ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 434)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 24.05.24 16:14:45 von
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Es werden ja doch noch Abfindungen über aktueller Notierung geboten:
EANS-Adhoc: REpower Systems SE / Barabfindung für Squeeze-out auf 142,77 EUR je Aktie festgelegt
11:26 21.07.11
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen
21.07.2011
Hamburg, 21. Juli 2011. Die Hauptaktionärin der REpower Systems SE
(ISIN DE0006177033, WKN 617703), die AE-Rotor Holding B.V., Amsterdam
(Niederlande), eine Tochtergesellschaft der Suzlon Energy Ltd., Pune
(Indien), hat dem Vorstand der REpower Systems SE heute mitgeteilt,
dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding
B.V. gemäß § 327a AktG (Squeeze-out) auf 142,77 EUR je nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den
Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REpower
Systems SE Beschluss gefasst werden. Die Hauptversammlung findet
nicht wie zunächst angekündigt am 30. August 2011 statt, sondern ist
aus terminlichen Gründen auf den 21. September 2011 verschoben.
Rückfragehinweis:
Thomas Schnorrenberg
Tel.: +49(0)40 5555090-3051
E-Mail: t.schnorrenberg@repower.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: REpower Systems SE
Überseering / Oval Office 10
D-22297 Hamburg
Telefon: +49(0)40-55 55 090-0
FAX: +49(0)40-55 55 090-3900
Email: info@repower.de
WWW: http://www.repower.de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0006177033
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Open Market (Freiverkehr): Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf,
München, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
EANS-Adhoc: REpower Systems SE / Barabfindung für Squeeze-out auf 142,77 EUR je Aktie festgelegt
11:26 21.07.11
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen
21.07.2011
Hamburg, 21. Juli 2011. Die Hauptaktionärin der REpower Systems SE
(ISIN DE0006177033, WKN 617703), die AE-Rotor Holding B.V., Amsterdam
(Niederlande), eine Tochtergesellschaft der Suzlon Energy Ltd., Pune
(Indien), hat dem Vorstand der REpower Systems SE heute mitgeteilt,
dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding
B.V. gemäß § 327a AktG (Squeeze-out) auf 142,77 EUR je nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den
Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REpower
Systems SE Beschluss gefasst werden. Die Hauptversammlung findet
nicht wie zunächst angekündigt am 30. August 2011 statt, sondern ist
aus terminlichen Gründen auf den 21. September 2011 verschoben.
Rückfragehinweis:
Thomas Schnorrenberg
Tel.: +49(0)40 5555090-3051
E-Mail: t.schnorrenberg@repower.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: REpower Systems SE
Überseering / Oval Office 10
D-22297 Hamburg
Telefon: +49(0)40-55 55 090-0
FAX: +49(0)40-55 55 090-3900
Email: info@repower.de
WWW: http://www.repower.de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0006177033
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Open Market (Freiverkehr): Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf,
München, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Seligenstadt
Wertpapier-Kenn-Nummer: 622 730
ISIN: DE0006227309
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
INTERNOLIX Aktiengesellschaft,
Seligenstadt
Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
im
Hotel Columbus
Am Reitpfad 4
63500 Seligenstadt-Froschhausen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst jeweiligem Lagebericht des Vorstandes für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der INTERNOLIX Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der INTERNOLIX AG zum 31. Dezember 2010 in Höhe von Euro 996.103,02 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,06 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 je dividendenberechtigter Stückaktie (13.585.135) Euro 815.108,10
Gewinnvortrag Euro 180.994,92
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausstattung und den Gewinnvortrag sind 13.585.135 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandene, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigte Stückaktien berücksichtigt.
3.
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wilhelm-Loh-Straße 8, 35578 Wetzlar, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INTERNOLIX AG auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze Out)
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in D-55435 Gau-Algesheim, geschäftsansässig Im Blätterweg 17, 55435 Gau-Algesheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz HRB 41833, hält am Tage der Hauptversammlung mindestens 96 % von den 13.585.135 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der INTERNOLIX AG und damit mehr als 95 % des Grundkapitals der INTERNOLIX AG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH ist damit Hauptaktionärin der INTERNOLIX AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327b Abs. 3 AktG mit Schreiben vom 30. Mai 2011 und 18. Juli 2011 das Verlangen an den Vorstand der INTERNOLIX AG gerichtet, dass die Hauptversammlung der INTERNOLIX AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschließt. Dabei hat sich die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH eine Erhöhung oder Ermäßigung des Barabfindungsangebots zur Anpassung an die Verhältnisse zur Zeit der Hauptversammlung vorbehalten.
