ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 10)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 24.05.24 16:14:45 von
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Bei Stada gibt es Absichten zum Weiterverkauf.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/weiterverkauf-o…
Außerdem lese ich im Handelsblatt von heute zwischen den Zeilen, dass es ein BGH Urteil gibt zum damaligen Übernahmeangebot bei Stada. Elliott hatte ja damals noch während das Übernahmeangebot lief einen höheren Delistingpreis mit den Bietern ausgehandelt, der laut Urteil auch an jene Aktionäre gezahlt werden soll, die das Übernahmeangebot angenommen hatten.
Dieses Urteil:
https://community.beck.de/2023/07/18/bgh-abfindungsvereinbar…
Der Artikel im Handelsblatt ist dieser gruselige "Gastkommentar".
Freshfields, Bruckhaus, Deringer würde am liebsten die Squeeze-out Schwelle auf 75% setzen und die Spruchverfahren abschaffen, um den "Finanzinvestoren" Übernahmen in Deutschland notierter Unternehmen zu erleichtern.
https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkomme…
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/weiterverkauf-o…
Außerdem lese ich im Handelsblatt von heute zwischen den Zeilen, dass es ein BGH Urteil gibt zum damaligen Übernahmeangebot bei Stada. Elliott hatte ja damals noch während das Übernahmeangebot lief einen höheren Delistingpreis mit den Bietern ausgehandelt, der laut Urteil auch an jene Aktionäre gezahlt werden soll, die das Übernahmeangebot angenommen hatten.
Dieses Urteil:
https://community.beck.de/2023/07/18/bgh-abfindungsvereinbar…
Der Artikel im Handelsblatt ist dieser gruselige "Gastkommentar".
Freshfields, Bruckhaus, Deringer würde am liebsten die Squeeze-out Schwelle auf 75% setzen und die Spruchverfahren abschaffen, um den "Finanzinvestoren" Übernahmen in Deutschland notierter Unternehmen zu erleichtern.
https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkomme…
Hinsichtlich der Abwicklung der Nachzahlungen erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.832.377 von muschelsucher am 11.05.23 15:19:06
Schmalbach-Lubeca
Hat schon jemand von euch die Nachbesserung von Schmalbach-Lubeca erhalten ?? Immerhin steht der Betrag seit 17. April 2023 fest. Spruchverfahren Squeeze-out Altana
Altana liegt noch beim OLG Düsseldorf und wird nach Auskunft der Vorsitzenden Richterin voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden. GFKL wohl erst im nächsten Jahr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.975.061 von Freiburg123 am 08.06.23 16:07:11
Das würde mich auch interessieren. Laut https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=112 und SdK-Webseite gibt es seit September 2021 keinen neuen Stand ...
Der_Analyst
Zitat von Freiburg123: Hallo, ist in diesem Forum jemand beim Altana Verfahren dabei? Sollte sich eigentliclh auch dem Ende neigen, es sei denn, das OLG Ddf will die erstinstanzliche Nachbesserung komplett einkassieren.
Das würde mich auch interessieren. Laut https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=112 und SdK-Webseite gibt es seit September 2021 keinen neuen Stand ...
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.832.377 von muschelsucher am 11.05.23 15:19:06Hallo, ist in diesem Forum jemand beim Altana Verfahren dabei? Sollte sich eigentliclh auch dem Ende neigen, es sei denn, das OLG Ddf will die erstinstanzliche Nachbesserung komplett einkassieren.
Ist jemand von Euch dabei gewesen?
Ich hatte meine Aktien bis zum Squeeze-out bei der Dresdner Bank, nun also wieder mal steht mir eine längere Abwicklungszeit mit der Commerzbank bevor. Deshalb meine Frage an Euch, habt ihr schon die Abfindungserhöhung mit Zinsen erhalten??
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schmalbach-Lubeca AG beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 19,04 je Aktie (+ 7,09 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung der früheren Schmalbach-Lubeca AG am 30. August 2002 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) wurde die Barabfindung in Höhe von EUR 17,78 je Aktie nunmehr rechtskräftig in der II. Instanz auf EUR 19,04 angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um mehr als 7 %.
Mit dem Squeeze-out-Beschluss wurde ein „Share Sale and Transfer Agreement“ über den Verkauf und die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der Gesellschaft nach Durchführung des Squeeze-outs und die Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH beschlossen.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf setzte das Gericht nach einer Neubewertung durch einen gerichtlichen Sachverständigen die Barabfindung erstinstanzlich auf EUR 21,89 je Aktie fest. Im darauffolgenden Beschwerdeverfahren reduzierte das Oberlandesgericht Düsseldorf die erstinstanzlich erhöhte Barabfindung auf Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) hin auf EUR 19,04 je Aktie. Das OLG Düsseldorf ging dabei von einer Marktrisikoprämie von 5,5 % nach Steuern und einem Betafaktors von 0,7 aus (S. 18) und stützte sich dabei maßgeblich auf die ergänzende gutachterliche Bewertung des Sachverständigen im Beschwerdeverfahren (während in der I. Instanz bei der Bewertung noch eine Risikoprämie von 4,5 % und ein Betafaktor von 0,6 zugrunde gelegt worden war).
