow den Kreditgebern und nicht den Aktionären der mobilcom zugeflossen. Aus diesen Gründen
      erwies sich die UMTS-Lizenz als wertlos und am Markt nicht mehr verwertbar. Alle Bemühungen der
      mobilcom, für das UMTS-Geschäft neue Partner zu finden oder die UMTS-Lizenz zu verkaufen, schlugen
      fehl. Das UMTS-Projekt wurde schließlich mit dem Verkauf des Funknetzes im Mai 2003 eingestellt.
      Die Möglichkeit, im Rahmen des Settlement Agreement ein derart belastendes Projekt beenden zu können
      und die enormen Verbindlichkeiten erlassen zu bekommen, war eine einmalige Chance zur Befreiung
      von einer drückenden Schuldenlast und Voraussetzung für die zwischenzeitlich erreichte Wiedergewinnung
      der Ertrags- und Liquiditätskraft der mobilcom AG. Auch das vor dem Einstieg in das UMTS -
      Projekt zum 31.12.1999/01.01.2000 vorhandene Eigenkapital von 250 Mio. € ließ sich auf diesem Weg
      wiederherstellen.
      Der Abschluss des Settlement Agreement erweist sich damit als ein überragender Erfolg zugunsten der
      mobilcom AG. Das gilt vor allem auch deshalb, weil mobilcom von France Télécom unter keinem rechtlichen
      Gesichtspunkt Anspruch auf die vereinbarte Befreiung von der Schuldenlast und auf Zahlung des
      vereinbarten verlorenen Zuschusses hatte. Es bedurfte deshalb härtester Verhandlungen mit den Vertretern
      der France Télécom. Diese Verhandlungen waren mehrfach fast schon definitiv gescheitert. Den
      Verhandlungsführern der mobilcom AG gelang es schließlich, sich mit dem Abschluss des Settlement
      Agreement weitgehend durchzusetzen, weil sich France Télécom aufgrund der damaligen Gesamtlage
      des Konzerns gezwungen sah, die mit einer Insolvenz der mobilcom verbundenen rechtlichen Unwägbarkeiten
      zu vermeiden. Der für mobilcom durchgesetzte Erlass von Schulden von 7,1 Mrd. € war ein großer
      Erfolg. Aufgrund des Abschlusses und der Durchführung des Settlement Agreement ist mobilcom heute
      wieder schuldenfrei und als profitabler Service-Provider mit einer stark wachsenden Tochtergesellschaft,
      freenet.de, erfolgreich. Im Vergleich zum 01.01.2000 (vor UMTS) liegt das Eigenkapital zum 31.12.2003
      (nach UMTS) sogar höher. Die mobilcom-Aktie zählte in 2003 zu den Aktien mit der höchsten Kurssteigerung.
      Nicht zuletzt kommt der Verlustvortrag allein mobilcom zugute, da die aktuellen und zukünftigen
      Erträge des Unternehmens steuermindernd mit den Verlusten aus dem UMTS -Projekt verrechnet werden
      können.
      -4-
      Die Kritik am Settlement Agreement geht an diesem offenkundigen Lebenssachverhalt völlig vorbei. Wäre
      das Settlement Agreement nicht zustande gekommen, wäre noch am Tag des Scheiterns der Verhandlungen
      die Insolvenz der mobilcom AG eingetreten. Für die Aktionäre wäre dann alles verloren gewesen.
      B
      Keine Schadensersatzansprüche
      Aufgrund dieses Sachverhalts fehlt es an sämtlichen denkbaren Voraussetzungen für etwaige Schadensersatzansprüche
      gegen France Télécom bzw. die für das Settlement Agreement verantwortlichen Mitglieder
      des Vorstands und Aufsichtsrats der mobilcom AG.
      1. Settlement Agreement vorteilhaft
      Wie ausgeführt, war das Settlement Agreement für mobilcom eine einmalige Chance, sich von dem
      gescheiterten UMTS-Projekt und den damit verbundenen Schulden und den weiteren Aufwendungen
      vollständig zu befreien. Dass sich diese Chance durch Abschluss und Durchführung des Settlement
      Agreements realisieren ließ, war für mobilcom von großem Vorteil. Das zeigt auch ein Vergleich
      des Eigenkapitals der mobilcom vor dem Einstieg in das UMTS-Projekt zum 01.01.2000 mit
      dem Eigenkapital nach dem vollständigen Ausstieg und der Beendigung des UMTS-Projekts zum
      31.12.2003.
      Eigenkapital zum 01.01.2000 ca. 250 Mio. €
      Eigenkapital zum 31.12.2002 ca. 321 Mio. €
      Es kann deshalb keine Rede davon sein, dass - wie die Antragsteller geltend machen wollen - mit
      dem Settlement Agreement ein Nachteil in Milliardenhöhe für mobilcom eintrat.
      2. Keine Beherrschung
      Der Vorwurf der Antragsteller, Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG hätten es beim Abschluss
      des Settlement Agreement aufgrund einer Beherrschung seitens France Télécom versäumt,
      einen zusätzlichen Betrag von 3,7 Mrd. € aus der Kapitalerhöhung des Jahres 2000 einzufordern, ist
      absurd. Wenn sich eine der Vertragsparteien bei den Verhandlungen und beim Abschluss des Sett-
      -5-
      lement Agreement durchgesetzt hat, dann war dies nicht France Télécom, sondern der Vorstand
      und Aufsichtsrat der mobilcom, denn es war gelungen, France Télécom unter hohen Druck zu setzen.
      Ein wesentliches Argument zugunsten mobilcom war die unmittelbar drohende Insolvenzgefahr.
      Die Insolvenz hätte für France Télécom zwangsläufig zu einer längeren Rechtsunsicherheit geführt.
      Eine solche Rechtsunsicherheit war in der damaligen Situation für France Télécom nur schwer
      hinnehmbar. Aus dieser Lage der France Télécom ergab sich für mobilcom die Chance zum Abschluss
      des überaus vorteilhaften Settlement Agreement.
      Dass der Abschluss des Settlement Agreement für mobilcom AG ein großer Erfolg war, haben auch die
      Aktionäre so beurteilt. Sie haben diese Überzeugung mit ihrer überwältigenden Zustimmung zum Settlement
      Agreement in der außerordentlichen Hauptversammlung vom Januar 2003 bekundet.
      Der Versuch der Antragsteller, den Erfolg des Settlement Agreement in einen angeblichen Schadensfall
      ummünzen zu wollen, ist aus allen diesen Gründen offenkundig untauglich. Umgekehrt sehen wir die
      Gefahr, dass durch eine etwaige Verfolgung offenkundig nicht bestehender vermeintlicher Schadensersatzansprüche
      der mobilcom und ihren Aktionären Nachteile entstehen dürften.
      Ergebnis und Zusammenfassung
      Die Anträge von Aktionären zu TOP 12 und TOP 13 sind offenkundig unbegründet. Denn es gibt keinerlei
      Anhaltspunkt dafür, dass es im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement
      Agreements vom 20.11.2002 zu Nachteilen der mobilcom gekommen ist. Im Gegenteil war der
      Abschluss des MC Settlement Agreement für mobilcom AG von großem Vorteil. Denn mit dem Settlement
      Agreement nutzte mobilcom AG die einmalige Chance, sich von dem gescheiterten UMTS-Projekt
      und den damit verbundenen Schulden und den weiteren Aufwendungen vollständig zu befreien. Für etwaige
      Schadensersatzansprüche aus den von den Antragstellern herangezogenen aktienrechtlichen
      Vorschriften (§ 117 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 317 f. AktG) fehlt es deshalb an jedweden denkbaren Voraussetzungen.
      Mit freundlichen Grüßen
      (Dr. v. Dalwigk)
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 12:48:12
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ein Schelm, wer böses dabei denkt .. wie "uneigennützig" doch die Statements der Verwaltung doch sind!!! ;)

      Gegenstand der Diskussion ist das zwischen MobilCom, France Telecom und Gerhard Schmid geschlossene MC Settlement Agreement, mit der der norddeutsche Mobilfunkanbieter durch die Franzosen entschuldet wurde und dafür seine UMTS-Pläne aufgab. Einzelne Aktionäre wollen nun die Hauptversammlung darüber entscheiden lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen MobilCom-Aufsichtsräte und -Vorstände :D sowie gegen France Telecom geltend gemacht werden sollen. Zum anderen werden alle Aktionäre um ihr Votum gebeten, ob ein Sonderprüfer Vorgänge untersuchen soll, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 12:52:26
      Beitrag Nr. 34 ()
      Was ist eigentlich mit der Mehrwehrtsteuerrückerstattung aus dem Kauf der UMTS-Lizenz?

      Da war doch auch eine Klage im Gespräch.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 13:27:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      @34

      das wurde von Grenz u. Vogel immer als Ablenkungsmanöver benutzt, um nach Außen dokumentieren zu können, wie ernst es der Verwaltung mit der Verfolgung der Aktionärsinteressen ist.

      Auf die Frage, ob auch andere Lizenzerwerber eine Klage anstreben, gab es nie eine Antwort. Zudem ist Grenz der Meinung, dass 90% einer evtl. Mehrwertsteuererstattung FT zustehen (hierzu gibt es sehr berechtigt durchaus gegenteilige Auffassungen, nämlich, dass Mob die gesamte Erstattung zustehen würde. Aber Grenz reagierte beim letzten Analytentreffen auffallend gereizt bei hierzu gestellten kritischen Fragen). Folgt man Grenz` Rechtsauffasung müßte FT sich dann auch mit 90% der (Vorab)Kosten an einem evtl. Verfahren beteiligen, was FT wohl ernsthaft anscheinend nicht beabsichtigt.

      Fazit: Wie immer bei Grenz u. Vogel, Verwirrungstaktik u. Augenwischerei, um die Öffentlichkeit fehlzuleiten und weitestgehend vom eigtl. Case abzulenken.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader

      P.S.: Ich glaube, dass wird eine sehr, sehr interessante HV und der Verwaltung geht jetzt schon (verständlicherweise) die Düse. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, so stehen im AktG bis zu 3 Jahre Knast dafür.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 13:57:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ smart

      Es genügt auf der HV die einfache Mehrheit um die TOP 12 und 13 zu beschliessen, da die FT nicht mitstimmen darf und hinter dem Antragsteller und Verleger Rentrop stehen bestimmt ein "paar" Stimmen.

      Ich werde noch einen Thread eröffnen für alle die - wie ich - nicht persönlich auf die HV können, dass sie ihren Depotbanken explizite Anweisungen geben FÜR die 2 o.g. Punkte und gegen die Verwaltung zu stimmen ... es geht immerhin um ca. EUR 50 Schadensersatz PRO AKTIE ... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 14:01:13
      Beitrag Nr. 37 ()
      @stockpicker,

      ist doch schön, dass hier schon vorab die Verteidigungslinie der Verwaltung bekanntgegeben wird. Vielleicht hofft man hierdurch ein paar Stimmen auf der HV zu gewinnen.

      Interessant, dass das CFA zwischen Schmid und FT nicht mit einem Sterbenswörtchen erwähnt wird. Interessant auch, dass das White & Case Gutachten überhaupt nicht erwähnt wird. Dieses von MOB strengstens unter Verschluß gehaltene Gutachten soll aktienrechtlich zu ganz anderen Ergebnissen kommen (kann man im Sonderprüfungsbericht nachlesen).

      Bei der Bewertung der finanzwirtschaftlichen Erfolgsaussichten (mal argumentiert über Kapitalwerte) gibt es sehr ernstzunehmende Gutachten u. Äußerungen die zu ganz anderen Ergebnissen kommen, insofern hat die rechtswidrig Vertragsauflösung seitens FT doch massiv die übrigen MOB-Aktionäre geschädigt.

      Noch ein Wort zu diesem Anwalt, der dieses Rechtsgutachten für Mobilcom aufgesetzt hat und den ich als Aktionär (jaul, Schmerz) auch noch bezahlen muß. Dieser Herr v. Dalwigk ist m.W. ein Studiengefährte von Schröder. Soll meines Wissens auch die Toll Collect Verträge für die Bundesregierung maßgeblich mitgestaltet haben. Wie der Dt. Steuerzahler und mittlerweile auch die Bundesregierung erfahren durften, ist er nicht der smarteste!

      Fazit: Wieder ein Versuch von der MOB-Verwaltung, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Das Niveau ist dabei mehr als dürftig, was bei der schwachen Rechtsposition fast noch verständlich ist.


      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 14:10:37
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ smart

      Sehe ich genauso. Die Verwaltung hatte ja schon Gelegenheit mit der Erweiterung der Tagesordnungspunkte ihre Stellungnahme abzugeben (sh. Rückseite) und dies ist ja allen Aktionären über die Depotbanken zugegangen.

      Wenn man jetzt noch versuchen will, mit einer halbseidigen Stellungnahme eines zweitklassigen Anwalts (im Vergleich zu White & Case) den Aktionären Sand in die Augen zu streuen, dann erwarten offensichtlich Sie einen Abstimmungserfolg für Rentrop bzgl. TOP 12 und 13 ;)

      Ausserdem haftet der Vorstand, AR, France Telecom gesamtschuldnerisch für den Ersatz des Schadens gemäß Aktiengesetz. Vielleicht sollten Grenz und Konsorten schon mal anfangen Vermögen auf die Ehefrauen zu übertragen ... :D
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 14:14:33
      Beitrag Nr. 39 ()
      Entlastung sollte auf alle Fälle verweigert werden.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 14:15:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ stockpicker

      Gute Idee!!!Letzter Hinterlegungstermin für HV ist glaube ich der 12. Mai (Posteingang!!!!!). Bis dahin müßten also die entsprechenden Weisungen vorliegen.

      Hab ein paar Mob-Aktien, die bei der Comdirect verwahrt werden. Die Comdirect Bank will mit der Verwaltung stimmen. Ist für mich schon fast ein Grund, mein Kto. dort zu kündigen;-))))

      Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 14:19:45
      Beitrag Nr. 41 ()
      @stock..

      Vielleicht sollten Grenz und Konsorten schon mal anfangen Vermögen auf die Ehefrauen zu übertragen ...

      Vogel hat doch m.W. seinen Wohnsitz in der Schweiz, so mit Hauspersonal, ganz herrschaftlich. Da kommt mir so ein Gedanke;-)))))

      ST
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 15:50:22
      Beitrag Nr. 42 ()
      Prior-Überschrift heute: Fusionieren Mobilcom und freenet?

      Fazit: Kursziel erhöht auf € 30!!! :D soll uns recht sein!!! ;)
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 16:04:13
      Beitrag Nr. 43 ()
      Eigentlich...wenn Prior es sagt ...sollte man verkaufen...aber was solls ...irgendwie kann auch recht behalten:eek:Vielleicht ist bei uns der Wunsch, der Vater des gedankens...who knows it???
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 16:35:35
      Beitrag Nr. 44 ()
      @bellabimba

      Ich glaube in der Vergangeheit war Proir, über mobilcom, meistens gut informiert.

      PS
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 16:42:53
      Beitrag Nr. 45 ()
      So gut informiert daß er voll erwischt von MOB downmove auf 77cent ,worden ist. Sein Musterdepot war nichtmal blickwürdig...aber wie gesagt ...sein wort in Gottes Hohr:kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 16:46:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      Es haben damals einige nicht erwartet, daß es FT so weit treiben würde, aber zum Schluß haben sie der Schuldenübernahme zugestimmt.

      PS
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 18:00:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      € 16,60 Xetra Schluß = TAGESHOCH, wenn das kein gutes Omen ist ... :D
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 18:11:11
      Beitrag Nr. 48 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Prior schreibt wieder Schwachsinn ! Aber dem Kurs hilfts.
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 20:01:04
      Beitrag Nr. 49 ()
      @48

      Glaubst Du wirklich, dass Prior bei Mob Kurse bewegt?????

      Schönes Wochenende
      ST
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 20:03:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      smarttrader,

      Dir auch schönes WE.
      Avatar
      schrieb am 09.05.04 11:07:52
      Beitrag Nr. 51 ()
      Mobilcom besaß fast 74% an Freenet. Für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und damit der Möglichkeit den Verlustvortrag von Mob mit den Gewinnen von FRN verrechnen zu können, hätte man 75% benötigt.

      Aber was macht Chefstratege Grenz , er verkauft bei 45 Euro 20% FRN-Aktien, natürlich alles zum Wohle der Gesellschaft . Der Großteil der Erlöse wird seitdem als Festgeld zu 1,5% angelegt. Der FRN-Kurs ist aktuell bei 76 Euro, also 68% höher. Bekanntermaßen wollte Grenz die FRN-Beteiligung ja bereits schon bei 7 Euro veräußern.

      Es paßt zu diesen Herren in der Verwaltung, dass dies im Geschäftsbericht auch noch als großer Erfolg gelobpreist wird. So ist der Turnaround bei Mobilcom und die massive Kurssteigerungen der Aktie auch nicht den Leistungen von Grenz und Vogel zuzuschreiben, sondern in erster Linie dem hervorragenden Management von Eckhard Spoerr und seiner Mannschaft bei Freenet.

      Generell glaube ich, dass eine Fusion zwischen Mobilcom und Freenet sehr viel Sinn machen würde, primär wg. der Ausnutzung der Verlustvorträge bei Mob. Mit Grenz und Vogel wird dies aber ganz sicher nicht gemacht. Ein weiterer, diesmal nicht rechtlicher Grund, die Valuevernichter Grenz und Vogel aus dem Amt zu jagen.

      Umso wichtiger ist es, am 19.05. gegen die Verwaltung zu stimmen und damit zu ermöglichen, dass ein unabhängiger Sonderprüfer die ganzen Vorgänge bei der Mobilcom untersucht, der damit an alle (Beweis) Unterlagen gelänge und dadurch Teilen der Verwaltung beweiskräftig das Handwerk legen könnte.

      Sonntägliche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 09.05.04 14:31:21
      Beitrag Nr. 52 ()
      Mobilcom: Immer wieder Zoff um die UMTS-Milliarden (EuramS)

      Büdelsdorf kommt nicht zur Ruhe. Obwohl die Pleitegefahr bei Mobilcom gebannt ist, steht Ärger ins Haus. Eine Investorengruppe schießt sich auf Vorstand Thorsten Grenz ein. Was für Anleger äußerst lukrativ werden könnte.

      von Jens Castner und Tobias Meister

      Erst wurden sie als Retter gefeiert, jetzt sollen sie zu Sündenböcken abgestempelt werden: Unternehmenslenker Thorsten Grenz und Aufsichtsrats-Chef Dieter Vogel müssen sich auf der Mobilcom-Hauptversammlung am 19. Mai auf Ärger gefasst machen. Eine Gruppe von Aktionären, der unter anderem der Bonner Verleger Norman Rentrop und der Frankfurter Fondsberater Martin Wirth angehören, fährt schweres Geschütz gegen die beiden auf.

      Ausgangspunkt des Streits: Die Investorengruppe will per Sonderprüfung klären lassen, ob der Büdelsdorfer Mobilfunkkonzern noch Schadensersatzansprüche gegen Großaktionär France Télécom geltend machen kann. Da es dabei um drei bis 3,7 Milliarden Euro geht, ist die Sache nicht ganz unerheblich für den Aktienkurs. Sollte France Télécom zu Schadensersatz in dieser Höhe verpflichtet werden, würden Mobilcom je Aktie zwischen 45 und 56 Euro zufließen - nicht schlecht. Derzeit steht der Kurs bei 16,60 Euro.

      Grenz lehnt Sonderprüfung und Schadensersatzklage rigoros ab. "Das wäre kompletter Unsinn", betont er. "Schließlich ist dem Unternehmen kein Schaden entstanden."Doch worum geht es eigentlich? France Télécom, mit 28,3 Prozent größter Anteilseigner des Büdelsdorfer Mobilfunkers, hatte durch einen Forderungsverzicht über 7,1 Milliarden Euro im November 2002 die drohende Pleite von Mobilcom abgewendet. Im Gegenzug verzichtete Mobilcom auf "alle bekannten und unbekannten Ansprüche" gegenüber France Télécom. Das Abkommen war auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2003 mit großer Mehrheit abgesegnet worden. "Für uns ist die Sache damit erledigt", erklärte Grenz.Nicht aber für die Investorengruppe, deren Sprecher Thorsten Kraemer auf dem Standpunkt steht, es hätte dieses Abkommen gar nicht gebraucht. Grund: Paragraf 317 des Deutschen Aktiengesetzes besagt, dass ein herrschendes Unternehmen (France Télécom) zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn es eine abhängige Gesellschaft (Mobilcom) zu einer "für sie nachteiligen Maßnahme" veranlasst. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass - wie im Falle Mobilcom und France Télécom - kein Beherrschungsvertrag zwischen beiden besteht. Den Schaden aus der "nachteiligen Maßnahme" - der Aufgabe des gemeinsamen UMTS-Projekts - beziffern die Befürworter der Sonderprüfung auf über zehn Milliarden Euro. 7,1 Milliarden Schuldenerlass reichen ihnen nicht. Kraemer: "Nach unserer Auffassung ist die Rechtslage eindeutig. Deshalb werden wir uns auch auf keinen Vergleich mit France Télécom einlassen." Das Investorenkonsortium will also auf Biegen und Brechen drei Milliarden sehen.

      Schützenhilfe erhalten die Grenz-Kritiker von dessen Vorgänger, Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, der den UMTS-Deal mit France Télécom eingefädelt hatte. "Wenn Herr Grenz behauptet, es sei kein Schaden in dieser Höhe entsanden, dann soll er mal in der Bilanz nachschauen. Allein 2002 gab es Sonderabschreibungen von 9,9 Milliarden Euro auf das geplatzte UMTS-Geschäft", sagt Schmid, der seinerseits eine Schadensersatzklage gegen France Télécom eingereicht hat. Der Ex-Milliardär ist durch das UMTS-Debakel in die private Insolvenz geschlittert. Seine Mobilcom-Aktien waren von den Banken zwangsverwertet worden - und das bei Kursen unter zehn Euro. Auch er fordert von der France Télécom Nachzahlungen. Schmid will mehr als 50 Euro je Anteilsschein.

      Doch damit nicht genug der Vorwürfe: Auch Aktien der Internettochter Freenet, an der Mobilcom derzeit noch 52,8 Prozent hält, seien weit unter Wert verscherbelt worden, werfen die Kritiker Grenz vor. Thorsten Kraemer, der Sprecher des Investorenbündnisses, verlangt in einem der EURO-Redaktion vorliegenden Schreiben vom Aufsichtsrat eine Stellungnahme zum Verkauf des Freenet-Anteils.

      Der Hintergrund dieser Geschichte: Im September 2003 hatte Mobilcom-Chef Grenz angeordnet, insgesamt 3,75 Millionen Aktien der Internettochter zu verkaufen, wodurch sich Mobilcom komplett entschulden konnte. Doch zum einen war die Presse bereits Tage zuvor über die Transaktion informiert, was den Kurs stark gedrückt habe, bemängeln die Investoren. Zum anderen habe Mobilcom viel zu viele Freenet-Aktien abgegeben. Denn der Wert des Pakets betrug 176 Millionen Euro - und lag damit etwa doppelt so hoch, wie zur Tilgung der Schulden von 90 Millionen Euro notwendig gewesen wäre. Außerdem hätte es nach Meinung der Kritiker eine elegantere Lösung gegeben: Wenn die Freenet-Anteile nicht verkauft worden wären, hätten die Investoren, so argumentieren sie, gemeinsam mit der Fondsgesellschaft Fidelity eine Kapitalerhöhung von mindestens 60 Millionen Euro gezeichnet, die in Verbindung mit der Emission einer Anleihe zur Tilgung des 90-Millionen-Kredits gereicht hätte. Trotz mehrerer Gespräche habe Grenz diese Offerte ignoriert. "Ein ernst zu nehmendes Angebot hat es nie gegeben", kontert Mobilcom-Sprecher Tobias Weitzel. "In einer Sanierung kommt es darauf an, Risiken zu minimieren. Zockerei verbietet sich."

      Die Rentrop-Clique indes lässt nicht locker: Durch den Alleingang des Vorstands-Chefs sei Mobilcom ein zusätzlicher Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden, rechnen sie vor. Da Mobilcom mehr als 75 Prozent an Freenet besessen habe, wäre es für Mobilcom über einen Gewinnabführungsvertrag möglich gewesen, eigene Verlustvorträge in Höhe von drei Milliarden Euro zu nutzen. So meldete Freenet-Chef Eckhard Spoerr für 2003 einen Überschuss von 36,6 Millionen Euro. Der hätte, so die Kritiker, steuerfrei an die Mutter abgeführt werden können. Durch den Anteilsverkauf hält Mobilcom jetzt jedoch nur noch 52,8 Prozent an Freenet. Da jedoch bei Beteiligungen unter 75 Prozent keine Gewinnabführungsverträge erlaubt sind, ist diese elegante Steuersparmöglichkeit nun passé. Für Zündstoff rund um Büdelsdorf ist jedenfalls gesorgt. Investorensprecher Kraemer: "Bei Mobilcom werden Entscheidungen getroffen, die massiv gegen das Interesse der Aktionäre verstoßen. Die Hauptversammlung wird hier Licht ins Dunkel bringen." Bei Mobilcom dagegen gibt man sich gelassen. "Wir sehen die Anschuldigungen sehr entspannt", sagt Unternehmenssprecher Weitzel. "Weder betriebswirtschaftlich noch juristisch gibt es eine Grundlage."

      Und mit Rechtsangelegenheiten hat man Erfahrung bei Mobilcom. So hat Schmid-Ehefrau Sybille Schmid-Sindram Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen das Büdelsdorfer Unternehmen eingereicht. Auch eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung ist gestellt. Bei der Wahl des Ex-Thyssen-Managers Dieter Vogel zum Aufsichtsrats-Chef soll es Unregelmäßigkeiten gegeben haben: Mit Horst Dietz saß ein Mann im Aufsichtsrat, der dort möglicherweise nichts zu suchen hatte. Dietz war für Carsten Meyer nachgerückt, der allerdings nie rechtlich wirksam zurückgetreten sein soll.

      Kein Wunder, dass Konkurrent Debitel in Anzeigenkampagnen höhnt: "Wie viel Leute beschäftigt Mobilcom? In der Staatsanwaltschaft fünf." Die Debitel-Anzeigen sind die Retourkutsche für ein Mobilcom-Inserat, das sich an die "lieben Debitel-Kunden, -Aktionäre und -Handelspartner" richtete. Dort hieß es: "Wir wissen genauso wenig wie Sie, wie es mit Debitel weitergehen wird. Was wir aber ganz sicher wissen, ist, dass Sie bei uns tolle Angebote und Services, ein attraktives Investment und ein ausgereiftes Franchise-System erwarten können.Ausgereift bis zum bitteren Ende sei das Franchise-System, meinen ehemalige Vertriebspartner, die inzwischen ebenfalls gegen Mobilcom vorgehen. Die Provisionskonditionen bei Handy-Verträgen, die seine Mandanten für Mobilcom vermittelt hatten, seien juristisch nicht wasserdicht gewesen, berichtet Rechtsanwalt Wolfgang Kroll aus Düsseldorf, der 13 ehemalige Vertriebspartner der Büdelsdorfer vertritt, die mittlerweile alle insolvent sind.

      "Die Höhe der Provisionen war nicht eindeutig festgelegt. Mobilcom hatte sich vorbehalten, die Konditionen jederzeit zu ändern, sprich: herabzusetzen", sagt Kroll, der die Verträge deshalb für unwirksam hält. Erste Prozesse in Kiel und Hannover laufen.

      Mobilcom-Chef Thorsten Grenz zufolge haben allerdings "zahlreiche Gerichte die Verträge bestätigt". Bei 1500 Vertriebspartnern gehöre der Wechsel einzelner zum Tagesgeschäft. Grenz: "Einige wenige versuchen in dieser Situation noch mal Kasse zu machen, indem sie - erfolglos - behaupten, die Verträge seien unwirksam. Provisionen waren und sind vertraglich immer exakt festgelegt." Gut so, denn wenn es nicht so wäre, stünde weiterer Ärger - sprich Schadensersatzforderungen - ins Haus.

      Allerdings geht es hier nicht wie bei Rentrop und Co um Milliarden. Nur eines ist gleich: Auch Rentrop und seine Mitstreiter schrecken nicht davor zurück, vor Gericht zu ziehen. Investorensprecher Kraemer: "Wenn wir auf der Hauptversammlung keine Mehrheit bekommen, werden wir die Sonderprüfung eben gerichtlich durchsetzen." «

      UMTS-Ausstieg war für Mobilcom vorteilhaftMehr als drei Milliarden Euro Schadensersatz will eine Gruppe von Mobilcom-Aktionären noch von France Télécom einfordern. Im EURO-Interview erklärt Mobilcom-Vorstands-Chef Thorsten Grenz, warum er davon nichts hält.

      EURO: Warum sind Sie gegen Schadensersatzforderungen an France Télécom?Grenz: Weil Mobilcom kein Schaden durch France Télécom entstanden ist. Eine Klage ist deshalb völlig aussichtslos. In voller Eigenverantwortlichkeit hatten Mobilcom, Gerhard Schmid und France Télécom sich vertraglich darauf verständigt, das UMTS-Projekt gemeinsam zu starten. Zu diesem Zweck nutzten beide Gesellschaften ein Joint Venture zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz, die Mobilcom Multimedia GmbH. France Télécom zahlte im Wege einer Kapitalerhöhung 3,7 Milliarden Euro in das Joint Venture ein. Es handelte sich dabei nicht um Mittel, die der Mobilcom AG zur freien Verfügung standen, wie jetzt irrtümlich angenommen wird.

      EURO: Das heißt aber noch lange nicht, dass die Forderungen der Investorengruppe gänzlich ungerechtfertigt wären.Grenz: Doch. Der zentrale Aspekt ist: Die Vereinbarung mit France Télécom bezüglich der Aufgabe der UMTS-Aktivitäten war für Mobilcom eindeutig vorteilhaft. Mobilcom hatte sich bereits bis zu einer Höhe von 7,1 Milliarden Euro verschuldet. Der Schuldenberg wäre durch den weiteren Netzaufbau, den Marketingaufwand zur Gewinnung von Kunden und die Zinsen bis 2009 auf 14,2 Milliarden Euro angewachsen. Selbst nach dem optimistischen Geschäftsplan von Anfang 2002 hätte es mindestens 18 Jahre erfordert, die Darlehensschuld aus zukünftigen Erträgen zurückzuführen. Das Eigenkapital vor dem France-Télécom-Einstieg betrug 250 Millionen Euro, nach dem Ausstieg waren es 321 Millionen Euro. Offenkundig ist also kein Schaden entstanden.EURO: Trotzdem, am Ende waren sowohl die UMTS-Lizenz als auch ein Teil der Freenet-Aktien weg.

      Grenz: Das ist eine unzulässige Verkürzung. Entscheidend ist, dass Mobilcom gerettet wurde. Dass der UMTS-Ausstieg für uns ein wirtschaftlicher Gewinn war, habe ich gerade dargelegt. Die Freenet-Beteiligung ist durch den höheren Free-Float für internationale Investoren interessant geworden und im Wert gestiegen. Während unser Anteil von 73,2 Prozent am 17. September 2003 einem Wert von 675,8 Millionen Euro entsprach, repräsentieren die heutigen 52,82 Prozent einen Wert von 760,3 Millionen Euro.
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 10:39:15
      Beitrag Nr. 53 ()
      Der Gewinn von freenet i.H. von ca. 90 Mio. € könnte von Mobilcom STEUERFREI vereinnahmt werden, wenn der "unfähige" Grenz nicht den freenet-Anteil auf unter 75 % reduziert hätte ... :eek:


      Commerzbank erhöht ihr Kursziel für die Aktien von freenet auf 125 Euro!!! Dazu: MACD vor neuem Kaufsignal!!!


      11.05.2004 - 09:38 Uhr
      Spoerr (freenet.de): Dividende für 2004 sehr wohl vorstellbar
      HAMBURG (Dow Jones-VWD)--Die freenet.de AG, Hamburg, will ihre Anteilseigner möglicherweise an dem Erfolg des Jahres 2004 mit einer Ausschüttung beteiligen. "Eine Dividende für 2004 ist sehr wohl vorstellbar", sagte Vorstandsvorsitzender Eckhard Spoerr am Dienstag im Gespräch mit Dow Jones Newswires. Mit Blick auf die liquiden Mittel könnte eine "ordentliche" Ausschüttung vorgenommen werden.

      Der Vorstandsvorsitzende rechnet im laufenden Jahr mit einem Ergebnis vor Steuern von rund 90 (47,66) Mio EUR. Dies führe bei einer [b)Steuerquote von rund 40% [/b]zu einem Konzernergebnis von rund 54 (36,62) Mio EUR. Das EBITDA werde sich dabei auf rund 130 (79,88) Mio EUR belaufen. +++ Kirsten Bienk
      Dow Jones Newswires/11.5.2004/kib/rio
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 14:01:36
      Beitrag Nr. 54 ()
      Möchte mal wissen, wer bei diese Nachrichtenlage (substanzierte Aussicht auf ca. € 50 Schadensersatz pro MOBILCOM-Aktie und Freenet verzehnfacht den Gewinn) seine Aktien verkauft!!! ;)


      Düsseldorf (ots) - Stellungnahme zum Antrag auf Ergänzung der
      Tagesordnung der Hauptversammlung der MobilCom AG am 19. Mai 2004 in
      Hamburg, weitere Schadensersatzansprüche gegen France Télécom S.A.
      geltend zu machen und mögliche Ansprüche gegen die Verwaltung im Wege
      der Sonderprüfung zu prüfen.

      France Télécom S.A. (FT), MobilCom AG (MC) und Gerhard Schmid (GS)
      haben am 23. März 2000 einen Vertrag abgeschlossen, namentlich das
      "Cooperation Framework Agreement" (CFA). Darin geregelt sind u.a.
      der Einstieg von FT mit 28,5% an der MC, der Aufbau und die
      Finanzierung des UMTS-Geschäftes sowie die Einbindung der MC in die
      Konzernstrategie der FT. Das CFA lag in englischer Fassung in der
      a.o. Hauptversammlung der MC am 27. Januar 2003 zur Einsichtnahme für
      die Aktionäre aus. Unsere Argumentation lautet wie folgt:

      1. Das CFA sah in Absatz 4 neben der Poolung der Stimmrechte von
      FT und GS die Installation eines Coordination Commitee vor, das
      paritätisch von GS und FT besetzt wurde und das sämtliche wichtigen
      Entscheidungen, ungeachtet der aktienrechtlichen Zuständigkeit der
      Organe der MC, genehmigen musste. Bei Uneinigkeit zwischen den
      Parteien des Coordination Commitees sah das CFA im Absatz 4.3
      Eskalationsstufen vor, die ultimativ dazu führten, dass France
      Télécom S.A. ein umfassendes Vetorecht bei allen wichtigen und ein
      finales Letztentscheidungsrecht bei allen fundamentalen
      Angelegenheiten hatte. Das CFA bestimmt als wichtige Angelegenheiten
      u.a. Satzungsänderungen, Bestellung oder Abberufung von Vorstands-
      oder Aufsichtsratsmitgliedern, Kapitalmaßnahmen sowie die jährliche
      Verabschiedung des Businessplans, des Budgets, des Investitions- und
      des Finanzierungsplans. Als fundamentale Angelegenheiten werden alle
      wichtigen Angelegenheiten definiert, die einen wesentlichen Einfluss
      auf die zukünftige Entwicklung der MC haben könnten.

      2. Im Fall der Ausübung des Letztentscheidungsrechts durch FT
      hatte GS das Recht, seine Anteile an FT anzudienen, so dass FT
      alleine über eine Mehrheit der Stimmen bei MC verfügt hätte. Zu
      diesen Veto- und Letztentscheidungsrechten existiert auch eine
      bestätigende Presseerklärung der FT vom 18.2.2002. Insgesamt
      entspricht der Regelungsgehalt des CFA in weiten Zügen dem eines
      umfassenden Beherrschungsvertrages, da durch das CFA die Bestimmung
      der Strategie und der Kapitalallokation der MC als wesentliche
      Determinanten unternehmerischen Handelns de facto unmittelbar in die
      Entscheidungsgewalt der FT übergegangen waren.

      3. Neben den vertraglichen Abhängigkeiten entstand auch eine
      alternativlose wirtschaftliche Abhängigkeit, denn ohne die
      Bereitschaft zur Finanzierung von FT wäre das UMTS-Projekt nie
      zustande gekommen. Bis zur fristlosen Kündigung des CFA durch FT am
      11.6.2002 war FT der letzte noch aktive Finanzier von MC, wobei auch
      im Nachgang zu dieser Kündigung FT noch Beträge in Höhe von EUR 262
      Mio. an MC überwiesen hat. Erst durch die dauerhafte Einstellung der
      Finanzierung durch FT am 12.9.2002 wurde MC an den Rand der
      Zahlungsunfähigkeit geführt, was die Abhängigkeit der MC von FT zum
      relevanten Zeitpunkt ebenfalls eindeutig belegt.

      4. Dieses umfassende Abhängigkeitsverhältnis ist in keinem der
      Abhängigkeitsberichte der Jahresabschlüsse 2000 bis 2002 erwähnt
      worden. Stets wurde nur auf die Abhängigkeit von GS hingewiesen,
      nicht auf die von FT. Für die Adressaten des Jahresabschlusses ergab
      sich unseres Erachtens daraus ein unzutreffendes Bild der
      tatsächlichen Verhältnisse.

      5. FT hat das CFA am 11. Juni 2002 fristlos gekündigt. Als Grund
      wurde in erster Linie ein Optionsgeschäft zur Händlermotivation, für
      das eine Rahmenermächtigung des Aufsichtsrates vorgelegen hatte,
      genannt. Ein am 8.4.2004 vorgelegter Sonderprüfungsbericht zu diesem
      Sachverhalt kam nicht nur zu dem Ergebnis, dass diese Kündigung durch
      FT aus verschiedenen Gründen nicht wirksam war, sondern berichtete
      auch über massive Versuche von FT, gegen das Aktienrecht zu
      verstoßen. Beispielhaft sei hier aus dem Bericht zitiert, dass FT
      jegliche Treffen des Coordination Commitees ab Januar 2002
      boykottiert hatte, bevor nicht Vorstand und Aufsichtsrat a priori
      erklärten, sich jeglicher Beschlussfassung des Committees über einen
      Budget- und Businessplan zu unterwerfen: "..we feel genuinely
      uncomfortable on any meeting of the coordination committee without
      confirmation of the management board and supervisory board that they
      will implement a business plan and budget agreed upon in the
      coordination committee. As long as we do not have this confirmation,
      we do not consider it useful to discuss matters within the
      coordination committee."

      6. Die Einstellung der Finanzierung von MC aus
      Unternehmensinteressen der France Telecom am 12. September 2002
      stellt nach Auffassung der Antragsteller eine ausgleichspflichtige
      Nachteilszufügung im Sinne des § 317 AktG dar, weil hierdurch der
      Untergang der UMTS-Aktiva verursacht wurde. Sofern eine konkrete
      Ermittlung der Schadenshöhe nicht möglich sein sollte (Unmöglichkeit
      des Einzelausgleichs nach § 317 AktG), besteht ein Anspruch gegen FT
      aus § 302 AktG analog auf Ausgleich sämtlicher Verluste während der
      Phase der Abhängigkeit. Diese Ansprüche sind allesamt noch nicht
      verjährt.

      7. FT ist in Form einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 3,7386
      Mrd., die im CFA fest vereinbart und im November 2000 in das
      Handelsregister eingetragen wurde, Aktionärin der MC geworden.
      Behauptungen der MC, die Mittel dieser Kapitalerhöhung seien
      ausschließlich für den Erwerb der UMTS-Lizenz zweckbestimmt gewesen,
      sind ausweislich anderer Regelung in Section 3.1.3 des CFA
      unzutreffend:

      "At the Second Closing as defined below (whether or not the
      Vehicle [Erl. Das Joint Venture MobilCom Multimedia GmbH] has
      obtained one or several UMTS licences) but subject to the provisions
      of Section 3.3 below...."

      In Section 3.3 heißt es dann: "Promptly after the First Closing
      [Erl.: die kartellrechtliche Genehmigung für die Bildung des Joint
      Ventures MobilCom Multimedia GmbH] the parties will apply for and
      properly use their best efforts to obtain any additional approval
      required by the Merger Control Authority for the consummation the
      transaction contemplated by this Agreement. At the latest within one
      week from having obtained such approval or one week from termination
      of the UMTS Bidding Process if no addittional approval is required
      (the "Second Closing") the parties..."

      Daraus ergibt sich recht eindeutig, dass die Kapitalerhöhung um
      EUR 3,7386 Mrd. für den Kauf der UMTS Lizenz vorgesehen war, aber
      auch für den Fall Bestand haben sollte, dass eben keine UMTS Lizenz
      erworben werden konnte. Eine absolute Zweckbestimmung gab es also
      nicht; die Kapitalerhöhung wäre sonst zur Finanzierung der in der
      Präambel des CFA vereinbarten Ausweitung des bestehenden operativen
      Geschäfts der MC genutzt worden.

      Erst mit dem Abschluss des "Second Closing", nämlich der
      Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und der Ausgabe
      von 18,6 Mio. MobilCom-Aktien an die FT, wurden die der FT in Section
      4 des CFA eingeräumten Beherrschungsrechte wirksam.

      MC hatte daher - anders als von der Verwaltung der MC in der
      Presseerklärung vom 7. Mai 2004 verbreitet wird - zu Beginn der
      Abhängigkeit von FT ein Eigenkapital von knapp 4 Mrd. EUR. Im
      Abschluss des Jahres 2002, d.h. dem ersten Jahresabschluss nach der
      Kündigung des CFA, betrug das Eigenkapital ca. EUR 350 Mio. Den
      Verlust der Jahre 2000 bis 2002 von insgesamt EUR 3,6 Mrd. zzgl.
      Zinsen ist u.E. der MC als von FT abhängigem Unternehmen zu ersetzen.

      8. Der Hinweis des Vorstandes der MC in seiner Stellungnahme zu
      den Beschlussanträgen, dass FT die Schulden der MC aus dem
      UMTS-Projekt in Höhe von EUR 7,1 Mrd. übernommen hat, ist zwar
      richtig. Diese Schuldenübernahme deckt jedoch nur einen Teil der
      gesamten Verpflichtung. Das gesamte Investment im Bereich UMTS lag
      zum Zeitpunkt der Kündigung einschließlich Netzausbau sowie einer
      aggressiven Kundenakquisitionskampagne bei ca. EUR 11 Mrd.. Es stellt
      sich die Frage, warum der fremdfinanzierte Teil des Schadens analog §
      317 AktG durch FT übernommen wurde, während der Ersatz der
      Eigenmittel in Höhe von EUR 4 Mrd. nicht erfolgt ist, wenn - wie der
      Vorstand und der Aufsichtsrat ausführen - hierzu keine Verpflichtung
      aus dem CFA bestanden hätte.

      9. Der Zustimmungsbeschluss der a.o. HV zum MobilCom Settlement
      Agreement vom 27. Januar 2003 verstößt u.E. wegen der nicht
      eingehaltenen dreijährigen Mindestfrist gemäß § 309 Abs. 3 AktG gegen
      das Aktiengesetz und ist deshalb nichtig. Mithin hat MC nicht wirksam
      auf ihre Ansprüche gegen FT verzichtet.

      10. Der Antrag ist darauf gerichtet, die Verwaltung zu
      verpflichten, ihre Ansprüche gegen FT geltend zu machen und
      durchzusetzen, um damit ihrer Treu-und-Glauben-Verpflichtung
      gegenüber den Aktionären nachzukommen, zumindest aber in einem ersten
      Schritt diese Ansprüche zu bewerten. Dies ist unseres Erachtens
      besonders deshalb erforderlich geworden, weil die Verwaltung von MC
      in einem noch nicht rechtskräftig beschiedenen Anfechtungsverfahren
      vor dem Landgericht Flensburg zu verstehen gegeben hat, alle
      Ansprüche von MC gegenüber FT untergehen zu lassen. Möglicherweise
      stehen die Umstände der Mehrheitsverschiebung im Aufsichtsrat im
      Januar 2003, die nach erstinstanzlichem Urteil des Landgerichts
      Flensburg gegen das Gesetz verstießen und bei der es seitens MC laut
      Presseberichten sogar zu einer Urkundenfälschung gekommen sein soll,
      in einer Beziehung zur Interessenlage der FT, eine
      Personalkonstellation herzustellen, die gewährleistete, dass von der
      Verwaltung der MC keine weiteren Ansprüche aus dem CFA gegen FT
      geltend gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass der heutige
      Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Vogel mehrfach erklärt hat, FT habe
      seine Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu einer Bedingung für
      die tatsächliche Durchführung des MCSA gemacht, erscheint die Prüfung
      des Handelns der Verwaltung von MC im Zusammenhang mit dem MCSA durch
      einen unabhängigen Sonderprüfer dringend geboten.

      11. Aus gegebenem Anlass fordern wir die Verwaltung der MC auf,
      das CFA unverzüglich zu veröffentlichen, damit sich alle Aktionäre
      ein eigenes Bild von der tatsächlichen Rechtssituation machen können.


      ots Originaltext: GSC Research GmbH
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de


      Pressekontakt:
      Thorsten Krämer
      Tel +49 (0) 173 5376883
      Fax +49 (0) 221 9415893
      Email: info@mc-hv.de

      Impressum und weitere Informationen unter http://www.mc-hv.de

      Autor: news aktuell (© news aktuell),12:50 11.05.2004
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 14:45:55
      Beitrag Nr. 55 ()
      und dann diese mengen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 14:46:11
      Beitrag Nr. 56 ()
      @all

      ich wage mal die Behauptung, egal wie das Abstimmungsergebnis auf der HV ausgehen wird, andere juristische Optionen werden schon noch der Wahrheit zu ihrem Recht verhelfen.

      Bemerkenswert in duiesem Case ist auch, dass die Deutsche Bank in der HV-Einladung vorschlägt, für die Verwaltung zu stimmen. Die Dresdner empfiehlt eine neutrale Haltung. Die Deutsche durfte damals auch das Freenet Paket plazieren, nachdem man vorher nicht mehr bereit war, Mobilcom Kredit zu gewähren.

      Smarttrader, der immer noch sehr zuversichtlich ist, dass die Abstimmung im Interesse der Rentrop-Leute ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 15:16:43
      Beitrag Nr. 57 ()
      Möglich ist, dass hier einige Leute gerade verstärkt die Sell Taste gedrückt haben. Nach Durchlesen dieser Presseerklärung kann man ja schon den Eindruck gewinnen, dass in der Verwaltung von Mobilcom Kriminelle sitzen.

      Ich hab jedenfalls im letzten Downmove noch einmal gekauft. Das Ding wird FT verlieren.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 15:37:46
      Beitrag Nr. 58 ()
      Nur noch einmal zur Info:

      Bis einschließlich morgen, den 12.5. kann man eine Eintrittskarte für die Mob-HV bestellen. Also auch diejenigen Aktien wären auf der HV stimmberechtigt, die erst morgen gekauft werden.

      ST
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 16:03:04
      Beitrag Nr. 59 ()
      Wenn man sich das Zitat der Investorengruppe aus dem CFA durchliest, bleibt eigentlich kaum ein anderer Schluß übrig, als daß die Verwaltung von Mobilcom in Ihrer Pressemitteilung vom 7.5. gelogen hat, um die Aktionäre über die tatsächlichen Ansprüche zu täuschen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 16:07:06
      Beitrag Nr. 60 ()
      Warum sollten die das tun?
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 16:41:21
      Beitrag Nr. 61 ()
      @ smarttrader,

      aufgrund deiner gezeigten kompetenzdu wirst von mir zur HV bzgl Stimmvollmacht in Beträchtlicher Grösse bvollmächtigt. ;-)
      Siehe BM.

      Rubikon
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 17:00:30
      Beitrag Nr. 62 ()
      @Rubikon

      Danke für Dein Vertrauen. Jede Stimme zählt. Werde mich im Laufe des frühen Abends bei Dir melden!

      Zahlreiche Grüße
      CD
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 17:12:54
      Beitrag Nr. 63 ()
      @ smart

      Sehe ich genauso. Die Rentrop-Truppe wird den Antrag mit deutlicher Mehrheit durchbekommen. ;)

      Die Entlastung von AR und Vorstand wird auch nur deshalb durchgehen, da FT in diesen Punkten - wen wirds wundert - mit der Verwaltung stimmen wird!!! :cry:

      Das sich shortseller - bei dieser Nachrichtenlage - rantrauen ... ich bezweifle es ... irgendwer hat auf alle Fälle heute eine Menge SL-Limite abgegrast, mit dem move unter € 15,00. Ich kaufe weiter nach, eine lukrativere Investmentidee als MOB habe zur Zeit nämlich nicht!!! :D

      17:06:17 15,36 200
      17:05:27 15,35 1.120
      17:05:16 15,35 48.880 ;)
      17:05:16 15,34 800
      17:05:16 15,33 1.260
      17:03:19 15,26 500
      17:02:35 15,26 64
      17:02:21 15,33 2.150
      17:02:21 15,32 1.000
      17:02:21 15,30 150
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 17:47:27
      Beitrag Nr. 64 ()
      @Stock

      der Conference Call von Freenet soll sehr gut gelaufen sein. Die meißten Analysten schienen von den Zahlen und der Performance doch sehr beeindruckt.

      Das da morgen Käufe kommen könnten, hat man im Xetra schon zum Schluß hin sehen können. Also auch von dieser Seite könnten morgen die Möbse Unterstützung erhalten.

      Die Entlastung von AR und Vorstand wird auch nur deshalb durchgehen, da FT in diesen Punkten - wen wirds wundert - mit der Verwaltung stimmen wird!!!

      Das wird wahrscheinlich eh nur die erste Runde sein. Einige Herren der Verwaltung haben ja jetzt schon Tuchfühlung ;) mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Kann mir vorstellen, dass dieser Kontakt noch intensiviert wird.

      Viele Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 18:08:27
      Beitrag Nr. 65 ()
      Hab mir mal eine kleine Position MOB in der SA zu 15,35 gegönnt :)
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 18:15:48
      Beitrag Nr. 66 ()
      @ smart

      Die Marktkapitalisierung von MOB ist aktuell knapp unter 1 Mrd. Euro und der gegenständliche Streitwer beträgt knapp das Vierfache!!!

      Ich frage mich schon eine Weile, ab welchem Zeitpunkt die Mobilcom-HAUSSE beginnt, wenn die HV TOP 12,13 zustimmt, der Sonderprüfer seine Ergebnisse vorlegt, der Vorstand inhaftiert wird, Mobilcom Klage einreicht, sich FT zu einer "aussergerichtlichen" Einigung durchringt .... auf alle Fälle sollte man wie wir VORHER schon investiert sein, die Dividende von € 0,40 ist auch nicht zu verachten!!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 18:16:19
      Beitrag Nr. 67 ()
      @ smart

      Die Marktkapitalisierung von MOB ist aktuell knapp unter 1 Mrd. Euro und der gegenständliche Streitwer beträgt knapp das Vierfache!!!

      Ich frage mich schon eine Weile, ab welchem Zeitpunkt die Mobilcom-HAUSSE beginnt, wenn die HV TOP 12,13 zustimmt, der Sonderprüfer seine Ergebnisse vorlegt, der Vorstand inhaftiert wird, Mobilcom Klage einreicht, sich FT zu einer "aussergerichtlichen" Einigung durchringt .... auf alle Fälle sollte man wie wir VORHER schon investiert sein, die Dividende von € 0,40 ist auch nicht zu verachten!!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 19:26:44
      Beitrag Nr. 68 ()
      @stock

      Die Bewertung von Mobilcom stellt sich aktuell wie folgt dar:

      Anteil FRN: 750 Mio €
      MSP Geschäft: Taxiert bei 4Mio Kunden * 75 = 300 Mio
      Cash: 150 Mio

      Allein diese Assets rechtfertigen bei 65,7 Mio Aktien einen Kurs von 18,26 Euro!!!

      Hinzu kommt der Erwartungswert bzw. Optionswert einer Schadensersatzzahlung von FT an die Mob Aktionäre in Höhe von etwa 4 Mrd Euro. Operationell könnte man mit einer 50%igen Erfolgswahrscheinlichkeit kalkulieren!

      Somit käme man aktuell auf einen rationalen Total Value von (750+300+150+0,5*4000)/65,7= 48,71 €/Aktie


      Habe eben in "Nachrichten.de" mal reingeschaut. Dort gibt es auch eine englische Version der Presseerklärung der Aktionärsgruppe um N. Rentrop. Irgendwann werden die ersten US-Hedge Fonds, die zum Teil über einen ganz erstaunlichen "legal support" verfügen das Teil anfassen und dann geht es richtig los!!!!

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 23:42:42
      Beitrag Nr. 69 ()
      @ smart

      Mobilcom ist zur Zeit wahrlich ein feines, smartes Investment ;)

      Als Mobilcom vor 2 fast Jahren mit einem Bein in der Insolvenz wahr und Hilfe benötigte hat die Bundesregierung doch die Vertragslage aus dem CFA als sehr "belastbar" attestiert. Solangsam dämmerts wohl dem letzten was damit gemeint war :D Der IR-Möller muß das Board hier genau verfolgen, denn in der letzten Presseerklärung wurde doch die Geschichte mit dem Eigenkapital vor dem Einstieg in das UMTS-Abenteuer aufgenommen und dann absichtlich falsch darstellt. Es ist eigentlich kaum zu fassen, dass eine aussenstehende Aktionärsgruppe die Arbeit der Verwaltung übernehmen muß, weil diese offensichtlich nicht die Interessen aller Aktionäre wahr nimmt.

      In einer Zeit der Geldknappheit und Insolvenzen ist es ferner von unschätzbaren Vorteil, dass hinter der FT immer noch der französische Staat steht ... die müssen halt dann nochmal eine Kapitalerhöhung über 4 Mrd. € tragen!!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.05.04 06:54:09
      Beitrag Nr. 70 ()
      Zwei Punkte:

      Es bleibt die Frage, nach der Motivation von Grenz und Vogel. Warum verhält man sich so (irrational gegen die Interessen der Gesellschaft), wie man sich verhält? Warum kämpft man so verbissen darum, keinerlei Ansprüche gegen FT stellen zu müssen und riskiert hierbei sogar potentielle Konflikte mit den Strafverfolgungsbehörden ein? Eigentlich würde nur eine Antwort darauf Sinn machen.

      @stock
      (In einer Zeit der Geldknappheit und Insolvenzen ist es ferner von unschätzbaren Vorteil, dass hinter der FT immer noch der französische Staat steht ... die müssen halt dann nochmal eine Kapitalerhöhung über 4 Mrd. € tragen!!!

      Habe jetzt die letzte GuV von FT nicht studiert. Würde aber sehr stark vermuten, dass der Free Cash Flow von FT bei irgendwo 6-8 Mrd € liegt. Eine Kapitalerhöhung wäre somit imho gar nicht nötig (FT Aktien würde ich trotzdem z.Zt. meiden). Man sollte jedoch auch nicht vergessen, dass es zusätzlich für FT um mindestens eine weitere Milliarde geht. Schmid will sein Geld ja auch noch zurückbekommen. Nach den Ergebnissen des Sonderprüfungsberichts sieht es hierfür imho auch recht gut aus. Die perfide Strategie der Mobilcom Verwaltung, Schmid über Pressekampagnen und Anzeigen bei den Strafvervolgungsbehörden völlig zu desavouieren und fertigzumachen erscheint mir nach dem Auftauchen der Aktionärsgruppe um Rentrop fehlgeschlagen.

      Die Wahrheit wird rauskommen und das könnte für einige Herren sehr unangenehm werden. :)

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 16:43:59
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hallo Stockpicker999,

      der IR-Möller schreibt keine Pressemitteilungen.

      Mit freundlichem Gruß
      Patrick Möller
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 17:00:49
      Beitrag Nr. 72 ()
      Hallo Mobi-Freunde,

      und in 5 Tagen ist High Noon! Dann werden wir alle hoffentlich mehr wissen.

      Happy Weekend
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 17:09:14
      Beitrag Nr. 73 ()
      @ IR Möller

      Dann lassen Sie wohl andere für Sie schreiben, auch gut ;). Haben Sie eigentlich eine plausible Erklärung für die Kursschwäche von Mobilcom, so kurz vor der HV?? Ich habe Ihrem Q 1. Bericht entnommen, dass ein Aktienoptionsprogramm für die Mitarbeiter Ihres Hauses beschlossen wurde. Nachdem der Bezugspreis mit € 20,51 deutlich über dem aktuellen Kurs liegt, darf man als geneigter Aktionär wohl davon ausgehen, dass die Verwaltung selber von einer Unterbewertung bzw. Kurssteigerungspotential ihrer Aktie ausgeht?!? :cool:

      @ smart

      Wahrlich ein schxxx Tag, habe aber die Gelegenheit nochmal genützt bei knapp € 15 nachzufassen, bald kriege ich wohl einen Anruf von meiner Bank, der mich auf meine Depotübergewichtung von Mobilcom hinweist ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 17:25:28
      Beitrag Nr. 74 ()
      Selbstverständlich sind wir davon überzeugt, dass die mobilcom Aktie auf diesem Niveau bei einer Nettoliquidität von 200 Mio. Euro und einem freenet Kurs von 73€ dramatisch unterbewertet ist. Der inniere Wert des Service Providers liegt deutlich unter 100 Mio. Euro. Das ist m.E. keineswegs rational.

      Mit freundlichem Gruß
      Patrick Möller
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 17:29:46
      Beitrag Nr. 75 ()
      @stock

      man sollte schon fair bleiben, auch gegenüber Patrick Möller, dem IR von Mobilcom. Er schreibt die Pressemitteilungen nicht,---- macht wahrscheinlich die Sekretärin, und er verfasst sie auch nicht,-----macht Grenz und v. Dalwigk. Er leitet sie allenfalls an die Presse weiter und beantwortet dann evtl. Rückfragen im Sinne seiner Vorgesetzten.

      Wahrlich kein beneidenswerter Job, gerade wenn man nicht völlig auf den Kopf gefallen ist.

      ST
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 17:41:18
      Beitrag Nr. 76 ()
      @ IR Möller

      Schön, dann sind wir wenigstens bzgl. der aktuellen Unterbewertung der Mobilcomaktie einer Meinung sind. ;)

      Sie können ja dann demnächst mittels TOP 10 der HV zumindest Kursstabilisierend eingreifen und auch die Aktien zur Bedienung ihres Optionsprogramms müssen ja noch angeschafft werden!!! :cool:

      Sollten auf der HV TOP 12 und 13 mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, dann mache ich mir um eine positive Kursentwicklung von MOB KEINE Sorgen mehr!!! :eek:

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 18:08:00
      Beitrag Nr. 77 ()
      @ smart

      Ja, der IR-Möller ist schon in Ordnung, wie die "üblichen" Abläufe beim Erstellen von Pressemitteilungen bei börsennotierten AG aussehen, ist mir gut bekannt!!! :cool:

      Ich bin manchmal auch nicht auf einer Linie mit meinen Vorständen, aber als guter Mitarbeiter ist man loyal und gleichzeitig nicht auf den Kopf gefallen ... ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 17:49:52
      Beitrag Nr. 78 ()
      Keinen "Reim" kann ich mir auf die heutige Kursentwicklung bei MOB machen. :confused:

      Xetra Schluß € 14,22 was gleichzeitig das Tagestief darstellt. :cry:

      Wahrscheilich nur ein Fonds der seine TEC-DAX-Gewichtung reduziert, oder ein short seller?!?

      Oder will jemand Tumult auf der HV provozieren .. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 12:21:45
      Beitrag Nr. 79 ()
      Ein kleine Auffrischung der Zusammenhänge vergangener Tage mit nicht unerheblichem aktuellen Bezug...
      (Aus Informationweek, Ausgabe 9, 25. April 2002)
      m.


      Ein lauter Millionär sagt leise servus
      Nach erbitterten Kämpfen um Macht, Milliarden und verletzte Eitelkeiten wirft der umtriebige Mobilcom-Chef Gerhard Schmid jetzt das Handtuch – und lässt sich den Abschied mit 700 Millionen Euro versüssen. Doch deshalb ist sein Gegenspieler und ehemaliger Partner Michel Bon von France Télécom noch lange nicht der Sieger.

      Ist der streitbare Mobilcom-Gründer und -Geschäftsführer Gerhard Schmid jetzt plötzlich Opfer seiner ehrgeizigen UMTS-Pläne geworden? Muss er sich mit 49 Jahren aufs Altenteil ziehen? Nachdem der ehemalige Eishockey-Trainer über Jahre hinweg äußerst zielstrebig und erfolgreich die Expansion seines Telekomkonzerns vorangetrieben hat, räumt der aus einfachen Verhältnissen stammende fränkische Selfmade-Millionär jetzt den Chefsessel bei Mobilcom und verkauft seinen Firmenanteil von 43 Prozent an eine Gruppe von Investmentfirmen und Banken. Auch Schmids Ehefrau Sybille Sindram-Schmid, die vor kurzem wegen möglicherweise illegaler Aktiengeschäfte unter Druck geraten war, trennt sich von ihrer rund zehnprozentigen Beteiligung an Mobilcom. Mit in Branchenkreisen geschätzten mehr als 700 Millionen Euro braucht sich das Ehepaar Schmid wohl zumindest in finanzieller Hinsicht keine größeren Sorgen um die Zukunft zu machen. Laut Jean-Louis Vinciguerra, Finanzvorstand von France Télécom, habe man sich mit Schmid grundsätzlich geeinigt, den seit Monaten öffentlich ausgetragenen Streit um den UMTS-Netzausbau in Deutschland endlich zu einem Ende zu bringen und das Kriegsbeil zu begraben. »Die Bereitschaft Schmids, innerhalb der nächsten Wochen als Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzender auszuscheiden, bedeutet die Einstellung der Feuergefechte», umschrieb Vinciguerra elegant die Tatsache, dass der Finanzchef des ehemaligen französischen Staatsmonopolisten Gerhard Schmid mit aller Härte bei Mobilcom rausgeboxt hat. Er geht davon aus, dass die vier Hauptgläubiger des Büdelsdorfer Netzbetreibers – Merryl Lynch, Deutsche Bank, Société Générale und ABN Amro – mit jeweils zehn bis zwölf Prozent einsteigen. »Ziel des Anteilseigners France Télécom ist es, die bei Mobilcom im Juli 2002 fälligen Bankkredite von 4,7 Milliarden Euro neu zu verhandeln, über mehrere Jahre zu strecken und so mittelfristig ein Überleben des Mobilfunkers sowie die Präsenz von France Télécom auf dem deutschen Markt zu sichern«, gibt Vinciguerras Chef Michel Bon unumwunden zu.

      Schadensbegrenzung durchs Hintertürchen
      Laut Bon wird der französische Telekomkonzern, der auf einem gigantischen Schuldenberg von 61 Milliarden Euro sitzt und über seine britische Mobilfunktochter Orange mit 28,5 Prozent an Mobilcom beteiligt ist, seine Anteile am deutschen UMTS-Lizenznehmer derzeit nicht aufstocken: »Die Banken sollen Mobilcom kaufen, nicht France Télécom. Wir bleiben bewusst 28,5-Prozent-Minderheitsgesellschafter. Sollte sich später eine Gelegenheit ergeben, die Kontrolle über das Unternehmen zu übernehmen, warum nicht. Wir wollen in dieser Sache jedoch kein Geld verlieren.«

      »Gerhard Schmid ist ein schwieriger Partner«, äußerte Michel Bon, CEO von France Télécom, über seinen früheren Verbündeten.
      Foto: France Télécom




      Ein schlauer Schachzug des Absolventen französischer Elitehochschulen, der durch den Umweg über die Banken vermeidet, die Mobilcom-Verbindlichkeiten in Höhe von inzwischen knapp sieben Milliarden Euro – diese Summe hatte Mobilcom auf Grund einer Finanzierungszusage von Michel Bon angehäuft – in der France-Télécom-Bilanz konsolidieren zu müssen. Sollte das Geschäft mit UMTS-Diensten in Deutschland dann doch für nennenswerte Umsätze sorgen, hält sich Bon den Weg offen, wie ursprünglich geplant ab 2003 die Mehrheit an Mobilcom zu übernehmen und das Unternehmen in Orange zu integrieren. Bon hatte in einem vertraulichen Kooperationsabkommen mit Mobilcom-Chef Gerhard Schmid vereinbart, bis 2010 rund zehn Milliarden Euro in den UMTS-Netzausbau zu stecken. Während Schmid bis vor drei Wochen hartnäckig darauf bestand, dafür bis Ende 2002 1,3 Milliarden zu investieren, will der französische Telko nun maximal 500 Millionen Euro für Ausbau des Mobilcom-Netzes lockermachen. Die Weigerung von Bon, den Netzausbau zügig voranzutreiben gab für Schmid letztlich den Ausschlag, das Handtuch zu werfen. Nun hat Bon erreicht, was er wollte: Das Risiko des hoch verschuldeten Mobilfunkbetreibers tragen die Banken.

      Bon, der Glücklose
      Endlich ein Teilerfolg für den groß gewachsenen, von Kollegen als staatsmännisch und eloquent, aber auch als bisweilen unbeherrscht beschriebenen France-Télécom-Vorstandschef, der vor der Beteiligung an Mobilcom bereits zwei Mal erfolglos versucht hat, in Deutschland Fuß zu fassen.

      Als der Lenker der Deutschen Telekom Ron Sommer und der Franzose Bon 1997 das Gemeinschaftsunternehmen Global One gründeten, sah alles nach dem Beginn einer wunderbaren deutsch-französischen Freundschaft aus. Global One sollte dafür sorgen, dass Geschäftskunden überall auf der Welt Telefon- und Internetdienstleistungen aus der Hand eines Unternehmens erhalten. Die Deutsche Telekom und ihr französischer Partner beteiligten sich Ende 1998 aneinander mit jeweils zwei Prozent. Die Strategien der beiden Konzerne ließen sich hingegen nicht miteinander verquicken: Während Sommer weltweit nach Übernahmemöglichkeiten Ausschau hielt, beschränkte sich Michel Bon dezidiert auf Europa. Nach Insiderinformationen habe Bon versucht, seine deutschen Partner an die Kandare zu nehmen.

      »Entweder die Franzosen halten sich an ihre Finanzzusagen oder sie müssen die ganze Firma übernehmen«,
      erklärte Mobilcom-Chef Gerhard Schmid bis vor kurzem kategorisch.



      Als Sommer schließlich versuchte, eine Fusion mit Telecom Italia einzufädeln, war das für Bon ein unverzeihlicher Affront – die schöne Allianz platzte. Wie aus France-Télécom-Kreisen zu hören war, habe Bon mit einem Wutanfall reagiert und geschworen, es der Deutschen Telekom heimzuzahlen. So gab er 1999 ein Kaufangebot für das nach T-Mobil und Vodafone drittgrößte deutsche Mobilfunkunternehmen E-Plus ab, von dem Bon 17 Prozent erwerben wollte. Doch daraus wurde nichts. Das war die zweite Niederlage für den Franzosen, der im Bieterkampf um E-Plus dem kleinen, bis dahin wenig beachteten niederländischen Telekomkonzern KPN unterlag.

      Schnellschuss Mobilcom
      Drei Monate später, im März 2000, einigte sich Bon mit Mobilcom-Boss Schmid in nur drei Tagen auf einen Kooperationsvertrag. France Télécom erwarb 28,5 Prozent an dem Mobilfunker und sicherte im Gegenzug zu, die UMTS-Lizenzkosten in Höhe von 8,5 Milliarden Euro sowie den Ausbau der UMTS-Infrastruktur zu finanzieren. Heute gibt Gerhard Schmid zu, dass während des damaligen Hypes niemand wirklich auf das notwendige Geld achtete. Im Goldrausch kaufte Bon schließlich noch den britischen Mobilfunkkonzern Orange für 50 Milliarden Euro inklusive neun Milliarden Euro Schulden – eine laut Analysten maßlos überteuerte Akquisition. Ab diesem Zeitpunkt war klar: Mobilcom wird früher oder später eine Orange-Tochter, und Schmid würde an Bedeutung verlieren. Für den Mobilcom-Chef war das noch kein Grund für einen Konflikt. Mit dem plötzlichen Abschwung auf dem Telekommunikationsmarkt Mitte 2001 begannen die Franzosen dann plötzlich über Schulden zu reden. »Ab da begann der Streit«, erinnert sich Gerhard Schmid. Diesmal wollte Michel Bon – wie seinerzeit Napoleon – den Machtkampf in Deutschland mit allen Mittel gewinnen – was ihm schließlich auch gelang, wenn auch als eher unglücklicher Sieger. France Télécom sitzt auf 61 Milliarden Euro Schulden und bekommt jetzt die Rechnung für eine unkontrollierte Expansionswut präsentiert.

      Schmid, der Überflieger
      Es waren damals Schmid und seine Mobilcom, die 1997 den Startschuss zum Neuen Markt gaben und dort die Gier nach schnellen Gewinnen kräftig anheizten. Anlegermagazine bezeichneten ihn als »Reichmacher» und »Telefon-Aldi». 7,7 Milliarden Euro war das Telekomunternehmen zur Hoch-Zeit des Mobilfunkbooms an der Börse wert. Im deutschen Telekommunikationsmarkt verkörpert niemand so sehr wie Selfmademan Schmid die Chancen der Liberalisierung. Der pfiffige Franke wurde quasi von heute auf morgen im Festnetz der wichtigste Gegenspieler von Telekom-Boss Ron Sommer – bis dieser ebenfalls die Telefonkosten senkte. Schmid gelag es jedoch, anders als der Konkurrenz, sein Geschäft umzusteuern. Er baute sogar ein eigenes Leitungsnetz, obwohl er am Anfang jeden, der darin sein Glück sah, als Baggerführer verspottete, der zu dumm sei, das Netz der Deutschen Telekom mitzubenutzen. Als im Jahr 2000 die gesamte Branche plötzlich auf den Gewinnbringer Mobilfunk setzte, und das Festnetzgeschäft wegen enger Margen schwierig wurde, erkannte der Mobilcom-Lenker wieder schnell die Erfolgschancen und versprach Aktionären und Mitarbeitern, mit UMTS-Mobilfunkdiensten einer der Branchenführer zu werden. Sein Plan war es, UMTS im Herbst 2002 als Erster der sechs deutschen Mobilfunkbetreiber an den Start zu bringen. Dazu holte er sich Michel Bon ins Boot, als Minderheitsaktionär und Zahlmeister für UMTS-Lizenz und Netzausbau. Alles war eitel Sonnenschein, bis die Zinskosten für die 8,5 Milliarden teure UMTS-Lizenz die Bilanz von Mobilcom erstmals rot färbten. Schmids Strategie: UMTS früh starten und als Erster Kunden gewinnen, um schnell an Einnahmen im neuen Netz zu kommen. Bremsen, verzögern, rudern – das war seit Ende letzten Jahres dagegen die Parole der Franzosen, die langsam ihre Felle davonschwimmen sahen.

