Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 2771)
eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
neuester Beitrag 04.06.24 16:54:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.192.482 von goldnele am 25.03.19 21:05:36
Voestalpine finde ich ganz spannend, weil sie sich auch den Elektromotoren zuwenden und sehr hochwertige leichte Bleche für die E-Autos im Portfolio haben.
Wirkt etwas zu sehr abgestraft der Chart.
Zitat von goldnele: Parallel zu Salzgitter bin ich auch bei Voest Alpine sehr optimistisch. Allerdings: Salzgitter und Voest sind keine relevanten Titel für diesen Thread. Hier sind Baumhâuser Zuhause. Zutreffender scheint mir der Thread von Urpferdchen.
Voestalpine finde ich ganz spannend, weil sie sich auch den Elektromotoren zuwenden und sehr hochwertige leichte Bleche für die E-Autos im Portfolio haben.
Wirkt etwas zu sehr abgestraft der Chart.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.212.609 von InsertName am 27.03.19 19:54:41
Das KGV ist eines der Werte, die hier null interessant sind. NAV ist interessanter. FFO ist da noch interessanter.
Zitat von InsertName: Auf Basis des heute erst veröffentlichten GB hat die Deutsche Real Estate ein KGV<1!
Ja, es gab natürlich massive Sondereffekte durch die Aufwertung von Immobilien, aber trotzdem vielleicht einen Blick wert.
Das KGV ist eines der Werte, die hier null interessant sind. NAV ist interessanter. FFO ist da noch interessanter.
Noch eine KGV-Perle
Auf Basis des heute erst veröffentlichten GB hat die Deutsche Real Estate ein KGV<1!Ja, es gab natürlich massive Sondereffekte durch die Aufwertung von Immobilien, aber trotzdem vielleicht einen Blick wert.
Heute endgültige Zahlen von Aurelius für 2018...
https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=sto…
Es sind wohl einige lukrative Exits in der Pipeline.
Wenn die allerdings nicht kommen liest sich das eher ernüchternd...
Grüße
rickrack
https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=sto…
Es sind wohl einige lukrative Exits in der Pipeline.
Wenn die allerdings nicht kommen liest sich das eher ernüchternd...
Grüße
rickrack
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.204.948 von DickeBacke am 27.03.19 08:34:43
und du meinst, ihre Nachfolger, die sich ständig die Boni und Gehälter erhöhen, sind nur für die Erfolge verantwortlich und bei Misserfolgen ist Trump schuld (oder die allgemeine Marktlage) ?
Zitat von DickeBacke:Zitat von jambam1: ...
Dann haben die "verdienten Angestellten und Führungskräfte" eine Pension in Höhe von 10.000 monatlich eben NICHT verdient, weil sie in Wirklichkeit Schwätzer gewesen sind.
Das soll's ja geben.
Du meinst sie sind auch für die Unternehmensentwicklung in einer Zeit verantwortlich, in der sie gar nicht mehr im Unternehmen tätig sind?
und du meinst, ihre Nachfolger, die sich ständig die Boni und Gehälter erhöhen, sind nur für die Erfolge verantwortlich und bei Misserfolgen ist Trump schuld (oder die allgemeine Marktlage) ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.201.045 von jambam1 am 26.03.19 18:54:49
Du meinst sie sind auch für die Unternehmensentwicklung in einer Zeit verantwortlich, in der sie gar nicht mehr im Unternehmen tätig sind?
Zitat von jambam1:Zitat von Be_eR: ... ein nettes Alterspolster für verdiente Angestellte und Führungskräfte.
Doch was tun, wenn die Gewinne nicht mehr so üppig sprudeln?
Dann haben die "verdienten Angestellten und Führungskräfte" eine Pension in Höhe von 10.000 monatlich eben NICHT verdient, weil sie in Wirklichkeit Schwätzer gewesen sind.
Das soll's ja geben.
Du meinst sie sind auch für die Unternehmensentwicklung in einer Zeit verantwortlich, in der sie gar nicht mehr im Unternehmen tätig sind?
