ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 447)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 24.05.24 16:14:45 von
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22:26 | 25.08.2010
Salzgitter wird alleiniger Eigentümer der Klöckner-Werke
Frankfurt/Main (ddp). Der Stahlkonzern Salzgitter übernimmt die vollständige Kontrolle über die Klöckner-Werke. Die Aktionäre der Klöckner-Werke AG haben auf der Hauptversammlung in Frankfurt dem Squeeze-Out zugestimmt, wie die Klöckner-Werke AG am Mittwochabend mitteilte. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre des Maschinen- und Anlagenbauers, der vor allem Abfüllanlagen für die Getränkeindustrie herstellt, sollen eine Barabfindung von 14,33 Euro je Aktie erhalten.
Die Aktien der Minderheitsaktionäre werden auf die Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Salzgitter AG, übertragen. Der Squeeze-Out werde mit der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister wirksam.
Salzgitter, die seit 2007 mehrheitlich an der Klöckner-Werke AG beteiligt ist, hatte im März den Squeeze-Out beantragt und angekündigt, den Minderheitsaktionären 14,33 Euro je Aktie zu zahlen. Der Kurs entspreche dem gewichteten Durchschnittskurs der drei Monate vor der Ankündigung, hatte es seinerzeit geheißen.
Im ersten Halbjahr 2010 schrieben die Klöckner-Werke weiterhin rote Zahlen. Vor Steuern und Zinsen (EBIT) summierte sich der Verlust auf 9,8, Mio EUR. Der Auftragseingang stieg jedoch um 48,7 Prozent. «Wir erleben eine Entwicklung zum Besseren. Aufgrund der volatilen Märkte sind wir jedoch gefordert, flexibel auf starke Schwankungen zu reagieren», sagte Roland Flach, Vorstandsvorsitzender der Klöckner-Werke.
ddp
Salzgitter wird alleiniger Eigentümer der Klöckner-Werke
Frankfurt/Main (ddp). Der Stahlkonzern Salzgitter übernimmt die vollständige Kontrolle über die Klöckner-Werke. Die Aktionäre der Klöckner-Werke AG haben auf der Hauptversammlung in Frankfurt dem Squeeze-Out zugestimmt, wie die Klöckner-Werke AG am Mittwochabend mitteilte. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre des Maschinen- und Anlagenbauers, der vor allem Abfüllanlagen für die Getränkeindustrie herstellt, sollen eine Barabfindung von 14,33 Euro je Aktie erhalten.
Die Aktien der Minderheitsaktionäre werden auf die Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Salzgitter AG, übertragen. Der Squeeze-Out werde mit der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister wirksam.
Salzgitter, die seit 2007 mehrheitlich an der Klöckner-Werke AG beteiligt ist, hatte im März den Squeeze-Out beantragt und angekündigt, den Minderheitsaktionären 14,33 Euro je Aktie zu zahlen. Der Kurs entspreche dem gewichteten Durchschnittskurs der drei Monate vor der Ankündigung, hatte es seinerzeit geheißen.
Im ersten Halbjahr 2010 schrieben die Klöckner-Werke weiterhin rote Zahlen. Vor Steuern und Zinsen (EBIT) summierte sich der Verlust auf 9,8, Mio EUR. Der Auftragseingang stieg jedoch um 48,7 Prozent. «Wir erleben eine Entwicklung zum Besseren. Aufgrund der volatilen Märkte sind wir jedoch gefordert, flexibel auf starke Schwankungen zu reagieren», sagte Roland Flach, Vorstandsvorsitzender der Klöckner-Werke.
ddp
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.029.697 von AlteHeimatAde am 23.08.10 15:15:06Ich denke hier handelt es sich um Nachbesserungen für im Dez.2009 angediente Aktien zu 14 €, die nun, nach Vorliegen der Voraussetzungen ,nachträglich die Differenz zum S-O Preis bekommen...oder?
Meinen Erkenntnissen nach sind das rein systemtechnische Merkposten um eine mögliche Nachzahlung später einfacher abwickeln zu können. In der Konsequenz handelt es sich somit vermutlich nicht um "echte" Wertpapiere. In anderen Worten: Eine Excel-Tabelle ist eine gute Idee.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.027.724 von gutdrauf9 am 23.08.10 09:25:43#1094 - Meine Bank bucht ebenfalls keine Nachbesserungsrechte ins Depot ein. Meistens hat es aber trotztdem im Falle einer "Nachzahlung / Nachbesserung" automatisch geklappt und ich bekam von meiner Bank jeweils Bescheid. 2-mal musste ich allerdings meine Bank darauf hinsweisen, dass Nachbesserungsrechte "zur Bedienung" anstehen !
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.027.724 von gutdrauf9 am 23.08.10 09:25:43Info für Altana-Squeeze-out betroffene:
Direkt von der IR Abteilung:um Ende der Anfechtungsfrist lagen keine Klagen vor. Wir haben heute den Beschluss zur Eintragung ins Handelsregister eingereicht.
Insofern werden auch die Nachbesserungsrechte auf unseren Depots erscheinen, wann auch immer, je nach Bank.
Direkt von der IR Abteilung:um Ende der Anfechtungsfrist lagen keine Klagen vor. Wir haben heute den Beschluss zur Eintragung ins Handelsregister eingereicht.
Insofern werden auch die Nachbesserungsrechte auf unseren Depots erscheinen, wann auch immer, je nach Bank.
