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    Bloß keine Angst vorm Chef! – System Schlecker angezählt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.07 06:06:48 von
    neuester Beitrag 02.02.07 12:10:46 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 02.02.07 06:06:48
      Beitrag Nr. 1 ()


      schlecker hilflos

      Bloß keine Angst vorm Chef!
      Je größer die Furcht vor den Folgen des Widerstands, desto besser funktioniert das System. Das sagt, sinngemäß, der Staatstheoretiker Thomas Hobbes. Auch Anton Schleckers Firmenphilosophie scheint irgendwie im barocken Zeitalter zu wurzeln. Notorisch sind die Bemühungen des Drogerieketten-Managements, die Mitbestimmung zu hintertreiben. Die Arbeitsbedingungen sind nicht die besten.

      Aber anders als Hobbes' Staatswesen ist das Schlecker-Imperium eben nicht autonom. Es schwebt nicht im luftleeren Raum. Sondern es ist umgeben von einem - doch, doch - funktionierenden Gemeinwesen.

      Der Prozess vorm Bremer Arbeitsgericht um das Recht auf Teilzeitbeschäftigung zeigt deutlich, wie unmöglich es ist, die Abschreckungspolitik der Firmenleitung unter rechtsstaatlichen Bedingungen durchzusetzen. Was man für ein Argument in eigener Sache hält, wird zum Beleg des Gegenteils? Viel lächerlicher geht's kaum.

      Schleckers im Bremer Verfahren zur Schau getragene Hilflosigkeit ist, auch ohne dass ein Urteil gesprochen wird, ein ermutigendes Signal für die MitarbeiterInnen: Wer sich nicht alles gefallen lässt, muss nicht mit Sanktionen rechnen. Und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Schlecker sollte sein System updaten. Allein schon, um Prozesskosten zu sparen.

      taz Nord Nr. 8189 vom 31.1.2007, Seite 21, 48 Kommentar Benno Schirrmeister, Lokalspitze
      http://www.taz.de/pt/2007/01/31/a0038.1/textdruck" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.taz.de/pt/2007/01/31/a0038.1/textdruck
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      schrieb am 02.02.07 06:10:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      System Schlecker

      Schlecker ist nach eigener Auskunft der "weltgrößte Drogeriemarkt". Er wird in der heute seltenen Rechtsform einer Einzelunternehmung geführt. Bei dieser haftet der Eigentümer persönlich für alle Verbindlichkeiten, eine scharfe Trennung zwischen Privat- und Firmenvermögen ist nicht möglich. Das von einem gelernten Metzger 1974 gegründete Unternehmen macht heute einen Jahresumsatz von weit über sechs Milliarden Euro und zeichnet sich intern auch dadurch aus, dass rechtliche Bestimmungen durch eigene Begrifflichkeiten umschifft werden. So nennt der Drogerie-König seine FilialleiterInnen "VerkaufsstellenverwalterInnen" - weil es für sie keinen Tarifvertrag gibt. Auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz kann man sich nicht anfreunden: Die Gründerin des ersten Schlecker-Betriebsrats, Barbara Cybard, erhielt 2006 den taz-Panter-Preis für Zivilcourage. taz
      taz Nord Nr. 8189 vom 31.1.2007, Seite 21, 29 TAZ-Bericht
      http://www.taz.de/pt/2007/01/31/a0035.1/text.ges,1
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 06:12:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schlecker schlägt sich selbst

      Vorm Landesarbeitsgericht Bremen stärkt Drogerie-Gigant mit eigenem Beweismittel Position seiner Prozess-Gegnerin: Filialleitung in Teilzeitarbeit möglich und Organisationsplan des Unternehmens laut Kammer "erstklassiger Beleg dafür"


      Pssst! Nicht weitersagen! Schlecker ist gestern vorm Bremer Landesarbeitsgericht mit wehenden Fahnen untergegangen. Aber der Drogerie-Discounter wird schon dafür sorgen, dass das niemand an die große Glocke hängt. "Die Musik spielt doch nicht hier", sagt Firmenanwalt Frank Hahn in einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung, und legt noch einmal nach, dass das Kündigungsschutzverfahren viel wichtiger sei.