Mutares Interview mit R. Laik
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/interview-exklusiv…
Dividende soll den Markterwartungen entsprechen.. also, mMn 70 - 80 ct wären eine super Rendite.
Gruß
up
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/interview-exklusiv…
Dividende soll den Markterwartungen entsprechen.. also, mMn 70 - 80 ct wären eine super Rendite.
Gruß
up
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.199.650 von Be_eR am 26.03.19 16:43:18
Dann haben die "verdienten Angestellten und Führungskräfte" eine Pension in Höhe von 10.000 monatlich eben NICHT verdient, weil sie in Wirklichkeit Schwätzer gewesen sind.
Das soll's ja geben.
Zitat von Be_eR: ... ein nettes Alterspolster für verdiente Angestellte und Führungskräfte.
Doch was tun, wenn die Gewinne nicht mehr so üppig sprudeln?
Dann haben die "verdienten Angestellten und Führungskräfte" eine Pension in Höhe von 10.000 monatlich eben NICHT verdient, weil sie in Wirklichkeit Schwätzer gewesen sind.
Das soll's ja geben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.197.576 von Wertefinder1 am 26.03.19 13:49:49
Ohne den betreffenden Geschäftsbericht gelesen zu haben kann ich vielleicht dennoch ein wenig Aufklärungsarbeit leisten.
Zunächst einmal muss unterschieden werden, um welche Art der Zusage es sich handelt. Hierbei gibt es grob zwei verschiedene Arten: Die Beitragszusage (defined contribution) und die Leistungszusage (defined benefit).
Die Leistungszusage ist recht einfach gestrickt und gibt an, dass z.B. jedes Vorstandsmitglied eine fixe Jahresrente in Höhe von 100.000 € erhält, sofern er mindestens ein Jahr Vorstand war. Auch können alle langjährigen Mitarbeiter eine Summe x erhalten. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten. Die Leistungszusage war insbesondere bis in die 90er Jahre hinein das voherrschende Modell, weil man dadurch wunderbar bilanzielle Belastungen erstellen kann, die gewinnmindernd sind und insofern steuerliche Vorteile mit sich bringen. Und natürlich schaffen sie auch ein nettes Alterspolster für verdiente Angestellte und Führungskräfte. VW-Rente für Piech et al. lässt grüßen.
Doch was tun, wenn die Gewinne nicht mehr so üppig sprudeln? Und vor allem, was tun wenn im Zuge von Niedrigzinsen die (nach gesetzlichen Vorgaben gefertigten) internen Zinsfüße zur Berechnung der notwendigen Rückstellungen danach schreien, zusätzliches Kapital nachzuschiessen? Hinzu kommen noch die allgemeinen Probleme der Langlebigkeit etc.
Kurzum: Fast alle Unternehmen, die dies damals im großen Stil gemacht hatten, haben heute enorme Schwierigkeiten, die Kosten zu decken.
Etwas anders sieht es bei der Beitragszusage aus. Hier wird keine Garantie für eine Rente ausgesprochen sondern lediglich eine garantierte Beitragshöhe. Zum Beispiel erhält jedes Vorstandsmitglied eine betriebliche Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber pro Jahr 100.000 € als Beitrag einzahlt. Der Arbeitgeber kann wählen, in welchem Durchführungsweg er dies macht, muss also keine externe Lösung über einen Versicherer sein, sondern kann in eigener Verwaltung über einen Pensionsfonds laufen, whatever. Der Nachteil ist, dass hierdurch die bilanziellen Vorteile der Gewinnreduktion nicht so stark ins Gewicht fallen. Umgekehrt wird es uzm Vorteil, wenn man die o.g. Probleme heranzieht.
Zwischenfazit: Schaut einmal nach, um welche Art der Zusage es sich handelt.
Nächster Punkt ist dann die Frage, ob die Zusagen kongruent rückgedeckt sind oder nicht. Ich will dies nicht tiefer ausformulieren, weil es da sehr viele Zwischenformen gibt und die Literatur und Rechtsprechung sehr umfangreich sind.
