Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 724)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 24.05.24 22:08:08 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.451.849 von startvestor am 14.03.21 13:47:21Ich habe schonmal eine Sprungklage-Fassung meines Musteranschreibens ans Finanzamt erstellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte hiermit um die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemäß § 37 EStG für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 400 Euro, d.h. vierteljährlich von 100 Euro.
Anlaß ist die steuerliche Mehrbelastung durch § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnungsbegrenzung). In 2021 wird die Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 11.11.2020 (GZ: V C 1 - S 2401/19/10003 :001) nicht beim Abgeltungsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem habe ich noch ein Auslandsdepot.
Gemäß meinen Berechnungen (siehe Anlage) erwarte ich mindestens eine steuerliche Mehrbelastung i.H.v. 400 Euro. Der Grund sind Einzel-Verluste aus Termingeschäften von mind. 21.600 Euro, die somit die jährliche Anrechnungsgrenze von 20.000 Euro übersteigen. An der Höhe der Einzel-Gewinne wird sich voraussichtlich nichts ändern.
Ich beabsichtige nach Erlass der Vorauszahlungsbescheide Sprungklage beim Finanzgericht gemäß § 45 FGO einzulegen und bitte dann um Ihre Zustimmung. Grund ist natürlich nicht die Berechnung der Vorauszahlungen, sondern die Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Mein Ziel ist, dass das Finanzgericht den Fall gemäß Art. 100 GG schnellstmöglich dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Noch der Link zu Art. 100 GG:
https://dejure.org/gesetze/GG/100.html
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte hiermit um die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemäß § 37 EStG für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 400 Euro, d.h. vierteljährlich von 100 Euro.
Anlaß ist die steuerliche Mehrbelastung durch § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnungsbegrenzung). In 2021 wird die Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 11.11.2020 (GZ: V C 1 - S 2401/19/10003 :001) nicht beim Abgeltungsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem habe ich noch ein Auslandsdepot.
Gemäß meinen Berechnungen (siehe Anlage) erwarte ich mindestens eine steuerliche Mehrbelastung i.H.v. 400 Euro. Der Grund sind Einzel-Verluste aus Termingeschäften von mind. 21.600 Euro, die somit die jährliche Anrechnungsgrenze von 20.000 Euro übersteigen. An der Höhe der Einzel-Gewinne wird sich voraussichtlich nichts ändern.
Ich beabsichtige nach Erlass der Vorauszahlungsbescheide Sprungklage beim Finanzgericht gemäß § 45 FGO einzulegen und bitte dann um Ihre Zustimmung. Grund ist natürlich nicht die Berechnung der Vorauszahlungen, sondern die Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Mein Ziel ist, dass das Finanzgericht den Fall gemäß Art. 100 GG schnellstmöglich dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Noch der Link zu Art. 100 GG:
https://dejure.org/gesetze/GG/100.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.451.062 von Abfischer am 14.03.21 11:49:25Pech für die Neffen von Scholz, denn Bindings Erben werden langfristig auch die ETF's mit der Bindingsteuer vernichten (heißt dann vielleicht Kevinsteuer).
Lieber 5% p.a. auf alternativlose Fonds wird die Fondsindustrie ihren Politikfreunden auf den Weg geben und es soll euer Schaden nicht sein...
Lieber 5% p.a. auf alternativlose Fonds wird die Fondsindustrie ihren Politikfreunden auf den Weg geben und es soll euer Schaden nicht sein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.449.791 von Marktrauschen am 14.03.21 08:27:08Die 284 € wären der Minimalwert für die Gerichtskosten. Aber der Hauptbatzen wären eh die Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkosten fürs FG-Verfahren. Und diese Anwaltskosten spart euch bitte.
Ich werde demächst hierfür mal einen allgemeinen Klagetext formulieren und hier einstellen. Ihr braucht keinen Rechtsanwalt. Schickt euren Text ans Finanzgericht und das wars. Man muss dem FG eigentlich auch nicht erklären, dass die Bindingsteuer verfassungswidrig ist (Steuern auf Verluste oder Steuersätze > 100%). Das erkennt jedes Kleinkind.
Und das FG muss ja auch nix machen, außer ans BVerfG weiterleiten. Persönlich bringt euch das FG-Verfahren wohl auch die Aussetzung der Vollziehung, kann man m.E. auch bei der Sprungklage beim Finanzamt beantragen:
https://www.finanzgericht.org/Einspruch-Steuerbescheid.htm
https://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/fg/de/haeufi…
Man sollte mit dem FA reden. Wenn die den Einspruch schnell ablehnen, bräuchte man keine Sprungklage. Wenn die lieber die Sprungklage hätten, dann macht mans halt. Es darf nur alles nicht zu lange dauern.
Ich werde demächst hierfür mal einen allgemeinen Klagetext formulieren und hier einstellen. Ihr braucht keinen Rechtsanwalt. Schickt euren Text ans Finanzgericht und das wars. Man muss dem FG eigentlich auch nicht erklären, dass die Bindingsteuer verfassungswidrig ist (Steuern auf Verluste oder Steuersätze > 100%). Das erkennt jedes Kleinkind.