      Die Mobilcom-Unternehmensgeschichte
      1991: Gerhard Schmid gründet das Telekommunikationsunternehmen Mobilcom.
      1993: Der Umsatz des florierenden Konzerns beträgt mehr als 50 Millionen Euro.
      1994: Die Commerzbank UBAG und die Venture-Capital-Firma
      3i-Gruppe beteiligen sich an Mobilcom, die dadurch weiter an Gewicht gewinnt und 1995 erstmals den Breakeven erreicht.
      10. März 1997: Mobilcom wagt den Börsengang. Die Aktie ist mehr als 100fach überzeichnet. Das Telkounternehmen erzielt einen Umsatz von 165 Millionen Euro und einen Gewinn von 7,5 Millionen Euro.
      1998: Als Anfang 1998 das Monopol der Deutschen Telekom fällt und der gesamte Telefonmarkt liberalisiert wird, entwickelt sich Mobilcom mit aggressiven Preisen und einer nicht minder aggressiven Werbung zu einem der härtesten Konkurrenten des einstigen Monopolisten. Im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern verzichtet der »Schlaufuchs« Schmid auf den kostspieligen Aufbau eines eigenen Festnetzes, mietet sich stattdessen im Netz der Telekom ein und wagt sich mit einer Minimalausstattung an Technik, Kapital und Personal auf den Festnetzmarkt.
      30. März 1999: Gerhard Schmid will die Festnetzgesellschaft Otelo übernehmen. Den Zuschlag erhält jedoch auf Grund eines höheren Gebotes Mannesmann Arcor.
      03. Dezember 1999: Börsengang der Internettochter Freenet.
      20. März 2000: Die Mobilcom-Aktie erreicht mit 199 Euro ihren Höchststand – gegenüber dem Ausgabekurs eine Steigerung um das 121fache. 1999 erwirtschaftet das Unternehmen fast 125 Millionen Euro Gewinn.
      23. März 2000: France-Télécom-CEO Michel Bon kauft über seine britische Mobilfunktochter Orange 28,5 Prozent der Mobilcom-Aktien.
      17. August 2000: Mobilcom ersteigert neben T-Mobil, Vodafone, E-Plus, O2 und Quam eine UMTS-Mobilfunklizenz für 8,5 Milliarden Euro.
      12. Januar 2001: Schmid kündigt an, gemeinsam mit der Landesbank Baden-Württemberg eine »Mobilbank« gründen zu wollen, die mobile Zahlungs- und Wertpapierleistungen anbieten soll. Das Projekt scheiterte an mangelndem Kundeninteresse.
      21. März 2002: Der Mobilfunker muss für das abgelaufene Jahr 2001 einen Verlust von über 206 Millionen Euro hinnehmen. Der Aktienkurs dümpelt bei einem neuen Niedrigstand von 15 Euro vor sich hin.
      25. März 2002: Nach monatelangem Machtkampf und Kompetenzgerangel zwischen Mobilcom und France Télécom über die Investitionen von Michel Bon in den Ausbau der UMTS-Infrastruktur von Mobilcom – in einem vertraulichen Kooperationsabkommen war vereinbart worden, dass die Franzosen bis 2010 rund zehn Milliarden Euro in den Netzausbau investieren, wovon Bon angesichts der derzeit mageren UMTS-Erfolgsaussichten plötzlich nichts mehr wissen wollte – gibt Schmid auf und sichert zu, seine 43 Prozent Unternehmensanteile und die rund zehn Prozent seiner Frau an ein Bankenkonsortium zu verkaufen. Geschätzter Verkaufspreis: 22 Euro je Aktie – insgesamt mehr als 700 Millionen Euro.



      Kurzinfo Mobilcom
      Branche:
      CEO und Gründer:
      Firmensitz:
      Mitarbeiter:
      Umsatz 2001:
      Verlust 2001:
      Kundenzahl:

      Wert der Aktie: Telekommunikationsanbieter
      Gerhard Schmid
      Büdelsdorf, Schleswig-Holstein
      5700 (Stand: Januar 2002)
      2,6 Milliarden Euro
      206 Millionen Euro
      8,48 Millionen (Stand: Dezember 2001) davon 5,05 Millionen im Mobilfunk, 2,52 Millionen im Internet und 911000 im Festnetz
      15 Euro (Stand: 21. März 2002)





      Kurzbiografie Gerhard Schmid
      Geboren am 22. Mai 1952 in Selb, Franken, als Sohn eines Maurers und einer Hausfrau. Nach einer kaufmännischen Lehre studiert Schmid Betriebswirtschaft an den Universitäten Nürnberg und Regensburg. Er finanziert sein Studium als Eishockey-Trainer beim ERC Selb. 1977 beginnt Schmid seine Karriere als Vorstandsassistent bei der Hutschenreuther AG in Selb, wo er zuletzt als Direktor für das Controlling zuständig ist. 1986 wechselt er zum Ostseebad Damp und ist dort für den Bereich Touristik verantwortlich. 1989 wird der Franke als Marketingchef in den Vorstand der Autovermietungs- und Leasingfirma Sixt berufen. Schmid war dort für die flotten Werbesprüche und -plakate verantwortlich, bis er schließlich 1991 mit Mobilcom sein eigenes Unternehmen gründet. Den Tipp, in den zukunftsträchtigen Telekommunikationsmarkt einzusteigen, hatte Schmid 1990 von einem Versicherungsvertreter bekommen.



      Was kommt nach Schmid?
      Die Franzosen wollen jedenfalls momentan kein eigenes UMTS-Geschäft in Deutschland aufbauen. »Gegen die beiden Anbieter T-Mobil und Vodafone, die sich über 80 Prozent des Marktes teilen, haben die anderen auf Dauer keine Chance«, so Bon. Aus den sechs Betreibern müssten maximal vier werden. Bis zur Marktbereinigung, die nach seiner Einschätzung noch bis zu zwei Jahre dauern kann, wolle France Télécom bei Mobilcom gerade noch so viel investieren, dass die UMTS-Lizenz erhalten bleibt. Bon möchte eine Fusion von Mobilcom mit einem der drei kleinen Lizenznehmer E-Plus, O2 oder Quam erreichen. Dem stehen allerdings noch die Lizenzbedingungen der Regulierungsbehörde entgegen, die besagen, dass ein UMTS-Lizenzinhaber nicht so einfach mit einem anderen fusionieren kann. Noch keine konkreten Vorstellungen haben die Franzosen hingegen darüber, wie die neue Führungsstruktur von Mobilcom nach Schmids Ausscheiden aussehen soll. Bon schließt aus, dass der Vorstandschef aus den Reihen von France Télécom stammen wird. Nach seinen Worten soll der neue Mobilcom-CEO vom neuen Aufsichtsrat, der sich aus dem kaufenden Bankenkonsortium zusammensetzt, benannt werden. Es scheint klug von Bon, sich mit Investitionen vorerst zuhalten, bis der Erfolg von UMTS klarer wird. Aber Marktanteile gewinnt man so nicht. Und früher oder später muss France Télécom klotzen, um als großer europäischer Telko im Geschäft mit UMTS-Diensten mithalten zu können. Und nicht zuletzt bleibt die Frage, ob sich der einstige Verbündete Schmid wirklich aufs Altenteil zieht oder ob er schon bald wieder mit einer gänzlich neuen Idee den Telekommarkt aufmischen wird. Denn nur für Dolce Vita sind 700 Millionen Euro fast ein wenig zu viel.
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:42:24
      Beitrag Nr. 80 ()
      Nie war mein Thread aktueller ?!? :D

      Stellungnahme der Millenium GmbH zum heutigen Bericht der "Welt am
      Sonntag".

      In der heutigen Ausgabe berichtet die "Welt am Sonntag" über
      mehrere Strafanzeigen von Kleinaktionären gegen Mobilcom. Danach
      sollen der Vorstandsvorsitzende Dr. Thorsten Grenz und der
      Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Dieter Vogel die Aktionäre in Bezug auf
      mögliche Schadensersatzansprüche der Mobilcom AG gegen den
      Großaktionär France Telecom S.A. bewusst falsch informiert haben.
      Ausserdem soll das Abstimmungsergebnis zum Antrag einer
      diesbezüglichen Sonderprüfung bei der Hauptversammlung der Mobilcom
      am 19. Mai 2004 manipuliert worden sein.

      Der Millenium GmbH liegen Gutachten und Stellungnahmen von
      Professoren und Anwälten vor, die unabhängig voneinander
      Schadensersatzansprüche der Mobilcom gegenüber der France Telecom in
      Milliardenhöhe bestätigen. Auf dieser Basis hat die Millenium die
      France Telecom und deren Management vor dem Landgericht Kiel auf
      Schadensersatz in Höhe von 50 EUR pro Aktie verklagt
      (Geschäftszeichen: 14 O 195/03).


      Die Millenium GmbH weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft
      Flensburg gegen Verantwortliche der Mobilcom bereits seit April 2004
      wegen Prozessbetrug und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der
      Besetzung des Aufsichtsrates ermittelt (Geschäftszeichen 105 Js
      6461/04).

      Weitere Informationen im Internet unter:

      www.mc-milliardenklage.de
      www.mc-hv.de


      ots Originaltext: Millenium GmbH
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Pressekontakt:

      Millenium GmbH, Büro Lürschau, Dorfstraße 10, 24850 Lürschau
      Telefax 04621 - 30 22 29

      Autor: news aktuell (© news aktuell),12:50 27.06.2004
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 19:13:31
      Beitrag Nr. 81 ()
      #80 von stockpicker999 ! Würde die millenium Erfolg haben, wäre das nicht auf dem gesamten Paket von MOB übertragbar????? Wenn Grenz tatsächlich mit FT zusammenarbeitet, ist es vielleicht der Grund warum Aktien kräftig zurückgekauft werden oder nicht???? Bevor FT 50€ Schadensersatz freiwillig zahlen, lassen sie sich bestimmt was einfallen!! Wird spannend!! Salut
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 21:48:50
      Beitrag Nr. 82 ()
      Wenn das mit der Manipulation von Stimmen während der HV (sh. lt. Absatz) zutrifft, dann gehören die bösen Buben Grenz, Vogel und die Vertreter von FT hinter Gitter!!! :(



      Strafanzeigen gegen Mobilcom
      Kleinaktionäre werfen Mobilfunkunternehmen Manipulation vor
      Berlin - mig - Auf der jüngsten Hauptversammlung der Mobilcom AG sind nach Einschätzung des Rechtsanwalts Andreas Dimke mehrere 100 000 Stimmen bei einer Abstimmung unterschlagen und falsche Darstellungen von Vorstand und Aufsichtsrat verbreitet worden. Dimke, der die Interessen mehrerer Kleinaktionäre vertritt, hat daher Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat und eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung am 19. Mai erhoben.


      Der Jurist wirft der Unternehmensführung vor, mit Manipulationen die Abstimmung um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Großaktionär France Télécom verfälscht zu haben. "Nach unseren Erfahrungen ist das ein beispielloser Fall. Das hat es in einer deutschen Aktiengesellschaft noch nicht gegeben", sagt Dimke.


      Der Anwalt äußert den Verdacht, dass der Mobilcom-Vorstand und Großaktionär France Télécom "gekungelt" haben, damit bei der Abstimmung eine Sonderprüfung der Chancen einer Klage gegen France Télécom abgelehnt wird. Eine Aktionärsgruppe um den Verleger Norman Rentrop und den Fondsberater Martin Wirth hatte den Antrag gestellt. Da France Télécom als Betroffener nicht an der Abstimmung teilnehmen durfte, hatte sich die Gruppe Chancen ausgerechnet. Der Sprecher der Gruppe, Thorsten Krämer, sprach von einem "Kopf-an-Kopf-Rennen". Bei dem Streit unter den Aktionären geht es um die Frage, ob France Télécom mit dem Schuldenerlass von 7,1 Milliarden Euro den Schaden aus dem Bruch des Kooperationsvertrages ausreichend kompensiert hat. Nach Ansicht der Aktionärsgruppen-Vertreter Dimke und Krämer beträgt der Schaden mindestens zehn Milliarden Euro. Sie fordern daher vom Vorstand, Schadenersatzansprüche gegen den Großaktionär geltend zu machen.


      Nach Ansicht von Vorstandschef Grenz und Aufsichtsratschef Vogel sind die Forderungen der Kleinaktionäre allerdings abwegig. "Es gibt keine rechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche", hat Grenz mehrfach erklärt.


      Ebenfalls auf Grund der HV-Abstimmung und mit ähnlicher Begründung hat auch Thomas Heidel, Anwalt von Sybille Schmid-Sindram, der Ehefrau des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid, eine Strafanzeige gegen "Beteiligte aus dem Bereich der Mobilcom" bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg gestellt. Heidels Antragsschrift zufolge haben drei Banken mit Depotstimmrechten ihren Vertretern die Weisung erteilt, für den Antrag zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche zu stimmen. In das Gesamtergebnis sind die Stimmen nach Berechnungen von Heidel jedoch nicht eingegangen. Der Vertreter einer Bank habe Heidel gegenüber ausdrücklich bestätigt, dass er im Sinne seines Auftraggebers votiert hat, heißt es in der Antragsschrift. mig




      Artikel erschienen am 27. Juni 2004
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 14:25:44
      Beitrag Nr. 83 ()
      @ Patrick Möller

      Man kann schon leicht einem Anfall von Angressionen erliegen, wenn man ihr TIMING bei der Ankündigung des Antrages auf Börsezulassung der Anteile der FT, in Hinblick auf die labile Marktverfassung der Mobilcom-Aktie, betrachtet!!! :cry:

      Soweit mir bekannt, gibt es für ein derartiges Verlangen der FT keinen Rechtsanspruch, d.h. es wäre durchaus möglich gewesen, dem Wunsch der FT nicht zu entsprechen. :eek: Anders gefragt, wo lag der Vorteil für Mobilcom, dessen Wohl für den MOBILCOM-Vorstand an erster Stelle rangieren müsste??? :confused:

      Angesichts des Kursverlustes von über 40 % innert 4 Wochen, wäre es schön hier mal eine Stellungnahme von Ihnen zu bekommen!!! ;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 13:56:47
      Beitrag Nr. 84 ()
      10.11.2004 11:21:
      Grundstücke des Mobilcom - Gründers verkauft / Versteigerungstermin geplatzt :cool:

      Lürschau (ots) - Am Amtsgericht in Schleswig sollten heute 3
      Grundstücke des Mobilcom (Nachrichten) - Gründers Gerhard Schmid mit einem
      Verkehrswert von insgesamt 4,4 Millionen Euro versteigert werden.
      Sybille Schmid - Sindram, die Ehefrau des Mobilcom - Gründers, die
      aus erster Ehe bereits über einen beträchtlichen Immobilienbesitz
      verfügt, hat mit der von ihr kontrollierten Waterkant Immobilienfond
      GmbH & Co KG die zur Versteigerung stehenden Grundstücke kurz vor dem
      angesetzten Termin vom Insolvenzverwalter mit Genehmigung des
      Gläubigerausschusses erworben. Eines der Grundstücke ist für die
      Landesgartenschau 2008 vorgesehen. Die Stadt Schleswig hat eine
      Option zur kostenlosen Nutzung der hierfür benötigten Fläche
      erhalten.


      Originaltext: Waterkant Immobilienfonds GmbH & Co KG
      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56144
      Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56144.rss2



      Pressekontakt:
      Sybille Schmid - Sindram
      Waterkant Immobilienfond GmbH & Co KG
      Büro Lürschau, Dorfstraße 10, 24850 Lürschau
      Telefax 04621 - 30 22 29
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 15:56:07
      Beitrag Nr. 85 ()
      @ stockpicker

      Was hat das mit Mobilcom zu schaffen? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 16:34:47
      Beitrag Nr. 86 ()
      #85

      Ist mir schon klar, dass sich Dir - bei Deinem User Namen - das nicht erschließt!!! :laugh::D:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:24:39
      Beitrag Nr. 87 ()
      Vorstandschef Grenz: mobilcom-Aktie wird über 14 Euro bleiben!!! :D

      BÜDELSDORF - Die Aktie der mobilcom AG wird nach Einschätzung von Vorstandschef Thorsten Grenz nicht unter den aktuellen Stand fallen. "Ich bin optimistisch, dass sich der Kurs über 14 Euro verfestigen wird", sagte der Vorstandsvorsitzende am Donnerstag in Büdelsdorf der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Durch das laufende Rückkaufprogramm seien die Anteile der Aktionäre erworben worden, die unter dem Niveau verkaufen wollten.
      Die Aktie des zweitgrößten Mobilfunkproviders gewann bis zum frühen Nachmittag 1,8 Prozent auf 14,69 Euro. Anfang der Woche hatte mobilcom die 14-Euro-Marke erstmals seit August durchbrochen. "Ich bin sehr zufrieden mit der Aufwärtsbewegung", sagte Grenz. :cool:

      http://portale.web.de/Finanzen/?msg_id=5591428
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 14:54:30
      Beitrag Nr. 88 ()
      Soweit mir bekannt, schliesst das CFA die mögliche Thematik einer Mwst-Rückerstattung und somit eine 90 % Abführung an FT überhaupt nicht ein. Es werden sich dann wohl - neben meiner Person - einige geschädigte Aktionäre finden lassen, die Strafanzeige gegen Grenz, den gesamten Mobilcom Vorstand, nebst Aufsichtsrat, wegen Untreue stellen werden. :cool:


      Hugin Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Prozess: mobilcom AG: mobilcom beansprucht
      Umsatzsteuer-Rückerstattung

      MobilCom Multimedia GmbH (mcm) hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz
      für 8,43 Mrd. ¤ erworben. Weder die Mitteilung über den
      Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer
      aus. Die mcm hatte bereits 2003 um die Ausstellung einer korrekten
      Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
      Post (RegTP) hatte dies abgelehnt. Aus Sicht des Unternehmens und
      der vorliegenden Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt
      und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen.
      Das ergibt sich außerdem aus der 6. EU-Richtlinie.

      Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer Rückerstattung von 1,16 Mrd. zu rechnen. Davon stünden 90 Prozent France Télécom zu. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 14:58:58
      Beitrag Nr. 89 ()
      @stockpicker999

      Das kann ich mir nicht vorstellen. FT hat sicherlich vereinbart, dass aus der UMTS Liznez zurückfliessende Gelder, zu 90 % an FT gehen. Ich weiss es natürlich nicht, aber so dämlich können die nicht sein.

      SW
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:19:26
      Beitrag Nr. 90 ()
      @ Schwarzwälder

      Ist gibt halt nicht nur schwarz oder weiß, sondern auch eine Menge dazwischen! :cool:

      Du hättest recht, wenn der Bund sagen wir mal aus der vorzeitigen Rückgabe der UMTS-Lizenz einen Betrag von xxx Mio. Euro erstatten würde, dann würde das CFA greifen und 90 % der Summe wären an FT abzuführen.

      Hier handelt es sich aber um einen anderen Fall. Es ändert sich formell an der Rechnungsendsumme ja nichts und diese hat FT seinerzeit nicht übernommen, sondern nur deren Finanzierung gewährleistet. Es gab mal einen Artikel von einem Steuerexperten zu diesem Thema und dessen Meinung war eben, dass die Vorsteuerabzuggsmöglichkeit für die auszuweisende Merhwertsteuer nur dem Betrieb sprich Mobilcom zugerechnet werden kann und deswegen eine pauschale Abtretung gar nicht möglich ist. Das wäre ungefähr genauso, als wenn eine Firma auf die Idee käme ihre steuerlichen Verlustvorträge an eine andere Firma zu verkaufen und diese verrechnet sie dann mit ihren Gewinnen, das lässt aber das Finanzamt nicht zu *** that´s all***!!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:44:19
      Beitrag Nr. 91 ()
      PS. Lies Dir dass mal durch und Du wirst mir zustimmen, dass es sehr nahe liegt, dass Grenz, der frankophile Vogel und andere Konsorten "ferngesteuert" andere Interessen vertreten, nur nicht die ihrer Minderheitsaktionäre!!! :eek:



      Den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer richtig pfänden

      Vorsteuer ist Teil der Umsatzbesteuerung
      Der Vorsteuerabzug ist in § 15 UStG geregelt. Danach darf ein selbst umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer von der von ihm an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuer diejenige als Vorsteuer in Abzug bringen, die er selbst an andere Unternehmer für deren Leistungen und Lieferungen zahlt.

      Praxishinweis: Unternehmer, die im Vorjahr einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 EUR hatten und im laufenden Jahr einen Umsatz von weniger als 50.000 EUR erwarten, können von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch machen. Sie werden dann von der Umsatzsteuer befreit. Ein Vorsteuerabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.

      Meist übersteigt die vom Unternehmer vereinnahmte Umsatzsteuer die von ihm nach § 15 UStG in Abzug zu bringende Vorsteuer. Den Überschuss muss er dann an das Finanzamt im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen, deren Zeitraum monatlich oder vierteljährlich vom Finanzamt bestimmt werden kann, abführen. Die Voranmeldungen sind jeweils bis zum 10. des auf den Voranmeldungszeitraum folgenden Monats vorzunehmen.

      Vorsteuerabzugsbeträge sind nicht selbstständig pfändbar
      Der Vorsteuerabzug stellt im Ergebnis nur eine Differenzberechnung zur Umsatzsteuer dar. Es handelt sich deshalb nicht um einen eigenständig abtretbaren und damit auch nicht eigenständig pfändbaren Anspruch (BFH NJW 93, 2904; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 363). :eek: Aus der Differenzberechnung kann sich aber ein Überschuss ergeben, wenn

      die abzugsfähige Vorsteuer die abzuführende Umsatzsteuer übersteigt oder

      der Unternehmer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen die angefallene Vorsteuer nicht oder nicht vollständig in Abzug gebracht hat.

      Dieser Überschuss an Umsatzsteuer begründet einen eigenständigen Erstattungsanspruch, der der Pfändung unterworfen ist.

      Besteuerungszeitraum beachten
      Eine Falle für Gläubiger beinhaltet § 46 Abs. 6 AO. Danach darf ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht erlassen werden, bevor der Anspruch entstanden ist. Entgegen diesem Verbot erwirkte Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bzw. Pfändungs- und Einziehungsverfügungen sind nichtig. Wichtig ist also zu wissen, wann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Dies ist nach § 38 AO der Fall, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

      Nach § 16 Abs. 1 UStG ist Besteuerungszeitraum grundsätzlich das Kalenderjahr. Nur in Ausnahmefällen kann ein kürzerer Zeitraum festgesetzt werden (§ 16 Abs. 4 UStG). Die Umsatzsteueranmeldung für den Besteuerungszeitraum hat unmittelbar nach Ablauf des Kalenderjahrs zu erfolgen. Anders als im Einkommensteuerrecht wird dem Unternehmer hier keine Erklärungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer wie die Einkommensteuer ab dem 1.1. eines Jahrs gepfändet, dann aber - insoweit anders als bei der Umsatzsteuer - die Abgabe der Steuererklärung auch sofort betrieben werden kann (Goebel, VE 04, 37 und 96).

      Das zuständige Finanzamt als Drittschuldner
      Als Drittschuldner ist das für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer örtlich zuständige Finanzamt zu bezeichnen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 17 ff. AO. Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 21 Abs. 1 UStG das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Für die Umsatzsteuer von Personen, die keine Unternehmer sind, ist nach § 21 Abs. 2 UStG das Finanzamt zuständig, das auch für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig ist (§§ 19 und 20 UStG), d.h. das Finanzamt des gewöhnlichen Aufenthalts. In den Fällen des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist das Finanzamt für die Umsatzsteuer zuständig, das auch für die gesonderte Feststellung zuständig ist (§ 18 UStG).

      (Mitgeteilt von: RiLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens)

      Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

      Dies ist eine Information der Zeitschrift "Vollstreckung effektiv".



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      http://www.iww.de/templates/print.php?ID=1599
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:48:40
      Beitrag Nr. 92 ()
      @stockpicker @all
      Gebe Dir 100%ig recht. FT profitiert ja im Falle einer NUTZUNG der MWSt-Gutschrift genau wie alle anderen Aktionäre von einem eventuellen Urteil zugunsten von MOB. Hier wird kein Bargeld fließen, sondern ggf. erhält MOB eine Vorsteuer-Gutschrift über 1,16Mrd EUR und kann diese GuV-wirksam mit ihren MWSt-Schulden verrechnen. Die UMTS-Rechnung wird in keiner Weise verändert. FT hätte also nicht nachträglich irgendwie UMTS-Investitionen sparen können, die sie nun auf Basis des UMTS-Settlement-Agreements (das übrigens wiederum selbst auch in anderen Teilen dubios und umstritten ist) nun irgendwie wundersam von MOB einfordern könnte. Das wäre völlig abwegig.

      Zwei Dinge aber noch dazu:
      1. Erst muss der Prozess gewonnen werden. In Österreich sieht es ganz gut aus - aber durch die Instanzen kann sich das sicher eine Weile ziehen.
      2. Es lässt schon mal wieder sehr tief blicken, dass das MOB-Management bzw. die IR-Abteilung hier IN DIE AD HOC den Satz "Davon stehen 90% FT zu" reinschreibt. Da das Management sehr genau weiß, wie umstritten die Zuwendung von 90% an FT ist, zeigt der Vorgang mal wieder in erschreckender Deutlichkeit, wie sehr der Vorstand von FT infiltriert ist. Den anderen 75% der Aktionäre ggü. scheint man sich nicht verantwortlich zu fühlen! :mad:

      Stockpicker: Schick eine Boardmail und zu gegebener Zeit (falls dann erforderlich) schließe ich mich mit doch einigen Aktien Deiner Klage bzw. einer der vielen anderen zu erwartenden Klagen an.
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:50:51
      Beitrag Nr. 93 ()
      PPS. Konkludent daraus folgernd, wäre eine Zahlung an FT ohne CAUSA ein Straftatbestand der Untreue zum Nachteil des Vermögens der Mobilcom AG, was mit maximal 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könnte, welche bei einer Schadenssumme von knapp einer MILLARDE Euro auch tatangemessen wäre!!! :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:52:16
      Beitrag Nr. 94 ()
      FT hat doch sicherlich, im Vetrag, festschreiben lassen, dass alle, aus der UMTS Lizenz, zurückfliessenden Gelder und Erlöse, mit 90 % an FT weiterzuleiten sind.
      Gegenüber der Steuerbehörde tritt nur mobilcom auf, aber wenn das Geld bei mobilcom eingeht, wird FT es herausfordern.

      SW
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:56:56
      Beitrag Nr. 95 ()
      :lick:
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:59:35
      Beitrag Nr. 96 ()
      @ Pauli70

      Freut mich sehr zu wissen, dass ausser meiner Person hier an board noch jemand den Sachverhalt so (richtig :D ) einschätzt!!! ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 16:05:49
      Beitrag Nr. 97 ()
      16.12.2004 - 15:02 Uhr
      UMTS/mobilcom beansprucht Umsatzsteuerrückerstattung (drei)

      Die Erfolgschancen der Klage schätzt mobilcom positiv ein. "Die Chancen sind so groß, dass wir es nicht verantworten können, nicht zu klagen", sagte Vorstandsvorsitzender Thorsten Grenz auf Anfrage von Dow Jones Newswires. Wer die Verfahrenskosten übernimmt, ist noch nicht geklärt. mobilcom sei in guten Gesprächen mit France Telecom, sagte ein Sprecher. In der Vergangenheit hätten sich Quotenregelungen bewährt. Das Kostenrisiko betrage maximal 9 Mio EUR. Darin enthalten sei das Beschreiten sämtlicher Rechtswege und Instanzen sowie mögliche Gebühren bei einer Niederlage in allen Instanzen. Die mobilcom-Anwälte gingen jedoch davon aus, dass das tatsächliche Risiko bei unter 4 Mio EUR liegen würde.

      Noch vor Jahresende wil das Mobilfunkunternehmen zwei Klagen einreichen. Eine Klage richte sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und beinhalte die Forderung nach einer korrekten Rechnungsausstellung. Die andere Klage gehe an das Finanzgericht in Köln zur Feststellung der Umsatzsteuerpflicht, sagte der Sprecher.
      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires; +49 (0)40 3574 3116,
      kirsten.bienk@dowjones.com
      (ENDE) Dow Jones Newswires/16.12.2004/kib/nas
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 16:10:18
      Beitrag Nr. 98 ()
      @ schwarzwälder

      Auch wenn es diese Klausel gäbe, ist sie nichtig, da gibt es ein entsprechendes Urteil des BFH (Bundesfianzhof und oberste letztinstanzliche Steuerberhörde in Deutschland) !!! :D
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 16:12:53
      Beitrag Nr. 99 ()
      Dann hätten wir ja noch berechtigte Hoffnung. Allein bei der Spekulation darüber läuft einem das Wasser im Mund zusammen. *g*

      SW
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 16:17:31
      Beitrag Nr. 100 ()
      96 von stockpicker999! Das ist EBENFALLS meine Meinung!!
      Mwst kann man nicht abtreten! Sollte MOB Recht bekommen. werden die Mwst verrechnet und Uberschuss (Guthaben) wird aufs Konto MOB überwiesen!! Als Selbständiger muss ich es ja wissen!! Also würde MOB CASH vom Finanzamt erhalten!!!!
      KEIN Gutschrift auf Jahren hinaus!! Der Kurs würde explodieren, davon profitiert FT (mit Ihren Anteil an MOB) , das ist auch alles!!! Salut
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 17:02:46
      Beitrag Nr. 101 ()
      :kiss:Hallo Euch allen !! Bin jetzt auch aufgesprungen, da ich denke nächstes Jahr könnten wir schnell die 20€ sehen, auch ohne Der Rückzahlung, mit, gehen wir auf die 30€ zu !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :p
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 10:12:39
      Beitrag Nr. 102 ()
      Eine Meldung von heute, in der einmal auf den ZEITRAUM Bezug genommen wird, der bis zu einer EuGH-Entscheidung zur MWSt-Pflichtigkeit bei UMTS-Lizenzkäufen vergehen kann:

      "... so lange, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, ob bei der Vergabe der Lizenzen Umsatzsteuer anfiel. Sollte der EuGH zugunsten der Unternehmen entscheiden, drohen in mehreren Ländern milliardenschwere Steuererstattungen, in Deutschland wären das insgesamt 7,2 Milliarden Euro. Mit einem Urteil wird in etwa eineinhalb Jahren gerechnet. (nz)"
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 16:36:21
      Beitrag Nr. 103 ()
      Wenn Mobilcom schon nicht selber klagt, muss der "olle" Schmid es halt übernehmen!!! :cool:

      23. Dezember 2004


      MOBILCOM-GRÜNDER SCHMID

      Insolvenzverwalter fordert vier Milliarden von France Telecom :lick:

      Das Debakel um die milliardenteuren UMTS-Lizenzen des Mobilfunkkonzerns Mobilcom beschäftigt einmal mehr die Juristen. Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Mobilcom-Chefs Gerhard Schmid fordert von France Telecom mehrere Milliarden Euro Schadenersatz plus Zinsen. :D
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 17:23:11
      Beitrag Nr. 104 ()
      Eigentlich müßte sich jetzt der Druck auf mobilcom wieder erhöhen, warum sie nicht Klage, gegen FT, erhoben haben.

      MOBILCOM

      Schmid-Gläubiger wollen 4,25 Milliarden Euro


      Zwei Jahre nach dem Ende des Dramas um den Mobilfunkbetreiber Mobilcom machen die Gläubiger von Firmengründer Gerhard Schmid das Fass wieder auf: Sie haben Mobilcom-Großaktionär France Telecom auf Zahlung von über 4,25 Milliarden Euro verklagt.


      Frankfurt/Hamburg - Als Grund nannte der Insolvenzverwalter von Schmid Vertragsverstöße der Franzosen im Zusammenhang mit dem Aufbau eines UMTS-Netzes zusammen mit Mobilcom . Die Klage wurde am Donnerstag dem Landgericht Frankfurt zugestellt, wie Gerichtssprecher Thomas Kehren auf Anfrage bestätigte.
      Wollte einst zusammen mit France Telecom das ganz große Rad drehen:

      Der Hamburger Rechtsanwalt Jan Wilhelm ist Insolvenzverwalter für das Vermögen des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid, der nach einem Streit mit Mobilcom-Großaktionär France Telecom privaten Konkurs angemeldet hatte. Wilhelm erklärt in einer Pressemitteilung, das die Zustimmung der Gläubiger zur Klage vorliege.

      Der Insolvenzverwalter vertritt in der Pressemitteilung die Auffassung, dass France Telecom den mit Schmid geschlossenen Vertrag zum Aufbau eines UMTS-Netzes verletzte habe, weil die Franzosen den Geldhahn für das 18-Milliarden-Projekt überraschend zugedreht hatten. Dadurch habe France Telecom "die Zukunftschancen der Mobilcom als Netzbetreiber" zunichte gemacht.

      Wilhelm sieht eine "sehr hohe" Erfolgschance, den Prozess zu gewinnen. Allerdings könne das Verfahren mehrere Jahre dauern. Die Kosten für den Prozess übernehme ein schweizerisches Unternehmen, das nicht genannt werden wolle.

      Partnerschaft in schwerer See

      Ursprünglich war France Telecom bei Mobilcom eingestiegen, um den deutschen Telefonmarkt aufzurollen. Mobilcom ersteigerte mit der Kapitalkraft des französischen Konzerns im Rücken im Jahr 2000 für über acht Milliarden Euro eine der sechs deutschen UMTS-Lizenzen. Vorstandschef und Hauptaktionär Gerhard Schmid startete einen energischen Aufbau des Netzes von Sendestationen, der im wesentlichen von France Telecom bezahlt werden sollte.

      Doch schon 2001 kam die Partnerschaft in schwere See: Schmid zerstritt sich mit France Telecom, die sich mit knapp 30 Prozent an Mobilcom beteiligt hatte. Die Franzosen wollten den Netzaufbau bremsen, weil hohe Schulden den Konzern belasteten. Es begann ein Streit, in dessen Verlauf Schmid als Vorstandschef zum Rücktritt gezwungen wurde. Er musste seine Aktien verpfänden, das Unternehmen kam wegen hoher Schulden nur knapp an der Pleite vorbei. Schmid erklärte seine Privatinsolvenz. Finanzchef Thorsten Grenz übernahm den Vorstandsvorsitz und sanierte Mobilcom, das heute wieder schwarze Zahlen schreibt. Das Unternehmen kehrte zur Vermittlung von Handy-Verträgen zurück und schrieb UMTS völlig ab.

      Nach Angaben Schmids aus dem Jahr 2003 lagen seine Verbindlichkeiten bei "weniger als 300 Millionen Euro". Sie resultierten vor allem aus kreditfinanzierten Käufen von Mobilcom-Aktien, deren Wert im Laufe der Krise dramatisch einbrach und zeitweise unter einem Euro lag.

      Nach Angaben von Insolvenzverwalter Wilhelm hatte sich France Telecom 2002 in einem so genannten Settlement-Agreement dazu verpflichtet, die nutzlos gewordenen Aufwendung der Mobilcom aus dem UMTS-Aufbau von 10,7 Milliarden Euro zu ersetzen. Dies sei nur zu 7,2 Milliarden geschehen. Es ergebe sich noch eine Differenz in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zum Nachteil von Mobilcom. Hinzu kämen "vereitelte Gewinnchancen", was den höheren Klagebetrag ausmache. "Ein im November 2002 erklärter Verzicht des Insolvenzschuldners Gerhard Schmid ist mangels Vertragsabschluss nicht wirksam", so die juristische Einschätzung Wilhelms. Der Anspruch sei ein Teil der Insolvenzmasse und daher durch den Insolvenzverwalter geltend zu machen.

      Claus-Peter Tiemann, AP
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 17:05:57
      Beitrag Nr. 105 ()
      Man könnte glatt mutmassen, dass Grenz und Vogel mit der Fusion von MOB und FRN auf eine Drittgesellschaft, mit dann veränderten Mehrheitsverhältnissen versuchen, sich des Themas Schadenersatz gegen die FT zu entledigen!!! :cool:



      11.03.2005 - 10:43 Uhr
      SdK will erneute Prüfung der Beziehung France Telecom/mobilcom :D

      BÜDELSDORF (Dow Jones-VWD)--Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger will erneut eventuelle Ansprüche der mobilcom AG, Büdelsdorf, gegen die France Telecom SA, Paris, überprüfen lassen. Zur mobilcom-Hauptversammlung am 22. April in Hamburg wurde daher ein Antrag auf Sonderprüfung gestellt. Die Prüfung soll "unabhängig und unparteiisch" klären, "ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Gesellschaft gegen France Telecom Ersatzansprüche zustehen, die trotz der Vereinbarung des MC Settlement Agreement noch geltend gemacht werden können". Dies teilte die SdK am Freitag mit.

      mobilcom hatte im März 2000 einen Kooperationsvertrag mit der France Telecom geschlossen, in dem unter anderem der Aufbau des UMTS-Geschäfts und dessen Finanzierung durch den französischen Partner festgelegt wurde. Nach Ansicht der SdK entspricht dieser Vertrag wegen der darin getroffenen Vereinbarungen einem Beherrschungsvertrag. Dass der französische Konzern im September 2002 die Finanzierung von mobilcom einstellte, stelle für das Unternehmen einen ausgleichspflichtigen Nachteil dar. Der im November 2002 beschlossene Zahlungsverzicht (MC Settlement Agreement) ist nach Auffassung der SdK wegen Nichteinhaltung der nötigen Dreijahresfrist nicht wirksam.

      Ein mobilcom-Sprecher sagte auf Anfrage, dass eine erneute Sonderprüfung nicht für erforderlich gehalten wird. Die Hauptversammlung habe bereits 2004 über einen solchen Schritt abgestimmt und sich dagegen entschieden.
      -Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires; +49 (0) 40 3574 3115, michael.brendel@dowjones.com
      (ENDE) Dow Jones Newswires/11.3.2005/mbr/rio
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 17:50:00
      Beitrag Nr. 106 ()
      Staatsanwalt ermittelt gegen MobilCom Verantwortliche und Anwalt Hoffmann - Schmid Ehefrau beantragt Einstweilige Verfügung gegen MobilCom

      Schleswig (ots) - Die MobilCom (Nachrichten) hat durch den Mainzer Rechtsanwalt Volker Hoffmann am 14.1.2005 Strafanzeige gegen Gerhard Schmid und seine Ehefrau einreichen lassen. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat aufgrund dieser Anschuldigungen ein Ermittlungsverfahren
      eröffnet. Der MobilCom Gründer und seine Ehefrau haben unmittelbarnachdem sie von den Ermittlungen Kenntnis erhielten die völlig haltlosen Vorwürfe der MobilCom widerlegt und die Einstellung des Verfahrens beantragt.

      Da die MobilCom in der Strafanzeige bewußt falsche Tatsachen vorgetragen und diese gezielt auch Banken zur Kenntnis gebracht hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel nun unter dem AZ: 572 Js 20389/05 gegen Verantwortliche der MobilCom AG und Anwalt Volker Hoffmann wegen Verdacht auf falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) sowie Kreditgefährdung (§ 187 StGB).

      Die Ehefrau des MobilCom Gründers beantragt eine Einstweilige Verfügung um der MobilCom und Anwalt Hoffmann die Wiederholung der falschen Verdächtigungen gerichtlich verbieten zu lassen.
      :rolleyes:

      Originaltext: millenium GmbH
      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53941
      Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53941.rss2


      Pressekontakt:
      Sybille Schmid-Sindram
      Büro:
      Dorfstraße 10
      24850 Lürschau
      Fax: 04621-948831
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 16:12:23
      Beitrag Nr. 107 ()
      Man darf gespannt sein, ob morgen die Anträge TOP 12 und 13 eine einfache Mehrheit findet (die FT muss sich bekanntlich ja enthalten), bzw. diesmal sichergestellt werden kann, dass nicht wie im letzten Jahr einige Hunderttausend Stimmen bei der Auszählung "einfach" nicht berücksichtigt werden!!! :cool:

      Für die FT geht es bei TOP 13 um ca. 4,5 Mrd. Euro plus Zinsen :eek: , da werden mittlerweile meine ursprünglich geschätzten € 50 Schadensersatz pro Aktie bei weitem übertroffen! :rolleyes:

      http://www.mobilcom.de/pdf/Zusatzblatt_HV05.pdf
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 17:30:53
      Beitrag Nr. 108 ()
      :laugh::laugh::laugh: Aber die 50,00 € sind doch bereits im Kurs eingepreist! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 18:02:59
      Beitrag Nr. 109 ()
      @ sprengli

      Vielleicht bekommen wir ja am Montag 3 Gratisaktien für eine eingebucht!!! :cool:

      @ alle

      Möchte mal zu gerne wissen, was die Herren Grenz und Vogel als Gegenleistung von FT für das staktohafte Beharren auf der völlig unsinnigen These "Es bestand kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen FT und Mobilcom!!" :laugh::laugh::laugh: bekommen??? Die können alle Privatinsolvenz anmelden, wenn die Schadensersatzsprüche gegen FT und sie selber durchgehen, da hilft Ihnen auch kein "gekauftes" Gutachten mehr!!! :eek:


      mobilcom: Gutachten beurteilt Klage gegen FT als aussichtslos

      BÜDELSDORF (Dow Jones-VWD)--Eine Schadenersatzklage der mobilcom AG, Büdelsdorf, gegen die Großaktionärin France Telecom SA (FT), Paris, hat keine Aussicht auf Erfolg. Zu diesem Ergebnis komme ein Gutachter, der die Voraussetzungen für eine Klage geprüft habe, sagte ein mobilcom-Sprecher am Donnerstag auf Anfrage von Dow Jones Newswires. Der Gutachter bestätige damit ein bereits vor mehr als einem Jahr bei Rechtsanwalt Reinhard von Dalwigk in Auftrag gegebenes Gutachten zur gleichen Thematik.

      Das Mobilfunkunternehmen hatte das aktuelle Gutachten bei Professor Knut Werner Lange von der Universität Witten/Herdecke in Auftrag gegeben, nachdem die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zusammen mit der von Sybille Schmid-Sindram kontrollierten Kasag AG, Vaduz, und einigen Kleinaktionären einen Antrag auf Sonderprüfung gestellt hatte, über die die Hauptversammlung am Freitag in Berlin abstimmen soll. Den Antragstellern zufolge soll ein Sonderprüfer feststellen, ob und in welcher Höhe mobilcom Ansprüche gegen France Telecom hat. Außerdem beantragt die Gemeinschaft die Geltendmachung möglicher Ansprüche.

      Es gebe weder einen Anlass für eine Sonderprüfung noch für eine Schadenersatzklage, sagte der mobilcom-Sprecher. Aus diesem Grund empfehle die Verwaltung die Ablehung der Anträge. Der Vorstand sei unverändert der "sicheren Überzeugung", dass mobilcom keine Ersatzansprüche gegen France Telecom habe, die aus dem Cooperation Framework Agreement (CFA) und dem MC Settlement Agreement (MCSA) resultieren würden.

      Es fehle an allen Voraussetzungen der von den Antragstellern genannten Anspruchsnormen, sagte der Sprecher. Wegen dieser Einschätzung habe die Hauptversammlung bereits im Jahr 2004 einen fast gleichlautenden Antrag von Aktionären abgelehnt. Seinerzeit habe sich auch die nun beantragende Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger gegen eine Schadenersatzklage ausgesprochen, sagte der Sprecher. Es sei erwiesen, dass mobilcom durch das Engagement von France Telecom kein Schaden entstanden sei, sagte der mobilcom-Sprecher.

      Zum einen habe die Großaktionärin alle Darlehen von insgesamt 7,1 Mrd EUR übernommen, zusätzlich einen Zuschuss von 208,7 Mio EUR bezahlt und 300 Mio EUR für die Abwicklung des UMTS-Geschäftes bereit gestellt. Vor dem Einstieg von France Telecom habe mobilcom zum 31. Dezember 2000 ein Eigenkapital von 250 Mio EUR ausgewiesen und nach dem Ausstieg aus der Finanzierung des UMTS-Geschäftes zum 31.12.2003 ein Eigenkapital von 321 Mio EUR. Hieran sei ablesbar, dass es bei mobilcom durch das Engagement von France Telecom und den Rückzug aus dem UMTS-Geschäft nicht zu einem Schaden in Mrd-EUR-Höhe gekommen sei, erklärte der mobilcom-Sprecher.

      Die Schutzgemeinschaft begründet ihre veränderte Einschätzung mit neuen Erkenntnissen über den Sachverhalt, sagte SdK-Sprecher Stefan ten Doorkaat. Er habe das seinerzeit in Auftrag gegebene Sonderprüfungsgutachten des Wirtschaftsprüfers Manfred Maluck erst nach der Hauptversammlung 2004 in aller Ruhe durchgearbeitet und festgestellt, dass durchaus Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegeben seien. Dass das zur gleichen Frage in Auftrag gegebene Gutachten von von Dalwigk zu einer anderen Einschätzung kommt, schreckt den SdK-Sprecher nicht. :D

      Der Wirtschaftsprüfer Maluck habe im Auftrag der Hauptversammlung aber nur geprüft, ob der damalige Vorstandsvorsitzende Gerhard Schmid in seiner Funktion pflichtwidrig gehandelt habe und nicht die Frage, ob mobilcom Ansprüche gegen France Telecom habe, sagte der mobilcom-Sprecher.

      Mitausschlaggebend für die Meinungsänderung der SdK sei auch, dass mobilcom-Gründer Gerhard Schmid über seinen Insolvenzverwalter Jan Wilhelm France Telecom bereits auf Schadenersatz verklagt habe, sagte der SdK-Sprecher. Die Gläubigerversammlung hätte diesem Ansinnen bestimmt nicht zugestimmt, wenn sie nicht an einen Erfolg glauben würde. Sollte das Sonderprüfungsgutachten ergeben, dass Ersatzansprüche gegen France Telecom bestünden, müssten diese auch geltend gemacht werden.

      Zahle France Telecom die geforderte Summe, würde dies pro mobilcom-Aktie rund 60 EUR ausmachen. Bei einem Kurs von derzeit rund 15,30 EUR sei dies eine sehr interessante Perspektive, sagte ten Doorkaat. Die Kosten für das Gutachten lägen indes pro Aktie nur im Cent-Bereich. Der Vertreter der SdK rechnet allerdings nicht mit der Zustimmung der Hauptversammlung zum Sondergutachten. Bei diesem Punkt dürfte France Telecom mitstimmen und werde den Antrag ablehnen, prognostiziert ten Doorkaat.
      :cool:


      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires; +49 (0)40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
      (ENDE) Dow Jones Newswires/21.4.2005/kib/bb
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 21:23:41
      Beitrag Nr. 110 ()
      FT könnt` ja MOB übernehmen und anschliessend per Squeeze-Out die Kleinaktionäre rausdrängen ....

      Dann bestünde höchstens ein Schandenersatzanspruch gegen sich selbst ...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 21:44:47
      Beitrag Nr. 111 ()
      [posting]16.430.350 von piscator_ am 21.04.05 21:23:41[/posting]Tja Monsieur!! AUCH eine Möglichkeit!!! Dadurch hätten sie zusätzlich dank FRN Eintritt in den deutschen Markt!!
      Salut et bonne nuit!
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 09:06:53
      Beitrag Nr. 112 ()
      Die Schadenersatzansprüche können wir uns von der Backe putzen. Das wäre politisch gesehen eine Kriegserklärung nach Frankreich und hat IMO null Chance auf Aussicht. Schröder muss sich mit den Franzosen gut halten, würde mich aber doch interessieren, was die allwissenden Müllhalden in den EU-Ausschüssen sagen würden.:eek:

      Ich bin, was MOB angeht auf jeden Fall pro Schmid, auch wenn ich ihm nicht traue, er hat eine gute Story und die Ahnung.:D
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 09:18:02
      Beitrag Nr. 113 ()
      Die Politik spielt bei der Schadensersatzklage keine Rolle. Schmid hat über seinen Insolvenzverwalter bereits die Klage eingereicht. Außerdem hat der damalige Wirtschaftsminister die Veträge zwischen mobilcom und FT als belastbar bezeichnet.

      SW
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 11:18:16
      Beitrag Nr. 114 ()
      Mobilcom: Schmid will 4,3 Milliarden Euro
      Firmengründer sucht Mehrheit für eine Milliardenklage gegen den Großaktionär France Télécom.
      :D

      Von Mathias Eberenz

      Hamburg - Der Gründer und frühere Chef des Büdelsdorfer Mobilfunkunternehmens mobilcom AG, Gerhard Schmid, will mit Hilfe eines Sonderprüfers und einer Klage 4,3 Milliarden Euro vom mobilcom-Hauptaktionär France Télécom für die mobilcom-Aktionäre eintreiben. Das bestätigte Schmid im Gespräch mit dem Abendblatt. Über den Antrag wird heute auf der mobilcom-Hauptversammlung in Berlin abgestimmt. "Die Chance für einen Erfolg stehen gut", so Schmid, der den Franzosen Vertragsbruch vorwirft.

      Der Konzern habe sich vor fünf Jahren verpflichtet, als Partner von mobilcom den Ausbau des UMTS-Mobilfunknetzes in Deutschland voranzutreiben, sich dann aber überraschend aus dem Deal zurückgezogen. Schmid selbst mußte daraufhin Insolvenz anmelden, die mobilcom stand damals kurz vor der Pleite.

      Seitdem liegt Schmid im Clinch mit dem von ihm gegründeten Büdelsdorfer Unternehmen und der Führungsmannschaft rund um Vorstand Torsten Grenz, der sich wiederum mit France Télécom als größtem Aktionär (28,3 Prozent) arrangieren muß. Schmid, gegen den Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Betrugs laufen, wehrt sich vehement gegen Vorwürfe. Im Fall angeblicher Kursmanipulationen ermittle die Staatsanwaltschaft in Kiel seit zwei Jahren, ohne daß es bisher zu einer Hauptverhandlung gekommen sei.

      "Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat keine Kursmanipulationen feststellen können, es gibt also keinen Schaden und somit auch keine Grundlage, gegen mich vorzugehen", so Schmid. Auch die kürzlich von mobilcom initiierte Strafanzeige, er habe beim Treuhänder Aktien nicht angegeben, entbehre jeder Grundlage, behauptet er. "Diese Aktien gehören meiner Frau", sagt er. "Ich habe Strafanzeige wegen falscher Verdächtigungen und Kreditgefährdung gegen mobilcom erstattet", so Schmid.

      Einen Teil des Aktienpaketes - 800 000 Stück (Wert: 12,3 Millionen Euro) - habe seine Frau, Sybille Sindram-Schmid, an den Kieler Rechtsanwalt und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki übertragen (das Abendblatt berichtete). "Sie dienen zur Sicherung der Anwaltskosten", so Schmid. Er rechne damit, daß alle Verfahren durch jeweils drei Instanzen gehen. Für Spannung sorgt unterdessen das Auslaufen der Haltefrist von mobilcom-Anteilen durch France Télécom. Der Konzern kann sein Aktienpaket im Wert von 286 Millionen Euro von Dienstag an erstmals an der Börse plazieren - und damit den Kurs unter Druck bringen. Branchenkenner gehen davon aus, daß die Franzosen sich von mobilcom trennen wollen. Schmid glaubt das nicht: "Die wollen doch die Klage verhindern - dazu benötigen sie ihre Anteile."

      http://www2.abendblatt.de/daten/2005/04/22/424766.html
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 02:31:04
      Beitrag Nr. 115 ()
      mobilcom Hauptversammlung bestätigt Aufsichtsrat und billigt Dividende

      BÜDELSDORF - Die Hauptversammlung der mobilcom AG hat den Aufsichtsrat bestätigt. Wie mobilcom am Freitagabend mitteilte, hat die Aktionärsversammlung auch dem Dividendenvorschlag von 0,25 Euro je Aktie zugestimmt und den Vorstand zum Aktienrückkauf ermächtigt. mobilcom könne bis zum 30. September 2006 bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen.
      Darüber hinaus habe sich die Mehrheit der in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre heute dafür ausgesprochen, die von Antragstellern vermuteten Ersatzansprüche gegen France Telecom geltend zu machen. Die Antrag stellende Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sowie weitere Aktionäre hätten in ihren Redebeiträgen betont, dass sich die Anträge nicht gegen Vorstand und Aufsichtsrat richten.

      Die Bestellung eines Sonderprüfers sei dagegen wie bereits im Vorjahr abgelehnt worden. Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG hielten die von einzelnen Aktionären angestrebte Schadensersatz-Klage gegen France Telecom unverändert für aussichtslos. Diese Einschätzung werde auch durch das Gutachten von Prof. Dr. Knut Werner Lange bestätigt, hieß es./sk/sb


      © dpa - Meldung vom 22.04.2005 23:46 Uhr
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 13:54:28
      Beitrag Nr. 116 ()
      @ piscator

      Deine Idee könnte schneller Realität werden, als man denkt!!! :D So langsam dämmert es mir auch, warum Grenz die Fusion mit Freenet auf Biegen und Brechen vorantreibt. Wäre der Beschluss zur Klage gegen FT auf der gestrigen HV wieder nicht durchgegangen, hätten sich nach der Fusion die Mehrheitsverhältnisse so verändert, dass eine Klage gegem die FT wohl endgültig vom Tisch gewesen wäre! :cool:

      Mobilcom-Aktionäre stimmen Klage gegen France Télécom zu!! :D:D:D

      Die Hauptversammlung des Mobilfunkunternehmens Mobilcom hat den Weg für eine Schadensersatzklage gegen den Großaktionär France Télécom in Milliardenhöhe geebnet. Auf dem Aktionärstreffen wurde gegen den Willen des amtierenden Vorstands beschlossen, Ersatzansprüche geltend zu machen.

      Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid: Vom Milliardär zur PrivatinsolvenzDabei geht es um den Rückzug der Franzosen aus dem Aufbau eines eigenen UMTS-Netzes im September 2002. Für die Lizenz hatte Mobilcom zwei Jahre zuvor mehr als 8,4 Mrd. Euro gezahlt. Der Streit zwischen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid und France Télécom über den Ausbau des UMTS-Mobilfunks hatte Mobilcom vor über zwei Jahren an den Rand der Pleite gebracht. Im Zuge der von France Telecom finanzierten Rettung musste Schmid seinen Posten als Vorstandschef bei Mobilcom räumen und alle Anteile verkaufen.

      Die Entscheidung fiel am Freitagabend in Berlin nach mehr als zehnstündiger Debatte mit großer Mehrheit. Damit konnte sich auf dem Aktionärstreffen der Mobilcom-Gründer und ehemalige Vorstandschef Schmid durchsetzen. Der Ex-Milliardär, der inzwischen Privatinsolvenz angemeldet hat, hält nach eigenen Angaben keine Mobilcom-Anteile mehr. Seine Ehefrau Sybille Schmid-Sindram verfügt aber über ein größeres Aktienpaket - sie hatte ihm ihr Stimmrecht übertragen. France Télécom, mit 29,1 Prozent größter Aktionär, durfte als Betroffener nicht mit stimmen.


      Mobilcom: "Vereinbarung eindeutig vorteilhaft"

      "Vorstand und Aufsichtsrat der Mobilcom AG halten die von einzelnen Aktionären angestrebte Schadensersatzklage gegen France Télécom unverändert für aussichtslos", teilte Mobilcom mit. France Télécom habe Mobilcom keinen Schaden zugefügt. Zudem gehe die Unternehmensführung davon aus, dass der ehemalige französische Monopolist das Unternehmen nicht beherrscht habe. "Die Vereinbarung mit France Télécom war für Mobilcom eindeutig vorteilhaft", hieß es weiter. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und die Liechtensteiner Gesellschaft Kasag streben eine Schadenersatzklage in Milliardenhöhe gegen Großaktionär France Télécom an. Einem von Mobilcom in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge hätte eine solche Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg.

      Die Hauptversammlung stimmte den Angaben des Unternehmens zufolge außerdem einer 25-prozentigen Erhöhung der Dividende auf 25 Cent je Aktie zu. Die Ausschüttungsquote betrage 34 Prozent. Nach den Beschlüssen der Aktionäre dürfe Mobilcom zudem bis zum 30. September 2006 bis zu zehn Prozent seines Grundkapitals zurückkaufen. Der Aufsichtsrat sei mit großer Mehrheit bestätigt worden.
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 21:14:50
      Beitrag Nr. 117 ()
      Ich war dabei.
      Während der Hauptversammlung wurde die Verwaltung als völlig unseriös entlarvt:

      Der von mobilcom engagierte Gutachter Prof. Dr. Lange von der Universität Witten-Herdecke war offenbar nicht unabhängig:
      Die Uni Witten-Herdecke wurde von Mobilcom ab 2000 mit insgesamt 511000 Euro finanziell unterstützt. Der AR-Vorsitzende Vogel ist seit zehn Jahren Mitglied des Direktoriums dieser Universität und der Lehrstuhl des Prof. Lange ist gestiftet von der Deutschen Bank, die als Kreditgeberin besonders vom Vergleich mit France Telecom profitiert hat.
      Außerdem hat Herr Prof. Lange nahezu die gesamte Korrespondenz mit France Telecom aus der fraglichen Zeit im Jahre 2002 unbeachtet gelassen; gerade aus dieser Korrespondenz ergibt sich aber das Ausmaß der Abhängigkeit der Mobilcom von der France Telecom, auf die es in dem Gutachten für die Bejahung der aktienrechtlichen Ansprüche gegen FT entscheidend ankam.
      Mit diesem Wunschgutachten hat die Verwaltung versucht, die Aktionäre zu täuschen; es ist ihr aber nicht gelungen:

      Die überwältigende Mehrheit von 73,55% stimmte für den TOP 13. Auch ohne die Stimmen aus dem Umfeld des Firmengründers Gerhard Schmis wäre eine deutliche Mehrheit zustandegekommen.

      Eine schallendere Ohrfeige hätte die Verwaltung nicht einfangen können.

      So long,
      Stahlhelm
      :cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 21:24:50
      Beitrag Nr. 118 ()
      [posting]16.442.076 von Stahlhelm am 23.04.05 21:14:50[/posting]Vielen Dank für Dein Posting!! Sehr interessant!
      Was mich wundert, das soo wenig Reaktionen hier am Board , nach solchen fantastischen News!!!
      Bin gespannt auch auf Piscator u einige!!
      Merci und salut
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 11:02:04
      Beitrag Nr. 119 ()
      @118
      Das Problem ist die Komplexität der Materie in Verbindung mit den Nebelkerzen, die die MOB-Verwaltung seit Wochen/Jahren zu diesem Thema wirft. Erst wenn der besondere Vertreter seine Arbeit aufgenommen hat und voraussichtlich sehr interessante und wohl auch belegbare Ergebnisse veröffentlicht, wird auch die Presse verstehen, was hier 2002ff wirklich passiert ist. Heute liest man leider NICHTS wirklich brauchbares zu diesem doch sehr kursrelevanten Thema. Ich rechne mit einer "Durchsickerungszeit" in die Medien von mehreren Wochen. Habe bereits mit Journalisten gesprochen, die vom Abstimmungsergebnis völlig überrascht waren und noch immer nicht dass potenzielle Ausmaß des Themas nachvollziehen können. Immerhin aber erkennen sie nach der HV nun schon das Newswert-Potenzial der Sache und ich bin sehr zuversichtlich, dass es hier bald mehr Aufmerksamkeit geben wird. Wird allerdings nicht gleich am Montag so weit sein. Und was für die Presse gilt, gilt derzeit auch noch hier im Board - daher noch relative Funkstille hier.
      Stay long and patient
      Pauli
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 11:19:03
      Beitrag Nr. 120 ()
      Nachtrag: Hier gleich ein schönes Beispiel, wie wenig (selbst die renommierte) Presse in der Materie bislang drin ist:

      http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1026221

      Die HV hat natürlich noch keine sofortige KLAGE gegen FT beschlossen, wie in diesem Artikel reißerisch in der Überschrift suggeriert wird!! Schon sehr unseriös vom Handelsblatt, das Thema so aufzumachen! Eine Klage KANN zwar ein Ergebnis des nun beschlossenen besonderen Vertreters sein - die ENTSCHEIDUNG darüber ist aber noch einige Wochen/Monate weg und sie wird vorher mit Sicherheit noch gegen mögliche Risiken für MOB abgewogen (insofern hat natürlich auch Grenz auf der HV völlig grundlos vor solchen Risiken gewarnt). Auch Vergleiche mit FT sind wahrsch. denkbar (wobei bei einem Streitwert von ca. 4Mrd auch ein Kompromiss über zB die Hälfte doch sehr kursrelevant wäre!).

      Also gebt der Presse noch ein paar Tage - dann kommen sicher auch einmal seriöse und korrekte Artikel raus.
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 13:41:27
      Beitrag Nr. 121 ()
      @117

      Ich war dabei.

      Mit oder ohne Stahlhelm? :D

      Der von mobilcom engagierte Gutachter Prof. Dr. Lange von der Universität Witten-Herdecke war offenbar nicht unabhängig:

      Mag sein, beweisen wird das niemand können. Und wenn man diesem (Falsch?)Gutachten mal was psitives abgewinnen will, so deckt es das bisherige Verhalten der Verwaltung, was für das zukünftige Verhalten (im Sinne der antragstellenden Aktionäre) durchaus förderlich sein könnte.

      @118

      Wie immer breiteste Zustimmung von mir!
      Generell, ein durch und durch zufriedenstellendes-, imho gar fast sensationelles Ergebnis, dessen Bedeutung von den meisten (der Pressezunft) noch überhaupt nicht erkannt worden ist. Durch den Eintritt der beiden höchst professionellen und erfolgreichen Top Fonds FPM und der englischen Hermes, die für sich alleine diesen Ausgang bewirkt hätten,läßt sich der bewußt in die Presse lancierte Eindruck, hier handele es sich ausschließlich um eine ganz persönliche Schlammschlacht zwischen dem `Milliardenpleitier` Schmid und den Organen der Mobilcom nicht länger rational aufrechterhalten.

      Es ist somit sicherlich keine gewagte Prognose, in der Zukunft eine ganz andere Berichterstattung in der Presse lesen zu können. Auch dieser weitere Außendruck wird seine Effekte haben!

      Wir werden alle noch sehr viel Freude an dem Unternehmen bekommen und dies bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf die Auseinandersetzung mit FT. ;)

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 13:46:07
      Beitrag Nr. 122 ()
      @Pauli

      Wie immer breiteste Zustimmung von mir!

      Sorry für den Fehler, das galt DIR!

      Gruß
      ST
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 13:57:19
      Beitrag Nr. 123 ()
      insofern hat natürlich auch Grenz auf der HV völlig grundlos vor solchen Risiken gewarnt.

      FT hätte niemals die 7 Mrd gezahlt, wenn Sie es nicht sowieso gemußt hätten und darüberhinaus sich sogar einen Vorteil versprochen hätten.

      Insofern ist das von Grenz durch diese HV-Entscheidung vorgebrachte erhöhte Insolvenzrisiko in Anbetracht des vergangenen, tatsächlichen Handelns seitens FT völlig unlogisch und nur ein weiteres Indiz der extrem zwielichten Rolle von Grenz und Vogel.

      ST
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 06:49:25
      Beitrag Nr. 124 ()
      Exklusiv Fonds forcieren Mobilcom-Klage gegen France Telecom
      von Kristina Spiller, Berlin
      Auf Druck der Aktionäre verklagt der Mobilfunkdienstleister Mobilcom seinen Großaktionär France Telecom (FT). Gegen den Widerstand von Vorstand und Aufsichtsrat haben die Mobilcom-Anteilseigner beschlossen, Schadensersatz in Milliardenhöhe geltend zu machen, weil die Franzosen aus dem gemeinsamen UMTS-Projekt 2002 ausgestiegen sind.

      Dabei haben nach Informationen der FTD mehrere große Fondsgesellschaften für dieses Vorgehen gegen France Telecom gestimmt. Sie stützen sich dabei auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten, dem zufolge eine Klage erfolgreich sein könnte.

      Die Fonds zweifelten eine von Mobilcom in Auftrag gegebene Expertise an, die zu Ungunsten einer Klage ausgefallen war. "Wir haben ein unabhängiges Gutachten. Danach ist es nicht so eindeutig, dass eine Klage keinen Sinn macht", sagte ein Fondsmanager der FTD. Auch Stephan Howaldt, Leiter eines zur Hermes Gruppe gehörenden Fonds mit fünf Prozent Anteil an Mobilcom, sagte: "Wir gehen davon aus, dass France Telecom der Gesellschaft noch erhebliche Beträge schuldet." Mobilcom-Chef Thorsten Grenz warnte hingegen, eine Klage werde für die Firma zum "existenzgefährdenden Risiko". FT könnte bereits gezahlte Gelder zurückfordern wollen. Die Franzosen hatten als Ausgleich für ihren UMTS-Ausstieg Mobilcom-Schulden in Höhe von 7,1 Mrd. Euro übernommen sowie 450 Mio. Euro gezahlt.


      Ehemaliger Mobilcom-Chef profitiert von der Klage

      Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) beziffert den Schaden, den FT noch nicht ausgeglichen habe, auf mindestens 4,5 Mrd. Euro. Die Aktionärsschützer hatten die von der Hauptversammlung beschlossene Untersuchung von Ersatzansprüchen beantragt. 73,5 Prozent der anwesenden Stimmen konnte die SdK hinter ihr Vorhaben bringen. FT durfte in eigener Sache nicht abstimmen. Im vergangenen Jahr hatten die Aktionäre eine Schadensersatzklage noch abgelehnt.

      Vom Votum für eine Klage profitiert auch der Gründer und ehemalige Chef von Mobilcom, Gerhard Schmid, der in privater Insolvenz lebt. Ein juristisches Vorgehen würde seinen Insolvenzverwalter bei dessen Klage gegen die Franzosen unterstützen, mit der er für Schmid Schadensersatz einfordert
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 06:57:11
      Beitrag Nr. 125 ()
      Gab es nicht mal einen Wirtschaftsminister mit Namen `Müller`, der im Rahmen der drohenden Insolvenz von sehr belastbaren Verträgen seitens Mobilcom gegenüber France Telecom sprach.

      Der Herr Müller wird seine Gründe gehabt haben!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 09:24:45
      Beitrag Nr. 126 ()
      Möglicher Bewertungsansatz der Schadensersatzforderung:

      Potentielle Forderungssumme 4,5 Mrd Euro. Würde man die Chance den Prozeß zu gewinnen vorab mit 50% ansetzen, käme man auf einen Erwartungswert von:

      EW= 0,5 * 4,5= 2,25 Mrd Euro

      Bei etwa 63 Mio Aktien, machte das allein etwa 35 Euro/Aktie aus. Hinzu kämen dann noch die aktuelle Bewertung der MObilcom von 15 Euro und wir wären bei etwa 50 Euro...., i.e. dem Ausgangsthema dieses Sräds. :cool::cool::cool:

      Happy Investing
      Smarttrader

      p.S.: Ich hab heute morgen noch einmal gekauft! ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 09:36:27
      Beitrag Nr. 127 ()
      @ smart

      50 % sehe auch als eine realistische Größe an. Ich denke, dass der Wirtschaftsprüfer Wilhelm Haarmann sowieso versuchen wird, einen vorprozessualen Vergleich mit der FT abzuschliessen und je nachdem wie belastbar die Verträge mit FT sind oder waren, kommt dann eine Quote zwischen 50 und 75 % für MOB bzw. die Aktionäre raus! :D

      Die aktuelle Kursentwicklung erlaubt es doch noch weitere Stücke einzusammeln und mein Kursziel von mind. € 50 wird von Tag zu Tag realistischer!!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 09:43:19
      Beitrag Nr. 128 ()
      @stock

      Ich erwarte auch einen vorprozessualen Vergleich (was für ein Wort!).

      Das Risiko für FT und anderer ist imens, den ganzen Fall noch einmal aufgerollt zu bekommen. Da müssen sehr viele Leute ihren `Arsch` aus der Schußlinie bringen. Komisch, dass darüber gar nicht gesprochen wird. ;)

      Bin ziemlich sicher, das es den Vergleich geben wird. Ob dabei 2 Mrd rauskommen werden, glaub ich jedoch nicht so ganz. 1 Milliarde wär doch auch ganz schön. :D:D:D

      Gruß
      ST
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 09:46:20
      Beitrag Nr. 129 ()
      Was erwartet ihr jetzt, als nächsten Schritt, von FT?
      Müßten die nicht eine Rückstellung für die möglichen Schadensersatzforderungen bilden?

      SW
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 11:10:01
      Beitrag Nr. 130 ()
      mobilcom: Mögliche Klage gegen FT darf Existenz nicht gefährden


      BÜDELSDORF (Dow Jones-VWD)--Die Existenz der mobilcom AG, Büdelsdorf, darf laut einem Beschluss der Hauptversammlung nicht durch eine Schadenersatzklage gegen die Großaktionärin France Telecom SA, Paris, gefährdet werden. Dies sei die Bedingung, die der von der Hauptversammlung bestellte "besondere Vertreter" bei seiner Entscheidung für oder gegen eine Klage gegen die Großaktionärin zu berücksichtigen habe, sagte ein mobilcom-Sprecher am Montag auf Anfrage von Dow Jones Newswires.

      Das Existenz-gefährdende Risiko ist nach Einschätzung des Mobilfunkanbieters nicht zu unterschätzen. Eine "Chance ohne Risiko" gebe es bei einer Klage nicht, hatte mobilcom-Vorstandsvorsitzender Thorsten Grenz der Hauptversammlung am Freitag gesagt. Niemand könne absehen, welche Reaktionen von France Telecom im Falle einer Klageerhebung von mobilcom zu erwarten seien. Sollte die Großaktionärin den seinerzeit geschlossenen Vergleich mit mobilcom in Frage stellen, "sähe sich mobilcom einem Existenz-gefährdendem Risiko" gegenüber, sagte Grenz.

      Die Hauptversammlung hat Wilhelm Haarmann von der Kanzlei Haarmann Hemmelrath & Partner als besonderen Vertreter bestellt. Er wird nun prüfen, ob mobilcom gegen France Telecom Schadenersatzansprüche geltend macht oder nicht. Die Kosten für seine Tätigkeit und eine mögliche Klage muss das Mobilfunkunternehmen übernehmen.

      mobilcom will indes prüfen lassen, ob der Beschluss der Hauptversammlung zur Bestellung dieses Vertreters Bestand hat. Hier geht es beispielsweise um die Frage, ob die antragstellenden Kleinaktionäre tatsächlich ausreichend Aktien in ihren Beständen gehabt haben, um diesen Antrag als zusätzlichen Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen .
      - Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
      (ENDE) Dow Jones Newswires/25.4.2005/kib/bb

      Grenz u Vogel geben wohl NICHT auf!! Mann Mann!! Würden die Beiden an das Wohl der Aktionären denken und NICHT an das Wohl von FT !!! Sollen Sie doch ERSTMAL PRÜFEN ob Klage Chancen auf Erfolg hat, und dann REDEN!!!
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 11:17:30
      Beitrag Nr. 131 ()
      Ich bin gspannt, ob sich der Druck auf Grenz erhöht. Die Richtung von mobilcom hat er falsch eingeschätzt.

      SW
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 11:23:50
      Beitrag Nr. 132 ()
      Grenz als Buchhalter-Typ war der richtige Mann um wieder "Ordnung" in dem Laden zu bringen!! Jetzt merkt man eindeutig das Er nur der willige "Sklave" von FT ist!!
      Echt zum Kotzen!!:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 12:45:33
      Beitrag Nr. 133 ()
      @all

      Immer schön gelassen bleiben. Alles nur Manöver, um die Aktionäre zu verunsichern und natürlich auch zu ärgern. :cool::cool:

      "Das Existenz-gefährdende Risiko ist nach Einschätzung des Mobilfunkanbieters nicht zu unterschätzen. Eine " Chance ohne Risiko" gebe es bei einer Klage nicht, hatte mobilcom-Vorstandsvorsitzender Thorsten Grenz der Hauptversammlung am Freitag gesagt. Niemand könne absehen, welche Reaktionen von France Telecom im Falle einer Klageerhebung von mobilcom zu erwarten seien. Sollte die Großaktionärin den seinerzeit geschlossenen Vergleich mit mobilcom in Frage stellen, " sähe sich mobilcom einem Existenz-gefährdendem Risiko"

      So, so, dann hat FT also aus diese 7,5 Mrd € gezahlt, ohne das MOB einen eindeutigen und klaren Rechtsanspruch gehabt hätte. IMHO wenig plausibel!

      mobilcom will indes prüfen lassen, ob der Beschluss der Hauptversammlung zur Bestellung dieses Vertreters Bestand hat. Hier geht es beispielsweise um die Frage, ob die antragstellenden Kleinaktionäre tatsächlich ausreichend Aktien in ihren Beständen gehabt haben, um diesen Antrag als zusätzlichen Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen

      Alles Mätzchen, die wahrscheinlich schon zur Verteidigungsstrategie gehören, um das bisherige Verhalten zu rechtfertigen. Nicht vergessen, es geht zubehmend um den eigenen `Arsch`.

      Keep Cool! Es entspricht den Tatsachen, dass FT und ein gewisser RA Scheel (U-Boot der Verwaltung) Widerspruch zu Protokoll gegeben haben. Dies hat aber nach meinem Kenntnisstand keine aufschiebende Wirkung. Der besondere Vertreter wird also demnächst anfangen können. Desweiteren sollte man auch berücksichtigen, dass die Abstimmungsniederlage so groß war, dass sie auch ohne die Stimmen der Kasag (Schmid) zustande gekommen wäre!

      ST
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:08:50
      Beitrag Nr. 134 ()
      Wen wunder es, dass die Analysten erst mal den Schwanz einziehen und Spoerr von Freenet es als Aufhänger benutzt die Fusion mit Mobilcom in Frage zu stellen!!! :cool:



      Klageforderung von Mobilcom-Aktionären verunsichert
      Montag 25 April, 2005 12:55 CET

      Frankfurt (Reuters) - Die von Aktionären geforderte Schadenersatzklage von Mobilcom gegen den Großeigner France Telecom hat bei Analysten zu Verunsicherung geführt.

