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    7C Solarparken AG (Seite 437)

    eröffnet am 28.01.08 19:01:40 von
    neuester Beitrag 28.05.24 22:09:23 von
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      schrieb am 25.04.18 08:15:03
      Beitrag Nr. 8.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.621.651 von jerobeam am 25.04.18 08:07:19
      Zitat von jerobeam: Dann kann man das doch auch sagen/erläutern...
      Wenn sogar Leute hier darüber rätseln, die sich regelmäßig mit so etwas befassen, wie soll der "retail investor" das verstehen bzw. sich ein Urteil bilden um darüber abzustimmen?


      Das sehe ich genauso. Man wird zwar sicher auf der HV ausführlich darlegen, was sich dahinter verbirgt, aber gerade als es der Aktienkurs geschafft hat, die 2,50€ hinter sich zu bringen, kommt so eine komplexe Mitteilung heraus, aus der so mancher auch geplante größere Kapitalmaßnahmen herauslesen könnte. So professionell das Management ansonsten hier ist, dass war nicht gut vorbereitet.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.04.18 08:07:19
      Beitrag Nr. 8.020 ()
      Dann kann man das doch auch sagen/erläutern...
      Wenn sogar Leute hier darüber rätseln, die sich regelmäßig mit so etwas befassen, wie soll der "retail investor" das verstehen bzw. sich ein Urteil bilden um darüber abzustimmen?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.04.18 07:42:21
      Beitrag Nr. 8.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.621.270 von jerobeam am 25.04.18 06:48:24Das der Vorstand für seine linken Tricks bekannt wäre, ist nun aber sehr abwegig.
      Glaub' es, es wird nur aus o.g. Gründen (Ausschüttungen in den nächsten Jahren) so gemacht.
      Avatar
      schrieb am 25.04.18 06:48:24
      Beitrag Nr. 8.018 ()
      Ich finde das schon seltsam, so etwas den Aktionären einfach ohne jegliche Erklärung hinzuklatschen. Vor allem wenn gleichzeitig das bedingte Kapital hochgesetzt wird, und keine Indikation über die Zeitschiene zwischen der Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals besteht (wer weiß was der Gesellschaft dazwischen einfällt? Eine riesige Wandelanleiheemission?), und dazu der Vorstand unter 9g) im Prinzip eine "carte blanche" bekommt ("Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und der Kapitalherabsetzung festzusetzen").
      So ganz ohne Erklärung bin ich nicht bereit diese Kröte zu schlucken.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.04.18 23:07:04
      Beitrag Nr. 8.017 ()
      Hier ist er! :)

      Ich hatte die Frage nach TOP 9 am Nachmittag schon gelesen, hab dann aber meinen unausgegorenen Senf ohne Ahnung von der Sache nicht dazugeben wollen. Obwohl ich im HGB nachgelesen habe.

      Es soll ja von Satz 1 nach Satz 4 im §272 HGB umgebucht werden, was offenbar nur über die zwischenzeitliche Kapitalerhöhung geht. Zuvor ist in §272 die Rede davon, dass Mehrerlöse aus der Verwertung eigener Anteile unter Satz 1 zu verbuchen sind. Es könnte also damit zu tun haben, dass diese Mittel nur nach "Umbuchung" für Ausschüttungen verwendet werden können. Irgenwas kryptisches, was man nicht unbedingt verstehen muss und vielleicht mit der Verbuchung der Verwertung eigener Anteile aus der seinerzeitigen Verschmelzung mit Colexon zu tun hat.

      Hoffe nur, dass das Wort kryptisch jetzt nicht irgendwelche Solarcoin-Spekulanten anlockt.

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      schrieb am 24.04.18 22:14:38
      Beitrag Nr. 8.016 ()
      Ich weiß nicht, ob ich der richtige Erklärbär bin (wo ist eigentlich unser honigbär).

