MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 175)
eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
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Die Meldungen überschlagen sich hier ja förmlich.
PLUS:
"Beraterzielzahl" soll bei 1500 liegen. Die Unterschicht im Urwald wird ausgedünnt. D.h. noch 1000 müssen gehen oder gegangen werden. Der Trichter wird poliert
PLUS:
"Beraterzielzahl" soll bei 1500 liegen. Die Unterschicht im Urwald wird ausgedünnt. D.h. noch 1000 müssen gehen oder gegangen werden. Der Trichter wird poliert
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.859.632 von gras-plus-halm am 26.08.09 21:38:38Ich bitte um weitere (!) Bestätigungen zu den Aussagen auf der Sommerschulung!
Dann muß ich empfehlen: HLE-Verträge sofort überprüfen und einen unabhängigen Berater einschalten!
Dann muß ich empfehlen: HLE-Verträge sofort überprüfen und einen unabhängigen Berater einschalten!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.859.632 von gras-plus-halm am 26.08.09 21:38:38Der VERTRIEBSVORSTAND (naja, eigentlich nicht wirklich, aber immerhin offiziell ein bisschen) gibt das MARKETING an einen Zahlenverdreher (Ex-Finanzvorstand) ab?!?!?!?!
Das ist so absurd, dass mir mehr dazu jetzt nichts anderes einfällt als: jetzt drehen die komplett durch.
Das ist so absurd, dass mir mehr dazu jetzt nichts anderes einfällt als: jetzt drehen die komplett durch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.859.291 von interna am 26.08.09 20:54:39Karl-Friedrich Bauer wird neuer Leiter der CU
Strukturelle und personelle Veränderungen im Vertrieb: Die CU bekommt einen neuen Leiter. Christopher Kühn, GL von Mainz III, wird neuer Bereichsvorstand.
Karl-Friedrich Bauer
Nie zuvor standen das Berufsbild und die Qualifikation von Finanzberatern so im Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen, wie in den vergangenen Monaten. Das Know-how unserer Beraterinnen und Berater sowie die Qualität unserer Beratung gewinnt durch diese Entwicklung nochmals an Bedeutung, erläutert MLP-Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg.
Um zukünftig eine noch engere Verbindung zwischen der Aus- und Weiterbildung und dem Vertrieb sicherzustellen, wird die Corporate University (CU), zu der zukünftig auch das Recruiting gehört, ab dem 1. September 2009 in das Vertriebsressort von Muhyddin Suleiman integriert. Neuer Chef der CU wird Karl-Friedrich Bauer, der bislang als Bereichsvorstand die Vertriebsregion Mitte-Ost verantwortete. Es ist mir eine große Freude und spricht für Karl-Friedrich, dass er nach seiner sehr erfolgreichen Arbeit in Mitte-Ost nun die nächste Herausforderung annimmt, sagt Muhyddin Suleiman.
Zugleich gilt mein persönlicher und herzlicher Dank Bernd Küppers, der in den vergangenen Jahren das Profil der Corporate University unter anderem durch die erfolgreiche Akkreditierung bei der European Foundation for Management Development (EFMD) erfolgreich geschärft und weiterentwickelt hat." Bernd Küppers wird zukünftig als Bereichsvorstand andere Führungsaufgaben innerhalb des MLP-Konzerns wahrnehmen.
Christopher Kühn wird Bereichsvorstand Mitte-Ost
Nachfolger von Karl-Friedrich Bauer als Bereichsvorstand wird Christopher Kühn, bislang Geschäftsstellenleiter von Mainz III. Ich freue mich sehr, dass wir mit Christopher einen leistungsorientierten und sehr erfolgreichen Kollegen für die anspruchsvolle Aufgabe als Bereichsvorstand gewonnen haben, erklärt Muhyddin Suleiman.