      Freenet-Chef Eckhard Spoerr sieht in dem Vorgehen der Anteilseigner zudem eine Belastung für die geplante Verschmelzung der beiden im TecDax notierten Unternehmen.

      Die Analysten von Dresdner Kleinwort Wasserstein (DrKW) zogen am Montag ihre Kaufempfehlung für die Mobilcom-Aktien zurück. Die geplante Klage der Mobilcom-Aktionäre bringe "dramatische Unsicherheit", begründeten die Experten. Die Analysten betrachteten sich nicht als kompetent genug, die rechtlichen Folgen abzuschätzen, schrieben sie in einer Kurzstudie. :laugh: Die Mobilcom-Aktie notierte am Montag bei 15,13 Euro nach 15,41 Euro zum Freitagsschluss, im Kurs eingerechnet ist ein Dividendenabschlag von 25 Cent.

      Auf der Mobilcom-Hauptversammlung am Freitag hatte sich die Mehrheit der vertretenen Aktionäre für eine Schadenersatzklage gegen das französische Telekommunikationsunternehmen France Telecom ausgesprochen, das mit 29,1 Prozent an dem Mobilfunk-Dienstleister beteiligt ist. Mobilcom-Vorstand und -Aufsichtsrat hatten das Ansinnen abgelehnt. Den Antrag hatten die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und die Liechtensteiner Gesellschaft Kasag gestellt, hinter der Medienberichten zufolge die Ehefrau von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, Sybille Schmid-Sindram, steht.

      Mobilcom gibt der Klage keine Aussicht auf Erfolg. "Mobilcom soll hier in eine nach unserer festen Überzeugung sinnlose rechtliche Auseinandersetzung gezwungen werden, die zumindest Zeit und einiges an Geld kosten wird - und vielleicht mehr", hatte Vorstandschef Thorsten Grenz am Freitag gesagt. Sollte France Telecom als Reaktion auf eine Klage den einst zur Rettung geschlossenen Vergleich in Frage stellen, "sähe sich Mobilcom einem existenzgefährdenden Risiko gegenüber".

      Hintergrund der Klage ist ein Streit zwischen Schmid und France Telecom über den Aufbau eines UMTS-Netzes, der Mobilcom vor über zwei Jahren an den Rand der Pleite gebracht hatte. Mobilcom hatte eine UMTS-Lizenz erworben, doch die Franzosen hatten sich dann aus dem Projekt zurückgezogen. France Telecom finanzierte jedoch die Rettung von Mobilcom, Schmid musste seinen Posten als Vorstandschef räumen und alle Anteile verkaufen.

      FREENET-CHEF: KLAGE BELASTET VERSCHMELZUNGSPLÄNE

      "Die Schadenersatzklage gegen France Telecom belastet die Verschmelzungspläne", sagte Freenet-Chef Spoerr dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). Ob es angesichts des Rechtsstreites tatsächlich zu einer Fusion komme, sei nun offen, zitierte ihn das Blatt. ;)

      Mobilcom plant bereits für August eine außerordentliche Hauptversammlung, auf der die Aktionäre über die Re-Integration von Freenet abstimmen sollen. Mobilcom, die 50,4 Prozent an Freenet hält, braucht für die Fusion die Zustimmung von 75 Prozent der Freenet-Anteilseigner. Spoerr hatte wiederholt eine skeptische Haltung zu dem von Mobilcom vorangetriebenen Vorhaben eingenommen.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:18:53
      Beitrag Nr. 135 ()
      " Die Schadenersatzklage gegen France Telecom belastet die Verschmelzungspläne" , sagte Freenet-Chef Spoerr dem "

      Zustimmung!

      Wie sollte ein Wirtschaftsprüfer die potentielle Schadenszahlung seitens FT an Mobilcom bewerten und insofern das Austauschverhältnis bestimmen!

      ST
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:21:31
      Beitrag Nr. 136 ()
      PS. Die beste aller Welten für uns Aktionäre wäre, wenn der Wirtschaftsprüfer Wilhelm Haarmann im Rahmen der Aufarbeitung der FT-MOB-Vergangenheit strafbewährte und "belastbare" Verstösse gegen das AktG etc. auf Seiten der Mobilcom-Verwaltung finden würde, die Herren Grenz, Vogel etc. geschlossen den Hut nehmen müssen, oder besser vom Staatsanwalt verhaftet werden und der visionäre SPOERR von Freenet neuer VV des fusionierten Unternehmens MobFree werden könnte!!! :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:30:59
      Beitrag Nr. 137 ()
      [posting]16.448.622 von stockpicker999 am 25.04.05 14:21:31[/posting]Vollste Zustimmung!!!!!!!!!!!!!!!! Salut
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 14:32:00
      Beitrag Nr. 138 ()
      Für mich läuft die Zeit, von Herrn Grenz, bei mobilcom ab. Je wahrscheinliche eine Klage und deren Erfolg ist, desto schwächer wird Herr Grenz.

      SW
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 15:05:18
      Beitrag Nr. 139 ()
      Ich habe den Eindruck, das die "Störfeuer" von der Presse und Analysten ganz gezielt gesteuert werden von den Fonds und Grossen!! Sie wollen sich noch BILLIG eindecken!! Die Fonds waren nämlich DAFÜR das FT verklagt wird!! Und diese Fonds haben bestimmt VORHER geprüft ob eine Erfolgschance besteht oder nicht!! Also, wie immer, der Kleinanleger soll verarscht werden!!
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 17:16:47
      Beitrag Nr. 140 ()
      FinanzNachrichten.de, 25.04.2005 16:20:00

      Klage gegen France Télécom ohne Risiko für Mobilcom / Staatsanwalt ermittelt gegen Anwalt und Verantwortliche der Mobilcom

      Lürschau (ots) - Die von der Hauptversammlung der Mobilcom
      AG gegen die Empfehlung der Verwaltung beschlossene Klage gegen France Télécom S.A. ist für Mobilcom ohne Risiko. Der
      Hauptversammlungsbeschluss bestimmt, dass der bevollmächtigte Vertreter eine Schadensersatzklage nur dann einreichen wird, wenn die Klage das Unternehmen nicht gefährdet. Es ist also vorab zu klären, ob die für eine Schadensersatzklage notwendige Beherrschung der Mobilcom durch France Télécom vorlag, was völlig risikolos über eine
      entsprechende Feststellungklage erfolgen kann.
      :D

      Die vom Vorstandsvorsitzenden Thorsten Grenz und Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Vogel während der Hauptversammlung gezeichneten und aus dem Umfeld des Unternehmens weiter verbreiteten Schreckensszenarien der
      Existenzgefährdung sind völlig ohne realem Hintergrund.

      Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung hatte Mobilcom versucht, das Begehren kritischer Aktionäre mit unsauberen Mitteln zu stoppen. Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt deshalb unter dem Aktenzeichen 572 Js 20389/05 gegen den Mobilcom - Anwalt Volker Hoffmann und Verantwortliche der Mobilcom AG u. a. wegen Verdacht auf Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und Kreditgefährdung (§ 187 StGB). Sybille Schmid - Sindram, die Ehefrau des Mobilcom -Gründers sieht die Aktivitäten der Mobilcom in dieser Sache ebenso wie die fortgesetzte Verbreitung von Gerüchten aus dem Umfeld der Mobilcom AG als "Panikattacken schlechter Verlierer". :laugh:

      Originaltext: millenium GmbH
      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53941
      Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53941.rss2

      Pressekontakt:
      Millenium GmbH, Büro Lürschau, Dorfstraße 10, 24850 Lürschau
      Sybille Schmid - Sindram, Telefax 04621 - 948 831

      © news aktuell
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 17:22:28
      Beitrag Nr. 141 ()
      Es werden sich immer mehr Aktionäre fragen, was sie mit diesem Vorstand und diesem Aufsichtsrat sollen.

      SW
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 17:27:08
      Beitrag Nr. 142 ()
      bald ist Schluß mit der gezielten Desinformation von Grenz und Vogel.

      Auch die Schreiberlinge :D müßten doch irgendwann merken, dass da was fürchterlich stinkt und sich von Grenz nicht immer alles in die Feder diktieren lassen. Leider nur kann man über die Qualität des deutschen Wirtschaftsjournalismus wenig Gutes sagen.



      ST
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 17:36:21
      Beitrag Nr. 143 ()
      Aktie schließt Ex Dividende unverändert

      Zum Schluß hat wohl noch ein Insti dem absoluten Schnäppchen Mobilcom nicht widerstehen können.

      Etwa 15-18 Euro dürfte der `innere Wert` der Möbse sein. Obendrauf gibt`s noch eine kostenlose, risikolose Option mit möglichem Wert von 4,5 Mrd Euro. Börse kann mnachmal so einfach sein. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 18:39:34
      Beitrag Nr. 144 ()
      Ich erwarte in den nächsten zwei Wochen eine Information über eine außergerichtliche Einigung. Zum einen kann Mobilcom die Möglichkeit der Rückkaufes ausschöpfen und von FT die Aktien günstig zu erwerben, dies wäre sinnvoll. Zum anderen wird noch zusätzlich ein Betrag in Höhe von 1,2 Mrd. gezahlt.Was spricht dagegen ? Ich denke, daß diesbezüglich bereits Gespräche geführt worden sind.Der Mobilcom Kurs dürfte in den nächsten Wochen nach oben schnellen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 20:37:19
      Beitrag Nr. 145 ()
      Klage gegen France Télécom ohne Risiko für Mobilcom
      Staatsanwalt ermittelt gegen Verantwortliche von Mobilcom
      vom 2005-04-26 12:03:43

      Die von der Hauptversammlung der Mobilcom gegen die Empfehlung der Verwaltung beschlossene Klage gegen France Télécom ist für Mobilcom ohne Risiko.

      Der Hauptversammlungsbeschluss bestimmt, dass der bevollmächtigte Vertreter eine Schadensersatzklage nur dann einreichen wird, wenn die Klage das Unternehmen nicht gefährdet. Die vom Vorstandsvorsitzenden Thorsten Grenz und Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Vogel während der Hauptversammlung gezeichneten und aus dem Umfeld des Unternehmens weiter verbreiteten Schreckensszenarien der Existenzgefährdung sind völlig ohne realem Hintergrund.

      Schlechte Verlierer?
      Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung hatte Mobilcom versucht, das Begehren kritischer Aktionäre mit unsauberen Mitteln zu stoppen. Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt deshalb gegen den Mobilcom - Anwalt Volker Hoffmann und Verantwortliche der Mobilcom AG u. a. wegen Verdacht auf Falscher Verdächtigung und Kreditgefährdung. Sybille Schmid - Sindram, die Ehefrau des Mobilcom - Gründers sieht die Aktivitäten der Mobilcom in dieser Sache ebenso wie die fortgesetzte Verbreitung von Gerüchten aus dem Umfeld der Mobilcom AG als "Panikattacken schlechter Verlierer".


      Quelle: ots Autor: HH
      Avatar
      schrieb am 29.04.05 18:07:43
      Beitrag Nr. 146 ()
      FT macht € 4,38 Mrd. Gewinn, ist ja eine Punktlandung für den MOBILCOM-Schadensersatz!!! :laugh:


      France Telecom ( Kürzel: FTE WKN: 906849 )
      LONDON (dpa-AFX) - Dresdner Kleinwort Wasserstein (DrKW) hat die Empfehlung für France Telecom (Paris: FR0000133308 - Nachrichten) mit "Buy" bestätigt.

      Die Aktie sei nach wie vor günstig bewertet, heißt es in einer Studie amDonnerstag. Das Kursziel der Analysten bleibt unverändert 29,0 Euro. Die Zahlen für das erste Quartal seien weitgehend wie erwartet ausgefallen, schreiben die Experten. Sowohl ihre Prognosen als auch die des Marktes seien getroffen worden. Der französische Telekomkonzern hatte im ersten Quartal dank Zuwächsen im Mobilfunk- und DSL-Geschäft Umsatz und Gewinn wie erwartet leicht gesteigert. Die Erlöse kletterten von 11,23 auf 11,62 Milliarden Euro. Der Bruttogewinn stieg unter anderem durch die Umstellung auf den Bilanzierungsstandard IFRS um 3,3 Prozent auf 4,38 Milliarden Euro. Gemäß der Einstufung "Buy" wird die Aktie nach Einschätzung der DrKW-Analysten in den kommenden zwölf Monaten um mindestens zehn Prozent steigen.
      Avatar
      schrieb am 30.04.05 11:48:47
      Beitrag Nr. 147 ()
      @146 sehr gut!!! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 13:48:54
      Beitrag Nr. 148 ()
      Würde mich mal interessieren, ob die FT eine Option von TGP einräumen hat einräumen lassen, für den Fall das die Klage von MOB gegen FT durchgeht, dann wären die MOB-Anteile nämlich ein vielfaches Wert?!? :cool:



      Paris/Büdelsdorf (rpo). France Telecom beendet sein Engagement beim Mobilfunkunternehmen Mobilcom: Der US-Finanzinvestor TGP übernahm 27,3 Prozent der Anteile und steigt für 265 Millionen Euro als Hauptaktionär bei Mobilcom ein. Für France Telecom endet damit das durch Milliardenverluste gekennzeichnete Auftreten auf dem deutschen Markt.

      France Telecom hält nur noch ein Prozent an der Firma, mit der sie im März 2000 in den deutschen UMTS-Markt einsteigen wollte. :confused: Nach einem Streit mit Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid über die Strategie stoppte der französische Telekommunikationsriese im September 2002 alle Investitionen. Dabei musste er Milliarden abschreiben, Schmid wurde aus der Firma gedrängt und musste Privatinsolvenz anmelden. Vor zwei Wochen hatten Aktionäre der Mobilcom auf der Hauptversammlung beschlossen, France Telecom wegen des plötzlichen Ausstiegs auf Schadenersatz zu verklagen.

      Werbung:Mobilcom-Vorstandschef Thorsten Grenz erklärte, er begrüße das Engagement der Texas Pacific Group (TPG), "einem der bedeutendsten Finanzinvestoren weltweit". Er freue sich darüber, dass TPG die bisherige Unternehmensstrategie in vollem Umfang zu unterstütze, vor allem die geplante Verschmelzung mit der Tochter Freenet.

      TPG will "nicht groß in das operative Geschäft" eingreifen

      Die "Financial Times Deutschland" zitiert den Rechtsanwalt Gerhard Schmidt von einer Kanzlei, die TPG beraten hatte, mit der Aussage, die Amerikaner wollten nicht "groß in das operative Geschäft Mobilcoms" eingreifen. Das Restrisiko durch die Klage gegen France Telecom nannte der Anwalt abschätzbar. Möglicherweise kann TPG diesen Beschluss der Hauptversammlung beim nächsten Aktionärstreffen umdrehen, denn France Telecom durfte bei dem Beschluss für die Klage als Betroffene nicht mitstimmen.

      Die TPG ist einer der weltweit führenden Private Equity Fonds, zu deutsch Finanzinvestoren. TPG verwaltet laut Mobilcom rund 15 Milliarden US-Dollar Eigenkapital. Zu den europäischen Investments gehörten Firmen wie Debenhams, Grohe, Isola, Ducati, Spirit Group und Eutelsat. Das Engagement bei Grohe gilt als umstritten, weil an den deutschen Standorten Arbeitsplatzverluste drohen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 14:01:02
      Beitrag Nr. 149 ()
      Möglicherweise kann TPG diesen Beschluss der Hauptversammlung beim nächsten Aktionärstreffen umdrehen , denn France Telecom durfte bei dem Beschluss für die Klage als Betroffene nicht mitstimmen.

      Ja KLAR!! Und NUR DESWEGEN hat FT verkauft!!!!
      Könnte wetten, daß ein Klausel beim Vertrag drin ist, daß TPG NIX gegen FT machen wird!! FT musste bis jetzt PASSIV sein bei jeder Entscheidung! TPG wird natürlich GEGEN Schadensersatz sein, somit wäre alles hinfällig!!
      Doch RAFFINIERT von FT !!! Salut
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 14:49:23
      Beitrag Nr. 150 ()
      TPG hat nur eines im Sinn, möglichst viel Geld mit der Mobilcom Beteiligung zu verdienen ... !!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 17:07:27
      Beitrag Nr. 151 ()
      EXPERTEN BEWERTEN VERKAUF POSITIV

      SES-Analyst Jochen Reichert sagte, der Verkauf könne auch als Hinweis gesehen werden, dass France Telecom das Klagerisiko von Mobilcom-Aktionären entspannt sehe. "Sonst hätten sie die Beteiligung behalten, um Druck auszuüben", sagte Reichert. Auf der Hauptversammlung hatten die Aktionäre gegen den Willen von Vorstand und Aufsichtsrat durchgesetzt, im Zusammenhang mit der zweieinhalb Jahre zurückliegenden Trennung von Mobilcom Schadensersatzansprüche gegen France Telecom in Milliardenhöhe geltend zu machen.

      Die Transaktion sei für alle Aktionäre der beste Weg, um das Problem eines schwer auf der Aktie lastenden Großaktionärs zu lösen, sagte Frank Rothauge, Analyst von Sal. Oppenheim. Damit werde Risiko von dem Papier genommen. Außerdem werde ein starker Großaktionär das Mobilcom-Management zu einer stärker auf Shareholder-Value gerichteten Strategie anweisen. :D
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 21:52:38
      Beitrag Nr. 152 ()
      Hallo Frenchmen und Piscator! Bin seit dem Supergau in Mobilcom investiert. Billigstkurs 1.95 bis 11.80 Oiro. Meine Frage: Ihr könnt beide immer so schön den Wert dieser Aktie ermitteln, könnt ihr auch erfühlen wo`s langgeht??? Ich bin gerade pleite und muss mich zwischen Airspan, Mobilcom und der Allianz als Cashbringer entscheiden!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 22:52:43
      Beitrag Nr. 153 ()
      [posting]16.525.089 von raubritterloulou am 03.05.05 21:52:38[/posting]Hi! Es ist immer schwer in die Zukunft zu sehen!!:laugh::laugh::laugh: Aber schätze, das MOB mindestens auf mittlere Sicht, die 20 Euro sehen wird!! Längerfristig mehr! Eine Menge Fakten spielen dabei natürlich eine Rolle! Der Markt allgemein und die Fantasie die bei MOB immer noch drin steckt!( Mwst-Erstattung von UMTS, Fusion mit FRN, evtl Schadensersatz gegen FT ) Deine Entscheidung musst Du selber treffen!
      Salut
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 11:29:01
      Beitrag Nr. 154 ()
      melde mich aus meinem Kurzurlaub zurück, nächste Woche geht es aber schon wieder an den Es`Trenc :D:cool::cool::cool:

      FT wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Voraussetzung und Bedingung für den Anteilsübergang gemacht haben, dass TPG bei der Problematik Schadensersatz nicht gegen die Interessen von FT votieren darf. Das wird auch sicherlich schrftl. irgendwie fixiert worden sein. Sollte diese geheime Absprache jedoch irgendwie ans Tageslicht kommen, würd`s natürlich noch prekärer für FT. Auf der anderen Seite sind jetzt natürlich die 27,3% stimmberechtigt und gegen die Opponenten einsetzbar. Insoweit die Theorie. Ob das dann alles so reibungslos klappt, wird die Zukunft zeigen!

      Unabhängig von dieser möglichen Schadensersatzleistung an die Mobilcom Aktionäre ist jedoch auch der reine Investment Case sehr vielversprechend.

      Akt. Bewertungsversuch

      MSP-Geschäft: 4,5 Mio Kd * 80€ = 360 Mio €
      Cash: 367 Mio €
      FRN Anteil: 20*58*0,52 = 600 Mio €
      Umsatzsteuerrückzahlung: 1,25*0.1 = 125 Mio €

      Aktueller SoP somit 1450 Euro oder bei etwa 63,5 Mio Aktien 1450/63,5 = 22,80/Aktie

      Hinzu kommen mögliche Gewinne aufgrund einer verbesserten operativen Effizienz. Hier stechen folgende Verbesserungen ins Auge:

      - Rechts- und Beratungskosten in 2004 waren allein 21 Mio €. Der Großteil dürfte zur Abwehr der Schadensersatzansprüche gegen FT aufgewendet worden sein. Die eigenen Aktionäre haben die Verhinderung dieser Vermögensansprüche also zum größten Teil selbst finanzieren dürfen.:cry:

      - Porto und Telefon 26,5 Mio €

      - Bei liquiden Mitteln von etwa 367 Mio €, wobei MOB ex FRN auf etwa 250 Mio sitzen dürfte und Fremdkapitalksten von etwa 4% nach Steuern, sollte die Veränderung der Kapitalstruktur einen weiteren deutlichen Ergebnisschub pro Aktie bringen.

      - Auch der Verkauf des MSP-Geschäftes, z.B. an Debitel, halte für sehr gut möglich, da das MSP-Geschäft nicht die erforderliche Rendite (Kapitalkosten) einbringt und man die frei werdenden Resourcen effizienter bei FRN einsetzen könnte.

      Gesamt gesehen ist die MOB Aktie durch den Eintritt des neuen Großaktionärs sehr viel attraktiver geworden, weil der Vorstand sich in Zukunft deutlich stärker an den Interessen der Eigentümer ausrichten wird und dies gilt auch ohne die Option auf eine erfolgreiche Schademsersatzklage gegenüber FT. 30€/Aktie innerhalb von 2 Jahren und damit fast eine weitere Verdopplung halte ich für recht wahrscheinlich!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 11:36:36
      Beitrag Nr. 155 ()
      Kleine Korrektur der Bewertung:

      Den Wertansatz `Cash` muß man um etwa 117 Mio reduzieren, da dieses bereits in die Bewertung von FRN eingegangen ist.

      Somit SoP von 1450-117= 1333 Mio € MarketCap oder
      21€/Aktie.

      Als weiteren Value Driver sollte man noch die zukünftige Entwicklung bei FRN hinzuzählen!

      Gruß
      ST
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 11:54:06
      Beitrag Nr. 156 ()
      Noch ein letzter Zusatz:

      Der Verkauf der MOB Aktien ist Voraussetzung für den Eintritt in das Mobilfunknetzgeschäft von FT in Deutschland. Es spricht sehr viel dafür, dass FT diesen weißen Fleck durch eine mögliche Übernahme von E-Plus bzw. KPN beseitigen wird!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 12:59:38
      Beitrag Nr. 157 ()
      Ich denke die Invetmentgesellschaft hat keine Probleme damit, der Klage auf Mehrwertsteuerrückerstattung zuzustimmen :cool:

      Das wären dann noch einmal ca. 18 EUR pro Aktie ..... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 13:53:58
      Beitrag Nr. 158 ()
      [posting]16.545.232 von smarttrader1 am 06.05.05 11:29:01[/posting]Vielen Dank für Deine Analyse und Einschätzung !! Deckt sich ebenfalls mit meiner, sowie Kursziele!! Salut
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 14:23:47
      Beitrag Nr. 159 ()
      Ich könnte mir folgenden Deal zwischen FT und TPG vorstellen:

      TPG verzichtet auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen FT. Irgendwann werden diese Ansprüche ja auch verjährt sein, so dass auch die übrigen Aktionäre diese nicht mehr durchsetzen können.

      Im Gegenzug verzichtet FT auf ihren Anteil von 90% an der MwSt-Rückzahlung, was etwa 1 Mrd €uro entspräche und dementsprechend den Wert von Mobilcom um diesen Wert erhöhen würde. Da FT diesen Betrag auch in der eigenen Bilanz nicht aktiviert hat, wäre dies eigtl. leicht machbar.

      Schließlich müßte dann noch eine außergerichtliche Einigung mit Gerhard Schmid gefunden werden und dann wäre die ganze Kuh vom Eis.

      Wie gesagt, nur eine denkbare und imho nicht unrealistische Lösung des Problems.

      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 15:26:23
      Beitrag Nr. 160 ()
      @ smart

      An so einen "Deal" glaube ich nicht. FT hätte schon lange vor der HV die Möglichkeit gehabt ihre Aktien an eine "befreundete" Drittgesellschaft zu veräussern, die dann bei der Abstimmung auf der HV gegen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stimmen kann. Die Rechtsverdreher der FT sehen wohl kein substanzielles Risiko bzgl. der Erfolgsaussichten einer Klage gegen Sie.

      TPG wäre bei MOB nicht eingestiegen, wenn das Kurspotenzial nicht mindestens 100 % betragen würde! :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 17:54:03
      Beitrag Nr. 161 ()
      Na ja, wäre ja nicht das erste Mal ... das Analysten bei MOB falsch liegen!!! :D


      EARNINGS PREVIEW: Mobilcom 1Q Net Profit Seen -11%

      Friday, May 06, 2005 10:39:37 AM ET
      Dow Jones Newswires

      1427 GMT [Dow Jones] TecDAX`s Mobilcom (MOB.XE) Mon seen posting an 11% drop in 1Q net profit of EUR15.1M vs EUR17.0M a year ago, according to Dow Jones Newswires survey of six analysts. EBITDA seen +6.8% at EUR48.9M versus EUR45.8M, sales seen +4.4% at EUR488.4M versus EUR467.7M. Lower expected net profit seen due to shortfall at subsidiary Freenet.de (FRN.XE). Analysts will focus on EBITDA figure, expect reiteration of "realistic" `05 outlook. Comparative 1Q `04 figures given are already adjusted according to IFRS standards. Shares -0.8% at EUR17.30. (JEL/KIB)
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 18:02:49
      Beitrag Nr. 162 ()
      Hi Stock,

      mit "dem Glauben" ist das ja immer so eine Sache. Ein guter Bekannter behauptete immer, das gehöre mehr in die Kirche. :D

      Natürlich hätte FT schon immer die Möglichkeit gehabt, die Aktien zu verkaufen. Ich behaupte aber schlicht, dass es bis zur jetzigen Transaktion nie einen wirklich interessierten Käufer gegeben hat. Zu unsicher und unklar war die Situation immer für einen außenstehenden Investor. Geht MOB nicht doch pleite, welche Leichen liegen da noch im Keller? Hinzu kam auch, dass der Kurs von den Pleitekursen von 1 Euro sehr rasch anzog und somit der subjektive Kaufpreis für viele immer zu hoch erschien.

      War eine sog. "Due Dilligence" für die potentiellen Investoren möglich? Ohne die gehts erst gar nicht. Konnten die ganzen 100% der Aktien übernommen werden, was für die meißten Private Equity Fonds Vorsaussetzung eines Engagements ist?

      Das Rechtsrisiko muß aufgrund unterschiedlicher Fakten seitens FT sehr, sehr ernst genommen werden. Es gibt z.B. namhafte Juristen und WPs, die die Position der opponierenden Aktionäre unterstützen. In einem Punkt teile ich aber vollumfänglich Deine Aussagen......Kein professioneller Investor würde in Mobilcom investieren, wenn er nicht mit einem jährlichen Return von mindestens 30% rechnet!

      Happy Investing
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 10:30:03
      Beitrag Nr. 163 ()
      #161 Das sieht man mal wieder, was die Analysten-Prognosen WERT sind!!! :p


      Mobilcom mit Ertrags-Sprung im 1. Quartal EBITDA steigt auf 57,2 Mio. € nach 45,8 Mio. € im 1. Quartal 2004 :D

      Büdelsdorf, 09.05.05-9:03 – Der Mobilcom-Konzern, Büdelsdorf, hat im 1. Quartal 2005 einen Ertrags-Sprung verzeichnet: Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg auf 57,2 Mio. € nach 45,8 Mio. € im 1. Quartal 2004. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres um über 50 Prozent auf 44,1 Mio. € nach 29,2 Mio. € im Vorjahr. Das Konzernergebnis erreichte 28,3 Mio. € nach 17,0 Mio. € im 1. Quartal 2004. Der Umsatz lag bei 450,6 Mio. € (Q1 2004: 467,7 Mio. €). Wesentlich zum Ertragswachstum beigetragen hat der Mobilfunk-Serviceprovider: Dessen Anteil am Konzern-EBITDA stieg verglichen mit dem Vorjahr von 33,3 Prozent auf 35,6 Prozent, der Anteil am EBIT erhöhte sich sogar von 29,8 Prozent auf 37,7 Prozent.

      Im 1. Quartal hat der Geschäftsbereich Mobilfunk-Serviceprovider seine Ertragskraft deutlich unter Beweis gestellt: Mit einem EBITDA von 20,3 Mio. € (Q1 2004: 15,2 Mio. €) ist schon nach den ersten drei Monaten ein Drittel des Planwertes für das Gesamtjahr (60 Mio. €) erreicht. Mit einer EBITDA-Marge von 6,5 Prozent hat Mobilcom bereits den als mittelfristige EBITDA-Zielmarge anvisierten Wert von 6 Prozent übertroffen (Q1 2004: 4,4 Prozent). Das EBIT stieg im Vergleich zum 1. Quartal 2004 um rund 90 Prozent auf 16,6 Mio. € (Q1 2004: 8,7 Mio. €). Der Mobilfunk-Serviceprovider hat seine EBIT-Marge auf 5,3 Prozent mehr als verdoppelt (2,5 Prozent). Ein wichtiger Grund für das Ergebnisplus: Mobilcom kann aufgrund der verbesserten Kundenbindung bei der Neukundengewinnung deutlich selektiver agieren und setzt einen klaren Schwerpunkt auf die eigene Shopkette und den Vertrieb mit Fachhandelspartnern. Die Konsequenz: Ein Rekord-EBITDA von monatlich 4,5 € pro Kunde (Q1 2004: 3,7 €). Dies ist umso bemerkenswerter vor dem Hintergrund eines relativ gestiegenen Anteils der Prepaid-Kunden, die weniger als Vertragskunden telefonieren. Bei einer Gesamtkundenzahl von 4,51 Mio. (Q1 2004: 4,16 Mio.) übertraf die Zahl der Prepaid-Kunden mit 2,03 Mio. den Vorjahreswert um 0,26 Mio. Weniger stark nahm die Vertragskunden-Basis zu, die sich verglichen mit dem 1. Quartal 2004 um 0,08 Mio. auf 2,48 Mio. erhöhte. Zur positiven Entwicklung des Vertragskundenbestandes trug wesentlich die verbesserte Kundenbindung bei: Während im 1. Quartal 2004 noch 0,33 Mio. Kunden ihren Mobilcom-Vertrag nicht verlängert haben, waren es in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres mit 0,15 Mio. Vertragskunden weniger als die Hälfte.

      „Wir haben im ersten Quartal gezeigt, dass der Mobilfunk-Serviceprovider ein hohes Ertragspotenzial hat und auf dem besten Weg ist, die anspruchsvolle Prognose für das Gesamtjahr zu erreichen“, so Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der Mobilcom AG. Entscheidend sei, dass die Umsatzqualität sich überaus positiv entwickle: Trotz eines geringeren Durchschnittsumsatzes pro Kunde von 18,0 € (Q1 2004: 20,7 €) sei das EBITDA und EBIT pro Kunde deutlich gestiegen. Das sei umso bemerkenswerter vor dem Hintergrund des Aufwands für eine positive Vertragskundenentwicklung im 1. Quartal 2005 (+20.000) gegenüber einer noch negativen Vertragskundenentwicklung im 1. Quartal 2004 (-160.000). Aufgrund der gestiegenen Qualität sei es bei einem geringeren Umsatz von 311,5 Mio. € (Q1 2004: 348,5 Mio. €) gelungen, das EBIT um 90 Prozent zu steigern. Das selektivere Vorgehen im Neukundengeschäft führe zwar zu geringeren Provisionseinnahmen und damit geringeren Umsätzen, aber zu überproportionalen Einsparungen und einem wertorientiert wachsenden Kundenbestand. Genauso werden sich die neuen Tarifmodelle wie der 13-Cent-Tarif, der die konventionelle Handysubvention in Form von vergünstigten Tarifen an die Kunden weitergibt, zu geringeren Durchschnitts-Umsätzen verbunden mit hohen Ergebnisbeiträgen führen.

      Der von der Freenet.de AG geführte Bereich Festnetz/Internet hat nach der Akquisition der Strato-Gruppe seinen Umsatz um fast 23 Prozent auf 146,0 Mio. € gesteigert. Das operative Ergebnis (EBITDA) stieg auf 36,8 Mio. € (Q1 20041: 30,6 Mio. €) und das EBIT auf 27,5 Mio. € (Q1 20041: 20,5 Mio. €). Die retrospektive Anpassung der Ergebnisse des 1. Quartals 2004 gemäß IFRS 2 führte im Geschäftsbereich Festnetz/Internet sowie im Konzern zu einem erheblichen negativen Einfluss auf die veröffentlichten Vorjahreswerte (EBITDA: 37,9 Mio. €; EBIT: 27,8 Mio. €). Der Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 7,4 Mio. € wurde bei der Anpassung ergebniswirksam erfasst. Sein Wachstumstempo gehalten hat der Geschäftsbereich Festnetz/Internet beim Ausbau seiner DSL-Kundenbasis und verzeichnete zum Ende des 1. Quartals 2005 insgesamt 0,47 Mio. DSL-Bestandskunden nach 0,13 Mio. zum 31. März 2004. Die Zahl der Telefonie-Kunden stieg von 3,2 auf 3,9 Mio., die Zahl der Internet-Zugangskunden erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. auf 3,9 Mio.

      Der Vorstand erwartet für den Mobilcom-Konzern 2005 unverändert ein Ergebnis zwischen 185 und 200 Mio. € (EBITDA 20041: 163,2 Mio. €; EBIT 20041: 90,8 Mio. €). Vor dem Hintergrund des Ergebnisses des 1. Quartals bekräftigt Mobilcom seine Prognose für ein deutliches Ertragswachstum des Mobilfunk-Serviceproviders im Geschäftsjahr 2005: Das EBITDA soll um 50 Prozent auf 60 Mio. € (20041: 40,1 Mio. €) steigen. Das EBIT soll sich auf 32 Mio. € mehr als verdreifachen (20041: 8,7 Mio. €). Aufgrund der erkennbaren Erfolge der Kundenbindungsprojekte und dem Ausbau des Vertriebsnetzes bestätigt Mobilcom trotz selektiverer Neukundengewinnung auch das Wachstumsziel von 4,8 Mio. Kunden zum Ende des Geschäftsjahres 2005.
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 10:38:08
      Beitrag Nr. 164 ()
      09.05.2005 - 08:58 Uhr
      freenet.de prüft mögliche Synergien durch mobilcom-Fusion

      HAMBURG (Dow Jones-VWD)--Der Vorstand der freenet.de AG, Hamburg, hat bekräftigt, die möglichen Synergiepotenziale in Folge der geplanten Verschmelzung mit der mobilcom AG, Büdelsdorf, "sorgfältig zu prüfen". Wie aus dem am Montag veröffentlichten Bericht zum ersten Quartal hervorgeht, seien vor allem "zwei entscheidende Punkte" zu klären: Ob die erhofften Synergiepotenziale tatsächlich vorhanden seien und ob diese sich ohne größere Reibungsverluste heben ließen. Neben diesen beiden Punkten würden in den kommenden Wochen und Monaten auch die organisatorischen und steuerrechtlichen Fragen geklärt, hieß es weiter.
      -Von Alexander Becker, hamburg.de@dowjones.com; +49 (0)40 3574 3110.
      (ENDE) Dow Jones Newswires/9.5.2005/abe/mim
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 10:54:34
      Beitrag Nr. 165 ()
      ...doch schon so früh...???
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 19:16:53
      Beitrag Nr. 166 ()
      Hi Folks,

      war heute leider den ganzen Tag unterwegs. Gab`s schlechte Nachrichten, oder warum sind die Kurse von MOB und FRN so gefallen;-)

      freenet.de prüft mögliche Synergien durch mobilcom-Fusion

      Irgendwie ist der Herr Spoerr ja auch ein Scherzkeks. :look: Primär doch die FRN-Aktionäre wüerden von einer Fusion mit MOB profitieren, i.e. die FRN Aktionäre würden sich doch die Steuerzahlung ersparen oder hat da jemand ernsthaft eine andere Meinung?;-);)
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 20:37:14
      Beitrag Nr. 167 ()
      ...meine worte...gebt ihm ein bierglas...und visionen...( an ner theke in düsseldorf meinetwegen...)
      ...aber um gottes willen niemals die führung eines fusionierten unternehmens....
      ...zudem merkt einer wie er, der die synergien erst mit der lupe suchen muss, dass er eben erst checken wird, wo der markt hinläuft...wenn andere es schon fast verwirklicht haben...und dann eben zu spät für uns aktionäre...z.b. die entwicklungen voip und mobilfunk ( kommt mir jetzt nicht mit der freenet-eplus-geschichte...da gibts noch ganz andere möglichkeiten...)
      ...internet und mobilfunk wurden vor jahren noch als getrennte felder angesehen...internet mehr dem festnetz angegliedert...das wird sich in 3 - 5 jahren radikal ändern...und wenn einer wie spoerr da bockig danebensteht...zudem noch die steuer-synergien abtut, ...die kurse durch sein taktieren ruiniert ( wären da nicht die texas-cowboys zur rechten stunde auf der matte gewesen...auweia!!!)...

      ...spoerr???? never!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 20:47:26
      Beitrag Nr. 168 ()
      Hi Moskau,

      so negativ würd ich den Herrn Spoerr nun wieder nicht sehen. Der Mann hat schon einen verdammt guten `Track Record`. Verständlicherweise versucht er halt über dieses `Sträuben und Rumbocken` das Maximum an Abfindungspreis für seine Aktionäre rauszuholen.

      Da ich beide Aktien habe, seh ich alles eher entspannt bis amüsiert. Das Umtauschverhältnis ist mir fast egal,wobei auch ich eine gewisse Präferenz nicht verhehlen möchte.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 08:42:53
      Beitrag Nr. 169 ()
      Freenet gewinnt im Fusionspoker mit Mobilcom an Gewicht
      Im Poker um die geplante Fusion von Mobilcom und Freenet hat nach den Quartalszahlen derzeit die Internet-Tochter Freenet gegenüber ihrer Konzernmutter Mobilcom die Nase vorn.
      HAMBURG. „Das Umtauschverhältnis bewegt sich leicht zugunsten von Freenet“, meint Frank Rothauge, Analyst bei der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim. Er hatte zuletzt eine Umtauschrelation von eins zu eins angegeben. Ähnlich sieht dies Jochen Reichert, Analyst bei SES Research. „Durch die gute Ertragslage entwickelt sich derzeit das Umtauschverhältnis zugunsten von Freenet“, meint Reichert. Der nach Debitel zweitgrößte deutsche Mobilfunk-Dienstleister Mobilcom will die Tochter Freenet in den Konzern eingliedern. Mobilcom hält an Freenet mehr als 50 Prozent.

      Mobilcom hat im 1. Quartal im Kerngeschäft Mobilfunk das Ergebnis vor Steuern und Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) um 5,1 Prozent auf 20,3 Mill. Euro gesteigert. Deutlich stärker wuchs hingegen die Tochter Freenet mit ihren Festnetz und Internetaktivitäten. Das Ebitda stieg hier in den ersten drei Monaten um 6,2 Prozent auf 36,8 (30,6) Mill. Euro. Für das Gesamtjahr strebt Mobilcom ein Ebitda im Mobilfunk von 60 Mill. Euro und bei Freenet von 125 bis 140 Mill. Euro an. Angesichts dieser Ertragsentwicklung gab die Mobilcom-Notierung gestern 1,1 Prozent auf 17,11 nach, der Kurs von Freenet legte hingegen 0,1 Prozent auf 19,72 Euro zu.

      Bereits Ende August werde die Transaktion abgeschlossen sein, sagte Mobilcom-Chef Thorsten Grenz. Eine mögliche Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Großaktionär France Télécom (FT) werde die Fusion nicht behindern. Grenz:„Wir haben nichts, was uns aufhält. Derzeit würden Wirtschaftsprüfer die Konzerne bewerten.

      Der Mobilcom-Vorstand will sich erstmals in dieser Woche mit dem Sonderprüfer treffen. Er werde danach entscheiden, ob Mobilcom auf Antrag von Aktionären gegen den Pariser Staatsriesen klagen wird. Die Aktionäre fordern von France Télécom mehrere Milliarden Euro, weil der Pariser Konzern die Büdelsdorfer Gesellschaft 2002 beim geplanten Aufbau des UMTS-Geschäfts in Stich gelassen hat. France Télécom hatte vor kurzem einen Mobilcom-Anteil von rund 27,3 Prozent an den US-Fonds Texas Pacific abgegeben und damit einen Schlussstrich unter das deutsche Engagement gezogen.

      Auch Analysten rechnen nicht damit, dass die Klage den Verschmelzungsprozess belasten wird. „Ich sehe für die Fusion wenig Auswirkungen“, meint Analyst Rothauge. Nach seiner Ansicht wird es schwer zu beweisen sein, dass die Franzosen Mobilcom beherrscht und durch ihren Rückzug aus dem UTMS-Geschäft die Firma einseitig geschädigt haben.

      Mobilcom will 2005 seinen Vertrieb weiter stärken, um die Zahl seiner Kunden auf 4,8 Millionen zu steigern. Im 1. Quartal zählte der Konzern 4,51 Mill. Kunden, rund 50 000 weniger als im Quartal zuvor. Grund hierfür ist, dass das Unternehmen vor allem das margenschwächere Prepaid-Geschäft zurückgefahren hat. So ist die Zahl der Prepaid-Kunden deutlich stärker zurückgegangen als Analyste Rothauge erwartet hatte. Prepaid-Kunden telefonieren deutlich weniger als Vertragskunden. Bei der Prepaid-Telefonie erhält der Kunde eine Guthabenkarte.


      Von Gregory Lipinsky
      10.05.2005
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 09:38:20
      Beitrag Nr. 170 ()
      Unterdessen mokierte sich Freenet-Chef Eckhardt Spoerr gestern, dass eine strategische Diskussion überhaupt noch nicht stattgefunden habe. Freenet als reines Anhängsel des wenig attraktiven Geschäftsmodells eines Serviceproviders sei zu wenig

      Und um ein Machtkampf zwischen Grenz und Spoerr geht es natürlich auch. Wer wird VV der neuen, fusionierten AG? Durch den Einstieg von TPG haben sich die Chancen von Spoerr deutlich verbessert.

      Nach einer Fusion steht der Geschäftsbereich MSP zur Disposition und damit auch der Job von Grenz, das haben die Zahlen gestern eindeutig dokumentiert. Aber vorher könnte man die Braut noch richtig schön machen.:)

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 11:21:16
      Beitrag Nr. 171 ()
      ...bloß, was soll das ganze dann...
      das hieße doch, dass es defacto keine operativen synergien gäbe...und das bezweifle ich eben...
      mob und freenet zu verschmelzen, um den serviceprovider dann abzustoßen...???
      ...was macht freenet ohne die mob-kunden..??
      ...die sich rasant wandelnde übertragungstechnik könnte mob in zukunft wieder chancen bieten...evtl. zuvor als virtueller netzbetreiber...undundund
      ...freenet wird sicher auch alleine wachsen...und kann seine allianzen mit o2 oder eplus eingehen...aber das potential von 4,5 mio kunden im eigenen haus dann einfach nur zu cash zu machen...???
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 12:03:40
      Beitrag Nr. 172 ()
      @moskau

      bloß, was soll das ganze dann

      Ganz einfach. Die Eigentümer wollen das so, versprechen sich also finanzielle Vorteile davon, die zuvorderst in der Ausnutzung des steuerlichen Verlustvortrags liegen. Die Meinungen von Herrn Spoerr als Angestellten von FRN, der sicherlich auch noch andere, eigene Interessen vertritt, sind zwar bedenkenswert, jedoch nicht primär maßgeblich!

      Solange Herr Spoerr keine 25% auf der FRN-HV gegen MOB auf die Beine stellt, wird er wohl das machen müssen, was die Mobilcom Eigentümer wollen. It`s that simple.

      Und danach wird man dann die anderen strategischen Optionen ausloten.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 12:14:25
      Beitrag Nr. 173 ()
      Das sich der Grenz bezgl. der Fusion mit Freenet so ins Zeug legt, hat u.U. andere Gründe, die nicht zum Wohle der Kleinaktionäre sind!?! :p

      Freenet soll ja nicht auf Mobilcom verschmolzen werden, sondern in eine noch zu benamende New Coporation eingebracht werden. Mal abgesehen davon, dass mir bei dieser Konstellation steuerrechtlich nicht klar ist, ob überhaupt so einfach die Verlustvorträge der Mobilcom über 3,2 Mrd. Euro auf die neue Gesellschaft übertragen werden können, ist doch das Umtauschverhältnis in die neue Gesellschaft das entscheidende Kriterium für die Mobilcomaktionäre. Daraus stellt sich die Frage, der Berücksichtigung der Mehrwertsteuerrückerstattung über ca. 1 Mrd. Euro und der Schadensersatzansprüche gegenüber der FT über 4,5 Mrd. Euro?? Wie ich die "kriminelle" Energie der Herren Grenz und Vogel beurteile, fliesst das zu Null,komma,null in die Bewertung ein. Daraus stellt sich für mich die Frage, was passiert denn mit dem Erlös aus den Erstattungen, falls sich diese doch ganz oder zum Teil materialisieren sollten und es eine Mobilcom Gesellschaft in der heutigen Form nicht mehr gibt, sondern nur eine NewCo??

      Eins sollte uns klar sein, versucht die Mobilcom Verwaltung ihre Kleinaktionäre "kalt" in Form eines unakzeptablen Umtauschverhältnisses zu enteignen, dann sollte jeder sein Stimmrecht auf der zur Verschmelzung einzuberufenden HV wahrnehmen, dagegen stimmen, Widerspruch zu Protokoll geben und den Klageweg bestreiten, denn nur so werden wir eine angemessene Kompensation aus der Mwst- und FT-Sache bekommen, wenn diese erfolgreich durchgefochten werden!!! :D


      Der Mobilcom-Vorstand will sich erstmals in dieser Woche mit dem Sonderprüfer treffen. Er werde danach entscheiden, ob Mobilcom auf Antrag von Aktionären gegen den Pariser Staatsriesen klagen wird. Die Aktionäre fordern von France Télécom mehrere Milliarden Euro, weil der Pariser Konzern die Büdelsdorfer Gesellschaft 2002 beim geplanten Aufbau des UMTS-Geschäfts in Stich gelassen hat. France Télécom hatte vor kurzem einen Mobilcom-Anteil von rund 27,3 Prozent an den US-Fonds Texas Pacific abgegeben und damit einen Schlussstrich unter das deutsche Engagement gezogen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 16:17:42
      Beitrag Nr. 174 ()
      @173

      nicht immer so schnell mit die Rössers durchgehen lieber Stock:)

      Das Ganze bewegt sich auf 2 Ebenen.

      die erste Ebene umfaßt den Bereich Schadensersatz FT. Hier hat die HV Herrn Prof. Hamann beauftragt, die ganze Sachlage zu untersuchen, zu bewerten und an die Aktionäre zu berichten. Sollte Herr Hamann zu dem Ergebnis gelangen, dass die Schadensersatzklage ohne wirkliche Erfolgsaussichten ist, so kann man dieses Thema völlig abhaken. Sollte Herr Hamann jedoch zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Klage eine hohe Aussicht auf Erfolg hat, sieht die Sache natürlich völlig anders aus. In diesem Fall wird 100%ig die Verschmelzung verschoben werden müssen, da kein WP in der Lage sein dürfte, dies rational und nachprüfbar bewerten zu können. Dies wäre einerseits für die Bewertung von FRN positiv, da in der Zukunft immer klarer werden dürfte, wie wertvoll die FRN ist. Auf der anderen Seite stiege natürlich massiv auch der Wert der Möbse aufgrund der Schadensersatzzahlung. Somit erst einmal Geduld, in ein paar Wochen/Monaten nach dem Untersuchungsbericht von Hamann wissen wir mehr!

      Die zweite Ebene ist der Corporate Case. Zwei Wirtschaftsprüfungsunternehmen werden unabhängig voneinader die Unternehmen bewerten. Eine kalte Enteignung der Mob-Aktionäre kann ich nicht erkennen. Die Äußerungen von Spoerr deuten eher auf das Gegenteil hin, i.e. das die Zukünftigen Ergebnisbeiträge der FRN nicht ausreichend bewertet würden.

      Was die MWSt-Rückerstattung anbelangt, so hat unser gemeinsamer Freund Grenz schon vorab den Franzosen 90% der möglichen Rückzahlung zugesichert. Wie diese 90%ige Zahlung an FT dann bei MOB steuerlich wirkt und zu bewerten ist, ist dann wieder ein nächstes Problem.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 16:35:38
      Beitrag Nr. 175 ()
      kleiner Zusatz,

      und der Herr Spoerr hat natürlich auch ne Menge FRN-Optionen, was ihn sehr incentiviert, dass es zu einem für die FRN-Aktionäre günstigen Austauschverhältnis kommt und darüber hinaus die neue Gesellschaft nicht in Teilbereichen eine Wertvernichtung betreibt, was er beim MSP Geschäft z.B. befürchtet und sieht. Dies würde dann direkt auf sein ganz persönliches vermögen durchschlagen, aber auch seine ganz persönliche Aufbauleistung seines Babys Freenet unterhöhlen!

      Da mit TPG aber ein Investor mitbestimmt, der die letztgenannten Zusammenhänge auch versteht, würd ich mir da an Spoerrs Stelle nicht zu große Sorgen machen.

      Ich glaube sowieso, dass es eher Grenz ist, der sehr viel Sorgen hat.:D

      ST
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 18:21:49
      Beitrag Nr. 176 ()
      @ Smart

      Die Aussage von Spoerr, dass man die Unternehmenswert (EV) von Freenet von Investmentbankern aufgrund der hervoragenden Zukunftsperspektiven und nicht von Wirtschaftsprüfern ermittelt haben will, zeigt schon mal in die "falsche" Richtung, aus Mobilcom Aktionärs Sicht! :cool:


      Bzgl. der Schadensersatzklage gegen FT bin ich mal gespannt, wie schnell Hamann zu einer fundierten Einchätzung der Klageaussichten kommen wird. Nachdem spätestens Ende August die Freenet HV abzuhalten ist und mindestens 4 Wochen vorher somit das Umtauschverhältnis bekannt sein muss ist der Zeitplan schon doch recht eng. :rolleyes:


      Wegen der MWST-Rückerstattung hatte ich mich schon mal in #91 ausgelassen, eine Abtretung der Ansprüche ist überhaupt nicht möglich gewesen, folglich stehen auch 100 % der Erstattung der MOBILCOM zu!!! :eek:



      #91
      PS. Lies Dir dass mal durch und Du wirst mir zustimmen, dass es sehr nahe liegt, dass Grenz, der frankophile Vogel und andere Konsorten " ferngesteuert" andere Interessen vertreten, nur nicht die ihrer Minderheitsaktionäre!!!

      Den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer richtig pfänden

      Vorsteuer ist Teil der Umsatzbesteuerung
      Der Vorsteuerabzug ist in § 15 UStG geregelt. Danach darf ein selbst umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer von der von ihm an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuer diejenige als Vorsteuer in Abzug bringen, die er selbst an andere Unternehmer für deren Leistungen und Lieferungen zahlt.

      Praxishinweis: Unternehmer, die im Vorjahr einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 EUR hatten und im laufenden Jahr einen Umsatz von weniger als 50.000 EUR erwarten, können von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch machen. Sie werden dann von der Umsatzsteuer befreit. Ein Vorsteuerabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.

      Meist übersteigt die vom Unternehmer vereinnahmte Umsatzsteuer die von ihm nach § 15 UStG in Abzug zu bringende Vorsteuer. Den Überschuss muss er dann an das Finanzamt im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen, deren Zeitraum monatlich oder vierteljährlich vom Finanzamt bestimmt werden kann, abführen. Die Voranmeldungen sind jeweils bis zum 10. des auf den Voranmeldungszeitraum folgenden Monats vorzunehmen.

      Vorsteuerabzugsbeträge sind nicht selbstständig pfändbar!

      Der Vorsteuerabzug stellt im Ergebnis nur eine Differenzberechnung zur Umsatzsteuer dar. Es handelt sich deshalb nicht um einen eigenständig abtretbaren und damit auch nicht eigenständig pfändbaren Anspruch (BFH NJW 93, 2904; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 363). :cool: Aus der Differenzberechnung kann sich aber ein Überschuss ergeben, wenn

      die abzugsfähige Vorsteuer die abzuführende Umsatzsteuer übersteigt oder

      der Unternehmer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen die angefallene Vorsteuer nicht oder nicht vollständig in Abzug gebracht hat.

      Dieser Überschuss an Umsatzsteuer begründet einen eigenständigen Erstattungsanspruch, der der Pfändung unterworfen ist.

      Besteuerungszeitraum beachten
      Eine Falle für Gläubiger beinhaltet § 46 Abs. 6 AO. Danach darf ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht erlassen werden, bevor der Anspruch entstanden ist. Entgegen diesem Verbot erwirkte Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bzw. Pfändungs- und Einziehungsverfügungen sind nichtig. Wichtig ist also zu wissen, wann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Dies ist nach § 38 AO der Fall, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

      Nach § 16 Abs. 1 UStG ist Besteuerungszeitraum grundsätzlich das Kalenderjahr. Nur in Ausnahmefällen kann ein kürzerer Zeitraum festgesetzt werden (§ 16 Abs. 4 UStG). Die Umsatzsteueranmeldung für den Besteuerungszeitraum hat unmittelbar nach Ablauf des Kalenderjahrs zu erfolgen. Anders als im Einkommensteuerrecht wird dem Unternehmer hier keine Erklärungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer wie die Einkommensteuer ab dem 1.1. eines Jahrs gepfändet, dann aber - insoweit anders als bei der Umsatzsteuer - die Abgabe der Steuererklärung auch sofort betrieben werden kann (Goebel, VE 04, 37 und 96).

      Das zuständige Finanzamt als Drittschuldner
      Als Drittschuldner ist das für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer örtlich zuständige Finanzamt zu bezeichnen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 17 ff. AO. Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 21 Abs. 1 UStG das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Für die Umsatzsteuer von Personen, die keine Unternehmer sind, ist nach § 21 Abs. 2 UStG das Finanzamt zuständig, das auch für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig ist (§§ 19 und 20 UStG), d.h. das Finanzamt des gewöhnlichen Aufenthalts. In den Fällen des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist das Finanzamt für die Umsatzsteuer zuständig, das auch für die gesonderte Feststellung zuständig ist (§ 18 UStG).

      (Mitgeteilt von: RiLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens)

      Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

      Dies ist eine Information der Zeitschrift " Vollstreckung effektiv" .



      --------------------------------------------------------------------------------
      © IWW-Institut


      http://www.iww.de/templates/print.php?ID=1599
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 19:19:54
      Beitrag Nr. 177 ()
      @stock

      Unternehmenswert (EV) von Freenet von Investmentbankern aufgrund der hervoragenden Zukunftsperspektiven und nicht von Wirtschaftsprüfern ermittelt haben will

      Wollen kann man ja viel. Nur entscheidungsrelevant ist nicht die Bewertung durch Banker, sondern durch WPs nach IdW. Alles andere fungiert allenfalls als Entscheidungshilfe.



      Bzgl. der Schadensersatzklage gegen FT bin ich mal gespannt,

      IMO wird dieser Zeitplan nicht einzuhalten sein.

      1.) Grenz wird es nicht wagen, ohne diese Ergebnisse eine a.o. HV einzuberufen. Die Gefahr, dass er dann wiederum eine Abstimmungsniederlage erleiden würde, ist zu groß. Er braucht immerhin 75% des anwesenden Kapitals. Hatte er schon bei der letzten HV nicht, als es um eine Satzungsänderung zur Abwahl des AR ging und die Schwelle von 50% auf 75% erhöht werden sollte. Und FT durfte hier mitstimmen.

      2.) Da auch potentielle Klagen gegen Verwaltung, Verschmelzungsprüfer etc. bei Nichtberücksichtigung des Berichtes von Hamann zu erwarten sind, erwarte ich auch aus diesem Grund keinen voreiligen Beschluß.

      folglich stehen auch 100 % der Erstattung der MOBILCOM zu!!!

      Grenz behauptet jedenfalls das Gegenteil und hat dementsprechend mit FT eine Vereinbarung getroffen. Wenn Du so sicher bist, solltest Du Grenz wegen Untreue anzeigen. :)


      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 23:37:38
      Beitrag Nr. 178 ()
      @ smart

      Kann man unter Berücksichtigung der vergangenen Ereignisse der aktuellen Verwaltung also dem VV und dem AR von MOB vertrauen, ich sage NEIN. Die ganzen Ausführungen oder Nichtausführungen zu der Strategie der NewCo lassen doch nur einen Schluss zu, alles mit der heissen Nadel gestrickt, oder andere Beweggründe die aber weder betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher, noch strategischer Natur entspringen!!! Für mich ist das Flucht nach vorne ... um in einer wie immer gearteten Art und Weise die Schadensersatzklage auszuhebeln!!! :cool:

      Grenz behauptet jedenfalls das Gegenteil und hat dementsprechend mit FT eine Vereinbarung getroffen. Wenn Du so sicher bist, solltest Du Grenz wegen Untreue anzeigen

      Den Straftatbestand der "versuchten" Untreue gibt es meines Wissens nicht. :D Das settlement agreement mit der FT sah den Fall der "MWST-Rückerstattung" überhaupt nicht explizit vor, und wäre es paraphiert, wäre es null und nichtig sh. das BFH-Urteil. Grenz hat sich da einfach zu Gunsten der FT weit aus dem Fenster gelegt, warum nur sollte sich der geneigte Kleinaktionär fragen?? :confused: Ewige Dankbarkeit für die FT, für die Rettung von Mobilcom, welche die FT kausal verschuldet hat, wird es wohl kaum gewesen sein!!! :cool:

      An dem Tag, wenn Mobilcom die Pressemitteilung rausgeben sollte, dass die FT böswillig um knapp 1 Mrd. Euro bereichert wurde, werde ich bei den Strafbehörden vorstellig werden und die Organe der Gesellschaft strafrechtlich belangen, dass ist hiermit versprochen, ob Herr Grenz dann noch VV sein sollte, daran hege ich berechtigte Zweifel! ;)

      Viele Grüße und gute N8
      stockpicker
      Avatar
      schrieb am 11.05.05 00:24:23
      Beitrag Nr. 179 ()
      [posting]16.577.521 von stockpicker999 am 10.05.05 23:37:38[/posting]Ich sehe das Ganze so wie Du!! Bezgl Mwst sowieso!!
      Wenn??? wirklich ??? Grenz FT 90% der Mwst verprochen hat, hat Er IN NAMEN von MOB unterschrieben oder nicht??
      Da Er das eh NICHT durfte, weil es SITTENWIDRIG wäre, da man KEINE Mwst abtreten kann, hat Er dann ein RIESENproblem! Das dürfte nochmal die Gerichte beschäftigen, denke ich! Salut u gute Nacht!
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 22:21:33
      Beitrag Nr. 180 ()
      Ganz schön ruhig hier geworden. Gibt es denn keinen Diskussionsstoff?
      Avatar
      schrieb am 17.05.05 20:27:11
      Beitrag Nr. 181 ()
      Na ja, mal sehen unter € 16 klare Nachkaufchance!!! :D


      TecDAX: MOBILCOM auf dem Weg zu Gap
      Mobilcom (Nachrichten)

      WKN: 662240 ISIN: DE0006622400

      Intradaykurs: 16,81 Euro

      Aktueller Tageschart (log) seit 05.11.2004 (1 Kerze = 1 Tag)

      Diagnose: Die MOBILCOM Aktie testete am 29.04. das 38,2% Retracement bei 14,82 Euro erfolgreich. Danach zog die Aktie massiv an und erreichte den Widerstand bei 17,77 Euro, an welchem sie in den letzten Tagen scheiterte. In dieser Aufwärtsbewegung riss die Aktie ein Gap zwischen 15,50 und 16,29 Euro.

      Prognose: Erwartungsgemäß fiel die Aktie in den letzten Tagen in Richtung des teilweise immer noch offenen Gaps bei 15,50 Euro, denn der Widerstand bei 17,77 Euro konnte nicht überwunden werden. Scheitert die Aktie heute auf Tagesschlussbasis an der exp. GDL 50 im Tageschart in Höhe von 16,74 Euro, so dürfte in den nächsten Tagen Abgaben bis 15,50 Euro die Folge sein. Anschließend besteht die Chance auf wieder anziehende Notierungen.


      Avatar
      schrieb am 20.05.05 09:26:05
      Beitrag Nr. 182 ()
      Guten Morgen,

      es gibt eine neue umfassende Studie (ca. 80 Seiten) der DZ-Bank zu Mobilcom. Vielleicht kann ich sie besorgen - eine Mail an mich!!!

      Wir erhöhen unser Kursziel für die Mobilcom-Aktie von EUR 23 auf EUR 30
      aufgrund

      · Einer Neubewertung der Realoptionen im Unternehmen
      · Einer deutlichen Anhebung unserer Gewinnschätzungen


      Wir sagen vorher, dass der Chef des Mobilcom-Aufsichtsrats Vogel im Zuge
      eines Kräftemessens mit Freenet-CEO Spoerr mit einer hohen
      Wahrscheinlichkeit im Vorfeld des Mergers aus seinem Amt ausscheiden wird,
      da

      · Texas Pacific, der neue Großaktionär, mehr Wert legen wird auf gutes
      Management als auf gute Aufsichtsratsarbeit
      · Texas den Track-Record des Freenet-Managements ähnlich positiv
      beurteilen wird wie wir in dieser Studie
      · Freenet-CEO Spoerr nach unserem Dafürhalten gute Karten hätte, den
      Merger erfolgreich abzuwehren


      Zu den Katalysatoren für die Mobilcom-Aktie gehören


      · Wahrscheinliche Grundsatzentscheidung des Freenet-Management pro
      Merger in den kommenden Wochen
      · Die Fertigstellung des Gutachtens von Anwalt Haarmann, auf dessen
      Basis France Telecom verklagt werden kann
      · Aktienrückkäufe und Sonderdividenden in 2006
      Avatar
      schrieb am 21.05.05 10:46:05
      Beitrag Nr. 183 ()
      #182 Hört sich an, wie Musik in meinen Ohren. Aber auf die Sonderdividende kann ich gut verzichten. Kapitaleinkünfte sind ein Greuel. Die sollen lieber den Kurs in den Himmel jagen und mit dem Geld vernünftig wirtschaften.

      30 Euro halte ich aber für den Moment für viel zu viel, komme schon auf den Dummgepushe Gedanken.

      In diesem Sinne

      Schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 09:54:43
      Beitrag Nr. 184 ()
      für mich irgendwie ein Widerspruch:

      Freenet-CEO Spoerr nach unserem Dafürhalten gute Karten hätte, den
      Merger erfolgreich abzuwehren

      vs:

      Wahrscheinliche Grundsatzentscheidung des Freenet-Management pro
      Merger in den kommenden Wochen

      thüringer
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 12:26:48
      Beitrag Nr. 185 ()
      Noch ein Auszug aus der Studie. Habe jetzt die Studie als PDF-Dokument (1,2MB). Wer sie haben möchte eine Mail an mich. Bitte eMail-Adresse angeben!!!

      Gruss

      BigBull


      Executive Summary
      Der Titel unserer Studie heißt „Eigentor im Aufsichtsrat“ und reflektiert unsere Befürchtung,
      dass Mobilcom-Aufsichtsratschef Vogel nicht vorhergesehen hat, welche Konsequenzen die
      Billigung respektive Initiierung der Verschmelzung mit Freenet möglicherweise für ihn selbst
      bedeuten könnte.
      Wir haben Freenet-CEO Spoerr als einen Menschen und Manager kennen gelernt, der sich
      kaum einem so aktiv kontrollierenden, fast operativen Aufsichtsrat wie Vogel unterstellen
      würde. Daher mutmaßen wir, dass in der neuen Gesellschaft kein Platz fuür beide Herren ist.
      Überdies haben wir in zahlreichen Gesprächen mit Investoren Sicherheit darüber gewonnen,
      das die Mehrheit der Aktionäre den Merger befürwortet. Zuletzt nehmen wir an, dass Texas
      Pacific sich als gestaltender Aktionär entpuppen wird, der die Verschmelzung aktiv
      vorantreiben wird.
      Unter den vorangestellten Prämissen dürfte Vogel mit einer hohen Wahrscheinlichkeit im
      Vorfeld des Mergers aus seinem Amt ausscheiden. Drei Überlegungen stützen diese
      Vorhersage: Erstens dürfte Texas mehr Wert legen auf gutes Management als auf gute
      Aufsichtsratsarbeit. Zweitens wird sich der neue Großaktionär den Track-Record des
      Freenet-Managements anschauen und dabei vermutlich zu einer ähnlich positiven
      Einschätzung kommen wie wir in unserer Management-Beurteilung in dieser Studie. Und
      drittens hätte Spoerr nach unserem Dafürhalten gute Karten, den Merger erfolgreich
      abzuwehren, indem er eine Verteidigungsstrategie fährt, die auf die Risiken der
      Verschmelzung baut.
      Wir erhöhen unser Kursziel für die Mobilcom-Aktie von EUR 23 auf EUR 30. Die
      Kurszielanhebung beruht größtenteils auf eine Neubewertung der Realoptionen. Zum einen
      berücksichtigen wir erstmals einen positiven Erwartungswert für Residualansprüche gegen
      France Telecom, und zum anderen hat der Einstieg von Texas in Mobilcom die
      Wahrscheinlichkeit für das Zustandekommen des Freenet-Mergers beachtlich erhöht.
      Unterdessen haben wir unsere Umsatz- und Ertragsschätzungen für Mobilcom aufgrund der
      Akquisitionen und der guten Q1-Zahlen von Freenet deutlich angehoben.
      Die Analyse der Chancen und Risiken des Mergers bildet ein Schwerpunkt dieser Studie.
      Dabei gewinnen wir die Erkenntnis, dass die Verlustvortragnutzung mit Abstand das
      bedeutendste Merger-Motiv ist, wobei diesem Motiv aufgrund verfassungsrechtlicher
      Bedenken nur ein geringes Steuergesetzänderungsrisiko gegenübersteht. Auf der anderen
      Seite halten wir die Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Vergleichsvereinbarung zwischen
      Mobilcom und France Telecom in seiner Tragweite für das größte Risiko, gefolgt von der
      Unsicherheit über das Eigentum der Verlustvorträge.
      Wir empfehlen Investoren die Mobilcom-Aktie zum Kauf. Neben der fundamentalen
      Unterbewertung und den interessanten Realoptionen spricht auch die prall gefüllte
      Newsflow-Pipeline für ein Engagement: Schon in den kommenden Wochen könnte die
      Grundsatzentscheidung des Freenet-Managements pro Merger den Kurs stimulieren, und in
      einigen Monaten dürfte Rechtsanwalt Haarmann das Gutachten fertig gestellt haben, auf
      dessen Basis Ansprüche gegen France Telecom geltend gemacht werden könnten. Ab 2006
      werden Aktienrückkäufe und Sonderdividenden den Wert der Mobilcom-Aktie weiter
      treiben.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 17:33:15
      Beitrag Nr. 186 ()
      [posting]16.681.360 von BigBull am 22.05.05 12:26:48[/posting]@ BigBull

      Herzlichen Dank noch mal für die Studie, sobald ich sie durch habe, gebe ich meinen Senf dazu ab! :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 08:05:36
      Beitrag Nr. 187 ()
      Hi Stock,

      Dabei gewinnen wir die Erkenntnis, dass die Verlustvortragnutzung mit Abstand das
      bedeutendste Merger-Motiv ist


      hat der "Große Bulle" :) bzw. der DZ Bank Analyst auch den Wertzuwachs bzw. Barwert quantifiziert, den die Ausnutzung des Verlustvortrags via Verschmelzung erbringen würde?

      Wie wird in dieser Studie das Austauschverhältnis angenommen? Wie viele Aktien wird es bei der NewCo geben?

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 08:36:40
      Beitrag Nr. 188 ()
      Wir sagen vorher, dass der Chef des Mobilcom-Aufsichtsrats Vogel im Zuge eines Kräftemessens mit Freenet-CEO Spoerr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit im Vorfeld des Mergers aus seinem Amt ausscheiden wird

      da ist wohl der große Wunsch Partner des Gedankens;-)

      Es sind ja in erster Linie die Freenet Aktionäre, die von einem Merger profitieren würden. Sie würden dann keine Steuern mehr zahlen! Dabei ist Mobilcom mit akt. etwa 52% ja nur ein Anteilseigner, wenn auch ein sehr großer.

      Wage die These, dass der Merger nicht an der Aufsichtsratsratfrage scheitern dürfte. Einzig und allein ein ungünstiges Austauschverhältnis im Sinne der FRN Aktionäre könnte dafür sorgen, dass die nötige Zustimmung von 75% des anwesenden Kapitals nicht erreicht würde! Dieses Mergerverhältnis ist Key.

      Mit der Problematik AR könnte man sich dann noch immer nach diesem Merger beschäftigen.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 08:45:39
      Beitrag Nr. 189 ()
      Die Analyse stammt von Joeri Sels, er sollte bekannt sein.

      Ich hatte noch keine Zeit mir die Analyse genauer anzuschauen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 09:07:01
      Beitrag Nr. 190 ()
      Die Analyse stammt von Joeri Sels,

      Danke für die Info;-)
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 09:14:33
      Beitrag Nr. 191 ()
      Aus der heutigen FTD:

      "Kein Wunder, dass da die Mobilcom-Anleger mit Blick auf das für den Monatswechsel angekündigte Aktientauschverhältnis den Kopf einziehen. Zwar ist das implizierte Wechselverhältnis von 1,2 Mobilcom-Aktien je Freenet-Papier allzu pessimistisch. Aber abgesehen von den UMTS-Umsatzsteuer- und France-Telecom-Klagen, ist es ja sogar noch disputabel, wie sich der Wert der Verlustvorträge auf Mutter und Tochter verteilt."
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 19:34:52
      Beitrag Nr. 192 ()
      Wenn ich mich so im Internet umschaue wird die Studie der DZ-Bank langsam bekannt. Kurz nach erscheinen auf ariva.de ist der Kurs nach oben gelaufen. Ein paar News seitens Mobilcom wären auch mal schön. Mal abwarten - bin gespannt!

      Gruss

      BigBull
      Avatar
      schrieb am 26.05.05 21:07:58
      Beitrag Nr. 193 ()
      IFEX-A0BLX3 KGV 04 3,82 05 2,0 !!!!
      http://www.ifexgroup.com
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 08:49:44
      Beitrag Nr. 194 ()
      Hi Folks,

      vielleicht wird das Thema AR Neubesetzung doch viel früher gelöst.

      MOB u. FRN werden ja auf eine `Neue Co.` verschmolzen. Für diese `Neue Co.` muß demnach zwingend ein neuer AR gewählt werden, was natürlich die Chancen, dass Vogel und seine Freunde nicht wiedergewählt würden deutlich erhöhen würde.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 03.06.05 16:23:17
      Beitrag Nr. 195 ()
      Laut dem Platow-Brief von heute soll das Umtauschverhältnis von Mobilcom und Freenet nächste Woche bekanntgegeben werden. ;)

      Nachdem nicht zu erwarten ist, dass der Erwartungswert bzgl. eines Klageerfolges gegen France Telecom und der Mehrwertsteuer ausreichend oder überhaupt in das Umtauschverhältnis eingeht, wird die Fusion sowieso aufgrund von Klagen nach der AO HV (Schmid und ein paar renintente Kleinaktionäre wie meine Wenigkeit werden sich schon finden :D ) eh so schnell nicht über die Bühne gehen! :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.06.05 18:05:17
      Beitrag Nr. 196 ()
      na ja stockpicker...dann kannst du dem kurs nach unten schon mal hinterhersehen...und wenn aus den klagen nix wird nochmal nen saftigen abschlag obendrauf...herzlichen dank dafür schon jetzt!!!!

      dass ihrs nicht begreift, dass eine verzögerung der fusion mob ebenfalls viel mehr schadet als nützt...!!!! ruhe und die ausschöpfung der operativen möglichkeiten ist bei den entscheidenden investoren weitaus sexyer als schwachsinniges klage-poker!!!!

      die klagen könnte man intelligenterweise bei erfolg weitaus besser und explosiver in der art von optionen für die mob-aktionäre am künftigen unternehmen berücksichtigen...bei misserfolg passiert garnix...und man konnte die verlustvorträge heben die ganze zeit...und bei erfolg kriegen die ehemaligen mob-aktionäre eben ne entsprechende option eingeräumt...!!!

      aber klagt ruhig jahrelang gegen die fusion!!!!genial!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.06.05 19:47:16
      Beitrag Nr. 197 ()
      [posting]16.793.691 von moskau74 am 03.06.05 18:05:17[/posting]Das ist aber eine recht eindimensionale Sicht der Dinge!!! :yawn:

      Wenn die Verwaltung von MOB die Interessen aller Aktionäre angemessen wahren würde, dann wäre ein solcher Schritt doch unnötig. Du übersiehst die Relationen um die es hier geht. Der Gewinn von Freenet selbst über 100 Mio. Euro, verursacht nur eine Steuerbelastung von max. 50 Mio. Euro, also nicht mal 1 lausiger Euro pro Aktie, der durch die überstürzte Fusion "gespart" werden könnte, sind durch nur die berühmten "peanuts"!!! Wie überhaupt die Verlustvorträge von MOB bei Einbringung in eine neue Gesellschaft steuerrechtlich gewahrt bleiben können, konnte mir die ach so tolle Verwaltung bis dato nicht plausibel erklären!!! :rolleyes:

      Bei der Schadensersatzklage gegen FT geht es dagegen um mind. 50 Euro pro Mobilcom-Aktie und bei der Mehrwertsteuergeschichte um nochmal 20 Euro pro Mobilcom-Aktie, da kann ich gerne auf eine Fusion verzichten, wenn Mobilcom in den kommenden Jahren über 4 Mrd. Euro mehr Cash auf dem Konto und der Kurs in der Nähe von 100 Euro notiert!!! :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 21:34:59
      Beitrag Nr. 198 ()
      na toll stockpicker, dass du die sache nicht so einseitig siehst wie ich...freut mich für dich...

