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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1172)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 23.05.24 11:14:34 von
    Beiträge: 14.175
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      schrieb am 09.05.20 20:28:36
      Beitrag Nr. 2.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.412.778 von Taxadvisor am 22.04.20 13:22:03
      Zitat von Taxadvisor: Die Auslandsbroker haben regelmäßig ja nicht nur dt. Kunden und nicht nur Derivate-Kunden, außerdem, wenn die dt. Kunden so "enorm wichtig" sind, warum hat man dann bisher so bescheidene Steuerreportings bei den Auslandsbrokern? Die werden die paar Derivate-Händler, die wegfallen, schon kompensieren.

      Außerdem haben die meisten Kunden Depots (für den Derivate-Handel) von < EUR 10.000, die betrifft das häufig nicht, die "wollen ja nur spielen". Da laufen max. TEUR 15 Verluste im Jahr auf, so dass sich die Regelung auf Dauer so gut wie nicht auswirkt.

      Bei den spezialiserten FinTechs in D bricht dann allerdings eine große Gruppe weg, (wenn auch alle Kleinen aufhören), deshalb wird immer wieder beschwichtigt, Kleine beträfe das nicht so richtig etc.

      Gruß
      Taxadvisor


      Seht euch einfach einmal die Berichte der Broker an!

      Verstehe nicht, warum man das nicht macht. Das sehe ich mir bei einigen zumindest alle zwei Jahre einmal an, damit man weiß, in welcher Größenordnung man spielt.

      Das durchschnittliche Konto bei Consors betrug vor einigen Jahren gerade einmal 25.000 EUR. Gesamtes Depotvolumen dividiert durch Anzahl aller Depots.

      IB hatte vor fünf Jahren gerade einmal 300.000 Kunden weltweit. Das durchschnittliche Depotvolumen lag damals weit über eine Mio USD. Inzwischen dürfte IB die 500.000 Kunden-Marke deutlich geknackt haben. Das durchschnittliche Depotvolumen liegt aber inzwischen unter einer halben Mio. EUR.

      Ich gehe davon aus, dass 90% bis 95% aller Depots unter TEUR 25 liegen.
      Avatar
      schrieb am 09.05.20 20:17:14
      Beitrag Nr. 2.464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.406.805 von Taxadvisor am 21.04.20 22:26:48
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von DieHeuschrecke: Ich habe ebenso Interesse an einem entsprechenden GmbH Konstrukt.


      Das Problem dürfte die Buchführung sein. Eine GmbH betreuen ist für uns StB ja Standardgeschäft, aber mit Wertpapieren/Derivaten kennen sich halt die meisten nicht aus. Einen x-beliebigen würde ich nicht empfehlen. Da die Transaktionen ja eh alle digital vorliegen, kann das aber sowieso überregional erfolgen. Wir haben ja auch schon mehrere Mandanten bundesweit diesbezüglich beraten. Du kannst uns natürlich auch Deine Kontaktdaten zusenden, dann kann man evtl. Empfehlungen vor Ort geben oder wir können das auch machen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Das ist genau der Punkt!

      Hatte da gestern mit einem Trader-Kollegen eine Diskussion, der unbedingt eine GmbH aufmachen will.

      Er meinte man könne hier Sammelposten buchen. Da bin ich aber anderer Meinung.

      Weiß hier jemand verbindlich, ob hier Sammelbuchungen möglich sind? Ich meine hier müßte jeder Trade seperat gebucht werden - außer Teilausführungen oder Buchungen des selben Wertpapiers bzw. Derivats - können zusammen gefasst werden.

      Fundierte Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 09.05.20 19:50:29
      Beitrag Nr. 2.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.219.393 von elmuchodingdong am 02.04.20 19:40:45
      Zitat von elmuchodingdong: Also es scheint ja bei IB so zu sein, dass die Margin 25% beträgt. Aber irgendwo habe ich gelesen über Nacht müssen es 50% sein?

      Ich denke mal man sollte aber dennoch mal abklären ob das BMF jeglichen Marginhandel als Termingeschäft sieht... Sie sehen ja CFDs auch als Termingeschäft obwohl es keins ist.


      Seit wann sollte ein Aktienhandel auf Kredit - von Euch hier Marginhandel genannt - ein Termingeschäft sein?