Dies ist insbesondere interessant, wenn ein externer Versicherer die Lösung begleitet. Sofern eine kongruente Rückdeckung vorliegt, kauft der Arbeitgeber durch Beiträge eine Absicherung ein, die garantiert, dass die Zusage durch den externen Versicherer in notwendiger Höhe gestemmt wird.
Und spätestens an der Stelle macht es Sinn die kursierenden Deckungslevel in %-Angaben zu vergleichen.
Pensionsverpflichtungen
Ich habe zu Beginn meiner beruflichen Karriere selbst bei zwei Versicherern im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (baV) gearbeitet und kenne das Problem daher recht gut. Ohne den betreffenden Geschäftsbericht gelesen zu haben kann ich vielleicht dennoch ein wenig Aufklärungsarbeit leisten.
Zunächst einmal muss unterschieden werden, um welche Art der Zusage es sich handelt. Hierbei gibt es grob zwei verschiedene Arten: Die Beitragszusage (defined contribution) und die Leistungszusage (defined benefit).
Die Leistungszusage ist recht einfach gestrickt und gibt an, dass z.B. jedes Vorstandsmitglied eine fixe Jahresrente in Höhe von 100.000 € erhält, sofern er mindestens ein Jahr Vorstand war. Auch können alle langjährigen Mitarbeiter eine Summe x erhalten. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten. Die Leistungszusage war insbesondere bis in die 90er Jahre hinein das voherrschende Modell, weil man dadurch wunderbar bilanzielle Belastungen erstellen kann, die gewinnmindernd sind und insofern steuerliche Vorteile mit sich bringen. Und natürlich schaffen sie auch ein nettes Alterspolster für verdiente Angestellte und Führungskräfte. VW-Rente für Piech et al. lässt grüßen.
Doch was tun, wenn die Gewinne nicht mehr so üppig sprudeln? Und vor allem, was tun wenn im Zuge von Niedrigzinsen die (nach gesetzlichen Vorgaben gefertigten) internen Zinsfüße zur Berechnung der notwendigen Rückstellungen danach schreien, zusätzliches Kapital nachzuschiessen? Hinzu kommen noch die allgemeinen Probleme der Langlebigkeit etc.
Kurzum: Fast alle Unternehmen, die dies damals im großen Stil gemacht hatten, haben heute enorme Schwierigkeiten, die Kosten zu decken.
Etwas anders sieht es bei der Beitragszusage aus. Hier wird keine Garantie für eine Rente ausgesprochen sondern lediglich eine garantierte Beitragshöhe. Zum Beispiel erhält jedes Vorstandsmitglied eine betriebliche Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber pro Jahr 100.000 € als Beitrag einzahlt. Der Arbeitgeber kann wählen, in welchem Durchführungsweg er dies macht, muss also keine externe Lösung über einen Versicherer sein, sondern kann in eigener Verwaltung über einen Pensionsfonds laufen, whatever. Der Nachteil ist, dass hierdurch die bilanziellen Vorteile der Gewinnreduktion nicht so stark ins Gewicht fallen. Umgekehrt wird es uzm Vorteil, wenn man die o.g. Probleme heranzieht.
Zwischenfazit: Schaut einmal nach, um welche Art der Zusage es sich handelt.
Nächster Punkt ist dann die Frage, ob die Zusagen kongruent rückgedeckt sind oder nicht. Ich will dies nicht tiefer ausformulieren, weil es da sehr viele Zwischenformen gibt und die Literatur und Rechtsprechung sehr umfangreich sind.
Dies ist insbesondere interessant, wenn ein externer Versicherer die Lösung begleitet. Sofern eine kongruente Rückdeckung vorliegt, kauft der Arbeitgeber durch Beiträge eine Absicherung ein, die garantiert, dass die Zusage durch den externen Versicherer in notwendiger Höhe gestemmt wird.
Und spätestens an der Stelle macht es Sinn die kursierenden Deckungslevel in %-Angaben zu vergleichen.