Weiter hat die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH dem Vorstand der INTERNOLIX AG eine Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, übermittelt, durch welche die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10867, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übernimmt, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der INTERNOLIX AG die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt werden und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet wird.
Der vom Landgericht Frankfurt ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer (Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011, Az. 3-5 O 29/11, Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Gernot Stahlberg, Ladbergen) hat die Angemessenheit der von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der INTERNOLIX AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären („Squeeze Out“ (§§ 327a ff. AktG)) gegen Gewährung einer von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in 55435 Gau-Algesheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übertragen.“
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an im Internet unter www.internolix.com einsehbar und zum Download bereitgestellt:
•
festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss des INTERNOLIX AG Konzerns nebst jeweiligem Lagebericht für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010
•
Einberufungsbekanntmachung
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses
•
Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH
•
Übertragungsbericht der Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einschließlich seiner Anlagen, d.h.
―
dem Übertragungsverlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 30. Mai 2011 und
―
der gutachtlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer & Partner vom 15. Juli 2011 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der INTERNOLIX AG zum 26. August 2011,
―
die Konkretisierung des Übertragungsverlangens der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 18. Juli 2011,
―
die Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich gemäß § 327b Abs. 3 AktG und
―
dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers für die Angemessenheit der Barabfindung nach § 327c Abs. 2 AktG sowie
•
der gemäß § 327c Abs. 2 Satz2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt a.M. bestellten sachverständigen Prüfers Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Gernot Stahlberg vom 18. Juli 2011.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:
INTERNOLIX AG
Investor Relations
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
Fax: +49 (0) 6182 8955 – 222
E-Mail: info@internolix.com
Die Unterlagen werden auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft an vorstehender Adresse zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt; sie werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.585.135,00 und ist in 13.585.135 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 13.585.135.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache unter der vorstehenden Adresse der Gesellschaft erfolgen:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955-222
E-Mail: info@internolix.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung an die vorstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Gemäß § 14 Absatz 3.2, 3.3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung , d.h. – da dabei der Tag des Zugangs und der Versammlung nicht mitzurechnen sind – bis Freitag, den 19.8.2011, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft oder einer der in der Einladung bezeichneten Stellen anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 5. August 2011, beziehen.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen wir den Aktionären, die ihre Aktien bei einem Institut im Inland verwahrt haben, beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Das depotführende Institut wird die erforderlichen Anmeldungen übernehmen und der oben genannten Stelle den jeweiligen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die Eintrittskartenbestellung muss der oben genannten Stelle spätestens am siebten Tag (zu Beginn des sechsten Tages) vor der Hauptversammlung zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, senden die Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an die oben genannte Stelle. Auch hier gilt, dass die Eintrittskartenbestellung dort spätestens am siebten Tag (Beginn sechster Tag) vor der Hauptversammlung zugegangen sein muss.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V. m. § 125 Abs. 5 AktG erteilt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne der §§ 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gelten für die Vollmachterteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Als Service der Gesellschaft bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wir bitten um rechtzeitige Übersendung der bestellten Eintrittskarte mit der unterschriebenen Vollmachtübertragung (s. Rückseite der Eintrittskarte) und den Weisungen zur Abstimmung. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Ein entsprechendes Weisungsformular erhält der Aktionär bei Zusendung seiner Eintrittskarte.
Die Bevollmächtigung und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts können per Post oder per Telefax bis zum 25. August 2011, 15:00 Uhr, MEZ, erteilt werden. Vollmachten und Weisungen, die erst nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vollmachten und Weisungen sind zu richten an:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955 – 222
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktien nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse http://www.internolix.com veröffentlicht.
Dabei werden alle bis spätestens Donnerstag, 11. August 2011, 24:00 Uhr eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Seligenstadt, im Juli 2011
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Seligenstadt
Wertpapier-Kenn-Nummer: 622 730
ISIN: DE0006227309
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
INTERNOLIX Aktiengesellschaft,
Seligenstadt
Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
im
Hotel Columbus
Am Reitpfad 4
63500 Seligenstadt-Froschhausen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst jeweiligem Lagebericht des Vorstandes für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der INTERNOLIX Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der INTERNOLIX AG zum 31. Dezember 2010 in Höhe von Euro 996.103,02 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,06 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 je dividendenberechtigter Stückaktie (13.585.135) Euro 815.108,10
Gewinnvortrag Euro 180.994,92
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausstattung und den Gewinnvortrag sind 13.585.135 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandene, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigte Stückaktien berücksichtigt.