Christopher Kühn war in den vergangenen Jahren sechs Mal in Folge bester GL bei MLP. MLP war für mich Liebe auf den ersten Blick und das hat sich in den vielen Jahren nicht geändert. Deshalb habe ich sehr gerne das Angebot von Muhyddin angenommen, als Bereichsvorstand bei der weiteren Entwicklung von MLP mitzuhelfen. Die konsequente Ausrichtung auf die Interessen unserer Kunden und die Kultur bei MLP machen unsere Arbeit einzigartig. Beides möchte ich weiter stärken und im Sinne von 'unserem' MLP voranbringen, begründet Christopher Kühn seine Entscheidung.
Uwe Schroeder-Wildberg übernimmt Zuständigkeit für Bereich Marketing
Parallel zur Eingliederung der CU ins Vertriebsressort gibt Muhyddin Suleiman die Zuständigkeit für den Bereich Marketing an Uwe Schroeder-Wildberg ab. In den vergangenen Jahren haben wir die Vertriebsorientierung unserer Marketingaktivitäten nachhaltig ausgebaut. Zugleich gewinnt die Stärke und Ausstrahlung einer Marke im Finanzdienstleistungssektor zunehmend an Bedeutung. Dieser Herausforderung nehmen wir uns mit der neuen Aufstellung des Marketings explizit an, sagt Uwe Schroeder-Wildberg.
Strukturelle und personelle Veränderungen im Vertrieb: Die CU bekommt einen neuen Leiter. Christopher Kühn, GL von Mainz III, wird neuer Bereichsvorstand.
Karl-Friedrich Bauer
Nie zuvor standen das Berufsbild und die Qualifikation von Finanzberatern so im Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen, wie in den vergangenen Monaten. Das Know-how unserer Beraterinnen und Berater sowie die Qualität unserer Beratung gewinnt durch diese Entwicklung nochmals an Bedeutung, erläutert MLP-Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg.
Um zukünftig eine noch engere Verbindung zwischen der Aus- und Weiterbildung und dem Vertrieb sicherzustellen, wird die Corporate University (CU), zu der zukünftig auch das Recruiting gehört, ab dem 1. September 2009 in das Vertriebsressort von Muhyddin Suleiman integriert. Neuer Chef der CU wird Karl-Friedrich Bauer, der bislang als Bereichsvorstand die Vertriebsregion Mitte-Ost verantwortete. Es ist mir eine große Freude und spricht für Karl-Friedrich, dass er nach seiner sehr erfolgreichen Arbeit in Mitte-Ost nun die nächste Herausforderung annimmt, sagt Muhyddin Suleiman.
Zugleich gilt mein persönlicher und herzlicher Dank Bernd Küppers, der in den vergangenen Jahren das Profil der Corporate University unter anderem durch die erfolgreiche Akkreditierung bei der European Foundation for Management Development (EFMD) erfolgreich geschärft und weiterentwickelt hat." Bernd Küppers wird zukünftig als Bereichsvorstand andere Führungsaufgaben innerhalb des MLP-Konzerns wahrnehmen.
Christopher Kühn wird Bereichsvorstand Mitte-Ost
Nachfolger von Karl-Friedrich Bauer als Bereichsvorstand wird Christopher Kühn, bislang Geschäftsstellenleiter von Mainz III. Ich freue mich sehr, dass wir mit Christopher einen leistungsorientierten und sehr erfolgreichen Kollegen für die anspruchsvolle Aufgabe als Bereichsvorstand gewonnen haben, erklärt Muhyddin Suleiman.
Christopher Kühn war in den vergangenen Jahren sechs Mal in Folge bester GL bei MLP. MLP war für mich Liebe auf den ersten Blick und das hat sich in den vielen Jahren nicht geändert. Deshalb habe ich sehr gerne das Angebot von Muhyddin angenommen, als Bereichsvorstand bei der weiteren Entwicklung von MLP mitzuhelfen. Die konsequente Ausrichtung auf die Interessen unserer Kunden und die Kultur bei MLP machen unsere Arbeit einzigartig. Beides möchte ich weiter stärken und im Sinne von 'unserem' MLP voranbringen, begründet Christopher Kühn seine Entscheidung.