Und das FG muss ja auch nix machen, außer ans BVerfG weiterleiten. Persönlich bringt euch das FG-Verfahren wohl auch die Aussetzung der Vollziehung, kann man m.E. auch bei der Sprungklage beim Finanzamt beantragen:
https://www.finanzgericht.org/Einspruch-Steuerbescheid.htm
https://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/fg/de/haeufi…
Man sollte mit dem FA reden. Wenn die den Einspruch schnell ablehnen, bräuchte man keine Sprungklage. Wenn die lieber die Sprungklage hätten, dann macht mans halt. Es darf nur alles nicht zu lange dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.450.520 von artnaf am 14.03.21 10:37:45Der war gut.... seit ca. 80 Jahren wird nicht mehr mit der AFD koaliert......👏👏👏👏👏👏👏
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.450.472 von elmuchodingdong am 14.03.21 10:31:46
yep, so ungefähr seit 80 Jahren nicht mehr, schlimm schlimm
Zitat von elmuchodingdong:Zitat von Ostrakismos: ...
kurzer Reality-check: Seit 1998 verliert RRG bei jeder Bundestagswahl Stimmanteile. 2017 war das schlechteste Ergebnis für das Links-Lager seit 1961 (!!).
DAS ist der langfristige Trend, und nicht, was die parteipolitisch dominierten Medien schreiben.
Der langfristige Trend ist aber auch, dass die Politik sich weniger und weniger um den Volkswillen schert. Mit der AFD wird nicht koaliert, also gibt es auf Jahrzehnte hin keine Aussicht auf eine Regierung die keine linke Komponente enthält.
yep, so ungefähr seit 80 Jahren nicht mehr, schlimm schlimm
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.450.415 von Ostrakismos am 14.03.21 10:23:10
Der langfristige Trend ist aber auch, dass die Politik sich weniger und weniger um den Volkswillen schert. Mit der AFD wird nicht koaliert, also gibt es auf Jahrzehnte hin keine Aussicht auf eine Regierung die keine linke Komponente enthält.
Zitat von Ostrakismos:Zitat von Abfischer: Es wird in der Tat Spannend.
kurzer Reality-check: Seit 1998 verliert RRG bei jeder Bundestagswahl Stimmanteile. 2017 war das schlechteste Ergebnis für das Links-Lager seit 1961 (!!).
DAS ist der langfristige Trend, und nicht, was die parteipolitisch dominierten Medien schreiben.
Der langfristige Trend ist aber auch, dass die Politik sich weniger und weniger um den Volkswillen schert. Mit der AFD wird nicht koaliert, also gibt es auf Jahrzehnte hin keine Aussicht auf eine Regierung die keine linke Komponente enthält.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.434.968 von Abfischer am 12.03.21 15:34:54
kurzer Reality-check: Seit 1998 verliert RRG bei jeder Bundestagswahl Stimmanteile. 2017 war das schlechteste Ergebnis für das Links-Lager seit 1961 (!!).
DAS ist der langfristige Trend, und nicht, was die parteipolitisch dominierten Medien schreiben.
Zitat von Abfischer: Es wird in der Tat Spannend.
kurzer Reality-check: Seit 1998 verliert RRG bei jeder Bundestagswahl Stimmanteile. 2017 war das schlechteste Ergebnis für das Links-Lager seit 1961 (!!).
DAS ist der langfristige Trend, und nicht, was die parteipolitisch dominierten Medien schreiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.449.095 von startvestor am 13.03.21 23:42:21
Oh danke! Dann hatte ich das sicher schon gelesen und unterbewusst verarbeitet. Und jetzt dachte ich, ich hätte eine geniale Idee gehabt... 😟
An die 284 € hingegen glaube ich nicht so recht: Ich hatte gerade noch ein Einzelverfahren gegen VW laufen (Dieselskandal) mit Streitwert ca. 20k, da waren die Prozesskosten ca. 6k. Und das ohne Rechtsschutzversicherung.
Zitat von startvestor: Das Thema hatten wir hier früher schon. Must Du mal zurückblättern. Es hängt wohl davon ab, was in den Bedingungen deiner Rechtsschutzversicherung steht. Die Kosten fürs Gericht gehen ab 284 € los.
Oh danke! Dann hatte ich das sicher schon gelesen und unterbewusst verarbeitet. Und jetzt dachte ich, ich hätte eine geniale Idee gehabt... 😟
An die 284 € hingegen glaube ich nicht so recht: Ich hatte gerade noch ein Einzelverfahren gegen VW laufen (Dieselskandal) mit Streitwert ca. 20k, da waren die Prozesskosten ca. 6k. Und das ohne Rechtsschutzversicherung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.449.278 von startvestor am 14.03.21 00:38:47"Verluste aus Glattstellungsgeschäften des Stillhalters", falls jetzt jemand verwirrt war. Siehe auch hier:
https://trading-steuerberatung.de/verlustverrechnung-aktien-…
https://trading-steuerberatung.de/verlustverrechnung-aktien-…