Auf den Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 1,26 je Aktie fallen Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses bis zum 31. August 2009 an und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2009 (Gesetzesänderung).
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2023, Az. I-26 W 2/20
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2019, Az. 39 O 133/06
Ich hatte meine Aktien bis zum Squeeze-out bei der Dresdner Bank, nun also wieder mal steht mir eine längere Abwicklungszeit mit der Commerzbank bevor. Deshalb meine Frage an Euch, habt ihr schon die Abfindungserhöhung mit Zinsen erhalten??
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schmalbach-Lubeca AG beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 19,04 je Aktie (+ 7,09 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung der früheren Schmalbach-Lubeca AG am 30. August 2002 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) wurde die Barabfindung in Höhe von EUR 17,78 je Aktie nunmehr rechtskräftig in der II. Instanz auf EUR 19,04 angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um mehr als 7 %.
Mit dem Squeeze-out-Beschluss wurde ein „Share Sale and Transfer Agreement“ über den Verkauf und die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der Gesellschaft nach Durchführung des Squeeze-outs und die Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH beschlossen.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf setzte das Gericht nach einer Neubewertung durch einen gerichtlichen Sachverständigen die Barabfindung erstinstanzlich auf EUR 21,89 je Aktie fest. Im darauffolgenden Beschwerdeverfahren reduzierte das Oberlandesgericht Düsseldorf die erstinstanzlich erhöhte Barabfindung auf Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) hin auf EUR 19,04 je Aktie. Das OLG Düsseldorf ging dabei von einer Marktrisikoprämie von 5,5 % nach Steuern und einem Betafaktors von 0,7 aus (S. 18) und stützte sich dabei maßgeblich auf die ergänzende gutachterliche Bewertung des Sachverständigen im Beschwerdeverfahren (während in der I. Instanz bei der Bewertung noch eine Risikoprämie von 4,5 % und ein Betafaktor von 0,6 zugrunde gelegt worden war).
Auf den Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 1,26 je Aktie fallen Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses bis zum 31. August 2009 an und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2009 (Gesetzesänderung).
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2023, Az. I-26 W 2/20
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2019, Az. 39 O 133/06
Eine etwas ungewöhnliche Konstruktion:
Die Bekanntmachung im April betrifft den Gewinnabführungsvertrag zwischen der AMB Beteiligungs-GmbH und der Volksfürsorge Holding AG.
Die Bekanntmachung im Februar bezieht sich auf den Beherrschungsvertrag zwischen der AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-AG und der Volksfürsorge Holding AG.
Wie ausgeführt, dürfte das Verfahren zum Squeeze-out noch laufen.
Die Bekanntmachung im April betrifft den Gewinnabführungsvertrag zwischen der AMB Beteiligungs-GmbH und der Volksfürsorge Holding AG.
Die Bekanntmachung im Februar bezieht sich auf den Beherrschungsvertrag zwischen der AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-AG und der Volksfürsorge Holding AG.
Wie ausgeführt, dürfte das Verfahren zum Squeeze-out noch laufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.740.653 von arendts am 26.04.23 23:16:59Ja, das Verfahren zum Squeeze-out läuft noch beim OLG.
Dann gibt es also zwei unterschiedliche Entscheidungen zum Beherrschungsvertrag vom Februar und vom April.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren…
Aktenzeichen erst 404a HKO 21/11, 13 W 27/22 und dann 404 HKO 22/11; 13 W 26/22.
Hat vielleicht auch mit "LG Hamburg richtet neue Hilfskammer für Spruchverfahren ein" zu tun.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/lg-hamburg-rich…
Dann gibt es also zwei unterschiedliche Entscheidungen zum Beherrschungsvertrag vom Februar und vom April.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren…
Aktenzeichen erst 404a HKO 21/11, 13 W 27/22 und dann 404 HKO 22/11; 13 W 26/22.
Hat vielleicht auch mit "LG Hamburg richtet neue Hilfskammer für Spruchverfahren ein" zu tun.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/lg-hamburg-rich…
Volksfürsorge
Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger im Februar 2023 betrifft den Beherrschungsvertrag. Das Spruchverfahren zum Squeeze-out ist nach meiner Kenntnis noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sondern vor dem OLG Hamburg anhängig.https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren…