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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 3964)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 16.06.24 18:48:13 von
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      schrieb am 23.06.17 15:12:58
      Beitrag Nr. 30.283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.192.383 von hzenger am 23.06.17 14:52:10
      Zitat von hzenger: Legt das nicht einfach nahe, dass man Planatol jetzt als dauerhaften Geschäftsbestandteil ansieht?

      Unternehmen wie Blue Cap lagern die aufgekauften (oft turnaroundbedürftigen) Töchter ja gern in separate Gesellschaften aus, um bei Insolvenz den Rest des Portfolios von der Haftung abzuschirmen. Das braucht man aber nicht mehr, wenn man mit einer Beteiligung dauerhaft plant und nicht mit Insolvenz rechnet.

      Steuerlich dürfte hingegen eine Verschmelzung sinnvoller sein, da es bei Holdingstrukturen ja schon auch eine gewisse Doppelbesteuerung geben kann (wenn auch nur sehr partiell). Möglicherweise gibt es auch positive Auswirkungen auf die Nutzung von Verlustvorträgen (Verrechnung mit Holdinggewinnen)?


      Nun wird aber Planatol zu einer Abteilung/Sparte innerhalb der Blue Cap AG (die sich als Industrieholding bezeichnet). Die übrigen Töchter, also auch Gämmerler, WISAP, Carl Schäfer oder SMB David Tochtergesellschaften der Planatol/Blue Cap. Das erschließt sich mir nicht. Steuerliche Effekte und/oder Verlustvorträge kann man doch auch über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag realisieren, machen andere ja auch (wie zuletzt Lloyd Fonds zweimal, um die Verlustvorträge der Mutter für die Ergebnisse der Töchter nutzen zu können).
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 14:52:10
      Beitrag Nr. 30.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.191.294 von sdaktien am 23.06.17 12:43:42Legt das nicht einfach nahe, dass man Planatol jetzt als dauerhaften Geschäftsbestandteil ansieht?

      Unternehmen wie Blue Cap lagern die aufgekauften (oft turnaroundbedürftigen) Töchter ja gern in separate Gesellschaften aus, um bei Insolvenz den Rest des Portfolios von der Haftung abzuschirmen. Das braucht man aber nicht mehr, wenn man mit einer Beteiligung dauerhaft plant und nicht mit Insolvenz rechnet.

      Steuerlich dürfte hingegen eine Verschmelzung sinnvoller sein, da es bei Holdingstrukturen ja schon auch eine gewisse Doppelbesteuerung geben kann (wenn auch nur sehr partiell). Möglicherweise gibt es auch positive Auswirkungen auf die Nutzung von Verlustvorträgen (Verrechnung mit Holdinggewinnen)?
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      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:43:42
      Beitrag Nr. 30.281 ()
      Du müsstest mal dazuschreiben, was deiner Meinung nach vor dieser Meldung beabsichtigt war.

      Eventuell will man das Unternehmen noch enger an das Unternehmen binden (warum auch immer).
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:42:03
      Beitrag Nr. 30.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.191.021 von sirmike am 23.06.17 12:13:18
      Blue-Cap: Verschmelzung der Planatol mit Blue-Cap?
      Zitat von sirmike: Hat jemand eine Einschätzung zu der jüngsten Blue Cap-Meldung?

      In der Meldung vom 22.06. ist ja nicht von einer Verschmelzung von Töchtern untereinander die Rede, sondern von der Verschmelzung der Planatol auf die Mutter Blue Cap AG! Die Beteiligungsholding erhält also ein operatives "Klebebusiness". Das erzeugt bei mir Erläuterungsbedarf. Nicht nur die Frage, ob auch andere Töchter nachfolgend auf die Blue Cap AG verschmolzen werden sollen, sondern vor allem, weshalb dieser Strategieschwenk - und was das für künftige Akquisitionen und die Blue Cap-Geschäftspolitik insgesamt bedeutet.

      Aber vielleicht erschließt sich ja jemand anderem die Meldung (besser) als mir und er kann etwas Erhellendes dazu sagen?


      Hier nochmal die Meldung vom 21. Juni 2017

      Blue Cap AG, München

      Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Es ist beabsichtigt, die PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rohrdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 257, als übertragene Gesellschaft auf die Blue Cap AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162137, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

      Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft unter deren Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen.

      Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden Blue Cap AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

      Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Blue Cap AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

      Die gemäß §§ 62 Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Blue Cap AG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Blue Cap AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.

      München, 21. Juni 2017 Blue Cap AG



      Den Hintergrund kenne ich nicht abschließend. Könnte aber mit dem Biolink-Verkauf zu tun haben. Biolink war die Cash-Cow bei Planatol, die jetzt wegfällt. Welche weitere Gründe hier ausschlaggebend sein könnten, steuerliche Aspekte?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:13:18
      Beitrag Nr. 30.279 ()
      Hat jemand eine Einschätzung zu der jüngsten Blue Cap-Meldung?

      In der Meldung vom 22.06. ist ja nicht von einer Verschmelzung von Töchtern untereinander die Rede, sondern von der Verschmelzung der Planatol auf die Mutter Blue Cap AG! Die Beteiligungsholding erhält also ein operatives "Klebebusiness". Das erzeugt bei mir Erläuterungsbedarf. Nicht nur die Frage, ob auch andere Töchter nachfolgend auf die Blue Cap AG verschmolzen werden sollen, sondern vor allem, weshalb dieser Strategieschwenk - und was das für künftige Akquisitionen und die Blue Cap-Geschäftspolitik insgesamt bedeutet.

      Aber vielleicht erschließt sich ja jemand anderem die Meldung (besser) als mir und er kann etwas Erhellendes dazu sagen?


