ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 5)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 24.05.24 16:14:45 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.235.685 von Geronimo8 am 07.02.24 12:27:28Bedenke, dass dies noch nicht final ist. Es steht ja auch der Satz "Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden." in der Nachricht. Wahrscheinlich wird das an das OLG gehen.
Hat jemand schon die Nachzahlung bei der VTG erhalten? Geht doch automtisch oder muss ich da was veranlassen?
VTG AG: LG Hamburg erhöht Barabfindung
30. Januar 2024 by Spruchverfahren Redaktion Leave a Comment
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 hat das Landgericht Hamburg die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der VTG AG von 88,11 Euro auf 102,37 Euro je Aktie erhöht. An dem Verfahren waren insgesamt 70 Antragssteller beteiligt.
Nachdem die Warwick Holding GmbH (im Folgenden: Antragsgegnerin) im Jahre 2016 bereits 29 Prozent der VTG-Aktien erworben hatte, unterbreitete sie den Aktionären der VTG AG im Jahre 2018 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 53,00 Euro je Aktie und erwarb im Zuge dieses Angebots weitere 41,62 Prozent der Aktien. Im Jahre 2019 wurde die Zulassung der VTG-Aktie zum Regulierten Markt und zum Freiverkehr nach einem Delisting-Erwerbsangebot zu 53,00 Euro je Aktie widerrufen. Nach Abschluss eines Wertpapierleihvertrages mit der Joachim Herz Stiftung war die Antragsgegnerin mit 96,41 Prozent an der VTG beteiligt.
Am 22. September 2021 beschloss die Hauptversammlung der VTG AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 88,11 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2021 in das Handelsregister eingetragen. Im Jahre 2022 wurden 72,5 Prozent der VTG-Aktien an ein internationales Fondskonsortium verkauft. Der Kaufvereinbarung lag eine Bewertung der VTG mit einem Unternehmenswert von ca. 7 Milliarden Euro zugrunde.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Hamburg wandten sich insgesamt 70 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2023, Az. 403 HKO 68/21 (Beschluss in unserer Datenbank abrufbar) hat das Landgericht Hamburg die Barabfindung um 14,26 Euro auf 102,37 Euro je Aktie erhöht. Laut Beschluss trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters und der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999
VTG AG: LG Hamburg erhöht Barabfindung
30. Januar 2024 by Spruchverfahren Redaktion Leave a Comment
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 hat das Landgericht Hamburg die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der VTG AG von 88,11 Euro auf 102,37 Euro je Aktie erhöht. An dem Verfahren waren insgesamt 70 Antragssteller beteiligt.
Nachdem die Warwick Holding GmbH (im Folgenden: Antragsgegnerin) im Jahre 2016 bereits 29 Prozent der VTG-Aktien erworben hatte, unterbreitete sie den Aktionären der VTG AG im Jahre 2018 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 53,00 Euro je Aktie und erwarb im Zuge dieses Angebots weitere 41,62 Prozent der Aktien. Im Jahre 2019 wurde die Zulassung der VTG-Aktie zum Regulierten Markt und zum Freiverkehr nach einem Delisting-Erwerbsangebot zu 53,00 Euro je Aktie widerrufen. Nach Abschluss eines Wertpapierleihvertrages mit der Joachim Herz Stiftung war die Antragsgegnerin mit 96,41 Prozent an der VTG beteiligt.
Am 22. September 2021 beschloss die Hauptversammlung der VTG AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 88,11 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2021 in das Handelsregister eingetragen. Im Jahre 2022 wurden 72,5 Prozent der VTG-Aktien an ein internationales Fondskonsortium verkauft. Der Kaufvereinbarung lag eine Bewertung der VTG mit einem Unternehmenswert von ca. 7 Milliarden Euro zugrunde.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Hamburg wandten sich insgesamt 70 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2023, Az. 403 HKO 68/21 (Beschluss in unserer Datenbank abrufbar) hat das Landgericht Hamburg die Barabfindung um 14,26 Euro auf 102,37 Euro je Aktie erhöht. Laut Beschluss trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters und der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999
@RA Arendts: sollte bei Altana nicht zum Jahresende 23 ein Urteil kommen? Das Verfahren ist m.E. Schon lange überfällig
Conwert
So wirklich prickelnd hört sich das aber auch nicht an, was da gemacht wird:https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/02/uberprufungsver…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.329 von DaveF am 30.01.24 10:38:01
Da wird dir keine eine seriöse Einschätzung geben können, weil ein Gericht sich auch einfach darauf berufen kann, dass zumindest der Durchschnittskurs gezahlt wurde. In der Vergangenheit hat der Markt Erhöhungspotenzial gesehen. Sonst hätte es ja auch keine Kaufangebote für die Nachbesserungsrechte gegeben.
Zitat von DaveF: @straßenköter
danke für die Antwort. Wie bewertest Du die aktuelle Entwicklung im Spruchverfahren um Linde? Die erste Instanz hat eine Erhöhung abgelehnt. Muss man jetzt davon ausgehen, dass eine Erhöhung eher unwahrscheinlich ist? Wie siehst Du hier die Chancen?
Da wird dir keine eine seriöse Einschätzung geben können, weil ein Gericht sich auch einfach darauf berufen kann, dass zumindest der Durchschnittskurs gezahlt wurde. In der Vergangenheit hat der Markt Erhöhungspotenzial gesehen. Sonst hätte es ja auch keine Kaufangebote für die Nachbesserungsrechte gegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.087.651 von straßenköter am 11.01.24 18:10:54@straßenköter
danke für die Antwort. Wie bewertest Du die aktuelle Entwicklung im Spruchverfahren um Linde? Die erste Instanz hat eine Erhöhung abgelehnt. Muss man jetzt davon ausgehen, dass eine Erhöhung eher unwahrscheinlich ist? Wie siehst Du hier die Chancen?
danke für die Antwort. Wie bewertest Du die aktuelle Entwicklung im Spruchverfahren um Linde? Die erste Instanz hat eine Erhöhung abgelehnt. Muss man jetzt davon ausgehen, dass eine Erhöhung eher unwahrscheinlich ist? Wie siehst Du hier die Chancen?
C-Quadrat
Ja, die Nachbesserung ist kürzlich ausgezahlt worden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.065.577 von straßenköter am 08.01.24 08:20:05
Wie es der Zufall so will, wurden mir heute C-Quadrat Investment AG Nachbesserungsrechte mit der WKN: 0E5665 im Depot eingebucht . Mein letzter Stand ist, dass im August 2023 im Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out die Barabfindung geringfügig auf EUR 60,20 je Aktie erhöht wurde (Quelle: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/uberprufungsver… ) . Weiß hier jemand mehr?
Der_Analyst
Zitat von straßenköter: Bei C-Quadrat scheint es in der Tat keine in einem Wertpapier verbuchten Nachbesserungsrechte zu geben.
Wie es der Zufall so will, wurden mir heute C-Quadrat Investment AG Nachbesserungsrechte mit der WKN: 0E5665 im Depot eingebucht . Mein letzter Stand ist, dass im August 2023 im Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out die Barabfindung geringfügig auf EUR 60,20 je Aktie erhöht wurde (Quelle: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/uberprufungsver… ) . Weiß hier jemand mehr?
Der_Analyst
Hat denn Börse Online auch geschrieben warum man auf einen besseren Preis hoffen kann?
..soso...aber Irren ist männlich