      Fristgemäß gekündigt hat Schlecker einer Bremer Filialleiterin - Antje Treptow. Die genießt jedoch als Vorsitzende des Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl besonderen Kündigungsschutz. Und außerdem kämpft sie um ihr Recht auf Teilzeitarbeit: Ihren Sieg in erster Instanz hat der Discounter angefochten. Von Hahn ist zu erfahren, dass er "jetzt sogar im Briefkopf" einer größeren baden-württembergischen Kanzlei steht und einen Doktortitel führt. Jetzt sähe er gerne, bevor die Grundsatzentscheidung fällt, erst einmal die Frage der Weiterbeschäftigung von Frau Treptow geklärt. Die sei "vorgreiflich", doziert der Schleckermann, darüber brauche man "nicht zu diskutieren". Denn wer gegangen wird, ist stets vollzeitentlassen.

      Allerdings wirkt Hahns breites Lächeln bemüht. Und als die Kammer, nach kurzer Beratung, durchblicken lässt: Sie wäre jetzt bereit für ihren Spruch, und nein, eine Aussetzung wegen des Kündigungsschutzverfahrens komme nicht in Frage, Herr Hahn, wirklich nicht - da tritt der Firmenanwalt erst mal ganz energisch auf die Bremse. Er bittet um Aufschub. Seinen Mandanten müsse er informieren. Eine Woche werde er dafür brauchen, behauptet er. Und "möglicherweise" will man dann doch "die Berufung zurückziehen".

      Alles also offen? Aber nein. Dieses "Möglicherweise" bedeutet nur einen kleinen Aufschub. Aber dass Schlecker zurückzieht, ist ziemlich klar: Über ein Urteil in zweiter Instanz würden die Agenturen berichten, die Publikumspresse und die Fach-Journale hätten es diskutiert. Für andere Verfahren wäre es eine Referenz geworden. "Davor", vermutet Treptows Prozessvertreterin, die DGB-Anwältin Ria Sonntag, "hat Schlecker eine Heidenangst." Verständlich. Denn wie das Urteil aussehen würde, daran hatte die Kammer keinen Zweifel gelassen. "Dem Teilzeitwunsch", so die Vorsitzende Sabine Kallmann, "ist nachzukommen". Nun, das braucht man sich wirklich nicht noch einmal schriftlich geben zu lassen.

      Strengstmögliche Form, verschwindende Inhalte: Die Schönheit von Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der von Eisblumenmustern zu vergleichen. Die Schriftsätze sind ausgetauscht. Die öffentliche Verhandlung dient dazu, nachträgliche Anmerkungen und Erklärungen anzubringen. Als bekannt vorausgesetzt wird der Konflikt: Schlecker-Verkaufsstellenleiterin Treptow hat ein Kind bekommen, wollte ihren Stundenumfang reduzieren, verwies auf die Regelungen des Teilzeitbeschäftigungsgesetzes, und wohl auch auf die Tatsache, dass rund 80 Prozent der MitarbeiterInnen beim Drogerie-Giganten nur halbe Stellen haben. Die Unternehmensleitung sagte: Kommt nicht in Frage.

      Treptow klagte, bekam Recht. In der Berufungsverhandlung sitzen die Parteien nebeneinander, ihnen gegenüber, erhöht, hinter einem Pult, zwei ehrenamtliche und die vorsitzende Richterin. Die spricht ins Diktaphon, dass auch dieser Widerspruch und jene Ergänzung vorgetragen worden sei.

      Das Aufflammen einer Diskussion lässt da schon besonders aufmerken. Und genau das geschieht, jawoll. Nämlich als ein Schlecker-Beweismittel - ist's Blatt 150 der Akte? - zur Sprache kommt: Ein Organisationskonzept, das Aufgabenprofil und umfang der Verkaufsstellenleitung klärt. "Unschlüssig" sei das, eröffnet Gewerkschafts-Anwältin Sonntag den Schlagabtausch, und "rechtlich nicht stichhaltig", aber das muss sie sagen. Das ist ja ihr Job.