3.
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wilhelm-Loh-Straße 8, 35578 Wetzlar, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INTERNOLIX AG auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze Out)
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in D-55435 Gau-Algesheim, geschäftsansässig Im Blätterweg 17, 55435 Gau-Algesheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz HRB 41833, hält am Tage der Hauptversammlung mindestens 96 % von den 13.585.135 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der INTERNOLIX AG und damit mehr als 95 % des Grundkapitals der INTERNOLIX AG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH ist damit Hauptaktionärin der INTERNOLIX AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327b Abs. 3 AktG mit Schreiben vom 30. Mai 2011 und 18. Juli 2011 das Verlangen an den Vorstand der INTERNOLIX AG gerichtet, dass die Hauptversammlung der INTERNOLIX AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschließt. Dabei hat sich die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH eine Erhöhung oder Ermäßigung des Barabfindungsangebots zur Anpassung an die Verhältnisse zur Zeit der Hauptversammlung vorbehalten.
Weiter hat die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH dem Vorstand der INTERNOLIX AG eine Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, übermittelt, durch welche die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10867, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übernimmt, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der INTERNOLIX AG die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt werden und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet wird.
Der vom Landgericht Frankfurt ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer (Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011, Az. 3-5 O 29/11, Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Gernot Stahlberg, Ladbergen) hat die Angemessenheit der von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der INTERNOLIX AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären („Squeeze Out“ (§§ 327a ff. AktG)) gegen Gewährung einer von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in 55435 Gau-Algesheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übertragen.“
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an im Internet unter www.internolix.com einsehbar und zum Download bereitgestellt:
•
festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss des INTERNOLIX AG Konzerns nebst jeweiligem Lagebericht für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010
•
Einberufungsbekanntmachung
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses
•
Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH
•
Übertragungsbericht der Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einschließlich seiner Anlagen, d.h.
―
dem Übertragungsverlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 30. Mai 2011 und
―
der gutachtlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer & Partner vom 15. Juli 2011 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der INTERNOLIX AG zum 26. August 2011,
―
die Konkretisierung des Übertragungsverlangens der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 18. Juli 2011,
―
die Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich gemäß § 327b Abs. 3 AktG und
―
dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers für die Angemessenheit der Barabfindung nach § 327c Abs. 2 AktG sowie
•
der gemäß § 327c Abs. 2 Satz2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt a.M. bestellten sachverständigen Prüfers Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Gernot Stahlberg vom 18. Juli 2011.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:
INTERNOLIX AG
Investor Relations
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
Fax: +49 (0) 6182 8955 – 222
E-Mail: info@internolix.com
Die Unterlagen werden auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft an vorstehender Adresse zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt; sie werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.585.135,00 und ist in 13.585.135 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 13.585.135.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache unter der vorstehenden Adresse der Gesellschaft erfolgen:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955-222
E-Mail: info@internolix.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung an die vorstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Gemäß § 14 Absatz 3.2, 3.3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung , d.h. – da dabei der Tag des Zugangs und der Versammlung nicht mitzurechnen sind – bis Freitag, den 19.8.2011, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft oder einer der in der Einladung bezeichneten Stellen anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 5. August 2011, beziehen.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen wir den Aktionären, die ihre Aktien bei einem Institut im Inland verwahrt haben, beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Das depotführende Institut wird die erforderlichen Anmeldungen übernehmen und der oben genannten Stelle den jeweiligen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die Eintrittskartenbestellung muss der oben genannten Stelle spätestens am siebten Tag (zu Beginn des sechsten Tages) vor der Hauptversammlung zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, senden die Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an die oben genannte Stelle. Auch hier gilt, dass die Eintrittskartenbestellung dort spätestens am siebten Tag (Beginn sechster Tag) vor der Hauptversammlung zugegangen sein muss.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V. m. § 125 Abs. 5 AktG erteilt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne der §§ 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gelten für die Vollmachterteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Als Service der Gesellschaft bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wir bitten um rechtzeitige Übersendung der bestellten Eintrittskarte mit der unterschriebenen Vollmachtübertragung (s. Rückseite der Eintrittskarte) und den Weisungen zur Abstimmung. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Ein entsprechendes Weisungsformular erhält der Aktionär bei Zusendung seiner Eintrittskarte.