Uwe Schroeder-Wildberg übernimmt Zuständigkeit für Bereich Marketing
Parallel zur Eingliederung der CU ins Vertriebsressort gibt Muhyddin Suleiman die Zuständigkeit für den Bereich Marketing an Uwe Schroeder-Wildberg ab. In den vergangenen Jahren haben wir die Vertriebsorientierung unserer Marketingaktivitäten nachhaltig ausgebaut. Zugleich gewinnt die Stärke und Ausstrahlung einer Marke im Finanzdienstleistungssektor zunehmend an Bedeutung. Dieser Herausforderung nehmen wir uns mit der neuen Aufstellung des Marketings explizit an, sagt Uwe Schroeder-Wildberg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.859.210 von blueend am 26.08.09 20:44:44Stimmt das inhaltlich (heute erhalten):
Hallo *****,
am Montag (24. August, Anmerkung von mir) fand im Rahmen der Sommerschulung bei MLP eine Veranstaltung
der HLE im MLP Hörsaal statt. Im Laufe der Veranstaltung waren die Berater immer mehr aufgebracht und die Situation eskalierte
so so weit, dass die Berater wütend wissen wollten, warum die Performance und die Kommunikation der HLE so miserabel ist.
Die Antworten der Referenten waren: " HLE ist nur die Verwaltungshülle. Die komplette Geldanlage macht MLP (Feri). Alle Schreiben bezüglich HLE Policen werden
von MLP erstellt. MLP ist der Produktgeber."
Hier hat bisher eine massive Berater- und auch Kundentäuschung stattgefunden! Typisch für das Lügenbebäude bei MLP
Ich bitte um eine Rückmeldung bzgl. HLE/MLP/FERI
Hallo *****,
am Montag (24. August, Anmerkung von mir) fand im Rahmen der Sommerschulung bei MLP eine Veranstaltung
der HLE im MLP Hörsaal statt. Im Laufe der Veranstaltung waren die Berater immer mehr aufgebracht und die Situation eskalierte
so so weit, dass die Berater wütend wissen wollten, warum die Performance und die Kommunikation der HLE so miserabel ist.
Die Antworten der Referenten waren: " HLE ist nur die Verwaltungshülle. Die komplette Geldanlage macht MLP (Feri). Alle Schreiben bezüglich HLE Policen werden
von MLP erstellt. MLP ist der Produktgeber."
Hier hat bisher eine massive Berater- und auch Kundentäuschung stattgefunden! Typisch für das Lügenbebäude bei MLP
Ich bitte um eine Rückmeldung bzgl. HLE/MLP/FERI
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.858.989 von JohnBoy13 am 26.08.09 20:11:16vorsicht Herr USW
Bauer und Küppers wissen zu viel.
Wer wird wohl der nächste sein?
DIE STRUKKIBUDE MLP IMPLODIERT!!!!!!!!!!!!!!!!!und das ist gut so!
Bauer und Küppers wissen zu viel.
Wer wird wohl der nächste sein?
DIE STRUKKIBUDE MLP IMPLODIERT!!!!!!!!!!!!!!!!!und das ist gut so!
Großes Stühlerücken bei MLP:
Karl-Friedrich Bauer degradiert: kein Vertriebsbereichsvorstand mehr, dafür Leiter in der CU
B. Küppers gefeuert nicht mehr in der CU ohne neuen Job
Karl-Friedrich Bauer degradiert: kein Vertriebsbereichsvorstand mehr, dafür Leiter in der CU
B. Küppers gefeuert nicht mehr in der CU ohne neuen Job
Professionalisierte Profis aller Länder, profiliert Euch mit professioneller Professionalität!
Mal wieder ein echtes Highlight, statt Hauptseminar (teuer und macht womöglich sogar Spaß) wird jetzt mit Professionalisierungstagen das Profitum professionalisiert (billig und macht weniger Spaß).