      Doch auch Gerichtspräsidentin Sabine Kallmann weist auf Klärungsbedarf hin. Wie denn das zusammengehen könne, die der Stelle zugeschriebene alleinige Schlüsselgewalt fürs Geschäft bei 66 Stunden Wochenöffnungszeit? Hahn: "Die Verkaufsleitung muss nicht die gesamte Öffnungszeit abdecken." Wie das, wenn sie morgens auf- und am Abend abschließt? "Man kann ja auch Pausen machen." Nanu? Dann zeige das Konzept aber doch, "dass sich diese Aufgabe auf zwei Teilzeitkräfte verteilen lässt",wundert sich Kallmann. Ja es sei "sogar ein erstklassiger Beleg dafür".

      Frau Sonntag scheint sehr guter Laune, aber gelacht hat sie nicht. Später wird sie sagen, das Verfahren sei doch "ganz prima gelaufen". Hahn hingegen fährt sich durchs frisch gegelte Haar. Schwant ihm Böses? Möglicherweise. Schließlich wollte er mit dem Papier doch das Gegenteil beweisen. Wäre ihm das gelungen - und nur dann - hätte der "weltgrößte Drogeriemarkt" sich übers Teilzeit-Recht hinwegsetzen dürfen.

      Niemand sollte gezwungen werden, sehenden Auges in eine Niederlage zu rennen. Noch dazu nicht - in eine peinliche. Und das gilt sogar für Schlecker. Und wenn das Urteil nicht gesprochen wird, kann auch niemand davon erfahren.
      taz Nord Nr. 8189 vom 31.1.2007, Seite 21, 171 TAZ-Bericht Benno Schirrmeister
      http://www.taz.de/pt/2007/01/31/a0033.1/text.ges,1
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 06:20:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.360.108 von obus am 02.02.07 06:06:48Hintergrund

      Verkäuferin gegen Schlecker

      Die Drogeriekette Schlecker duldet nur flexible Verkäuferinnen: Eine Frau, die zwei Kinder hat und einen Betriebsrat gründen will, soll rausfliegen. Die Bremerin Antje Treptow wehrt sich vor Gericht




      Die Streit-Akte ist bemerkenswert: 28 Abmahnungen, eine Kündigung, ein Streit vor dem Landesarbeitsgericht um den Antrag auf Teilzeitarbeit - fast 20 Zentimeter dick ist die Akte, die der Schlecker-Anwalt gestern im Bremer Arbeitsgericht auf den Tisch legte. Es geht um die Verkäuferin Antje Treptow. Was hat die Frau Böses getan, fragt man sich, dass der große Konzern sie um jeden Preis loswerden will?

      Die Antwort ist schlicht: Sie hat zwei Kinder bekommen und möchte ihre Arbeit in einer Bremer Schlecker-Filiale mit ihrer familiären Situation vereinbar machen. Als ihr das verwehrt wurde, kuschte sie nicht wie die anderen in ihrer Lage, sondern wollte einen Betriebsrat gründen. Gestern stand sie vor dem Arbeitsgericht, weil sie sich gegen eine Kündigung wehrt. Am Dienstag steht sie vor dem Landesarbeitsgericht in Sachen Teilzeit schon in der zweiten Instanz. Schlecker lässt nicht locker.

      Seit 1998 arbeitet Antje Treptow bei Schlecker, in den ersten Jahren gab es keine Probleme, sie brachte es zur "Verkaufsstellenleiterin". Da meist in den Schlecker-Filialen nur eine Verkäuferin präsent ist, die als Mädchen für alles verkaufen, Ware auspacken und insgesamt für Ordnung sorgen muss, ist da nicht viel zu leiten, aber immerhin. Dann wurde Antje Treptow schwanger. Und dann bekam sie ihr zweites Kind - und wollte ihre volle Stelle auf eine Teilzeitstelle reduzieren - mit verlässlichen Arbeitszeiten. Der Kinder wegen. Geht nicht, sagte die Firma Schlecker, und empfahl ihr, zu kündigen. Sie kündigte aber nicht, sondern klagte gegen Schlecker.

