Frage zur privaten Haftpflichtversicherung. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.08.04 15:15:57 von
neuester Beitrag 12.08.04 18:14:53 von
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ID: 890.418
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Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob die Haftpflichtversicherung auch dann zahlt, wenn zB meine Waschmaschine kaputgeht und das aus ihr rauslaufende Wasser bei meinen Nachbarn Schäden einrichtet?
Kommt die Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf?
Danke!
Kann mir jemand sagen, ob die Haftpflichtversicherung auch dann zahlt, wenn zB meine Waschmaschine kaputgeht und das aus ihr rauslaufende Wasser bei meinen Nachbarn Schäden einrichtet?
Kommt die Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf?
Danke!
nein
#2...ganz schön gewagte Antwort.
Hier mal korrekt: Der Schaden am Eigentum Dritter ist im Rahmen der Haftpflicht versichert. Es darf sich allerdings nicht um Eigentum des Vermieters handeln, denn soweit Beiträge zur Gebäudeversicherung als Betriebskosten umgelegt werden, haftet der Mieter bzw. dessen Versicherung nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Näheres läßt sich dem Fall hier nicht entnehmen.
Hier mal korrekt: Der Schaden am Eigentum Dritter ist im Rahmen der Haftpflicht versichert. Es darf sich allerdings nicht um Eigentum des Vermieters handeln, denn soweit Beiträge zur Gebäudeversicherung als Betriebskosten umgelegt werden, haftet der Mieter bzw. dessen Versicherung nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Näheres läßt sich dem Fall hier nicht entnehmen.
Wenn Mietsachschäden in Deiner Police mitversichert sind: JA !
Hallo MAXX 45,
wenn man dir ein Verschulden nachweisen kann das bist du nach § 823 des BGB haftbar und somit würde auch deine private Haftpflicht den Schaden bezahlen.
Bist du nicht haftbar zu machen, so wird deine Haftpflicht auch nicht zahlen. Die Prüfung eines Verschulden wird von deiner privaten Haftpflicht übernommen. Liegt kein Verschulden vor lehnt die Haftpflicht also in deinem Namen ab und führt sogar auf ihre Kosten etwaige Prozeße durch.
Sinnvoller für den anderen Mieter wäre es aber eine eigene Hausrat zu haben, die solche Schäden erstmal übernimmt (das sogar zum gleitenden Neuwert) und dann dich als Verursacher versucht in Haftung zu nehmen. Reiche dann alles zu deiner Haftpflicht weiter. Die macht das dann schon.
Gruß Martin
wenn man dir ein Verschulden nachweisen kann das bist du nach § 823 des BGB haftbar und somit würde auch deine private Haftpflicht den Schaden bezahlen.
Bist du nicht haftbar zu machen, so wird deine Haftpflicht auch nicht zahlen. Die Prüfung eines Verschulden wird von deiner privaten Haftpflicht übernommen. Liegt kein Verschulden vor lehnt die Haftpflicht also in deinem Namen ab und führt sogar auf ihre Kosten etwaige Prozeße durch.
Sinnvoller für den anderen Mieter wäre es aber eine eigene Hausrat zu haben, die solche Schäden erstmal übernimmt (das sogar zum gleitenden Neuwert) und dann dich als Verursacher versucht in Haftung zu nehmen. Reiche dann alles zu deiner Haftpflicht weiter. Die macht das dann schon.
Gruß Martin
Nachtrag: In fast allen PHV-Policen sind Mietsachschäden in ordentlicher Höhe abgesichert.
namles, das war gut!
namles, das war gut!
Hallo interna,
vielen Dank für die Blumen!!! *krieg ich jetzt ein Bonbon??-> Biiiittteeeeeeee*
Deinem Zusatz, das die Mietsachschäden in außreichender Höher versichert sind, kann ich nicht zustimmen (häää??komischer Satz aber naja) Bei den z. Zt. vorhandenen Bedingungen sind diese bis 50.000 € versichert. Teilweise bis 100.000 €. So das der Mieter eines EFH schon seine Probleme haben wird. Empfohlen werden sollte bis 250.000 € die mit reinzunehmen.
Ähm ähm, nur so zur Ergänzung.
Gruß
namles
vielen Dank für die Blumen!!! *krieg ich jetzt ein Bonbon??-> Biiiittteeeeeeee*
Deinem Zusatz, das die Mietsachschäden in außreichender Höher versichert sind, kann ich nicht zustimmen (häää??komischer Satz aber naja) Bei den z. Zt. vorhandenen Bedingungen sind diese bis 50.000 € versichert. Teilweise bis 100.000 €. So das der Mieter eines EFH schon seine Probleme haben wird. Empfohlen werden sollte bis 250.000 € die mit reinzunehmen.
Ähm ähm, nur so zur Ergänzung.
Gruß
namles
Vielen Dank, Jungs!
Vielleicht noch eine ergänzende Frage :
Also - konkreter Fall : Meine Washmaschine geht kaputt und das ganze Wasser läuft raus = Schaden beim Nachbar.
Wessens Schuld ist das nun ? Meine ? (weil kein Calgon verwendet habe) Oder nicht meine ?
Ok - wenn das meine Schuld ist, dann bezahlt das die H.P.Versicherung, aber wer bezahlt im umgekehreten Fall? Gar keiner oder wie?
Danke
Vielleicht noch eine ergänzende Frage :
Also - konkreter Fall : Meine Washmaschine geht kaputt und das ganze Wasser läuft raus = Schaden beim Nachbar.
Wessens Schuld ist das nun ? Meine ? (weil kein Calgon verwendet habe) Oder nicht meine ?
Ok - wenn das meine Schuld ist, dann bezahlt das die H.P.Versicherung, aber wer bezahlt im umgekehreten Fall? Gar keiner oder wie?
Danke
Es gibt allerdings auch Anbieter, die Mietsachschaden bis zur Deckungssumme - also z.b. 5 Mio - absichern!
nicht wahr interna ???
nicht wahr interna ???
maxx45
Kann Deine Schuld sein, wenn Du den Hahn nicht abgedreht hast. Jedenfalls springt Deine Haftpflicht zur Klaerung der Schuldfrage ein, da Ansprueche an Dich gestellt werden. Wenn die dann feststellen, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist, dann kann der Nachbar auf seinen Kosten sitzenbleiben, wenn er keine Hausratversicherung hat.
Liebe Gruesse
Greetchen
Kann Deine Schuld sein, wenn Du den Hahn nicht abgedreht hast. Jedenfalls springt Deine Haftpflicht zur Klaerung der Schuldfrage ein, da Ansprueche an Dich gestellt werden. Wenn die dann feststellen, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist, dann kann der Nachbar auf seinen Kosten sitzenbleiben, wenn er keine Hausratversicherung hat.
Liebe Gruesse
Greetchen
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