Die Bevollmächtigung und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts können per Post oder per Telefax bis zum 25. August 2011, 15:00 Uhr, MEZ, erteilt werden. Vollmachten und Weisungen, die erst nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vollmachten und Weisungen sind zu richten an:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955 – 222
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktien nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse http://www.internolix.com veröffentlicht.
Dabei werden alle bis spätestens Donnerstag, 11. August 2011, 24:00 Uhr eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Seligenstadt, im Juli 2011
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
20.07.2011 09:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Meldung
Delmenhorst, den 20. Juli 2011
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Squeeze out Verlangen der Zech Group GmbH, Bremen
Die Zech Group GmbH, Bremen, hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien
Holding AG schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr
als 95 % beteiligt ist und beabsichtigt einen Hauptversammlungsbeschluss
der Deutsche Immobilien Holding AG zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG herbeizuführen
(sogenannter Squeeze Out).
Die Zech Group GmbH, Bremen hat weiterhin mitgeteilt, dass, sobald die
Unternehmensbewertung der Deutsche Immobilien Holding AG durchgeführt
worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu
gewährenden Barabfindung festgelegt und der Deutsche Immobilien Holding AG
mitgeteilt werden wird.
Der Vorstand
Kontakt:
Eckhard Rodemer
Vorstand
Tel: 04221 / 91 25 0
Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst
ISIN: DE 0007473043
20.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst
Deutschland
Telefon: +49-(0)4221-9125-0
Fax: +49-(0)4221-9125-35
E-Mail: infodih@dih-ag.de
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
WKN: 747304
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
20.07.2011 09:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Meldung
Delmenhorst, den 20. Juli 2011
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Squeeze out Verlangen der Zech Group GmbH, Bremen
Die Zech Group GmbH, Bremen, hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien
Holding AG schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr
als 95 % beteiligt ist und beabsichtigt einen Hauptversammlungsbeschluss
der Deutsche Immobilien Holding AG zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG herbeizuführen
(sogenannter Squeeze Out).
Die Zech Group GmbH, Bremen hat weiterhin mitgeteilt, dass, sobald die
Unternehmensbewertung der Deutsche Immobilien Holding AG durchgeführt
worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu
gewährenden Barabfindung festgelegt und der Deutsche Immobilien Holding AG
mitgeteilt werden wird.
Der Vorstand
Kontakt:
Eckhard Rodemer
Vorstand
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Deutsche Immobilien Holding AG
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WKN: 747304
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
15.07.2011 20:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat die ANTERRA
VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG heute darüber informiert, dass sie die Barabfindung
für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG auf die LEI Anterra Germany Holding
GmbH (Squeeze out) auf 3,15 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie
festgelegt hat.
Damit konkretisiert die LEI Anterra Germany Holding GmbH ihr mit Schreiben
vom 3. Mai 2011 gemäß § 327a Abs. 1 gestelltes Verlangen, die
Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der verbleibenden
Aktien auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessene
Barabfindung (Squeeze out) beschließen zu lassen.
Auf der für den 29. August 2011 in Frankfurt am Main einzuberufenden
Hauptversammlung der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG soll ein
entsprechender Beschluss gefasst werden.
ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
15.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
Wilhelm-Leuschner-Straße 78
60329 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 7104 64 00
Fax: +49 (0)69 7104 64 01
E-Mail: info@anterra.de
Internet: www.anterra.de
ISIN: DE0005532733
WKN: 553273
Börsen: Regulierter Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung
15.07.2011 20:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat die ANTERRA
VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG heute darüber informiert, dass sie die Barabfindung
für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG auf die LEI Anterra Germany Holding
GmbH (Squeeze out) auf 3,15 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie
festgelegt hat.
Damit konkretisiert die LEI Anterra Germany Holding GmbH ihr mit Schreiben
vom 3. Mai 2011 gemäß § 327a Abs. 1 gestelltes Verlangen, die
Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der verbleibenden
Aktien auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessene
Barabfindung (Squeeze out) beschließen zu lassen.
Auf der für den 29. August 2011 in Frankfurt am Main einzuberufenden
Hauptversammlung der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG soll ein
entsprechender Beschluss gefasst werden.
ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
15.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Wilhelm-Leuschner-Straße 78
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Fax: +49 (0)69 7104 64 01
E-Mail: info@anterra.de
Internet: www.anterra.de
ISIN: DE0005532733
WKN: 553273
Börsen: Regulierter Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung
bei twe gibt es stuecke von der a gattung
wkn 830230
preis 2150 euro pro stueck
wkn 830230
preis 2150 euro pro stueck
Weiß jemand, was bei Steigenberger los ist? Da wurde gegen den Squeeze-Out geklagt und man hört schon lange nichts mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.771.751 von Ahnung? am 11.07.11 18:14:42die abfindung bei teutoburger wald
Captrain Deutschland GmbH
Dortmund
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, Gütersloh
Wertpapierkennnummer: 830326, ISIN: DE0008303264
und
Wertpapierkennnummer: 830320, ISIN: DE0008303207
Die Captrain Deutschland GmbH, Dortmund, bietet hiermit den Aktionären der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft an, die von ihnen gehaltenen Inhaber-Stückaktien der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, mit der Wertpapierkennnummer: 830326, ISIN: DE0008303264 und/oder der Wertpapierkennnummer: 830320, ISIN: DE0008303207, einschließlich aller Nebenrechte, gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 2.000,00 je Aktie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu erwerben. Das Angebot kann ab dem 11. Juli 2011, 15:00 Uhr (MEZ) angenommen werden. Das Angebot ist befristet bis zum 26. Juli 2011, 24:00 Uhr (MEZ). Das Angebot ist unwiderruflich. Die Wirksamkeit des Angebots hängt nicht von Bedingungen ab.
Aktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, die von diesem Kaufangebot Gebrauch machen möchten, können dieses Kaufangebot durch die Übermittlung einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Fassung der diesem Angebot als Anlage beigefügten Annahmeerklärung samt Treuhandauftrag bis spätestens zum 26. Juli 2011, 24:00 Uhr (MEZ) annehmen. Zur Wahrung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung samt Treuhandauftrag innerhalb der Frist beim Treuhänder notwendig. Durch die fristgerechte Annahme des Angebots kommt ein bindender Aktienkaufvertrag zwischen Ihnen und der Captrain Deutschland GmbH zustande.
Für die Abwicklung des Aktienkaufvertrages hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Attorney-at-Law, Magnusstraße 13, 50672 Köln als Treuhänderin bereit erklärt. Heuking Kühn Lüer Wojtek wird Ihre Aktien treuhänderisch auf einem dazu eingerichteten Treuhandkonto entgegennehmen und Zug um Zug gegen Überweisung des Kaufpreises an Sie der Captrain Deutschland GmbH übertragen. Mit der unverzüglichen Übertragung Ihrer Aktien auf das Treuhandkonto müssen Sie Ihre Depotbank bis spätestens zum 26. Juli 2011 beauftragt haben. Sollten Sie im Besitz von Aktienurkunden sein, müssen diese Urkunden an den Treuhänder geschickt werden und dort bis spätestens zum 26. Juli 2011 24:00 Uhr MEZ eingehen.
Der Kaufpreis wird Ihnen voraussichtlich mit Valuta am 3. August 2011 auf Ihr in der Annahmeerklärung angegebenes Konto gutgeschrieben. Für Fragen zur Abwicklung des Kaufangebots steht Ihnen für den Treuhänder Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe unter der Telefonnummer 0221-2052-475 zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Annahme und Abwicklung des Kaufangebots gegebenenfalls anfallende Kosten bzw. Spesen, die dem Aktionär entstehen, werden von der Captrain Deutschland GmbH nicht übernommen.
Dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot und die mit seiner Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen deutschem Recht. Das Kaufangebot richtet sich nicht an diejenigen Aktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere nicht an "US Personen" im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Die Annahme dieses Angebots ist nur in Deutschland möglich.
Dortmund, 07.07.2011
Captrain Deutschland GmbH
Anlage zum
freiwilligen öffentlichen Kaufangebot
Annahmeerklärung
zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot vom 7. Juli 2011
der
Captrain Deutschland GmbH
für
Inhaberaktien beider ausgegebener Aktiengattungen
der
Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft
und zugleich Erteilung eines Treuhandauftrags
Diese Erklärung muss vollständig ausgefüllt spätestens am 26. Juli 2011, 24:00 Uhr (MEZ) bei der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe, per Post (Magnusstraße 13, 50672 Köln) oder per Telefax (Nummer: 0221-20 52 1) eintreffen.