      Gestern vor dem Arbeitsgericht Bremen ging es um die Kündigung, die Schlecker ihr dann im vergangenen Juli in die Hand gedrückt hat. 28 Abmahnungen waren dieser Kündigung vorangegangen, deren Substanz eher dürftig ist. "Testkäufer" seien auf die Verkäuferin angesetzt worden, trug der Anwalt von Schlecker vor, und die hätten in zwei Fällen festgestellt, dass die Verkäuferin nicht beim Kassieren gleichzeitig auf das "Homeshopping-Center" von Schlecker hingewiesen habe. Ihre weiteren Verstöße gegen ihre Arbeitnehmerpflichten: Sie habe das Bestellmagazin den Kunden nicht "aufgeschlagen" präsentiert. Treptow bestreitet das.

      Die Arbeitsrichterin warf die Frage auf, ob derartiges offensives Werbeverhalten für andere Produkte als die, die der Kunde wolle, wirklich zu den Pflichten einer Verkäuferin gezählt werden könne. Für den Anwalt von Schlecker gab es da keine Frage, "aktives Verkaufen" gehöre dazu.

      Aber eigentlich geht es in dem gerichtlichen Verfahren um eine weitergehende Frage: Antje Treptow ist Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates, der für einen Großteil der Bremer Filialen zuständig sein soll, und genießt damit eigentlich Kündigungsschutz. Wenige Tage, nachdem dieser Wahlvorstand eingesetzt worden war, hat Antje Treptow aber ihr Kündigungsschreiben überreicht bekommen. Für Verdi ist die Sache klar: Schlecker will den Betriebsrat nicht. Ein fünftes Mitglied im Wahlvorstand hat dieses Amt inzwischen niedergelegt - unter massivem Druck, sagt der Verdi-Sekretär.

      Schlecker führt an, dass Wahlvorstand Antje Treptow keinen Kündigungsschutz gehabt habe, weil bei der Bestellung ein Formfehler passiert sei. Jedenfalls gibt es Probleme im Protokoll. Selbst wenn das so wäre, meinte die Richterin, müsse man prüfen, ob ein Wahlvorstands-Mitglied nicht Vertrauensschutz genießt - und also Kündigungsschutz. Über die offenen Rechtsfragen wird weiter gestritten, das Verfahren soll in einigen Wochen fortgesetzt werden.

      Am kommenden Dienstag geht es vor dem Landesarbeitsgericht erst einmal um die Frage, ob eine Mutter mit zwei Kindern einen Anspruch auf feste Teilzeit-Arbeitszeiten hat. Wenn das Landesarbeitsgericht das Urteil aus erster Instanz bestätigt, werden vielleicht auch andere Discounter-Angestellte Mut finden, sich gegen unzumutbare Flexibilitäts-Anforderungen zu wehren, sagt Verdi.

      taz Nord Nr. 8185 vom 26.1.2007, Seite 22, 131 TAZ-Bericht KLAUS WOLSCHNER
      http://www.taz.de/pt/2007/01/26/a0270.1/text.ges,1
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 08:00:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi obus!

      Ich kaufe ohnehin nicht in diesen schmudeligen Ramschläden.

      Bye
      -John

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      schrieb am 02.02.07 09:07:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Stimmt, Schlecker ist das abolut letzte!! Auf keine Fall dort kaufen. Und Schlecker ist auch begehrtes Ziel von Überfällen, da ja meist nur eine Prson anwesend ist.
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 09:10:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.360.969 von JohnRobie am 02.02.07 08:00:28diesen schmudeligen Ramschläden.

      Noch nie im HO-Laden gewesen oder nen Dorfkonsum gesehen?
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 09:12:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.361.910 von Long-John am 02.02.07 09:07:39Hi Long-John!

      Hmm, danke für den Tip! Falls meine Investments in die Grütze fahren gleiche ich die Verluste durch einen "Besuch" bei Schlecker aus. :laugh:

      Bye
      -John
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 12:10:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi obus!

      >> Noch nie im HO-Laden gewesen oder nen Dorfkonsum gesehen? <<

      Doch. 1980 auf Klassenfahrt, dann nach dem Mauerfall. War auch schon in Läden in Bombay.

      Deshalb finde ich den Schlecker bei uns im Nachbardorf trotzdem vergleichsweise gammelig.

      Bye
      -John


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