In einem anderen Forum (ALTANA) schrieb ein Teilnehmer: "heute wurden die Nachbesserungsrechte für die angedienten Aktien eingebucht"
Deshalb eine Frage an alle, die sich mit Squeeze Outs beschäftigen:
Bei Consors und Targo sind in den vergangenen Jahren keinerlei Nachbesserungsrechte eingebucht worden (auch nicht bei Squeeze Outs). Ich muss also eine Liste per Hand (sprich PC) führen.
Welche Erfahrung habt ihr?
Welche Banken weisen die Nachbesserungsrechte in ihren Depots explizit aus?
Deshalb eine Frage an alle, die sich mit Squeeze Outs beschäftigen:
Bei Consors und Targo sind in den vergangenen Jahren keinerlei Nachbesserungsrechte eingebucht worden (auch nicht bei Squeeze Outs). Ich muss also eine Liste per Hand (sprich PC) führen.
Welche Erfahrung habt ihr?
Welche Banken weisen die Nachbesserungsrechte in ihren Depots explizit aus?
RHI AG
Wien / Österreich
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der
Didier-Werke Aktiengesellschaft
Wiesbaden
- ISIN DE 0005537005 // WKN 553700 -
Die ordentliche Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 hat unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die RHI AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 17. August 2010 in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 2376) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft auf die RHI AG übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung i.H. von EUR 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Didier-Werke Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft und bestätigt. Auf der Grundlage eines durch Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16. August 2010 festgestellten Prozessvergleichs hat sich die RHI AG jedoch verpflichtet, die Barabfindung um EUR 3,39 auf insgesamt EUR 94,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen (die „Zuzahlung“).
Die Barabfindung (zzgl. Zuzahlung) ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Didier-Werke Aktiengesellschaft gewährt werden. Zugunsten der RHI AG ist jedoch die Zuzahlung auf den betreffenden Erhöhungsbetrag anzurechnen; die Zuzahlung gilt in diesem Fall als Vorauszahlung auf den betreffenden Erhöhungsbetrag.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
UniCredit Bank AG
zentralisiert.
Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. Zuzahlung) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort Zug um Zug gegen Aushändigung der Aktienurkunden bzw. der Übertragung der Aktien im Girosammelverkehr der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über ihre depotführenden Institute.
Minderheitsaktionäre, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem Girosammel- oder Streifbanddepot verwahrt werden, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten die Barabfindung über ihre depotführenden Institute gegen Ausbuchung bzw. Übertragung ihrer Aktien vergütet. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für Aktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei.
Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft, die ihre Aktien in Eigenverwahrung halten und über kein Depotkonto verfügen, müssen zum Erhalt der Barabfindung bei einem depotführenden Institut ein Depotkonto eröffnen und darauf ihre Aktien einreichen.
Wien, im August 2010
RHI AG
Wien / Österreich
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der
Didier-Werke Aktiengesellschaft
Wiesbaden
- ISIN DE 0005537005 // WKN 553700 -
Die ordentliche Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 hat unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die RHI AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 17. August 2010 in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 2376) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft auf die RHI AG übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung i.H. von EUR 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Didier-Werke Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft und bestätigt. Auf der Grundlage eines durch Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16. August 2010 festgestellten Prozessvergleichs hat sich die RHI AG jedoch verpflichtet, die Barabfindung um EUR 3,39 auf insgesamt EUR 94,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen (die „Zuzahlung“).
Die Barabfindung (zzgl. Zuzahlung) ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Didier-Werke Aktiengesellschaft gewährt werden. Zugunsten der RHI AG ist jedoch die Zuzahlung auf den betreffenden Erhöhungsbetrag anzurechnen; die Zuzahlung gilt in diesem Fall als Vorauszahlung auf den betreffenden Erhöhungsbetrag.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
UniCredit Bank AG
zentralisiert.
Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. Zuzahlung) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort Zug um Zug gegen Aushändigung der Aktienurkunden bzw. der Übertragung der Aktien im Girosammelverkehr der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über ihre depotführenden Institute.
Minderheitsaktionäre, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem Girosammel- oder Streifbanddepot verwahrt werden, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten die Barabfindung über ihre depotführenden Institute gegen Ausbuchung bzw. Übertragung ihrer Aktien vergütet. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für Aktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei.
Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft, die ihre Aktien in Eigenverwahrung halten und über kein Depotkonto verfügen, müssen zum Erhalt der Barabfindung bei einem depotführenden Institut ein Depotkonto eröffnen und darauf ihre Aktien einreichen.
Wien, im August 2010
RHI AG
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.007.788 von trade20 am 18.08.10 20:08:19...der alte Thread ( Squeeze out Thread Wella von Cade) ist jetzt wieder offen, alle Wella-Infos und Diskussionen können dort wieder reingestellt werden..ms
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.006.976 von trade20 am 18.08.10 17:58:24Erste Instanz - die Entscheidungen haben bedauerlicherweise so gut wie keinen Wert mehr. Die meisten positiven Entscheidungen werden reihenweise von den OLGs massiv nach unten korrigiert. Consors ist das beste Beispiel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.007.800 von Schokoladenpudding am 18.08.10 20:09:48Hi !
Ursprünglich war das Gutachten für März 2010 avisiert.
Das Gericht hat aktuell die Wiedervorlage bei Ende September 2010.
Gruss
VCAktien
Ursprünglich war das Gutachten für März 2010 avisiert.
Das Gericht hat aktuell die Wiedervorlage bei Ende September 2010.
Gruss
VCAktien