      Die Umgruppierung der Rücklagen zw. Konzern- und AG-Ebene ist m.E. die Vorbereitung der Dividendenzahlung für mindestens die nächsten 3-5 Jahre.

      Der ausschüttungsfähige Betrag von 7,1 mio (für 2017) ist im wesentlichen auf sonstige betriebl. Erträge (16,8 mio) auf AG-Ebene zurückzuführen. Solche Erträge sind nicht oder nur unkalkulierbar wiederholbar.
      Sprich, es erfolgt nun eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (aus Konzernebene) und gleichzeitige Herabsetzung des Kapitals und Einstellung des frei werdenen Betrags in die Kapitalrücklagen (auf AG-Ebene). Diese Rücklagen können dann trotzdem auch bei nur geringen Bilanzgewinnen oder -verlusten in den Folgejahren "schmerzfrei" für die Zahlung einer zukünftigen Dividende genutzt werden.
      Avatar
      schrieb am 24.04.18 17:30:27
      Beitrag Nr. 8.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.617.271 von jerobeam am 24.04.18 17:15:09
      Zitat von jerobeam: so wie ich es lese, wird hier gar nichts umgebucht. Es wird zugebucht und dann in der selben Höhe wieder abgebucht.
      Also: G_alt + 20 Mio aus Kapitalrücklage = GK_neu
      und dann GK_neu - 20 Mio wieder in die Kapitalrücklage zurück = GK_alt
      Endresultat: GK_alt = GK_neu und Kapitalrücklage_alt = Kapitalrücklage_neu
      Da sich NICHTS geändert hat, stellt sich die Frage: Was soll das Ganze?


      Mal sehen, ob noch jemand anderes was dazu zu sagen hat. Irgendetwas werden diese Vorgänge schon bewirken. Sonst würde man es ja nicht machen. Selbsterklärend sieht jedenfalls anders aus.
      Avatar
      schrieb am 24.04.18 17:15:09
      Beitrag Nr. 8.014 ()
      so wie ich es lese, wird hier gar nichts umgebucht. Es wird zugebucht und dann in der selben Höhe wieder abgebucht.
      Also: G_alt + 20 Mio aus Kapitalrücklage = GK_neu
      und dann GK_neu - 20 Mio wieder in die Kapitalrücklage zurück = GK_alt
      Endresultat: GK_alt = GK_neu und Kapitalrücklage_alt = Kapitalrücklage_neu
      Da sich NICHTS geändert hat, stellt sich die Frage: Was soll das Ganze?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.04.18 16:34:07
      Beitrag Nr. 8.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.616.446 von jerobeam am 24.04.18 15:57:12
      Zitat von jerobeam: Ich verstehe TOP9 nicht. Erhöhung und dann Herabsetzung um den selben Betrag, irgendwie erschliesst sich mir der Sinn nicht. Und warum wird bei der ganzen Akrobatik nur das bedingte, nicht aber das genehmigte Kapital angefasst?
      Wenn der Beschluss zu TOP9 durchgeführt wird, was hat sich dann überhaupt geändert?


      Das ist ja auf der EK-Seite nur ein Umbuchungsvorgang. Insofern wird kein neues Kapital eingesammelt. Um es kurz zu machen, weil ich mir auch nicht 100% sicher bin. Am Ende dürfte der Sinn verfolgt werden, zukünftig weiterhin steuerfrei Dividenden ausschütten zu können. Gibt es andere Meinungen dazu?
      Avatar
      schrieb am 24.04.18 15:57:12
      Beitrag Nr. 8.012 ()
      Ich verstehe TOP9 nicht. Erhöhung und dann Herabsetzung um den selben Betrag, irgendwie erschliesst sich mir der Sinn nicht. Und warum wird bei der ganzen Akrobatik nur das bedingte, nicht aber das genehmigte Kapital angefasst?
      Wenn der Beschluss zu TOP9 durchgeführt wird, was hat sich dann überhaupt geändert?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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