      ...ach übrigens...wenn das ergebnis der klagen eh schon fettgedruckt feststeht...warum klagen die dann eigentlich noch...sollen sich vom bund und ft doch gleich das geld überweisen lassen...ist doch viel einfacher!!!!!

      ...zudem, wenn du lesen wolltest würdest du erkennen, dass ich ne möglichkeit dargestellt habe wie intelligent ohne verzögerung der fusion den mob-aktionären eine option auf den möglichen erfolg der klagen eingeräumt werden könnte beim fusionsprozess...

      viele andere unternehmen würden sich über 50 mio. peanuts freuen als operativer beitrag!!!

      ach übrigens...mir sind mathematisch klare peanuts lieber als hirngespinste von 6 milliarden, die der markt jahrelang kursmäßig brutalst abstrafen wird solange er nicht daran glaubt...

      ...halt ne vielleicht realistischere sicht der dinge...
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 21:47:29
      Beitrag Nr. 199 ()
      sehe gerade, umtauschverhältnis liegt vor...eher im bereich der freenet-vorhersagen...von möglichen optionen steht da ( erwartungsgemäß ) nix...jetzt kannst ja klagen...
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 22:17:28
      Beitrag Nr. 200 ()
      @ moskau74

      # 173 Hatte leider mal wieder Recht, Grenz hat es sogar so eilig mit seiner Fusion, dass er das Ergebnis des Sonderprüfers Hamann über die Erfolgsaussichten der Klage gegen die FT nicht mal abwarten will!!! :cool:

      PS. So recht scheint Grenz an den Bestand dieses Umtauschangebotes selber wohl nicht zu glauben. :p

      PPS. Warte mal auf die AO HV von Mobilcom wieviel Aktionäre gegen die Fusion und Widerspruch zu Protokoll geben werden, da wirst Du überrascht sein!!! :eek:


      06.06.2005 21:00
      Hugin-Ad hoc: mobilcom AG


      Hugin Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Fusion: mobilcom (Nachrichten): mobilcom und freenet verständigen sich auf Spanne zum Wertverhältnis

      Ad hoc - Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------- --------------

      Die Vorstände der mobilcom und freenet haben heute ein gemeinsames Verständnis über die Spanne erzielt, in der das Wertverhältnis bei der geplanten Verschmelzung der mobilcom AG und der freenet.de AG auf eine neue Gesellschaft liegen wird. Danach gehen beide Unternehmen davon aus, dass das im Verschmelzungsvertrag festzulegende Umtauschverhältnis in Aktien der neuen Gesellschaft auf Basis folgender Relation ermittelt wird: Einer freenet-Aktie entsprechen voraussichtlich zwischen 1,14 und 1,19 mobilcom-Aktien. Diese Spanne wurde auf Basis des derzeitigen Standes der Unternehmensbewertungen ermittelt, die von mobilcom und freenet mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG und Ernst&Young erstellt werden. Die Einigung auf das endgültige Umtauschverhältnis wird aus heutiger Sicht bis Anfang Juli erwartet. Ende der Ad-hoc-Mitteilung Erläuterungen zur Ad Hoc-Mitteilung Rechtlicher Hinweis Die Ermittlung der Werte beider Unternehmen ist ein komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung von KPMG und Ernst&Young bis heute durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige Ergebnisentwicklung schließen. Auch werden mit den Aussagen zu den ermittelten Ertragswerten keine Prognosen oder Annahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der mobilcom AG oder der freenet.de AG getroffen. Darüber hinaus können die weitere Entwicklung und der Abschluss der Bewertungsarbeiten zu abweichenden Ergebnissen führen. Diese können erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Meldung veröffentlicht werden. Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass kein Wertverhältnis innerhalb der am heutigen Tag bekannt gegebenen Spanne von dem gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfer als "angemessen" im Sinne des anzuwendenden deutschen Rechts befunden wird. Die Festlegung der endgültigen Umtauschrelation bedarf der Bestätigung durch den gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfer sowie der Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrates.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 11:35:46
      Beitrag Nr. 201 ()
      Hi Folks,

      melde mich mal kurz aus dem sonnigen Sueden :D:D:D

      Bis zur a.o. HV wird wohl die Stellungnahme von Hamann vorliegen.

      Bzgl. der Aufteilung der MWST-Erstattung muss unser Freund Grenz wohl mit Klagen wg. Untreue rechnen!

      Ansonsten glaube ich, dass der neue Grossaktionaer die Vorgehensweise von Grenz u. Vogel deckt!

      Zahlreiche Gruesse u. Happy Trading
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 16:35:51
      Beitrag Nr. 202 ()
      @ smart

      Das Gutachtan von Hamann muss schon vorliegen ... ;)

      Schönen Urlaub noch! :cool:


      07.06.2005 - 06:12 Uhr
      Spoerr/freenet.de: Mit Umtauschverhältnis sehr zufrieden

      HAMBURG (Dow Jones-VWD)--Der freenet.de-Vorstand ist mit dem ermittelten Werteverhältnis zwischen der mobilcom AG, Büdelsdorf, und der freenet.de AG, Hamburg, zufrieden. "Wir sind richtig zufrieden", sagte Vorstandsvorsitzender Eckhard Spoerr im Gespräch mit Dow Jones Newswires. Der Vorstand habe seine Vorstellungen bei den Verhandlungen durchsetzen können. Das Geschäft von freenet.de sei fünfmal so viel wert wie das Geschäft von mobilcom, sagte Spoerr. Nach der Auswertung der Geschäftspläne habe man sich darauf geeinigt, dass einer freenet.de-Aktie zwischen 1,14 und 1,19 mobilcom-Aktien entsprechen würden.

      Bei diesem Verhältnis muss Spoerr zufolge berücksichtigt werden, dass durch die Beteiligung von mobilcom an freenet.de mehr als 50% des freenet.de-Wertes mit in den mobilcom-Wert eingingen. Außerdem habe mobilcom noch bestimmte Sonderposten in dem Geschäftsplan, wie beispielsweise die Verlustvorträge und eine positive Bewertung für die laufende UMTS-Klage. Das Werteverhältnis zeige, dass das Geschäft der Zukunft bei freenet.de liege, sagte Spoerr.

      Der Vorstandsvorsitzende würde seinen Aktionären empfehlen, dieses Umtauschverhältnis zu akzeptieren. Dies sei aber keine generelle Empfehlung für die Verschmelzung, sagte Spoerr. Ein Votum darüber könnte er erst abgeben, wenn die ausstehenden rechtlichen Fragen geklärt seien. Dies soll innerhalb der nächsten 14 Tage geschehen. Bisher sei Spoerr mit den Fusionsverhandlungen sehr zufrieden. Der mobilcom- und der freenet.de-Vorstand hätten sich darauf geeinigt, dass es bei freenet.de keine verschmelzungsbedingten Standortschließungen gäbe, eine Zwei-Marken-Strategie verfolgt werde und die mobilcom-Shops auch zu freenet-Shops würden.

      Nun gebe es noch die drei offenen Punkte Führung, Aufsichtsratsbesetzung und Name der neuen Gesellschaft, sagte Spoerr. Ganz am Ende müsse die Kanzlerfrage geklärt werden, sagte Spoerr. An dieses Theme gehe freenet.de mit einem gewissen Selbstvertrauen heran. Schließlich müsse freenet.de entsprechend des Wertes im Vorstand vertreten sein. Spoerr selbst will den Erfolg von freenet.de den weiteren Angaben zufolge gerne weiter vorantreiben und steht für ein Vorstandsmandat zur Verfügung. Dabei könne er sich auch eine Doppelspitze vorstellen. "Ich bin da ganz flexibel", sagte er.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 574 116, kirsten.bienk@dowjones.com
      (ENDE) Dow Jones Newswires/7.6. 2005/kib/bb
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 17:03:00
      Beitrag Nr. 203 ()
      Ich bin gespannt, was die grossen Aktionäre zu der Vereinbarung sagen.
      Weiterhin wäre ein Rückkauf, von freenet, für mich sinnvoller gewesen.

      PS
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 17:44:10
      Beitrag Nr. 204 ()
      Bundestag justiert Klagerecht der Aktionäre neu
      von Birgit Jennen
      :cool:

      Eine Minderheit von Aktionären kann künftig eine Sonderprüfung oder Klage gegen den Vorstand leichter durchsetzen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit von Aktionären eingeschränkt, durch Anfechtungsklagen wichtige Unternehmensentscheidungen zu blockieren.

      Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dazu das " Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)" verabschiedet. Das Gesetz stärkt und schwächt zugleich die Rechte der Aktionäre.

      "Wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind" , kann der Aktionär bei Gericht eine Sonderprüfung einleiten, heißt es in einem internen Papier des Rechtsausschusses, das der FTD vorliegt. Das Papier ist Grundlage für das am Donnerstag im Bundestag verabschiedete Gesetz. ;)

      " Es liegt nun am Bundesrat, dieses wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren" , sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Es senkt deutlich die Schwelle, bei der Aktionäre gegen den Vorstand bei Fehlverhalten eingreifen können. Anteilseigner können klagen, wenn sie Aktien im Nennwert von 100.000 Euro halten - oder ein Prozent am Grundkapital. :D

      Höhere Schwelle

      Bisher lag die Schwelle bei 500.000 Euro im Nennwert oder einer Beteiligung von zehn Prozent am Kapital. In letzter Minute hatte der Rechtsausschuss des Bundestages die Schwelle noch einmal etwas erhöht. Ursprünglich hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Grenze von nur 100.000 Euro im Börsenwert geplant. Das neue Gesetz tritt am 1. November diesen Jahres in Kraft.

      Neben einer Ausweitung sieht es auch eine Einschränkung der Rechte von Aktionären vor. So schränkt das Gesetz die Möglichkeit von Anteilseigner ein, wichtige Umstrukturierungen des Unternehmens durch Klagen zu blockieren. Die rot-grüne Bundesregierung will damit vor allem gegen so genannte " räuberische Aktionäre" vorgehen. So haben sich einige Aktionäre berufsmäßig darauf spezialisiert, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu klagen. Solche Anfechtungsklagen verfolgen meist das Ziel, ein geplantes Geschäft durch ein langwieriges Gerichtsverfahren zu blockieren. Im Gegenzug erpressen die Aktionäre vom Großinvestor oder Aufsichtsrat Geld für ein Ende ihrer Blockade.

      Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, gegen missbräuchliche Blockaden. Aktionäre können problemlos Hauptversammlungsbeschlüsse zur Umstrukturierung anfechten. Das Gesetz sieht nun eine Neuregelung vor. Ähnlich wie bei der Sonderprüfung können Aktionäre nur dann eine Klage einleiten, wenn sie Anteile von 100.000 Euro des Nominalwerts oder ein Prozent am Grundkapital besitzen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin sah eine deutlich geringere Schwelle von 100.000 Euro des Börsenwertes vor. Unternehmen und Juristen hatten einen weiterreichenden Schritt gefordert, um Blockadeversuche einzudämmen. Nach Schätzung von Experten benötigen Aktionäre nach der jüngsten Verschärfung des Gesetzes 15- bis 20-mal mehr Kapital als ursprünglich von der Bundesregierung geplant.

      Erweiterte Informationspflicht

      Das Gesetz weitet zudem die Informationspflicht der Depotinstitute gegenüber Inhabern von Namensaktien aus. Unternehmen können das Institut verpflichten, sich an Stelle der Anteilseigner gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen. Damit soll erreicht werden, dass Aktionäre über die Tagesordnung der Hauptversammlung informiert werden und bei Bedarf das Institut beauftragen können, das Stimmrecht auszuüben. Der Stichtag für die Anmeldung zur Hauptversammlung wurde zudem auf den 21. Tag vor dem Aktionärstreffen angesetzt.

      ftd.de, 17.06.2005
      © 2005 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 13:46:30
      Beitrag Nr. 205 ()
      freenet.de sieht in Kürze Einigung über Fusion mit mobilcom

      BONN (Dow Jones-VWD)--Die freenet.de AG, Hamburg, ist zuversichtlich, in Kürze mit dem Mutterkonzern mobilcom AG, Büdelsdorf, eine Einigung über die geplante Fusion zu erzielen. Der freenet.de-Vorstandsvorsitzende Eckhard Spoerr sagte am Mittwoch in Bonn, die Verhandlungen liefen konstruktiv und sollten bis Ende nächster Woche abgeschlossen werden. Es gebe noch offene Fragen, unter anderem hinsichtlich der Führung des kombinierten Unternehmens, doch man liege im Zeitplan.

      Wegen des engen Zeitrahmens bestehe allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Zusammenschluss noch an Einzelfragen scheitern könnte, warnte Spoerr am Rande einer Branchenveranstaltung im Gespräch mit Journalisten: "Manchmal steckt der Teufel im Detail." Von seiner Seite aus werde das Vorhaben aber nicht wegen Personalfragen platzen, sagte der Manager. Hinsichtlich der Führung reichten die Überlegungen von einer "divisionalen Struktur mit zwei starken Vorständen" bis zu einem einzigen Vorsitzenden.

      Über den Namen des fusionierten Unternehmens gebe es noch keine konkreten Vorstellungen. In der kommenden Woche ist nach Spoerrs Worten das genaue Umtauschverhältnis für die Aktien beider Fusionspartner zu erwarten, das vom Verschmelzungsprüfer zu bestimmen sei. Das Werteverhältnis von freenet.de und mobilcom war Anfang Juni von Wirtschaftsprüfern ermittelt worden. Eine freenet.de-Aktie entspricht demnach zwischen 1,14 und 1,19 Papieren des Mutterkonzerns. Spoerr erklärte noch einmal, dass dies ein "hervorragendes Ergebnis" für freenet.de sei. :cry: Wenn eine Einigung mit mobilcom erzielt werde, dann werde er den eigenen Aktionären empfehlen, die Fusion zu akzeptieren.
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 14:42:27
      Beitrag Nr. 206 ()
      Sollte die Fusion wirklich ohne Einsprüche von Mobilcom-Aktionären stattfinden?
      Ich kann es mir nicht vorstellen.

      SW
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 18:09:56
      Beitrag Nr. 207 ()
      Klingt von Seiten Spoerr doch alles recht entspannt.....was für die neue Company ein durchaus positives Zeichen sein könnte.

      Wg. evtl. Anfechtungen sollte man nicht zu viel Angst haben. Es sind diesbezüglich ja auch einige gesetzliche Änderungen auf dem Wege (Stichwort: Räuberische Aktionäre).

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 18:41:29
      Beitrag Nr. 208 ()
      [posting]17.077.856 von smarttrader1 am 30.06.05 18:09:56[/posting]Meinen Einspruch (mit anschliessender Anfechtungsklage) bzgl. des für MOB nachteiligen Umtauschverhätnisses kannst Du schon mal gedanklich vormerken, wenn der von Gericht wegen zu bestellende Verschmelzungsprüfer nicht zu einem anderen Ergebnis kommen sollte!!! :rolleyes:


      BÜDELSDORF (Dow Jones)--Die mobilcom AG, Büdelsdorf, hat wie geplant ihre eigenen Aktien von 5% des Grundkapitals eingezogen. Damit würden seit dem 22. Juni keine eigenen Aktien mehr gehalten, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Das Mobilfunkunternehmen hatte im November 2004 den Rückkauf der Aktien und den Einzug ohne Herabsetzung des Grundkapitals beschlossen, um damit den Gewinn je Aktie zu steigern.
      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires; +49 (0)40 3574 3116,
      kirsten.bienk@dowjones.com
      DJG/kib/nas


      01.07.2005, 14:23


      MobilCom: 662240

      TecDAX: 720327



      Druckversion | Nachricht weiterleiten
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 18:45:45
      Beitrag Nr. 209 ()
      PS. Räuberische Aktionäre sind wohl das eine, Untreue von Aktionärsvermögen durch Organe der Gesellschaft das andere EXTREM! ;)
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 14:30:59
      Beitrag Nr. 210 ()
      Gibt es noch die Mobilcom ? Hier tut sich ja nichts mehr .
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 16:29:29
      Beitrag Nr. 211 ()
      [posting]17.104.182 von stockpicker999 am 01.07.05 18:41:29[/posting]Stockpicker,

      normalerweise bist Du ja ganz vernünftig, aber mit der Freenet-Bewertung ist Mobilcom nochmal gut weggekommen.

      Das Geschäftsmodell Service Provider ist alles andere als zukunftsträchtig und die totale Abhängigkeit von den Netzbetreibern limitiert die erzielbaren Margen nachhaltig. Ein Geschäftsmodell, das am Tropf eines dominierenden Oligopols hängt und in besten Zeiten 6% EBITDA-Marge erzielt, kann nicht den Wert des Freenet-Geschäfts, das nachhaltige Margen von 30 bis 40% bringt, zugestanden bekommen.
      Mit dem Inkrafttreten des UMAG im Dezember wird auch Deine Anfechtungsklage den Deal nicht mehr aufhalten. Der Handelsrichter wird trotzdem eintragen und nächstes Jahr bekommen wir dann mindestens 500 Mio. Euro Dividende, weil der heutige Schmalspurchef entweder fliegt oder von den Texanern erklärt bekommt, was eine effiziente Kapitalstruktur ist.

      So long,

      Stahlhelm
      :cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 16:54:14
      Beitrag Nr. 212 ()
      [posting]17.140.029 von Stahlhelm am 05.07.05 16:29:29[/posting]@ stahlhelm

      Gebe Dir was das margenträchtigere operative Geschäfte von Freenet betrifft vollkommen recht, nur guck mal auf den Threadtitel!!! ;)

      Die mögliche Klage gegen FT und die Geschichte mit der UMTS-Mehrwertsteuer könnte theoretisch der Mobilcom über 5.000.000.000 Euro oder mehr wie 80,00 Euro pro Aktie in die Kassen spülen!!! :cry:

      Ist doch schon merkwürdig, dass das Umtauschverhältnis noch vor der Veröffentlichung des Ergebnisses des Sondergutachtens von Hamann veröffentlicht wird?!? Ich bleib dabei die ganze Geschichte mit der Fusion und dem Zeitdruck ist mit der heissen Nadel gestrickt! :rolleyes:

      Am meisten suspekt ist mir aber das favorisierte Modell mit der Gründung einer neuen Gesellschaft und der der Aufnahme von MOB und FRN. Mal ganz davon abgesehen, dass es eine Unmenge Geld gekostet hat, die Namen Mobilcom und Freenet im Markt zu etablieren, habe ich bis dato noch keine Erklärung von der Mobilcom Verwaltung erhalten, ob denn das zuständige Finanzamt der Übertragung der Verlustvorträge von Mobilcom in Milliardenhöhe auf die neue Gesellschaft seinen Seegen gegeben hat!!! :eek:

      Ach ja, die neuen UMAG-Hürden bzgl. Anfechtungsklagen werde ich zwar nicht erfüllen, aber da findet sich sicher jemand anders dafür!!! ;)

      Das Gesetz sieht nun eine Neuregelung vor. Ähnlich wie bei der Sonderprüfung können Aktionäre nur dann eine Klage einleiten, wenn sie Anteile von 100.000 Euro des Nominalwerts oder ein Prozent am Grundkapital besitzen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin sah eine deutlich geringere Schwelle von 100.000 Euro des Börsenwertes vor. Unternehmen und Juristen hatten einen weiterreichenden Schritt gefordert, um Blockadeversuche einzudämmen. Nach Schätzung von Experten benötigen Aktionäre nach der jüngsten Verschärfung des Gesetzes 15- bis 20-mal mehr Kapital als ursprünglich von der Bundesregierung geplant.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 18:04:25
      Beitrag Nr. 213 ()
      06.07.2005 - 17:25 Uhr
      mobilcom: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

      BÜDELSDORF (Dow Jones)--Die mobilcom AG, Büdelsdorf, hat drei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 22. April 2005 erhalten. In allen Verfahren sei das schriftliche Verfahren angeordnet worden, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Termine zu mündlichen Verhandlungen gebe es noch nicht. Die Klagen richteten sich gegen die Tagesordnungspunkte 2 bis 13.
      - Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires; +49 (0)40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
      DJG/kib/jhe
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 11:03:53
      Beitrag Nr. 214 ()
      `FTD`: France Telecom reicht Klage gegen Beschlüsse der mobilcom-HV ein

      HAMBURG (dpa-AFX) - France Telecom hat einem Pressebericht zufolge eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der mobilcom-Hauptversammlung im April eingereicht. Wie die "Financial Times Deutschland" am Freitag unter Berufung auf Kreise berichtet, will der ehemalige Großaktionäre damit eine Klage des deutschen Mobilfunkdienstleisters gegen ihn abblocken.

      Die mobilcom-Hauptversammlung hatte mit großer Mehrheit beschlossen, Milliarden Schadenersatz dafür zu fordern, dass France Telecom 2002 aus dem gemeinsamen UMTS-Projekt ausgestiegen ist./hi/sk

      Quelle: dpa-AFX

      In Verbindung mit dem heutigen Kursanstieg könnte man vermuten, dass die Lunte brennt. Wenn FT sich schon verteidigt, obwohl noch keine Klage erlassen wurde, ist was zu holen, da bin ich mir ziemlich sicher.
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 11:12:07
      Beitrag Nr. 215 ()
      Der Kurs ist jetzt bis 18,60 Euro gelaufen. Das entspricht einem Plus von 5 %.
      Auf die ersten Stellungnahmen bin ich gespannt. Vielleicht liegt der Anstieg auch an der kommenden Bewertung von mobilcom und freenet.

      SW
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 11:58:59
      Beitrag Nr. 216 ()
      Wir will mit mir wetten, dass heute noch von Mobilcom per ad hoc das Ergebnis des Sonderprüfers veröffentlicht wird?!?

      Warum reicht die FT wohl Klage gegen den HV Beschluss Punkt "12" ein ... weil der frankophile AR-Vorsitzende der FT das "vögelchen" macht und ihnen das Ergebnis schon gezwitschert hat!!!
      :laugh:

      Gruß
      Stockpicker999



      France Telecom klagt gegen Beschlüsse der mobilcom-HV
      08.07.2005 um 10:58 Uhr


      MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - France Telecom hat einem Pressebericht zufolge eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der mobilcom-Hauptversammlung im April eingereicht. Wie die "Financial Times Deutschland" am Freitag unter Berufung auf Insider berichtet, will der ehemalige Großaktionär damit eine Klage des deutschen Mobilfunkdienstleisters gegen ihn abblocken.

      Die mobilcom-Hauptversammlung hatte mit großer Mehrheit beschlossen, Milliarden Schadenersatz dafür zu fordern, dass France Telecom 2002 aus dem gemeinsamen UMTS-Projekt ausgestiegen war.

      mobilcom wollte Marktgerüchte nicht kommentieren, nach denen noch im Tagesverlauf mit einer Pflichtveröffentlichung zu rechnen sei. "Ich kann dazu keine Aussage treffen", sagte eine Unternehmenssprecherin der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. (dpa/tc)
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 12:20:17
      Beitrag Nr. 217 ()
      So klagen sie doch die Schadenersatzforderungen ein.

      Ich tippe nach wie vor auf einen Vergleich, der sich mit evtl. Abtretungen der MwSt-Geschichte dann preislich egalisieren könnte.

      Auf jeden Fall streichen die Aktionäre ein feines Sümmchen ein.
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 13:08:11
      Beitrag Nr. 218 ()
      France Telecom reicht Klage gegen Mobilcom ein
      Will sich mit Anfechtungsklage schützen


      Die France Telecom will eine mögliche Klage des deutschen Mobilfunk-Providers Mobilcom gegen den Expartner verhindern. Der französische Mobilfunkkonzern hat gegen Beschlüsse der Mobilcom- Hauptversammlung im April Anfechtungsklage beim Landgericht Flensburg eingereicht. Das berichtet die `Financial Times Deutschland` (Freitagsausgabe) aus gut informierten Kreisen. Mit großer Mehrheit hatten die Mobilcom-Aktionäre gegen den Willen des Vorstands derzeit beschlossen, Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe aufzustellen, weil die Franzosen 2002 das gemeinsame UMTS-Projekt beendet hatten.

      France Telecom gab Anfang Mai den Verkauf fast seiner gesamten Anteile an Mobilcom bekannt. Das 27,3-prozentige Anteilspaket wurde 265 Millionen Euro an das Private Equity Unternehmen Texas Pacific Group (TPG) für veräußert. Die TPG könnte nun die Beschlüsse der Hauptversammlung vom April wieder rückgängig machen. Der Finanzinvestor ist in der Position das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung im August zu setzen, um dann selbst gegen die Klage zustimmen. Im April hatte sich der französische Konzern als selbst Betroffener noch er Stimme enthalten müssen. (as)

      http://de.internet.com/index.php?id=2036799§ion=Marketin…
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 16:27:03
      Beitrag Nr. 219 ()
      STRONG BUY, GRENZ GEHT UND SPOERR WIRD VV!!! :D


      freenet.de AG und mobilcom AG einigen sich auf Verschmelzung

      Eckhard Spoerr wird Vorstandsvorsitzender der neuen Gesellschaft

      Hamburg/Büdelsdorf, 8. Juli 2005. Die Vorstände der mobilcom AG und der freenet.de AG haben sich heute auf die Verschmelzung beider Gesellschaften geeinigt. Das vereinbarte Umtauschverhältnis der freenet.de Aktien und der mobilcom Aktien bemisst sich wie folgt: Für je eine freenet.de Aktie sollen 1,15 Aktien der neuen Gesellschaft, für je eine mobilcom Aktie soll eine Aktie der neuen Gesellschaft gewährt werden. Die neue Gesellschaft wird ihren Sitz in Büdelsdorf, Schleswig-Holstein, haben.

      Die Parteien sind übereingekommen, dass Eckhard Spoerr, der Vorsitzende des Vorstands der freenet.de AG, ab dem 1. September 2005 in Personalunion Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG und ferner vor Wirksamwerden der Verschmelzung Vorstandsvorsitzender der neuen Gesellschaft werden soll. Dr. Thorsten Grenz wird nach den Verschmelzungs-Hauptversammlungen zum 31. August 2005 in bestem Einvernehmen aus dem Vorstand der mobilcom AG ausscheiden. Er sieht seine Aufgabe mit der von ihm initiierten Verschmelzung als erfüllt an. :laugh::laugh::laugh:

      Der Verschmelzungsvertrag zwischen der mobilcom AG und der freenet.de AG soll noch heute notariell beurkundet werden. Sowohl der Aufsichtsrat der mobilcom AG als auch der Aufsichtsrat der freenet.de AG haben in ihren heutigen Sitzungen zugestimmt. Die Angemessenheit der vereinbarten Umtauschrelation muss vom gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer noch bestätigt werden.
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 22:50:43
      Beitrag Nr. 220 ()
      weg isser .......

      wir sollten Ihm eine Träne nachweinen:cry: - aber nur eine -.:rolleyes:

      Er hat mit dem Verkauf von wesentlichen Freenet-Anteilen viel Geld verschenkt - euer Geld, unser Geld -, aber wahrscheinlich hat er auch etwas dazu beigetragen, dass unsere MOB etwas - viel ? - solider wurde, als sie unter Schmid war.:cool:

      Hoffen wir, dass Spoerr nicht grössenwahnsinnig wird.

      Erfolg steigt manchen zu Kopf ....:O
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 23:14:06
      Beitrag Nr. 221 ()
      Grenz hat einen guten Job gemacht(Ausser dem Verkauf von FRN-Anteil!) als "Konsolidierer" !! Der Mann hat, als sehr seriöser Buchhalter MOB wieder flott bekommen! (obwohl Er, mit Vogel ein Mann der Franzosen war!!)
      Aber jetzt brauchen wir VISIONÄREN mit Weitsicht und den sicheren Instinkt für gute Geschäften! Ich denke, daß Spoer dafür der richtige Mann ist! (und wie Piscator richtig erwähnt, hoffentlich steigt Ihm der Erfolg nicht am Kopf!)
      Im Resume: Bin sehr zufrieden mit dieser für alle Beteiligten TOP-Lösung!! Anscheinend ist der Markt genauso meiner Meinung, sonst wäre MOB nicht so hoch gestiegen Heute!!
      Kursen um 25Euro scheinen in der näheren Zukunft keine Utopie mehr zu sein!! Good trade uns allen! Salut und liebe Grüsse an Monsieur Piscator!
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 13:15:56
      Beitrag Nr. 222 ()
      11.07.2005 - 11:48 Uhr

      BLICKPUNKT/mobilcom-freenet.de noch mit Bewertungsspielraum

      Nach Einschätzung von Frank Rothauge, Analyst bei Sal. Oppenheim, ist der Bewertungsspielraum für die fusionierte mobilcom/freenet-Gruppe noch nicht ausgereizt. "Die Aktie ist nach der der Fusion viel mehr wert als auf Stand-alone-Basis der beiden Unternehmen", so Rothauge im Gespräch mit Dow Jones Newswires. Der Analyst nennt für mobilcom alleine einen Fairen Wert von 20 EUR. Die fusionierte Gruppe habe dagegen einen Wert von mindestens 25 EUR. ;)

      Durch das Zusammengehen beider Unternehmen würden nicht nur die Verlustvorträge mobilcoms steuerlich genutzt. freenet könne zudem in Zukunft das starke mobilcom-Vertiebsnetz nutzen. Auch sollte eine bessere Kontrolle des Cashflows möglich sein. Nach Einschätzung von Rothauge dürften sich die jährlichen Kosteneinsparungen auf 10 Mio EUR belaufen. Positiv sei auch, dass es zu keiner Doppelspitze im Unternehmen komme. Sal. Oppenheim rechnet mit einer Sonderdividende von mindestes 4 EUR, wenn nur das vorhandene Finanzvermögen des Konzerns ohne Aufnahme von Krediten ausgeschüttet werden würde. :D

      Mit Blick auf das Umtauschverhältnis von 1,15 Mobilcom-Aktien je freenet-Anteilsschein zeigt sich Rothauge wenig überrascht. Die ursprüngliche Spanne zwischen 1,14 und 1,19 sei recht hoch gewesen, so der Analyst. Rothauge geht fest davon aus, dass die Fusion auf den Hauptversammlungen beider Unternehmen Ende August genehmigt wird.

      - Von Manuel Priego Thimmel, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 29725-223, manuel.priego-thimmel@dowjones.com
      DJG/mpt/thl/gos
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 14:38:27
      Beitrag Nr. 223 ()
      Aber das die AG eine dicke Cash-Decke hat, weiss man doch schon ewig. Auch über die niedrige Bewertung ist man sich seit langem im klaren.

      Da wird ein neuer VV präsentiert un dder nennt das Kind beim Namen, schon geht der Kurs ab? Das wird nicht alles sein.

      Jetzt kommt jeder zweite Schmalspur-Analyst daher und muss was über die AG´s kritzeln, das könnte einen Hype geben. Doch meine Erfahrung sagt: Stell den Laden auf die Verkaufsliste. Ich bin allerdings noch nicht soweit, weils halt soviel Spass macht.;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 18:02:20
      Beitrag Nr. 224 ()
      Die Frage ist ob man 4 Euro Dividende (steuerfrei) mitnimmt und hinterher die Aktie für 16 Euro verkauft oder auf Nummer Sicher gleich das Depot bei ca. 20 räumt!!!! Oder hat hier jemand Fantasie für eine höhere Bewertung??????
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 19:32:27
      Beitrag Nr. 225 ()
      schau die # 222

      Egal wie, schöner Puffer !!!!!!!!!!!!

      Gruß Festgeld
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 21:46:26
      Beitrag Nr. 226 ()
      Kein Schwein interessiert sich für Mobilcom!!! Selbst dieser lächerliche Nachbarthread "Mobilinchen" schweigt!!! Hat es allen Investierten die Sprache verschlagen oder weiss keiner so recht weiter (ich weiss es nach 3 Jahren nicht)????? Früher waren hier doch immer so Experten wie Piscator, Frenchmen oder sogar Brueller, der mit seinen Visionen gar nicht so daneben lag!!! Ich habe überhaupt keinen Bock mich von irgendwelchen bezahlten Analysten über den Tisch ziehen zu lassen und fordere Euch Experten auf ein Statement zur Lage und zur möglichen Zukunft von Mobilcom abzugeben!!! Ich habe von Euren Ergüssen erheblich mehr profitiert als von irgendwelchen Schweineartikeln in Focus, Boerseonline und wie sie alle heissen! Wenn die Heuschrecken angreifen sollten wir zumindest in dieser Community zusammenhalten und uns vor Verlusten warnen - oder eben auf die Chancen hinweisen!!! Gruss aus dem mediterranen Hamburg!!!!
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 22:20:49
      Beitrag Nr. 227 ()
      [posting]17.209.556 von raubritterloulou am 11.07.05 21:46:26[/posting]Hi! Wie Du oben siehst, ist es mein Kursziel vorläufig!!
      Also 25Euro !! Ich bin und bleibe ganz FETT investiert!!
      Mein Kursziel von 25Euro ist natürlich nur bei den aktuellen Stand!! Dabei ist NICHT berücksichtigt: evtl. Mwst-Erstattung oder Klage gegen FT !!!! Längerfristig ist mein Kursziel 40Euro!! Mit Spoerr an der Spitze traue ich Ihm zu den Laden ganz schnell flott zu bekommen!!
      Hoffe, ich habe Deine Frage beantwortet?? Salut und good trade!
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 22:42:39
      Beitrag Nr. 228 ()
      darf ich mich auch mal melden?..First... einen Gruss aus Wellington...bin aus Deutschland endlich ausgezogen :p ...diese querulanten ...meine Mobs hab ich noch ...und ich sehe auch zumindest die 30€...davor verkaufe ich nicht wenn ich überhaupt verkaufe...gruß an frency ..moskau..brueller ..serafino ..piscator ...und alle die fett verdient haben mit MOB.

      Ciao:)
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 23:13:13
      Beitrag Nr. 229 ()
      [posting]17.209.967 von bellabimba am 11.07.05 22:42:39[/posting]Hi Madame Bella!!;););) Liebe Grüsse zurück!!
      Tja! Ich mache auch BALD eine Fliege aus Deutschland!
      Nix wird besser, sondern schlechter!! Wenn ich das Wahlprogramm der CDU anschaue, muss ich ja kotzen!!
      ALLES wird bleiben so wie gehabt!! KEINER hat den MUT irgendwas zu ändern in D !! Bonne chance et salut
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 23:27:16
      Beitrag Nr. 230 ()
      ganz ehrlich ? Ich schau mir an wo die Aktien herkommen, überlege mir was seit dem Crash passiert ist, dass mehr oder weniger begabte Managements ausgetauscht worden sind gegen Heuschrecken mit Yale Abschluss und denke mir jede Aktie die ich verkaufe und nicht kaufe verhindert Gewinne...

      Es läuft doch. Augen zu und durch...

      ausserdem, was denkt Ihr denn warum einer hunderte Milionen oder mehr in ausgebombte Titel stecken sollte wenn er nicht denkt er bekommt sie wieder ?



      Wie lass ich doch gestern noch, "Bärenmärkte beginnen in guten Zeiten und Bullenmärkte in schlechten." hört sich für mich recht logisch an und wenn es stimmt liege ich bei meinem erstem Versuch goldrichtig und mein ganzes Leben ändert sich....

      es geht bald los...

      (und ganz persöhnlich möchte ich auf die Aktie von Nordex hinweisen.)
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 23:40:01
      Beitrag Nr. 231 ()
      @ bella

      Vom Schwabenland nach NZ, wie hat es Dich denn dahin verschlagen?? :cool:

      Die 30 Euro für MOB sind sicher nicht unrealistisch, sind mit dem visionären Spoerr auch ohne die FT machbar! :D

      Viele Grüße
      stockpicker999


      Wellington ist die am südlichsten gelegene Hauptstadt der Welt und die einzige Hauptstadt unterhalb des 40. Breitengrades.
      Wellington war die erste Hauptstadt der Welt, die auf das neue Jahrtausend angestoßen hat.
      Fast alle Bewohner Wellingtons leben in einem Umkreis von 3 km ums Meer.
      Wellington weist den größten Anteil Grünfläche pro Kopf auf – 17,3 ha pro 1000 Bewohner.
      Mehr als die Bewohner anderer Großstädte fühlen sich die Bewohner Wellingtons in ihren Häusern sicher. (Von den Stadträten des Landes im Jahr 2001 in Auftrag gegebener Bericht über die Lebensqualität.)
      Wellington hat mehr Sonnenschein als Auckland, Melbourne und London und weniger Regen als Auckland und Sydney.
      Das Te Papa bietet über 60.000 Stunden Lesestoff.
      Thorndon ist der älteste Stadtteil Wellingtons und ist vor allem wegen des Geburtshauses der weltbekannten Schriftstellerin Katherine Mansfield berühmt. Hier finden Sie auch das älteste Hotel des Landes, das renoviert wurde und jetzt „The Shepherd’s Arms“ heißt.


      Einwohner: (Quelle: Neuseeländische Volkszählung 2001)


      Wellington Innenstadt
      163.824

      Großraum Wellington
      423.765


      Durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen im Sommer (Januar)
      20,3 °C

      Durchschnittliche Tagestiefsttemperaturen im Sommer
      13,4 °C

      Durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen im Winter (Juli)
      11,3 °C !!!!

      Ich hoffe Du hast Deine Wintersachen mit!:kiss:

      Durchschnittliche Tagestiefsttemperaturen im Winter
      6,2 °C
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 01:46:22
      Beitrag Nr. 232 ()
      Hi Stock...ja ja...Vom Schwabenland nach NZ...so weit weg...ehrlich gesagt vermisse ich Stuttgart ..obwohl here auch sehr schön ist..aber in D kann man kaum aushalten...Fiskus..geiz ist geil ..aldi gesellschaft...ne..war enough für mich. Meine schwester lebt here und jedes mal dass ich sie besucht habe hat es mir immer mehr gefallen..jetzt hat sich ne gelegenheit mit ein super haus gegeben wo auch mein Pferd gut aufgehoben ist und bin im rente mit 36 gegangen.Na ja ...wird man sich gewöhnen!
      Ja..du hast alles über Wellington gesagt..ich kann nur hinzufügen dass eine atmosphere der ruhe und friede und wohlstand gibt. Das hat mich damals angemacht.Das einzige nachteil ist dass die flüge nach Spanien eine ewigkeit dauern...und dss ich bei WO nur nachts schreiben kann in eure zeit zone...here ist 11.30..so wieder ein gruss an alle und...
      Hacelo bien ..muchachitos...:)
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 11:07:18
      Beitrag Nr. 233 ()
      ...kisses to bella...seh deinen gruß erst jetzt...
      ...schade, gestern war ich grad mal wieder in stuttgart, jetzt wirds mit unserem drink um einiges schwerer..was trinkt frau denn so in wellington..??
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 12:31:48
      Beitrag Nr. 234 ()
      @bella

      :kiss:


      du hast alles richtig gemacht :)

      halte MOB bis wenigstens 58-60€ und dann lädst du mich nach Wellington ein für 2 Monate...
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 14:06:28
      Beitrag Nr. 235 ()
      War mir doch gleich klar, dass die nächste Sauerei von FT nicht lange auf sich warten lassen wird und die ihren Anteil nicht ohne Grund an TPG halb verschenkt haben! :rolleyes:


      PLATOW Nr. 79 | Mittwoch, 13. Juli 2005
      Mobilcom Hauptversammlung soll Klage gegen France Télécom zurückziehen

      ▲ Wenn sich am 23.8. die Aktionäre von Mobilcom zur Sonder-Hauptversammlung, die vorsorglich auf 2 Tage angesetzt ist, treffen, werden sie nicht nur über die geplante Verschmelzung mit der Internet-Tochter Freenet entscheiden, sondern auch noch einmal über die Schadenersatzklage gegen den ehemaligen Großaktionär France Télécom. Auf der regulären HV im Frühjahr votierte eine Mehrheit dafür, dass Wilhelm Haarmann von der Kanzlei Haarmann Hemmrath eine entsprechende Klage gegen den französischen Telekommunikationskonzern prüfen soll. Initiiert wurde der Klage-Antrag seinerzeit von einer merkwürdigen Koalition aus SdK und Kasag, hinter der die Ehefrau von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, Sybille Schmid-Sindram, steht. Begründet wurde die Klage mit dem im Herbst 2002 von den Franzosen vollzogenen Ausstieg aus dem gemeinsam vereinbarten Aufbau eines UMTS-Netzes in Deutschland, der die Büdelsdorfer seinerzeit fast an den Rand des Ruins trieb. Die Mehrheit für den Antrag kam nur deshalb zustande, weil der damalige Großaktionär France Télécom als Betroffener nicht an der Abstimmung teilnehmen durfte.


      Wie zu hören ist, soll auf der denkwürdigen Aufsichtsratssitzung am vergangenen Feitag das Gremium einen HVAntrag auf den Weg gebracht haben, mit dem die Klageandrohung wieder vom Tisch gewischt werden soll. Die Chancen dafür stehen durchaus günstig. Denn mittlerweile hat France Télécom ihr Mobilcom-Paket an den USFinanzinvestor Texas Pacific Group (TPG) weitergereicht. Da die Büdelsdorfer zudem 5% eigene Aktien aus einem
      Rückkaufprogramm eingestampft haben, verfügen die Amerikaner aktuell über 28,7% an Mobilcom. Das dürfte für eine HV-Mehrheit reichen. Weitere Mobilcom-Großaktionäre sind die Fonds Henderson Global Investors mit 6% und
      Hermes mit 5,3%. Anders als bei dem völlig überteuerten Einstieg von TPG bei Grohe Water Technology sollen die
      US-Investoren bei Mobilcom zu äußerst günstigen Konditionen zum Zuge gekommen sein. Es wird denn auch gemunkelt, dass TPG den Franzosen im Gegenzug versprochen haben soll, die drohende Klage endgültig abzuwenden.

      Derweil ist Freenet-Lenker Eckhard Spoerr, der auch designierter Vorstandschef der dann fusionierten Mobilcom-
      Freenet ist, vor allem damit beschäftigt, die besorgten Gemüter zu beruhigen. Spoerr ließ verlauten, er wolle auch künftig einen aggressiven Wachstumskurs fahren und denke dabei auch an Großakquisitionen vom Kaliber einer Arcor oder AOL Deutschland. Im gleichen Atemzug stieß der umtriebige Freenet-Chef jedoch das Hintertürchen weit auf. Sollten sich jedoch keine geeigneten Übernahmeziele anbieten, so Spoerr, könnten die dann nicht mehr benötigten Finanzmittel auch an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Spoerr vergaß denn auch nicht zu erwähnen, dass derzeit weder Arcor noch
      AOL zum Verkauf stünden. Aktuell sei eine Sonderdividende jedoch kein Thema, beteuerte Spoerr.

      Gleichwohl verdichten sich die Hinweise, dass TPG auf eine Ausschüttung der liquiden Mittel von Mobilcom-
      Freenet drängt. Spoerr taxiert die flüssigen Mittel nach der Fusion auf 338 Mio. Euro. Zudem sollen im Zuge der Verschmelzung durch die Umstellung der Bewertung von Buch- auf Zeitwerte stille Reserven von 800 Mio. bis 1 Mrd. Euro
      aufgedeckt werden. Mobilcom-Chef Thorsten Grenz, der die von TPG gewünschte Ausschüttungspolitik offensichtlich
      nicht mittragen wollte, kündigte daraufhin seinen Rückzug aus dem Unternehmen an.

      ! ! Warmer Geldsegen für Fusionsgewinnler Spoerr. Dem Vernehmen nach sollen Spoerr und sein Finanzchef
      Axel Krieger, der diese Position auch bei dem fusionierten Unternehmen einnehmen wird, nach der Verschmelzung
      ihre bislang erworbenen jeweils 290 000 Freenet-Aktienoptionen vorzeitig ausbezahlt bekommen. Der Wert dieser Optionen soll sich jeweils auf weit über 4 Mio. Euro belaufen. Geradezu bescheiden fallen dagegen die Abfindungszahlungen an Grenz aus, der zum Abschied angeblich knapp 2,5 Mio. Euro einstecken darf.
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 21:51:15
      Beitrag Nr. 236 ()
      [posting]17.225.669 von stockpicker999 am 13.07.05 14:06:28[/posting]Dieser plötzliche Verkauf nach der HV roch ja bereits faul.
      Bleibt nur zu hoffen, daß der Antrag genug Opposition findet.
      Weiß denn jemand wieviele Stimmen bei den HVs so im Mittel anwesend bzw. vertreten sind?
      Die 30% zu überstimmen dürfte nicht so einfach werden.

      Jedenfalls wäre eine Vereinbarung zwischen TPG und FT, den Sonderprüfer wieder abzubestellen m.E. wegen [URL § 136 II AktG]http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__136.html[/URL] rechtswidrig.

      Außerdem dürfte für den Fall, daß die HV den Sonderprüfer tatsächlich abbestellt, noch die Möglichkeit bestehen nach [URL § 142 II AktG]http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__142.html[/URL] analog die Sonderprüfung mit 10% des Grundkapitals oder anteilig € 1 Mio. aufrecht zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 23:15:34
      Beitrag Nr. 237 ()
      [posting]17.230.232 von der_Inquisitor am 13.07.05 21:51:15[/posting]Wenn die TPG im Sinne der FT stimmen wird - wovon ich ausgehe - ist das zwar rechtlich bedenklich, aber reicht wohl zur HV Mehrheit. Letztlich wird es aber nur ein Pyrrhussieg bleiben, denn - wie Du zutreffend schon ausführst - wird es auf dem Gerichtsweg möglich sein - mit 1 % der Stimmrechten - den Sonderprüfer wieder einzusetzen. :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 00:41:10
      Beitrag Nr. 238 ()
      ...wenn dieser Antrag tats. auf der HV-Agenda stehen sollte, wäre das eine letzte Riesensauerei von Vogel und Grenz - sozusagen das Abschiedsgeschenk an ihre "patrons" von FT :mad:

      Möchte sehen, wie Grenz/Vogel DAS bei der HV begründen werden.:mad: Das stinkt so gewaltig zum Himmel, dass man Rederecht bei der HV beantragen sollte. Nützen wird das dann wahrsch. nichts - aber diese Aktionen sind unfassbar und wie stockpicker richtig sagt legal höchst bedenklich.

      Zwar ist der Prüfer mit den 1% des Grundkapitals gerichtlich einsetzbar - aber das dauert dann wieder und die Verjährungsfristen laufen! Viell. hat jemand genauere Kenntnisse zum Thema "Hemmung" der Frist durch Klage - es wird aber knapp...

      In jedem Fall würde ein entsprechender Antrag auf der HV beweisen, dass
      a) es eine diesbezügliche Absprache zwischen FT und TPG tatsächlich gibt und
      b) Haarmann eine Menge (allerdings für MOB lukrativer)Gülle finden würde und hoffentlich auch finden wird.

      Für den Kurs ist es nach wie vor nur eine Upside-Option. Die Klage-Phantasie ist noch nicht im geringsten eingepreist. Die Aktion auf der HV könnte aber dafür sorgen, dass die Presse endlich das Thema RICHTIG aufgreift und nicht immer nur die Schmid-Sindrams als Drahtzieher hinter dem Thema vermutet! Schelte verdienen hier nur die FT-Statthalter. MOB WAR nicht nur FT-beherrscht (was Grenz/Vogel ja bestreiten) - es IST NOCH IMMER FT-beherrscht, obwohl diese nur noch Mini-Aktionär sind. Es ist ein unfassbarer Skandal und der dubiose Herr Vogel wird nicht davonkommen. Er überzieht es diesmal, obwohl er in der Vergangenheit mit seinen Freunden in der Politik schon viele Grauzonengeschäfte gemacht hat.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 01:30:04
      Beitrag Nr. 239 ()
      [posting]17.231.324 von Pauli70 am 14.07.05 00:41:10[/posting]Die Erhebung der Klage hemmt die Verjährung bis sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung (siehe [URL § 204 I Nr. 1 BGB]http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html[/URL]).
      Maßgeblich ist folglich der Zeitpunkt der Klageerhebung.

      Einen noch evidenteren Anfangsverdacht für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, als eine Abbestellung des Sondergutachters durch TPG, kann dieser Frankophilen-Verein eigentlich nicht liefern. Das wäre wirklich der Gipfel der Dreistigkeit!
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 09:16:16
      Beitrag Nr. 240 ()
      Hi Folks,

      Sommerzeit---Urlaubszeit---Strand---türkisfarbendes Wasser---und am Abend noch einen fantastisch gegrillten Petersfisch im `Los Faroles`---das Leben kann wirklich schön sein:):):)Dabei hab ich festgestellt, dass die Börse auch ohne mein Beisein täglich und pünktlich öffnet;-);)

      @221 French

      Grenz hat einen guten Job gemacht

      Rofl..... man sieht, dass die sehr gut bezahlte Presse bzw. Gehirnwäsche auf Rechnung der Eigentümer auch bei Dir deutlich gewirkt hat. Schau Dir mal in der Bilanz die Ausgabenposten Beratung an, insbesonders die Beratungskosten an McKinsey.

      In den Bereich Märchen passt auch die `Ente`, dass Grenz wg. eines Disputs um die Ausschüttung freiwillig gegangen sei. Der Mann ist hochkantig rausgeflogen!!!

      @231 Stock

      Die 30 Euro für MOB sind sicher nicht unrealistisch

      Dieses Kursziel bis März 2006 haben einige.

      @all

      glaube auch, dass FT den Deal mit TPG gemacht hat, um die Stimmrechte gegen die opponierenden Aktionäre einsetzen zu können. Letztlich geht es um die Frage, ob FT Mobilcom beherrscht hat und dadurch das SA nichtig ist. Irgendeinen (zweifelhaften) juristisch verwertbaren Beleg wird man schon finden, der die Position von FT stützt. Gegen Mobilcom selbst und gegen den neuen Großaktionär bleibt es wohl unglaublich schwer, die Ansprüche zu beweisen und durchzusetzen. Bin sehr gespannt, wann dieser Herr Hamann mit seinem Bericht rauskommt. Vielleicht ja sogar schon vor der HV. :D

      Dennoch, durch den Rauswurf von Grenz (Vogel wird wohl hoffentlich bald folgen) haben sich die Dinge ganz deutlich zum Positiven für die Eigentümer bewegt.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 09:30:12
      Beitrag Nr. 241 ()
      [posting]17.232.456 von smarttrader1 am 14.07.05 09:16:16[/posting]Hi Smart!;);) Sage mal, hast Du zuviel Sangria getrunken???:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Ich habe IMMER behauptet und bleibe dabei, daß Grenz FÜR DIE PHASE der "Konsolidierung" von MOB an richtiger Stelle war!! Man sieht was ein "Hasardeur" wie Schmid angerichtet hatte!! Daß danach ein "Macher" und "Visionär" wie Spoerr ans Ruder muss, habe ich ebenfalls IMMER behauptet und bleibe dabei!! Schönen snnigen Tag noch! Salut
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 09:48:03
      Beitrag Nr. 242 ()
      Hi French,

      hast Du zuviel Sangria getrunken???

      Meinst Du dieses körperverletzende Getränk, welches man mit ganz langen Strohhalmen am Ballermann einnimmt? ;);)Das macht mich dann schon ein wenig betroffen, so eine Meinung von mir haben zu können.:D:D:D

      bleibe dabei, dass Grenz FÜR DIE PHASE der " Konsolidierung" von MOB an richtiger Stelle war!!

      schau Dir mal die Kennziffern von Drillisch an, schau Dir mal die verschiedenen Aufwandsposten und entsprechenden Kennziffern bei Mobilcom an. Ansonsten sag ich jetzt nur noch VW. :cool::cool::cool:

      Sonnige Grüße
      Smarttrader

      Life is too short for bad wine
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 09:48:22
      Beitrag Nr. 243 ()
      bei aller berechtigten Kritik an Schmid ....

      ohne Ihn würd`s Mob nicht geben
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 13:04:25
      Beitrag Nr. 244 ()
      piscator

      Bin Deiner Meinung. Immerhin war der von Schmid ausgehandelte Knebel-Vertrag (zuungunsten FT) mit FT letztlich der Schlüssel zur Sanierung.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 13:33:53
      Beitrag Nr. 245 ()
      @ der_Inquisitor

      sehr interessant!!!

      Evtl. sollte man solche Dinge auch an Gerhard Schmid, bzw. seine Frau weiterleiten - auch wenn deren Anwälte das wissen sollten, schadet ja nichts ...

      info@schmidoffice.de
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 16:34:47
      Beitrag Nr. 246 ()
      Es ist tatsächlich passiert!!!:mad:

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.… [sorry, falls dieser https-Link nicht funktionieren sollte]:

      Die Tagesordnung der anstehenden MOB-HV enthält einen Antrag auf Widerruf des Sonderprüfer-Beschlusses von der letzten HV!!!

      Verweise auf die letzten Postings hierzu und zitiere zunächst einmal nur unkommentiert die unsägliche "Begründung der MOB-Verwaltung (eigentlich eher "der FT-Verwaltung") :mad: :

      "Vorstand und Aufsichtsrat halten dieses Ergänzungsverlangen für wirksam. Ganz unabhängig von dem Ergänzungsverlangen und aufgrund eigener Entschlussfassung beurteilen Vorstand und Aufsichtsrat es als richtig, den Widerruf des Beschlusses vom 22. April 2005 zum Gegenstand der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung zu machen. Zum einen haben sich durch den Eintritt eines neuen Großaktionärs die Stimmrechtsverhältnisse seit der letzten Hauptversammlung maßgeblich verändert. Zum anderen hat die Gesellschaft ein Interesse daran, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die sich aus den andauernden Zweifeln daran ergeben, ob das Ergänzungsverlangen zu TOP 13 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. April 2005 in legitimer Weise gestellt worden ist. Schließlich liegt es nach der Beurteilung von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft, den etwaigen Widerruf des Beschlusses zu TOP 13 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. April 2005 nicht zum Gegenstand einer weiteren Hauptversammlung zu machen. Denn eine separate Hauptversammlung mit nur diesem Gegenstand würde interne Ressourcen binden und zu erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen führen."

      Die Chuzpe ist unglaublich, mit der dieser kriminelle Vorstand diesen einmaligen Vorgang "begründet". Man kann nur hoffen, dass dieses Vorgehen (evtl. sogar strafrechtliche) Konsequenzen haben wird. :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 17:10:03
      Beitrag Nr. 247 ()
      Wird wohl langsam Zeit für eine Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Mobilcom. § 266 StGB sehe ich als erfüllt an, da aus der Aussage von Spoerr vom 07.06.05 eindeutig zu entnehmen ist, dass das Ergebnis der Sonderprüfung von Hamann den Erfolg einer möglichen Klage POSITIV beurteilt!!!

      Das Ergebnis des Sondergutachten muss der Gesellschaft spätestens am Tag der Bekanntgabe des endgültigen Umtauschverhältnisses am 08.07.2005 vorgelegen haben, denn dessen Ergebnis ist ja in das Umtauschverhältnis eingeflossen. Die Tatsache dass es bis heute nicht veröffentlicht ist, und wohl auch nie veröffentlicht werden wird, ist schon ein seltens Schmierenstück der Verwaltung!!! :(

      Folglich verstösst die Mobilcom Verwaltung mit der neuen HV-Beschlussvorlage zur Rücknahme des Sonderprüfers und somit der Nichtgeltendmachung der Ansprüche gegen FT, eindeutig gegen die wirtschaftlichen Interessen der eigenen Gesellschaft, was den Straftatbestand der Untreue erfüllt
      :lick:



      § 266 Untreue

      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




      07.06.2005 - 06:12 Uhr
      Spoerr/freenet.de: Mit Umtauschverhältnis sehr zufrieden

      HAMBURG (Dow Jones-VWD)--Der freenet.de-Vorstand ist mit dem ermittelten Werteverhältnis zwischen der mobilcom AG, Büdelsdorf, und der freenet.de AG, Hamburg, zufrieden. " Wir sind richtig zufrieden" , sagte Vorstandsvorsitzender Eckhard Spoerr im Gespräch mit Dow Jones Newswires. Der Vorstand habe seine Vorstellungen bei den Verhandlungen durchsetzen können. Das Geschäft von freenet.de sei fünfmal so viel wert wie das Geschäft von mobilcom, sagte Spoerr. Nach der Auswertung der Geschäftspläne habe man sich darauf geeinigt, dass einer freenet.de-Aktie zwischen 1,14 und 1,19 mobilcom-Aktien entsprechen würden.

      Bei diesem Verhältnis muss Spoerr zufolge berücksichtigt werden, dass durch die Beteiligung von mobilcom an freenet.de mehr als 50% des freenet.de-Wertes mit in den mobilcom-Wert eingingen. Außerdem habe mobilcom noch bestimmte Sonderposten in dem Geschäftsplan, wie beispielsweise die Verlustvorträge und eine positive Bewertung für die laufende UMTS-Klage. :eek: Das Werteverhältnis zeige, dass das Geschäft der Zukunft bei freenet.de liege, sagte Spoerr.

      Der Vorstandsvorsitzende würde seinen Aktionären empfehlen, dieses Umtauschverhältnis zu akzeptieren. Dies sei aber keine generelle Empfehlung für die Verschmelzung, sagte Spoerr. Ein Votum darüber könnte er erst abgeben, wenn die ausstehenden rechtlichen Fragen geklärt seien. Dies soll innerhalb der nächsten 14 Tage geschehen. Bisher sei Spoerr mit den Fusionsverhandlungen sehr zufrieden. Der mobilcom- und der freenet.de-Vorstand hätten sich darauf geeinigt, dass es bei freenet.de keine verschmelzungsbedingten Standortschließungen gäbe, eine Zwei-Marken-Strategie verfolgt werde und die mobilcom-Shops auch zu freenet-Shops würden.

      Nun gebe es noch die drei offenen Punkte Führung, Aufsichtsratsbesetzung und Name der neuen Gesellschaft, sagte Spoerr. Ganz am Ende müsse die Kanzlerfrage geklärt werden, sagte Spoerr. An dieses Theme gehe freenet.de mit einem gewissen Selbstvertrauen heran. Schließlich müsse freenet.de entsprechend des Wertes im Vorstand vertreten sein. Spoerr selbst will den Erfolg von freenet.de den weiteren Angaben zufolge gerne weiter vorantreiben und steht für ein Vorstandsmandat zur Verfügung. Dabei könne er sich auch eine Doppelspitze vorstellen. " Ich bin da ganz flexibel" , sagte er.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 574 116, kirsten.bienk@dowjones.com
      (ENDE) Dow Jones Newswires/7.6. 2005/kib/bb
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 17:31:13
      Beitrag Nr. 248 ()
      Die Verwaltung lässt sich ja richtig was einfallen, ich kann mich an keine WpHG Meldung erinnern mit der Stimmrechte für eine Gesellschaft mit dem Namen

      EMITHYS S.à.r.l., erinnern die 10.166.598 Aktien der Gesellschaft (entspricht ca. 16,2 % der Stimmrechtsanteile) halt soll!!! :rolleyes:

      Viele Grüße
      stockpicker999 (der über den Sinn und Zweck des ganzen eine Nacht darüber schlafen muss!!!) :cool:



      Beschlussfassung über den Widerruf des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. April 2005 zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen und der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG

      Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. April 2005 beschloss zu TOP 13 die Prüfung und gegebenenfalls Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen France Télécom S.A. und sonstige Ersatzpflichtige nach §§ 117, 317 AktG aufgrund der Vorgänge um die Kündigung des CFA und den Abschluss des MCSA. Zugleich bestellte sie Herrn Prof. Dr. Haarmann zum besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG.

      Mit Datum vom 04. Juli 2005 erhielten der Vorstand und Aufsichtsrat ein Schreiben der EMITHYS S.à.r.l., die 10.166.598 Aktien der Gesellschaft (entspricht ca. 16,2 % der Stimmrechtsanteile) hält. Mit diesem Schreiben begehrt die Aktionärin die Erweiterung der Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung um eine Beschlussfassung zum Widerruf der unter TOP 13 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. April 2005 gefassten Beschlüsse. :laugh:

      Vorstand und Aufsichtsrat halten dieses Ergänzungsverlangen für wirksam. Ganz unabhängig von dem Ergänzungsverlangen und aufgrund eigener Entschlussfassung beurteilen Vorstand und Aufsichtsrat es als richtig, den Widerruf des Beschlusses vom 22. April 2005 zum Gegenstand der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung zu machen. :lick: Zum einen haben sich durch den Eintritt eines neuen Großaktionärs die Stimmrechtsverhältnisse seit der letzten Hauptversammlung maßgeblich verändert. Zum anderen hat die Gesellschaft ein Interesse daran, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die sich aus den andauernden Zweifeln daran ergeben, ob das Ergänzungsverlangen zu TOP 13 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. April 2005 in legitimer Weise gestellt worden ist. Schließlich liegt es nach der Beurteilung von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft, den etwaigen Widerruf des Beschlusses zu TOP 13 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. April 2005 nicht zum Gegenstand einer weiteren Hauptversammlung zu machen. Denn eine separate Hauptversammlung mit nur diesem Gegenstand würde interne Ressourcen binden und zu erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen führen. :laugh:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

      Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. April 2005 unter Tagesordnungspunkt 13 (im Nachfolgenden wörtlich wiedergegeben): 1. gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AktG die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft aus dem Sachverhalt, der auch TOP 12 zugrunde liegt. Soweit deren Verfolgung eine unverhältnismäßige Gefährdung des Bestands der Gesellschaft zur Folge hat, darf der besondere Vertreter keine Ersatzansprüche geltend machen. Die Ersatzansprüche der mobilcom AG beruhen auf den Vorgängen, wie sie vorstehend zusammengefasst wurden und können die mobilcom AG berechtigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Geltendmachung der Ersatzansprüche richtet sich gegen die folgenden Beteiligten (a) France Télécom S.A., 6 place d’Alleray - 75505 Paris Cedex 15, France,
      (b) Sonstige Ersatzpflichtige nach §§ 117, 317 AktG.


      2. zum besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wird Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wilhelm Haarmann von der Kanzlei Haarmann, Hemmelrath und Partner, Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main bestellt. Er ist berechtigt, zu seiner Unterstützung qualifizierte Berufsträger heranzuziehen, soweit diese zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sind.

      wird widerrufen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 17:35:15
      Beitrag Nr. 249 ()
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 17:53:42
      Beitrag Nr. 250 ()
      @stockpicker
      Danke für die Einstellung des korrekten Links [ich war etwas schneller als finanznachrichten.de und beim ebundesanzeiger funktionieren die Links nur personalisiert :rolleyes:].

      Generell gebe ich Dir natürlich in fast allen Deinen Kommentaren recht. Einzige Einschränkung, damit wir in der Argumentation sauber bleiben: Wenn Spoerr von der "laufenden UMTS-Klage" spricht, kann er eigentlich nur die MWST-Klage meinen, nicht die (ja noch nicht zur Klage gereifte) Haarmann-Untersuchung. Spoerr muss sich wegen seines Großaktionärs TPG (die ja offenbar noch Rücksicht auf FT nehmen müssen) m.E. nicht objektiv zu der Sonderprüfung äußern, erst recht nicht, solange er noch gar nicht im MOB-CEO-Amt ist und solange Vogel noch drüber hängt (hoffentlich nicht mehr lange :mad: )! Zudem hätte eine Klage mit erfolgsversprechendem Ausgang von Haarmann das Umtauschverhältnis zu MOB aus Sicht FRN negativ beeinflussen können, was nicht im Sinne von Spoerr gewesen wäre. [übrigens NOCH ein Grund, warum Grenz, der ja alleine MOB-Interessen zu schützen gehabt hätte, Untreue vorgeworfen werden kann!]. Ich will auf der MOB-HV nicht SPOERR zum Thema Sonderprüfung hören, sondern sehen, wie GRENZ diese Farce begründen will!! :mad:


      Zusatzfrage: Die EMITHYS S.A. (mit 16,2% Anteilen) kann ja eigentlich nur eine Holding für die von TPS von FT abgekauften Anteile sein - oder sieht das jemand anders??

      Ceterum censio: bin der Meinung, dass MOB die Ergebnisse bzw. den Bericht der Sonderprüfung offenlegen muss - VOR der HV.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 17:58:52
      Beitrag Nr. 251 ()
      Geht der Antrag auf Widerruf des TOP 13 der letzten HV durch, entfällt somit automatisch auch die "Causa" einer Veröffentlichung des von Prof. Harmann erstellten Sondergutachtens, was dann bedeutet es verschwindet im Safe oder Reisswolf!!! :eek:

      Ich bleib dabei, es wird oder ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft!!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 07:31:32
      Beitrag Nr. 252 ()
      Mit Datum vom 04. Juli 2005 erhielten der Vorstand und Aufsichtsrat ein Schreiben der EMITHYS S.à.r.l.,

      Wer zum Teufel ist EMITHYS S.à.r.l.????? :mad:

      Ich persönlich glaube, Spoerr hat sich >>> verkauft!!!

      >>> die Geschichte ist für mich ein Schmierentheater allererster Güte!!!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 12:43:48
      Beitrag Nr. 253 ()
      Hi Folks,

      Freenet sieht Überschuß von 215 Mio in 2010, MOB von 154 Mio

      Zahlen sind aus Verschmelzungsbericht, den ich selbst noch nicht lesen konnte. Unterstellt, dass in den 154 Mio Überschuß bei MOB der Gewinnbeitrag von FRN aufgrund der 52% Betteiligung enthalten ist, müßte somit das MSP-Geschäft einen Gewinnbeitrag von 154-(215*0,52)=42,2 Mio € betragen.

      Demnach würde die fusionierte Company einen Überschuß von 257,20 Mio Euro in 2010 erzielen. Bei ewartet etwa 90 Mio Aktien der NewCo entspräche das einem Gewinn von 2,86 €/Aktie. Bei einem Multiple von 10 würde der Markt einen Kurs von 28,60 zahlen, bei einem 15er Multiple einen Kurs von 42,90.

      Zu Fragen bleibt weiterhin, 1.) welche Synergieeffekte in diesen Gewinnüberschuß eingeflossen sind. Wahrscheinlich wird es von dieser Seite noch erhebliches Potential geben.

      Desweiteren 2) die Kapitalstruktur, i.e. einer möglichen Sonderausschüttung, vielleicht bis zu 500 Mio, die auf diese rechnerischen Kursziele der Aktie im Jahre 2010 noch hinzuaddiert werden müßten.

      Stay Long, stay Lucky

      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 16:31:02
      Beitrag Nr. 254 ()
      Telunico Holding AG ==> was für ein Schwachsinn!!! :cry:



      Mobilcom und Freenet sollen fusionieren

      Während die Aktionäre des Mobilfunkdienstleisters Mobilcom am 23. August über die Verschmelzung mit der Internet-Tochter Freenet.de abstimmen sollen strebt der US-Finanzinvestor Texas Capital Group (TPG) auf der außerordentlichen Hauptversammlung eine Rücknahme des Mobilcom-Aktionärsbeschlusses an, den ehemaligen Großaktionär France Telecom auf Schadensersatz zu verklagen.

      HB FRANKFURT. Die neue Gesellschaft aus Mobilcon und Freenet soll Telunico Holding AG heißen und ihren Sitz im schleswig-holsteinischen Büdelsdorf haben, geht aus der Einladung zum Aktionärstreffen hervor. Jeder Freenet-Aktionär soll laut Verschmelzungsvertrag für eine Aktie 1,15 Papiere der neuen Gesellschaft erhalten, für jeden Mobilcom-Anteilsschein gibt es eine Aktie.

      Der zum 31. August ausscheidende Mobilcom-Chef Thorsten Grenz, der die Verschmelzung der Unternehmen vorangetrieben hatte, soll gemäß Verschmelzungsvertrag eine Zahlung von insgesamt 2,45 Mill. € erhalten. Darin enthalten sind zwei Mill. € Abfindung. Zudem erhält Grenz 330 000 € für die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bis zum 30. Juni 2006 und weitere 120 000 € für Beratungsleistungen bis zu diesem Zeitpunkt.

      Vorstandschef der neuen Gesellschaft soll Freenet-Chef Eckhard Spoerr werden. Bereits ab dem 1. September übernimmt er neben seiner Chefposition bei der Internet-Tochter auch den Vorstandsvorsitz bei Mobilcom, die 50,4 % an Freenet hält. Grenz hatte neben strategischen auch steuerliche Gründe für die Verschmelzung angeführt. Hohe Verlustvorträge können noch in diesem Jahr für Freenet genutzt werden, wenn die Fusion rechtzeitig unter Dach und Fach gebracht wird.

      Die Aktionäre müssen auf der Hauptversammlung auch über einen Antrag des neuen Mobilcom-Großaktionärs TPG abstimmen. TPG beantragte, den Beschluss der Hauptversammlung vom April, France Telecom auf Schadensersatz zu verklagen, zu widerrufen. Vorstand und Aufsichtsrat von Mobilcom folgen dem Antrag und begründen dies unter anderem damit, dass sich durch den Eintritt des neuen Großaktionärs die Stimmrechtsverhältnisse seit der vergangenen Hauptversammlung maßgeblich geändert hätten. Zudem sollten Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

      France Telecom hatte Anfang Mai den Großteil ihrer Mobilcom-Beteiligung von 27,3 % an TPG verkauft und hält nur noch rund ein Prozent. Als Betroffene hatte die Gesellschaft auf der Hauptversammlung im April kein Stimmrecht.

      Gegen den Willen von Vorstand und Aufsichtsrat hatten die Aktionäre des zweitgrößten deutschen Mobilfunkdienstleisters beschlossen, wegen des Bruchs von Gesellschaftervereinbarungen 3,7 Mrd. € Schadensersatz von France Telecom zu verlangen. Der französische Konzern hatte sich aus dem gemeinsamen UMTS-Projekt zurückgezogen. France Telecom hatte beim Landgericht Flensburg Anfechtungsklage gegen den Aktionärsbeschluss eingereicht.



      15.07.2005
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 20:50:25
      Beitrag Nr. 255 ()
      Riecht nach Akquise im Ausland. Schade, dachte arcor wärs.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 20:56:55
      Beitrag Nr. 256 ()
      Dieser Name ist noch nerviger als dieser Scheissgorilla!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 21:02:04
      Beitrag Nr. 257 ()
      Tschuldigung: Schimpanse!! Ist ja noch schlimmer!! Vor ein paar Jahren hat man in Amiland mal einen Schimpansen mit Wurfpfeilen auf eine aufgeschlagene Zeitungsseite mit Börsenkursen werfen lassen........der Knabe war besser als die hochbezahlte Analystenzunft!!!!!! Ich lach mich schlapp......!
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 10:32:53
      Beitrag Nr. 258 ()
      Künftiger Mobilcom-Chef sieht zu hohe Cash-Reserve
      Zukäufe von AOL und Arcor gewünscht

      Der künftige Vorstandschef der vereinigten Mobilcom/Freenet hält seine künftige Kapitalstruktur für ineffizient. In einem Interview mit der `Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung` sagte Eckhard Spoerr, das Unternehmen verfüge über nicht betriebsnotwendige liquide Mittel von über 300 Millionen Euro und über eine sehr hohe Eigenkapitalquote. Dies sei langfristig so nicht haltbar. "Wenn wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel nicht werterhöhend einsetzen, könnten uns die Eigentümer das mit Recht vorwerfen", erklärte er.

      Über eine Sonderdividende sei nicht gesprochen worden. Das sei nicht Gegenstand von Verhandlungen im Zusammenhang mit der Verschmelzung von Mobilcom und Freenet gewesen. Spoerr: "Es war nicht Gegenstand von Aufsichtsratssitzungen bei Freenet und meines Wissens auch nicht bei Mobilcom."

      Behauptungen, nach denen der neue US-amerikanische Großaktionär die beiden Unternehmen ausraube, wiess Spoerr zurück. "Unser Großaktionär Texas Pacific Group (TPG) wird an der neuen Mobilcom/Freenet zirka 18 Prozent besitzen. TPG besetzt drei von zwölf Aufsichtsratsmandaten. Da können sie allein nichts blockieren oder entscheiden." Eine mögliche Ausschüttung sei weit weg und heute kein Thema.

      Er setze dabei auf eine Wachstumsstrategie, auch mit Zukäufen. "AOL und Arcor sind momentan nicht verkäuflich. Das kann sich aber ändern. Unsere Strategie ist langfristig ausgelegt", erklärte Spoerr. Die Eigentümer wollten Wertsteigerungen. Das ginge über profitables Wachstum und clevere Käufe. (as)
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 10:47:05
      Beitrag Nr. 259 ()
      Ergänzung zu Posting 253, Bestimmung des rechnerisch fairen Wertes der `Telunico`:

      Bei den ermittelten Zahlen handelt es sich um Endwerte auf das Jahr 2010. Der heutige theoretisch faire Preis wäre natürlich der sog. Barwert, der durch Abdiskontierung mit den relevanten Kapitalkosten ermittelt werden müßte. Man könnte ja 10% unterstellen und käme demnach.......???

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 19:02:22
      Beitrag Nr. 260 ()
      Lang&Lumpi taxt mobilcom 21.10 / 21.80 !!!
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 19:31:04
      Beitrag Nr. 261 ()
      das bedeutet dann für FRN folgenden theoretischen Börsenpreis:

      Kurs MOB*1,15+0,35 Div.;)

      In Aufsichtsratskreisen habe das Magazin jedoch erfahren, dass der neue US-Großaktionär Texas Pacific Group (TPG) eine Ausschüttung von bis zu 800 Millionen Euro anstrebe, die teils über Schulden finanziert werden soll.

      Börse lebt ja bekanntlich von Phantasie:D

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 21:19:42
      Beitrag Nr. 262 ()
      Lang&Lumpi taxt mobilcom 21.10 / 21.80 !!!

      Bei EaS ab Montag ohne Limit im Musterdepot!
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 13:07:03
      Beitrag Nr. 263 ()
      Der erste Hype bei Mobilcom ist schon wieder abgeflaut, die Umsätze sind stark zurückgegangen und die Unterstützung bei knapp über € 20 scheint zu halten! :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:14:06
      Beitrag Nr. 264 ()
      wohl doch nicht gehalten, die 20,- ....

      Nicht dass ich falsch verstanden werde, ich glaube an eine mittelfristig positive Kursentwicklung, aber bei 19 ist noch ein Gap zu schliessen.:rolleyes:

      Gruss Piscator;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 23:41:02
      Beitrag Nr. 265 ()
      Das vorläufige Gutachten von Prof. Hamann wurde auf der Mobilcomseite veröffentlicht. Müssig zu erwähnen, dass die Verwaltung in einer Zusammenfassung zu einem falschen Schluss kommt.


      Auch wenn Herr Prof. Haarmann seine Stellungnahme noch als vorläufig erachtet, ist damitder Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2005 zu TOP 13 bereits hinreichend durchgeführt. Büdelsdorf, den 05. August 2005 Der Vorstand


      Wenn dem so wäre, warum wird auf der HV am 23.08.05 mit TOP 3 der Widerruf der Bestellung von Prof. Lang verlangt??? :rolleyes:

      Die Antwort liegt auf der Hand, wenn Prof. Harmann ABSCHLIESSEND die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die FT bejaht, muss der Einschätzung eine Klage folgen!!! :cry:


      Zu guter letzt wird noch das von der MOB-Verwaltung "gekaufte" Gutachten von Prof. Lange (vom April) in der Abrufreihenfolge oben angestellt, aber wen wunderts? :p

      Was will man schon von einer Verwaltung erwarten, die eigentlich hinter Gittern sitzen müsste, nachdem sie mit Klauen und Zähnen versucht eine mögliche Schadensersatzklage gegen die FT zu verhindern und somit zu Lasten der Gesellschaft Aktionärsvermögen in Milliardenhöhe veruntreut!!! :eek:


      http://www.mobilcom.de/investor-relations/verschmelzung.html
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 00:02:38
      Beitrag Nr. 266 ()
      sollte natürlich Prof. Haarmann und nicht Lang heissen! :cool:

      Wenn dem so wäre, warum wird auf der HV am 23.08.05 mit TOP 3 der Widerruf der Bestellung von Prof. Lang verlangt???
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 11:55:27
      Beitrag Nr. 267 ()
      @stockpicker
      Stimme komplett zu. Möchte noch hinzufügen, dass die Verwaltung mal wieder ihre Kompetenzen weit überschreitet und eine Vogel/Grenz´sch-typische Hybris an den Tag legt. Dies zeigt sich doch exemplarisch an den Sätzen in der Verwaltungs"stellungnahme":

      a) "Auch wenn Prof. Haarmann seine Stellungnahme noch als vorläufig erachtet, ist der Beschluss der HV bereits hinreichend durchgeführt". Das sollen sie doch bitte dem Gutachter bzw. der HV überlassen, wann der klar definierte Auftrag ENDGÜLTIG durchgeführt ist! Stockpicker gibt ja auch schon die richtige Antwort: Haarmanns Gutachten beschreibt eindeutig, dass eben DOCH Ansprüche gemäß §§57,62 AktG (verbotene Einlagenrückgewähr) geltend gemacht werden sollten UND DASS HIERAUS AUCH KEINERLEI BESTANDSGEFÄHRDUNG FÜR MOB RESULTIEREN WÜRDE. Letzteres hatte Grenz ja wortreich auf der letzten HV behauptet und sich auch massiv in der Presse damit zitieren lassen. Haarmann kann ÜBERHAUPT keine Gefahr erkennen: da er ggf. bei Klageerhebung SELBST ein Haftungsrisiko hätte, würde er als Anwalts-Urgestein NIE eine solche Aussage machen, wenn er auch nur IRGENDEINE Bestandsgefährdung von MOB bei Klageerhebung sehen würde!!

      b) "Diese [Haarmanns] Erwägung [s.o., Akt.G 57,62] hält der Vorstand bereits im Ansatz für unrichtig.". Danach folgen die alten, längst widerlegten bzw. zweifelhaften Argumente von Vogel/Grenz. Es ist schon ein starkes Stück, dass der Vorstand (der ja UNSERE Interessen als Aktionäre / Eigentümer zu vertreten hätte) angesichts der Sachlage noch immer blockt wo immer es geht, seine eigene juristische Einschätzung zum besten gibt, die einem renommierten Prüfer diametral widerspricht, und diese auch noch arrogant über die des Prüfers stellt. Hier geht es um Milliarden für die MOB-Aktionäre - und dieser Vorstand vertritt noch immer die Interessen eines ALT-Großaktionärs (FT hält heute nur noch <1%). :mad:

      Interessant, dass per heute bereits das Gutachten nicht mehr auf der MOB-Homepage auftaucht (jedenfalls nicht mehr unter dem von stockpicker genannten Verschmelzungslink, wo es hingehören würde). Offenbar erkennt der Vorstand, dass man eine inhaltliche Auseinandersetzung lieber abblockt, indem man die Dokumente gar nicht erst veröffentlicht. Es ist ja auch einfacher, mit Hilfe der TPG(=FT!)-Stimmen den bereits beschlossenen Prüfungsauftrag der letzten HV niederzustimmen. :mad::mad:

      Ein Skandal nach dem anderen. Dieser Vorstand und dieser AR-Vorsitzende müssen dringend weg. Mal sehen, wieviele Millionen seiner Abfindung Grenz noch nachträglich an Schadenersatz zahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 13:34:35
      Beitrag Nr. 268 ()
      @Stock & Pauli

      danke für Eure Meinungen. Volle Übereinstimmung.

      Hier geht es um Milliarden für die MOB-Aktionäre - und dieser Vorstand vertritt noch immer die Interessen eines
      ALT-Großaktionärs


      FT zahlt halt besser:D:D:D

      Könnte wetten, dass der Mitarbeiterwiderstand gegen die geplante Fusion mit FRN auch von Vogel und Grenz initiert wurde. Man kann sich dann in der Öffentlichkeit richtig gut als furchloser und vor allem uneigennütziger Kämpfer :laugh::laugh::laugh: für Eigentümer- und Gesellschaftsinteressen profilieren und somit den Käuflichkeits- und Bestechlichkeitsverdacht im Fall FT besser entkräften.

      Auf jeden Fall wird`s eine sehr, sehr turbulente HV werden!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 07.08.05 21:50:43
      Beitrag Nr. 269 ()
      Offenbar habe ich meine Brille verlegt, wer kann mir bitte helfen?? ;)

      Auf Seite 23 der HV-Einladung ganz am Ende steht folgendes ...

      Zugänglich zu machende Gegenanträge, die bis zum 09.08.05, 24.00 Uhr, bei uns eingegehen können auf der Internetseite der Gesellschaft www.mobilcom.de/investor-relations/verschmelzung.html eingesehen werden

      so jetzt sucht doch bitte mal, ich finde bis dato den Link nicht und heute ist schon der 07. August!!! :mad:

      Ist doch alles ein Possenspiel, Einzelheiten können alle Interessierten auf der Seite www.die-verwaltung-ist-von-FT-gekauft.de nachlesen!!! :rolleyes: Das ganze wird immer mehr ein Fall für die Staatsanwaltschaft!!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 10:58:17
      Beitrag Nr. 270 ()
      Irgendwie fehlt mir der Glaube, dass nur ein einziger Gegenantrag zur Mobilcom HV am 23.08.05 bei der Verwaltung eingegangen sein soll?!? :rolleyes: Mobilcom rechnet wohl mit einer turbulenten Veranstaltung, denn das Zeitfenster für die HV ist jetzt auf 2 Tage erweitert worden! :laugh:

      http://www.mobilcom.de/investor-relations/verschmelzung.html
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 13:31:49
      Beitrag Nr. 271 ()
      Tja, die SdK hat es auch erkannt, wann folgt die Strafanzeige gegen die Verwaltung?!? Müssen wir erst eine Belohnung für Hinweise aussetzen die belegen, dass Vorstand und AR von der FT gekauft wurden?!? ;)


      mobilcom AG: SdK gegen Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegen France Télécom!!! :D:D:D

      Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung für die kommende außerordentliche Hauptversammlung der mobilcom AG wendet sich die SdK gegen einen Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegen France Télécom.

      Bekanntlich hat der von der letzten Hauptversammlung bestellte besondere Vertreter, Professor Wilhelm Haarmann, zu möglichen Ersatzansprüchen der mobilcom AG gegen die France Télécom S.A. festgestellt, dass Ansprüche - vorbehaltlich weiterer Prüfung - dem Grunde nach bestehen (veröffentlicht auf der Internetseite der mobilcom AG unter http://www.mobilcom.de/download/Vorlaeufige_Einschaetzung_Pr…
      In seiner Stellungnahme weist Professor Haarmann außerdem daraufhin, dass keine Existenzgefährdung für die mobilcom AG im Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen besteht.

      Vor diesem Hintergrund fordert die SdK eine Ablehnung des TOP 3 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23./24. August 2005, mit dem die mobilcom-Verwaltung den von der vorigen Hauptversammlung gefassten Beschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rückgängig machen will.

      Die SdK hält es einerseits für wirtschaftlich nicht begründbar, dass Aktionäre auf Schadensersatzansprüche des Unternehmens gegen einen Dritten verzichten, wenn diese ohne Existenzgefährdung für das Unternehmen durchsetzbar sind. Der vermutliche Schaden bei mobilcom beträgt dabei ca. 3 Mrd. Euro, was einem Betrag von 48,39 Euro je Aktie entspricht.:eek:

      Außerdem ist die SdK der Auffassung, dass der TOP 3 nicht rechtmäßig in die Tagesordnung aufgenommen worden ist. Nach Kenntnis der SdK hat die mobilcom-Verwaltung, bestehend aus Aufsichtsrat und Vorstand, den TOP 3 auf Anregung des neuen Großaktionärs (EMITHYS S.a.r.l) auf die Tagesordnung genommen. Da sich aber ein Ersatzanspruch nach § 117 AktG potentiell auch gegen Aufsichtsrat und Vorstand richtet, ist der Verwaltung die Einbringung eines solchen Tagesordnungspunktes, der sie selbst betrifft, nach Ansicht der SdK verwehrt. :p

      Zugleich setzt sich die Verwaltung mit diesem Vorhaben auch in Widerspruch zu ihrer Ankündigung, dass sie den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung akzeptieren und umsetzen würde.

      EMITHYS S.à.r.l. ist nach Überzeugung der SdK beim Beschluss über den TOP 3 darüber hinaus nicht stimmberechtigt. Denn eine von ihr im Rahmen des Erwerbs der Aktien von der France Télécom getroffene Vereinbarung, dass der TOP 13 der vorigen Hauptversammlung aufzuheben ist, würde einen groben Verstoß gegen das Aktienrecht darstellen. Der Beschluss wäre damit anfechtbar bzw. nichtig. :rolleyes:

      München, 12. August 2005

      Quelle: www.sdk.org
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 14:04:49
      Beitrag Nr. 272 ()
      stochpicker999 meint es gut mit uns, aber seine Äußerungen stimmen!!!! Ich rechne damit, daß es zu einer Einigung kommt. Der Kurs dürfte auf jeden fall hiervon stark profitieren. Ich freue mich.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 15:27:08
      Beitrag Nr. 273 ()
      Wie könnte eine solche Einigung denn aussehen ?:lick:

      Sicherlich nicht mit 50 Euronen je Aktie !:cool:

      Gruß Festgeld
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 16:56:29
      Beitrag Nr. 274 ()
      Ich kann mir derzeit keine Vereinbarung zwischen FT und mobilcom vorstellen. Wenn in einem laufenden Gerichtsverfahren die Chancen für FT sehr schlecht stehen, dann ist vielleicht eine Vereinbarung möglich und das kann noch Jahre dauern.
      Für mich wäre, aus Sicht der FT, die vollständige Übernahme von mobilcom der einfachste Weg gewesen und bei den damals noch niedrigen Kursen auch ein günstiger.

      SW
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 17:53:03
      Beitrag Nr. 275 ()
      Ich kann nur allen Aktionären raten, ihren Banken entsprechende Weisungen bezüglich der Tagesordnungspunkte zu erteilen (oder selbst auf der HV zu erscheinen).
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 15:03:53
      Beitrag Nr. 276 ()
      Die einsame Krönung des Schmierentheaters ... die MOB-Verwaltung druckt die Stellungnahme der France Telecom RECHTSABTEILUNG ab, welche dazu aufruft den Sondergutachter Prof. Harmann auf der morgigen HV abzuwählen!!! :laugh::laugh::laugh:

      Das angebliche Originalschreiben ist übrigens in ENGLISCH verfasst und eine Deutsche Übersetzung wird auch noch mitgeliefert!!! Was mich doch etwas befremdlich stimmt, ist die Tatsache das FT doch noch überwiegend im Staatsbesitz und jegliche Korrespondenz bei den Franzmänner sonst selbstredend in Französisch geführt wird!!! Ich denke also, dass die MOB-Verwatlung bei der FT dieses Schreiben angeregt hat, nachdem für eine Abwahl von Prof. Harmann keine gesicherte Mehrheit vorhanden ist!!!

      http://www.mobilcom.de/investor-relations/verschmelzung.html

      Briefkopf France Telecom Rechtsabteilung
      FT/SG/DJ/PC Paris, den 12. August 2005
      Mobilcom AG
      Vorstand
      Hollerstrasse 126
      24782 Büdelsdorf
      Deutschland


      France Telecom/mobilcom – Prof. Haarmann
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die mobilcom AG, in Person von Prof. Dr. Wilhelm Haarmann als ihrem besonderen Vertreter gem. § 147 Absatz 2 Aktiengesetz, eine vorläufige Beurteilung in Bezug auf behauptete Ansprüche der mobilcom AG gegenüber der France Telecom veröffentlicht hat. Wir haben ebenfalls wahrgenommen, dass die mobilcom AG durch ihren Vorstand eine Stellungnahme veröffentlicht hat, in welcher der vorläufigen Beurteilung durch Prof. Dr. Haarmann entgegengetreten wird.

      Vor diesem Hintergrund erlauben Sie uns die folgenden Ausführungen:

      1. Nach gemeinsamer Auffassung von Prof. Dr. Haarmann, dem Vorstand der mobilcom AG und France Telecom bestehen keine Ansprüche der mobilcom gem. § 317 Aktiengesetz. Die Tatsache, dass France Telecom mobilcom nicht beherrscht hatte, ist nunmehr auch durch das Landgericht Flensburg bestätigt worden. Wir stellen weiter fest, dass nach der Beurteilung von Prof. Dr. Haarmann der im MC Settlement Agreement enthaltene Anspruchsverzicht durch France Telecom unwirksam wäre, soweit Ansprüche der mobilcom gegen France Telecom gem. §§ 117, 57, 62 Aktiengesetz bestünden.

      2. Wir stimmen völlig mit der Beurteilung des Vorstandes der mobilcom überein, dass keine Ansprüche
      der mobilcom gegen France Telecom gem. §§ 117, 57, 62 Aktiengesetz ersichtlich sind.
      :laugh: In Bezug auf
      § 117 Aktiengesetz stellt der Vorstand der mobilcom klar, dass das MC Settlement von enormen Vorteil und nicht zum Nachteil für mobilcom war. Zusätzlich – und entgegen der Beurteilung von Prof. Dr. Haarmann – ist festzustellen, dass France Telecom keinerlei Druck auf mobilcom ausgeübt hatte, das MC Settlement Agreement abzuschließen. :D

      Die durch Prof. Dr. Haarmann durchgeführte Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 57 Aktiengesetz, lässt vermissen, dass gem. des CFA (Anmerkung des Übersetzers: CFA = Cooperation Framework Agreement) mobilcom – insoweit vertraglich vereinbart – nur Ansprüche gegen France Telecom auf Gewährung von Garantien oder Gesellschafterdarlehen zustehen konnten, nicht hingegen
      für die Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital (über den anfänglichen Betrag von Euro 3,7 Mrd.
      hinaus). Daher ist es rechtlich eindeutig, dass mobilcom zu keiner Zeit irgendwelche Ansprüche gegen
      France Telecom dahin hatte, dass diese letztere auf die UMTS Rückzahlungsansprüche (wie in dem MC Settlement Agreement definiert, so insbesondere die Ansprüche nach der Senior Internim Facility, des Vendor Loans und der Gesellschafterdarlehen durch France Telecom) zu verzichten hatte. Zusätzlich bleibt es die Auffassung von France Telecom, dass die Kündigung des CFA wirksam war und die
      finanziellen Verpflichtungen von France Telecom beendet hatte.

      3. Sollte mobilcom irgendwelche Ansprüche, einschließlich Ansprüche nach den §§ 177, 57, 62 Aktiengesetz, gegen France Telecom in Verbindung mit dem MC Settlement Agreement geltend machen, würde dieses die Geschäftsgrundlage des MC Settlement Agreement oder des CFA beseitigen.

      Schließlich wurde dieses geschlossen, um eine endgültige Beilegung aller Meinungsverschiedenheiten,
      Auseinandersetzungen und Feindseligkeiten zu erreichen. Es wäre dann die erklärte Haltung von France
      Telecom, dass in diesem Falle der Anspruchsverzicht seitens France Telecom, wie im MC Settlement
      Agreement niedergelegt, und auch das Mc Settlement Agreement selbst zu kündigen seien oder aber
      bereits unwirksam wären, so dass die Parteien auf den Stand vor Abschluß des MC Settlement
      Agreements zurückversetzt würden.
      Als Folge hieraus wäre France Telecom gezwungen – auch vor dem Hintergrund ihrer Verpflichtungen
      gegenüber den eigenen Aktionären – die UMTS Rückzahlungsansprüche gegenüber mobilcom zu
      verfolgen; und mobilcom wäre dann darauf angewiesen etwa vor Abschluss des MC Settlement
      Agreements entstandene Gegenansprüche geltend zu machen.
      Wie Prof. Dr. Haarmann unter diesen Umständen davon ausgehen kann, dass eine solche Situation
      keine Bestandsgefährdung von mobilcom hervorrufen könnte, ist unverständlich. Es ist Tatsache und
      von dem Vorstand der mobilcom wiederholt erklärt, dass mobilcom ohne das MC Settlement
      Agreement nicht mehr existieren würde.

      4. France Telecom würde eine derartige Entwicklung sehr bedauern. Bis heute steht France Telecom voll hinter dem MC Settlement Agreement und dem Wiederaufleben der mobilcom als profitable Gesellschaft.
      Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die außerordentliche Hauptversammlung der mobilcom am 23./24. August 2005 über Beendigung des Amtes von Prof. Dr. Haarmann beschließen soll.

      Wir verstehen, dass Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom eine solche Abwahl unterstützen.:laugh:

      Gleichzeitig sind die mobilcom-Aktionäre aufgerufen, der Verschmelzung von mobilcom und freenet zuzustimmen. Wir haben festgestellt, dass die von mobilcom veröffentlichte Verschmelzungs-Dokumentation von dem Nicht-Bestehen von gegenseitigen Ansprüchen zwischen mobilcom und
      France Telecom in Zusammenhang mit dem MC Settlement Agreement und dem CFA ausgeht.

      Auf Grund der Beurteilung von Prof. Dr. Haarmann, insbesondere dessen Annahme der Unwirksamkeit des
      Anspruchsverzichts seitens France Telecom und die sich daraus auf Seiten von France Telecom
      ergebende Notwendigkeit von Maßnahmen – wie oben dargelegt – würden sich die fundamentalen
      Annahmen im Zuge der Verschmelzung dramatisch ändern. Wir glauben, dass Sie sich unserer
      Schlussfolgerung anschließen, dass eine Abwahl von Prof. Dr. Haarmann absolut zwingend für ein
      Gelingen der Verschmelzung ist. Wir halten es auch für unbedingt notwendig, dass diese Frage allen
      Aktionären offen gelegt wird, um eine fundierte Abstimmung zu ermöglichen.
      :laugh:

      Mit freundlichen Grüßen
      Pierre Charreton
      Vizepräsident, Chefsyndikus
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 15:34:09
      Beitrag Nr. 277 ()
      Die Einschätzung von FT ist richtig, nur wen wundert es, die konkludente Schlussfolgerung völlig falsch. ;)

      Wie seinerzeit die deutsche Bundesregierung bestätigte, waren die Verträge von MOB mit der FT wegen der UMTS-Finanzierung sehr belastbar. Nach der unrechtmässigen Kündigung dieser Veträge durch FT hatte MOB immer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß 326 BGB aus diesen Verträgen. Durch das settlement agreement wurde nur dieser Verpflichtung durch FT Rechnung getragen. Das sich FT bei dieser Gelegenheit noch den feinen aber kleinen Vorteil in Höhe von über 3 Mrd. Euro zum Nachteil der Mobilcom raus verhandelt hatte, spricht schon Bände über den "frankophilen" Unterhändler und heutigen AR-Vorsitzenden Vogel!!! :cry:

      Diesen Vorteil zurückzugewähren, also Mobilcom so zu stellen, dass die Mittel der Kapitalerhöhung Mobilcom wieder zur Verfügung stehen, hätte natürlich erhebliche Auswirkungen auf das Umtauschverhälnis in die neue Holding. Überschlägig wären bei ca. 4 Mrd Euro (inkl. Zinsen) mehr an assets auf Seiten von Mobilcom, das Umtauschverhälnis für eine Aktie von Mobilcom ca. 3,7 Aktien der neuen Holding und nicht 0,87 wie morgen beschlossen werden soll!!! :p:p:p

      Auf Grund der Beurteilung von Prof. Dr. Haarmann, insbesondere dessen Annahme der Unwirksamkeit des
      Anspruchsverzichts seitens France Telecom und die sich daraus auf Seiten von France Telecom
      ergebende Notwendigkeit von Maßnahmen – wie oben dargelegt – würden sich die fundamentalen
      Annahmen im Zuge der Verschmelzung dramatisch ändern.
      Wir glauben, dass Sie sich unserer
      Schlussfolgerung anschließen, dass eine Abwahl von Prof. Dr. Haarmann absolut zwingend für ein
      Gelingen der Verschmelzung ist. Wir halten es auch für unbedingt notwendig, dass diese Frage allen
      Aktionären offen gelegt wird, um eine fundierte Abstimmung zu ermöglichen
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:36:30
      Beitrag Nr. 278 ()
      Vogel braucht 6 Leibwächter auf der HV!!! :laugh:

      Nachdem aber die Absetzung von TOP 3 - also der Widerruf von Prof. Haarmann - auf der HV mit über 80 % abgelehnt wurde und erfahrungsgemäß je länger sich eine HV hinzieht bis zur Abstimmung eine Menge Leute vorher den Saal verlassen, wird wohl TPG und die gekauft Verwaltung mit ihrem Gaunerstück des Jahrhunderts in dieser Runde durch kommen!!! :cry:



      Mobilcom-Aktionäre lösen Tumult aus
      von Martin Virtel, Hamburg

      Im Streit um mögliche Milliardenzahlungen von France Telecom haben aufgebrachte Mobilcom-Aktionäre auf der Hauptversammlung einen kleinen Tumult ausgelöst. Einer der Aktionäre rief die Polizei um Hilfe.

      Aufsichtsratchef Dieter Vogel ist kein Mann der Zwischentöne. "Gehen sie freiwillig `raus, dann brauchen wir Ihnen keine Gewalt anzutun", herrscht er den aufgebrachten Kleinaktionär Thorsten Trippel an, der das Rednerpult der Hauptversammlung verlassen hat und zum Podium stürmen will, dorthin, wo der Aufsichtsrat sitzt. Sechs Leibwächter in dunklen Anzügen umringen den untersetzten Mann, der sich mit Fuchteln gegen jede Berührung wehrt. Es dauert ein paar Minuten, bis ihn die muskulösen Jungs ins Foyer abgedrängt haben.

      Mit Trippel sind eine ganze Reihe von Kleinaktionären überzeugt, dass Mobilcom noch ein paar Milliarden von France Telecom zustehen. Auf der Hauptversammlung im April stimmte eine Mehrheit dafür, gegen den ehemaligen Großaktionär vorzugehen. Auf der am Dienstag laufenden Hauptversammlung soll dieser Entschluss gekippt werden - durch einen "Trick", wie ein weiterer aufgebrachter Aktionär vermutet.

      Drei Milliarden, so mutmaßen die Kleinaktionäre, ließe sich bei einer Klage gegen France Telecom noch herausholen, "50 Euro pro Aktie", wie ein Kleinaktionär vorrechnet. Management und Aufsichtrat hatten sich bereits im April gegen die Klage ausgesprochen, waren aber von den Aktionären überstimmt worden.


      Aufsichtsratschef Vogel darf Hauptversammlung zu Ende leiten
      Intraday 3 Monate Informieren Sie mich per E-Mail über aktuelle News zu diesem Unternehmen
      Seit April hat sich das Blatt allerdings gewendet: Hauptakteur hinter dem Ende des Rechtsstreits ist der US-Investor Texas Pacific Group (TPG), der Mobilcom-Anteile von France Telecom gekauft hatte und nun dafür sorgen will, dass die Forderung nach Schadensersatz in der Schublade verschwindet. TPG kann seinen Standpunkt auf der Hauptversammlung vermutlich durchsetzen - die Gesellschaft verfügt über gut 28 Prozent der Anteile, auf der Hauptversammlung waren am späten Vormittag knapp über 50 Prozent des Kapitals anwesend.

      Der Streit zwischen Mobilcom und France Telecom hatte im Jahr 2002 um ein Haar zur Insolvenz von Mobilcom geführt. France Telecom hatte sich schließlich für 7 Mrd. Euro von der Vereinbarung freigekauft, gemeinsam mit Mobilcom ein UMTS-Netz aufzubauen.

      Thorsten Trippel, der von den Bodyguards aus der Hauptversammlung im Foyer entfernt wurde, hat auch von der Staatsgewalt keine Hilfe bekommen: Zwei Beamte tauchten auf, nachdem er mit dem Handy die 110 gewählt hatte, waren nach einer Sichtung der Situation aber wieder abgezogen. Auch der Antrag, Aufsichtsratschef Dieter Vogel von der Leitung der Hauptversammlung zu entbinden, ist gescheitert: Nur gut zehn Prozent des vertretenen Kapitals haben dafür gestimmt.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:56:25
      Beitrag Nr. 279 ()
      Der DSW könnte der Schlüssel zur Wende sein. Bei der Abstimmung zum Ausschluss des Stimmrechts der TPG zu TOP 3 hat die TPG meines Wissens nach KEIN Stimmrecht!!! :eek:


      23.08.2005 - 16:53 Uhr
      SdK: mobilcom-Aktionärin TPG soll nicht abstimmen

      HAMBURG (Dow Jones)--Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) spricht sich gegen das Stimmrecht der mobilcom-Großaktionärin Texas Pacific Group (TPG) bei einem Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG, Büdelsdorf, aus.

      Es werde beantragt, die TPG-Stimmen bei dem Votum über den Widerruf des Hauptversammlungsbeschlusses vom 22. April zur Bestellung eines besonderen Vertreters und zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die ehemalige Großaktionärin France Telecom SA, Paris, auszuschließen, sagte der Sprecher am Dienstag der außerordentlichen Hauptversammlung in Hamburg. :p Er begründete seinen Antrag mit der Vermutung, dass sich TPG mit France Telecom in diesem Punkt abgesprochen habe. TPC-Partner Andrew Dechet hatte ein abgestimmtes Verhalten zwischen TPC und France Telecom zuvor verneint.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten. bienk@dowjones.com
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 20:36:01
      Beitrag Nr. 280 ()
      [posting]17.658.397 von stockpicker999 am 23.08.05 17:56:25[/posting]Sollte natürlich SdK heissen, der verkalkte DSW stimmt offensichtlich mit der Verwaltung!!! :p
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 22:46:44
      Beitrag Nr. 281 ()
      Entscheidung der mobilcom-Aktionäre über freenet-Fusion auf Mittwoch vertagt :cool:

      Die Abstimmung der mobilcom (Nachrichten) -Aktionäre <MOB.ETR> über die geplante Fusion mit der Tochter freenet.de (Nachrichten) <FRN.ETR> ist auf Mittwoch verschoben worden. Die am Dienstag gestartete außerordentliche Hauptversammlung solle am Mittwoch um zehn Uhr fortgesetzt werden, teilte der im TecDAX <TDXP.ETR> notierte Mobilfunkprovider am späten Dienstagabend in Hamburg mit. Grund für die Verlängerung auf zwei Tage sind die zahlreichen Wortmeldungen der Aktionäre. Auf dem turbulent verlaufenen Aktionärstreffen hatten zahlreiche Anteilseigner das Fusionsvorhaben kritisiert.

      Die mobilcom AG hatte bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung mit einer Vertagung der Entscheidung auf den zweiten Tag gerechnet, da eine intensive Diskussion erwartet wurde. Am Donnerstag sollen die Anteilseigner von freenet der Verschmelzung zustimmen - auch diese Versammlung ist auf zwei Tage angelegt. Für das Zusammengehen der beiden Unternehmen sind jeweils 75 Prozent des anwesenden Kapitals erforderlich. Mobilcom-Großaktionär Texas Pacific Group (TPG), der rund 28 Prozent an mobilcom hält, hat sich bereits für die Fusion ausgesprochen./mur/zb

      ISIN DE0006622400 DE0005792006

      AXC0146 2005-08-23/22:25
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 23:24:08
      Beitrag Nr. 282 ()
      Die Rede von Grenz von der heutigen HV ist als Archiv-Stream abrufbar. Ist höchst interessant, vorallem seine "fahrigen" Ausführungen zu TOP 3 und dem krampfhaften Versuch Gründe dafür zu finden, warum Mobilcom auf mehr wie 3 Mrd. Euro Schadensersatzansprüche verzichten soll!!! Als Argumente dafür werden stakatohaft die negative Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage von Vorstand und Aufsichtsrat und dem Abschluss mit der Vergangenheit bemüht und zur Krönung das gekaufte Gutachten von Prof. Lange aufgezählt!!! Der Wechsel in der Auktionsstruktur wurde auch noch benannt, nur kein Wort darüber verloren, wer unter der unausprechlichen zypriotischen Gesellschaft steckt, die den Antrag zu TOP 3 gestellt hat! :cry:

      Warum die Verwaltung die Beurteilung von Prof. Haarmann bzgl. möglicher Schadensersatzansprüche gegen FT wegen der verbotenen Einlagenrückgewähr aus dem settlement agreement nicht teilen kann, wurde überhaupt nicht plausibel bzw. gar nicht erläutert. Vor allem fehlt der Hinweis auf die Kapitalerhöhung (die nicht UMTS-Zweckgebunden hätte erfolgen dürfen) wurde nicht eingegangen!!! :yawn: Am Rande hat Grenz übrigens zugegeben, falls Ansprüche aus der verbotenen Einlagenrückgewähr substanziert sein sollten, würde auch der Vorstand (für den Schaden der Mobilcom zugefügt wurde) haftbar sein, was auch völlig zutreffend ist, der Vorstand und wohl auch der AR haften dann gesamtschuldernisch. :D

      Fazit: Das Verhalten der Verwaltung in Sachen der Schadensersatzansprüche gegen FT ist für mich nicht nachvollziehbar und zum Lasten des Vermögens der Mobilcom AG, was den Straftatbestand der Untreue erfüllen dürfte!
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 00:03:15
      Beitrag Nr. 283 ()
      Das einzig positive an der heutigen HV hätte ich fast unterschlagen. Die Wirtschaftsprüfer haben für Mobilcom und Freenet den Wert je Aktie ermittelt!!! :lick:

      Mobilcom *** Wert € 35,82*** :D
      Freenet *** Wert € 41,20

      Der Kurs wird sich morgen zwar nicht gleich verdoppeln, aber das ist schon mal eine Hausnummer für die Zukunft!!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 00:06:21
      Beitrag Nr. 284 ()
      stockpicker...
      eins vorneweg...mir gefällt der zeitdruck bei der ganzen sache überhaupt nicht...ich hätte viel lieber gesehen, wenn prof. haarmann genügend zeit gehabt hätte, ein ordentliches gutachten zu erstellen, auf dessen grundlage die aktionäre dann risikoloser über klage oder nicht hätten entscheiden können...
      allerdings hätte das halt die steuerwirksamkeit der verschmelzung für dieses jahr zunichte gemacht, da eine klage oder auch nicht eben schon einfluss auf das verhältnis der verschmelzung gehabt hätte...steuerlich geht es bei vollzogener verschmelzung ja immerhin um eine 2-stellige mio-summe für dieses jahr...
      allerdings ist mir dabei auch extrem unverständlich, wie die verwaltung und ft höchstpersönlich darauf hinweisen können, dass das mögliche fließen einer milliarden-summe aus einer klage sehr wohl einen deutlichen einfluss auf das umtauschverhältnis der aktien haben würde, die verwaltung aber so tut..oder das ganze eben komplett verschweigt im moment, dass es bei der möglichen umsatzsteuer-rückerstattung aus der umtslizens-ersteigerung eben auch um einen milliardenbetrag geht!!!!!!! wie will man das dann 2007 im nachhinein ausgleichen??? klagen sind da doch heute schon vorprogrammiert!!! schließlich bringt dieses geld dann ja einzig und allein die alte mob mit ein...folgerichtig hätte man dann auch auf diese klage verzichten müssen, um die verschmelzung nicht zu gefährden, wenn die verwaltung insgesamt plausibel argumentieren wollte...für diesen fall...und auch die mögliche klage gegen ft hatte ich immer eine art "option" für die mob-aktionäre vorgeschlagen, dann wäre der ganze zeitdruck weg gewesen...ich weiss natürlich nicht, wie das rechtliche prozedere im detail in diesem fall aussehen könnte...
      soviel zum vorspann...
      entscheidend wäre für mich die bestandsgefährdung oder auch nicht von mob gewesen im falle einer klage gegen ft...und da äussert sich prof. haarmann für mich recht schwammig...oder ich verstehs einfach nur nicht richtig...
      ich interpretiere ihn dahingehend, dass ft seine bisher gezahlten 7 milliarden ohnehin nur zurückfordern könnte, wenn mob sagen wir die rund 10 milliarden zustehen...oder auch nur eventuell zustehen könnten..???? das ist für mich das entscheidende...die zeitliche abfolge...!!!
      wann kann ft die kündigung des mcsa erwirken...und damit die rückzahlung der 7 milliarden..?? bereits zum zeitpunkt, wenn mob die klage auf mehr einreicht..?? mob also glaubt, sie würden mehr bekommen...müssten mehr bekommen..?? dann würde die klage natürlich ein ungeheures risiko der bestandsgefährung für mob beinhalten...denn wer kann schon bei einreichung einer klage mit bestimmtheit den ausgang des prozesses prognostizieren...

      eines dürfte wohl unstrittig sein...das vorgehen von vorstand und aufsichtsrat die letzten jahre über, wenn es um rechtsfragen wie die obige ging...und deren hörigkeit ft gegenüber stellt für die mehrzahl der aktionäre eine absolute zumutung dar!!!!!

      und der "visionär" spoerr wird jetzt eben zum hampelmann von tpg und eigener nicht zuletzt finanzieller interessen...so wie ich im vorfeld bereits davor gewarnt habe...ein typ, der sich im vorfeld des zusammengehens von mob und freenet so verhalten hat wie spoerr ist mit sicherheit kein "unabhängiger" lenker eines konzerns, der ausschließlich die interessen der firma im auge hat...wobei ich persönlich nichts gegen eine sonderdividende einzuwenden hätte...aber sicher nicht kreditfinanziert...quasi als "vorschuss" auf die wartezeit die nächsten jahre über...
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:02:44
      Beitrag Nr. 285 ()
      SdK: mobilcom-Aktionärin TPG soll nicht abstimmen (zwei)

      mobilcom kann eigenen Angaben zufolge den Antrag der Schutzgemeinschaft nicht nachvollziehen. Das Unternehmen habe keinen Anlass an der Stimmberechtigung von TPG zu zweifeln, sagte Vorstandsvorsitzender Thorsten Grenz. Er glaube dem Investor, der versichert habe, dass es keine Abstimmung zwischen France Telecom und TPG gegeben habe. :laugh::laugh::laugh:

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:36:47
      Beitrag Nr. 286 ()
      Bitte besonders aufmerksam den vorletzten Absatz durchlesen und als Kontrast dazu die Haltung der Mobilcom Verwaltung gegenüberstellen!!! :cool:

      Fazit: Grenz und Vogel sind von der FT gesteuert, welche Gründe das hat, sollte die zuständige STAATSANWALTSCHAFT ermitteln!!! :p



      Redebeitrag von Prof. Dr. Haarmann auf der
      Hauptversammlung der mobilcom AG am 23. August 2005!!!


      Meine Damen und Herren,

      ich darf mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Prof. Dr.
      Wilhelm Haarmann. Ich bin in Frankfurt am Main als
      Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig.
      Zugleich bin ich Honorarprofessor an der Universität Bamberg.
      Sie, meine Damen und Herren Aktionäre, haben mich auf der
      letzten ordentlichen Hauptversammlung dieser Gesellschaft am
      22. April 2005 zum besonderen Vertreter im Sinne von § 147
      Abs. 2 AktG gewählt. Durch diese Wahl haben Sie mir die
      Aufgabe übertragen, mögliche Schadensersatzansprüche der
      mobilcom gegen France Télécom S.A. sowie gegebenenfalls
      weitere Personen im Zusammenhang mit dem Rückzug der
      France Télécom S.A. aus dem Aufbau des UMTS-Geschäftes
      zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. In der
      Begründung dieses Beschlussantrages ist ausgeführt, dass ich
      der jeweils nächsten Hauptversammlung Bericht darüber
      erstatten möge, wenn ich nach meiner pflichtgemäßen
      Beurteilung zu der Ansicht gelangen sollte, dass die Verfolgung
      der Ansprüche eine unverhältnismäßige Bestandsgefährdung
      der Gesellschaft zur Folge hätte.
      In der Folge dieses Bestellungsbeschlusses waren zunächst
      mit Vorstand und Aufsichtsrat von mobilcom die Modalitäten
      und Bedingungen meiner Tätigkeit zu klären. Erst nachdem
      insoweit eine Basis für die Übernahme des Mandats für mich
      geschaffen war, habe ich dann Anfang Juli 2005 das Mandat
      als besonderer Vertreter offiziell angenommen. Entsprechend
      der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 22. April
      2005 habe ich im Rahmen der Durchführung meines Auftrages
      die Sozietät Haarmann, Hemmelrath & Partner als
      Sachverständigen für die umfangreiche Aufarbeitung der Sachund
      Rechtslage hinzugezogen.

      Angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es
      nicht möglich, den umfangreichen und komplexen Sachverhalt
      vollständig aufzuarbeiten. Ich habe daher die Angelegenheit
      zunächst auf der Basis desjenigen Sachverhaltes, der sich aus
      den verschiedenen mir von der Gesellschaft und ihren
      rechtlichen Beratern zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt,
      unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft.
      Dementsprechend kann ich Ihnen hier heute nur eine vorläufige
      Einschätzung der Sach- und Rechtslage übermitteln. Eine
      Stellungnahme kann ich insofern auch nur unter dem Vorbehalt
      weiterer umfangreicher Recherchen und einer möglicherweise
      daraus sich ergebenden abweichenden endgültigen Beurteilung
      machen. Insbesondere haben auch die rechtlichen Prüfungen
      durch die von mir eingeschaltete Rechtsanwaltssozietät zu der
      Erkenntnis geführt, dass zumindest in einigen wesentlichen
      Teilbereichen die Beurteilung von der Aufklärung weiterer
      Fakten und gegebenenfalls auch von Bewertungsfragen
      abhängig ist.
      Nach derzeitiger Einschätzung würde ich davon ausgehen,
      dass bei entsprechender Mitwirkung der Gesellschaft die noch
      erforderliche Klärung der offenen Fragen etwa einen Zeitraum
      von 2-3 Monaten erfordern würde.
      :cool:
      Meine Damen und Herren,
      aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom
      22. April 2005 bin ich bis zu einer etwaigen Abwahl, die auf der
      Tagesordnung dieser heutigen Hauptversammlung steht,
      anstelle des Vorstandes und des Aufsichtsrates der mobilcom
      AG für die Geltendmachung bestimmter
      Schadensersatzansprüche aus aktienrechtlichen Vorschriften
      gegen die France Télécom und andere Personen zuständig.
      Die Zuständigkeit bezieht sich nur auf konzernrechtliche und
      aktienrechtliche Haftungsansprüche und weitere damit im

      unmittelbaren Zusammenhang stehende weitere Ansprüche.
      Sie erstreckt sich jedoch nicht auf sonstige, beispielsweise
      vertragliche Ansprüche, die der mobilcom AG möglicherweise
      sonst noch gegen France Télécom zustehen können. Meine
      Untersuchungen haben Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die
      Vergleichsvereinbarung zwischen der mobilcom AG und der
      France Télécom vom November 2002 möglicherweise nichtig
      sein könnte. . Geht man von dieser Prämisse aus, so
      bestünden auch heute gegebenenfalls noch vertragsrechtliche
      Ansprüche gegen France Télécom. Für deren Geltendmachung
      bin ich allerdings nicht zuständig, und zwar unabhängig von
      dem Ausgang der heutigen Abstimmung über den Widerruf
      meiner Bestellung, sondern zuständig ist ausschließlich der
      Vorstand. Da solche Ansprüche möglicherweise bereits Ende
      2005 verjähren können, wird es Sache des Vorstandes sein,
      dem weiter nachzugehen.
      Sollte die heutige Hauptversammlung meine Abwahl
      beschließen, so bedeutet das auch nicht, dass damit endgültig
      alle von mir untersuchten aktienrechtlichen Schadensersatzund
      Ausgleichsansprüche gegen France Télécom wegfallen.
      Lediglich die Zuständigkeit, diese Ansprüche abschließend zu
      prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen, fällt dann auf
      den Vorstand und gegebenenfalls den Aufsichtsrat der
      mobilcom AG zurück.
      Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nur kurz über den Stand
      meiner Arbeiten berichten, und zwar in einer Weise, die auch
      für diejenigen unter Ihnen, die keine Juristen sind, verständlich
      sein soll.
      Eine Zusammenfassung des Standes meiner juristischen
      Prüfung ist bereits Anfang August auf der Homepage der
      Gesellschaft veröffentlicht worden und kann von Ihnen dort
      eingesehen werden. Diese Veröffentlichung entspricht auch
      heute noch im wesentlichen Kern dem Stand meiner
      Prüfungen. Für diejenigen von Ihnen, die sich im Detail näher
      mit den hier aufgetretenen juristischen Fragen beschäftigen
      4
      wollen, verweise ich daher auf diese Veröffentlichung im
      Internet.
      Ich darf Ihnen an dieser Stelle noch einmal kurz den
      Sachverhalt in Erinnerung rufen, der den Gegenstand Ihres
      Auftrages an mich in der Hauptversammlung vom 22. April
      2005 bildet und auf den sich meine Prüfungen bezogen haben.
      Im Jahr 2000 schlossen die mobilcom AG, der damalige
      Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzende Gerhard Schmid
      sowie die France Télécom S.A. ein Rahmenabkommen über
      eine Zusammenarbeit, das sogenannte Cooperation
      Framework Agreement. Dieses Agreement bezeichne ich im
      weiteren abgekürzt mit „CFA“. Inhalt des CFA ist im
      Wesentlichen der Erwerb einer UMTS-Lizenz, die Verpflichtung
      der France Télécom zur Gewährung von Darlehen bzw. zur
      Bestellung von Sicherheiten für Drittdarlehen für die Bezahlung
      der Lizenz und den Aufbau des UMTS-Betriebes. Weiter enthält
      das CFA einen Abstimmungsmechanismus zwischen Gerhard
      Schmid und France Télécom. Im August 2000 erwarb mobilcom
      über ein zwischen mobilcom und France Télécom
      gemeinschaftlich gegründetes Unternehmen eine UMTS-Lizenz
      von der Bundesrepublik Deutschland und ging diverse
      Verpflichtungen ein, um den UMTS-Betrieb aufzubauen. Der
      finanzielle Aufwand der mobilcom für den Erwerb der Lizenz
      und den Aufbau des UMTS-Betriebes soll sich auf mindestens
      EUR 11,6 Mrd. belaufen.
      In der Folgezeit kam es zwischen France Télécom und Gerhard
      Schmid im Zusammenhang mit dem UMTS-Geschäft und
      behaupteten Unregelmäßigkeiten zu
      Meinungsverschiedenheiten. Im Juni 2002 kündigte daraufhin
      France Télécom das CFA fristlos. Erst im September 2002
      stoppte France Télécom jegliche Zahlungen für das UMTSGeschäft
      und gab öffentlich den Rückzug der France Télécom
      aus der Partnerschaft mit mobilcom bekannt. Hierdurch geriet
      mobilcom in eine existenzbedrohende Krise.

      Am 22. November 2002 schlossen u. a. mobilcom und France
      Télécom einen Vergleich, das sogenannte MC-Settlement
      Agreement. In dem MC Settlement Agreement übernahm
      France Télécom u. a. alle ausstehenden Verbindlichkeiten der
      mobilcom aus dem Aufbau des UMTS-Betriebes. Nach den mir
      vorliegenden Informationen soll sich die Höhe der von France
      Télécom übernommenen Verbindlichkeiten sowie weiterer
      Zahlungen auf etwa EUR 7,1 Mrd. belaufen. Als Gegenleistung
      verzichtete mobilcom auf alle Ansprüche gegenüber France
      Télécom. Die Hauptversammlung der mobilcom stimmte dem
      MC Settlement Agreement am 27. Januar 2003 zu.
      Meine Damen und Herren,
      diesen Sachverhalt habe ich nun im Rahmen meiner
      juristischen Prüfung unter verschiedenen rechtlichen Aspekten,
      bei denen ich für die Geltendmachung von Ansprüchen
      nunmehr zuständig bin, geprüft respektive durch die von mir
      beauftragte Anwaltskanzlei prüfen lassen.
      Nach dem Sachverhalt war zunächst einmal die Frage
      aufzuwerfen, ob es Ansprüche der mobilcom AG gegen France
      Télécom S.A. unter konzernrechtlichen Gesichtspunkten geben
      kann. Das deutsche Aktienkonzernrecht kennt eine Reihe von
      Regelungen, die abhängige Unternehmen im Rahmen
      bestehender Konzernverhältnisse gegen eine nachteilige
      Einflussnahme der Konzernobergesellschaft schützen.
      Voraussetzung ist dabei jeweils, dass im maßgeblichen
      Zeitpunkt, also hier dem Abschluss des Settlement Agreement
      im November 2002, die mobilcom AG von der France Télécom
      beherrscht wurde. Mein bisheriges Fazit ist allerdings, dass
      dies jedenfalls zum entscheidenden Zeitpunkt, nämlich dem
      Abschluss des Settlement Agreement, nicht oder jedenfalls
      nicht mehr der Fall gewesen ist. France Télécom war niemals
      Mehrheitsaktionär der mobilcom AG, so dass die Basis für ein
      etwaiges Abhängigkeitsverhältnis nur die zwischen France
      Télécom und dem Großaktionär Gerhard Schmid im Jahre 2002

      getroffenen Absprachen sein können. Nach allem, was mir
      hierzu bekannt ist, endete diese Einflussmöglichkeit über Herrn
      Schmid jedenfalls faktisch mit der Kündigung der Vereinbarung
      im Juni 2002. Dies war jedenfalls erhebliche Zeit vor Abschluss
      des Settlement Agreement im November 2002. Wenn sich dies
      bestätigt, scheiden konzernrechtliche Ansprüche der mobilcom
      meines Erachtens aus. Ich habe auch geprüft, ob das CFA
      einen sogenannten verdeckten Beherrschungsvertrag darstellt,
      bin allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solcher zu
      verneinen ist. Im Ergebnis sehe ich also konzernrechtliche
      Ansprüche gegen France Télécom als eher unwahrscheinlich
      an.
      Meine Damen und Herren,
      anders sieht es möglicherweise im Hinblick auf andere
      aktienrechtliche Ansprüche aus. Es ist meines Erachtens
      durchaus nicht ausgeschlossen, dass die mobilcom Ansprüche
      aus einer möglichen Verletzung des Verbotes der
      Einlagenrückgewähr haben kann. Das Aktiengesetz verbietet
      es, dass eine Aktiengesellschaft einem Aktionär außerhalb der
      normalen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet.
      Dieser Gesichtspunkt könnte hier relevant sein, wenn die
      mobilcom im November 2002 einen nicht ausgewogenen
      Vergleich mit France Télécom geschlossen und dabei auf
      bestehende Rechtsansprüche verzichtet hätte. Wäre dies der
      Fall, so wäre die Vereinbarung zunächst einmal nichtig, und der
      Anspruchsverzicht hätte insoweit keine Wirkung. Gleichzeitig
      begründet das Aktienrecht einen eigenständigen Anspruch auf
      Rückzahlung des ungerechtfertigten Vorteils, den der Aktionär
      auf Kosten der Gesellschaft erhalten hat.
      Die Frage ist also, ob der im November 2002 geschlossene
      Vergleich zu Lasten der mobilcom AG unausgewogen war.
      Hierbei spielt keine Rolle, dass die mobilcom möglicherweise
      aufgrund des Verhaltens der France Télécom in einer
      existenzbedrohenden Zwangslage gewesen ist und man nicht

      umhin kam, diesen Vergleich zu schließen, wenn sie denn nicht
      in Insolvenz geraten wollte. Insofern geht es hier auch nicht
      darum, irgendwelche Verschuldensvorwürfe gegen Mitglieder
      des damaligen Vorstandes oder Aufsichtsrates zu erheben, die
      möglicherweise damals aus einer solchen Zwangslage heraus
      im Interesse des Unternehmens entschieden haben, diesen
      Vergleich zunächst einmal zu akzeptieren und somit das
      Unternehmen der mobilcom zu retten.
      Es geht vielmehr einzig und allein um die Frage, ob die France
      Télécom, die damals noch Aktionärin der mobilcom war, durch
      diesen Vergleich auf Kosten der Gesellschaft einen
      ungerechtfertigten Vorteil erhalten hat. Dies kann dann der Fall
      sein, wenn die Rechtsposition der mobilcom im November 2002
      im wirtschaftlichen Ergebnis besser gewesen wäre als der
      geschlossene Vergleich. Für diese Entscheidung ist
      insbesondere wichtig, ob die damalige Kündigung des CFA
      durch France Télécom im Juni 2002 wirksam war oder nicht.
      Diese Frage war bereits mehrfach Gegenstand von Gutachten,
      die die mobilcom AG in Auftrag gegeben hat, wobei zwei dieser
      Gutachten in dem Ergebnis übereinstimmen, wonach die
      Kündigung von France Télécom unwirksam gewesen sein soll.
      France Télécom allerdings vertritt den gegenteiligen
      Rechtsstandpunkt. Nach dem bisherigen Stand meiner
      Prüfungen halte ich es meinerseits ebenfalls für nicht
      ausgeschlossen, dass die Kündigung der France Télécom
      unwirksam war. Hier muss ich aber den eindeutigen Vorbehalt
      machen, dass ich den Sachverhalt in der Kürze der Zeit noch
      nicht aufklären konnte und mir eine abschließende Beurteilung
      deshalb nicht möglich ist. Gerade in diesem Punkt würden also
      weitere Recherchen erforderlich sein.
      Kommt man in dieser Frage zu einem für mobilcom günstigen
      Ergebnis, würde sich dann die Frage nach der Quantifizierung
      des Schadens stellen, um daraus abzuleiten, ob dieser höher
      ist als die Leistungen, zu denen sich France Télécom im
      Settlement Agreement verpflichtet hat. Hier müsste man zum
      einen die Höhe der tatsächlich für das UMTS-Geschäft von

      mobilcom getätigten Aufwendungen ermitteln, zum anderen
      auch die Höhe des aus dem UMTS-Geschäft aus damaliger
      Sicht des Jahres 2002 entgangenen Gewinns der mobilcom. Im
      Falle der Fortsetzung meines Mandats würde ich hier
      Wirtschaftsprüfer beauftragen, diese Schadenshöhe
      festzustellen.
      Schließlich habe ich des Weiteren noch Ansprüche aus der
      aktiengesetzlichen Vorschrift des § 117 geprüft. Nach dieser
      Vorschrift haftet ein Aktionär auf Schadensersatz, auch ohne
      Konzernmutter im Rahmen eines Konzerns zu sein, wenn er
      durch seinen Einfluss die Gesellschaft zu nachteiligen
      Handlungen veranlasst. Im Wesentlichen stellen sich bei
      diesem Anspruch die gleichen Fragen, wie sie sich auch zum
      Thema Einlagenrückgewähr stellen, so dass ich dies hier nicht
      wiederholen muss.
      Im Ergebnis halte ich somit sowohl Ansprüche wegen des
      Verbotes der Einlagenrückgewähr als auch Ansprüche aus
      § 117 AktG gegen France Télécom für nicht ausgeschlossen.
      :D

      Es ist aber zu früh, hierüber eine abschließende Aussage zu
      treffen, da weitere Recherchen erforderlich sein werden.
      Sollte meine Abwahl als besonderer Vertreter der Aktionäre auf
      dieser Hauptversammlung nicht beschlossen werden, so werde
      ich meine Verpflichtungen weiter erfüllen und diese Recherchen
      durchführen. Wenn Sie mich hingegen abwählen wollen, was
      Ihnen freisteht, so wird meines Erachtens der Vorstand der
      mobilcom AG nicht umhin kommen, die gleichen Fragen zu
      klären, die ich aus Zeitgründen nicht klären konnte, und Ihnen
      ebenfalls auf der nächsten Hauptversammlung darüber
      Rechenschaft abzulegen.
      :laugh:

      Abschließend komme ich noch kurz zu dem mir im
      Hauptversammlungsbeschluss zusätzlich aufgetragenen
      Prüfungspunkt, ob der Gesellschaft eine unangemessene
      Bestandsgefährdung droht, wenn man gegen France Télécom
      vorgeht. Gedacht ist hier insbesondere an die Frage, ob France

      Télécom dann, wenn mobilcom sich auf die Unwirksamkeit des
      Settlement Agreement beruft, existenzbedrohende Ansprüche
      auf Rückgewähr der damals erbrachten Leistungen haben
      könnte. Nach dem vorläufige n Ergebnis meiner Prüfungen
      besteht eine solche Gefahr aber nicht, weil eine Unwirksamkeit
      des Settlement Agreement sich unter juristischen
      Gesichtspunkten immer nur dann ergeben könnte, wenn
      mobilcom im Rahmen dieses Vergleiches zu wenig erhalten
      hätte und nicht etwa zu viel. Bei einer Unwirksamkeit des
      Vergleiches stünden den Ansprüchen der France Télécom
      dann also immer noch größere Ansprüche der mobilcom
      gegenüber. Also kann ich im Augenblick nicht sehen, dass
      France Télécom ein Interesse haben könnte, sich ihrerseits auf
      eine Unwirksamkeit des Settlement Agreement zu berufen.
      111 :eek:

      Meine Damen und Herren,
      soweit meine vorläufige Analyse und Beurteilung der Sach- und
      Rechtslage;
      ich danke Ihnen sehr herzlich nicht nur für Ihre Aufmerksamkeit,
      sondern insbesondere auch für das Vertrauen, das Sie mir
      durch Ihre Bestellung im April 2005 entgegengebracht haben.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:47:15
      Beitrag Nr. 287 ()
      24.08.2005 - 16:02 Uhr
      mobilcom-Mitarbeiteraktionäre lehnen Fusion ab
      HAMBURG (Dow Jones)-Rund 300 Mitarbeiter der mobilcom AG, Büdelsdorf, die gleichzeitig Aktionäre sind, werden voraussichtlich am Mittwoch während der außerordentlichen Hauptversammlung in Hamburg gegen die geplante Fusion von mobilcom und ihrer Tochter freenet.de AG, Hamburg, stimmen. "Wir haben keine andere Wahl", sagte Rechtsanwalt Christof Hettich Dow Jones Newswires. Er vertritt die Interessen dieser Aktionäre. Er begründete die ablehnende Haltung mit einem fehlenden Konzept für das fusionierte Unternehmen und mit der Gefahr der Ausschüttung von substanzschädigenden Dividenden.

      Es gebe nur ein Konzept, und das heiße Spoerr, sagte der Anwalt. Und welches Programm hinter dem designierten Vorstandsvorsitzenden des neuen Unternehmens stehe, wisse niemand. Außerdem seien sich die Aktionäre sicher, dass sich die mobilcom-Großaktionärin Texas Pacific Group für kreditfinanzierte Dividenden aussprechen werde. Dies habe ein Ausbluten des Unternehmens zur Folge.

      Die Aktionäre bedauern ihre Entscheidung. Sie hätten lieber für eine Fusion mit "Konzept und Augenmaß" gestimmt, sagte Hettich. Nun müssten sie aber immer noch davon ausgehen, dass ihre Arbeitsplätze nach einer Fusion auf dem Spiel stünden. Die Mitarbeiteraktionäre hätten sich von der außerordentlichen Hauptversammlung eine kritische Sachdiskussion gewünscht, seien aber von dem bisherigen Ergebnis sehr enttäuscht. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtrat hätten es verpasst, das Vertrauen in die geplante Fusion zu fördern. "Beide haben eher Vertrauen verbraucht", sagte der Anwalt.

      Hettich rechnet damit, dass wegen der geringen Präsenz am zweiten Tag der Hauptversammlung mit rund 52% des Grundkapitals aufgrund der Machtverhältnisse die Fusion genehmigt wird. Er werde dann wegen Verfahrensfehlern seinen Widerspruch zu Protokoll geben. Anschließend hätten die Mitarbeiteraktionäre einen Monat Zeit, über eine Anfechtungsklage zu entscheiden.

      Stimme auch die Mehrheit der freenet.de-Aktionäre am Donnerstag für den Zusammenschluss, komme es auf den Registerrichter an, ob die Fusion juristisch stattfinde oder nicht. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass der Richter wegen der vielen angedeuteten Widersprüche und Klagen eine Eintragung ins Handelsregister erst einmal nicht vornimmt.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires; +49 (0)40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com

      DJG/kib/nas
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 06:37:50
      Beitrag Nr. 288 ()
      Mobilcom-Aktionäre stimmen Fusion mit freenet.de zu
      Hamburg (dpa) - Die Aktionäre der mobilcom AG haben der Fusion mit der Tochter freenet.de zugestimmt. Das Vorhaben sei von 99 Prozent des anwesenden Kapitals angenommen worden, teilte die Gesellschaft am späten Mittwochabend nach der außerordentlichen Hauptversammlung in Hamburg mit. Offen ist nun noch die Zustimmung der freenet-Aktionäre, die am Donnerstag abstimmen sollen. Vom Tisch ist auch eine mögliche Klage von mobilcom gegen den früheren Großaktionär France Telecom. Die Anteilseigener sprachen sich mit 73 Prozent gegen eine Prüfung von juristischen Schritten aus. Der Mobilfunkprovider mobilcom will durch die Übernahme von freenet zum größten Telekom-Komplettanbieter nach der Deutschen Telekom aufsteigen.
      © Eßlinger Zeitung 2005 -


      Wenn es wirklich 73% sind, dann muß man das so akzeptieren.
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 09:26:27
      Beitrag Nr. 289 ()
      Offensichtlich durfte TPG bzw. die zypriotische Firma an dder Abtimmung zu TOP 3 teilnehmen und wurde nicht wie von der SdK beantragt von der Abstimmung ausgeschlossen. Diese Runde geht eindeutig an FT, haben es uns die Franzosen doch mal wieder gezeigt, wie leicht sich der deutsche Michel am Nasenring vorführen lässt!!! :p
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 09:34:26
      Beitrag Nr. 290 ()
      [posting]17.678.661 von stockpicker999 am 25.08.05 09:26:27[/posting]Ja! Traurig!! Aber davon abgesehen lässt sich der deutsche Michel VON JEDEM am Nasenring vorführen!!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh: Salut
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 10:46:30
      Beitrag Nr. 291 ()
      [posting]17.677.176 von weisvonnix am 25.08.05 06:37:50[/posting]Das waren 73% von den ANWESENDEN Stimmen (ca 47%) !!!!
      Also NICHT 73% von MOB komplett, sondern 73% von den 47% !!!
      Ist wohl ein kleiner Unterschied!! Salut
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 13:45:19
      Beitrag Nr. 292 ()
      ...eins noch von mir zum thema klage ft...
      ...ich war nie ein streithansel, der den grünstreifen des nachbarn per rechtsanwalt untersuchen lassen muss...vieles der heutigen gesellschaftlichen schieflagen beruht meiner meinung nach auf dieser sich immer mehr verbreitenden mentalität...nachhaken nach hinten...recht "mit gewalt" durchsetzen...und dabei den blick nach vorne verlieren...
      ...drum war ich auch vor monaten skeptisch...auch in der auswirkung auf die kurse bei jahrelangem rechtlichen hickhack...
      ...die vorgehensweise der verwaltung und von tpg hat mich die letzten wochen über indes wütend gemacht...die unverfrorenheit, den willen der mehrheit der aktionäre ausserhalb der ft einfach zu ignorieren und mit hütchenspielertricks das gutachten von professor haarmann kurz vor dem ergebnis auszuhebeln...
      ...nun hab ich das vorläufige ergebnis von professor haarmann...dessen zwischenbericht auf der hv...und die 1 std. 34 min. lange rede von dr. grenz auf dieser hv durchgeackert...
      ...und ich muss sagen, dass ich grenz inhaltlich dabei recht geben muss...
      er sagt, dass auch 2002 umts bereits als fehler einzustufen war...die dauer der einführung und deren kosten im jahre 2000 einfach völlig falsch beurteilt wurden...hätten die verträge mit ft weiterbestanden, so würde mob heute noch gewaltig damit kämpfen...keinen cent verdienen...
      und damit hat er wohl recht!!!!!!
      bis e-plus...telekom und vodafone damit wirklich ihre ausgaben annähernd hereinholen können ist die technik schon ganz woanders...
      die geschäftsmodelle und der service am kunden sind entscheidend...nicht die dinosaurier der "schienenwege", auf denen diese zum kunden gebracht werden können...klar ist die marge als netzbetreiber eine andere...aber bis diese ausgaben refinanziert sind haben die flexiblen service-provider wie drillisch und mob eben gewaltige vorteile!!!!!!!! da diese kosten eben nichr!!!! an deren beinen hängen!!! und wer weiss wie schnell billig und..was weiss ich...sich die übertragungstechnik verändern wird...vielleicht hat mob freenet ja in der nächsten runde eine reelle chance...

      und in dieser situation soll mob gegen ft wegen möglicher verbotener einlagenrückgewähr klagen..??? was nur funktionieren kann, wenn man eine fortdauer der verträge von ft und schmid unterstellt!!! schmid hatte sich verrannt...er hat mit ft einen brillanten knebelvertrag ausgearbeitet...und wollte diesen durchboxen...ft wollte den umts-ausbau verlangsamen...schmid hat blockiert...er wollte der erste sein...im mcsa wurden dann die bisher angefallenen kosten des umts-abenteuers ausgeglichen...
      will man nun versuchen, dem vertrag von schmid und ft wieder rechtskraft zu verleihen?? um von ft eben 11 und nicht 7 milliarden zu verlangen?? alle!!! ausser schmid hatten 2002 erkannt, dass eine zu schnelle umsetzung von umts finanzielles harakiri darstellt...will man heute rechtlich wieder auf diesen stand zurück??? selbst heute 2005 gibt es kaum funktionsfähige umts-geschäftsmodelle...
      um welche untersagte einlagenrückgewähr soll es sich dabei zum schaden von ft handeln?? um die differenz des ausgleichs aus dem mcsa und den in schmids verträgen zugesagten summen...wäre schmid nicht ein derartiger dickschädel gewesen und hätte er sich mit ft auf einen verzögerten ausbau geeinigt, so wäre mob heute umts netzbetreiber...nur..zu welchen bedingungen...kosten...langzeitkosten...netzunterhaltung...usw...keinen cent würden sie heute verdienen...und sich preislich mit riesen wie telekom un vodafone rumschlagen...

      ...ich bin tatsächlich mit grenz der meinung, die kapitel der vergangenheit zu schließen...das hat nix mit an der naseherumführen zu tun wie meine obigen ausführungen darlegen sollen...

      ...wenn ft und mob die chancen dieses zusammengehens begreifen und nutzen sind sie schneller bei 30 ,- € als manche denken werden...zumal die wirtschaftsprüfer ohnehin heute bereits!!!!!!!!!!! für mob einen wert von 35,- € sehen...wie grenz ausführlich erläutert hat...

      ...und hätte man eben den schlussbericht von prof. haarmann zu dieser frage abgewartet, dann wäre es eventuell schwierig geworden, die steurlichen 20 millionen für dieses geschäftsjahr zu heben...

      ...soviel nochmal hierzu aus meiner sicht...ich hab meinen frieden mit dieser entscheidung gefunden...und fühle mich bei kenntnis der details soweit ich sie kenne und begreife auch nicht an der nase herumgeführt!!!

      ...blick nach vorn!!
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 15:16:57
      Beitrag Nr. 293 ()
      ...salut übrigens an den johnny halliday unter den börsianern...;)
      ...bonne chance, mon ami...nette neue funktion...mal sehen, wann ich mich outen werde...müsste erst mal checken wie das überhaupt geht...:)
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:01:42
      Beitrag Nr. 294 ()
      [posting]17.683.297 von moskau74 am 25.08.05 15:16:57[/posting]Eines vorweg, wenn man sich in den einschlägigen Boards von Freenet und Mobilcom zum Thema (falsche) Rechnungsstellung umhört, fällt eines sofort auf, selbst kleinste Rechnungsbeträge werden mit gerichtlichen Mitteln auf den Rechtsweg eingetrieben, bei 4 Mrd. Euro aber sucht man krampfhaft nach Ausflüchten es unterlassen zu können!!! :eek:


      Deine Argumentation verfehlt leider das Thema. :cool:

      Es geht ausschliesslich darum, ob der damalige Vergleich eine "grobe" Benachteiligung der Interessen von Mobilcom darstellt und nicht ob das Geschäftsmodell UMTS funktioniert, oder daraus jemals ein Cent Gewinn erzielt werden wird! :rolleyes:

      Am besten liest Du Dir in Ruhe noch mal die Stellungnahme von Prof. Haarmann ab Seite 6 noch mal durch! Grenz hat einfach so oft die falsche Einschätzung pointiert vorgetragen, dass kaum einer mehr durchblickt, lohnt ja auch kaum bei nur ca. 4.000.000.000 EuroGegenstandswert zu Lasten von Mobilcom!!! :cry:

      Meine Damen und Herren,

      anders sieht es möglicherweise im Hinblick auf andere aktienrechtliche Ansprüche aus. Es ist meines Erachtens
      durchaus nicht ausgeschlossen, dass die mobilcom Ansprüche
      aus einer möglichen Verletzung des Verbotes der
      Einlagenrückgewähr haben kann. Das Aktiengesetz verbietet
      es, dass eine Aktiengesellschaft einem Aktionär außerhalb der normalen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet. Dieser Gesichtspunkt könnte hier relevant sein, wenn die mobilcom im November 2002 einen nicht ausgewogenen
      Vergleich mit France Télécom geschlossen und dabei auf
      bestehende Rechtsansprüche verzichtet hätte. Wäre dies der
      Fall, so wäre die Vereinbarung zunächst einmal nichtig, und der Anspruchsverzicht hätte insoweit keine Wirkung.

      Gleichzeitig begründet das Aktienrecht einen eigenständigen Anspruch auf Rückzahlung des ungerechtfertigten Vorteils, den der Aktionär auf Kosten der Gesellschaft erhalten hat. Die Frage ist also, ob der im November 2002 geschlossene Vergleich zu Lasten der mobilcom AG unausgewogen war. Hierbei spielt keine Rolle, dass die mobilcom möglicherweise aufgrund des Verhaltens der France Télécom in einer existenzbedrohenden Zwangslage gewesen ist und man nicht umhin kam, diesen Vergleich zu schließen, wenn sie denn nicht in Insolvenz geraten wollte.

      Insofern geht es hier auch nicht
      darum, irgendwelche Verschuldensvorwürfe gegen Mitglieder
      des damaligen Vorstandes oder Aufsichtsrates zu erheben, die möglicherweise damals aus einer solchen Zwangslage heraus im Interesse des Unternehmens entschieden haben, diesen Vergleich zunächst einmal zu akzeptieren und somit das Unternehmen der mobilcom zu retten.

      Es geht vielmehr einzig und allein um die Frage, ob die France Télécom, die damals noch Aktionärin der mobilcom war, durch diesen Vergleich auf Kosten der Gesellschaft einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten hat. :p
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:07:26
      Beitrag Nr. 295 ()
      Diesen Absatz wollte ich noch herausheben:

      Gleichzeitig begründet das Aktienrecht einen eigenständigen Anspruch auf Rückzahlung des ungerechtfertigten Vorteils, den der Aktionär auf Kosten der Gesellschaft erhalten hat. Die Frage ist also, ob der im November 2002 geschlossene Vergleich zu Lasten der mobilcom AG unausgewogen war. Hierbei spielt keine Rolle, dass die mobilcom möglicherweise aufgrund des Verhaltens der France Télécom in einer existenzbedrohenden Zwangslage gewesen ist und man nicht umhin kam, diesen Vergleich zu schließen, wenn sie denn nicht in Insolvenz geraten wollte.


      und dem zum Thema bestandsgefährung hinzufügen:

      Abschließend komme ich noch kurz zu dem mir im
      Hauptversammlungsbeschluss zusätzlich aufgetragenen
      Prüfungspunkt, ob der Gesellschaft eine unangemessene
      Bestandsgefährdung droht, wenn man gegen France Télécom
      vorgeht. Gedacht ist hier insbesondere an die Frage, ob France Télécom dann, wenn mobilcom sich auf die Unwirksamkeit des Settlement Agreement beruft, existenzbedrohende Ansprüche auf Rückgewähr der damals erbrachten Leistungen haben könnte.