      Ihr kauft in diesem Fall lediglich die Aktien auf Kredit.

      Bei den Amis geht das über die Margin - in Dtl. muss aufgrund des Kreditwesengesetzes eine Kreditprüfung stattfinden und eine Lombardkreditlinie eingeräumt werden. Das ist der einzige Unterschied.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.20 19:43:59
      Beitrag Nr. 2.462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.208.668 von elmuchodingdong am 02.04.20 01:02:57
      Zitat von elmuchodingdong: Ich sage: Marginhandel bezieht sich immer auf Derivate. Und nie auf Basiswerte.


      Das ist falsch!
      Avatar
      schrieb am 09.05.20 19:35:12
      Beitrag Nr. 2.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.162.904 von elmuchodingdong am 28.03.20 18:18:50
      Zitat von elmuchodingdong: Gibt es wirklich einen Broker bei dem man auf Margin Aktien handeln kann? Das wäre ja die Lösung für unser Problem.

      Aber mir wäre neu, dass es sowas gibt. Normalerweise werden ja auf Margin immer nur Derivate gehandelt wie z.B. CFDs auf Aktien.


      Natürlich werden Aktien auf Margin gehandelt.

      Nur musst du die unterschiedlichen Rechtssysteme beachten.

      In Dtl. handelst Du Aktien im Rahmen einer kreditmäßigen Ordnung und das Ganze nennt sich Lombard-Krdit oder Wertpapierkredit oder Wertpapier-Dispo. Gesetzmäßige Grundlage ist hier das KWG. Und das KWG schreibt vor, dass man für jeden Kunden extra eine Kreditlinie ordnen muss, die der Kunde auch beantragen muss.

      Wenn du bei einem Ami-Broker, wie IB oder Ameritrade bist, dann unterliegst Du den US-Regularien. Die sind relativ einfach. Hier kannst du von Gesetz her den maximalen vierfachen-Hebel handeln. D. h. bei Aktien kannst du maximal die vierfache Menge handeln. Hier brauchst Du keinen Antrag, d. h. das wird bei Kontoeröffnung beantragt und direkt genehmigt, nachdem du deinen Friedrich-wilhelm - sprich deine Unterschrift - geleistet hast.

      Bei FX (das sind keine Derivate!) und Derivaten gilt eine bestimmte Margin-Berechnung, die von den Börsen festgelegt werden und auch zeitlich stark variieren können. Bei FX legt dies der Broker fest. Das sind aber Grundlagen für den Derivatehandel und den muss (!) man sich aneignen, bevor man mit dem Derivatehandel anfängt. Sieht leider in der Praxis anders aus, da die ganzen Briefkasten-Broker nur Geschäft machen wollen und zudem teilweise höchst fraglich sind.

      Wenn ich beispielsweise schon JFD-Broker höre, rollen sich bei mir die Fußnägel hoch. Muss aber jeder selber wissen, ob er dort ein Konto aufmachen muss. Ich würde das dort nie im Leben machen. Das ist aber ein völlig anderes Thema.

      Bei JFD Broker ist man in jedem Falle in Wild West und nicht bei einem hochseriösen Broker, wie Consors, Comdirekt, IB oder Ameritrade.

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      Avatar
      schrieb am 09.05.20 15:52:23
      Beitrag Nr. 2.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.416.759 von Taxadvisor am 22.04.20 17:40:22
      Zitat von Taxadvisor: Ein Zertifikat ist rechtlich als Inhaberschuldverschreibung konzipiert. Das ist das Unterscheidungsmerkmal zu CFD/Optionen/Futures.

      Gruß
      Taxadvisor


      So ist es! Ein Zertifikat gilt rechtlich als Inhaberschuldverschreibung. Ein Optionsschein gilt rein rechtlich als Termingeschäft.

      Zertifikate wirken sich anders als Optionsscheine auf das Eigenkapital der Banken aus. Daher wurden die nachrangigen Zertifikate eingeführt.

      Vielleicht noch der Unterschied zu Derivaten:
      Es gibt einerseits die Optionen und andererseits die Forwards. Ein börsenstandardisierter Forward wird als Future bezeichnet.

      Ein Zertifikat ist ein sog. "embedded derivative".