Als Eigentümer/in von ____________ Stück nennwertloser Inhaberaktien der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft mit der Wertpapierkennnummer: 830326, ISIN: DE0008303264 und/oder der Wertpapierkennnummer: 830320, ISIN: DE0008303207 erkläre(n) ich/wir, die obige Anzahl Aktien für EUR 2.000,00 brutto pro Inhaberaktie der Teutoburger Wald Eisenbahn-Aktiengesellschaft an die Captrain Deutschland GmbH, Dortmund, zu verkaufen.
Über die Annahme des Angebots der Captrain Deutschland GmbH hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ferner:
Für den Fall, dass die verkauften Aktien in einem Depot verwahrt werden:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die oben aufgeführten Aktien auf ein von der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Magnusstraße 13, 50672 Köln (nachfolgend auch der “Treuhänder“ genannt) eingerichtetes Treuhandkonto umzubuchen und nehme(n) zur Kenntnis, dass die Aktien bis zur effektiven Übertragung blockiert sind und nicht mehr verkauft werden können.
Zu diesem Zwecke werde(n) ich/wir bis spätestens zum 26. Juli 2011 24:00 Uhr (MEZ) meine/unsere Depotbank anweisen, meine/unsere Aktien unverzüglich auf folgendes Treuhanddepot des Treuhänders zu buchen (respektive alle sonstigen hierfür erforderlichen Handlungen vorzunehmen):
Kontoinhaber: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Bank: Deutsche Bank Düsseldorf
BLZ: 370 700 60
Kto.-Nr.: 194 315 806
Für den Fall, dass die verkauften Aktien nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern Aktienurkunden vorliegen:
Ich werde sämtliche Aktienurkunden zu den verkauften Aktien an den Treuhänder senden, so dass die Urkunden dort spätestens am 26. Juli 2011 24:00 Uhr (MEZ) vorliegen.
Ferner weise(n) ich/wir hiermit den Treuhänder an, in meinem/unseren Namen das Eigentum an den verkauften Aktien auf die Captrain Deutschland GmbH zu übertragen, Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf mein/unser unten angegebenes Konto.
Dementsprechend beauftrage(n) und bevollmächtige(n) ich/wir hiermit den Treuhänder unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle zu diesem Zwecke erforderlichen oder zweckdienlich erscheinenden Handlungen vorzunehmen und entsprechende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Insbesondere ist der Treuhänder ermächtigt, den Eigentumsübergang der Aktien auf die Captrain Deutschland GmbH in meinem/unserem Namen und Auftrage herbeizuführen sowie Besitz an den Aktien zu übertragen. Die Haftung des Treuhänders ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf den Kaufpreis für meine/unsere vorgenannten Aktien beschränkt.
Mit der Annahme des Angebots erkläre(n) ich/wir ferner, dass zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots und zum Zeitpunkt der Übertragung auf die Captrain Deutschland GmbH:
―
ich/wir alleinige(r) Eigentümer der Aktien und berechtigt bin/sind über diese zu verfügen,
―
die Aktien vollständig eingezahlt und eine Rückzahlung von Einlagen gleich welcher Art nicht erfolgt ist und
―
die Aktien frei von jeglichen Belastungen oder Rechten Dritter mit Ausnahme der üblichen AGB-Pfandrechte der Depotbank sind.
Den Kaufpreis schreiben Sie bitte dem folgenden Konto gut:
Bitte in Blockschrift ausfüllen:
Kontoinhaber: ________________________________________
Bank: ________________________________________
BLZ: ________________________________________
Kontonummer:: ________________________________________
IBAN: ________________________________________
SWIFT-Code: ________________________________________
Diese Annahmeerklärung unterliegt deutschem Recht.
Angaben zum Aktionär:
Name: ________________________________________
Strasse: ________________________________________
PLZ/Ort: ________________________________________
Ort/Datum: ________________________________________
Unterschrift(en): ________________________________________
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Captrain Deutschland GmbH
Dortmund
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, Gütersloh
Wertpapierkennnummer: 830326, ISIN: DE0008303264
und
Wertpapierkennnummer: 830320, ISIN: DE0008303207
Die Captrain Deutschland GmbH, Dortmund, bietet hiermit den Aktionären der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft an, die von ihnen gehaltenen Inhaber-Stückaktien der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, mit der Wertpapierkennnummer: 830326, ISIN: DE0008303264 und/oder der Wertpapierkennnummer: 830320, ISIN: DE0008303207, einschließlich aller Nebenrechte, gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 2.000,00 je Aktie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu erwerben. Das Angebot kann ab dem 11. Juli 2011, 15:00 Uhr (MEZ) angenommen werden. Das Angebot ist befristet bis zum 26. Juli 2011, 24:00 Uhr (MEZ). Das Angebot ist unwiderruflich. Die Wirksamkeit des Angebots hängt nicht von Bedingungen ab.
Aktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, die von diesem Kaufangebot Gebrauch machen möchten, können dieses Kaufangebot durch die Übermittlung einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Fassung der diesem Angebot als Anlage beigefügten Annahmeerklärung samt Treuhandauftrag bis spätestens zum 26. Juli 2011, 24:00 Uhr (MEZ) annehmen. Zur Wahrung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung samt Treuhandauftrag innerhalb der Frist beim Treuhänder notwendig. Durch die fristgerechte Annahme des Angebots kommt ein bindender Aktienkaufvertrag zwischen Ihnen und der Captrain Deutschland GmbH zustande.
Für die Abwicklung des Aktienkaufvertrages hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Attorney-at-Law, Magnusstraße 13, 50672 Köln als Treuhänderin bereit erklärt. Heuking Kühn Lüer Wojtek wird Ihre Aktien treuhänderisch auf einem dazu eingerichteten Treuhandkonto entgegennehmen und Zug um Zug gegen Überweisung des Kaufpreises an Sie der Captrain Deutschland GmbH übertragen. Mit der unverzüglichen Übertragung Ihrer Aktien auf das Treuhandkonto müssen Sie Ihre Depotbank bis spätestens zum 26. Juli 2011 beauftragt haben. Sollten Sie im Besitz von Aktienurkunden sein, müssen diese Urkunden an den Treuhänder geschickt werden und dort bis spätestens zum 26. Juli 2011 24:00 Uhr MEZ eingehen.
Der Kaufpreis wird Ihnen voraussichtlich mit Valuta am 3. August 2011 auf Ihr in der Annahmeerklärung angegebenes Konto gutgeschrieben. Für Fragen zur Abwicklung des Kaufangebots steht Ihnen für den Treuhänder Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe unter der Telefonnummer 0221-2052-475 zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Annahme und Abwicklung des Kaufangebots gegebenenfalls anfallende Kosten bzw. Spesen, die dem Aktionär entstehen, werden von der Captrain Deutschland GmbH nicht übernommen.
Dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot und die mit seiner Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen deutschem Recht. Das Kaufangebot richtet sich nicht an diejenigen Aktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere nicht an "US Personen" im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Die Annahme dieses Angebots ist nur in Deutschland möglich.
Dortmund, 07.07.2011
Captrain Deutschland GmbH
Anlage zum
freiwilligen öffentlichen Kaufangebot
Annahmeerklärung
zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot vom 7. Juli 2011
der
Captrain Deutschland GmbH
für
Inhaberaktien beider ausgegebener Aktiengattungen
der
Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft
und zugleich Erteilung eines Treuhandauftrags
Diese Erklärung muss vollständig ausgefüllt spätestens am 26. Juli 2011, 24:00 Uhr (MEZ) bei der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe, per Post (Magnusstraße 13, 50672 Köln) oder per Telefax (Nummer: 0221-20 52 1) eintreffen.
Als Eigentümer/in von ____________ Stück nennwertloser Inhaberaktien der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft mit der Wertpapierkennnummer: 830326, ISIN: DE0008303264 und/oder der Wertpapierkennnummer: 830320, ISIN: DE0008303207 erkläre(n) ich/wir, die obige Anzahl Aktien für EUR 2.000,00 brutto pro Inhaberaktie der Teutoburger Wald Eisenbahn-Aktiengesellschaft an die Captrain Deutschland GmbH, Dortmund, zu verkaufen.
Über die Annahme des Angebots der Captrain Deutschland GmbH hinaus erkläre(n) ich/wir hiermit ferner:
Für den Fall, dass die verkauften Aktien in einem Depot verwahrt werden:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die oben aufgeführten Aktien auf ein von der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Magnusstraße 13, 50672 Köln (nachfolgend auch der “Treuhänder“ genannt) eingerichtetes Treuhandkonto umzubuchen und nehme(n) zur Kenntnis, dass die Aktien bis zur effektiven Übertragung blockiert sind und nicht mehr verkauft werden können.