      Nach dem vorläufigen Ergebnis meiner Prüfungen besteht eine solche Gefahr aber nicht, weil eine Unwirksamkeit des Settlement Agreement sich unter juristischen Gesichtspunkten immer nur dann ergeben könnte, wenn mobilcom im Rahmen dieses Vergleiches zu wenig erhalten
      hätte und nicht etwa zu viel. Bei einer Unwirksamkeit des Vergleiches stünden den Ansprüchen der France Télécom
      dann also immer noch größere Ansprüche der mobilcom
      gegenüber. :p Also kann ich im Augenblick nicht sehen, dass
      France Télécom ein Interesse haben könnte, sich ihrerseits auf eine Unwirksamkeit des Settlement Agreement zu berufen.


      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:17:39
      Beitrag Nr. 296 ()
      stockpicker...deine erwiderung verfehlt halt leider das thema meiner äusserungen...
      genau das wollte ich damit sagen...ich sehe eben nicht wo der vergleich damals eine benachteiligung von mob zugunsten von ft sein sollte...wie kann eine gesellschaft nach einem 3/4 jahr von der größe mobs eine schwarze null schreiben!!!!! wenn ihr zu ihren ungunsten durch ihren damaligen hauptaktionär angeblich 4 milliarden zu ihren ungunsten vorenthalten wurden...??? das ist doch käse pur...
      und ob es dir passt oder nicht...für mich geht es eben wie lange ausgeführt genau um den punkt aus dem herbst 2002...wenn mob 4 milliarden vorenthalten wurden, dann hätte man von der rechtskraft der verträge zwischen mob und ft ausgehen müssen zu diesem zeitpunkt...rechtlich gesehen ließe sich dieses vielleicht sogar durchkämpfen gegenüber ft, aber ich wollte mit meinem posting eben anderes in den vordergrund stellen...

      dass freenet gerichtlich falsche rechnungen versucht einzutreiben...oder versuchte ( seither bin ich davon kein kunde mehr ) das ist mir bewusst...aber das waren andere zeiten und hat mit dem obigen thema nun garnix zu tun...
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:38:09
      Beitrag Nr. 297 ()
      Mir reicht es völlig, wenn Prof. Dr. Haarmann der Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist und als Sachverständiger von der HV im April eingesetzt und jetzt wieder abberufen wurde, den Sachverhalt so einschätzt!!! Bei den strittigen 4 Mrd. Euro (inkl. Zinsen) geht es im übrigen um die seinerzeit durchgeführte Kapitalerhöhung, die von FT gezeichnet wurde! :cool:

      Wenn Du den Sachverhalt anders einschätzt, bist Du ja mit Grenz in schlechter Gesellschaft, aber das ist Dein gutes Recht, wir leben ja nicht in Russland!!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:42:35
      Beitrag Nr. 298 ()
      oder anders ausgedrückt stockpicker...
      ganz einfache frage: was sind das für 4 milliarden, die ft eventuell mob im herbst 2002 als unerlaubte einlagenrückgewähr "geraubt" haben??...
      das können ja nur die 4 milliarden differenz der bisher geflossenen beträge zu den zwar im jahr 2000 vertraglich zugesagten aber im herbst 2002 noch überhaupt nicht benötigten...zumindest noch nicht geflossenen gelder sein...
      und da kann man aus meiner sicht...zumal aus sicht des jahres 2005!!! sehr wohl die unternehmerische frage stellen, welchen sinn das fließen dieser gelder gehabt oder aus heutiger sicht haben würde!!!!

      genau diesen punkt sollte mein posting beleuchten...
      ich hatte viel mehr hoffnung auf die rechtliche seite einer "beherrschung" durch ft gesetzt, aber in diesem punkt ist auch prof. haarmann eindeutig!!!
      und im jahre 2005 "spitzfindig" zu versuchen, aus ft 4 milliarden rauszuleiern, die sie 2000 zwar zugesagt hatten, aber 2002 eben noch garnicht gezahlt hatten, das halte ich für falsch!!! auch für die kursentwicklung!!!
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:51:30
      Beitrag Nr. 299 ()
      gut, wenn es um die kapitalerhöhung geht, wie willst du dann 4 milliarden begründen??
      ft hat 2000 dafür einmal 4 milliarden bezahlt...im herbst 2002 waren diese aktien vielleicht noch knapp 100 mio wert...verkauft haben sie sie im jahre 2005 an tpg für rund 265 mio... wie willst du da 4 milliarden begründen?

      oder willst du nen jahrelang lähmenden rechtsstreit um 250 mio führen..???
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:13:29
      Beitrag Nr. 300 ()
      [posting]17.684.752 von moskau74 am 25.08.05 16:51:30[/posting]Die € 3,7 Mrd. Kapitalerhöhung von MOB die im Jahr 2000 von der FT eingebracht wurden, waren vertraglich durch die FT an die UMTS-Geschichte gebunden. Diese Zweckbindung ist aber aktienrechtlich nicht erlaubt, denn FT stellte ja MOB Eigenkapital zur Verfügung. (Das nur am Rande!)

      Die € 3,7 Mrd. wurden u.a. darauf hin zum Kauf der UMTS-Lizenz verwandt. Soweit so gut, im Jahresabschluss 2002 (siehe GB) wurden über € 9,9 Mrd. für Sonderabschreibungen aus der UMTS-Investition verbucht und mit dem settlement agreement aber nur € 7,1 Mrd.an Schulden der Mobilcom von der FT erlassen. Die Differenz zzgl. der aufgelaufenen Zinsen ergibt den strittigen Betrag. :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:20:10
      Beitrag Nr. 301 ()
      PS. Wenn Mobilcom seinen Anteil an Freenet wieder auf 75 % + 1 Aktie aufgestockt hätte (günstige Gelegenheiten gab es ja im Jahr 2004 genug) dann hätte man mittels eines Gewinnabführungsvertrages auch die Verlustvorträge von Mobilcom nutzen können, ohne jezt eine übereilte Fusion vom Zaun brechen zu müssen.

      Noch besser wäre es gewesen, wenn Grenz die Freenet-Anteile in 2003 gar nicht verkauft hätte, denn Alternativen wie eine KE hätte es gegeben, aber das ist ein andere leidige Episode aus dem Leben des Buchhalters Grenz!!! ;)

      Der Hintergrund dieser Geschichte: Im September 2003 hatte Mobilcom-Chef Grenz angeordnet, insgesamt 3,75 Millionen Aktien der Internettochter zu verkaufen, wodurch sich Mobilcom komplett entschulden konnte. Doch zum einen war die Presse bereits Tage zuvor über die Transaktion informiert, was den Kurs stark gedrückt habe, bemängeln die Investoren. Zum anderen habe Mobilcom viel zu viele Freenet-Aktien abgegeben. Denn der Wert des Pakets betrug 176 Millionen Euro - und lag damit etwa doppelt so hoch, wie zur Tilgung der Schulden von 90 Millionen Euro notwendig gewesen wäre. Außerdem hätte es nach Meinung der Kritiker eine elegantere Lösung gegeben: Wenn die Freenet-Anteile nicht verkauft worden wären, hätten die Investoren, so argumentieren sie, gemeinsam mit der Fondsgesellschaft Fidelity eine Kapitalerhöhung von mindestens 60 Millionen Euro gezeichnet, die in Verbindung mit der Emission einer Anleihe zur Tilgung des 90-Millionen-Kredits gereicht hätte. Trotz mehrerer Gespräche habe Grenz diese Offerte ignoriert. " Ein ernst zu nehmendes Angebot hat es nie gegeben" , kontert Mobilcom-Sprecher Tobias Weitzel. " In einer Sanierung kommt es darauf an, Risiken zu minimieren. Zockerei verbietet sich."
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:22:29
      Beitrag Nr. 302 ()
      interessieren würde mich aus heutiger sicht vielmehr wie mob-freenet es auf die reihe bringen wollen, ihre "alten" aktionäre zu entschädigen, falls es zu einer mehrwertsteuer-rückerstattung kommen sollte...???!!!
      da geht es immerhin auch um ne gute milliarde...
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:28:42
      Beitrag Nr. 303 ()
      @301...dieser punkt ist mir sehr wohl bewusst!!!!
      aber hier geht es ja nicht darum, die unternehmerischen fehleinschätzungen des vorstandes seit 2002 aufzuarbeiten...
      dieser punkt wurde hier ja damals ausführlich erörtert...und kein mensch konnte die entscheidung von grenz nachvollziehen...
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:30:39
      Beitrag Nr. 304 ()
      @300 will jetzt nicht den gb von 2002 durcharbeiten...aber ich gehe davon aus, dass es sich bei den 9,9 milliarden auch zum teil um zeitwert-abschreibungen auf die ersteigerte lizenz handelt...
      die kannst du natürlich nicht so ohne weiteres mit geflossenen zahlungen gegenrechnen...
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:35:02
      Beitrag Nr. 305 ()
      Nachdem der Sacherverhalt wirklich kompliziert ist hier noch mal mein Posting #54 vom 11.05.04 in welcher der Antrag auf Schadensersatz explizit erläutet wird. Entgegen meinen Ausführugen in #300 hat sich sich der gesamte Aufwand für Mobilcom auf aus dem UMTS-Netzaufbau auf über € 11 Mrd. Euro belaufen!!! :cool:


      Düsseldorf (ots) - Stellungnahme zum Antrag auf Ergänzung der
      Tagesordnung der Hauptversammlung der MobilCom AG am 19. Mai 2004 in
      Hamburg, weitere Schadensersatzansprüche gegen France Télécom S.A.
      geltend zu machen und mögliche Ansprüche gegen die Verwaltung im Wege
      der Sonderprüfung zu prüfen.

      France Télécom S.A. (FT), MobilCom AG (MC) und Gerhard Schmid (GS)
      haben am 23. März 2000 einen Vertrag abgeschlossen, namentlich das
      " Cooperation Framework Agreement" (CFA). Darin geregelt sind u.a.
      der Einstieg von FT mit 28,5% an der MC, der Aufbau und die
      Finanzierung des UMTS-Geschäftes sowie die Einbindung der MC in die
      Konzernstrategie der FT. Das CFA lag in englischer Fassung in der
      a.o. Hauptversammlung der MC am 27. Januar 2003 zur Einsichtnahme für
      die Aktionäre aus. Unsere Argumentation lautet wie folgt:

      1. Das CFA sah in Absatz 4 neben der Poolung der Stimmrechte von
      FT und GS die Installation eines Coordination Commitee vor, das
      paritätisch von GS und FT besetzt wurde und das sämtliche wichtigen
      Entscheidungen, ungeachtet der aktienrechtlichen Zuständigkeit der
      Organe der MC, genehmigen musste. Bei Uneinigkeit zwischen den
      Parteien des Coordination Commitees sah das CFA im Absatz 4.3
      Eskalationsstufen vor, die ultimativ dazu führten, dass France
      Télécom S.A. ein umfassendes Vetorecht bei allen wichtigen und ein
      finales Letztentscheidungsrecht bei allen fundamentalen
      Angelegenheiten hatte. Das CFA bestimmt als wichtige Angelegenheiten
      u.a. Satzungsänderungen, Bestellung oder Abberufung von Vorstands-
      oder Aufsichtsratsmitgliedern, Kapitalmaßnahmen sowie die jährliche
      Verabschiedung des Businessplans, des Budgets, des Investitions- und
      des Finanzierungsplans. Als fundamentale Angelegenheiten werden alle
      wichtigen Angelegenheiten definiert, die einen wesentlichen Einfluss
      auf die zukünftige Entwicklung der MC haben könnten.

      2. Im Fall der Ausübung des Letztentscheidungsrechts durch FT
      hatte GS das Recht, seine Anteile an FT anzudienen, so dass FT
      alleine über eine Mehrheit der Stimmen bei MC verfügt hätte. Zu
      diesen Veto- und Letztentscheidungsrechten existiert auch eine
      bestätigende Presseerklärung der FT vom 18.2.2002. Insgesamt
      entspricht der Regelungsgehalt des CFA in weiten Zügen dem eines
      umfassenden Beherrschungsvertrages, da durch das CFA die Bestimmung
      der Strategie und der Kapitalallokation der MC als wesentliche
      Determinanten unternehmerischen Handelns de facto unmittelbar in die
      Entscheidungsgewalt der FT übergegangen waren.

      3. Neben den vertraglichen Abhängigkeiten entstand auch eine
      alternativlose wirtschaftliche Abhängigkeit, denn ohne die
      Bereitschaft zur Finanzierung von FT wäre das UMTS-Projekt nie
      zustande gekommen. Bis zur fristlosen Kündigung des CFA durch FT am
      11.6.2002 war FT der letzte noch aktive Finanzier von MC, wobei auch
      im Nachgang zu dieser Kündigung FT noch Beträge in Höhe von EUR 262
      Mio. an MC überwiesen hat. Erst durch die dauerhafte Einstellung der
      Finanzierung durch FT am 12.9.2002 wurde MC an den Rand der
      Zahlungsunfähigkeit geführt, was die Abhängigkeit der MC von FT zum
      relevanten Zeitpunkt ebenfalls eindeutig belegt.

      4. Dieses umfassende Abhängigkeitsverhältnis ist in keinem der
      Abhängigkeitsberichte der Jahresabschlüsse 2000 bis 2002 erwähnt
      worden. Stets wurde nur auf die Abhängigkeit von GS hingewiesen,
      nicht auf die von FT. Für die Adressaten des Jahresabschlusses ergab
      sich unseres Erachtens daraus ein unzutreffendes Bild der
      tatsächlichen Verhältnisse.

      5. FT hat das CFA am 11. Juni 2002 fristlos gekündigt. Als Grund
      wurde in erster Linie ein Optionsgeschäft zur Händlermotivation, für
      das eine Rahmenermächtigung des Aufsichtsrates vorgelegen hatte,
      genannt. Ein am 8.4.2004 vorgelegter Sonderprüfungsbericht zu diesem
      Sachverhalt kam nicht nur zu dem Ergebnis, dass diese Kündigung durch
      FT aus verschiedenen Gründen nicht wirksam war, sondern berichtete
      auch über massive Versuche von FT, gegen das Aktienrecht zu
      verstoßen. Beispielhaft sei hier aus dem Bericht zitiert, dass FT
      jegliche Treffen des Coordination Commitees ab Januar 2002
      boykottiert hatte, bevor nicht Vorstand und Aufsichtsrat a priori
      erklärten, sich jeglicher Beschlussfassung des Committees über einen
      Budget- und Businessplan zu unterwerfen: " ..we feel genuinely
      uncomfortable on any meeting of the coordination committee without
      confirmation of the management board and supervisory board that they
      will implement a business plan and budget agreed upon in the
      coordination committee. As long as we do not have this confirmation,
      we do not consider it useful to discuss matters within the
      coordination committee."

      6. Die Einstellung der Finanzierung von MC aus
      Unternehmensinteressen der France Telecom am 12. September 2002
      stellt nach Auffassung der Antragsteller eine ausgleichspflichtige
      Nachteilszufügung im Sinne des § 317 AktG dar, weil hierdurch der
      Untergang der UMTS-Aktiva verursacht wurde. Sofern eine konkrete
      Ermittlung der Schadenshöhe nicht möglich sein sollte (Unmöglichkeit
      des Einzelausgleichs nach § 317 AktG), besteht ein Anspruch gegen FT
      aus § 302 AktG analog auf Ausgleich sämtlicher Verluste während der
      Phase der Abhängigkeit. Diese Ansprüche sind allesamt noch nicht
      verjährt.

      7. FT ist in Form einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 3,7386
      Mrd., die im CFA fest vereinbart und im November 2000 in das
      Handelsregister eingetragen wurde, Aktionärin der MC geworden.
      Behauptungen der MC, die Mittel dieser Kapitalerhöhung seien
      ausschließlich für den Erwerb der UMTS-Lizenz zweckbestimmt gewesen,
      sind ausweislich anderer Regelung in Section 3.1.3 des CFA
      unzutreffend:

      " At the Second Closing as defined below (whether or not the
      Vehicle [Erl. Das Joint Venture MobilCom Multimedia GmbH] has
      obtained one or several UMTS licences) but subject to the provisions
      of Section 3.3 below...."

      In Section 3.3 heißt es dann: " Promptly after the First Closing
      [Erl.: die kartellrechtliche Genehmigung für die Bildung des Joint
      Ventures MobilCom Multimedia GmbH] the parties will apply for and
      properly use their best efforts to obtain any additional approval
      required by the Merger Control Authority for the consummation the
      transaction contemplated by this Agreement. At the latest within one
      week from having obtained such approval or one week from termination
      of the UMTS Bidding Process if no addittional approval is required
      (the " Second Closing" ) the parties..."

      Daraus ergibt sich recht eindeutig, dass die Kapitalerhöhung um
      EUR 3,7386 Mrd. für den Kauf der UMTS Lizenz vorgesehen war, aber
      auch für den Fall Bestand haben sollte, dass eben keine UMTS Lizenz
      erworben werden konnte. Eine absolute Zweckbestimmung gab es also
      nicht; die Kapitalerhöhung wäre sonst zur Finanzierung der in der
      Präambel des CFA vereinbarten Ausweitung des bestehenden operativen
      Geschäfts der MC genutzt worden.

      Erst mit dem Abschluss des " Second Closing" , nämlich der
      Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und der Ausgabe
      von 18,6 Mio. MobilCom-Aktien an die FT, wurden die der FT in Section
      4 des CFA eingeräumten Beherrschungsrechte wirksam.

      MC hatte daher - anders als von der Verwaltung der MC in der
      Presseerklärung vom 7. Mai 2004 verbreitet wird - zu Beginn der
      Abhängigkeit von FT ein Eigenkapital von knapp 4 Mrd. EUR. Im
      Abschluss des Jahres 2002, d.h. dem ersten Jahresabschluss nach der
      Kündigung des CFA, betrug das Eigenkapital ca. EUR 350 Mio. Den
      Verlust der Jahre 2000 bis 2002 von insgesamt EUR 3,6 Mrd. zzgl.
      Zinsen ist u.E. der MC als von FT abhängigem Unternehmen zu ersetzen.
      :cool:

      8. Der Hinweis des Vorstandes der MC in seiner Stellungnahme zu
      den Beschlussanträgen, dass FT die Schulden der MC aus dem
      UMTS-Projekt in Höhe von EUR 7,1 Mrd. übernommen hat, ist zwar
      richtig. Diese Schuldenübernahme deckt jedoch nur einen Teil der
      gesamten Verpflichtung. Das gesamte Investment im Bereich UMTS lag
      zum Zeitpunkt der Kündigung einschließlich Netzausbau sowie einer
      aggressiven Kundenakquisitionskampagne bei ca. EUR 11 Mrd.. Es stellt
      sich die Frage, warum der fremdfinanzierte Teil des Schadens analog §
      317 AktG durch FT übernommen wurde, während der Ersatz der
      Eigenmittel in Höhe von EUR 4 Mrd. nicht erfolgt ist, wenn - wie der
      Vorstand und der Aufsichtsrat ausführen - hierzu keine Verpflichtung
      aus dem CFA bestanden hätte.

      9. Der Zustimmungsbeschluss der a.o. HV zum MobilCom Settlement
      Agreement vom 27. Januar 2003 verstößt u.E. wegen der nicht
      eingehaltenen dreijährigen Mindestfrist gemäß § 309 Abs. 3 AktG gegen
      das Aktiengesetz und ist deshalb nichtig. Mithin hat MC nicht wirksam
      auf ihre Ansprüche gegen FT verzichtet.

      10. Der Antrag ist darauf gerichtet, die Verwaltung zu
      verpflichten, ihre Ansprüche gegen FT geltend zu machen und
      durchzusetzen, um damit ihrer Treu-und-Glauben-Verpflichtung
      gegenüber den Aktionären nachzukommen, zumindest aber in einem ersten
      Schritt diese Ansprüche zu bewerten. Dies ist unseres Erachtens
      besonders deshalb erforderlich geworden, weil die Verwaltung von MC
      in einem noch nicht rechtskräftig beschiedenen Anfechtungsverfahren
      vor dem Landgericht Flensburg zu verstehen gegeben hat, alle
      Ansprüche von MC gegenüber FT untergehen zu lassen. Möglicherweise
      stehen die Umstände der Mehrheitsverschiebung im Aufsichtsrat im
      Januar 2003, die nach erstinstanzlichem Urteil des Landgerichts
      Flensburg gegen das Gesetz verstießen und bei der es seitens MC laut
      Presseberichten sogar zu einer Urkundenfälschung gekommen sein soll,
      in einer Beziehung zur Interessenlage der FT, eine
      Personalkonstellation herzustellen, die gewährleistete, dass von der
      Verwaltung der MC keine weiteren Ansprüche aus dem CFA gegen FT
      geltend gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass der heutige
      Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Vogel mehrfach erklärt hat, FT habe
      seine Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu einer Bedingung für
      die tatsächliche Durchführung des MCSA gemacht, erscheint die Prüfung
      des Handelns der Verwaltung von MC im Zusammenhang mit dem MCSA durch
      einen unabhängigen Sonderprüfer dringend geboten.
      :rolleyes:

      11. Aus gegebenem Anlass fordern wir die Verwaltung der MC auf,
      das CFA unverzüglich zu veröffentlichen, damit sich alle Aktionäre
      ein eigenes Bild von der tatsächlichen Rechtssituation machen können.


      ots Originaltext: GSC Research GmbH
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de


      Pressekontakt:
      Thorsten Krämer
      Tel +49 (0) 173 5376883
      Fax +49 (0) 221 9415893
      Email: info@mc-hv.de

      Impressum und weitere Informationen unter http://www.mc-hv.de

      Autor: news aktuell (© news aktuell),12:50 11.05.2004
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 18:11:33
      Beitrag Nr. 306 ()
      Der Insolvenzverwalter von Schmid verlangt mittlerweile übrigens € 200,00 Schadensersatz von der FT für "1" Mobilcom-Aktie, der Prozess wird von Schweizern finanziert und die MOB-Verwaltung sah bis heute zu keinem Zeitpunkt einen rechtlichen Handlungsbedarf, um Ansprüche gegen die FT einzuklagen! :laugh::laugh::laugh:


      #104

      MOBILCOM

      Schmid-Gläubiger wollen 4,25 Milliarden Euro

      Zwei Jahre nach dem Ende des Dramas um den Mobilfunkbetreiber Mobilcom machen die Gläubiger von Firmengründer Gerhard Schmid das Fass wieder auf: Sie haben Mobilcom-Großaktionär France Telecom auf Zahlung von über 4,25 Milliarden Euro verklagt.


      Frankfurt/Hamburg - Als Grund nannte der Insolvenzverwalter von Schmid Vertragsverstöße der Franzosen im Zusammenhang mit dem Aufbau eines UMTS-Netzes zusammen mit Mobilcom . Die Klage wurde am Donnerstag dem Landgericht Frankfurt zugestellt, wie Gerichtssprecher Thomas Kehren auf Anfrage bestätigte.
      Wollte einst zusammen mit France Telecom das ganz große Rad drehen:

      Der Hamburger Rechtsanwalt Jan Wilhelm ist Insolvenzverwalter für das Vermögen des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid, der nach einem Streit mit Mobilcom-Großaktionär France Telecom privaten Konkurs angemeldet hatte. Wilhelm erklärt in einer Pressemitteilung, das die Zustimmung der Gläubiger zur Klage vorliege.

      Der Insolvenzverwalter vertritt in der Pressemitteilung die Auffassung, dass France Telecom den mit Schmid geschlossenen Vertrag zum Aufbau eines UMTS-Netzes verletzte habe, weil die Franzosen den Geldhahn für das 18-Milliarden-Projekt überraschend zugedreht hatten. Dadurch habe France Telecom " die Zukunftschancen der Mobilcom als Netzbetreiber" zunichte gemacht.

      Wilhelm sieht eine " sehr hohe" Erfolgschance, den Prozess zu gewinnen. Allerdings könne das Verfahren mehrere Jahre dauern. Die Kosten für den Prozess übernehme ein schweizerisches Unternehmen, das nicht genannt werden wolle.

      Partnerschaft in schwerer See

      Ursprünglich war France Telecom bei Mobilcom eingestiegen, um den deutschen Telefonmarkt aufzurollen. Mobilcom ersteigerte mit der Kapitalkraft des französischen Konzerns im Rücken im Jahr 2000 für über acht Milliarden Euro eine der sechs deutschen UMTS-Lizenzen. Vorstandschef und Hauptaktionär Gerhard Schmid startete einen energischen Aufbau des Netzes von Sendestationen, der im wesentlichen von France Telecom bezahlt werden sollte.

      Doch schon 2001 kam die Partnerschaft in schwere See: Schmid zerstritt sich mit France Telecom, die sich mit knapp 30 Prozent an Mobilcom beteiligt hatte. Die Franzosen wollten den Netzaufbau bremsen, weil hohe Schulden den Konzern belasteten. Es begann ein Streit, in dessen Verlauf Schmid als Vorstandschef zum Rücktritt gezwungen wurde. Er musste seine Aktien verpfänden, das Unternehmen kam wegen hoher Schulden nur knapp an der Pleite vorbei. Schmid erklärte seine Privatinsolvenz. Finanzchef Thorsten Grenz übernahm den Vorstandsvorsitz und sanierte Mobilcom, das heute wieder schwarze Zahlen schreibt. Das Unternehmen kehrte zur Vermittlung von Handy-Verträgen zurück und schrieb UMTS völlig ab.

      Nach Angaben Schmids aus dem Jahr 2003 lagen seine Verbindlichkeiten bei " weniger als 300 Millionen Euro" . Sie resultierten vor allem aus kreditfinanzierten Käufen von Mobilcom-Aktien, deren Wert im Laufe der Krise dramatisch einbrach und zeitweise unter einem Euro lag.

      Nach Angaben von Insolvenzverwalter Wilhelm hatte sich France Telecom 2002 in einem so genannten Settlement-Agreement dazu verpflichtet, die nutzlos gewordenen Aufwendung der Mobilcom aus dem UMTS-Aufbau von 10,7 Milliarden Euro zu ersetzen. Dies sei nur zu 7,2 Milliarden geschehen. Es ergebe sich noch eine Differenz in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zum Nachteil von Mobilcom. Hinzu kämen " vereitelte Gewinnchancen" , was den höheren Klagebetrag ausmache. " Ein im November 2002 erklärter Verzicht des Insolvenzschuldners Gerhard Schmid ist mangels Vertragsabschluss nicht wirksam" , so die juristische Einschätzung Wilhelms. Der Anspruch sei ein Teil der Insolvenzmasse und daher durch den Insolvenzverwalter geltend zu machen. :D

      Claus-Peter Tiemann, AP
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 18:41:12
      Beitrag Nr. 307 ()
      Wer will mit mir wetten, dass Prof. Haarmann als Sonderprüfer über den Gerichtswege wieder eingesetzt wird?!? ;)

      AktG § 142 Bestellung der Sonderprüfer

      --------------------------------------------------------------------------------

      (1) Zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit Prüfer (Sonderprüfer) bestellen. Bei der Beschlußfassung kann ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats weder für sich noch für einen anderen mitstimmen, wenn die Prüfung sich auf Vorgänge erstrecken soll, die mit der Entlastung eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder der Einleitung eines Rechtsstreits zwischen der Gesellschaft und einem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zusammenhängen. Für ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, das nach Satz 2 nicht mitstimmen kann, kann das Stimmrecht auch nicht durch einen anderen ausgeübt werden.

      (2) Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung eines Vorgangs bei der Gründung oder eines nicht über fünf Jahre zurückliegenden Vorgangs bei der Geschäftsführung ab, so hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von einer Million Euro erreichen, Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, daß bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind. Die Antragsteller haben die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag zu hinterlegen und glaubhaft zu machen, daß sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Zur Glaubhaftmachung genügt eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar. ;)

      (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Vorgänge, die Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 258 sein können.

      (4) Hat die Hauptversammlung Sonderprüfer bestellt, so hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von einer Million Euro erreichen, einen anderen Sonderprüfer zu bestellen, wenn dies aus einem in der Person des bestellten Sonderprüfers liegenden Grund geboten erscheint, insbesondere, wenn der bestellte Sonderprüfer nicht die für den Gegenstand der Sonderprüfung erforderlichen Kenntnisse hat, oder wenn Besorgnis der Befangenheit oder Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit bestehen. Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit dem Tag der Hauptversammlung zu stellen.

      (5) Das Gericht hat außer den Beteiligten auch den Aufsichtsrat und im Fall des Absatzes 4 den von der Hauptversammlung bestellten Sonderprüfer zu hören. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.

      (6) Die vom Gericht bestellten Sonderprüfer haben Anspruch auf Ersatz angemessener barer Auslagen und auf Vergütung für ihre Tätigkeit. Die Auslagen und die Vergütung setzt das Gericht fest. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Die weitere Beschwerde ist ausgeschlossen. Aus der rechtskräftigen Entscheidung findet die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung statt.

      (7) Hat die Gesellschaft Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben, die an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, so hat im Falle des Absatzes 1 Satz 1 der Vorstand und im Falle des Absatzes 2 Satz 1 das Gericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Bestellung des Sonderprüfers und dessen Prüfungsbericht mitzuteilen; darüber hinaus hat das Gericht den Eingang eines Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers mitzuteilen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 18:55:19
      Beitrag Nr. 308 ()
      wenn dir das ganze so wichtig ist oder plausibel erscheint, verstehe ich echt nicht, warum du nicht auf der hv warst...oder spätestens seit heute - z.b. durch kontaktaufnahme mit der sdk - dafür sorgst, dass es soweit kommt...oder zumindest um nachzufragen wie deren weiteres vorgehen wohl aussehen mag..??

      dagegen wetten würde ich sicher nicht...nur, das wisseen doch auch tpg, aufsichtsrat und vorstand...was sollte dann das ganze theater..??

      böswillig könnte man natürlich tpg ein "doppeltes spiel" unterstellen...nach aussen wahren sie die "vereinbarungen" mit ft bei übernahme von deren aktienpaket, das sie dafür für ein schnäppchen übertragen bekamen...die werthaltigkeit der fusion oder eine mögliche sonderdividende bringt sie sozusagen zu einem einsatz von "0-euro" für das paket...und die "drecksarbeit" der "zusatz-dividende durch die klage gegen ft" lassen sie andere machen und waschen dabei ihre hände in unschuld...amis würd ich sowas zutrauen...;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 19:03:09
      Beitrag Nr. 309 ()
      vor dem gericht in flensburg klagt ja auch frau schmid-sindram auf die 200,- €

      werden die beiden sicher kriegen...!!!:laugh:;)

      nun ja..mir solls recht sein...so kann sich bellabimba in neuseeland mal wieder nen neuen sattel kaufen, french paar neue windeln ( oder ne neue gitarre;)), ich mir nen gemütlichen schaukelstuhl...und piscator schaut mal wieder verwundert auf sein konto....:D:laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 21:09:12
      Beitrag Nr. 310 ()
      [posting]17.686.409 von moskau74 am 25.08.05 18:55:19[/posting]Das Problem ist nicht meine fehlende Anwesenheit auf der HV, das Problem ist dass die FT, Grenz, Vogel und Konsorten glauben mit billigen Winkeladvokatentspielchen alle anderen über den Tisch ziehen und gleichzeitig dabei ihre Hände in Unschuld waschen wollen!!! :laugh:

      Falls sich die Verwaltung von MOB nicht persönlich bereichert haben sollte, kann ich als Motivation nur die Angst vor einer gesamtschuldnerischen Haftung aus dem für Mobilcom nachteiligen settlement agreement vermuten. :p
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 22:18:33
      Beitrag Nr. 311 ()
      [posting]17.683.297 von moskau74 am 25.08.05 15:16:57[/posting]Hallo Monsieur Moscou!!;);)
      Hast Du Heute viel Zeit!!:laugh::laugh:
      Unter "Profil" Kannst Du Dein Bild einstellen!! Ich finde es auch eine nette Funktion! Damit man Vorstellung hat , MIT WEM man spricht oder schreibt!! Ausserdem erhöht es die SERIÖSITÄT eines Users!!Da ich NIX zu verbergen habe und brav meine Steuern zahle, habe ich gewagt mich zu "outen" wie Du schreibst!!:laugh::laugh::laugh:
      Schönen Abend noch! Salut! Jonny H. :laugh::laugh::laugh:
      PS. Werde Deinen Ratschlag folgen und frische Windeln für meine Süsse kaufen, und mir eine neue Guitarre!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 01:55:08
      Beitrag Nr. 312 ()
      salut jonny h.;)
      ja, du hast recht...hab mir heut echt zeit genommen...die tage zuvor auch, um die ganzen sachverhalte im ansatz mal durchzuarbeiten...
      nun ja, du merkst es ja vielleicht...bin einfach hin-und hergerissen, was eine mögliche klage gegenüber ft betraf...wollte das einfach für mich irgendwie klären

      nun ja...offiziell ist die ganze sache ja jetzt eh geklärt, aber stockpicker mag darin sicher recht haben, dass es da ein rechtliches nachspiel geben könnte...

      schaumermal et bonne nuit

      monsieur moscou ( encore sans photo...:))
      Avatar
      schrieb am 31.08.05 16:21:35
      Beitrag Nr. 313 ()
      Heute ist der 31.08.05 und damit der letzte Arbeitstag von Grenz. Ein guter Tag für Deutschland, ein gekaufter Vorstand weniger ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.08.05 16:24:53
      Beitrag Nr. 314 ()
      Für was benötigt die FT eigentlich 3 Mrd. Euro frisches Kapital, kommt die Schadensersatzklage ab 01.09.05 unter dem neuen VV Spoerr doch noch?!? :laugh::laugh::laugh:


      Kapitalerhöhung bei France Telecom

      France Telecom plant eine Kapitalerhöhung von drei Milliarden Euro. Der französische Telekomkonzern bestätigte am Mittwoch in Paris entsprechende Händlergerüchte. Die neuen Aktien würden allen Aktionären angeboten. Der französische Staat wird nach Unternehmensangaben nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 13:29:43
      Beitrag Nr. 315 ()
      mobilcom hat Eintragung zur Fusion eingereicht

      BÜDELSDORF (Dow Jones)--Die mobilcom AG, Büdelsdorf, hat die Eintragung der von den Hauptversammlungen beschlossenen Fusion mit der Tochter freenet.de AG, Hamburg, bei den Registergerichten in Kiel und Hamburg eingereicht. Die Anträge seien am 31. August gestellt worden, sagte ein mobilcom-Sprecher am Montag Dow Jones Newswires. Die Antwort der Registergerichte stehe noch aus. Wahrscheinlich würden die Richter abwarten, ob Anfechtungsklagen zur Fusion gestellt würden, sagte der Sprecher. Dies sei innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach den Hauptversammlungen möglich. :cool:

      Zur Hauptversammlung von mobilcom sind rund 40 Widersprüche zu Protokoll gegeben worden. Darunter befindet sich auch der Widerspruch der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) zu allen Tagesordnungspunkten. Diese Widersprüche seien rein vorsorglich gestellt worden, sagte der SdK-Sprecher Dow Jones Newswires, damit nach der zweitägigen Veranstaltung ausreichend Zeit sei, das Beschlossene Revue passieren zu lassen und in Ruhe über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Außerdem hätten ihn einige Aktionäre beauftragt, Widersprüche zu Protokoll zu geben.

      Die Schutzgemeinschaft habe für die Fusion gestimmt und unterstütze diese auch weiterhin, sagte der Sprecher. Allerdings werde geprüft, ob gegen den Tagesordnungspunkt 3 Anfechtungsklage erhoben werde. Hier ging es um die Rücknahme des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung von mobilcom am 22. April. Seinerzeit hatten die Aktionäre einen besonderen Vertreter bestellt, der Schadenersatzansprüche gegen die ehemalige Großaktionärin France Telecom SA, Paris, prüfen sollte. Diesen Beschluss hatte die außerordentliche Hauptversammlung von mobilcom am 24. August zurückgenommen. Der Sdk-Vorstand will in den nächsten Tagen über eine Klage entscheiden. Die Schutzgemeinschaft vertritt bei mobilcom rund 1% des Grundkapitals. :D

      Die anderen Widersprüche sind nach Angaben mobilcoms von Kleinaktionären zu Protokoll gegeben worden. Sie beziehen sich auf die Behandlung von Aktionären während der Hauptversammlung, zu den Beschlüssen zur Tagesordnung und zu den Beschlüssen zur Geschäftsordnung. Während der Hauptversammlung hatte der Versammlungsleiter Aktionären das Rederecht entzogen und sie wegen Störens des Saales verwiesen.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 21:59:59
      Beitrag Nr. 316 ()
      Die SDK ist auch nicht mehr wie ein alterschwacher Tiger der keine Zähne mehr hat, bei 30k € Prozesskostenrisiko müssen sie schon das Handtuch werfen! :p

      27.09.2005 - 15:59 Uhr
      SdK: Klagen nicht gegen Beschlüsse der mobilcom-HV

      MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat keine Klage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung der mobilcom AG, Büdelsdorf, eingereicht. Einziger Grund dafür sei das Prozess- und Kostenrisiko, sagte Vorstandsmitglied Harald Petersen am Dienstag Dow Jones Newswires. Damit ändere sich aber nichts an der Auffassung der Schutzgemeinschaft. :cool:Die SdK hatte kritisiert, dass sich die außerordentliche Hauptversammlung von mobilcom beim Tagesordnungpunkt 3 gegen eine Schadenersatzklage gegen die ehemalige Großaktionärin France Telecom SA, Paris, ausgesprochen und damit einen Beschluss der ordentlichen Hauptversdammlung vom April zurückgenommen hat.

      "Dies ist eine Riesensauerei", sagte Petersen. Die Sdk sei nämlich nach wie vor der Meinung, dass dieser Punkt nicht rechtmäßig auf die Tagesordnung gekommen sei und mobilcom nicht auf mögliche Ansprüche gegen France Telecom verzichten solle.

      Allerdings sei es das gute Recht jeder Hauptversammlung, ihre Meinung zu ändern, sagte der SdK-Vorstand Dies sei juristisch nicht angreifbar. Bei einer Klage müsste die SdK beweisen, dass es in diesem Fall Absprachen unter den Großaktionären gegeben habe, um diesen Tagesordnungspunkt so behandeln zu lassen. Und dies sei gar nicht so einfach. Außerdem sei der Schutzgemeinschaft zu Ohren gekommen, dass andere Aktionäre gegen diesen Beschluss klagen würden.:cool: So habe der Vorstand der SdK entschieden, dass das Kostenrisiko für den Verein zu groß sei, sagte Petersen. Allein in der ersten Instanz rechnet die SdK mit Kosten zwischen 30.000 und 40.000 EUR.

      Gegen die von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene Fusion mit der Tochter freenet.de AG, Hamburg, will die Gemeinschaft nicht klagen. Gegen den Zusammenschluss habe die SdK nichts, sagte Petersen. Diese werde vollkommen unterstützt.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 00:39:02
      Beitrag Nr. 317 ()
      BÜDELSDORF (Dow Jones)--Sybille Schmid-Sindram hat beim Landgericht Kiel eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG, Büdelsdorf, eingereicht. Seine Frau klage gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3, sagte mobilcom-Gründer Gerhard Schmid am Mittwoch auf Anfrage von Dow Jones Newswires. Die außerordentliche Hauptversammlung von mobilcom hatte sich dagegen ausgesprochen, eine Schadenersatzklage gegen die ehemalige Großaktionärin France Telecom SA anzustrengen. Damit war ein Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom April zurückgenommen worden.

      Die außerordentliche Hauptversammlung könne keinen Beschluss der Hauptversammlung widerrufen, erklärte Schmid die Klage. Die Hauptversammlung müsse vielmehr zur Kenntnis nehmen, was der seinerzeit von der Hauptversammlung bestellte besondere Vertreter bei der Klärung von Klagemöglichkeiten gegen France Telecom herausbekommen habe. Die Verwaltung könne mit der vorgeschlagenen Rücknahme des Beschlusses der Hauptversammlung nicht so tun, als ob der bestellte Rechtsanwalt kein Ergebnis abgeliefert habe, sagte Schmid. :cool:

      DJG/kib/jhe
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 13:31:16
      Beitrag Nr. 318 ()
      Platow lag schon öfters mal daneben, mit Ihren etwas reisserischen Überschriften auf Seite 1. ;)

      Die Tatsache, dass die Fusionsvorbereitungen und der Abgang von Grenz Mobilcom im 3.Q. Geld gekostet hat, ist doch kalter Kaffee und in den Gewinnschätzungen längst berücksichtigt worden!!! :cool:


      Mobilcom bereitet Investoren auf ein schlechteres 3. Quartal vor

      ▲ Am 8.11. wird Mobilcom die Zahlen für das 3. Quartal veröffentlichen. Wie wir vorab aus dem Unternehmen hören,
      soll die Mobilcom-Führungsmannschaft derzeit Investoren vorsichtig auf die Möglichkeit vorbereiten, dass das Quartalsergebnis
      schlechter ausfällt als erwartet. Auf den ersten Blick wäre dies durchaus erstaunlich. So hatte der frühere Mobilcom-
      Chef Thorsten Grenz noch am 8.8. die EBITDA-Prognose für 2005 von 60 auf 65 Mio. Euro angehoben. Dieses
      Ziel wäre wohl leicht zu erreichen gewesen. Lag doch das EBITDA im Halbjahr bereits bei gut 40 Mio. Euro. Im
      August waren nach unseren Informationen sogar schon gut 50 Mio. Euro EBITDA erwirtschaftet.

      Ein Grund für das schlechtere Ergebnis könnte allerdings sein, dass der neue Vorstandschef Eckhard Spoerr nach
      dem Führungswechsel jetzt noch einmal mit besonders spitzem Bleistift rechnet. Spoerr war zuvor Chef der inzwischen
      mit der Mutter fusionierten Online-Tochter Freenet und hatte Grenz nach der Fusions-HV Ende August an der Spitze
      von Mobilcom abgelöst. Den Gerüchten nach soll Spoerr als einen Grund für das schlechtere Ergebnis im 3. Quartal die
      Abfindung an seinen Vorgänger in Höhe von 2,5 Mio. Euro anführen. Auch teuer erkaufte Neukunden könnten das
      schlechtere Ergebnis erklären. Per 30.9. soll die Kundenzahl von 4,55 Mio. auf mindestens 4,65 Mio. gestiegen sein.
      Möglicherweise werden auch noch höhere Wertberichtigungsquoten auf Forderungen gegenüber Händlern berechnet.

      Für Spoerr hätte ein niedrigeres Ergebnis auch seine Vorteile. Er würde seine neue Aufgabe so von einem relativ
      niedrigen Niveau aus beginnen. Der Kurs ist seit Anfang Juli auf Talfahrt, zuletzt 19 Euro. Ob die Texas Pacific Group,
      mit 28,7% größter Mobilcom-Aktionär (71% Free Float), den sinkenden Kurs für weitere Zukäufe nutzt, ist offen .
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:43:29
      Beitrag Nr. 319 ()
      MOBILCOM AG (Kürzel: MOB )

      LONDON - Die Citigroup hat ihre Empfehlung "Buy" für die Aktien von mobilcom und freenet.de in einem Ausblick auf die Zahlen bekräftigt. Die Analysten raten vor den am 8. November erwarteten Quartalsbilanzen zum Kauf, hieß es in einer Analyse vom Dienstag. Es sei mit einer "gesunden" operativen Entwicklung zu rechnen. Allerdings werden die Bilanzen durch substanzielle Einmaleffekte verzerrt sein.

      Das Kursziel für Aktien von mobilcom bleibt 25,4 Euro, für freenet 29,3 Euro. :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 09:28:28
      Beitrag Nr. 320 ()
      @all zur Info: Thema "FT-Schadenersatz". OLG-Urteil für Anfang Dezember erwartet. Meinungen dazu?

      HAMBURG (Handelsblatt 7.11.05). ... Der Aufsichtsrat von Mobilcom will am Mittwoch erörtern, ob der Vorstand gegen den ehemaligen Pariser Großaktionär France Télécom (FT) Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe geltend machen muss, um Klagen von Aktionären zu vermeiden. Dies erfuhr das Handelsblatt aus Firmenkreisen.

      Muss die Gesellschaft diesen Weg beschreiten, hat dies aber möglicherweise weitreichende Folgen für die Verschmelzung. Denn sollte sich Mobilcom mit einer möglichen Forderung nach einem finanziellen Ausgleich bei den Franzosen durchsetzen, würde dies die Wertansätze der Gesellschaften deutlich verschieben. Dies könnte dazu führen, dass die Fusion nicht wie geplant Anfang 2006 erfolgt oder ihr sogar das Aus droht, heißt es in Firmenkreisen. Mobilcom will sich mit Freenet zusammenschließen, um die Position auf dem Telekommarkt zu stärken. Das Unternehmen ist mit mehr als 50 Prozent an Freenet beteiligt.

      Die Chancen für mögliche Schadenersatzansprüche gegen FT stehen nicht schlecht: Anlass hierzu gibt ein bevorstehendes Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein (OLG Kiel). Das Gericht hatte vor wenigen Wochen in einer mündlichen Verhandlung bezweifelt, dass der 2003 zwischen Mobilcom und France Télécom geschlossene Vergleich gültig ist, weil die spätere Hauptversammlung von Mobilcom dem Beschluss nicht rechtswirksam zugestimmt habe, heißt es in Kreisen der Prozessbeteiligten. Das Urteil des OLG wird für den 8. Dezember erwartet.

      Die Franzosen hatten ihre Beteiligung an Mobilcom 2002 überraschend aufgegeben, weil sie für den Aufbau eines UMTS-Netzes keinen Erfolg sahen. Der Staatsriese France Télécom handelte deshalb mit Mobilcom einen Vergleich aus. Dort verpflichten sich die Franzosen, Schulden von rund 7,1 Mrd. Euro zu übernehmen. Im Gegenzug stoppte Mobilcom den Aufbau des Mobilfunknetzes und nahm Abschreibungen von 9,9 Mrd. Euro vor. Dennoch geriet Mobilcom ins Trudeln und drohte wenig später an den Rand der Insolvenz zu geraten.

      Mehrere Aktionäre hatten deshalb den Vergleich mit FT auf der Hauptversammlung angefochten – darunter auch die Gesellschaft der Ehefrau des früheren Firmengründers Gerhard Schmid. Sie argumentierten, dass durch den Rückzug der Franzosen sowohl Mobilcom als auch den Aktionären ein Schaden entstanden sei.

      Skeptisch zeigen sich die Analysten, ob Mobilcom von FT Schadensersatz verlangt. Denn darauf hatte der Vorstand in der Vergangenheit verzichtet, da er die Erfolgsaussichten als zu gering einschätzte. „Es ist derzeit schwer abzusehen, welche Auswirkungen das OLG-Urteil hat“, erklärt ein Bankanalyst.

      Gelassen zeigt sich Mobilcom: Die Vereinbarung mit France Télécom bleibe wirksam, selbst dann, wenn das OLG der Ansicht sein sollte, dass ein wirksamer Zustimmungsbeschluss nicht vorlag. „Es besteht also überhaupt kein Anlass dazu, die Verschmelzung abzusagen“, teilt Mobilcom mit. Zudem habe der Vorstand die Anfechtungsklagen im Fusionszeitplan berücksichtigt. Ansonsten will sich Mobilcom zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.

      Auch der Aufsichtsrat von Mobilcom will hierzu auf Anfrage nicht Stellung nehmen, da noch kein Urteil vorliegt. Ein France-Télécom-Sprecher sagte, sein Konzern habe für den Prozess keine Rückstellungen gebildet. Ein Sprecher des OLG Kiel erklärte, dass möglicherweise Anfang Dezember ein Urteil gesprochen wird. Nähere Angaben wurden nicht gemacht.
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 10:01:25
      Beitrag Nr. 321 ()
      Hallo Pauli,

      der Markt :cool::cool::cool:, i.e. die Unmenge an Insidern in dieser Aktie hat seine Meinung hierzu abgegeben.

      Nach anfänglichen Käufen dieser Anlegergruppe :D:D und deutlicher Outperformance der Mobilcom-Aktie vom 3.11.2005 bis zum 04.11., fällt die Aktie seitdem wieder durch deutliche Schwäche auf, absolut und relativ!

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 10:01:35
      Beitrag Nr. 322 ()
      [posting]18.630.380 von Pauli70 am 07.11.05 09:28:28[/posting]Wer sich die Mühe gemacht hat den Zwischenbericht von Prof. Dr. Haarmann genau zu studieren den verwundert das mögliche Urteil des OLG nicht. :cool:

      Die Rechtsauffassung der MOB-Verwaltung und die Argumentation von FT war von Anfang wenig belastbar, auch wenn man stakatohaft immer und immer wieder das Gegenteil behauptet hat. Der zwielichtige AR-Vorsitzende Dr. Vogel wird sowieso erst dann bzgl. einer Klage gegen die FT tätig werden, wenn er gesamtschuldnerisch mit seinem eigenen Vermögen haften und somit bei einer (Klage-)Unterlassung es passieren könnte, dass er seine herrliche Villa in der Schweiz samt Dienstmädchen und seinen frankophilen Lebensstil aufgeben müsste!!! :D

      Das ein möglicher Klageerfolg das Umtauschverhältnis zu Gunsten von Mobilcom um den Faktor 3 bis 4 beeinflussen würde habe ich schon vor einem Jahr geschrieben, aber wen interessiert das schon?!? :rolleyes:

      Gleich vorweg, dem Kurs wird der Unsicherheitsfaktor kurzfristig sicher nicht tun, ein mittelfristiger Vergleich mit der FT wohl aber schon! ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 10:05:02
      Beitrag Nr. 323 ()
      [posting]18.630.380 von Pauli70 am 07.11.05 09:28:28[/posting]also ich denke dass NIEMAND von uns die genauen Inhalte Verträge vom März 2000 kennt.

      Die kennen wohl nur die Vorstände und AR-Mitgleider von Mobilcom und France Telecom bzw. deren Firmenanwälte. (und Gerhard Schmid :laugh: )

      In sofern kann sich KEINER hier ein Urteil darüber erlauben oder auch nur vaage einschätzen die hoch (oder gering) die Erfolgsaussichten einer solchen Schadenerstzklage sind.

      Fakt ist aber eines: wenn (mal angenommen) Mobilcom sich zu einer solchen Klage entschliessen sollte und den Prozess in erster Instanz gewinnt, dann dürfte doch wohl klar sein dass die FT in diesem Fall in Berufung gehen würde.
      Das dürfte dann immer so weiter gehen, bis es dann irgendwann beim europä. Gerichtshof liegt.

      Die Prozesse dürften dann bis dahin jede der beiden Parteien etliche Millionen kosten (Anwäte, Gutachter, Sachverständige, noch mehr Anwälte, Gerichtskosten ect.).

      Wenn die Sachlage so einfach währe (wie hier oft getan wird) hätte Mobilcom sicher längst von sich aus auf Schadenersatz geklagt (die Vorstände würden sich strafbar machen wenn sie es nicht täten).

      So einfach und klar scheint der Sachverhalt bzw. der Vertrag also doch nicht zu sein.
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 10:28:41
      Beitrag Nr. 324 ()
      [posting]18.630.789 von Mister_Brown am 07.11.05 10:05:02[/posting]Genau das ist der Punkt .... :cool:

      Wenn die Sachlage so einfach währe (wie hier oft getan wird) hätte Mobilcom sicher längst von sich aus auf Schadenersatz geklagt (die Vorstände würden sich strafbar machen wenn sie es nicht täten).

      ich habe dazu meine eigene Theorie, welche "sachfremden" Erwägungen die Mobilcom-Verwaltung (allen voran Herr Dr. Vogel) bis dato davon abgehalten haben, aber die behalte ich für mich! ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 10:39:15
      Beitrag Nr. 325 ()
      @smartie und stockpicky

      Schön, so schnell gleich ZWEI Meinungen von langjährigen und qualifizierten Beobachtern von MOB zu bekommen. :)

      Will Euch gar nicht widersprechen - aber das Thema doch noch ein wenig weitertreiben:

      Ich weiß nicht, ob man die Kursbewegungen der letzten Tage ausschließlich auf das Gerichtsurteil und dessen Interpretation duch die Insider zurückführen kann (es gibt ja auch noch andere Themen - wie zB den DSL-Wettbewerb, die vorauss. nicht berauschenden anstehenden Quartalszahlen, die Unsicherheiten bzgl. des Timings der Verschmelzung etc.).

      Zudem war das Urteil (wie auch stockpicky schreibt) nicht wirklich überraschend angesichts des dem Gericht ja vorliegenden Gutachtens von Haarmann. Auch dass sich der AR von MOB und der neue Vorstand um Spoerr nun angesichts der juristischen Fakten damit beschäftigen (müssen), ist schon seit Wochen klar (spätestens seit Vorlage des auf der HV ja unterdrückten Haarmann-Berichts). Spannend wird für die anstehende AR-Sitzung lediglich, ob der juristische Druck und die Beweislage hinsichtlich möglicher Schadenersatzgründe WIRKLICH heute schon so zwingend ist, dass selbst der ja tief in den FT-Schmu verstrickte noch-immer-AR-Vorsitzende Vogel ein Vorgehen (=Klage) gegen FT nicht mehr verhindern kann. Wenn das so wäre, wäre das eine Sensation, die m.E. mögliche lukrative Vergleiche mit FT für die Zukunft sehr wahrscheinlich werden ließe.

      Weil auch Spoerr als eigentlich hier bislang Unbeteiligter als nun-CEO ein Haftungsrisiko in dieser alten Sache hat (und das evtl. schon kurzfristig, falls er Verjährungsfristen untätig verstreichen lässt) :eek:, dürfte auch er das Thema vorantreiben, selbst wenn er mit dem operativen Geschäft, mit möglichen Akquisitionen, mit dem Vollzug der Verschmelzung etc. sicherlich andere wichtige Themen auf der Agenda hat. Insofern zeichnet sich bei der ja komplexen und nicht eineindeutigen Rechtslage bzgl. FT-Schadenersatz m.E. eine neue Belastungsprobe des ohnehin "belasteten" Verhältnisses zwischen Spoerr und Vogel ab. Ich würde sogar so weit gehen, dass Vogel nur aus dem einen Grunde nicht Herrn Grenz´ Beispiel gefolgt ist und noch immer im AR sitzt, weil er das Thema Klage gegen FT FÜR FT noch endgültig bis zur Verjährung verhindern muss.

      Es bleibt ein andauernder Skandal - und man kann nur hoffen, dass der juristische Haftungsdruck auch bald HANDLUNGSdruck beim MOB-Management auslöst. DANN teile ich stockpickers Meinung, dass hier ganz erhebliches Upsidepotenzial für den Kurs da ist. Da hier in der NACH-Vogel-Ära möglicherweise auch VERGLEICHE mit FT möglich sein werden, muss man auch nicht unbedingt Jahre auf ein höchstinstanzliches Urteil warten - WENN sich das Management mit guten juristischen Argumenten und Fakten erst einmal zur KLAGE durchringt, kann dieser Vergleich auch schnell gehen. FT hat kein Interesse an einer Eskalation und einer SEHR teuren Verurteilung (> 3 Mrd + Zinsen).

      Dass das Thema OLG-Urteil / mögliche Klage mal wieder Unsicherheit in den Kurs bringt, weil es evtl. die Verschmelzung bzw. das Umtauschverhältnis in Frage stellen kann, stört mich als langfristigen Aktionär eigentlich nur am Rande: WENN DESWEGEN die Fusion verschoben wird, dann wird das mehr als kompensiert durch dann offensichtlich berechtigte Schadenersatzansprüche gegen FT.

      Dies zusammen mit der zu erwartenden SEHR hohen steuerfreien Dividende (falls Spoerr bei einem möglichen Arcor-Kauf keinen Unsinn macht!!) macht die heutigen Kurse klar zu KAUFkursen für alle mittelfristig orientierten Anleger. :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 11:20:51
      Beitrag Nr. 326 ()
      @pauli,

      Zudem war das Urteil (wie auch stockpicky schreibt) nicht wirklich überraschend angesichts des dem Gericht ja vorliegenden Gutachtens von Haarmann

      Gibt es schon ein Urteil? :confused::confused::confused:

      Ich dachte, es hätte vor dem OLG nur eine Anhörung beider Parteien gegeben. Erst hiernach wird der Richter jetzt zum 08.12.2005 sein Urteil verkünden.

      Ist denn das Gericht dem Gutachten von Hamann überhaupt gefolgt, der ja bekanntlich Schadensersatzansprüche gegen FT aufgrund eines verdeckten Beherrschungsvertrags als nicht gegeben angesehen hat? Auch einige von den Opponenten beauftragte Juristen haben wohl gerade in Bezug auf ein mögliches, verdecktes Beherrschungsverhältnis eine dezidiert andere Auffassung.

      Mag sein, dass die Kursbewegung am 03.11. u. 04.11. auch durch einige zufallsbedingte Shorteindeckungen ausgelöst wurde. Bestünde jedoch eine realistische Chance, dass das MOB-Management tatsächlich Schadenersatzansprüche gegenüber FT einklagen müßte oder das der Richter tatsächlich im Sinne der Kläger vor dem OLG entscheiden würde, würde der Kurs anders reagieren.

      All die Aktionen, die jetzt erfolgt sind, i.e. Zeitungsbericht oder AR-Sitzungen sind Scheingefechte und dienen nur der haftungsrechtlichen Absicherung der bekannten Verhaltensweisen.

      ST
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 11:37:47
      Beitrag Nr. 327 ()
      [posting]18.631.617 von smarttrader1 am 07.11.05 11:20:51[/posting]@ smart

      Nein, das Urteil des OLG kommt erst im Dezember, aber wenn der AR von MOB sich am Mittwoch schon mit dem Thema befasst, dann gibt es zumindest eine neue Tendenz, oder man will nur die eigene Position absichern.

      Auch wenn das Thema Beherrschung durch FT letztlich negativ beschieden werden sollte, bleibt der Verstoss gegen das Aktiengesetz bzgl. der verbotenen Einlagenrückgewähr an die FT bestehen. :cool:

      Ansonsten gebe ich Pauli recht, an einen jahrelangen Prozess mit ungewissen Ausgang kann die FT kein Interesse haben. Dr. Vogel hat doch schon mal die Verhandlungen mit der FT für MOB geleitet, da kann er sicher problemlos daran anknüpfen! ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 11:48:08
      Beitrag Nr. 328 ()
      @smarttrader

      Ups - vertippt. Nein - Urteil erst am 8.12. - aber da es bei einer FT-Verurteilung sowieso in die nächste Instanz gehen wird, ändert das nicht so viel. [falls das Gericht die Klage völlig verwerfen würde, wäre das natürlich was anderes, dann sinkt das Haftungsrisiko für Vogel und Spoerr wohl schon ein wenig. Aber nach der mündlichen Verhandlung ist das unwahrscheinlich und es laufen auch noch weitere Klagen].

      Beim Thema "Beherrschung" erwarte ich mir nach Haarmanns Bericht auch nicht mehr so viel, da offenbar schwer beweisbar. Aber: "verbotene Einlagenrückgewähr an FT ist und bleibt ein schwerwiegender Anspruchsgrund". Sehe gerade, dass mir stockpicker zuvor gekommen ist und genau dies eben auch schon erwidert hat. ;)

      Ich bleibe dabei: Wenn Spoerr HEUTE schon VOR endgültiger juristischer Klärung SOLCH HOHE mögliche Forderungen einfach verjähren lässt, riskiert er Schadenersatzansprüche, die mit Sicherheit WEIT über den Deckungsrahmen seiner D&O-Versicherung hinausgehen. Insofern MUSS er das Thema bis zur AR-Sitzung intensiv geprüft haben lassen (ich unterstelle, dass hierfür sogar die auch Herrn Schmid sicher alle noch vorliegenden belastenden MOB-/FT-Unterlagen aus der Zeit um 2002 noch einmal unabhängig -dh auch unabhängig von der in dieser Sache sicherlich langjährig befangenen MOB-Rechtsabteilung- geprüft worden sind). Das Ergebnis der Prüfung müsste in Form von Klagen (evtl. auch nur vorläufiger zwecks Verjährungshemmung) in den kommenden Wochen kommen - oder eben auch nicht. Spannend...
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 12:21:57
      Beitrag Nr. 329 ()
      @pauli

      falls das Gericht die Klage völlig verwerfen würde,......Aber nach der mündlichen Verhandlung ist das unwahrscheinlich

      Als einen Nicht Insider machst Du mich jetzt doch ein wenig neugierig.

      Wie waren denn die Argumentationsschienen der beiden Parteien. Hat der Richter als Folgerung aus seinen Fragestellungen seinen eigenen Rechtsstandpunkt bereits durchblicken lassen? War eine potentielle `Verbotene Einlagenrückgewähr` denn überhaupt Gegenstand dieser mündlichen Anhörung?

      Wenn Spoerr HEUTE.....mögliche Forderungen einfach verjähren lässt, riskiert er Schadenersatzansprüche

      Wir sind uns einig, dass dort einige Dinge recht merkwürdig ablaufen, um es ganz höflich auszudrücken. Selbst eine Strafanzeige gegen die Verwaltung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit als unbegründet eingestellt werden. Dieser Fall lehrt, dass es nahezu unmöglich ist, gegen den Willen von Verwaltung und bestimmendem Großaktionär Forderungen durchzusetzen. Nicht zuletzt die jüngste Entwicklung bei VW ist ein Paradebeispiel für diese These.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 12:46:57
      Beitrag Nr. 330 ()
      BÜDELSDORF (Dow Jones)-Die mobilcom AG, Büdelsdorf, sieht keine Gefahren für die geplante Fusion mit der Freenet AG, Hamburg. "Es besteht kein Anlass, die Fusion abzusagen", sagte ein mobilcom-Sprecher am Montag auf Anfrage. Laut einem Bericht des "Handelsblatt" will der Aufsichtsrat des Unternehmens am Mittwoch erörtern, ob der ehemalige Großaktionär France Telecom SA, Paris, Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe geltend machen muss, um Klagen von Aktionären zu vermeiden.


      Hintergrund ist das vor zwei Jahren zwischen mobilcom und France Telecom geschlossene Settlement Agreement. Mit dieser Vergleichsvereinbarung - die unter anderem die Übernahme von mobilcom-Schulden In Höhe von über 7 Mrd EUR zur Folge hatte - war die Zusammenarbeit der Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen beendet worden.


      Vor dem OLG Kiel wird aber noch über die Rechtswirksamkeit der Zustimmung zu dem Vertrag verhandelt, die auf der mobilcom-Hauptversammlung im Juni 2003 getroffen worden war. Der mobilcom-Sprecher sagte, dass der Beschluss des OLG in dieser Frage aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages habe.

      - Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3115,

      michael.brendel@dowjones.com

      DJG/mbr/mim
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 12:58:03
      Beitrag Nr. 331 ()
      Deutliche Kursverluste

      Die Probleme bei der geplanten Fusion zwischen Freenet und Mobilcom sorgen auch an der Börse für Verunsicherung. Die Aktien von Mobilcom und Freenet gehören zu den größten Verlierern im TecDax: Freenet verliert 2,8 Prozent, Mobilcom 2,5 Prozent.

      Bei Mobilcom zeigte man sich gelassen. Selbst wenn das OLG den geschlossenen Vergleich zwischen France Télécom und Mobilcom für ungültig erklären würde, würde die Vereinbarung mit den Franzosen wirksam bleiben[7b], hieß es aus der Konzernzentrale in Büdelsdorf. "Es besteht also überhaupt kein Anlass dazu, die Verschmelzung abzusagen", teilte Mobilcom mit.

      Quelle: http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_131446
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 14:40:04
      Beitrag Nr. 332 ()
      @all
      Eben im FRN conference call hat sich E Spoerr darüber beschwert, dass er bzw. die Freenet-Rechtsabteilung sich nun um so viele Rechtsthemen / -streits bei MOBILCOM kümmern müsse. Er nehme dies sehr ernst - und die FREENET-Rechtsabteilung würde "diese Dinge nun übernehmen" (frei übersetzt). Klingt doch stark nach einer bevorstehenden Entmachtung der in verschiedenen Dingen "Vogel-belasteten" MOB-Rechtsabteilung. M.E. ist das auch überfällig! Spoerr hat offenbar mittlerweile gemerkt, wie unhaltbar einige offizielle MOB-Stndpunkte sind und dass daraus ab sofort auch FÜR IHN als CEO ein Haftungsrisiko resultiert.
      Meine Interpretation - aber im Call kam die Spoerr-Bemerkung sehr ehrlich rüber. Es hat ihn auch niemand dazu gezwungen - er hat sie einfach so gemacht, um zu erklären, dass und warum das Managment und er derzeit ein wenig vom operativen Geschäft abgelenkt sind.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 15:01:14
      Beitrag Nr. 333 ()
      [posting]18.671.800 von Pauli70 am 08.11.05 14:40:04[/posting]was soll das genau bedeuten? Du meinst die mögl. Schdenersatzklage gg. die FT?

      Ich denke wir müssen disbezügl. bis übermorgen warten. Morgen, am Mittwoch berät der Mobilcom-AR über das Thema `Schadenersatzklage - ja oder nein?`.

      Die Sitzung wird vermutlich bis in die Nacht gehen so dass frühestens am Donnerstag erste offizielle Stellungnahmen dazu erscheinen werden!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 15:19:03
      Beitrag Nr. 334 ()
      @Mr Brown
      Wie gesagt - es ist nur meine Interpretation der Spoerr-Bemerkung. Aber ja - ich meine AUCH die FT-Schadenersatz-Sache. Daneben geht es aber auch um eine Reihe anderer durchaus kursrelevanter Themen wie zB den offiziell noch immer aktuellen Standpunkt der MOB, dass FT im Falle einer MWSt-Rückerstattung aus der UMTS-Lizenzvergabe (Urteil in Straßburg wird für 2006 erwartet) 90% :mad: derselben zustünden. Nach Ansicht vieler Rechtsexperten geht diese potenzielle Zahlung an FT KEINESWEGS aus dem MC settlement agreement hervor. Dennoch hat Grenz in vorauseilendem Gehorsam ohne Not schon vor einigen Monaten diese 90% prophylaktisch der FT zugesprochen :mad:. Auch hier wären im Falle einer Auszahlung an FT m.E. völlig berechtigte Klagen gegen MOB (incl. deren CEO) wegen verdeckter Gewinnausschüttung (an FT) zu erwarten! Es ght hier mal eben um ca. eine coole Milliarde :eek:, so dass Spoerr auch dieses Thema ernst nehmen und sich wohl auch hier nicht ausschließlich auf die "altgediente" MOB-Rechtsabteilung verlassen wird. Entscheidungen sind hier allerdings nicht vor 2006 zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 15:43:46
      Beitrag Nr. 335 ()
      [posting]18.672.420 von Pauli70 am 08.11.05 15:19:03[/posting]na ja, diese Aufteilung 90:10 entspricht wohl auch der Aufteilung beim Erwerb der UMTS_Lizenz im Jahr 2000 und auch dem Netzaufbau in den Jahren dannach.
      Auch da hat die FT 90 und Mobilcom vielleicht 10% der Kosten getragen.

      Insofern denke ich nicht dass an dieser Aufteilung grossartig zu rütteln ist. Ich halte sie für fair und angemessen.

      Es werden nun aber spannende Tage, soviel ist klar :D
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 16:18:48
      Beitrag Nr. 336 ()
      @MrB
      Nun - fair oder nicht - das settlement agreement bezieht sich nicht auf den Fall einer MWSt-Rückerstattung. Das Thema ist komplex - aber es gibt sowohl von guten Analysten als auch von teuren Kanzleien umfangreiche Abhandlungen und Gutachten, die darauf hinauslaufen, dass eine evtl. MWSt-Rückerstattung zunächst zu 100% an die Gesellschaft MOB fließen müsste. FT würde dann proportional wie alle anderen Aktionäre auch mit derzeit etwa 1% der Summe beteiligt. Nur so wäre die Aufteilung aktienrechtlich sauber (Gleichbehandlungs-Grundsatz der Aktionäre - daran ändert auch das in diesem Fall irrelevante Settlement agreement nichts). Aber lass uns heute darüber nicht streiten - erst einmal muss MOB das Geld letztinstanzlich erfolgreich einklagen und DANN auch noch "falsch" an FT auszahlen und DANN erst würde es ohnehin massive Klagen gegen MOB geben von Aktionären, die noch viel mehr Aktien als wir halten. Das können wir erst mal in Ruhe abwarten.


      Näherliegender ist vielleicht noch einmal unser Thema von gestern: Spoerr hat eben im MOB-ConfCall recht eindeutig gesagt, dass er und die MOB-Rechtsabteilung bei dem OLG-Verfahren in Sachen Gültigkeit des setllement agreements mit einer NIEDERLAGE von MOB rechnet und dass es hierfür auch keine höhere Instanz für eine evtl. Revision/Berufung gäbe. Allerdings ist der Standpunkt von MOB auch, dass dies die EINTRAGUNG DER Verschmelzung ind Handelsregister nicht beeinträchtigen bzw. verhindern würde. Es könnte dann lediglich zu einem Spruchstellenverfahren kommen, im Zuge dessen das VerschmelzungsTAUSCHverhältnis MOB-FRN noch einmal überprüft werden könnte. Was dies für die betroffenen Aktionäre bedeuten würde, entzieht sich meinem bescheidenen juristischen Beurteilungsvermögen. Aber vielleicht können uns die Juristen hier helfen, ob sich dann jeder einzelne MOB-Aktionär an die Spruchstelle wenden müsste (??). Denke aber in jedem Fall, VOR einer möglichen Veränderung des Verhältnisses müsste die Spruchstelle erst einmal die HÖHE des von MOB zu fordernden Schadenersatzes von FT kennen und diese müsste dann auch schon rechtskräftig per Urteil oder Vergleich mit FT feststehen...
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 16:37:13
      Beitrag Nr. 337 ()
      [posting]18.673.685 von Pauli70 am 08.11.05 16:18:48[/posting]ja das sehe ich auch so, nur wenn die Höher des Schdenersatzes festseht kann sie in den Wert von Mobilcom einfliessen.

      Was aber bedeuten würde das sich die Verschmelzung noch länger hinziehen würde. ursprünglich wurde ja immer das 1.Quartal 2006 genannt.
      Der FT ist dieser Zeitplan natürlich völlig, die scheren sich nicht darum dass die die Fusion bis März/April ins Handelsregister eintragen wollen.

      Ich bin freenet (nicht Mobilkom-) Aktionär und ich währe mit einem niedrigeren Umtauschverhältnis als jenen beschlossenen und abgesegneten 1:1,15 NICHT einverstanden (ich denke dass geht wohl allen freenet-Aktionären so) ein Umtauschverhältniss von 1:1 (oder gar noch weniger) halte ich für unangemessen und würde dann meinerseits rechtliche Schritte ernshaft in Erwägung zuiehen.
      Auch eine Klage von Aktionärsschützerverbänden würde dann sicher nicht lange auf sich warten lassen.

      Deshalb bin ich sehr dafür dass die Fusion nun wie ursprünglich geplant mögl. zeitnah vollzugen wird.
      Das hoffe ich!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 16:47:13
      Beitrag Nr. 338 ()
      "Was aber bedeuten würde das sich die Verschmelzung noch länger hinziehen würde. ursprünglich wurde ja immer das 1.Quartal 2006 genannt."