Hauptbotschaften:
- auch samstags und sonntags zu arbeiten kann von einem Scheinselbständigen verlangt werden (ungefähres Zitat Sul)![:cool:](//img.wallstreet-online.de/smilies/cool.gif)
- wenn wir nicht vernünftig dokumentieren, kann die Zentrale nichts dafür![:cry:](//img.wallstreet-online.de/smilies/cry.gif)
- es wird noch viel zu wenig Controlling betrieben, wir müssen unsere Termine noch genauer zählen![:eek:](//img.wallstreet-online.de/smilies/eek.gif)
- Heidelberger Leben ist toll![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
- alle sind mit ihrer Zentrale sehr zufrieden und freuen sich über diesen Zwangsurlaub in Wiesloch
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![:cool:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/cool.gif)
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- Heidelberger Leben ist toll
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.035.828 von interna am 24.04.09 15:44:26Es sind nur noch knapp über 200 laufende Vertragsverhältnisse von GLs, abzüglich derer "in Kündigung" (Kündigungsfrist 6 Monate) knapp unter 200.
JEDE FÜNFTE GESCHÄFTSSTELLE HAT KEINEN "AKTIVEN" GESCHÄFTSSTELLENLEITER MEHR.![:lick:](//img.wallstreet-online.de/smilies/lick.gif)
Massenflucht - jo, baby, jo, here we go !!!
![:lick:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/lick.gif)
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Massenflucht - jo, baby, jo, here we go !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.790.973 von weisserkoenig am 16.08.09 18:42:03Bitte beachten beim Wechsel in die Freiheit:
OLG Hamburg zur Rechtswidrigkeit eines AVAD-Eintrags
Das OLG Hamburg hat durch Urteil vom 06.05.2009 (5 U 155/08) über die Voraussetzungen einer Mitteilung an die „Auskunftsstelle über Versicherungs- Bausparkassenaußendienste und Versicherungsmakler Deutschland e. V. (AVAD)“ entschieden. Nach dieser Entscheidung treffen dem Prinzipal bei einem Versicherungs- oder Bausparkassenmaklervertrag umfangreiche Prüfungspflichten, bevor er einen negativen Eintrag bei der AVAD veranlasst.
>
In der Sache ging es darum, dass ein in Köln ansässiges Vertriebsunternehmen den Maklervertrag mit einem Handelsvertreter beendet hatte und der AVAD als Beendigungsgrund den „Verdacht auf Urkundenfälschung“ mitteilte. Der Handelsmakler veranlasste seinerzeit eine Sperrung dieser Mitteilung bei der AVAD, so dass die Mitteilung selbst nicht mehr an anfragende dritte Unternehmen weitergeleitet wurde, diese aber wussten, dass eine gesperrte Eintragung vorhanden war. Um auch diesen Makel zu beseitigen, wehrte sich der Handelsmakler gegen das Vertriebsunternehmen vor Gericht und beantragte, dem Vertriebsunternehmen die Behauptung zu untersagen, es bestünde der Verdacht der Urkundenfälschung.
Das OLG Hamburg hat dem Versicherungsmakler in der Sache Recht gegeben. Zwar handele es sich bei der in Frage stehenden Äußerung um eine solche mit Tatsachenbezug. Die Tatsache, dass das Versicherungsunternehmen einen Verdacht hege, ist als solche zwar nicht falsch. Allerdings liege in dieser Tatsache auch bereits eine wertende Betrachtung, nämlich dass eine Urkundenfälschung vorgenommen worden sei. Eine solche Bewertung wiederum dürfe nur geäußert werden, wenn die Wahrnehmung berechtigter Interessen dies erlaube und derartig berechtigte Interessen seien hier nicht zu erkennen. Denn bei einer Abwägung sei zu Gunsten des Versicherungsmaklers ausschlaggebend, dass er bereits durch die Verdachtsmeldung ganz empfindlich in seinem geschäftlichen Ansehen und in seiner geschäftlichen Ehre getroffen wurde. Hinzu käme, dass die Vertriebsgesellschaft ihrerseits keinerlei umfassende Recherche über die behaupteten Tatsachen vorgenommen habe und insoweit keinerlei Anhaltspunkte vorlagen, die den Verdacht erhärtet hätten.