      Vor vielen Jahren gab es ja einmal die Diskussion sogenannte "embedded derivatives" steuerlich komplett aufzuspalten und jedes Produkt einzeln zu versteuern. Das wurde den Herrschaften aber offensichtlich zu viel, denn da wäre ein riesiges Chaos entstanden.

      Alleine die KO-Zertifikate mit Inhaberschuldverschreibung, Standard-Long-Option plus Digital-Option, wobei sich die Emittenten die Digital-Option in der Regel sparen und einfach ein Kündigungsrecht vereinbaren.

      Dennoch bin ich der Meinung, dass Zertifikate steuerlich als Termingeschäfte versteuert werden müssen, da sie durch das "verbundene Derivat" (=embedded derivate), Termingeschäftscharakter haben.
      Avatar
      schrieb am 04.05.20 10:20:20
      Beitrag Nr. 2.459 ()
      Ich weiß nicht ob das hier hingehört aber zwecks Information poste ich es mal.

      Vorraussetzung: Umzug ins Ausland und deutschem Broker.

      Die Aktiengewinne u.ä. müssen von einem selbst im Ausland versteuert werden.

      Bei Dividenden hingegen greift die dt. Kapitalertragsteuer und man muss es sich mit der Steuererklärung (Doppelbesteuerungsabkommen) zurückholen, wenn möglich.

      Das war mir so auch noch nicht bewußt und deshalb man rein informativ zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.20 22:36:07
      Beitrag Nr. 2.458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.547.998 von Taxadvisor am 03.05.20 22:08:17Vielen Dank für die Info!
      Avatar
      schrieb am 03.05.20 22:08:17
      Beitrag Nr. 2.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.546.810 von justatrader am 03.05.20 19:19:03
      Zitat von justatrader:
      Zitat von Taxadvisor: Was ich da gesagt habe, ergibt sich aus dem Gesetz. Es findet jahresbezogen eine Ermittlung der Einkünfte statt, da werden TEUR 10/20 Verluste verrechnet. NACH der Ermittlung der Einkünfte kommt der Verlustvortrag, und der ist dann ebenfalls auf TEUR 10/20 begrenzt.



      Hallo Taxadvisor,

      deine obige Antwort bezieht sich auf das Steuerjahr 2022.
      Sprich man kann TEUR 10/20 unterjährige Verluste aus 2022 und danach ggf. noch TEUR 10/20 Verlustvortrag aus 2021 gegenrechnen.


      Wie verhält es sich im Steuerjahr 2021?

      Max. TEUR 10/20 unterjährige Verluste aus 2021 gegenrechnen ist klar, aber was passiert mit einem Verlustvortrag aus 2020?
      Ist der auch auf TEUR 10/20 begrenzt oder hat man im Steuerjahr zum letzten Mal die Möglichkeit mehr als TEUR 10/20 gegenzurechnen?

      Gruß
      justatrader


      Auch das ergibt sich aus dem Gesetz. Es gibt keine Beschränkung für Altverluste, also dürfen diese in 2021 und, wenn sie nicht aufgebraucht sind auch in 2022ff in voller Höhe verrechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.05.20 19:19:03
      Beitrag Nr. 2.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.534.878 von Taxadvisor am 01.05.20 23:33:17
      Zitat von Taxadvisor: Was ich da gesagt habe, ergibt sich aus dem Gesetz. Es findet jahresbezogen eine Ermittlung der Einkünfte statt, da werden TEUR 10/20 Verluste verrechnet. NACH der Ermittlung der Einkünfte kommt der Verlustvortrag, und der ist dann ebenfalls auf TEUR 10/20 begrenzt.



      Hallo Taxadvisor,

      deine obige Antwort bezieht sich auf das Steuerjahr 2022.
      Sprich man kann TEUR 10/20 unterjährige Verluste aus 2022 und danach ggf. noch TEUR 10/20 Verlustvortrag aus 2021 gegenrechnen.


      Wie verhält es sich im Steuerjahr 2021?

      Max. TEUR 10/20 unterjährige Verluste aus 2021 gegenrechnen ist klar, aber was passiert mit einem Verlustvortrag aus 2020?
      Ist der auch auf TEUR 10/20 begrenzt oder hat man im Steuerjahr zum letzten Mal die Möglichkeit mehr als TEUR 10/20 gegenzurechnen?

      Gruß
      justatrader
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