Zu diesem Zwecke werde(n) ich/wir bis spätestens zum 26. Juli 2011 24:00 Uhr (MEZ) meine/unsere Depotbank anweisen, meine/unsere Aktien unverzüglich auf folgendes Treuhanddepot des Treuhänders zu buchen (respektive alle sonstigen hierfür erforderlichen Handlungen vorzunehmen):
Kontoinhaber: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Bank: Deutsche Bank Düsseldorf
BLZ: 370 700 60
Kto.-Nr.: 194 315 806
Für den Fall, dass die verkauften Aktien nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern Aktienurkunden vorliegen:
Ich werde sämtliche Aktienurkunden zu den verkauften Aktien an den Treuhänder senden, so dass die Urkunden dort spätestens am 26. Juli 2011 24:00 Uhr (MEZ) vorliegen.
Ferner weise(n) ich/wir hiermit den Treuhänder an, in meinem/unseren Namen das Eigentum an den verkauften Aktien auf die Captrain Deutschland GmbH zu übertragen, Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf mein/unser unten angegebenes Konto.
Dementsprechend beauftrage(n) und bevollmächtige(n) ich/wir hiermit den Treuhänder unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle zu diesem Zwecke erforderlichen oder zweckdienlich erscheinenden Handlungen vorzunehmen und entsprechende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Insbesondere ist der Treuhänder ermächtigt, den Eigentumsübergang der Aktien auf die Captrain Deutschland GmbH in meinem/unserem Namen und Auftrage herbeizuführen sowie Besitz an den Aktien zu übertragen. Die Haftung des Treuhänders ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf den Kaufpreis für meine/unsere vorgenannten Aktien beschränkt.
Mit der Annahme des Angebots erkläre(n) ich/wir ferner, dass zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots und zum Zeitpunkt der Übertragung auf die Captrain Deutschland GmbH:
―
ich/wir alleinige(r) Eigentümer der Aktien und berechtigt bin/sind über diese zu verfügen,
―
die Aktien vollständig eingezahlt und eine Rückzahlung von Einlagen gleich welcher Art nicht erfolgt ist und
―
die Aktien frei von jeglichen Belastungen oder Rechten Dritter mit Ausnahme der üblichen AGB-Pfandrechte der Depotbank sind.
Den Kaufpreis schreiben Sie bitte dem folgenden Konto gut:
Bitte in Blockschrift ausfüllen:
Kontoinhaber: ________________________________________
Bank: ________________________________________
BLZ: ________________________________________
Kontonummer:: ________________________________________
IBAN: ________________________________________
SWIFT-Code: ________________________________________
Diese Annahmeerklärung unterliegt deutschem Recht.
Angaben zum Aktionär:
Name: ________________________________________
Strasse: ________________________________________
PLZ/Ort: ________________________________________
Ort/Datum: ________________________________________
Unterschrift(en): ________________________________________
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John Deere-Lanz Verwaltungs-AG: Barabfindung für Squeeze-out festgelegt
John Deere-Lanz Verwaltungs-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
11.07.2011 / 16:25
John Deere-Lanz Verwaltungs-AG: Barabfindung für Squeeze-out festgelegt
Mannheim, 11. Juli 2011 - Die Deere & Company hat dem Vorstand der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG in Konkretisierung ihres mit Schreiben vom 17. Mai 2011 gestellten Übertragungsverlangens mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG auf die Deere & Company als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 638,24 je Stückaktie der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG festgelegt hat. Die außerordentliche Hauptversammlung der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG, die über den Squeeze-out Beschluss fassen soll, ist für den 22. August 2011 geplant.
Mannheim, 11. Juli 2011
John Deere-Lanz Verwaltungs-AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
11.07.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
John Deere-Lanz Verwaltungs-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
11.07.2011 / 16:25
John Deere-Lanz Verwaltungs-AG: Barabfindung für Squeeze-out festgelegt
Mannheim, 11. Juli 2011 - Die Deere & Company hat dem Vorstand der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG in Konkretisierung ihres mit Schreiben vom 17. Mai 2011 gestellten Übertragungsverlangens mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG auf die Deere & Company als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 638,24 je Stückaktie der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG festgelegt hat. Die außerordentliche Hauptversammlung der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG, die über den Squeeze-out Beschluss fassen soll, ist für den 22. August 2011 geplant.
Mannheim, 11. Juli 2011
John Deere-Lanz Verwaltungs-AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
11.07.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Hier könnte auch ein Squeeze-out anstehen:
http://www.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/20110630/LTN…
http://www.hkexnews.hk/listedco/listconews/sehk/20110630/LTN…
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.758.367 von Ahnung? am 07.07.11 20:57:42Ist denn jemand bei der Spruchstelle dabei?