Vor diesem Hintergrund war dem Ansinnen des Versicherungsmaklers zu entsprechen. Der Eintrag ist zu löschen.
Rechtsanwaltskanzlei Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
www.kanzlei-roehlke.de
Die Rechtsanwaltskanzlei Röhlke ist auf die Rechtsvertretung im Bereich des Kapitalanlagenrechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung mit Mandaten des sog. “Grauen Kapitalmarktes”.
Urteil: Versicherungen müssen sich vor AVAD-Eintrag sicher sein
Probleme bei Provisionen, Storno oder Straftaten - fällt ein Vermittler einer Versicherungsgesellschaft negativ auf, können sie das der "Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland" (AVAD) melden. Bisher reichte dazu der bloße Verdacht eines falschen Handelns. Damit ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg jetzt Schluss.
Die AVAD ist eine Institution, die der Schufa vergleichbar ist. Versicherer können hier Informationen über Vermittler austauschen. Bei einer Meldung, die für die Versicherungsvertriebler von Nachteil ist, haben diese die Möglichkeit, dem Eintrag zu widersprechen und ihn sperren zu lassen. Diese Sperrung ist aber für alle beteiligten Unternehmen erkennbar.
Eine solche negative Meldung in das AVAD-Register, die nur auf einem Verdacht beruht, ist laut Urteil des hanseatischen OLG vom 6. Mai nicht zulässig und deshalb zu unterlassen. Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherer bei einem Maklerunternehmen "Verdacht auf Urkundenfälschung" ins Register eingetragen. Daraufhin beendeten mehrere andere Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Maklerunternehmen. Erhebliche Einnahmeverluste waren die Folge.
Das Gericht wägte das Interesse des Versicherers, möglichst früh vor Risiken bei der Zusammenarbeit gewarnt zu werden und dem Interesse des Vermittlers, sich vor der Verbreitung negativer Werturteile zu schützen, ab - und gab dem Maklerunternehmen Recht. Und das obwohl die Staatsanwaltschaft gegen einen der Mitarbeiter des Maklerunternehmens ermittelte. Schließlich ermittele der Staatsanwalt bereits, wenn es nur einen geringen Verdacht gäbe, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Allerdings zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die AVAD-Meldung indes führe zu einer breiten Streuung des Verdachts in der Branche.
"Die Versicherungsunternehmen sind nach diesem Urteil gehalten, nur sorgfältig recherchierte und nachweislich zutreffende Meldungen an die AVAD weiterzuleiten", sagt Daniel Berger, der das Urteil erstritten hat. "Das AVAD-Verfahren gehört insgesamt auf den Prüfstand", so der Rechtsanwalt, der bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte arbeitet, weiter.
OLG Hamburg zur Rechtswidrigkeit eines AVAD-Eintrags
Das OLG Hamburg hat durch Urteil vom 06.05.2009 (5 U 155/08) über die Voraussetzungen einer Mitteilung an die „Auskunftsstelle über Versicherungs- Bausparkassenaußendienste und Versicherungsmakler Deutschland e. V. (AVAD)“ entschieden. Nach dieser Entscheidung treffen dem Prinzipal bei einem Versicherungs- oder Bausparkassenmaklervertrag umfangreiche Prüfungspflichten, bevor er einen negativen Eintrag bei der AVAD veranlasst.
>
In der Sache ging es darum, dass ein in Köln ansässiges Vertriebsunternehmen den Maklervertrag mit einem Handelsvertreter beendet hatte und der AVAD als Beendigungsgrund den „Verdacht auf Urkundenfälschung“ mitteilte. Der Handelsmakler veranlasste seinerzeit eine Sperrung dieser Mitteilung bei der AVAD, so dass die Mitteilung selbst nicht mehr an anfragende dritte Unternehmen weitergeleitet wurde, diese aber wussten, dass eine gesperrte Eintragung vorhanden war. Um auch diesen Makel zu beseitigen, wehrte sich der Handelsmakler gegen das Vertriebsunternehmen vor Gericht und beantragte, dem Vertriebsunternehmen die Behauptung zu untersagen, es bestünde der Verdacht der Urkundenfälschung.
