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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 81)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 25.03.19 16:59:45
      Beitrag Nr. 4.759 ()
      Am 20.3 war Termin Appel Verweigerungsrecht,jemand was gehört?
      Avatar
      schrieb am 22.03.19 14:30:51
      Beitrag Nr. 4.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.111.328 von SquishyLady am 15.03.19 14:50:04Was waren noch gleich die Regeln für den Squeeze-out bei 147.040.000 Stückaktien, unterteilt in 140.974.350 Stammaktien und 6.065.650 stimmrechtslose Vorzugsaktien? Es genügt jeweils ein Anteil von 90% beim verschmelzungs-Squeeze-out bzw 95% des Grundkapitals beim normalen Squeeze-out insgesamt, also Stamm und Vorzugsaktien in der Hand von Traton insgesamt relativ zu den 147.040.000 Aktien insgesamt.

      Dann ist es eigentlich egal, ob Stamm- oder Vorzugsaktien vom Hauptaktionär erworben werden und eine Preisdifferenz eher zufälligen Kauf- oder Verkaufsentscheidungen der Verkäufer geschuldet. Aktuell Kurs 70 für Vz und 72 für Stämme.

      Laut MAN Geschäftsbericht 2018:
      1,98 Mrd Forderung aus dem Verkauf von MAN Power Engineering und Renk gegen VW, Verkauf zum Buchwert des Nettovermögens.

      Das Ergebnis nach Steuern
      der aufgegebenen Bereiche belief sich auf 201 Mio €
      (166 Mio €). Darüber hinaus wurde ein Ertrag von 48 Mio €
      aus der Veräußerung realisiert.


      Seite 26 Geschäftsbericht, Verkauf auf Weisung Tratons:
      Der Verkaufserlös entspricht dem Buchwert des zugehörigen
      Nettovermögens. Dementsprechend wurden
      keine Wertminderungen bei der Umklassifizierung des
      Nettovermögens
      als zur Veräußerung gehalten erfasst.
      Für Details zu dieser Transaktion wird auf den Konzernanhang
      verwiesen.


      Naja, vielleicht passen ja die 70 Euro nun ungefähr.
      Der Verkauf von 200 Mio Ertrag bei MAN PE und Renk für 2 Mrd mindert natürlich schon den Wert vom MAN Konzern insgesamt. Auftragseingang gestiegen von 12,4 auf 13,9 Mrd ist eigentlich spektakulär positiv. Operative Marge von 5% ist natürlich noch weit unter dem angestrebten Niveau, Scania ist viel profitabler und im Mittel wollte Traton (also Scaia und MAN zusammen) laut Manager-Magazin 2019 auf 6,5-7,5% kommen. Bei MAN war es aber ohne die abgegebenen Bereiche Renk und MAN PE eigentlich sogar nur 2,7% operative Marge.

      Was soll man aus noch nicht erreichter operativer Marge von 5% und 14 Mrd Auftragseingang für einen Firmenwert ableiten? 700 Mio operatives Ergebnis und bei 70 Euro Kurs 10 Mrd Marktkapitalisierung passen dann vielleicht schon ungefähr zusammen? Börsenkurse können alles mögliche machen, aber wenn es zu einer neuerlichen Unternehmensbewertung käme, wäre da wohl von 70 Euro aus eher wenig Luft nach unten.
      Avatar
      schrieb am 21.03.19 13:49:15
      Beitrag Nr. 4.757 ()
      Ja, wenn die führende Finanztageszeitung schon alles in einen Topf wirft.
      Und in der Tabelle die Hälfte der Fälle vor 2008, als ob es 10 Jahre keine Übernahmen gegeben hätte und die Aufschläge von damals viel über aktuelle Verhältnisse aussagen würden.

      Wobei: Vor der Finanzkrise ist vor der Finanzkrise, die nächste kommt bestimmt. Der Private Equity Anlagenotstand fand neulich im Handelsblatt Erwähnung unter Nennung der börsennotierten Akteure Apollo Global Management, Blackstone, Carlyle und KKR, Partners Group, Pantheon International, Ares, Gimv NV und 3iGroup.

      Zitat
      Mit Stada, Scout24, dem Lichtkonzern Osram und dem Logistikunternehmen VTG drehte sich das Delisting-Karussell zuletzt immer schneller.

      Habe ich da bei Osram etwas verpasst? Und Scout24 war doch auch noch nicht so konkret, Dellisting nur eines der Drohszenarien in der Angebotsunterlage?

      Wird schon alles etwas unübersichtlich derzeit mit Delisting bei VTG und Stada. Bei so großen Firmen gab es das früher nicht und die institutionellen Investoren mobbt man damit ganz gut raus, ohne gerichtlich überprüfbare Abfindungen. Eigentlich überraschend, dass diese sich nicht gegen die aktuelle Rechtslage wehren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.03.19 11:58:59
      Beitrag Nr. 4.756 ()
      https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends…

      Ich weiß zwar nicht, ob das Handelsblatt so wirklich den Unterschied zwischen einem Übernahmeangebot und einem Delisting verstanden hat, aber auch egal.
      Avatar
      schrieb am 21.03.19 11:00:16
      Beitrag Nr. 4.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.088.188 von Investor@work am 13.03.19 12:38:04Nun stehen wir schon bei 68,xx€.
      Der Kurs fällt mir zu stark, somit bleibe ich noch an der Seitenlinie….