      Hier nochmal die Meldung vom 21. Juni 2017

      Blue Cap AG, München

      Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Es ist beabsichtigt, die PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rohrdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 257, als übertragene Gesellschaft auf die Blue Cap AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162137, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

      Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft unter deren Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen.

      Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden Blue Cap AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

      Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Blue Cap AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

      Die gemäß §§ 62 Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Blue Cap AG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Blue Cap AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.

      München, 21. Juni 2017 Blue Cap AG
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      schrieb am 23.06.17 12:10:19
      Beitrag Nr. 30.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.190.913 von Aktienangler am 23.06.17 12:02:37
      Lion E-Mobility: größere Kapitalerhöhung voraus?
      Aus der letzten News geht hervor, dass in den in den nächsten Monaten eine wahrscheinlich größere KE ansteht und der Markt geht offenbar davon aus, dass diese eher unter dem Kurs der letzten KE bei 8 € angesetzt wird.

      Entsprechend vorerst weitere Verwässerung aber weiterhin keinerlei Prognosen für zu erwartende Zahlen.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:02:37
      Beitrag Nr. 30.277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.190.736 von Aktienangler am 23.06.17 11:44:17
      Zitat von Aktienangler: Es gibt bislang keine News, dass Lion E-Mobility nach China expandiert.

      Ooops. Sorry. Diese Aussage muss ich korrigieren. Das passiert, wenn man sich nicht genug Zeit nimmt ...:(
      Es gibt entsprechende News und halbgott hatte einen Link hier eingestellt. Sorry nochmal! Kann mich nicht erinnern, die News per DGAP-email-Alert bekommen zu haben...:confused:

      14.06.2017
      LION E-Mobility AG: Starts to expand its activities to China, the Worlds' second largest EV Market
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/lion-emobility-starts…
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      Avatar
      schrieb am 23.06.17 11:44:17
      Beitrag Nr. 30.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.187.168 von halbgott am 22.06.17 18:23:14
      Zitat von halbgott: Als Bezugspunkt sehe ich den Kapitalerhöhungskurs bei 8 Euro, heute sind sie unter 7 gefallen, da habe ich gekauft.

      Die Expansion nach China von Lion E-Mobility könnte ein wichtiger Schritt werden, ...

      Es gibt bislang keine News, dass Lion E-Mobility nach China expandiert.

      Solche Aussagen musst du wenn, dann mit Quellen belegen. Die einzige Aussage zur geplanten Expansion stammt aus der Meldung vom 10.04.2017:

      "Die LION E-Mobility AG hat heute bekannt gegeben, dass Roland Josef Bopp am
      15. April 2017 in die Geschäftsleitung des Unternehmens einsteigen wird.
      Roland Bopp wird eng mit den Verwaltungsräten zusammen arbeiten und sich auf
      die Beschleunigung der globalen Expansion fokussieren. Sein Hauptaugenmerk
      liegt zunächst auf Nordamerika
      , einem der weltweit größten Märkte im Bereich
      Elektromobilität, wo er für die Unterstützung unserer Kunden bei ihrer
      globalen Expansion und für die Stärkung der bestehenden Beziehungen zu
      unseren Geschäftspartnern, wie Analog Devices / Linear Technology,
      verantwortlich sein wird.
      "
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/lion-emobility-global…
      Nix China.

      Die Aktie ist wie von mir prophezeit unter 7 € gefallen - da gehört sie angesichts dessen, was man über die aktuelle Geschäftsentwicklung weiß (sehr sehr wenig!) auch hin!

      Bezüglich deines Anhaltspunktes Kapitalerhöhungspreis: Schau dir mal eine Auden AG an. Die haben am Jahresanfang eine KE zu 7 € platziert und jetzt steht der Kurs bei 1,50 €. Kapitalmarktkommunikation in etwa genauso bescheiden wie bei Lion. Solange wir nichts näheres über die Investoren der KE wissen oder die tatsächliche Mittelverwendung (hätte nicht gedacht, dass man damit in ein US-Startup wie Onboard investiert) ist das KEIN Anhaltspunkt für eine faire Bewertung.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 11:35:34
      Beitrag Nr. 30.275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.190.289 von BICYPAPA am 23.06.17 11:05:45Ich habe WILEX auch im Depot ( 12T für 2,67€ ), deshalb kenne ich die Mitteilungen. Gut zu lesen, deine Beweggründe sehe ich genauso. Probiodrug lege ich mir jetzt mal auf die Watchlist und warte erst einmal auf Kapitalrückflüsse. Danke und so long!
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 11:24:22
      Beitrag Nr. 30.274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.189.788 von knigge-beatnik am 23.06.17 10:03:13
      Biotechentwicklung: Beeindruckende Performances!
      Zitat von knigge-beatnik: Kannst du uns bitte deine Wahl ( WILEX, PROBIODRUG )begründen? Vielen Dank im vorraus. Im WILEX Forum wird dieses Unternehmen ja regelmäßig runtergemacht.



      Wenn ich mir eine Codon oder Evotec anschaue, dann ist die Entwicklung schon beeindruckend. Umgekehrt sieht man wie schwer es kleine Buden wie Cytotools haben.

      Wenn ich mir einige Bewertungen anschaue, dann vergleiche ich sie immer wieder mit Cytosorbents.
      Dann komme ich zu dem Ergebnis, das bei den Biotechbuden bereits zwei, drei Jahre der Erwartungen im iin der Bewertung vorweggenommen sind.

      Wäre das bei Cytosorbents der Fall, müßte die Bude zweistellig stehen. Stattdessen gelingen immer noch Shortattacken bei Cytosorbents. Hier hilft es nur die mittelfristige Brille aufzusetzen, weil ich bei diesem Unternehmen bei der aktuellen Bewertung ein sehr gutes CRV sehe.

      Gruß
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