Das OLG Hamburg hat dem Versicherungsmakler in der Sache Recht gegeben. Zwar handele es sich bei der in Frage stehenden Äußerung um eine solche mit Tatsachenbezug. Die Tatsache, dass das Versicherungsunternehmen einen Verdacht hege, ist als solche zwar nicht falsch. Allerdings liege in dieser Tatsache auch bereits eine wertende Betrachtung, nämlich dass eine Urkundenfälschung vorgenommen worden sei. Eine solche Bewertung wiederum dürfe nur geäußert werden, wenn die Wahrnehmung berechtigter Interessen dies erlaube und derartig berechtigte Interessen seien hier nicht zu erkennen. Denn bei einer Abwägung sei zu Gunsten des Versicherungsmaklers ausschlaggebend, dass er bereits durch die Verdachtsmeldung ganz empfindlich in seinem geschäftlichen Ansehen und in seiner geschäftlichen Ehre getroffen wurde. Hinzu käme, dass die Vertriebsgesellschaft ihrerseits keinerlei umfassende Recherche über die behaupteten Tatsachen vorgenommen habe und insoweit keinerlei Anhaltspunkte vorlagen, die den Verdacht erhärtet hätten.
Vor diesem Hintergrund war dem Ansinnen des Versicherungsmaklers zu entsprechen. Der Eintrag ist zu löschen.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Röhlke ist auf die Rechtsvertretung im Bereich des Kapitalanlagenrechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung mit Mandaten des sog. “Grauen Kapitalmarktes”.
Urteil: Versicherungen müssen sich vor AVAD-Eintrag sicher sein
Probleme bei Provisionen, Storno oder Straftaten - fällt ein Vermittler einer Versicherungsgesellschaft negativ auf, können sie das der "Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland" (AVAD) melden. Bisher reichte dazu der bloße Verdacht eines falschen Handelns. Damit ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg jetzt Schluss.
Die AVAD ist eine Institution, die der Schufa vergleichbar ist. Versicherer können hier Informationen über Vermittler austauschen. Bei einer Meldung, die für die Versicherungsvertriebler von Nachteil ist, haben diese die Möglichkeit, dem Eintrag zu widersprechen und ihn sperren zu lassen. Diese Sperrung ist aber für alle beteiligten Unternehmen erkennbar.
Eine solche negative Meldung in das AVAD-Register, die nur auf einem Verdacht beruht, ist laut Urteil des hanseatischen OLG vom 6. Mai nicht zulässig und deshalb zu unterlassen. Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherer bei einem Maklerunternehmen "Verdacht auf Urkundenfälschung" ins Register eingetragen. Daraufhin beendeten mehrere andere Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Maklerunternehmen. Erhebliche Einnahmeverluste waren die Folge.
Das Gericht wägte das Interesse des Versicherers, möglichst früh vor Risiken bei der Zusammenarbeit gewarnt zu werden und dem Interesse des Vermittlers, sich vor der Verbreitung negativer Werturteile zu schützen, ab - und gab dem Maklerunternehmen Recht. Und das obwohl die Staatsanwaltschaft gegen einen der Mitarbeiter des Maklerunternehmens ermittelte. Schließlich ermittele der Staatsanwalt bereits, wenn es nur einen geringen Verdacht gäbe, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Allerdings zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die AVAD-Meldung indes führe zu einer breiten Streuung des Verdachts in der Branche.
"Die Versicherungsunternehmen sind nach diesem Urteil gehalten, nur sorgfältig recherchierte und nachweislich zutreffende Meldungen an die AVAD weiterzuleiten", sagt Daniel Berger, der das Urteil erstritten hat. "Das AVAD-Verfahren gehört insgesamt auf den Prüfstand", so der Rechtsanwalt, der bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte arbeitet, weiter.
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