      Eben dies hat Spoerr AUCH für den Fall einer OLG-Niederlage dementiert. Er meinte, die EINTRAGUNG könnte in jedem Fall wie geplant stattfinden (nach Pressemeldung von heute "im 1. Halbjahr 2006"). Kann natürlich Wunschdenken sein - aber ich denke schon, dass er sich da juritisch abgesichert hat.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 17:02:59
      Beitrag Nr. 339 ()
      ...ich frage mich, welche logik hinter der arithmetik des freenet-aktionärs brown steckt..??!!
      da geht er von einer möglichen wert-erhöhung des mobilcom-anteils evtl. in milliarden-höhe aus, dass sich am umtauschverhältnis mob-freenet aber natürlich dadurch überhaupt nichts zu ändern hat, das ist ihm heute schon klar!!! genialer stratege mit weitblick für eigene interessen...
      ...das umtausch-verhältnis war in richtung freenet ohnehin - von vielen seiten bestätigt - von einer sehr ambitionierten freenet-geschäftsentwicklung ausgegangen...
      und was geschieht bei den ersten zahlen nach festlegung des umtauschverhältnisses..?? eps von mob stark im steigen...eps freenet rückläufig...

      wä(h)re ich freenet-aktionär würde ich in nem mobilcom-thread weit weniger große sprüche klopfen..!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 17:05:22
      Beitrag Nr. 340 ()
      [posting]18.674.243 von Pauli70 am 08.11.05 16:47:13[/posting]das freut mich zu hören, ich hatte gestern noch ne diesbezügl. Mail an die Mobilcom-IR gesandt aber da kam nur `kein Kommentar` zurück.

      Ich hoffe natürlich das es bei dem Termin bleibt.

      schaun` mer mal...:)
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 17:31:40
      Beitrag Nr. 341 ()
      Tja wieder so eine Gretchenfrage, warum hat der ehemalige VV Grenz die Fusion mit Freenet in diesem Jahr so vehement (auch gegen den Willen von Spoerr) und mit heißer Nadel gestrickt vorangetrieben hat?!? Wer jetzt vorschnell antwortet, um die Verlustvorträge von Mobilcom zu nutzen der greift zu kurz!!! ;)

      Alles hängt kausal mit der möglichen Schadensersatzklage gegen die FT zusammen. Nach der Bestellung des Sonderprüfers Prof. Haarmann auf der HV im Frühjahr 2005 lief die Zeit gegen die Verwaltung eine Klage gegen die FT zu verhindern! Man stelle sich mal vor, Prof. Haarmann wäre die notwendige Zeit zugestanden worden und er hätte seine gutachterliche Stellungnahme damit abgeschlossen, dass die Aussichten auf einen Klageerfolg gegen die FT groß genug sind (siehe den Zwischenbericht), um eine Klage anzustrengen. Dann hätte der Erwartungswert dieser gutachterlichen Stellungnahme in das Umtauschverhältnis einfliessen müssen!!! Bei einem Erwartungswert von 50 % tippe ich mal auf ca. 2,5 neue Aktien für einen Mobilcom-Anteilsschein!!! :cool:

      Um das zu vermeiden hat die Mobilcom-Verwaltung einfach die Bewertungsgutachten für Mobilcom und Freenet (zzgl. dem Verschmelzungsgutachten) vorAbschluss der Stellungnahme von Prof. Haarmann in Auftrag gegeben und die FT hat mit dem Verkauf ihrer MOB-Beteiligung an die TPG (und unter Zuhilfenahme einer zypriotischen Gesellschaft) ein übriges dafür getan die Bestellung von Prof. Haarmann auf der AO HV im August zu widerrufen! :rolleyes:

      Wird die Eintragung der Verschmelzung - mit dem festgelegten Umtauschverhältnis 1:1,15 - vollzogen, dürfte der letzte Schritt getan sein, um die Klage endgültig vom Tisch zu wischen. Aus hoffnungsvoller Ausblick (wie von Pauli schon erwähnt) bleibt der Wechsel zu dem neuen VV Spoerr und die Angst vor einer gesamtschuldnerischen Haftung (welche durch die Schmids exzessiv ausgelotet werden würde) und das Spruchstellenverfahren mit der Aussicht auf ein deutlich zu Gunsten von Mobilcom veränderten Umtauschverhältnisses!!! :cool:

      Noch ein Wort zu den aktuellen Zahlen. Bemerkenswert finde ich, dass MOBILCOM im Verkauf von Telefonminuten im Handybereich nennenswerte Gewinnsteigerungen verzeichnet, während Freenet aufgrund dem starken Wettbewerb im DSL-Geschäft deutliche Rückgänge hinnehmen musste. Was beiläufig erwähnt völlig diametral zu den Behauptungen vons MB im "Hausfrauen"-Thread von Mobilinchen :kiss: steht!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 17:50:43
      Beitrag Nr. 342 ()
      wenn das längst von beiden HV beschlossene Umtauscherhältnis nun im nachhinein noch zugunsten v. Mobilcom geändert werden würde, hätte das zahlreiche Klagen von freenet-Aktionären und von deren Schutzverbänden zur folge!


      Das würde dann so enden wie bei T-Online vs. Telekom, die Klagen könnten sich nun auch mehrere Jahre hinziehen!

      Ich glaube nicht dass das im Interesse von Mobilcom ist!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 17:55:27
      Beitrag Nr. 343 ()
      ...wenn ( falls ) mobilcom nach! der festlegung des umtauschverhältnisses noch einen relevanten betrag "einbringt", der in das umtauschverhältnis nicht eingeflossen war, dann sackt der freenet-aktionär davon ohne rot zu werden den 1,5 fachen anteil ein, obwohl er dazu rein garnichts beigetragen hat...und der mobilcom-aktionär hat dazu die klappe zu halten, da mögliche diesbezügliche freenet-aktionärs-klagen...auf welcher grundlage auch immer...nicht in seinem interesse sein können...einfach entzückend und genial!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 17:58:49
      Beitrag Nr. 344 ()
      Das schöne an einem Rechtsstaat im Vergleich zu einer Diktatur ist, dass weder ein Vorstand, noch ein Großaktionär, noch eine Hauptversammlung etwas final beschliessen, was nicht später von einem Gericht für nichtig erklärt werden könnte! :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 18:09:10
      Beitrag Nr. 345 ()
      Spoerr hat sicher noch etliche Tausen freenet-Aktien und soweit ich weiss NULL Mobilkom-Aktien!

      Welches Interesse sollte Spoerr als haben des Umtauschverhältniss zu seinen persönl. Ungunsten zu verändern? :laugh:

      Auch wenn in diesem Q. die Marge von freenet geringer war: die Marktsättigung von DSL beträgt derzeit 50%

      die Mobilfunk-Markdurchdringung war wie hoch??? 98, 99 oder 100%????

      Wer hat da in Zukunft wohl das grössere Wachstumspotential???? (auch das war ein wichtiges Kriterium bei der festlegung des Umtauschverhältnisses)

      Wenn das nun noch verändert werden sollte könnte es ja auch sein dass die freenet-AAktionäre lieber auf die Fusion ganz verzichten als zu ungünstigen Konditionen umzutauschen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 22:50:10
      Beitrag Nr. 346 ()
      iirgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das wieder ein Erleuchteter, der nicht zockt und auch seine Wettschulden nicht bezahlen will wieder unter uns weilt ....
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 23:05:11
      Beitrag Nr. 347 ()
      Wenn ich mir so den Chart von MOB anschaue, dann sollte zumindestens das Tief bei 16 nochmals als Doppeltop nach unten getestet werden, also rund 2 Euro tiefer als heute.
      Ich lass mich mal überraschen - dann werde ich mal eine Tradingposition kaufen. Heute war sicherlich kein guter Einstiegszeitpunkt.
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 01:14:15
      !
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      schrieb am 09.11.05 09:16:33
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      schrieb am 09.11.05 09:25:51
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      schrieb am 09.11.05 09:48:05
      Beitrag Nr. 351 ()
      heute soll doch die Mobilcom AR Sitzung stattfinen, weiss jemand wann (Uhrzeit) die beginnen soll?


      Freenet und Mobilcom: Fusion verzögert sich
      HAMBURG -
      Die beiden fusionierenden Telekommunikationsanbieter Mobilcom und Freenet sind weiter auf Wachstumskurs. Mit knapp 1,5 Milliarden Euro stieg der Mobilcom-Konzernumsatz in den ersten neun Monaten des Jahres um 5,7 Prozent. Rund 510 Millionen Euro davon - ein Plus von 48 Prozent - entfallen auf die Hamburger Internet- und Festnetztochter Freenet. Das Mobilcom-Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen kletterte im Neunmonatsvergleich um 18,4 Prozent auf knapp 105 Millionen Euro. Ohne die Kosten für den Verschmelzungsprozeß wäre der Gewinn um knapp 35 Prozent gestiegen, teilte das Unternehmen gestern mit.

      Die Fusion beider Unternehmen sollte nach früheren Angaben von Freenet-Chef Eckhard Spoerr eigentlich schon Anfang 2006 abgeschlossen sein. Spoerr, der den fusionierten Konzern leiten soll, berichtete gestern jedoch von insgesamt 15 Anfechtungsklagen gegen die geplante Verschmelzung. "Die letzten haben wir erst vor wenigen Tagen erhalten, und das verzögert die Fusion", so Spoerr. Er gehe davon aus, daß der neue Konzern erst "zwischen März und Mai" ins Handelsregister eingetragen wird.

      Spoerr berichtete gestern von einem starken Kundenwachstum bei Freenet und Mobilcom. So habe Freenet erstmals die Zehn-Millionen-Kunden-Marke überschritten; das sind 2,7 Millionen mehr als vor einem Jahr. Mobilcom steigerte die Zahl der Kunden im Jahresvergleich um 7,4 Prozent auf 4,65 Millionen. Spoerr kündigte an, das "schwache Wachstum" bei Mobilcom zu forcieren. Die Zahl der Mobilcom-Shops werde bis Ende 2006 um 15 auf 270 erhöht und die Discount-Mobilfunkmarke Klarmobil.de stärker am Markt positioniert.

      Spoerr wiederholte sein Interesse an einer Übernahme des Wettbewerbers Arcor. "Es ist am Markt bekannt, daß wir ein potenter Käufer sind, daß wir 400 Millionen Euro in der Kasse haben und schuldenfrei sind", so Spoerr. Der neue Großaktionär TPG aus Texas stehe "zu 100 Prozent" hinter seiner Wachstumsstrategie.

      me
      erschienen am 9. November 2005
      http://www.abendblatt.de/daten/2005/11/09/501263.html
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 09:54:24
      Beitrag Nr. 352 ()
      [posting]18.675.835 von Mister_Brown am 08.11.05 18:09:10[/posting]noch ne Berichtigung zu meinem Posting #345

      DSL-Marktsättigung ist NICHT 50%!

      Richtig ist hier 25%!!!

      Laut einer Prognose des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) wird zum Jahresende jeder vierte deutsche Haushalt einen schnellen Internetanschluss besitzen. Die Anschluss-Zahl wird der Berechnung zufolge bei zehn Millionen liegen und damit um 50 Prozent höher sein als Ende 2004. "Ein Ende des DSL-Booms ist nicht absehbar", sagt BITKOM-Präsident Willi Berchtold. Ende 2006 sollen gar 13 Millionen DSL-Zugänge frei geschaltet sein.


      Also 25% Marktsättigung bei DSL-Anschlüssen! :)

      In sofern ist ja wohl klar dass (bei einer de fakto 100%igen Marktsättigung im Mobilfunkbereich) das künftige Wachstum eher von freenet generiert wird!
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 10:52:40
      Beitrag Nr. 353 ()
      Vor der Fusion: mobilcom und freenet auf Wachstumskurs
      Deutschlands zweitgrößter Mobilfunkdienstleister mobilcom aus Büdelsdorf und die Hamburger Festnetz- und Internettochter freenet.de haben am Dienstag ihre Geschäftszahlen für das dritte Quartal vorgelegt.


      Freenet.de trägt stark zum Umsatzplus bei

      Der mobilcom-Umsatz stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um elf Prozent auf 531,8 Millionen Euro. 185,6 Millionen Euro davon hat die Tochter freenet.de erwirtschaftet - das ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 60 Prozent. Freenet.de sei verantwortlich dafür, dass der Gesamtkonzern auf Wachstumskurs ist, sagte der Vorstandsvorsitzende von freenet.de, Eckhard Spoerr. Stärkster Umsatzträger war den Angaben des Unternehmens zufolge das Segment Internetzugang. Die Zahl der Breitbandkunden kletterte von Juli bis September um 80.000 auf jetzt 605.000.


      100.000 Neukunden für mobilcom



      Für mobilcom hat das dritte Quartal erstmals in diesem Jahr ein deutliches Wachstum bei der Zahl der Neukunden gebracht. Die Zahl der Kunden stieg von Juli bis September um 100.000 auf insgesamt 4,65 Millionen. .Brutto habe man allerdings 412.000 Nutzer gewinnen müssen, um trotz Kündigungen diesen Zuwachs zu erreichen, teilte das Unternehmen mit..


      Festhalten an Gewinnzielen
      Das mobilcom-Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen legte von 49,8 Millionen im Vorjahreszeitraum auf 55,7 Millionen Euro zu. Dabei wurden die einmaligen Aufwendungen für die anstehende Fusion beider Unternehmen in Höhe von 18,4 Millionen Euro herausgerechnet. Das freenet.de-Ergebis selbst verringerte sich auf 32,5 Millionen Euro. Beide TecDax-Unternehmen halten an ihren Gewinnzielen fest. Das mobilcom-Ergebnis werde weiterhin in der oberen Hälfte des Zielkorridors von 185 bis 200 Millionen Euro erwartet. Dabei soll der Zuwachs vor allem von der Mobilfunksparte getragen werden.


      Fusion mit Hindernissen
      Mobilcom soll demnächst mit freenet.de verschmolzen werden. Doch die fürs kommende Jahr geplante Hochzeit ist in Gefahr, da gegen die Fusion noch Anfechtungsklagen bei Gericht anhängig sind.

      Stand: 08.11.2005 14:41

      http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID1975426,00.html

      was nun moskau & piscator??? :laugh:

      Aber erstmal diffamieren, beleidigen und falsche und völlig haltlose Behautungen aufstellen!:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 11:48:16
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      schrieb am 09.11.05 12:01:07
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      schrieb am 09.11.05 12:03:36
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      schrieb am 09.11.05 12:24:24
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      schrieb am 09.11.05 17:45:12
      Beitrag Nr. 358 ()
      @ alle

      Ich habe den MOD gebeten die Postings zu löschen die weder im Ton akzeptabel noch einen sachlichen Bezug zum Thema hatten. :rolleyes:

      @ Mister Brown

      Alle die hier seit über anderthalb Jahren in diesem Thread posten, argumentieren sachlich, oft auch kontrovers, aber stets in einem netten niemals beleidigenden Ton, was ich gerne beibehalten würde! Falls Du gewillt sein solltest Dich ebenso zu verhalten bist Du gerne hier zum Meinungsaustausch willkommen, ansonsten suche Dir bitte eine andere Spielwiese! :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 20:28:38
      Beitrag Nr. 359 ()
      [posting]18.705.687 von stockpicker999 am 09.11.05 17:45:12[/posting]sag` das bitte moskau74 - bei mir bist du damit an der falschen Adresse!

      Wer hier, wie moskau74` andere grundlos als `Idiot` beschimpft gehört eigentlich gesperrt - m. Meinung (und auch Boardrichtlinie!!) :cool:


      `hat wohl einen gnädigen Mod gehabt! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 12:56:16
      Beitrag Nr. 360 ()
      Axel Krieger und Stephan Esch jetzt bei Mobilcom AG

      Eckhard Spoerr holt Freenet-Manager in Vorstand
      Büdelsdorf, 09.11.05-18:00 - Der Aufsichtrat der Mobilcom AG hat am Mittwoch mit sofortiger Wirkung Axel Krieger als Finanzvorstand und Stephan Esch als IT-Vorstand bestellt. Beide Manager waren bislang in gleicher Funktion bei der Freenet AG tätig. Neben Eckhard Spoerr als Vorstandsvorsitzendem ist weiterhin Michael Grodd für den Bereich Marketing & Vertrieb im Mobilcom-Vorstand vertreten. Presseberichten zufolge will sich Mobilcom in Kürze noch detailliert zu dem Managementwechsel äußern.

      Die Mobilcom AG und ihre bisherige Tochter Freenet.de AG fusionieren derzeit zu einem neuen gemeinsamen Unernehmen.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 14:36:30
      Beitrag Nr. 361 ()
      [posting]18.736.936 von madagaskar am 10.11.05 12:56:16[/posting]
      Axel Krieger (l.) und Stephan Esch
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 17:00:05
      Beitrag Nr. 362 ()
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 14:33:58
      !
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      schrieb am 17.11.05 15:17:56
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      schrieb am 17.11.05 15:24:47
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      schrieb am 17.11.05 15:32:39
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      Avatar
      schrieb am 17.11.05 16:45:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.11.05 16:58:17
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      Avatar
      schrieb am 17.11.05 18:03:28
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      Avatar
      schrieb am 17.11.05 18:20:53
      Beitrag Nr. 370 ()
      is` ja richtig.
      was ich aber meinte ist doch, dass, würde Mobilcom doch noch eine Klage gegen die FT einreichen, die FT wesentlich billiger dran währe, die ganze Fa. Mobilcom zu übernehmen!!!
      zumindest wenn es um die hier genannten 50€ Schadenersatz je Aktie geht!

      Wie ich in #356 gezeigt habe währe das eine Gesamtsumme von 3,.121 Mrd. Euro!!! :eek:

      Gerichtskosten kämen im Fall einer Niederlage noch dazu!


      Aber da der grösste Aktionär, die TGP sich auch KLAR GEGEN Klagen ausgesprochen hat, dürfte das Thema `Schadenersatzklage gg. die France Telecom` `durch` sein.


      Ist auch gut so!


      Die sollen sich viel lieber auf das operative Geschäft im Mobilfunk und Internet kümmern als wertvolle Managementressourcen mit einer jahrelangen (und am Ende wohl erfolglosen) Klage zu verschwenden.

      m.M.


      gruss



      Mr. Brown:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 10:53:52
      Beitrag Nr. 371 ()
      [posting]18.856.146 von Mister_Brown am 17.11.05 18:20:53[/posting]Leider kann ich nicht unterbinden, dass Du in meinem Thread stumpfsinnige und provokative Beiträge ohne Nährwert verfassen kannst, deshalb blende ich Deine Beiträge ab sofort auch aus!!! :cool:

      #363 von Mister_Brown 17.11.05 18:20:53 Beitrag Nr.: 18.856.146 Sie haben die Beiträge dieses Benutzers ausgeblendet (bearbeiten | Posting
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 11:24:11
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.11.05 11:44:37
      Beitrag Nr. 373 ()
      ...manche leute sind derart dumm und halten sich für oberclever, dass es wirklich weh tut...ein grauenvoller menschenschlag!!!
      ...treiben sich in börsenforen rum..."diskutieren"...und verstehen nicht einmal die einfachsten wirtschaftlichen und juristischen zusammenhänge...ja, kapieren nicht mal, was die anderen, z.b. stockpicker mit ihren beiträgen sagen wollten...
      vorneweg...ich hab mich immer!!! kritisch zu einer klage gegen ft ausgesprochen...stockpicker weiss das...auch ich sagte immer, dass es dem kurs besser tun würde, wenn "ruhe" einkehren würde und die operativen chancen der verschmelzung in den vordergrund rücken würden...
      aber!!!!!
      welchen sinn sollte aus heutiger sicht denn eine übernahme von mob durch ft für diese machen...??????? zu welchem preis auch immer...
      der "schaden"...sofern er denn einmal festgestellt würde, der ist doch längst eingetreten...diese fakten beziehen sich doch auf die vergangenheit!!!und der damalige großaktionär z.b. war eben gerhard schmid...wenn seinen klagen, unterstützt durch schweizer prozessfinanzierer, irgendwann einmal stattgegeben würde, dann interessiert doch herzlich wenig, wem diese aktien heute gehören...!!!

      stockpicker mit sonem mist anzugreifen ist an naivität und kurzsichtigkeit einfach nicht zu überbieten...aber er wirds wohl nie lesen...verstehen schon 2 x nicht...er hat mich ja ausgeblendet...
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 12:07:14
      Beitrag Nr. 374 ()
      [posting]18.864.232 von moskau74 am 18.11.05 11:44:37[/posting]Nachdem eine "sachliche" Diskussion mit MB nicht möglich zu sein scheint (warum auch immer) sollten wir es auch dabei bewenden lassen. Den Anspruch jedem alles erklären zu können habe ich weder im "richtigen" Leben noch bei WO ... ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 12:21:04
      Beitrag Nr. 375 ()
      geht mir ganz ganauso :D

      träumt rühig weiter von euren 50€-Schadenersatz je Aktie!

      Den wird es nicht geben!

      Warum warten wir nicht einfach ab was da nun passiert; wir haben darüber eh nicht zu Entscheiden!

      :)
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 12:28:18
      Beitrag Nr. 376 ()
      es ist wirklich sehr schade, dass dieser informative SRÄD so vollgemüllt worden ist! :mad::mad::mad:

      Kann man wohl leider nichts gegen machen.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 16:58:34
      Beitrag Nr. 377 ()
      [posting]18.864.858 von smarttrader1 am 18.11.05 12:28:18[/posting]WO hat noch ein paar "überflüssige" Postings gelöscht, damit sollte das Thema nun auch abgehakt sein und wir zu einer Sachdiskussion zurück finden! :rolleyes:

      Die Umsätze bei MOB sind zur Zeit ziemlich dünn und der Kurs bröckelt wieder seitwärts ab, was aber typisch für eine nachrichtenlose Zeit ist. Solange Spoerr nicht klipp und klar sagen kann, ob MOB nun doch eine Klage gegen die FT anstrengt (oder anstrengen muss) und demzufolge die Fusion mit FRN mit den bekannten Parametern und dem Zeitfenster kommen wird, werden sich die Kursavancen nach oben leider in Grenzen halten! :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 17:41:42
      Beitrag Nr. 378 ()
      zum Thema Schadenersatz gg, die FT vom einer Seite aus abschiessend noch zu sagen:

      das Thema wurde nun schon seit über 2 Jahren `durchdekaut` (genaugenommen seit September 2002 (seit die FT offiziell bekanntgab sich von Mobilcom zurückzuziehen).

      Seitdem wird hier (und nicht nur hier) von Schadenersatz gefaselt (nahezu IMMER OHNE jegliche Sachkenntniss!!!)!

      Wie hier auch sehr häufig zu beobachten ist! (tut mir Leid, aber es ist einfach so!)


      Neuen Wind bekam diese fruchtlose Diskussion am 6. November, als im HB ein diesbezügl. Artikel stand:

      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…

      Mobilcom droht Ärger bei Fusion mit Freenet

      Von Gregory Lipinski

      Die geplante Fusion des norddeutschen Mobilfunkanbieters Mobilcom AG und seiner Internet-Tochter Freenet steht vor einer harten Belastungsprobe.
      .........


      Ich rief auf diesen Artikel hin bei P. Möller (Mobilcom IR) an, um zu erfahren ob etwas wahres an dem Artikel im HB `dran` sei.

      Herr Möller war offenbar leicht gereitzt (sicher hatte er zuvor schon sehr viele Anfufe und eMails zu dem HB-Artikel bekommen) :).

      Jedeanfalls dementierte er klar dass die AR Sitzung auf die der o.g. HB-Artikel anspielt, sich mit dem Thema `Schdenersatzklage gg. die FT` beschäftigt.

      Wie sich dann auch herausstellte ging es lediglich um Personalfragen.
      Am diesem Mittwochabend noch, kam (kurz nach 18 Uhr) die entspr. AdHoc von Mobilcom [siehe: http://www.wallstreet-online.de/si/news/news/stocknews.inc?u… ).


      Es gigin din der AR-Sitzung also nur um diese Personalentscheidungen!
      Diese Meldung des HB war also nicht mehr als eine reine Zeitungsente! :p
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 18:13:19
      Beitrag Nr. 379 ()
      Bei "diesen" guten Nachrichten können die Kurse von MOB und FRN im nächsten Jahr ja nur steigen! :D


      Deloitte Technology Fast 500 EMEA: freenet.de AG: Zweifache Auszeichnungen für gezeigten Unternehmenserfolg
      Hamburg (ots) -

      - Erstmalig verliehen: Fast 500 Technology Heavy Weight Award für Unternehmen

      - Internationales Ranking: Platz 37 beim Deloitte-Ranking der am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen im Raum EMEA

      - Über 2000 Prozent kumulatives Umsatzwachstum in den vergangenen 5 Jahren

      Die Hamburger freenet.de AG gewinnt den in diesem Jahr erstmalig verliehenen Fast 500 Technology Heavy Weight Award für Unternehmen, die seit mindestens 2 Jahren im Technology Fast 500 EMEA gelistet sind, im ersten Jahr einen Umsatz von über 10 Millionen Euro und im fünften Jahr von über 50 Millionen Euro verzeichnen konnten. freenet ist bereits seit 3 Jahren im Technology Fast 500 EMEA gelistet. Der Preis wurde in der Kalenderwoche 48 von Deloitte in London überreicht.

      "Wir haben uns zum einen immer für eine Strategie entschieden, die auf langfristigen Erfolg ausgerichtet ist und sich nicht an kurzfristigen Zielen und Marktbewegungen orientiert und setzen zum anderen auf unsere sehr guten und leistungsorientierten Mitarbeiter", sagte Axel Krieger, Finanzvorstand der freenet.de AG, bei der Preisverleihung in London über die Erfolgsfaktoren von freenet. "Dieser Preis zeigt, dass unsere Beständigkeit richtig war", Krieger weiter.

      Nachdem die freenet.de AG im November diesen Jahres im Deloitte Ranking der schnellst wachsenden Technologieunternehmen Deutschlands den 3. Platz belegte, wurde das Hamburger Unternehmen am Mittwoch in London erneut für einen Platz unter den ersten 50 schnellst wachsenden Technologieunternehmen im Raum Europa, Mittlerer Osten und Afrika (EMEA) ausgezeichnet. Im Ranking der Beratungsgesellschaft Deloitte belegte das Internet- und Telekommunikationsunternehmen mit Platz 37 und 2076 Prozent kumulativem Umsatzwachstum über die vergangenen 5 Geschäftsjahre eine Top-Platzierung und unterstreicht damit auch international seine Stellung als eines der erfolgreichsten deutschen Unternehmen der Technologie-Branche.

      Quelle: news aktuell
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 10:22:03
      Beitrag Nr. 380 ()
      So langsam kommt Bewegung in die Sache ... :cool:



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung zum Gerichtsurteil des OLG Schleswig von heute.

      OLG Schleswig entscheidet über Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2003 der mobilcom AG

      - Aufsichtsratswahl von Dr. Dietz wirksam
      - Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Januar 2003 zum mobilcom Settlement Agreement (mc SA) wurde durch das Gericht für unwirksam erklärt :D

      Büdelsdorf/Schleswig, 8. Dezember 2005 – Das Oberlandesgericht Schleswig hat heute über Anfechtungsklagen von Aktionären gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG vom 27. Januar 2003 entschieden. Die Wahl von Dr. Dietz zum Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Gerichts wirksam. Für unwirksam hält das Gericht den Zustimmungsbeschluss zum mc SA mit France Telecom.
      Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Schleswig war hingegen nicht die Wirksamkeit des mc SA. Diese ist nicht in Frage gestellt.
      Ungeachtet dessen hält das Unternehmen die Auffassung des Gerichts für verfehlt und wird die Entscheidungsgründe - sobald sie schriftlich vorliegen – prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.

      Hintergrund
      Einige Aktionäre hatten nach der außerordentlichen Hauptversammlung der mobilcom AG vom 27.01.2003 die Zustimmung zum mc SA und zur Wahl des in der Zwischenzeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Dr. Dietz zum Aufsichtsrat im Klagewege angefochten. Das Landgericht Flensburg hatte in der ersten Instanz die Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum mobilcom Settlement Agreement abgewiesen und den Klagen zur Wahl von Dr. Dietz in den Aufsichtsrat stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl Anfechtungskläger als auch mobilcom Berufung eingelegt. Hinsichtlich dieser Berufungen erging heute die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts in Schleswig.


      Mit freundlichem Gruß
      Patrick Möller

      --
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      schrieb am 08.12.05 13:20:39
      Beitrag Nr. 381 ()
      `BEHERRSCHUNG DURCH FT NICHT AUSGESCHLOSSEN`

      Vor dem Oberlandesgericht geklagt hatte eine Reihe von Aktionären, darunter die Ehefrau von mobilcom-Gründer Gerhard Schmid, Sybille Schmid-Sindram. Das Landesgericht Flensburg hatte die Anfechtungsklagen noch abgewiesen.

      Das Urteil des Oberlandesgerichts könnte allerdings Auswirkungen auf andere Verfahren haben: In einer Nebenerklärung zum Urteil schreiben die Richter, dass eine Beherrschung von mobilcom durch France Telecom nicht ausgeschlossen sei. :D Der frühere mobilcom-Chef Schmid klagt in einem weiteren Verfahren gegen die Einigung mit den Franzosen und argumentierte dabei, dass France Telecom bei mobilcom trotz einer Minderheitsbeteiligung faktisch das Sagen hatte. "Die Glaubwürdigkeit von Schmid erhöht sich mit dem Spruch des Oberlandesgerichts", sagte ein Branchenbeobachter. Der mobilcom-Sprecher lehnte einen Kommentar dazu ab.:laugh:

      France Telecom hatte sich im März 2000 an mobilcom beteiligt und zugesagt, bis zu 10 Milliarden Euro in den Ausbau des UMTS-Netzes von mobilcom zu investieren. Später trat France Telecom von dem Vorhaben zurück und kündigte die Verträge. Der norddeutsche Mobilfunkanbieter geriet dadurch an den Rand der Pleite. In einem Vergleich verpflichteten sich die Franzosen zur Übernahme von 7,2 Milliarden Euro Schulden von mobilcom.

      Die Aktie von mobilcom verlor im frühen Handel über drei Prozent, konnte zuletzt aber die Verlust auf 0,6 Prozent begrenzen./mur/mf/

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      AXC0080 2005-12-08/11:41
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      schrieb am 08.12.05 13:25:47
      Beitrag Nr. 382 ()
      Das bedeutet, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat gesamtschuldnerisch in der Haftung steht. :cool:


      Das Oberlandesgericht stellte klar, dass das Urteil nicht den Bestand des Vergleichs selbst berühre, da der Vertrag durch den Vorstand abgeschlossen worden sei. "Allerdings ist für diesen Schritt der Vorstand nunmehr selbst verantwortlich und kann sich nicht auf eine Zustimmung der Hauptversammlung berufen", erklärte das Gericht. :laugh: Der Senat habe die Unwirksamkeit der Zustimmung durch die Hauptversammlung damit begründet, dass die Aktionäre vom Vorstand über die Tragweite des Vergleichs nicht hinreichend informiert worden seien. Es reiche nicht aus, dass das umfangreiche Vertragswerk lediglich zeitweise auf der Hauptversammlung ausgelegen haben.
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 14:13:43
      Beitrag Nr. 383 ()
      Erst wird durch den Vorstand und AR von MOB der Gesellschaft (sprich den Aktionären) über 3 Mrd. Euro Schaden verursacht bzw. die Geltendmachung der Ansprüche mit allen Mitteln vereitelt (siehe Prof. Haarmann) und dann schicken sie den "armen" IR-Möller vor und geben zum Besten, dass sich niemand finden lassen wird, der den Vorstand verklagen will!!! :p


      08.12.2005 - 13:27 Uhr

      OLG gibt Anfechtungsklage von mobilcom-Aktionären statt (zwei)
      Konkret geht es in dem Urteil um die Zustimmung der Hauptversammlung 2003 zu einem Vertrag mit dem einstigen Großaktionär France Telecom SA. In dem so genannten "MC Settlement Agreement" war der Ausstieg von France-Telecom aus dem UMTS-Geschäft bei gleichzeitiger Entschuldung des deutschen Mobilfunkanbieters geregelt worden. Das OLG entschied, die Zustimmung der Aktionäre zu diesem Abkommen sei unwirksam, weil der mobilcom-Vorstand die Anteilseigner des Unternehmens über die Tragweite des Vertrags nicht hinreichend informiert.

      Der Einigungsvertrag nach dem Urteil aber weiter gültig, weil der mobilcom-Vorstand ihn unabhängig von der Hauptversammlung abschließen konnte. Allerdings ist nach dem Spruch des Gerichtes nun allein der Vorstand für seinen Abschluss verantwortlich. Er kann sich nicht mehr auf die Zustimmung der Hauptversammlung berufen.

      Mit Konsequenzen für die damals Verantwortlichen rechnet mobilcom allerdings nicht. Das Unternehmen glaube nicht, dass ein Aktionär den Vorstand wegen des Vertrages mit France Telecom verklagen werde, sagte ein Sprecher am Donnerstag Dow Jones Newswires. :laugh::laugh::laugh:

      Das Oberlandesgericht hat gegen sein Urteil Revision nicht zugelassen. :cool: mobilcom erwägt nach den Worten des Sprechers aber, gegen diesen Nichtzulassungsbeschluss Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einzulegen. Entschieden werde dies, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.

      Geklagt gegen den Hauptversammlungsbeschluss hatte unter anderem die Frau des mobilcom-Gründers Sybille Schmid-Sindram. Der Einigungsvertrag mit France Telecom sah unter anderem vor, dass weder sie noch der damalige Großaktionär und Unternehmensgründer Gerhard Schmid eine Organstellung bei mobilcom bekleiden sollten.

      -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 - 3574 3116,
      kirsten.bienk@dowjones.com

      DJG/kib/rio -0-
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 16:44:48
      Beitrag Nr. 384 ()
      Hamburg (Reuters) - Der milliardenschwere Vergleich zwischen dem Mobilfunk-Dienstleister Mobilcom und dem französischen Telekommunikationskonzern France Telecom (FT)ist nach einem Gerichtsurteil nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied am Donnerstag, die Aktionäre seien nicht ausreichend über die Tragweite des Kompromisses informiert worden, ihre Zustimmung unwirksam. Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid sieht seine Chancen steigen, Schadensersatzansprüche gegen France Telecom geltend zu machen.

      In dem unter Beteiligung der damaligen Bundesregierung zu Stande gekommenen Vergleich hatten beide Seiten den Rückzug von Mobilcom aus dem UMTS-Geschäft vereinbart. Sie verzichteten zugleich darauf, gegenseitig Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Gegenzug übernahm France Telecom Milliardenschulden von Mobilcom und rettete das Unternehmen vor der Pleite. Aktionäre - darunter die Ehefrau des Mobilcom-Gründers und früheren Vorstandschefs Gerhard Schmid - klagten gegen den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.

      VORSTAND HAFTET FÜR KOMPROMISS MIT FRANCE TELECOM

      Das Oberlandesgericht stellte klar, dass der Vergleich selbst nicht durch das Urteil berührt werde. Der Vertrag sei vom Vorstand für die Gesellschaft abgeschlossen worden. "Allerdings ist für diesen Schritt der Vorstand nunmehr selbst verantwortlich und kann sich nicht auf eine Zustimmung der Hauptversammlung berufen", erklärten die Richter. Damit ist der Vorstand nicht aus der Haftung. Eventuelle Schadensersatzansprüche könnten auch an ihn gerichtet werden. Mobilcom erklärte, man halte das Urteil für falsch und werde gegebenenfalls vor den Bundesgerichtshof ziehen.

      Branchenkenner bewerteten das Urteil als Etappensieg von Schmid, der im Zuge des Vergleichs aus dem Unternehmen gedrängt wurde und seither um sein Vermögen kämpft. Streitpunkt ist, ob die Franzosen Mobilcom beherrschten. France Telecom war mit 28 Prozent größter Mobilcom-Aktionär. Inzwischen hat der US-Investor TPG die Anteile der Franzosen übernommen. Mobilcom wurde mit der Internettochter Freenet verschmolzen.

      SCHMID: DURCH URTEIL STEIGEN UNSERE CHANCEN

      Schmid sagte zu Reuters: "Insoweit das Urteil auf die Beherrschung der Mobilcom durch France Telecom Stellung nimmt, sehe ich die Rechtspositionen meines Insolvenzverwalters und meiner Ehefrau in ihren Klagen gegen die France Telecom gestärkt." In der Begründung des Urteils wird die Frage einer Beherrschung ansprochen, aber offen gelassen. Schmids Verwalter fordert von France Telecom nach dessen Angaben 4,3 Milliarden Euro Schadensersatz. Seine Ehefrau Sybille Schmid-Sindram verlange in einer eigenen Klage 200 Euro je Aktie. Damit hat auch diese Klage ein Volumen von mehreren Milliarden Euro.

      Mit finanzieller Unterstützung der France Telecom hatte Mobilcom im August 2000 für 8,4 Milliarden Euro eine der sechs deutschen UMTS-Lizenzen für die Mobilfunk ersteigert. Als den Franzosen der von Schmid eingeschlagene Kurs zu riskant erschien, stellte France Telecom die Unterstützung ein. Unter Beteiligung des im Februar 2002 an die Spitze des Mobilcom-Aufsichtsrats gerückten Ex-Thyssen-Managers Dieter Vogel wurde ein Vergleich mit France Telecom geschlossen, in dem die Franzosen sich verpflichteten, 7,1 Milliarden Euro Schulden von Mobilcom zu übernehmen. Schmid musste sich aus dem Unternehmen zurückziehen. Er kämpft seitdem um sein damaliges Vermögen.

      Der Mobilcom-Aktie legte am Donnerstag mehr als zwei Prozent auf über 17,70 Euro zu.
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 18:04:16
      Beitrag Nr. 385 ()
      Xetra-Schluss mal wieder mit ordentlich Umsatz auf Tagestief, ein echtes Trauerspiel, kann in 2006 eigentlich nur besser werden! :rolleyes:



      19.12.2005 - 15:48 Uhr
      WestLB: MobilCom-Kostensenkungspläne kaum überraschend


      Einstufung: Bestätigt "Outperform"
      Kursziel: Bestätigt 21,50 EUR :cool:


      Der WestLB zufolge sind die Pläne von MobilCom zur Senkung der Personalkosten in ihrem Mobilserviceanbieter-Geschäft angesichts des sich verschärfenden Wettbewerbs auf dem deutschen Mobilfunkmarkt nicht wirklich überraschend. Für
      das Gesamtjahr 2005 rechnen die Analysten mit Personalkosten des Unternehmens in Höhe von 65 Mio EUR. Einige Kosten-Synergien seien von der Übernahme von Freenet zu erwarten. Die Kostensenkungspläne deuteten darauf hin, dass MobilCom keine erheblichen Verzögerungen bei der Übernahme von Freenet erwarte, so die Analysten.
      DJG/jel/alfap/ok/raz



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      Avatar
      schrieb am 20.12.05 12:32:13
      Beitrag Nr. 386 ()
      20.12.2005 12:11
      SES Research stuft mobilcom hoch

      Die Analysten von SES Research haben die Aktien von mobilcom (Nachrichten/Aktienkurs) von "Marketperform" auf "Outperform" hochgestuft.

      Fairer Wert: 22,45 Euro. :rolleyes:
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      schrieb am 02.01.06 22:23:54
      Beitrag Nr. 387 ()
      France Télécom soll noch mehr für Mobilcom zahlen
      :cool:

      Frankfurt/Main - Der Insolvenzverwalter des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid will vom ehemaligen Partner des Mobilfunkanbieters, France Télécom (FT) noch mehr Schadenersatz. Insolvenzverwalter Jan Wilhelm habe den Streitwert der vor einem Jahr vor dem Landgericht in Frankfurt eingereichten Klage auf 7,2 Mrd. Euro von zuvor 4,25 Mrd. Euro erhöht, berichtete das Magazin "Focus". :rolleyes:

      Wilhelms Anwaltskanzlei war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Wilhelm wirft France Télécom Vertragsbruch vor, indem die Franzosen anders als vereinbart den Aufbau eines UMTS-Netzes für Mobilcom nur zu einem kleinen Teil finanziert hätten. Neben den ausstehenden Zahlungsverpflichtungen, die der Verwalter auf 3,5 Mrd. Euro bezifferte, müsse FT auch für die entgangenen Gewinnchancen von Mobilcom als Netzbetreiber haften. Schmid hatte im Februar 2003 Privatinsolvenz angemeldet. rtr

      Artikel erschienen am Mo, 2. Januar 2006
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 18:39:50
      Beitrag Nr. 388 ()
      Wird langsam mal Zeit, dass sich die underperfomance von MOB in eine outperfomance verwandelt! :rolleyes:


      Diagnose: Die MOBILCOM Aktie markierte im März 2000 ihr AllTimeHigh bei 210,00 Euro. Nach diesem Hoch folgte ein langer Abwärtstrend, der im September 2003 mit einem klassischen Ausverkauf und einem AllTimeLow bei 0,73 Euro endete. Die anschließende massive Aufwärtsbewegung führte die Aktie bis März 2003 auf ein Hoch bei 20,04 Euro. Im Juli/August 2005 scheiterte ein Ausbruchsversuch über dieses Hoch trotz guter Ansätze, was dann zu einer Abwärtsbewegung bis 15,71 Euro führte. An dieses Tief aus dem Oktober 2005 schloss sich eine kleine Bodenbildung innerhalb eines aufsteigenden Dreiecks an. Aus diesem brach die Aktie regelkonform in der vorletzten Woche nach oben aus. Das rechnerische Ziel aus diesem Dreieck liegt bei 21,29 Euro und damit knapp unterhalb des Widerstands bei 21,68 Euro, an dem die Aktie mit ihrem Ausbruchsversuch im Sommer 2005 gescheitert war.

      Prognose: Die MOBILCOM Aktie kann kurzfristig bis in den Bereich 21,29-21,68 Euro anziehen. Dort wird die Aktie wieder einige Schwierigkeiten haben. Sollte sie aber signifikant darüber ausbrechen, hätte sie Potenzial bis ca. 28,00 Euro. :p Die Aktie sollte nun nicht mehr unter 18,30 Euro zurückfallen, da sonst die kleine Bodenbildung negiert wäre.

      Avatar
      schrieb am 10.01.06 15:24:56
      Beitrag Nr. 389 ()
      Diese Klage müsste "eigentlich" die Mobilcom-Verwaltung und nicht der ehemalige VV und Gründer führen und tja, 3,6 Mrd. Euro entsprechen rund 58 Euro pro Mobilcom-Aktie ... siehe den Thread-Titel!!! :D:D:D


      FinanzNachrichten.de, 10.01.2006 15:11:00

      France Telecom soll 3,6 Mrd. Euro an Mobilcom zahlen
      Die Millenium GmbH und die Ehefrau des Mobilcom-Gründers haben beim Landgericht Kiel eine Milliardenklage gegen die France Télécom eingereicht. Darin werde die France Télécom auf Zahlung von 3,6 Milliarden Euro an die Mobilcom AG :p und weitere 1,8 Milliarden Euro an die Millenium GmbH verklagt.

      Hintergrund für die Klage sei der Ausstieg der France Télécom im Jahr 2002 aus einem umfassenden Kooperationsvertrag mit der Mobilcom AG. Die Ansprüche ergeben nach Mitteilung der Millenium GmbH aus dem Aktienrecht, wonach ein herrschendes Unternehmen einem abhängigen Unternehmen bei Veranlassung einer nachteiligen Maßnahme den entstandenen Schaden vollständig ausgleichen muss.

      Erst kürzlich habe das OLG Schleswig in einem Urteil die Rechtsmeinung geäußert, wonach viel dafür spricht, dass diese Aktienrechtlichen Voraussetzungen im Fall des Ausstieges der France Télécom aus dem Kooperationsvertrag vorliegen. Den nun geltend gemachten Schaden habe ein Wirtschaftsprüfer in einem Gutachten festgestellt.:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 10:43:57
      Beitrag Nr. 390 ()
      Mal wieder eine "Meisterleistung" der Mobilcom-Verwaltung, die anderen machen die Arbeit und tragen das Risiko und bei Mobilcom nimmt man eine Valium und arbeitet fieberhaft an einer Lösung, wie man bei einem möglichen Klageerfolg der FT die Milliarden wieder zustecken kann, ohne dafür wegen Untreue jahrelang in den geschlossenen Strafvollzug zu wandern?!? Solange Vogel und Konsorten "frei" rum laufen, wird sich daran auch nichts ändern!!! :p


      Stellungnahme der mobilcom AG zu Presseberichten im Zusammenhang mit weiteren Schadenersatzklagen gegen die France Télécom

      Büdelsdorf, 12. Januar 2006 – aus der Presseberichterstattung vom 10. und 11. Januar 2006 geht hervor, dass die millenium GmbH und Frau Schmid–Sindram weitere Schadenersatzklagen gegen die France Télécom eingereicht haben.
      Die mobilcom AG weist in diesem Zusammenhang klarstellend darauf hin, dass Gegenstand des Urteils des OLG Schleswig vom 8. Dezember 2005 nicht die Frage der Beherrschung, sondern die Frage der Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses zum mc-Settlement Agreement war. Insofern hat das OLG auch keine Entscheidung darüber getroffen, dass mobilcom von France Télécom beherrscht worden sei.

      Ferner berührt nach Auffassung des OLG Schleswig der unwirksame Zustimmungsbeschluss nicht die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung zwischen mobilcom und France Télécom (mc-Settlement Agreement).

      Das Unternehmen wird prüfen, ob anlässlich der Klageerhebungen durch millenium GmbH und Frau Schmid-Sindram Handlungsbedarf besteht. :cry:

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      schrieb am 12.01.06 12:15:28
      Beitrag Nr. 391 ()
      @stockpicker

      Tja - so ist das eben, solange Vogel noch immer seine unheilvoll schützende Hand nicht etwa über MOB, sondern über "seine" France Telecom hält...

      Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass der letzte Satz überhaupt in die Pressemeldung geschrieben wurde. Das lässt zumindest auf einen noch nicht abgeschlossenen Prozess des Nachdenkens beim neuen und von den Altlasten ja (bislang) nicht direkt betroffenen MOB-Vorstand schließen. Grenz hätte so was nie in eine Meldung geschrieben, weil er ja jahrelang mit Vogel im Chor gesungen hat, dass es "definitiv und niemals und rechtlich völlig unzweifelhaft und überhaupt nicht und keinesfalls" irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen FT geben könne und dass man das auch keinesfalls prüfen müsse, weil man das ja schon vor Jahren getan habe. Gegenteilige Gutachten dazu wurden immer ignoriert oder gar diskreditiert. Insofern ist der TONFALL und eigentlich auch der Inhalt der Meldung immerhin neu. Ob auch TATEN des MOB-Vorstands folgen werden (etwa eine aktive Unterstützung der Sindram-Klage oder zumindest eine konstruktiv-neutrale Haltung dazu), wird die Zukunft zeigen.

      Falls (wie Du oben andeutest) tatsächlich eine Umgehung eines möglichen Urteils angestrebt wird (d.h. eine Schadenersatzzahlung irgendwie einseitig wieder in Richtung FT zurückgespielt werden sollte), würde m.E. schon ein solcher VERSUCH Haftungsklagen der anderen Aktionäre triggern. Schließlich geht es nicht um Peanuts! Wie kommst Du darauf, dass eine solche "Lösung" vorbereitet wird? :confused: Gibt es da Hinweise? :confused:

      So eine "Lösung" hätte zwar schon Tradition bei MOB (schließlich hat Grenz ja auch in vorauseilendem Gehorsam 90% der möglichen UMTS-Lizenz-MWSt-Rückerstattung per unnötiger Pressemeldung der FT zugesprochen). Aber das war noch "zu alten Zeiten" - und ich denke, diese Fehler wird der neue Vorstand sich nicht mehr leisten! On verra - man wird sehen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 13:02:00
      Beitrag Nr. 392 ()
      [posting]19.673.931 von Pauli70 am 12.01.06 12:15:28[/posting]Mein Sarkasmus leitet sich in der Tat aus der Historie ab und wie von Seiten der Mobilcom-Verwaltung mit der Prüfung der Frage einer möglichen Schadensersatzpflicht der FT umgegangen wurde! Ich erinnere da nur an den von der HV bestellten und dann unter höchst fragwürdigen Umständen (FT verkaufte fast Ihre gesamte Beteiligung an TPG und eine cypriotische Gesellschaft stellte dann den Antrag!)wieder abberufenen Sondergutachter Prof. Haarmann! :rolleyes:

      In der heutigen Focus-Money-Ausgabe (Seite 11) steht ein kleiner Artikel über Dieter Vogel. Er legt bei der WCM den AR-Vorsitz nieder, um mehr Zeit für seine eigene Private Equity Gesellschaft LGB & Vogel zu haben. Würde mich brennend interessieren wer dafür die Mittel zur Verfügung gestellt hat .... :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 18:45:28
      Beitrag Nr. 393 ()
      FinanzNachrichten.de, 12.01.2006 17:26:00
      Neuer Schmid-Prozess zum Wohle aller MobilCom-Aktionäre
      Von Stefan Paul Mechnig

      Dow Jones Newswires

      DÜSSELDORF (Dow Jones)-MobilCom-Gründer Gerhard Schmid und seine Frau haben eine juristische Offensive gestartet, um France Telecom für ihren Ausstieg aus dem norddeutschen Telefonunternehmen vor drei Jahren doch noch haftbar zu machen. So strengte Sybille Schmid-Sindram eine weitere Milliardenklage gegen den französischen Konzern an, die bei Erfolg auch den übrigen MobilCom-Aktionären nützt. Sie selbst übernehme das Kostenrisiko, sagte die Unternehmerin zu Dow Jones Newswires. :kiss: In einer schon länger laufenden anderen Schadenersatzklage, die der Insolvenzverwalter ihres Mannes führt, wurde zudem der Streitwert drastisch erhöht.

      Das Ehepaar baut vor allem auf die Äußerung eines Gerichts in einem anderen Streitfall um den Rückzug von France Telecom aus der MobilCom AG: Das Oberlandesgericht Schleswig habe nämlich Anfang Dezember die Ansicht geäußert, dass die Franzosen seinerzeit einen beherrschenden Einfluss ausgeübt hätten, erläuterte Gerhard Schmid. Formal war France Telecom bis Ende 2002 allerdings nur mit 28,5% an MobilCom beteiligt, die damals noch ihre teuer ersteigerte UMTS-Lizenz besaß und ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen wollte. Weil dem Pariser Konzern das zu teuer wurde, zog er sich aus dem Büdelsdorfer Unternehmen zurück, das sich nun mit der ehemaligen Tochter freenet in Hamburg zusammenschließen will.

      Schmid-Sindram hat nun auf der Basis dieser Rechtsmeinung eine weitere Klage vor dem Landgericht Kiel eingereicht. Laut Aktienrecht müsse ein beherrschendes Unternehmen haften, wenn es nachteilige Handlungen für das abhängige Unternehmen vornehme, lautet die Begründung. Denn durch den Stopp des Netzaufbaus sei MobilCom und den Aktionären ein Schaden entstanden. Schmid-Sindram fordert für ihre Vermögensverwaltungsgesellschaft Millenium rund 1,8 Mrd und für die anderen Anteilseigner knapp 3,6 Mrd EUR Kompensation, wie ihr Mann bestätigte. Hinzu kommen Zinsen, so dass sich die Gesamtforderung auf etwa 8 Mrd EUR belaufen sollte.

      Das Prozessrisiko übernimmt Millenium. Sie habe Vorstand und Aufsichtsrat von MobilCom vor Ablauf der Verjährung Ende 2005 vergebens aufgefordert zu klagen, sagte Schmid-Sindram. Daraufhin habe sie sich entschlossen, selbst das Heft in die Hand zu nehmen. :cool::D:p Nach den Worten ihres Mannes gibt die Ansicht des OLG auch Rückenwind für die Ende 2004 eingeleitete Klage seines Insolvenzverwalters Jan H. Wilhelm, der France Telecom Vertragsbruch vorwirft. Hier wurde der Streitwert kürzlich auf 7,2 Mrd von 4,3 Mrd EUR erhöht.
      MobilCom wies aber jetzt darauf hin, dass die Richter keinerlei förmliche Entscheidung hinsichtlich der Frage einer Beherrschung getroffen hätten. Ein Gutachten, das die Aktionäre des Unternehmens in Auftrag gegeben hatten, war sogar zu der Ansicht gelangt, dass France Telekom keineswegs der dominierende Part gewesen sein. Ironischerweise war die Hauptversammlung, die es in Auftrag gegeben hatte, von Frau Schmid-Sindram eingerufen worden. In dem Anfang Dezember ergangenen OLG-Urteil ging es um einen Hauptversammlungsbeschluss zum Rückzug der Franzosen. Dieser sei nichtig, befand das OLG, weil die MobilCom-Aktionäre nicht ausreichend über die möglichen Folgen informiert worden seien.

      Der Beschluss selbst ist allerdings weiter gültig - nur steht jetzt allein der MobilCom-Vorstand dafür gerade. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers wird noch geprüft, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, um dagegen zu klagen, dass die Kieler Richter keine Revision gegen das Urteil zugelassen haben. Der juristische Kleinkrieg wird also noch lange für Schlagzeilen sorgen.

      Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, + 49 (0) 211 - 13 87 213,
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 17:48:44
      Beitrag Nr. 394 ()
      Vielleicht kommt der Kursanstieg auch aus einer anderen Ecke ... :cool:


      1422 GMT [Dow Jones] MobilCom (MOB.XE) +6.1% at EUR21.53, as speculation circulates that companies in the US are interested in a possible takeover, say traders. "It can`t be ruled out that MobilCom could be of interest to private equity firms," says one. But another says the talk might just be an attempt to explain the share price`s climb. Freenet (FRN.XE) +5.6% at EUR24.02. (MIF/HAD)
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 17:46:30
      Beitrag Nr. 395 ()
      Langsam aber sicher geht es voran, ob die MOB-Verwaltung will oder nicht, spielt mittlerweile auch keine Rolle mehr!!! ... :D


      Mobilcom-Gründer Schmid sieht neuen Hebel gegen France Telecom

      DÜSSELDORF (Dow Jones)-Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid sieht mit einem richterlichen Schreiben steigende Chancen, France Telecom für die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit dem norddeutschen Telefonunternehmen haftbar machen zu können. In dem Dow Jones Newswires vorliegenden Brief äußert das Landgericht Kiel die Ansicht, der vor gut drei Jahren geschlossene Vergleichsvertrag zwischen beiden Gesellschaften sei nichtig, falls ein Urteil aus einem anderen Verfahren von Anfang Dezember Rechtskraft erlange. Schmid zufolge bestünde dann eine wesentliche Voraussetzung, um von dem französischen ANZEIGE

      Konzern unter anderem Schadenersatz in Milliardenhöhe zu erlangen.

      Der frühere Vorstandsvorsitzende und seine Frau führen seit Jahren Prozesse gegen die France Telecom. Die letzte Klage im nominellen Streitwert von 5,4 Mrd EUR reichte Sybille Schmid-Sindram im Januar beim Kieler Landgericht ein. France Telecom war Anfang 2000 Gesellschafter der Mobilcom AG geworden und hatte zugesagt, das teure UMTS-Geschäft zu finanzieren. Als sie selber in Schwierigkeiten gerieten, stellten die Franzosen ihr Engagement ein, übernahmen aber rund 7 Mrd EUR an Verbindlichkeiten des deutschen Partners.

      Details zur Kooperationsauflösung wurden in dem Vergleichvertrag (Mobilcom Settlement Agreement, MCSA) vom November 2002 geregelt. Nach Ansicht von Schmid entstand Mobilcom durch den Verzicht auf das UMTS-Mobilfunknetz ein erheblicher Schaden. In dem Schreiben des Landgerichts Kiel sieht er nun einen neuen Hebel. Der Brief bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. Dezember. Demnach wurden die Mobilcom-Aktionäre nicht ausreichend über die Umstände und Konsequenzen der Übereinkunft mit France Telecom informiert. Die Zustimmung der Hauptversammlung dazu von Anfang 2003 erklärte das OLG daher für nichtig.

      Das Landgericht Kiel bekundete jetzt die Ansicht, sollte das OLG-Urteil rechtskräftig werden, " so wäre das MCSA nicht wirksam zustande gekommen ( )" . " Das würde bedeuten, dass die Franzosen den Kooperationsvertrag vom März 2000 unberechtigt gekündigt hatten" , sagte Schmid im Gespräch mit Dow Jones. " Dies hätte weit reichende Folgen." Auch für ihn selbst - Schmid war neben Mobilcom persönlich Vertragspartei und hofft, den Gegenwert seiner verpfändeten und verkauften Aktien zurückzubekommen. Von France Telecom war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Die entscheidende Frage ist, ob die Franzosen seinerzeit den Partner dominierten. Laut Aktienrecht müssen herrschende Unternehmen haften, wenn sie nachteilige Maßnahmen für die abhängige Gesellschaft veranlassen. Zwar besaß France Telecom nur gut 28% an Mobilcom, und inzwischen wurde der weit überwiegende Teil an einen Finanzinvestor verkauft. Gleichwohl spürt Schmid Rückenwind: In der schriftlichen Urteilsbegründung des OLG Schleswig, die Dow Jones vorliegt, heißt es, es lägen " Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Mobilcom ein von France Telecom " letzlich faktisch beherrschtes Unternehmen geworden war" und dass sie durch das MCSA " zu einem für sie nachteiligen Rechtsgeschäft veranlasst worden ist" . :cool:

      Mobilcom hat wegen des OLG-Urteils inzwischen den Bundesgerichtshof angerufen, wie der Vorstandsvorsitzende Eckhard Spoerr Dow Jones Newswires sagte. Das oberste Gericht soll klären, ob die Entscheidung rechtens war, dass Mobilcom gegen das Urteil nicht in die Revision gehen kann. Ob und wie das Unternehmen auf die im Namen aller Aktionäre geführte Schadenersatzklage von Schmid-Sindram reagiert, sei noch offen, sagte Spoerr: " Das muss man sehr gründlich überlegen."

      Anlass der Äußerung des Landgerichts ist allerdings nicht die jüngste Initiative von Schmid-Sindram, sondern die Vielzahl von Anfechtungsklagen, die gegen die geplante Fusion der Mobilcom mit dem Tochterunternehmen freenet erhoben worden sind. Aber auch dieses auf Eis liegende Projekt wäre nach Ansicht des Landgerichts von einer Nichtigkeit des Vergleichsvertrages tangiert: Dies hätte " auf die rechtliche Beurteilung der hier angegriffenen Beschlüsse unmittelbare Auswirkung" , erklärte es mit Blick auf die Fusions-Entscheidung der Mobilcom-Hauptversammlung vom August 2005.

      -Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, ++ 49 (0) 211 - 13 87 213, duesseldorf.de@dowjones.com DJG/stm/kgb/nas
      Avatar
      schrieb am 14.02.06 19:36:23
      Beitrag Nr. 396 ()
      Dann hat sich wohl die Fusion mit Freenet erstmal erledigt! :D


      mobilcom und debitel prüfen Fusion ;)

      Berlin - Die Mobilfunkprovider debitel und mobilcom prüfen nach Informationen aus Branchenkreisen eine Fusion. Die Unternehmen hätten erste Gespräche aufgenommen, erfuhr die dpa. Hintergrund der Verhandlungen ist der Preisverfall auf dem deutschen Mobilfunkmarkt, der die Ergebnisse der Unternehmen schmälert. Die Zwischenhändler von Handy-Verträgen trifft die Entwicklung härter als die Netzbetreiber, da sie geringere Margen haben. debitel und mobilcom haben keine eigenen Netze
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 11:02:22
      Beitrag Nr. 397 ()
      Rekordjahr 2005 – mobilcom steigert Umsatz auf über 2 Mrd. € :cool:

      - mobilcom-Konzern steigert Umsatz auf 2.051 Mrd. € und verbessert das bereinigte EBITDA auf 197,9 Mio. €
      -Mobilfunk-Serviceprovider verbessert bereinigtes EBITDA um mehr als 66%
      - freenet verdoppelt DSL-Kundenbestand

      Büdelsdorf, 28. Februar 2006 - Der mobilcom-Konzern beendet das Jahr 2005 nach vorläufigen Zahlen mit eindrucksvollen Kunden- und Ergebniszuwächsen. Der Mobilfunk-Serviceprovider hat den Kundenbestand um 260 Tausend im Geschäftsjahr 2005 auf 4,82 Mio. ausgebaut. freenet konnte den DSL- Kundenbestand im abgelaufenen Geschäftsjahr sogar auf knapp 700 Tausend verdoppeln und hat maßgeblich zum Umsatzwachstum des mobilcom- Konzerns von 1.897,3 Mrd. € auf 2.050,8 Mrd. € beigetragen. Das um einmalige verschmelzungsbedingte Aufwendungen und Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 25,2 Mio. € bereinigte EBITDA der mobilcom-Gruppe beträgt 197,9 Mio. € gegenüber 160,1 Mio. € im Vorjahr (+ 23,6 Prozent). Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf einen Anstieg des Rohertrags um 71,7 Mio. € auf 490,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Das bereinigte EBIT beträgt 133,6 Mio. € und verbesserte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2004 um mehr als 50 Prozent (Vorjahr: 87,8 Mio. €).

      Mobilfunk-Serviceprovider: Ergebnisziel erreicht
      Zum Jahresende konnte der Mobilfunk-Serviceprovider ein starkes Wachstum verzeichnen und hat den Kundenbestand von 4,56 Mio. (31.12.2004) auf 4,82 Mio. ausgebaut. Das gesamte Kundenwachstum um 260 Tausend konnte im 2. Halbjahr erzielt werden. Aufgrund des gesunkenen Preisniveaus und der damit verbundenen Verringerung des durchschnittlichen Umsatzes pro Kunde auf 18,4 € (Vorjahr: 20,3 €) im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie geringerer Prämien für Bruttoneukunden liegt der Umsatz des Geschäftsjahres 2005 mit 1.350,0 Mio. € um ca. 5 Prozent unter dem Vorjahreswert von 1.428,5 Mio. €. Trotz dieser negativen Einflussfaktoren hat mobilcom seine EBITDA- Prognose für das Gesamtjahr von 66 Mio. € leicht übertroffen. Das um die einmaligen Aufwendungen (13,5 Mio. €) im Segment Mobilfunk- Serviceprovider bereinigte EBITDA beläuft sich auf 66,7 Mio. € für 2005. Die einmaligen Aufwendungen beinhalten 9,5 Mio. € verschmelzungsbedingte Aufwendungen und 4,0 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen. Das bereinigte EBIT hat sich gegenüber dem Vorjahr auf 42,8 Mio. € mehr als vervierfacht (Geschäftsjahr 2004: 9,2 Mio. €).

      Festnetz/Internet: Zunehmendes Wachstumstempo im DSL
      Der von der freenet.de AG geführte Geschäftsbereich Festnetz/Internet kann für das Geschäftsjahr 2005 einen Umsatzanstieg von fast 50 Prozent auf 700,8 Mio. € verbuchen (Vorjahr: 468,8 Mio. €). Dazu haben die zu Jahresbeginn getätigten Akquisitionen (STRATO AG und Next ID GmbH) sowie ein starkes Wachstum im DSL- und im Portal Segment beigetragen. Neben der positiven Umsatzentwicklung hat sich der Rohertrag trotz der unerwartet hohen Kundengewinnungskosten und des aggressiven Preiswettbewerbs von 237,6 auf 298,7 Mio. € ebenfalls deutlich verbessert. Die Bemühungen haben sich jedoch bezahlt gemacht: freenet gewann im Berichtsjahr ca. 350 Tausend DSL-Neukunden und verdoppelte damit den DSL-Kundenbestand auf knapp 700 Tausend zum Jahresende 2005. Der Geschäftsbereich Festnetz/Internet hat das um einmalige Aufwendungen (11,7 Mio. €) im Zusammenhang mit der Verschmelzung bereinigte operative Ergebnis (EBITDA) auf 131,2 Mio. € verbessert (Vorjahr: 120,0 Mio. €). Das um die verschmelzungsbedingten Einmalaufwendungen bereinigte EBIT beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 90,8 Mio. € (Geschäftsjahr 2004: 79,1 Mio. €).

      Vor dem Hintergrund der angestrebten Verschmelzung der mobilcom AG mit der freenet.de AG steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest, wann die Veröffentlichung der endgültigen Geschäftszahlen erfolgen wird.



      --
      mobilcom AG
      Investor Relations

      Hollerstraße 126
      D- 24782 Büdelsdorf
      Germany

      E-Mail: ir@mobilcom.de
      Fon: 0049 (0)4331 69 1173
      Fax: 0049 (0)4331 434 40 30
      -------------------------------
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 17:04:02
      Beitrag Nr. 398 ()
      Die negative Korrelation von MOB zum Gesamtmarkt hat "irgendwann" sicher sein Ende ... :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 15:35:05
      Beitrag Nr. 399 ()
      Hi Stocki,

      jetzt bin ich bei Kursen um die 18,40 Oiro den leidenden Mobi-Aktionären doch mal zu Hilfe geeilt und hab mir das Zeugs wieder ins Depot gelegt. Der Markt hat sogar da gehalten....erst einmal. ;)

      Wahrscheinlich wissen wohl schon jetzt einige Leute, dass die Fusion blockiert wird oder was könnte der Grund sein? :D:D:D Schaun mer mal, wann die Ad Hoc kommt!

      Greetz
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 17:44:16
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.087.555 von smarttrader1 am 05.04.06 15:35:05Hi Smart,

      gute Frage, die Nachrichtenlage um MOB/FRN ist äusserst dünn. Wenn ich auf die heutigen Umsätze in XETRA so schaue und dann auf den Chart, sieht es doch stark nach Shortselling aus!?! :cool:

      MOB schliesst auf XETRA den 9 Tag in Folge im Minus und hat damit den kompletten Kursanstieg in 2006 korrigiert, damit sollte es ein Ende haben. Der Markt spielt schon einige Zeit, dass es mit dem Zusammenschluss 1:1,15 nichts werden wird. Heute ist der Spread wieder etwas zusammengelaufen, leider in die falsche Richtung aus MOB-Aktionärs-Sicht! ;)

      Die Einschätzung der LRP ist sicher so falsch nicht, auch wenn ich denke, dass in Sachen Regulierung noch nicht das letzte Wort gesprochen sein sollte und das Bundeskartellamt die Vorzugskonditionen für UI etc. wieder schlucken wird.

      Ob ich meinen Bestand an MOB noch mal aufstocke, entscheide ich morgen kurzfristig. :lick:

      Viele Grüße
      stockpicker999



      05.04.2006 - 13:33 Uhr
      mobilcom Outperformer

      Per-Ola Hellgren, Analyst der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, stuft die Aktie von mobilcom (ISIN DE0006622400/ WKN 662240) von "Marketperformer" auf "Outperformer" hoch.

      Infolge der jüngsten Kursverluste (etwa 11% seit dem 20. März) halte man die mobilcom-Aktie nun für deutlich unterbewertet. Die Ergebnisse 2005 hätten die Markterwartungen erfüllt und das operative Geschäft entwickle sich bislang normal.

      Die Analysten der LRP würden vermuten, dass die jüngsten Kursverluste auf die jüngste Breitbandinitiative der Deutschen Telekom zurückzuführen seien. Neben T-Online und AOL werde die United Internet (deren Aktie seit dem 20.03.2006 um 23% gestiegen sei) von Vorzugskonditionen beim Wiederverkauf des Telekom-Angebots T-DSL-Resale profitieren.

      Die übrigen Branchentitel wie freenet.de und Arcor würden dagegen als Verlierer gelten: Diese Anbieter würden in Ballungsräumen über zu wenige Kunden verfügen, um von dem T-DSL-Resale-Angebot der Deutschen Telekom profitieren zu können. Anbieter, deren DSL-Angebote vorwiegend auf eigener Infrastruktur (auf TAL, aber auch z.B. auf ZISP) basieren würden, wären im künftigen Wettbewerb chancenlos, denn ihre Kosten würden deutlich über dem Niveau des T-DSL-Resale-Angebots liegen. freenet.de sowie andere Anbieter hätten sich bei der Bundesnetzagentur sowie beim Bundeskartellamt über den Telekom-Vertrag beschwert.
      :rolleyes:

      Aufgrund ihrer freenet.de-Beteiligung werde die mobilcom vorerst in einem Rückzugsgefecht stecken müssen, nach der Analysteneinschätzung dürften sie aber von den Regulierungsbehörden Rückenwind bekommen. Dementsprechend würden die Analysten ihr Kursziel von 25,00 EUR auf 22,00 EUR reduzieren.

      Selbst bei diesem Kursziel halten die Analysten der LRP jedoch den Titel für unterbewertet und erhöhen ihre Einstufung für die Aktie von mobilcom von "Marketperformer" auf "Outperformer". Analyse-Datum: 05.04.2006


      Quelle: Finanzen.net
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 17:39:16
      Beitrag Nr. 401 ()
      So langsam aber sicher wird FRN und MOB übernahmereif GESCHOSSEN! :p


      Staatsanwalt ermittelt gegen Freenet-Chef Spoerr

      Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Freenet-Chef Eckhard Spoerr wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit Aktien der Telekomgesellschaft. Die Finanzaufsicht BaFin hatte nach einer Untersuchung Anzeige gestellt.
      :rolleyes:

      Hamburg - "Wir haben gegen Spoerr und zwei weitere Verantwortliche des Konzerns ein Verfahren eingeleitet. Die entsprechende Anzeige der BaFin ist uns gestern übersandt worden", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Hamburg gegenüber manager-magazin.de. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte zuvor nach einer vertiefenden Untersuchung Anzeige gestellt, ohne weitere Details zu nennen.

      Spoerr wies die Anschuldigung auf Anfrage zurück. "Die Vorwürfe sind vollkommen haltlos", sagte er.

      Die BaFin hatte im September 2004 eine Prüfung wegen des Verdachts des Insiderhandels eingeleitet, nachdem Auffälligkeiten im Handel mit Freenet-Anteilen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen der Gesellschaft am 9. August aufgetreten waren.

      Wenig später hatte die BaFin eine vertiefte Prüfung eingeleitet, die vor wenigen Tagen abgeschlossen wurde. In den drei Wochen vor Veröffentlichung der Halbjahreszahlen hatten Spoerr und Finanzvorstand Axel Krieger insgesamt 130.000 Aktien der Mobilcom-Tochter verkauft und damit den Kurs nach Angaben von Händlern massiv unter Druck gesetzt. Krieger gehört aber nicht zu den drei Konzernverantwortlichen, gegen die nun ermittelt wird.

      Spoerr verteidigte erneut den Verkauf. "Die Anteilscheine stammten aus einem Aktienoptions-Programm", sagte der Manager, der mittlerweile auch Vorstandschef von Mobilcom Chart zeigen ist. Der Verkauf von Freenet-Aktien Chart zeigen sei damit regulär verlaufen.

      dpa
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 18:41:21
      Beitrag Nr. 402 ()
      :eek::eek:soll sich die bafin lieber mal die frage stellen, warum offenbar einige personen schon vor ein paar tagen von dieser anzeige wissen konnten und so den kurssturz unbeschadet auslösen konnten....:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 20:52:04
      Beitrag Nr. 403 ()
      Bei UI gibt es aufgrund der guten Kursentwicklung Gratisaktien und bei MOB ... ??? :p


      26.04.2006 19:47
      United Internet plant Aktiensplit

      Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG (Nachrichten/Aktienkurs) haben heute beschlossen, der Hauptversammlung am 13. Juni 2006 einen Aktiensplit vorzuschlagen. Der Aktiensplit soll als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt werden, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Dabei werde das bestehende Grundkapital von 62.275.201 Euro um 186.825.603 Euro auf 249.100.804 Euro erhöht.

      Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von Stück 186.825.603 neuen Aktien. Die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2006 gewinnberechtigt. Durch die Neustückelung erhöht sich die Anzahl der Aktien der Gesellschaft von bisher 62.275.201 auf 249.100.804. Im Zuge dieser Maßnahme soll jeder Aktionär für eine bestehende Aktie zusätzlich drei neue Aktien erhalten.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 00:22:39
      Beitrag Nr. 404 ()
      DSL-Markt» Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb im Markt für schnelle Internetzugänge verbessern und die Deutsche Telekom zu einer Öffnung ihrer Zugänge im DSL-Massenmarkt zwingen. Die Telekom zeigt für die Pläne überhaupt kein Verständnis.

      Nach einem am Mittwoch veröffentlichen Entwurf für eine Regulierungsverfügung soll die Deutsche Telekom künftig Wettbewerbern Zugänge auch mit größeren Bandbreiten zur Verfügung stellen. Die Gebühren, die die Telekom-Wettbewerber für die Benutzung der DSL-Netze bezahlen müssen, sollen zudem vorab genehmigt werden. :D

      Das bisherige Angebot an Telekom-Wettbewerber, die die DSL-Anschlüsse der Telekom mit Rabatten weiterverkaufen, ermöglicht nur eine spezielle Datenübertragungsrate. Daher können Anbieter wie Freenet, 1&1 oder AOL nur über den Preis konkurrieren, nicht aber über die Geschwindigkeit, mit der ein Nutzer Daten empfangen kann.