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      schrieb am 15.03.19 14:50:04
      Beitrag Nr. 4.754 ()
      Jetzt wird's aber wunderlich wenn die Vz 2,5€ über den St notieren...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.03.19 23:29:25
      Beitrag Nr. 4.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.105.244 von Aktienduffy am 14.03.19 22:35:44
      Zitat von Aktienduffy: Bzgl. Einreichung Diebold Nixdorf. Ich hatte einen ähnlichen Fall bei der Demag. Bin hier durch den SO gegangen und es liefen 2 spruchverfahren, 1x BGAV und 1x SO. Das früher gestartete spruchverfahren BGAV ergab eine marginale Nachzahlung, diese konnte für die SO rechte angenommen werden, im Gegenzug verlor man natürlich das Recht der nachbesserung aus dem SO.


      Man verlor nicht die Rechte der Nachbesserung aus dem Squeeze-out, sondern die gesamte Abfindung des Squeeze-out, wenn man vom Wahlrecht zu Gunsten der abfindung aus dem Beherrschungsvertrag Gebrauch machte!

      Die jährliche Nettoausgleichzahlung im Fall Diebold beträgt nur 2,82 Euro und nicht 3,13 Euro.
      (Ausgleichszahlung 2,82 statt Zins 2,26 für den Zeitraum 2018 macht einen kleinen Vorteil, falls diese fällig wird und man danach erst andient.)
      Die theoretische Möglichkeit einer Verschiebung der regulären HV auf Ende August ist im Fall Diebold natürlich ebenfalls einzukalkulieren und im Fall Diebold ist die Konstellation ja so, dass man dann tatsächlich die Ausgleichszahlung verpassen würde, da sich die Abfindung des Squeeze-out am Durchschnittskurs orientiert.
      Avatar
      schrieb am 14.03.19 23:03:29
      Beitrag Nr. 4.752 ()
      Nachtrag: wurde alle noch investierten Akteure in der Wincor rationell handeln, wäre ein SO-spruchverfahren eigentlich gar nicht notwendig, da die wirtschaftliche Situation der Company im SO-spruchverfahren, welche Relevanz für die Abfindung hat, definitiv schlechter als zum Zeitpunkt des BGAV spruchverfahrens ist und deswegen natürlich weniger rauskommen sollte. Ergo sollte das Playbook für diesen Case wie folgt aussehen:
      Anfechtungsklage gegen den SO-Beschluss, um noch die Garantiedividende für das GJ 2018 kassieren zu können und knapp vor Auslieferung aufgrund des SO Andienung in den BGAV.
      Terminieren wir das mal einfachheitshalber für ende Q3 2019, sollte folgender Cash-Flow (vor steuern) rauskommen:
      55,02 Abfindung BGAV + 3,13 Garantiedividende + 1,7 (9 Monate Zinsen auf die 55,02) sind rund 59,85 brutto, die etwaige Nachbesserung aus dem BGAV gibts noch obendrauf...


      Rationell betrachtet sollten dann eigentlich nicht mehr viele Aktien für einen SO übrig bleiben...
      Avatar
      schrieb am 14.03.19 22:35:44
      Beitrag Nr. 4.751 ()
      Bzgl. Einreichung Diebold Nixdorf. Ich hatte einen ähnlichen Fall bei der Demag. Bin hier durch den SO gegangen und es liefen 2 spruchverfahren, 1x BGAV und 1x SO. Das früher gestartete spruchverfahren BGAV ergab eine marginale Nachzahlung, diese konnte für die SO rechte angenommen werden, im Gegenzug verlor man natürlich das Recht der nachbesserung aus dem SO.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.03.19 18:59:04
      Beitrag Nr. 4.750 ()
      Die HV ist doch auf den 22. Mai terminiert.

      Die Frage, ob es noch eine HV gibt, steht sicher nicht zur Debatte. Die Frage ist, ob man auf der HV im Mai auch über den Squeeze-out beschließen will. Und theoretisch kann auch nur über den Squeeze-out beschlossen werden und die regläre HV auch bis Ende August verschoben werden. Und wenn sie dann nicht stattfindet, hat man vermutlich auch wenig rechtliche Handhabe dagegen. Und dann war die Frage, ob das den Anspruch auf den Ausgleich für 2018 gefährden könnte und das hatte ich versucht zu beantworten.

      Die 139. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE zum Geschäftsjahr 2018 findet am 22. Mai 2019 im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus AG, Dachauer Str. 570, 80995 München, statt.
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