      Die Telekom kann nun innerhalb von vier Wochen zu dem Papier Stellung nehmen, für den 10. Mai ist eine Anhörung bei der Bundesnetzagentur geplant.

      In einer Pressemitteilung kritisierte der Ex-Monopolist den Behördenentwurf, bezeichnete ihn als sachlich nicht nachvollziehbar und nannte die geplante Vorab-Preiskontrolle kontraproduktiv für den Breitbandmarkt. „Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist,“ sagte der Leiter der T-Com-Regulierungsabteilung, Frank Schmidt.

      Der Regulierer will die Telekom verpflichten, so genannten Bitstromzugang auf Ebene des Internet-Protokolls anzubieten. Die Preise soll sie vorher zur Genehmigung vorlegen. Dieses Vorleistungsprodukt ist für den Massenmarkt gedacht und richtet sich hauptsächlich an Internet-Service-Provider mit geringer eigener Infrastruktur wie AOL, freenet oder 1&1. Es ist aber auch als Ergänzung für Netzbetreiber wie Arcor oder QSC interessant.

      Die Telekom vertritt den Standpunkt, dass sie bereits jetzt Bitstromzugang zur Verfügung stellt. Diese Funktion erfüllt aus ihrer Sicht ein Kombi-Angebot, bei dem die Wettbewerber DSL-Anschlüsse des Konzerns gegen Rabatt auf eigene Rechnung und unter eigenem Namen weiterverkaufen (DSL-Resale) und dafür gleichzeitig dessen Leitungen in Anspruch nehmen. Die alternativen Anbieter meinen hingegen, das sei kein wirklicher direkter Breitbandzugang, weil ihnen nur die von der Telekom vorgegebenen Produkte bzw Bandbreiten zur Verfügung stünden. Das aber erlaube eine Differenzierung im Markt nur über den Preis.

      Schmidt kann diese Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Es gebe gewisse Standards im Markt, an denen sich auch andere Netzbetreiber orientierten. T-Com bietet derzeit DSL-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von einem, zwei, drei und sechs Megabit pro Sekunde an. Er glaube nicht, dass die Möglichkeit der weiteren Bandbreiten-Differenzierung für Wiederverkäufer „kriegsentscheidend“ sei, sagte Schmidt. Zudem sieht er die Diskussion auch von „taktischen Überlegungen“ getrieben, um eine bessere Position gegenüber der Telekom zu erlangen.

      Der Konzern befürchtet, nun in ein starres Regulierungsschema gepresst zu werden und in einem sich schnell verändernden Umfeld die nötige Flexibilität zu verlieren. Ein Ergebnis der von der Netzagentur vorgeschlagenen ex-ante- Regulierung könne sein, dass die Telekom ihre Großhandelspreise senken müsse, sagte Schmidt. Er sieht keine großen Chancen, noch Änderungen in dem Entwurf zu erreichen. „Ich denke, der Regulierer ist gewillt, damit zügig durchzumarschieren“, sagte der Experte.

      Mit der Einführung des DSL-Weiterverkaufs (Resale) im Jahr 2004 hatte in Deutschland ein regelrechter Breitband-Boom eingesetzt. Die Zahl der DSL-Anschlüsse war dadurch bis Ende 2005 auf 10,4 Millionen gestiegen. Davon waren rund 1,6 Millionen durch Telekom-Wettbewerber weiterverkauft worden.
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 15:40:42
      Beitrag Nr. 405 ()
      Freenet!
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 18:07:15
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.365.082 von xx2ww am 28.04.06 15:40:42... und wer ist Hauptaktionär von Freenet??? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 16:32:41
      Beitrag Nr. 407 ()
      Bin mal gespannt bis wann sich die MOB-Verwaltung aufschwingt und den Termin für die HV bekannt gibt. Könnte wetten, dass es auch im August 2006 für FRN und MOB separte HVs geben wird! ;)


      Paragraph 175 Aktiengesetz:

      Einberufung

      (1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eines vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns , bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.:cool:

      (2) Der Jahresabschluß, ein vom Aufsichtsrat gebilligter Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs,der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gelten die Sätze 1 und 2 auch für den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber.

      (3) Hat die Hauptversammlung den Jahresabschluß festzustellen, so gelten für die Einberufung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und für die Auslegung der Vorlagen und die Erteilung von Abschriften die Absätze 1 und 2 sinngemäß. Hat die Hauptversammlung den Jahresabschluss festzustellen oder hat sie über die Billigung des Konzernabschlusses zu entscheiden, so gelten für die Einberufung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses und für die Auslegung der Vorlagen und die Erteilung von Abschriften die Absätze 1 und 2 sinngemäß. Die Verhandlungen über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Bilanzgewinns sollen verbunden werden.

      (4) Mit der Einberufung der Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses oder, wenn die Hauptversammlung den Jahresabschluß festzustellen hat, der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses sind Vorstand und Aufsichtsrat an die in dem Bericht des Aufsichtsrats enthaltenen Erklärungen über den Jahresabschluß (§§ 172, 173 Abs. 1) gebunden. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gilt Satz 1 für die Erklärung des Aufsichtsrats über die Billigung des Konzernabschlusses entsprechend.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 16:37:48
      Beitrag Nr. 408 ()
      Nicht mal die Kaufempfehlungen von SES können den Kurs stabilisieren. Sollten wir keine negativen Überraschungen am 9. Mai sehen, müsste der Kursverfall ein Ende haben ... :rolleyes:


      mobilcom kaufen

      Jochen Reichert, Analyst von SES Research, empfiehlt die Aktie von mobilcom (ISIN DE0006622400/ WKN 662240) zu kaufen.

      Das Unternehmen werde am 09. Mai die Zahlen für das erste Quartal des laufenden Geschäftsjahres bekannt geben. Die Prognosen würden wie folgt lauten: Umsatz (Mio. Euro): 539,90; EBITDA (Mio. Euro): 40,60; EBIT (Mio. Euro): 28,00; Nettoergebnis (Mio. Euro): 17,70; EpA (Euro): 0,28

      In 2006 sollten die Vertragskündigungen im Mobilfunkgeschäft stark ansteigen. Gleichzeitig habe mobilcom das Ziel, die Kundenbasis zu steigern. Dementsprechend würden die Experten von einer deutlichen Steigerung der Kundenakquisitionskosten ausgehen und im ersten Quartal 2006 ein EBITDA in Höhe von 13,2 Mio. Euro im MSP-Segment erwarten. Neben den mit dem Merger mit FRN verbundenen Risiken, bleibe die zentrale Fragestellung, wie sich die DSL- und Schmalbandkundenzahl von FRN entwickeln werde.

      Die Analysten von SES Research sind der Meinung, dass das Rating "kaufen" für die mobilcom-Aktie auch nach Bekanntgabe der Zahlen weiter Bestand haben wird. Das Kursziel sehe man bei 22,40 Euro. Analyse-Datum: 05.05.2006:p


      Quelle: Finanzen.net
      Avatar
      schrieb am 08.05.06 18:37:28
      Beitrag Nr. 409 ()
      Die Mobilcom-Verwaltung kriegt jetzt langsam die Quittung für ihre mit der heißen Nadel gestrickten Fusionspläne mit FRN und ihr pflichtwidriges Verhalten gegenüber den MOB-Aktionären. :rolleyes:

      Kein Richter lässt sich gerne vor den Karren spannen und Fakten mit der Eintragung der Fusion zu schaffen, wenn etwas später evtl. ein anderes Gericht der Mobilcom AG bzw. den Aktionären von Mobilcom Schadensersatz in Millardenhöhe aus der Klage gegen die France Telecom zubilligen könnte. Zumal dann das Umtauschverhältnis von 1:1,15 nicht mehr haltbar wäre, sondern in ca. 4:1 gewandelt werden müsste!!! :eek::eek::eek:

      stockpicker999

      ===================================================================================================================

      Landgericht hat Bedenken gegen sofortige Fusionsfreigabe für mobilcom/freenet :cool:

      Die Fusionspläne des Mobilfunkbetreibers mobilcom <MOB.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) mit seiner Internettochter freenet.de <FRN.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) haben einen Rückschlag erlitten. Das Landgerecht Kiel habe Bedenken gegen eine sofortige Fusionsfreigabe erhoben und den Parteien eine vierwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt, teilte mobilcom am Montag in Büdelsdorf mit.

      Das Landgericht habe in seinem jetzigen Beschluss angezweifelt, dass ein vorrangiges Interesses für die Eintragung der Fusion in das Handelsregister vorliege, hieß es von mobilcom weiter.

      Zudem hätten die Richter die Wirksamkeit des mit der France Telecom <PFTE.PSE> <FTE.FSE> (Nachrichten/Aktienkurs) geschlossenen Vergleiches angezweifelt sowie auch eines hierzu auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 erteilten Zustimmungsbeschlusses. Die France Telecom hatte sich in einem Vergleich zur Übernahme von 7,2 Milliarden Euro Schulden von mobilcom verpflichtet. :p

      Trotz des Rückschlags zeigte sich mobilcom am Montag optimistisch: "Die Gesellschaft ist zuversichtlich, die jetzt vorgetragenen Bedenken des Gerichts ausräumen zu können", teilte das Unternehmen mit.

      Im laufenden Freigabeverfahren zur Fusion von mobilcom und freenet ist eine mündliche Verhandlung für den 20. Juni geplant. Das Freigabeverfahren ist wichtig, damit die beiden Gesellschaften trotz laufender Anfechtungsklagen verschmelzen können. mobilcom und freenet wollen seit einem Jahr fusionieren, um eine schlagkräftigere Einheit zu bilden./tav/hi

      ISIN DE0006622400 DE0005792006

      AXC0155 2006-05-08/17:59
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 14:17:10
      Beitrag Nr. 410 ()
      ROUNDUP: mobilcom und freenet wollen Wettbewerbsdruck trotzen

      Der harte Wettbewerb auf dem Telekommarkt hat im Auftaktquartal seine Spuren bei mobilcom<MOB.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) und freenet.de <FRN.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) hinterlassen. Trotz steigender Umsätze brach der operative Gewinn im zweistelligen Prozentbereich ein. Eine Gewinnsteigerung sei kurzfristig nicht zu erwarten, sagte Eckhard Spoerr, Vorstandschef von mobilcom und freenet, am Dienstag in Hamburg. Neben dem Preiskampf auf dem DSL- und Mobilfunkmarkt belastete die hängende Fusion das Ergebnis.

      Die Verschmelzung von mobilcom und freenet ist durch Klagen von Aktionären blockiert und könnte laut Spoerr frühestens im Oktober in das Handelsregister eingetragen werden. Sollten die Kläger erfolgreich sein, dann droht eine weitere Verzögerung. Spoerr schloss für den Fall eine Absage der Transaktion nicht mehr aus: "Das Unternehmen über Jahre hinweg in einer solchen Hängepartie zu lassen, kann ich mir nicht vorstellen." Dies wäre unverantwortlich.:eek:

      Mit der Fusion wollen die Unternehmen die Voraussetzung für Bündelangebote von Internet, Telefonie und Medieninhalten schaffen. Spoerr verspricht sich davon höhere Einnahmen, die den Rückgang durch den Preiskampf mehr als ausgleichen sollen. Um ihre Marktposition zu halten, wollen mobilcom und freenet bei künftigen Preissenkungen mitziehen. Dies werde zu Lasten des Gewinns gehen, sagte Spoerr. Mit einer konkreten Prognose für 2006 hielt er sich daher zurück. Mobilcom ist der zweitgrößte Mobilfunkprovider Deutschlands, freenet liegt mit 775.000 DSL-Kunden allerdings deutliche hinter der Telekom <DTE.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs), Arcor und United Internet <UTDI.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs).

      In den ersten drei Monaten erhöhte mobilcom seine Kundenbasis um 180.000 auf 5 Millionen und den Umsatz um 16 Prozent auf 522 Millionen Euro. Der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) sank allerdings von 57,2 auf 38,1 Millionen Euro und der Überschuss um 10 auf 18 Millionen Euro. Mit dem Start der E-Plus-Tochter Simyo vor knapp einem Jahr sind die Preise für Handy-Gespräche deutlich gesunken. Der Trend wir nach Einschätzung von Experten anhalten. Mit den Quartalszahlen verfehlte mobilcom die Erwartungen der Experten deutlich.

      Freenet erhöhte im ersten Quartal seinen Umsatz um rund ein Viertel auf 200,1 Millionen Euro. Wie bei mobilcom brach der operative Gewinn um 25 Prozent auf 27,46 Millionen Euro ein und der Überschuss gab von 17,43 auf 12,1 Millionen Euro nach. Das Hamburger Unternehmen hat wie seine Konkurrenten mit dem harten Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt zu kämpfen. Die DSL-Tarife befinden sich seit Mitte vergangenen Jahres im freien Fall. Freenet gewann in den Monaten Januar bis März 75.000 neue DSL-Kunden und damit deutlich weniger als die Konkurrenten. Die Telekom-Tochter T-Online <TOI.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) kam auf einen Zuwachs von einer halben Millionen Breitbandnutzern.

      An der Börse gaben die Aktienkurs deutlich nach. Die Titel von mobilcom sanken zuletzt um vier Prozent und von freenet um fünf Prozent./mur/DP/she

      ISIN DE0006622400 DE0005792006

      AXC0139 2006-05-09/13:56
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 18:46:12
      Beitrag Nr. 411 ()
      Vielleicht eine Chance für Mobilcom mit Metro ins Geschäft zu kommen?!? :cool:


      IPO/Permira stoppt debitel-Ausstiegsvorbereitungen - Kreise

      Von Marc Langendorf und Archibald Preuschat
      Dow Jones Newswires

      MÜNCHEN (Dow Jones)--Der derzeit von der US-Beteiligungsgesellschaft Permira vorangetriebene Dual-Track-Prozess zum Ausstieg beim Telekomanbieter debitel ist vorerst gestoppt. Weil eine Vertragsverlängerung mit dem wichtigsten debitel-Vertriebspartner Metro ins Stocken geraten ist, dürfte sich der ursprünglich für Ende 2006 bzw Anfang 2007 geplante Ausstieg des Finanzinvestors noch um einige Zeit verzögern, erfuhr Dow Jones Newswires am Dienstag von zwei mit der Materie vertrauten Personen.

      Nach ihren Angaben generiert debitel rund 40% ihrer Umsätze über die Vertriebspartnerschaft mit dem Einzelhandelskonzern. Die Verhandlungen über die Verlängerung der Verträge zwischen debitel und den Elektronikfachmärkten Media Markt und Saturn gestalteten sich schwierig. Es könne darauf hinaus laufen, dass sie gekündigt werden, sagte eine weitere Person aus dem Umfeld des Handelskonzerns.

      Der Sprecher für die Elektronikfachmärkte Media Markt und Saturn innerhalb der Metro Gruppe, Bernhard Taubenberger, bestätigte Dow Jones Newswires auf Nachfrage: "Wir befinden uns derzeit mit debitel in Gesprächen." Über den Inhalt wollte er sich nicht äußern. Auch Sprecher von debitel und Permira wollten sich zu angeblichen Problemen beim Verkaufsprozess und zur möglichen Ursache der Metro-Vertragsverhandlungen nicht äußern. Permira will bei debitel über einen Verkauf oder einen Börsengang aussteigen.

      Noch im März hieß es aus Finanzkreisen, dass ein teilweiser Ausstieg des Großaktionärs Permira im Laufe des Jahres bzw Anfang 2007 sehr wahrscheinlich sei. Im Rahmen des eingeleiteten Dual-Track-Verfahrens würden zwar ein Initial Public Offering und ein Verkauf gleichermaßen geprüft, sagten seinerzeit drei Informanten. Allerdings sei ein IPO die wahrscheinlichere Variante, da sich die Suche nach einem Investor schwierig gestalte. Als "Global Advisor" der Transaktion fungiert die Investmentbank J.P. Morgan.

      "Sollte der Vertrag mit der Metro platzen, wäre die Börsenstory erst einmal kaputt", sagte eine mit dem Vorgang vertraute Person. Im Falle eines Verkaufs dürfte Permira deutlich weniger Erlöse erzielen als zunächst geplant. Die US-Beteiligungsgesellschaft hat debitel 2004 für rund 640 Mio EUR übernommen. In Finanzkreisen wird der Mobilfunkprovider aktuell mit rund 1,0 Mrd bis 1,2 Mrd EUR bewertet. Bei einem Börsengang dürfte sich Permira zunächst nicht von allen Anteilen trennen, glaubt man dort.

      Analysten sehen in der Option eines Börsengangs bisher die oberste Priorität. "In Ermangelung interessanter Übernehmer ist ein IPO wahrscheinlicher, sollte sich Permira von dem Investment trennen", sagte etwa Per-Ola Hellgren, Analyst bei der Landesbank-Rheinland Pfalz (LRP). Jochen Reichert, Analyst bei SES-Research, hält eine Konsolidierung unter den deutschen Serviceprovider zwar für wahrscheinlich. Doch sei in Deutschland derzeit kein Unternehmen erkennbar, für das ein Kauf von debitel sinnvoll sei und das eine solche Transaktion stemmen könnte.

      Neben debitel betätigen sich Talkline, Drillisch, Mobilcom, Carephone-Warehouse und Telco als Serviceprovider im deutschen Mobilfunk. Für Drillisch wäre eine debitel-Übernahme vielleicht sinnvoll, dürfte aber zu teuer sein, glaubt Reichert. Talkline stehe selbst auf der Verkaufsliste des Eigentümers TDC, der wiederum von den Beteiligungsgesellschaften Permira und Apax übernommen wird.

      Mobilcom sei derzeit zu sehr mit der Freenet.de-Verschmelzung beschäftigt. Auch wolle sich das Unternehmen vor allem beim Breitband verstärken, urteilt der Analyst. Für Telco als Nummer 6 der Branche komme ein debitel-Kauf nicht in Frage. Carphone Warehouse könnte zwar in Deutschland mit seiner Tochter "The Phone House" expandieren. Aber auch hier dürfte die Finanzierung eines Zukaufs in der Größenordnung debitels nicht unbedeutend sein.

      Dennoch sei die Carphone Warehouse Gruppe der einzige ausländische Konzern, für den ein debitel-Kauf sinnvoll wäre, sagte ein weiterer Analyst, der namentlich nicht genannt werden will. Die Finanzierung müsse in diesem Fall aber von der englischen Mutter kommen. Für Telekomkonzerne wie Vodafone, KPN, Deutsche Telekom oder Telefonica sei ein Übernahmeangebot ebensowenig sinnvoll, heißt es weiter. Alle Unternehmen seien schon auf dem deutschen Markt mit eigenen Angeboten aktiv und bekämen angesichts der Vertragsstrukturen von debitel mit ihren Kunden Probleme.

      Mit 10,7 Millionen Kunden in Europa und 8,9 Millionen in Deutschland 2005 ist die debitel AG einer der größten deutschen Mobilfunkanbieter nach den Netzbetreibern T-Mobile und Vodafone. Als netzunabhängiger Serviceprovider bietet debitel Zugang zu allen Netzen, also auch zu denen von E-Plus und O2. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete der Konzern ein EBITDA von 172 Mio EUR, was einer Steigerung zum Vorjahr von 22,8% entspricht. Der Umsatz ging dagegen auf 2,736 (2,878) Mrd von 2,878 Mrd EUR zurück.
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 17:07:34
      Beitrag Nr. 412 ()
      Der Analyst von der HVB liest wohl täglich im Kaffeesatz und entscheidet dann, je nachdem wie ihm sein :keks: mundet!!! :laugh:

      23.05.2006 16:35
      HVB stuft mobilcom hoch :D

      Die Analysten der HypoVereinsbank (Nachrichten/Aktienkurs) haben die Aktien von mobilcom (Nachrichten/Aktienkurs) von "Neutral" auf "Outperform" hochgestuft.
      Das Kursziel wurde von 19 Euro auf 20 Euro erhöht.


      1.05.2006 09:11
      HVB senkt Kursziel von Mobilcom:cool:

      Die Analysten der HypoVereinsbank (Nachrichten/Aktienkurs) stufen die Aktien von Mobilcom (Nachrichten/Aktienkurs) weiterhin mit "Neutral" ein.
      Das Kursziel wurde von 21 Euro auf 19 Euro gesenkt.
      Avatar
      schrieb am 16.06.06 11:37:13
      Beitrag Nr. 413 ()
      Würde mich wundern, wenn die nachvollziehbaren Bedenken des Landgerichts Kiel, mit der "vertiefenden" :rolleyes: Stellungnahme von Spoerr zerstreut werden könnten. :cool:

      Wenn am 20. Juni das LG Kiel bei seiner Meinung bleibt, zieht Spoerr mit Sicherheit die Notbremse (um eine jahrelange Hängepartie zu vermeiden) und bläst die mit heißer Nadel gestrickte Fusion wieder ab.

      ==> Dann wäre die Unsicherheit wieder aus dem Markt, die positiven Themen rücken wieder in den Vordergrund und der Kurs steigt wieder deutlich, wetten!!! :D



      Das Landgericht habe in seinem jetzigen Beschluss angezweifelt, dass ein vorrangiges Interesses für die Eintragung der Fusion in das Handelsregister vorliege, hieß es von mobilcom weiter.

      Zudem hätten die Richter die Wirksamkeit des mit der France Telecom <PFTE.PSE> <FTE.FSE> (Nachrichten/Aktienkurs) geschlossenen Vergleiches angezweifelt sowie auch eines hierzu auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 erteilten Zustimmungsbeschlusses. Die France Telecom hatte sich in einem Vergleich zur Übernahme von 7,2 Milliarden Euro Schulden von mobilcom verpflichtet.



      Juristisches Gezerre um Fusion lähmt mobilcom - neue Prozess-Runde

      dpa-Meldung, 15.06.2006 (14:31)

      Büdelsdorf ­ Das Landgericht Kiel verhandelt am Dienstag über die Zukunft eines der größten deutschen Telekommunikations- Unternehmen. Die Richter müssen entscheiden, ob der Büdelsdorfer Telefonkonzern mobilcom AG mit seiner Hamburger Internettochter freenet.de AG verschmelzen darf. Die Hauptversammlungen beider Unternehmen hatten der Fusion bereits zugestimmt. Doch einzelne Aktionäre klagten gegen die Beschlüsse und blockierten so die Pläne.

      Vorstand, Mitarbeiter und Aktionäre der beiden Unternehmen warten daher seit rund einem Jahr auf die Freigabe der Fusion. Durch die Zusammenführung der beiden Firmen zur telunico Holding AG soll die Schlagkraft auf dem hart umkämpften Telekommunikationsmarkt erhöht werden. Mobilcom ist mit mehr als 4,5 Millionen Kunden der zweitgrößte Mobilfunkprovider Deutschlands, freenet liegt mit 775 000 DSL-Kunden deutlich hinter der Telekom, Arcor und United-Internet.

      Aber selbst mit einer positiven Entscheidung des Gerichts wäre die monatelange Hängepartie für beide Unternehmen möglicherweise noch nicht beendet. "Man muss damit rechnen, dass die unterlegene Partei in die Berufung geht", erklärt der Sprecher des Landgerichts Kiel, Peter Döbel.

      Dabei hat die Verzögerung bei der geplanten Verschmelzung schon Spuren im operativen Geschäft hinterlassen. "Wir haben einen Stück des Vorsprungs, den wir gegenüber unseren Mitbewerbern hatten, verloren", räumt der Vorstandschef der mobilcom AG, Eckhard Spoerr, ein. Die telunico sollte das erste Telekommunikationsunternehmen auf dem Markt sein, das Festnetztelefon, Internet und Mobilfunk aus einer Hand anbietet. Inzwischen hat beispielsweise der Marktführer Telekom seine Internettochter t-online.de erfolgreich in den Mutterkonzern zurückgeholt und ist den Büdelsdorfern nun eine Nasenlänge voraus. Allerdings dauerte auch dieses Verfahren Monate und ging durch alle gerichtlichen Instanzen.

      Spoerr ist dennoch optimistisch, dass das Landgericht seine Bedenken aufgibt und am Ende die Verschmelzung ermöglicht. "Mobilcom hat eine vertiefende Stellungnahme eingereicht und ist zuversichtlich, die Vorbehalte des Gerichts ausräumen zu können", erklärt der Vorstandschef. Seine Hoffnung stützt Spoerr dabei auch auf die Entscheidung, die das Landgericht Hamburg vor wenigen Tagen gefällt hat: Die Richter der Hansestadt wiesen die Anfechtungsklagen einiger freenet-Aktionäre zurück. Auch wenn der Richterspruch noch keine Rechtskraft hat, sieht Spoerr darin eine Vorentscheidung für die Verhandlung am Dienstag. "Der erste Meilenstein ist erreicht, und der ist positiv", stellt er fest. Aufgeregt ist der Vorstandsvorsitzende trotzdem: "Für uns steht viel auf dem Spiel."
      Avatar
      schrieb am 20.06.06 15:13:06
      Beitrag Nr. 414 ()
      Das bedeutet nichts anderes, dass Mobilcom den klagenden Aktionären Geld dafür anbieten will, dass diese ihre Klagen zurückziehen!!! :rolleyes:


      20.06.2006 15:02
      Chance auf Vergleich im Streit um Fusion von mobilcom und freenet

      KIEL (dpa-AFX) - Im Streit um die Fusion des Telekom-Anbieters mobilcom<MOB.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) mit seiner Hamburger Internettochter freenet.de <FRN.ETR> (Nachrichten/Aktienkurs) könnte es zu einem Vergleich kommen. Mobilcom einigte sich mit den Gegnern der Fusion am Dienstag vor dem Landgericht Kiel darauf, bis zum 27. Juni eine gütliche Einigung zu erörtern. In der Verhandlung über die Freigabe der Fusion hatte das Gericht einen solchen Vergleich vorgeschlagen. „Das Verfahren hat Streitpotenzial für Jahre“, sagte der Vorsitzende Richter Hinnerk Rix. Ein jahrelanger Rechtstreit könne sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung beider Unternehmen auswirken, erklärte der Richter.

      Einzelne Aktionäre der Büdelsdorfer mobilcom AG hatten gegen die geplante Verschmelzung mit der Hamburger freenet AG geklagt und damit bislang eine Fusion blockiert. Allerdings käme es selbst bei einer außergerichtlichen Einigung nicht zu einer schnelle Freigabe der Fusion der beiden Aktiengesellschaften. Denn vor dem Landgericht Hamburg klagen Aktionäre von freenet gegen die Fusion. Zwar hat das Landgericht Hamburg vor elf Tagen die Anfechtungsklagen zurückgewiesen. Doch die Aktionäre hatten angekündigt, in die Berufung zu gehen./cm/DP/sk

      ISIN DE0005792006 DE0006622400

      AXC0096 2006-06-20/14:57
      Avatar
      schrieb am 20.06.06 19:03:39
      Beitrag Nr. 415 ()
      Würde mich brennend interessieren, welcher Umstand die Bedenken des Vors. Richters hinsichtlich der Gültigkeit des HV-Beschlusses zum settlement agreement mit der FT nun "ausgeräumt" hat??? :eek:


      Die Fusion des Festnetz- und Breitband-Anbieters Freenet mit der Muttergesellschaft Mobilcom liegt derzeit auf Eis. Aktionäre blockieren sie mit Klagen. Das Landgericht Kiel hat nun eine gütliche Einigung angeregt. Die Argumente dafür wiegen schwer.

      Der Vorsitzende Richter Hinnerk Rix sagte am Dienstag in Kiel, aus Sicht der Kammer für Handelssachen stelle sich die Frage, ob der umfassende Konflikt durch einen Kompromiss der Streitparteien nicht schneller vom Tisch zu bekommen wäre. Es sei nicht absehbar, bis wann dieser Konflikt bei Ausschöpfung aller Instanzen beendet werden könne. „Es gibt hier erhebliches Streitpotenzial noch für Jahre“, sagte der Richter.

      Die Anteilseigner hatten die Fusion im August 2005 mit großer Mehrheit gebilligt. Der Vollzug wird allerdings von 28 Aktionärsklagen blockiert. In zwei Freigabeverfahren in Kiel und Hamburg geht es nun darum, ob Freenet und Mobilcom trotzdem vor dem Ende des erwarteten Gerichtsmarathons verschmolzen werden können. Das Hamburger Landgericht hatte unlängst einige Klagen gegen die sofortige Fusion abgewiesen, wollte die eigentliche Entscheidung über die Anlegerklagen aber bis zu einem Spruch aus Kiel vertagen.

      Mobilcom soll mit der Internettochter Freenet verschmolzen werden, um Festnetz, Internet und Mobilfunk aus einer Hand anbieten zu können. Aus dem gleichen Grund hatte die Deutsche Telekom ihre Tochter T-Online eingegliedert.

      Das Kieler Gericht hatte Anfang Mai noch bezweifelt, ob es überhaupt ein vordringliches Interesse für eine Eintragung der Fusion ins Handelsregister gibt. Vom Gericht ebenfalls geäußerte Zweifel an einem Hauptversammlungsbeschluss zum Vergleich mit France Telecom im Januar 2003 – und damit der Wirksamkeit des Vergleichs insgesamt – hätten sich erledigt, sagte Richter Rix am Dienstag. :confused::confused::confused: France Telcom war mit 28 Prozent größter Mobilcom-Aktionär. Im Mai 2005 hat der US-Finanzinvestor TPG die Anteile übernommen.

      Ein Streit zwischen Unternehmensgründer Gerhard Schmid und dem französischen Hauptaktionär hatte Mobilcom vor fast drei Jahren an den Rand der Pleite gebracht. Der als Wiederverkäufer von Mobilfunk-Verträgen tätige Telekommunikationsanbieter hatte für 8,4 Mrd. Euro eine UMTS-Lizenz ersteigert. Im Zuge der von France Telecom finanzierten Rettung musste Schmid seinen Posten als Vorstandschef räumen und alle seine Mobilcom-Anteile verkaufen, während die Franzosen 7,1 Mrd. Schulden des Unternehmens übernahmen. Mobilcom verzichtete letztlich auf den Aufbau eines eigenen UMTS-Netzes.
      [20.06.2006]
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 14:27:08
      Beitrag Nr. 416 ()
      Heiße Phase im Fusionspoker


      Mobilfunkanbieter Mobilcom steht kurz vor der Fusion mit der Internetfirma Freenet

      Von Johannes Roehrig und Richard Rickelmann

      Kann und darf Mobilcom mit der eigenen Tochter Freenet fusionieren? In den Verhandlungen verfolgt jeder seine eigenen Interessen. Die Kleinaktionäre fürchten um das Unternehmen.

      Der Mobilfunk-Provider Mobilcom und seine börsennotierte Internet-Tochter Freenet wollen fusionieren. Dieses Vorhaben blockieren einige Aktionäre seit über einem Jahr durch eine Reihe von Klagen. Wie das Landgericht Kiel mitteilte, sind nun für diesen Donnerstag Vergleichsgespräche zwischen den beiden Konfliktparteien vorgesehen. Dabei lägen die Positionen zwischen Unternehmen und Fusionsgegnern in entscheidenden Punkten jedoch noch auseinander, zitierte das "Handelsblatt" den Sprecher der Kleinaktionärskläger Christof Hettich: "Es sieht derzeit danach aus, dass eine Einigung nicht zu Stande kommt."

      Doch der Streit um die Verschmelzung von Mobilcom und Freenet dreht sich in Wahrheit nicht um die Firmenfusion selbst. Dass der Zusammenschluss Sinn macht, ist unbestritten. Hinter der Blockade stecken vielmehr andere Interessen.

      Zum einen versucht sich der vor Jahren ausgebootete Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid für seine Entmachtung zu revanchieren: Schmid verlor im Zuge des UMTS-Flops neben seinem Einfluss auch den größten Teil seines Vermögens. Auf dem Klaggewege wollen er und seine Frau, die weiterhin Mobilcom-Aktien hält, nun den einstigen UMTS-Partner und Mobilcom-Großaktionär France Télécom zu Schadenersatz in Milliardenhöhe zwingen.

      Dies geht aus juristischen Gründen nur, wenn dabei auch die heutige Mobilcom-Spitze um Vorstandschef Eckhard Spoerr mitspielt und sich gegen die Franzosen stellt. Bisher versuchte Spoerr alle Attacken gegen France Télécom abzublocken. Nun scheint dieser Widerstand gebrochen: Um Schmids Klage gegen die Fusion vom Tisch zu bekommen, gibt der Mobilcom-Vorstand in einem "Teilprozessvergleich" die Rückendeckung für die Franzosen auf und macht den Weg für Schadenersatzforderungen frei - "unverzüglich nach Wirksamwerden der Verschmelzung", wie es in dem Schreiben heißt, das stern.de vorliegt. :D:D:D

      Zum anderen wehrt sich eine Gruppe von Kleinaktionären um den Mannheimer Rechtsanwalt Hettich gegen eine befürchtete Ausplünderung des Unternehmens durch den US-Investor und heutigen Mobilcom-Großaktionär Texas Pacific Group (TPG). Im Falle der Fusion hält die TPG an dem neuen Konzern noch rund 18 Prozent und bleibt damit mächtigster Einzelaktionär. Zusammen mit anderen Anlegern könnte die TPG eine Sonderdividende in Milliardenhöhe beschließen, die das Unternehmen an den Rand der finanziellen Belastbarkeit führe, befürchten die Fusionsgegner.

      Tatsächlich gibt es solche Überlegungen ("Der Schatz von Büdelsdorf", stern vom 1. Juni 2006). Und auch der "Teilprozessvergleich", der nun auf dem Tisch liegt, bietet in diesem Punkt nur wenig Schutz. So wird eine "kreditfinanzierte Sonderausschüttung in den Geschäftsjahren 2006-2008" nur ausgeschlossen, "sofern dadurch zum betreffenden Zeitpunkt geplante Akquisitionsvorhaben vereitelt würden". Ansonsten darf sich das Unternehmen kräftig verschulden, um das Geld an seine Aktionäre auszukippen: mit mindestens 500 Millionen Euro. Bei Kreditzinssätzen unter zehn Prozent ist sogar eine höhere Verschuldung möglich. Daneben haben Mobilcom und Freenet zusammen gut 470 Millionen Euro in der Kasse, die ebenfalls im Zuge einer Sonderausschüttung an die Aktionäre gingen.

      Die Fusionsgegner drängen im Zuge der Vergleichsverhandlungen darauf, das Kassemachen auf Pump zumindest bis 2010 vertraglich ausschließen. Darauf will Mobilcom nach Informationen von stern.de nicht eingehen. Das Management könne sich nicht derart von einzelnen Aktionären unter Druck setzen lassen, sagen auch Bankanalysten. Das Unternehmen lehnte eine Stellungnahme während der laufenden Gespräche ab. Sollte die Fusion scheitern, schließt die Mobilcom-Spitze auch einen Verkauf der 50-Prozent-Tochter Freenet nicht aus.

      http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Mobi…
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 15:39:21
      Beitrag Nr. 417 ()
      DJ Hugin Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Recht, Prozess, Fusion: mobilcom AG:
      mobilcom schließt Teil-Prozessvergleich mit klagenden Aktionären

      Ad hoc - Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ----------------------------------------------------------------------
      -------------- Die mobilcom AG hat mit insgesamt 15 von 24 Klägern, die
      Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2005 erhoben haben, einen Vergleich abgeschlossen. Der Vergleich wurde heute durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Kiel protokolliert. Durch den Vergleich scheiden die teilnehmenden Anfechtungskläger
      aus dem Verfahren aus. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Vergleichs bereits zugestimmt. Das Freigabeverfahren vor dem LG Kiel wird mit den verbliebenen Klägern fortgeführt. --- Ende der Ad-hoc Mitteilung --- WKN: 662240; ISIN: DE0006622400; Index: CDAX, HDAX, Prime All Share, TecDAX, TECH All Share, MIDCAP; Notiert: Freiverkehr in Börse Berlin Bremen, Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover, Freiverkehr in Bayerische
      Börse München, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Geregelter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse; (END) Dow Jones Newswires August 17, 2006 09:34 ET (13:34 GMT)
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 21:54:50
      Beitrag Nr. 418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.482.985 von elHorno am 17.08.06 15:39:21mobilcom schließt Teil-Prozessvergleich mit klagenden Aktion
      TEIL!! Das ist ja das PROBLEM!!!
      Nützt auch NIX!! Wenn die anderen trotzdem zum Gericht gehen!!:cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 23:03:12
      Beitrag Nr. 419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.488.791 von Frenchmen am 17.08.06 21:54:50Frenchmen Du sagst es, ein Teilvergleich nutzt recht wenig, wenn die Hardliner unter den Klägern hart bleiben. Wenn nur ein einziger kläger sich bis morgen nicht vegleicht, bleibt die Unsicherheit über die Fusion die nächsten Monate bestehen! Deswegen kann ich die Kursreaktionen ehrlich gesagt nicht ganz verstehen, denn zu Optimismus besteht in punkto Fusion seit heute kein Grund mehr!:confused:
      Avatar
      schrieb am 17.08.06 23:08:53
      Beitrag Nr. 420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.489.444 von 3309 am 17.08.06 23:03:12Tja! DESWEGEN habe ich Heute mein Tradingposition verkauft!;);)
      Aber ich wünsche allen Longies viel Glück bei MOB!
      Ich komme wieder wenn Shares wieder günstiger sind!;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.06 23:32:54
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.489.470 von Frenchmen am 17.08.06 23:08:53Ich denke, alle negativen Nachrichten sind im Kurs von Mobilcom eingepreist und es geht nach einer kurzen Konsolidierung weiter nach oben. :cool:


      Mobilcom legt Streit mit Firmengründer Schmid bei
      Beide Seiten verzichteten auf gegenseitige Forderungen in Millionenhöhe. Der ehemalige Mobilcom-Chef will sich jetzt auf seine milliardenschwere gerichtliche Auseinandersetzung mit der France Telecom konzentrieren.

      Hamburg - Der Mobilfunk-Dienstleister Mobilcom hat den jahrelang erbittert geführten Streit mit Firmengründer Gerhard Schmid beigelegt. Dieser will seine Klagen gegen den früheren Mobilcom-Hauptaktionär France Telecom weiterverfolgen. Im Zuge des jüngst vereinbarten außergerichtlichen Vergleichs mit einem Großteil der Anfechtungskläger gegen die Fusion mit Freenet sei auch ein Kompromiss mit Schmid gefunden worden, sagte Mobilcom-Chef Eckhard Spoerr am Montag in Hamburg. Beide Seiten verzichteten auf gegenseitige Forderungen in Millionenhöhe. In dem Streit mit dem Mobilcom-Gründer und ehemaligen Firmenchef ging es um ein Aktienoptionsprogramm.

      Schmid bestätigte den Kompromiss. Er sagte, er habe jetzt den Rücken frei, um sich auf seine Schadensersatzklagen gegen France Telecom zu konzentrieren. Durch die vor dem Flensburger Landgericht erreichte Einigung seien die Aussichten für eine erfolgreiche Klage gegen den ehemaligen französischen Hauptaktionär von Mobilcom gestiegen. Der Richter habe darauf hingewiesen, dass einiges für die Wirksamkeit des umstrittenen Optionsprogramms spreche. „Damit sind die Vorzeichen nun anders“, betonte Schmid. Schmids Insolvenzverwalter fordert von France Telecom vor dem Frankfurter Landgericht Schadensersatz in Höhe von 7,2 Milliarden Euro. Seine Ehefrau Sybille Schmid-Sindram hat den französischen Konzern vor dem Landgericht Kiel ebenfalls auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt.

      Mobilcom hatte sich vergangene Woche mit 19 von 27 Anfechtungsklägern auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt. Schmid stand auf Seiten dieser Kläger. Spoerr sagte, Verhandlungen mit weiteren Klägern befänden sich auf gutem Weg. Die Kosten des Vergleichs bezifferte er auf bis zu sechs Millionen Euro. Spoerr betonte, dass dieser Finanzrahmen für Vergleiche mit weiteren Anfechtungsklägern nicht überschritten werden solle. „Wir können über inhaltliche Dinge reden, aber nicht über den Finanzrahmen. Da sind wir an unser Limit gegangen“, betonte er. Spoerr ist zugleich Vorstandschef von Freenet und Mobilcom.
      WELT.de/rtr

      Artikel erschienen am Mo, 21. August 2006
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 10:02:08
      Beitrag Nr. 422 ()
      Meinen herzlichsten GLÜCKWUNSCH an die Familie Schmid - ich werde mit Freude zuschauen wie Ihr den Franzosen die Hose runterzieht! :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 10:10:58
      Beitrag Nr. 423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.554.517 von weisvonnix am 22.08.06 10:02:08Da bleibt dann die Frage, wie wird der Anleger von einem Urteil profitieren. Sehe es eher so, dass Schmid hier allein den Feudel schwingt und die restlichen Aktionäre aussen vor bleiben. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 11:02:49
      Beitrag Nr. 424 ()
      sprengli..das sehe ich nicht so..hier geht es um eine grundsatzentscheidung..ob ft eben mit dem damaligen vergleich seinen eingegangenen verpflichtungen nachgekommen ist oder nicht..

      falls die schmids recht bekommen, dann ist der weg für jeden einzelnen offen, das gleiche zu tun..und glaubst du, ft wird dann jahrelang mit jedem einzelnen aktionär rumstreiten wollen, falls sie den ersten grundsatzprozess bereits verloren haben..???
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 11:42:38
      Beitrag Nr. 425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.555.445 von moskau74 am 22.08.06 11:02:49Ist die Zeit für eine gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht längst abgelaufen?
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 12:42:15
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.555.445 von moskau74 am 22.08.06 11:02:49Hi Monsieur!;);)
      WENN überhaupt, wird FT einen Vergleich machen mit Schmid, aus irgend einem Grund, (hauptsache, andere Aktionären können NICHT klagen!!) Schmid und FT werden schweigen, weil beide zufrieden sind, und aus die Maus! Eins steht fest: FT wird niemals Mia zahlen!!
      Schönen Tag noch!Salut
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 14:17:32
      Beitrag Nr. 427 ()
      hi french..ft wird niemals etwas machen, was sie nicht müssen
      und unterschätze schmids kampfeswillen nicht, wenn er sich siegessicher wähnt..ft gegenüber wird er sich niemals billig vergleichen!!

      3309..nun..aktuell ist ja die rede davon, dass im vergleich mit den klägern mob sich zu dieser sache zumindest neutral verhalten muss..schmid und seine anwälte werden die fristen schon beachtet haben..zudem gehts hier nicht nur um schadensersatz, sondern um eine klärung der rechtmäßigkeit des vergleichs von damals..
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 15:15:19
      Beitrag Nr. 428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.558.599 von moskau74 am 22.08.06 14:17:32Dass die Anwälte von Schmid die Fristen beachtet haben, gehört zu deren Job, aber Schmid klagt ja auch schon. Hast Du schon geklagt? Wenn nicht, dürfte es zwischenzeitlich zu spät sein, und FT wird niemals freiwillig an Aktionäre zahlen, die nicht rechtzeitig geklagt haben.
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 16:51:31
      Beitrag Nr. 429 ()
      3309..schmid beruft sich meines wissens auf die nichtigkeit des vergleichs von damals...das gericht muss das einmal!!! grundsätzlich entscheiden...es muss nicht jeder aktionär diese entscheidung neu herbeiführen..

      falls das gericht zur überzeugung der nichtigkeit dieses vergleichs kommen sollte, besteht ab diesem zeitpunkt eine neue rechtliche situation..eine rechtssichere situation ist dann herbeizuführen..entweder durch zahlungen von ft..einen neuen vergleich...usw...das kommt dann ganz auf die begründung des gerichtes an..aber so weit sind wir ja noch lange nicht

      ft wird das tun müssen, was rechtlich geboten ist...klar werden sie nicht begeistert sein, falls es zu einer solchen entscheidung kommen sollte..auch ft steht ja der rechtsweg offen...
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 19:21:15
      Beitrag Nr. 430 ()
      Wer kennt Anwälte, die mit dem Fall betraut sind (also auch die Argumentation Schmid´s kennen) und eine rechtsverbindliche Auskunft geben, für all jene Kleinanleger, die seit Jahren investiert sind und der ganzen story rund um France Telecom vertraut haben?

      Bitte Namen / Sitze von entsprechenden Kanzleien nennen.
      Verbindlichsten Dank.
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 19:47:10
      Beitrag Nr. 431 ()
      spotter, da schmid ja offiziell privat insolvent ist benötigte er einen prozess-finanzierer, das ist eine schweizer firma..am einfachsten geht das sicher über schmids spezie und insolvenzverwalter wilhelm...

      nur, ob du da eine "rechtssichere" auskunft bekommst..möglichst noch kostenlos und am telefon, wage ich zu bezweifeln..

      all die jahre hat sich nahezu kein schwein um schmid, seine ansichten und probleme (und die damit verbundenen existenziellen risiken) gekümmert...er wurde im gegenteil größtenteils verhöhnt..warum willst du da dann heute mit dieser entgegenkommenden offenheit rechnen..??..zudem wird dir ein anwalt kaum eine rechtssichere auskunft geben..es sei denn, du hast ihn engagiert...

      falls schmid mit seinen ansichten durchkommt...und sich nicht billig vergleicht, wie frenchmen glaubt, wird das ganze sicher noch früh genug allen investierten auf die eine oder andere art und weise zugute kommen...zumindest meine einschätzung
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 20:19:59
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.558.599 von moskau74 am 22.08.06 14:17:32Was heisst denn überhaupt "Vergleich" ?? Und WARUM macht man einen Vergleich??
      Wenn KEINER von den 2 Parteien EINDEUTIG Recht hat und Recht bekommen wird!! Wenn z.B. FT Schmid 100 oder 200 Mio gibt, wird auch ein Herr Schmid zufrieden sein!! Dann möchte ich den "Kampf" von einzelnen "Kleinaktionären" sehen, gegen FT !!:laugh::laugh:
      Sie haben NULL Chancen!
      Ft hätte dann ein gutes Geschäft gemacht! (viel Geld gespart) und Schmid sowieso!!
      Glaubst Du , im ernst, dass FT damals das MOB-Paket OHNE Vereinbarung verkauft hat???
      Ich wünsche es Euch Longies, dass MOB viel Geld bekommt, aber ganz ehrlich, glaube ich NICHT dran!!
      PS. Schmid hat eh kaum was zu sagen! Höchstens Seine Finanzier aus der Schweiz!! Also wird NICHT Schmid entscheiden OB Vergleich annehmen oder nicht!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 21:51:59
      Beitrag Nr. 433 ()
      ach frenchmen...irgendwie versteh ich dich nicht mehr so recht..du klangst früher anders..dachte nicht, dass du zu denen gehörst, deren befindlichkeit sich nach deren engagement richtet...

      ich gründe meine erwartungen vieeeel weniger auf den ausgang von schmids prozessen als vielmehr an das engagement der "heuschrecken"...und der möglichkeiten eines verschmolzenen geschäftes von freenet und mob...nicht zuletzt unter nutzung der verlustvorträge...

      aber du glaubst doch nicht im ernst, dass der wahnsinnszocker schmid sich mit paar millionen abspeisen lässt...nicht mal für 300-400 mio. werden die nen vergleich akzeptieren...und ich gehe davon aus, dass ft einen vergleich in dieser höhe höchstens "gezwungenermaßen" überhaupt akzeptieren könnte...und dann würde schmid noch viel weniger annehmen...

      prozess-finanzierer sind wie "heuschrecken" skrupellose abzocker in eigener sache...was interessieren die die spatzen in der hand...wenn sie von den tauben auf dem dach träumen dürfen...das sind abgezocktere zocker als du und ich...und die gehen hohes risiko...zumal deren verlustrisiko marginal ist im verhältnis zum möglichen gewinn...
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 22:20:41
      Beitrag Nr. 434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.567.819 von moskau74 am 22.08.06 21:51:59ach frenchmen...irgendwie versteh ich dich nicht mehr so recht..du klangst früher anders..dachte nicht, dass du zu denen gehörst, deren befindlichkeit sich nach deren engagement richtet...
      Glaube mir, ich habe NICHT vor, wieder bei MOB einzusteigen!!
      Höchstens mal zum KURZ traden!!
      Ich mache auch MOB NICHT schlecht!! Bei einer Fusion, sehe ich sogar Kursen bis 25Euro, langfristig!!
      Ich versuche REALISTISCH zu sein!! Bei MOB investiert zu bleiben, NUR wegen Schmid, ist echt KEIN Argument!! Die FUSION mit FRN JA!! Die Margen gehen gewaltig zurück bei diesen Konkurrenzkampf!
      Weiss Gott wie TEUER Spoer AOL kaufen will???
      Ich wünsche Euch Longies, WIRKLICH das BESTE!! (für mich ist Telcom , allgemein KEIN Invest mehr! Meine persönliche Meinung!)
      Salut et bonne nuit!;)
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 19:38:41
      Beitrag Nr. 435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.567.819 von moskau74 am 22.08.06 21:51:59Hi Monsieur!!;)
      KEINE Antwort!:confused::confused:
      Habe Dir noch 1 Mail geschickt! Nicht bekommen??
      Salut
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 20:04:08
      Beitrag Nr. 436 ()
      muss ich mal schaun..french..melde mich nicht mehr sehr häufig an, von daher kanns passieren, dass post liegen bleibt...
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 20:24:59
      Beitrag Nr. 437 ()
      so french..jetzt hast bisschen was zu lesen..;)
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 17:42:13
      Beitrag Nr. 438 ()
      @ Pauli70

      Das Thema hatten wir hier schon ausführlich diskutiert sh. # 90,91 etc. An meiner Einschätzung hat sich nichts geändert, sobald der Vorstand der MOB die Zahlung an die FT durchführt, erstatte ich Strafanzeige wegen Untreue (§ 266 StGB) gegen den kompletten Vorstand nebst Aufsichtsrat!!! Alle Herren haften übrigens mit ihrem kompletten Privatvermögen für den Schaden ... :p

      Viele Grüße,
      Stockpicker999


      #5882 von Pauli70 Benutzerinfo Nachricht an Benutzer Beiträge des Benutzers ausblenden 01.09.06 17:47:03 Beitrag Nr.: 23.722.829

      Mal ein interessanter Newsbite von der HV, über die hier ja sonst keiner berichtet (?!):

      Es wurde berichtet, dass nach langem Vorlauf nun der Generalanwalt am EuGH für den 7. September eine Stellungnahme zum UMTS-MWSt-Fall angekündigt hat. Derzeit klagt dort zwar nicht MOB um seine 1,2 Mrd EUR (!) potenzieller Rückerstattung, sondern österr. und englische Betreiber. Die Fälle sind aber vergleichbar, so dass sich wohl MOB direkt dranhängen könnte, falls der EuGH für den MWSt-Ausweis auf den Rechnungen plädiert. Die Stellungnahme am 7.9. ist noch kein Urteil (das gibts wohl zum Jahreswechsel) - aber immerhin ein wichtiger Hinweis, wie das wohl ausfallen könnte.

      FALLS also von Straßburg positive News kommen, kann sich MOB zunächst über 10% von 1,2 Mrd freuen, was den Kurs alleine über 2 EUR hochbringen sollte. Warum nur 10%? Gute Frage. Wurde auf der HV auch nochmals intensiv diskutiert. Nach der dritten Nachfrage rückte Vogel damit raus, dass er bzw. Grenz 2004 über 90% dieser möglichen Rückerstattung ohne zwingenden Grund verrücktverrückt an FT verschenkt haben!! :keks:

      Allerdings ist das zum Glück noch nicht wasserdicht: ich bin ganz sicher, dass -falls es zu einer Rückerstattung der 1,2Mrd kommt- dieser Punkt noch gerichtlich geklärt werden wird. Das ist ein potzenzieller Aktien-Upside von über 17 EUR pro Aktie aufmerksam

      Watch out for News. Und falls der EuGH positiv urteilt, sollten wir alle sofort Druck auf MOB ausüben, die 90% NICHT an FT auszuzahlen, was Vogel offenbar vorhat (der Vorstand hat sich wohlweislich zu dieser Frage nicht geäußert - das ist auch ein Haftungsthema, falls die Auszahlung widerrechtlich erfolgen würde)!! Den rechtlichen Hintergrund haben wir hier im Forum schon vor langer Zeit ausführlich gewürdigt - vielleicht kann jemand nochmals den Thread dazu rausfinden und hier reinstellen.


      Lasst Euch nicht vera...en - hier geht es um EINE Milliarde Aktionärsgelder, die eben NICHT FT zustehen). Das Aktienrecht gilt auch für MOB - und da steht was von Gleichbehandlung aller Aktionäre drin. Fight for your right! Den Franzosenfreunden bei MOB müssen endlich ihre Grenzen aufgezeigt werden. Bei diesen Größenordnungen verblassen sogar die finanziellen Auswirkungen der Fusion. Eigentlich sollte der Vorstand wissen, wo die "quick wins" für die Aktionäre zu holen sind augen verdrehen
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 18:36:47
      Beitrag Nr. 439 ()
      Tja Stocki,

      Erst mal danke fuer's Nachschauen, wann und wo wir diesen Dauerbrenner schon diskutiert hatten! :kiss:

      Der Generalstaatsanwalt des EuGH wird sich ja wohl wie berichtet morgen aeussern. Eine weitere Diskussion dazu ist somit erst ab morgen sinnvoll - ODER EBEN GAR NICHT :rolleyes:

      EINE News moechte ich Euch aber doch nicht vorenthalten, falls es nicht hier schon irgendwo gestanden hat: Nach der Diskussion auf der MOB-HV zum UMTS-MWSt-Thema hat EIN streitbarer Geist schnell reagiert: Herr Freitag, einigen von diversen HVs sicher bekannt; er ist derzeit auch haeufig in der Presse, weil er als einer der letzten noch gegen die Fusion klagt (was ich allerdings nicht so witzig finde). Er hat naemlich auf der FRN-HV eine flammende Rede gegen das Verhalten der FRN/MOB-Verwaltung in Sachen UMTS-MWSt gehalten UND auch gleich Klage angekuendigt oder sogar bereits eingereicht! Details sind wohl noch offen. Aber er argumentiert sinngemaess, dass schon der unsaegliche Vertrag aus 2004, mit dem Grenz der FT OHNE NOT EXPLIZIT :mad: die Milliarde zugestanden hat, wegen seiner a.o. BEdeutung und Hoehe nicht ohne die Zustimmung der HV haette unterzeichnet werden duerfen - UND SOMIT NICHTIG SEI. :p Es waere wichtig, dass er damit durchkommt. Dann wuerde der jetzige Vorstand keinesfalls auszahlen koennen (ganz unabhaengig von ohnehin hohen Haftungsrisiken). Ausserdem haette ohne diese Nichtigkeitsfeststellung ggf. selbst ein von Grenz illegal abgezeichneter Vertrag im Aussenverhaeltnis gegen FT BINDUNGSWIRKUNG (?!)! :mad: Genau DAS war von der damaligen Verwaltung wohl auch so beabsichtigt - sonst haette der Vertrag praktisch keinen "Sinn" gemacht.

      Bin kein Jurist - aber so interpretiere ich die Lage. Aber wie gesagt: Ohne positives EuGH-Urteil eruebrigt sich die weitere Debatte dazu. Abwarten und Keks essen...
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 15:25:39
      Beitrag Nr. 440 ()
      Betrifft Mehrwertsteuer-Rückerstattung:

      http://www.onlinekosten.de/news/artikel/22598
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 18:26:16
      Beitrag Nr. 441 ()
      :( schade
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 11:06:39
      Beitrag Nr. 442 ()
      Neuer Anlauf von MOB auf das Jahreshoch?!? :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 20:52:30
      Beitrag Nr. 443 ()
      Die einzige erkennbare Strategie der Verwaltung von MOB war ja auch die berechtigten Ansprüche gegen die FT nicht geltend zu machen! :p


      Großaktionär zweifelt an Mobilcom-Strategie :rolleyes:

      Zwischen dem Mobilcom-Management und dem Großaktionär Drillisch bahnt sich ein Streit um die Unternehmensstrategie an. Denn der Mobilfunkprovider Drillisch stellt die geplante Verschmelzung mit der Tochter Freenet

      in Frage. "Wir hatten uns bisher neutral gegenüber der Fusion geäußert, aber jetzt überwiegen zunehmend die Bedenken", sagte Unternehmens-Chef Paschalis Choulidis dem "Handelblatt" vom Donnerstag.
      Drillisch hält derzeit etwas mehr als zehn Prozent an Mobilcom

      Zeitungsberichten zufolge will das hessische Unternehmen den Anteil auf 20 Prozent erhöhen.
      Als einen Grund gegen die geplante Verschmelzung führte Choulidis den gescheiterten Versuch von Freenet an, AOL Deutschland zu kaufen. Damit sei es für Freenet schwieriger geworden, seine Wettbewerbsposition im Geschäft mit schnellen Internetzugängen auszubauen.
      Drillisch will in den Aufsichtsrat

      Drillisch will durch die Beteiligung an dem größeren Wettbewerber die Konsolidierung der Branche anstoßen. Um den Einfluss bei Mobilcom zu stärken, will Drillisch einen Vetreter in den Mobilcom-Aufsichtsrat entsenden. Da durch den Rückzug von Klaus Thiemann ein Sitz im Kontrollgremium frei werde, sei das nachvollziehbar, sagte eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch.
      Die Büdelsdorfer halten das allerdings für keine gute Idee und lehnen die Forderung ab. "Aus Sicht der Gesellschaft soll ein Aufsichtsratsmitglied nicht von einem direkten Wettbewerber benannt werden", sagte ein Mobilcom-Sprecher. Außerdem sei eine solche Vorgehensweise rechtlich zweifelhaft.
      Dieser Argumentation will Drillisch aber nicht folgen. Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, solle kein Drillisch-Vorstand oder Aufsichtsrat in das Gremium geschickt werden, hieß es. Medienberichten zufolge hat Mobilcom bereits bei einem Gericht Bedenken für den Fall einer Berufung eines Drillisch-Managers angemeldet. Damit solle verhindert werden, dass der Mobilfunkprovider Einblick in die Bücher erhalte.
      Spekulationen um Übernahme

      Drillisch hat Medienberichten zufolge mehrfach erklärt, er sei zu Zukäufen bereit. Bislang seien Debitel und Talkline im Gespräch gewesen. Fachleute sind sich uneins darüber, was Drillisch genau anstrebt. Einige schließen einen Übernahmeversuch von Mobilcom nicht aus. Andere halten das aber für unwahrscheinlich, da das hessische Unternehmen nicht über genügend Kapital verfüge.
      Mitte Oktober hatte das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen Experten des Bankhauses Sal. Oppenheim berichtet, Drillisch stehe möglicherweise "an der Spitze einer Gruppe von Investoren, um Mobilcom zu zerschlagen." Der Kauf der bisherigen Anteile sei vor allem durch Bankkredite finanziert worden, hieß es weiter. Die Institute seien bereit, weitere Darlehen einzuräumen. ;)Drillisch-Chef Choulidis wollte sich dazu nicht äußern, so die Zeitung. Er habe aber versichert, die Banken stünden ihm sehr nahe.
      Es wird aber auch eine andere Variante für möglich gehalten: Mobilcom hält die Mehrheit an Freenet, die geplante Verschmelzung kommt nur zögerlich voran. Ingesamt sei Freenet 1,2 Milliarden Euro wert, so das "Handelsblatt". Für gut die Hälfte der Anteile wäre dann ein Käufer zu finden. Ob aber auf diese oder eine andere Weise eine Übernahme zu Stande kommen kann, ist völlig unsicher. Denn Mobilcom-Großaktionär Texas Pacific Group hat bisher immer wieder betont, er wolle seine Anteile nicht verkaufen. (N24.de, nz)
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 12:51:01
      Beitrag Nr. 444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.070.133 von stockpicker999 am 01.11.06 20:52:30Hi Stock,

      immer noch engagiert? ;)

      Man kann's ja drehen u. wenden wie man will. Alles sehr bullish für MOBi.

      Erwartest Du ein Übernahmeangebot von Drillisch? Und wenn ja, zu welchem Kurs?

      Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:33:33
      Beitrag Nr. 445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.079.586 von smarttrader1 am 02.11.06 12:51:01@ smart

      Hi, schön mal wieder was von Dir zu hören. Was soll ich sagen, mangels fehlender Alternativen bin ich immer noch in MOB engagiert. :cool:

      Tja, ich denke der Drillisch-Vorstoss ist erst der Anfang und bringt die Verwaltung von MOB endlich mal in Zugzwang aus ihrem "Dornröschenschlaf" aufzuwachen. Mein Kursziel für Q1/07 ist 25+x, mein Bauch sagt mir, dass eine Fahnenstange auch bis 30 gehen könnte, mal sehen. ;)

      Viele Grüße,
      Stockpicker999
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:39:43
      Beitrag Nr. 446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.765 von stockpicker999 am 03.11.06 14:33:33Nabend Stock,

      eben kam über Dow Jones das Gerücht, Drillisch halte bereits 19% an MOB. Machtkampf geht wohl in die entscheidende Phase. Auf der einen Seite das Management u. TPG, die die Fusion mit FRN wollen. Auf der anderen Seite DRI u. evtl. dahinterstehende Financiers, die den Zusammenschluß aller dt. MSPs wollen.

      Für uns Aktionäre doch alles ganz toll :):):) Ich erwarte einen Bid von DRI in den nächsten Tagen. Preis? 24+ .

      Ob sie es dafür bekommen? Von mir nicht!;)

      Gruß
      ST
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 23:58:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.01.07 23:58:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.01.07 23:59:09
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.01.07 23:59:38
      Beitrag Nr. 450 ()
      schönen abend noch and good trades.
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 23:59:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.01.07 00:00:01
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.01.07 00:47:04
      Beitrag Nr. 453 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.107.987 von smarttrader1 am 03.11.06 17:39:43Hallo Smart,

      Czerwensky schreibt in seiner neuen Ausgabe vom 22.01.07, dass Schmid die Klagechancen gegen die FT durch die Fusion steigen sieht, da Mobilcom die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils des OLG Schleswig beim BGH zurück ziehen wird. Das OLG Schleswig hatte doch seinerzeit ja Anhaltspunkte dafür gesehen, dass FT einen beherrschenden Einflusses auf Mobilcom hatte. ;)

      Wie siehst Du die weiter Entwicklung, auch was den Börsenkurs betrifft?

      Viele Grüße,
      Stockpicker999
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 20:02:29
      Beitrag Nr. 454 ()
      Mobilcom: Wie Spoerr den gordischen Knoten mit Drillisch lösen könnte

      Große Ziele hatte Drillisch-Chef Paschalis Choulidis nach seinem Einstieg (gut 10%) bei Mobilcom verkündet. Er wolle Mobilcom zur Plattform für die Konsolidierung der Mobilfunk Service Provider-Branche machen, ließ Choulidis verlauten. Doch so recht vorangekommen ist der Drillisch-Vorsteher mit seinen hoch fliegenden Plänen bislang nicht. Seit auch der letzte Kläger gegen die Fusion von Mobilcom und Freenet zu Telunico aufgegeben hat, fühlt sich Eckard Spoerr wieder obenauf. Bis Mitte 2007 will der Doppelchef von Mobilcom und Freenet über die Verwendung der liquiden Mittel von mehr als 500 Mio. Euro aus der Fusion der beiden Unternehmen entscheiden. Sollte sich bis dahin kein geeignetes Investitionsobjekt gefunden haben, können sich die Telunico-Aktionäre auf eine hübsche Ausschüttung freuen, deutete Spoerr kürzlich an. Auch eine Übernahme von Drillisch schloss Spoerr nicht mehr generell aus.

      Vor diesem Hintergrund könnte ein Szenario an Bedeutung gewinnen, das uns zugetragen wurde, und mit dem Spoerr alle seine Probleme auf einen Schlag lösen könnte. Demnach könnte Spoerr Choulidis eine Fusion zwischen Telunico und Drillisch anbieten. Finanziert werden könnte diese Fusion über einen Aktientausch, bei dem die Drillisch-Aktionäre zu Anteilseignern der dann größeren Telunico mutieren würden. Damit käme Spoerr Choulidis entgegen, der weiterhin auf eine Beteiligung der Drillisch-Aktionäre an Mobilcom/Telunico pocht und einen Aktientausch ins Gespräch gebracht hatte. Danach könnte Spoerr seine alten und neuen Aktionäre mit einer Sonderauschüttung beglücken, die auf Grund der Verlustvorträge bei Mobilcom sogar steuerfrei sein soll. Da auch Drillisch über Cash-Reserven von 40 Mio. Euro verfügt, könnte diese Sonderausschüttung möglicherweise noch ein bisschen üppiger ausfallen.

      Diese Meldung ist der aktuellen Ausgabe des Platow Briefs entnommen. Sie haben noch kein Platow-Abonnement? Kein Problem. Hier haben Sie die Möglichkeit, dies zu ändern. Kostenpflichtige Einzelausgaben (Download) erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Börsenkiosk.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 22:20:14
      Beitrag Nr. 455 ()
      Guten Abend an alle Mobilianer...

      dieser Thread hört sich sehr interessant an.


      mfg
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 22:22:01
      Beitrag Nr. 456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.070.133 von stockpicker999 am 01.11.06 20:52:30Zwischen dem Mobilcom-Management und dem Großaktionär Drillisch bahnt sich ein Streit um die Unternehmensstrategie an. Denn der Mobilfunkprovider Drillisch stellt die geplante Verschmelzung mit der Tochter Freenet


      das hört sich auf jeden fall nicht gut an. momentan ist die mobil ja nicht sehr gestärkt.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 22:23:11
      Beitrag Nr. 457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.070.133 von stockpicker999 am 01.11.06 20:52:30Drillisch will durch die Beteiligung an dem größeren Wettbewerber die Konsolidierung der Branche anstoßen. Um den Einfluss bei Mobilcom zu stärken, will Drillisch einen Vetreter in den Mobilcom-Aufsichtsrat entsenden.


      und dazu kann ich nur sagen endlich, es wird Zet.:cool:

      mfg
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 22:38:46
      Beitrag Nr. 458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.262.815 von franibaby00 am 28.01.07 22:23:11Der "Retter" der Franzosen tritt zurück, müsste eigentlich für mindestens 20 % Kursplus gut sein. Was der frankophile Vogel wohl demnächst mit seiner vielen Freizeit wohl macht, wahrscheinlich tritt er seinen eigentlichen Posten an, bei einer großen französischen Telekomunikationsfirma... :p



      Dieter Vogel tritt zurück :laugh:

      Hamburg. Der langjährige Mobilcom-Aufsichtsratschef Dieter Vogel ist kurz vor der Verschmelzung der Mobilfunkfirma mit ihrer Internet-Tochter Freenet zurückgetreten. Der 65-Jährige sehe die Fusion als geeigneten Zeitpunkt, sein Amt niederzulegen, sagte ein Mobilcom-Sprecher. Das Aufsichtsgremium werde in Kürze einen Nachfolger wählen. Der frühere Thyssen-Vorstandschef Vogel hatte bereits im Januar angekündigt, den Aufsichtsratsvorsitz beim Medienkonzern Bertelsmann zum Jahreswechsel 2007/2008 abzugeben.

      Als wichtigste Leistungen Vogels bei Mobilcom gelten die Rettung des Konzerns vor der Insolvenz im Jahr 2002 und der damit verbundene Erhalt vieler der damals etwa 3000 Arbeitsplätze. Das Unternehmen hatte sich mit der Ersteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen verhoben und saß auf einem Schuldenberg von rund sieben Milliarden Euro. Vogel handelte im Auftrag der Bundesregierung einen Vergleich mit dem damaligen Hauptaktionär France Telecom aus, der Mobilcom rettete.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 18:19:04
      Beitrag Nr. 459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.947.723 von stockpicker999 am 24.02.07 22:38:46bei WIZCOM platzt der knoten!!!

      ;):lick:
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 17:27:50
      Beitrag Nr. 460 ()
      Good bye, Mobilcom :cry:
      von Susanne Amann (Hamburg)

      Nach zweijähriger Hängepartie haben die Mobilfunk- und Telefonanbieter Mobilcom und Freenet ihre Fusion unter Dach und Fach gebracht. Mit Mobilcom verschwindet eine Firma, die einer der Pioniere des Neuen Marktes war.

      Genau vor zehn Jahren ging es los, 1997 schien alles möglich, der Anfang eines bisher nicht gekannten Booms: Das ehemalige Vorstandsmitglied des Autovermieters Sixt, Gerhard Schmid, brachte seine Mobilcom Communications AG an die Börse, die er 1991 gegründet hatte, um Handys zu vermarkten. Mobilcom gehörte zu den Gründungsaktien des Neuen Marktes und legte einen von allen Seiten gefeierten Aufstieg und Höhenflug hin.

      Dank der Liberalisierung des Telefonmarktes wurde die schleswig-holsteinische Firma aus Büdelsdorf zum Auftakt des Albtraums, der für die Deutsche Telekom bis heute nicht vorbei ist: Mit der Billigvorwahl 01019 für Ferngespräche lockte er die Kunden erfolgreich vom alten Telefonriesen weg, kurz vor der Jahrtausendwende bot er über die Mobilcom-Tochter Freenet auch bald Internetdienste an. Die Umsätze und Kursgewinne waren berauschend, Schmid selbst bald Millionär. Der Höchststand der Aktie lag im Frühjahr bei 199 Euro.

      Selbstüberschätzung durch Erfolg

      Doch der Erfolg führte zur Selbstüberschätzung. War Mobilcom bislang nur als Service-Provider aufgetreten, wollte Firmengründer Schmid mit den Großen der Branche mitziehen - und selbst ein Mobilfunknetz betreiben. Gemeinsam mit France Telecom, das sich mit 28,5 Prozent an der Firma beteiligte, ersteigerte Schmidt im August 2000 eine der berüchtigten UMTS-Lizenzen. Berüchtigt wegen der Milliarden, die sie dem deutschen Staat, bislang aber nicht den Käufern brachten.

      Mit den 8 Mrd. Euro, die Schmidt und seine französischen Kollegen dafür bezahlten, hatten sie sich allerdings verhoben. Der Erfolg war noch weit entfernt, der Nutzen der unausgereiften Technik zu unklar. Zeitgleich zeichnete sich ein Ende das Booms in der Mobilfunkbranche ab - die Aktie aus dem Norden ging auf Sinkflug. Zwar lag der Umsatz 2002 bei rund 2 Mrd. Euro, die UMTS-Schulden sorgten allerdings für ein negatives Ergebnis. Die Aktie hatte mit 1,12 Euro im Herbst des gleichen ihren tiefsten Stand.

      Erst Rauswurf, dann private Insolvenz

      Was voller Zukunftshoffnung angefangen hatte, geriet so bald nach der Lizenzersteigerung zum erbitterten Streit zwischen dem französischen Staatskonzern und dem exzentrische Mobilcom-Gründer. Ein Streit, der Schmid Mitte 2002 schließlich seinen Chefsessel kostete. Neuer Vorstandschef wurde Thorsten Grenz, der sich weniger mit Visionen, dafür mehr mit den Zahlen beschäftigte. Mit Erfolg: Im Laufe des Jahres 2003 kehrte mobilcom in die schwarzen Zahlen zurück. Im Dezember 2003 wurde schließlich die UMTS-Lizenz zurückgegeben - umsonst.

      Die Franzosen zwangen Schmid aber auch, seine Anteile abzutreten, dem Rauswurf folgte die private Insolvenz. Schmids Insolvenzverwalter hat den französischen Konzern deshalb auf Zahlung von 7,2 Mrd. Euro zu Gunsten von Mobilcom verklagt, die Klage läuft bis heute. Mobilcom konzentriert sich inzwischen wieder auf das Konzerngeschäft als Mobilfunk-Dienstleister, Freenet hat das Festnetzgeschäft übernommen.

      Am Freitag haben beide Unternehmen bekannt gegeben, dass die Fusion mit einem Eintrag ins Handelsregister wirksam geworden ist. Zwar hatten die Hauptversammlungen beider Unternehmen der Verschmelzung bereits 2005 zugestimmt, die Umsetzung verzögerte sich allerdings durch langwierige Aktionärsklagen. Durch die Fusion wollen Mobilcom und Freenet stärker vom Zusammenwachsen des Mobilfunk- und Festnetzmarkts profitieren. Die Marke Mobilcom soll erhalten bleiben - allerdings wird Mobilcom von der Börse verschwinden, die Aktie lag am Freitag bei 21,16 Euro. Den Platz im TecDax übernimmt am Montag die Carl Zeiss Meditec.
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      ftd.de, 02.03.2007
      © 2007 Financial Times Deutschland, © Illustration: AP


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